Ministern bewohnten
Palästen sowie dem des weißen
Elefanten, der Schatzkammer, den
Kasernen, dem
Arsenal etc. Die
Häuser sind
teils aus
Ziegeln, teils aus
Holz,
[* 2] meist aber aus Bambusrohr erbaut; daher konnte eine ausgebrochene Feuersbrunst
schnell die Hälfte der Stadt zerstören. - Mandalai wurde 1859 gegründet, 1878 zur Hauptstadt
des
ReichsBirma erhoben, aber von den Engländern genommen, welche durch den
Abschluß eines
Handels- und Freundschaftsvertrags
zwischen dem König Thibau und
Frankreich (s.
Birma) ihre eignen
Interessen gefährdet glaubten und, die Streitigkeiten einer
englischen
Gesellschaft mit der birmanischen
Regierung zum Vorwand nehmend, im
November 1885
Birma mit
Krieg
überzogen. Der König Thibau ergab sich sogleich und wurde nach
Indien gefangen abgeführt;
Birma aber durch königliches
Dekret vom
Januar 1886 den übrigen Besitzungen
Englands in
Indien einverleibt. Die Fortsetzung der
Eisenbahn von
Rangun
[* 3] bis ist
im
Bau und wird 1888 eröffnet.
Merkwürdig ist der bei ihnen vorkommende
Gebrauch der Schwitzbäder,
die den bei uns als russische bekannten ganz ähnlich sind. S. Tafel
»AmerikanischeVölker«,
[* 4] Fig. 14.
Der dem
Mandatar erteilte Auftrag
(Vollmacht) ist hiernach entweder eine
Spezial- oder eine
Generalvollmacht. Vielfach ist
Schriftlichkeit
der
Vollmacht vorgeschrieben; dies gilt namentlich von der
Prozeßvollmacht (s. d.). Nach preußischem
Recht ist außerdem zu
jedem gerichtlichen
Geschäft gerichtlich oder notariell beglaubigte
Vollmacht erforderlich. Der
Mandatar hat das übernommene
Geschäft nach den ihm erteilten Vorschriften oder, wenn solche fehlen, auf die zweckmäßigste
Weise auszurichten; er ist
zur Anwendung des größten Fleißes
verpflichtet und haftet für den
Schaden, welcher durch sein
Versehen den
Mandanten trifft.
Der
Mandant hat dem
Mandatar die Auslagen zu erstatten und den
Schaden zu ersetzen, den durch seine
Schuld
der
Mandatar in der Vollziehung des Mandats erlitten hat. Das Mandat erlischt durch den
Tod des
Mandanten oder des
Mandatars; auch
können beide Teile das Mandat kündigen. Der
Mandant kann nach heutigemRechte durch
Handlungen seines Beauftragten
unmittelbar
Eigentum und Forderungsrechte gegen Dritte erwerben, aber auch Dritten gegenüber verpflichtet werden.
Handeln
für andre ohne Auftrag ist
Geschäftsführung
(negotiorum gestio).
Bei den
Römern war die Unentgeltlichkeit eine wesentliche Voraussetzung des Mandatsvertrags; sie grenzte denselben dem Dienstmietvertrag
gegenüber ab. Heutzutage ist dieser Unterschied hinweggefallen; das Unterscheidungsmoment zwischen und
Dienstmiete besteht vielmehr darin, daß es sich bei ersterm um ein frei widerrufliches Vertragsverhältnis handelt,
während bei der
Dienstmiete beide Teile gebunden sind. Die deutsche Rechtsanwaltsordnung faßt das Rechtsverhältnis zwischen
Klienten und
Anwalt als Mandat auf; dasselbe gilt von dem
Verhältnis des Prozeßbevollmächtigten zu seinem Auftraggeber.
Personen, die zur Besorgung gewisser
Geschäfte öffentlich bestellt sind, müssen nach preußischem wie österreichischem
Recht sich über ein angetragenes und dessen
Annahme sofort erklären, widrigen Falls sie dem Auftraggeber für etwanigen
Schaden
haften; diese Vorschrift ist auch in die deutsche Rechtsanwaltsordnung übergegangen (s.
Rechtsanwalt). Von einem stillschweigenden
Mandat
(Mandatum tacitum) spricht
man in dem
Sinn, daß mit gewissen
Thatsachen eine Bevollmächtigung gesetzlich
als verbunden gilt. So ist nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch (Art. 296) anzunehmen, daß der Überbringer einer
Quittung
ermächtigt sei, die
Zahlung anzunehmen.
Der in einem
Laden oder in einem offenen
Magazin oder
Warenlager Angestellte gilt für ermächtigt, daselbst
Verkäufe und Empfangnahmen vorzunehmen, welche in einem derartigen
Geschäft gewöhnlich geschehen
(Handelsgesetzbuch, Art.
50). Nach preußischem
Landrecht ist der mit dem Verkauf beauftragte
Inhaber einer beweglichen
Sache auch als beauftragt anzusehen,
den
Preis zu empfangen. Besonders wichtig für
Handel und
Verkehr sind die sogen.
Postmandate (s.
Postauftrag). Mandat heißt
auch die richterliche
Verfügung, durch welche auf des Klägers einseitiges Anbringen der Gegenpartei etwas anbefohlen oder
verboten wird (s.
Mandatsprozeß).
Früher nannte man auch die allgemeinen landesherrlichen
Verordnungen Mandate; ferner hießen so die
Konstitutionen der römischen
Kaiser, welche
Instruktionen für deren Stellvertreter, namentlich die
Legaten und
Prokuratoren, enthielten.
Endlich wird
auch der Auftrag, welchen ein
Abgeordneter durch die
Wahl zur Vertretung seiner
Wähler erhält, als Mandat bezeichnet. So spricht
man z. B. von einem Reichstagsmandat, obgleich die
Reichsverfassung (Art. 29) die ausdrückliche Bestimmung enthält, daß
die Abgeordneten an Aufträge und
Instruktionen nicht gebunden sind, oder daß, wie man dies auch auszudrücken
pflegt, das Mandat der Abgeordneten kein imperatives ist.
(lat.), ein summarischer Prozeß, dessen Eigentümliches darin besteht, daß der Verklagte unter gewissen
Voraussetzungen angewiesen wird, den Kläger zu befriedigen, ohne vorher gehört worden zu sein. Man unterschied im frühern
Prozeßrecht zweierlei Arten von prozessualischen Mandaten, bedingte und unbedingte. Bedingt nannte man das Mandat dann, wenn
zwar dem Beklagten (Implorat) befohlen ward, den Kläger (Implorant) zu befriedigen, aber doch mit dem
ausdrücklichen Zusatz, daß es ihm gestattet sein solle, binnen einer gewissen Frist seine etwanigen Einwendungen vorzubringen.
Unbedingt hieß das Mandat, wenn dieser Zusatz fehlte, ohne daß jedoch dem Beklagten damit alle Verteidigung abgeschnitten
worden wäre. Dem Mandatsprozeß entspricht in der deutschen Zivilprozeßordnung das Mahnverfahren (s. d.). Das österreichische
Recht kennt dagegen neben dem Mahnverfahren auch noch einen Mandatsprozeß, wenn der thatsächliche Inhalt der Klage alsbald durch öffentliche
Urkunden voll bewiesen wird, während das deutsche Prozeßrecht in solchem Fall die alsbaldige Zwangsvollstreckung eintreten
läßt.
Auch das moderne Strafprozeßrecht kennt eine Art Mandatsprozeß, insofern nämlich, als der Richter bei geringfügigen
Straffällen ohne vorgängiges Gehör
[* 8] des Angeschuldigten ein sogen. Strafmandat (Strafbefehl) an denselben erlassen kann.
Die deutsche Strafprozeßordnung statuiert den Erlaß von Strafbefehlen durch den Amtsrichter bei den sogen. Übertretungen
und bei leichtern Vergehen, doch darf die angedrohte Strafe nicht über eine Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder
über eine Freiheitsstrafe von höchstens sechs Wochen hinausgehen.
(Amygdalus L.), Untergattung der GattungPrunus (Familie der Rosaceen), kleine Bäume oder Sträucher mit länglich
lanzettförmigen Blättern, seitlich aus besondern Knospen
[* 20] vor den Blättern erscheinenden, meist nur zu 1-2 stehenden Blüten,
saftloser, samthaariger, bei der Reife unregelmäßig aufspringender Steinfrucht und fast glattem oder
mit punktförmigen Gruben versehenem Stein. Die Zwergmandel (A. nanaL.), ein 1 m hoherStrauch mit kurzgestielten, lanzettlichen,
drüsenlos gesägten Blättern und hell rosenroten Blüten, welche im ersten Frühjahr die langen, rutenförmigen Äste wahrhaft
bedecken und vor oder mit den Blättern hervorbrechen, ist in Nordasien, Rußland, Siebenbürgen, den
Kaukasusländern und Armenien heimisch und wird bei uns in zahlreichen Varietäten als Zierstrauch kultiviert.
ein hoher Baum mit lanzettförmigen, drüsig gesägten, unbehaarten
Blättern, mit einer oder mehreren Drüsen am Blattstiel oder ohne Drüsen (var. amaraDec.), kurzgestielten, rötlichweißen
Blüten, eiförmiger, etwas zusammengedrückter Steinfrucht mit lederiger, grüner, grauweiß samthaariger
Schale, hartem Stein mit tiefen, punktförmigen Gruben und eiförmig spitzen, abgeplatteten Samen,
[* 22] stammt wahrscheinlich aus
Syrien, besonders aus dem Antilibanon, und verbreitete sich von da nach Osten und Westen.
Homer erwähnt ihn nicht, aber im 6. Jahrh. v. Chr. waren die Mandeln in Griechenland
[* 23] bekannt, während die
Römer
[* 24] sie als Nuces graecae nicht vor der Mitte des 1. Jahrh. v. Chr. erhielten. Gegenwärtig wird der Mandelbaum vielfach in Asien
[* 25] und den Mittelmeerländern gebaut; in Nord- und Mitteldeutschland hält er nur in sehr günstigen Lagen aus, in Südwestdeutschland,
besonders in der bayrischen Pfalz, kultiviert man die Abart mit sehr zerbrechlicher Schale (Krach- oder Knackmandel,
A. fragilisDec.). Bittere und süße Mandeln gehören derselben Art an; die Bäume, welche bittere Mandeln liefern, sind als
die ursprünglich wilden zu betrachten; Aussaaten von süßen Mandeln geben in der RegelPflanzen mit
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mehr
bittern Mandeln. Von den verschiedenen Handelssorten sind die süßen von Valence (Dauphiné) die besten, ihr stehen nach Sizilianer
(Avola, Girgenti) und Puglieser (Bari), Provencer (Avignon), spanische (Malaga),
[* 27] portugiesische (Oporto,
[* 28] Lissabon).
[* 29] Die geringsten
sind die kleinen Barbarica aus dem Marokkanischen. Die besonders große, dicke und wohlschmeckende Ambrosiamandel stammt
aus der Gegend von Florenz. Die Krachmandeln kommen besonders aus Marseille
[* 30] und Sizilien.
[* 31]
Die kurze, dicke Mandel des Handels mit harter, rundlicher Schale stammt von einer in Südfrankreich kultivierten Aprikose; auch
werden solche Aprikosenmandeln und noch mehr das aus ihnen gewonnene fette Öl vielfach aus Syrien in den Handel gebracht. Die
bittern Mandeln sind meist spitziger und etwas kleiner als die süßen; die besten kommen aus Sizilien
und der Provence, geringere aus Oporto und Marokko.
[* 32] Die süßen Mandeln schmecken angenehm ölig, süß und schleimig, besonders
wenn die braune, gerbstoffhaltige Samenhaut abgeschält ist.
Die Blaurake bewohnt Europa
[* 39] bis Skandinavien, besonders Südrußland, Spanien
[* 40] und Griechenland, auch einen großen Teil Asiens
und Afrikas, ist bei uns nicht häufig, kommt Ende April und geht wieder im August, um ganz Afrika
[* 41] und Südasien
zu durchstreifen. Sie bevorzugt ebene, trockne Gegenden, in welchen sie von einzeln stehenden Bäumen,
Felswänden oder Ruinen
aus Umschau halten kann, und wird im Spätsommer auch häufig auf Getreidemandeln gesehen. Sie lebt paarweise, im Herbst in
Familien, meidet den flachen Boden, fliegt vortrefflich, ist sehr unstet und flüchtig, unverträglich
und bissig. Sie nährt sich von Kerbtieren, kleinen Fröschen u. Eidechsen,
[* 42] frißt auch Mäuse, junge Vögel und Feigen und ist
sehr gefräßig. Sie nistet in Baumhöhlungen, im Süden auch in Mauerspalten, selbstgegrabenen Erdlöchern und unter Dächern
und legt 4-6 weiße Eier
[* 43] (s. Tafel »Eier I«,
[* 26]
Fig. 5).
(Amygdalae, Tonsillae), bei den Säugetieren zwei zur Kategorie der sogen. geschlossenen Lymphdrüsen (s. d.) gehörige
Organe im hintern Teil der Mundhöhle.
[* 44] Sie ragen mit ihrer freien Fläche in diese hervor und füllen den dreieckigen Raum aus,
welchen die vom weichen Gaumen herabsteigenden Gaumenbogen mit dem seitlichen Teil der Zungenwurzel bilden.
Sie sind im allgemeinen mandelförmig, beim Menschen 14 mm lang, 9 mm breit und bestehen aus 10-20 größern Lymphfollikeln
und einer Anzahl kleinerer Drüsen, welche durch Falten der Mundschleimhaut voneinander getrennt sind.
Früher wurden sie als Schleimdrüsen angesehen, sie lassen aber Lymphzellen massenhaft aus sich heraus
in den Mund gelangen, zu welchem Zweck, ist allerdings noch unbekannt. Die Mandeln sind bei dem Neugebornen noch nicht vorhanden.
In den ersten Lebensmonaten fangen sie erst an, sich zu entwickeln, und erreichen ungefähr im dritten Lebensjahr relativ
ihre volle Größe. Sie sind häufigen Entzündungen unterworfen (s. Bräune), schwellen dabei an und bleiben,
wenn diese Prozesse häufig wiederkehren, zuweilen dauernd vergrößert und derb; sie enthalten dann kleine abgestorbene Gewebspfröpfe,
welche der Zersetzung anheimfallen und sehr übeln Geruch aus dem Mund veranlassen.
Mitunter werden kleine Eiterherde eingedickt, verkalken und bilden die Mandelsteine; dieselben haben meist die Größe eines
Hanfkorns, gelangen von Zeit zu Zeit unter Schlingbewegungen in die Mundhöhle und werden oft für Stücke
kariöser Zähne
[* 45] gehalten. Sie sind gesundheitlich völlig bedeutungslos, bei den lästigen Schwellungen der ist aber rechtzeitige
Abtragung mit dem Messer
[* 46] um so mehr angezeigt, als diese Operation trotz des oft beträchtlichen Blutverlustes beinahe schmerzlos
und bei kunstgerechter Ausführung ganz gefahrlos ist.
aus zerstoßenen bittern oder süßen Mandeln durch Pressen gewonnenes fettes Öl, ist zuerst etwas trübe
und schleimig, klärt sich aber bald, besonders nach dem Filtrieren,
[* 50] und ist dann auch haltbarer. Es ist
gelblich, dünnflüssig, geruchlos, schmeckt mild süßlich, spez. Gew. 0,917,
wird leicht ranzig, löst sich in jedem Verhältnis in Äther, in 25 Teilen kaltem und 6 Teilen heißem Alkohol, erstarrt bei
-21° butterartig und trocknet nicht an der Luft. Das Mandelöl wird in der Medizin zu Emulsionen und zarten Salben,
als Kosmetikum und wohl auch als Speiseöl benutzt. Das gewöhnliche Mandelöl des Handels ist häufig mit Baumöl vermischt. - Ätherisches
Mandelöl, s. v. w. Bittermandelöl.
(Amygdaloid), Strukturform verschiedener vulkanischer Gesteine, deren ursprüngliche Hohlräume (Blasenräume,
s. d.) gänzlich oder doch zum Teil durch später gebildete
Mineralien (Quarz,
¶
mehr
Opal, Kalkspat,
[* 52] Zeolithe, auch Grünerde, allein oder die ausfüllenden Mineralien gegen das Gestein abgrenzend) ausgefüllt sind
(s. Tafel »Mineralien und Gesteine«,
[* 51]
Fig. 18). Oft lösen sich die Ausfüllungsmassen (Mandeln) leicht aus der Gesteinsumhüllung,
oft sind sie fest an sie angewachsen und durch eine Übergangszone innig mit ihr verbunden. Sie sind
bald rund, bald in die Länge gezogen oder abgeplattet, linsenförmig, besonders oft mandelähnlich (daher der Name), zuweilen
birnförmig oder unregelmäßig.
Auch sind sie innen oft hohl und mit Kristallen ausgekleidet. Um denKern finden sich insbesondere bei Quarzausfüllung zahlreiche
konzentrische Schichten verschieden gefärbter Chalcedone (Achat);
[* 53] oft besteht auch die ganze Ausfüllung
aus Achat. Ein besonderes Interesse beanspruchen die eine wässerige Lösung und Luft enthaltenden Chalcedonmandeln (Wassersteine,
Enhydros, richtiger: Enhygros), weil der Flüssigkeitsinhalt durch Liegen in trockner Luft vermindert, durch Eintauchen in
Wasser vermehrt werden kann.
Weist dieses Verhalten auf eine Art Endosmose oder auf eine Kommunikation des Mandelinhalts mit der Umgebung
durch die schon verfestigte Umhüllung hindurch vermittelst Haarspalten und -Röhrchen hin, so scheinen andre Mandeln durch
Infiltration von einer Stelle aus, die sich an angeschliffenen Exemplaren durch das Ausbiegen der konzentrischen Lagen nachweisen
läßt, gebildet zu sein. In jedem Fall waren die Hohlräume schon vorher vorhanden, mögen sie nun durch
Gasblasen, welche eine fest werdende Masse umschloß, oder durch nachherige Auswaschung von leicht verwitternden Silikaten
oder von Kalk u. dgl. gebildet sein. Mandelsteinstruktur
findet sich vornehmlich bei basaltischen Gesteinen, bei Melaphyren und Palatiniten (ganz besonders häufig), bei Diabas etc.
Die Mandeln des Palatinits der Nahegegend (Oberstein) und jetzt nach Erschöpfung derselben solche aus ähnlichen
südamerikanischen Gesteinen liefern die Achate.
(spr. männdwill), 1) (Maundevile) John de, brit. Reisender, geboren um 1300 zu St. Albans, war erst Arzt,
trat als solcher 1327 in die Dienste
[* 56] des Sultans von Ägypten,
[* 57] dann in die des Großchans von Chatai, will
hierauf 34 Jahre lang einen großen Teil von Asien, Afrika und Europa bereist haben und starb (nach andern
in Lüttich.
[* 58] Seine lateinische Reisebeschreibung, die übrigens nur fürÄgypten, Syrien und die Euphratländer von Glaubwürdigkeit
ist, im übrigen den fabelhaften Berichten reisender Mönche folgt, wurde in fast alle europäischen Sprachen
übersetzt (ins Deutsche zuerst von Michelfelser, 1481). Eine neuere Ausgabe der englischen Übersetzung (nach der Ausgabe
von 1725: »Voyage and travayles of SirJohn Mandeville«) besorgte Halliwell (Lond. 1839).
2) Bernard de, engl. Dichter und Schriftsteller, geb. 1670 zu
Dordrecht
[* 59] in Holland aus einer französischen Familie, studierte Medizin und ließ sich in London
[* 60] nieder, wo er, außer seinem
medizinischen Beruf, seinen schriftstellerischen Neigungen lebte. Er
starb 1733. Seine Schriften sind meist lasciver Natur. 1704 erschienen:
»Esop dressed, or collection of fables in familiar verse« und »The
planter's charity«, Gedicht;
1709 »The virgin unmasked«, 1710 eine Abhandlung über »Hypochondriac
and hysteric passions«. 1723 trat er mit seiner »Fable of the bees, or
private vices made public benefits« auf, worin er »das Laster für die Blüte
[* 61] eines Staats für ebenso notwendig wie den Hunger
für das Gedeihen des Menschen« und die Begriffe von Recht und Unrecht, gut und böse, Ehre und Schande für
Erzeugnisse der Politik, die philosophische Tugend für eine Erfindung von Betrügern und die christliche Religion für eine
Ausgeburt von Narren erklärte.
Durch Bertrands Übersetzung (1740) fand das Werk auch Eingang in Frankreich, besonders bei
den Encyklopädisten, und seine an Bayle sich anlehnenden »Free thougths on the religion« (1720, franz.
1723) reihten ihn unter die französischen Freidenker ein. Von den Gerichten wegen seiner Lehren
[* 62] verfolgt, erklärte er, er
habe seine Bücher ohne weitere Absicht, zum Zeitvertreib geschrieben, und widerrief 1732 seine Lehren in »An inquiry into
the origin of honour«.
Die Seen Revalsar, in 1830 m Meereshöhe,
mit schwimmenden Inseln, und Dschawalamuki, aus den Dämpfen, die aus einer Felsenspalte strömen, entstanden,
sind berühmte Wallfahrtsplätze der Hindu.
Die Hauptstadt Mandi, am FlußBias, über den eine Hängebrücke führt, zählt (1881) 5030 Einw.
(Mandingo, Mallinke), auch Wangara und Wakore genannt, Negervolk im südlichen Senegambien
zwischen 9° westl. und 1° östl. v.
Gr., nördlich vom Konggebirge. Man rechnet zu ihm auch die Bambara und Soninke. Die vorwaltende Farbe der ist dunkelbraun, die
Gesichtsbildung bald mehr, bald weniger negerartig, die Gestalt hoch und schlank; das Haar
[* 63] ist stark gekräuselt,
wächst aber bis zur Länge von ½ m, der Bart weder lang noch dicht, doch am Kinn gut entwickelt.
Die Mandinka waren vor den Eroberungen der mohammedanischen Fulbe das mächtigste Volk Westafrikas. Nach arabischen Nachrichten hatte
schon im 12. Jahrh. ein Teil der Mandinka sich dem Islam zugewandt und trat als erobernde Macht im O. von Ghanata
auf, wo er das große Reich von Melli zu Anfang des 13. Jahrh. gründete, welches 100 Jahre später die Höhe seiner Macht erreichte,
als es Ghanata, Timbuktu und das Gebiet der Sonrhay umfaßte. Durch die Macht dieses Reichs gewann das Volk
der Mandinka sowie seine Sprache
[* 64] eine große Verbreitung unter den Stämmen des westlichen Afrika.
Die Mandinkasprache bildet zusammen mit den Nachbarsprachen Bambara, Vei, Susu die Sprachfamilie der Mandesprachen, die von
Steinthal eingehend dargestellt worden ist (»Die Mandenegersprachen«,
Berl. 1867). Nach Lepsius steht diese Sprachfamilie in einem entfernten Verwandtschaftsverhältnis zu den
Bantusprachen Südafrikas (s. Bantu). Um 1433 war dies Reich bereits durch die Eifersüchteleien der Provinzialstatthalter
und durch räuberische Tuareg geschwächt, und allmählich ging es in Trümmer. Heute trägt die Expansion der Mandinka einen friedlichern
Charakter, sie sind die Hauptvermittler des Handels im
¶
die Glorie in Form eines stumpfen, später oben und unten zugespitzten Ovals, in welcher
auf mittelalterlichen Bildern der Heiland, die Madonna und einige Heilige erscheinen.
Juss. (Alraun), Gattung aus der Familie der Solanaceen, perennierende, fast stengellose
Kräuter mit fleischiger, oft gespaltener Wurzel, großen, ganzen, ovalen oder lanzettförmigen, welligen oder buchtig gezahnten
Blättern in kompakten Rosetten, einzeln grundständigen, langgestielten, ansehnlichen, violetten oder gelblichen Blüten und
einfächerigen, vielsamigen Beeren. Drei oder vier Arten im östlichen Südeuropa und im Orient. Mandragora officinarumL.
hat grünlichgelbe Blüten und gelbe Beeren von 1,5 cmDurchmesser.
Letztere werden von den Arabern gegessen; sie wirken einschläfernd, und schon Maherbal soll sich dieser Wirkung gegen die
Feinde bedient haben. Auch sollen die Früchte zur Wollust reizen und fruchtbar machen, weshalb man sie seit dem Altertum vielfach
zu Liebestränken benutzte. Die Blätter legt man als schmerzstillend auf Wunden, auch werden sie von einigen
orientalischen Völkern wie Tabak
[* 69] geraucht. Die Wurzel wirkt narkotisch betäubend, und man gab sie daher im Altertum vor schweren
Operationen.
Namentlich aber hat die Wurzel als Zaubermittel eine große Rolle gespielt. SchonPythagoras sprach von ihrer
Ähnlichkeit
[* 70] mit einem Menschen; man glaubte sich mit derselben unsichtbar machen zu können und trug sie als Amulett gegen
Hexerei. Um sie zu erhalten, waren bestimmte Vorsichtsmaßregeln nötig, weil sie entweder verschwand, oder so entsetzlich
schrie, daß der Grabende vor Schreck sterben mußte (Shakespeare). Das Mittelalter bildete diesen Aberglauben weiter
aus.
Man schnitzte aus der Wurzel Männchen (Gold-, Hecke-, Galgen-, Erd- oder Alraunmännchen,
[* 71] Alruniken), die unter dem Galgen aus
dem Samen eines unschuldig Gehenkten entstanden sein sollten, putzte sie verschiedenartig heraus und stellte sie, in einem
Kasten verwahrt, an einen geheimen Ort des Hauses, von wo man sie zu magischem Gebrauch (um Schätze zu heben,
wahrzusagen etc.) hervorholte. Man setzte ihnen auch wohl von jeder Mahlzeit etwas zu essen und zu trinken vor, wusch sie
Sonnabends in Wein und Wasser, zog ihnen an Neumonden frische Kleider an etc. Sie galten als Talismane gegen Krankheiten, brachten
Glück in Prozessen, den FrauenFruchtbarkeit und leichte Niederkünfte etc. Daherward ein ordentlicher
Handel
mit solchen Wurzeln getrieben und das Stück bisweilen mit 60 Thlr. bezahlt. Statt der Mandragorawurzel wurde zu gleichem Zweck
auch die Wurzel der Bryonia und von Allium
[* 72] victorialis benutzt. Ob das Dudaim des Alten Testaments (1. Mos. 30, 14). auf
Mandragora zu beziehen ist, dürfte fraglich sein.
(Mandschusprache), eine dem tungusischen Zweig des uralaltaischen Stammes angehörige Sprache, die verbreitetste,
anscheinend aber auch abgeschliffenste unter ihren Schwestern sowie die einzige, die es zu einer gewissen
Litteratur gebracht hat. Das Gepräge ihres Stammes trägt sie in vollem Maß:
1) die Vokalharmonie, insofern die Vokale in zwei Reihen zerfallen, nämlich harte: a, o, ô; und weiche: e und u, während i
neutral ist, und Gesetze bestehen, nach welchen im Wortstamm, oft im ganzen Worte, der erste Vokal für
die folgenden bestimmend ist;
2) die bald ein-, bald zweisilbigen Wortstämme sind unveränderlich; Agglutination und zwar durch Suffixe ist das einzige
Mittel der Wort- und Formenbildung;
3) im Satz nimmt das Verbum die letzte Stelle, das Objekt die zwischen Subjekt und Verbum ein, und jedes Wort,
das die nähere Bestimmung eines andern enthält, tritt vor dieses letztere. Dank der Bildsamkeit der Sprache ist deren Wortschatz
kein geringer, und ein gesunder Purismus hat den größten Teil der seiner Zeit aufgenommenen chinesischen Fremdwörter wiederum
ausgemerzt. Das Substantivum hat kein grammatisches Genus; das natürliche Geschlecht wird bald durch Vokalgegensätze
(wie ama, Vater, eme, Mutter), bald durch selbständige Wörter des Sinnes »männlich, weiblich« ausgedrückt; der Plural bleibt
oft unbezeichnet.
Das Adjektiv entbehrt der Steigerungsformen. Das Verbum ist der weitaus bildsamste Redeteil, z. B.: tuwa, sehen, tuabu, sehen
lassen, tuwana, zu sehen gehen, tuwandschi, zu sehen kommen, tuwanu, zusammen sehen, tuwascha, besehen,
tuwaschata, untersuchen, tuwakiya, bewachen, etc. Person und Zahl werden am Verbum nicht ausgedrückt, wohl aber die Tempora,
die Konditionalform, das Wollen etc. Partizipialkonstruktionen sind sehr gebräuchlich und das Hauptverbindungsmittel
der oft ellenlangen Sätze.
Die Mandschusprache ist dank ihrer Regelmäßigkeit nicht schwer zu erlernen, und ihr Studium ist lohnend
und für denjenigen, welcher sich mit der chinesischen Litteratur beschäftigen will, fast unentbehrlich. Denn seit die jetzige
Dynastie über China herrscht (also seit 1644), sind zahlreiche und gerade die wichtigsten chinesischen Litteraturwerke in
das Mandschu übersetzt worden; diese Übersetzungen dürfen als authentische gelten, und sie sind weit leichter
zu verstehen als die Originale. Als Schrift bedienen sich die Mandschu seit etwa dritthalbhundert Jahren eines aus dem Mongolischen
weitergebildeten Alphabets. Wörterbücher des Mandschu lieferten Amyot (Par. 1789-90), v. d. Gabelentz (Leipz. 1864), Wassiljew (Petersb.
1866) und Zacharow (das. 1875); Grammatikenv. d. Gabelentz (Altenb. 1832), Kaulen (Regensb. 1856),L.Adam
(Par. 1873), Orlow (Petersb. 1873), Zacharow (das. 1879); ChrestomathienKlaproth (Par. 1828) und Wassiljew (Petersb. 1863).
eins der Nebenländer des chinesischem Reichs, zwischen dem Amur im N., dem Ussuri im O.,
¶
mehr
der Mongolei im W., Korea und dem Golf von Petschili im S., umfaßt 982,000 qkm (17,834 QM.) mit 12 Mill. Einw.
Die ist ein Gebirgsland, welches im O. vom SchanAlin, im W. vom Chingan begrenzt wird, und dessen nördlichsten Teil Iljchuri
Alin und Drusge Alin erfüllen. Die höchsten Gipfel im SchanAlin erheben sich zu 3600 m. Hauptfluß ist
der Sungari, als dessen Becken die ganze Mandschurei anzusehen ist. Das Klima
[* 74] bewegt sich in großen Extremen, das Thermometer
[* 75] steigt im
Sommer bis 32° und fällt im Winter zu -24° C. Die Gebirge sind dicht bewaldet; von Mineralien hat man
Kohle, Gold (dessen Ausbeutung verboten ist, aber im geheimen betrieben wird), Eisen und Edelsteine
[* 76] gefunden.
Unter den zahlreichen Vögeln ist besonders bemerkenswert die mandschurische Lerche
[* 84] (Melanocoryphya mongolica), die
in großen Mengen nach Nordchina ausgeführt wird, wo sie wegen ihrer Geschicklichkeit, Stimmen nachzuahmen, sehr gesucht ist.
Die Flüsse
[* 85] sind an Fischen, namentlich Lachsen, außerordentlich reich. Die Bevölkerung
[* 86] besteht aus Chinesen, Mandschu und Tungusen
und Mischlingen dieser drei Völker, welche gegenwärtig die Hauptmasse der Einwohner bilden.
Die Chinesen wohnen vornehmlich in dem südlichen, Schinking genannten Teil, wohin in neuerer Zeit der
Überschuß der Bevölkerung Nordchinas seine Schritte lenkte, so daß derselbe bereits als Teil des eigentlichen China betrachtet
wird. Früher aber wurden in der ganzen Mandschurei von der chinesischen RegierungVerbrecherkolonien angelegt und unruhige Stämme des
innern Reichs hierher verpflanzt. An 100 dunganische Familien (s. Dunganen) wurden hier angesiedelt, die,
Chinesen im Äußern, aber Mohammedaner, gleich den JudenEuropas in nationaler Abgeschlossenheit leben. So kommt es, daß die
frühern Bewohner, die Mandschu, vielleicht nicht mehr den zehnten Teil der Bevölkerung ausmachen.
Diese sind ein schöner, ursprünglich tungusischer Volksstamm, aufgeweckt, kriegerisch und mit großer
Energie begabt, dem es 1644 gelang, sich in den Besitz des Throns von China zu setzen. Sie führten in China die Sitte des Haarschneidens
und Zopftragens ein, wogegen die hierher gewanderten Chinesen manche ihrer Sitten, wie die Verkrüppelung der Füße bei den
Frauen, aufgaben. Die Mandschu zeichnen sich vor allen Stämmen Nordchinas durch ihre guten Manieren sowie
durch ihr zuvorkommendes Benehmen gegen Fremde aus. Von den tungusischen Völkern im N. sind namentlich die Golde (s. Tafel
»AsiatischeVölker«,
[* 87] Fig. 12) hervorzuheben, nächstdem die Manegren, vom mongolischen die Barguburäten.
Administrativ zerfällt die Mandschurei in die Provinzen Liaotung, GirinUla und Tsitsikar. Davon wird die erste mit der Hauptstadt Mukden
(170,000 Einw.) und dem Traktatshafen Niutschuang (60,000 Einw.) als zum eigentlichen China gehörig betrachtet.
In den beiden andern sind Hauptorte Girin (120,000 Einw.), Tsitsikar (60,000 Einw.), Sitz des Oberkommandos
der mandschurischen Truppen und als Verbannungsort bekannt, ferner Aigun (100,000 Einw.). Jede der beiden Provinzen wird von
einem Vizekönig verwaltet; die Organisation ist eine rein militärische.
Die 65 Mandschustämme werden eingeteilt in acht Banner, von denen jedes seine eignen Tribunale, Schulen
und Priester hat. Die Militärmacht besteht aus 67,800 Mann, von denen nur 35,350 wirklich im Sold stehen. Sie sind mit Bogen
[* 90] und Pfeilen bewaffnet und haben jährlich 2400 Hirsche und eine Anzahl Zobelfelle zu liefern. Die Abgaben
der Provinzen bestehen in Geld und Getreide;
[* 91] GirinUla hat 652,800 Mk. in Silber und 22,680 SäckeGetreide, Tsitsikar 12,800 Mk.
in Silber und 8280 SäckeGetreide nebst 5000 Zobelfellen und 1000 Perlen aus dem Sungari zu liefern. Die Mandschurei erstreckte sich vor 1858 nordwärts
bis nahe zum 55.° nördl. Br.; in jenem Jahr wurde das Gebiet bis zum Amur durch den Vertrag von Argun an
Rußland abgetreten und 1860 die Grenze an den Ussuri geschoben und dadurch ein Gebiet von 650,000 qkm (11,800 QM.) von der
Mandschurei abgetrennt (vgl. Amur). S. Karte »China«.
Vgl. Wenjukow, Die russisch-asiatischen Grenzlande (deutsch,
Leipz. 1874).
kelt. Volk in der Gallia Lugdunensis, nördlich von den Äduern, an den Quellen der Yonne und Seine. In ihrem
Gebiet lag das berühmte Alesia (jetzt das Dorf Alise Ste.-Reine).
Stadt in der ital. ProvinzLecce, KreisTaranto, mit schöner Kirche, Resten der antiken
Stadtmauer, uralten, in den Felsen gehauenen Gräben, die wahrscheinlich zu künstlicher Bewässerung dienten, (1881) 8865 Einw.
und Weinbau. - ist eine altgriechische Gründung, ward von den Römern und Sarazenen zerstört und tauschte 1790 den spätern
Namen Casalnuovo gegen den ursprünglichen Manduria um.
Hafenstadt des britisch-ind. Tributärstaats Katsch, am Golf von Katsch, mit einem alten
Palast, schönem Tempel
[* 92] und (1881) 35,980 Einw. (Hindu, Mohammedaner, Dschaina), welche trotz des versandeten Zustandes des Golfs
lebhafte Schiffahrt treiben;
Dorf im Herzogtum Sachsen-Gotha, an der Ilm oberhalb Ilmenau, in einem schönen Thal
[* 95] (Manebacher Grund) des ThüringerWaldes, hat eine Porzellanfabrik, 2 Masken- und 6 Glasinstrumentenfabriken, eine Kistenfabrik, eine Steinkohlengrube, Holzsägewerke
und Holzhandel und (1885) 1033 evang. Einwohner.
(lat. Manes), bei den Römern und altitalischen Völkerschaften die abgeschiedenen Seelen der Verstorbenen, besonders
der wohlwollenden. Sie galten für unsterblich wie die Götter, daher die stehende Formel auf den römischen Grabsteinen: D.
Manen, d. h. Dis Manibus (den Abgeschiedenen geweiht), welche Formel sogar die Christen beibehielten. Als
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