und gab der
Festung
[* 2] nach ihrer
Einnahme die Gestalt, welche sie in der Hauptsache bis zur Neuzeit zeigte. 1697 fiel Luxemburg
[* 3] wieder
an
Spanien,
[* 4] 1714 an
Österreich.
[* 5] Im Zeitraum von 1728 bis 1734 wurden die
Befestigungen der Stadt wesentlich erweitert. Während
des ersten Koalitionskriegs wurde Luxemburg von dem französischenGeneralAmbert blockiert bis
und nach tapferer
Verteidigung kapitulierte der österreichische
Feldmarschall v.
Bender gegen die Zusicherung freien Abzugs.
Beim Einmarsch der Verbündeten in
Frankreich wurde Luxemburg von hessischen
Truppen eingeschlossen und blieb es bis zur
Übergabe an den König derNiederlande
[* 6] 1815. Durch die
Wiener Schlußakte zur deutschen
Bundesfestung erklärt,
hatte Luxemburg in Friedenszeiten eine
Besatzung von 4000 Mann
Preußen,
[* 7] die aber infolge des
LondonerVertrags vom im
September
d. J. die Stadt verließen, während die Demolierung der Werke der bedeutenden
Kosten wegen erst 1872 ausgeführt wurde (s.
Luxemburg, Großherzogtum, Geschichte).
Vgl.
Coster, Geschichte der
Festung Luxemburg (Luxemb. 1869).
(spr. lückssöj oder lüßöj), Stadt im franz.
DepartementObersaône,
ArrondissementLure, in einer fruchtbaren, von der Lanterne und dem Breuchin bewässerten
Ebene, an der
Eisenbahn von Aillevillers nach
Lure gelegen, hat eine schöne
Kirche aus dem 14. Jahrh., Reste einer alten
Abtei, ein Kommunalcollège, ein
Seminar, eine
Bibliothek, eine Antikensammlung und (1881) 4347 Einw., welche
Fabrikation von Kupferwaren,
Papier, Baumwollwaren und
Kirschwasser betreiben. Luxeuil hat berühmte
Mineralquellen (18 an der Zahl),
welche wenig feste
Bestandteile (hauptsächlich etwas
Chlornatrium) enthalten, eine
Temperatur zwischen 22 und 69° C. haben
und zu Trink- und
Badekuren vielfach verwandt wurden. - Luxeuil hieß im
Altertum Luxovium und wurde seiner
Quellen wegen schon von den
Römern besucht, wie die Reste alter Römerbauten und aufgefundene
Inschriften beweisen.
(lat.), der Aufwand für den feinern Lebensgenuß, welcher über den durchschnittlich
üblichen oder auch notwendigen Lebensbedarf hinausgeht. Da letzterer kein feststehender ist, so ist auch der
Begriff ein
durchaus relativer, und
Roscher meint mit
Recht, jeder Einzelne, jeder
Stand, jedes
Volk und jedes
Zeitalter nenne diejenigeKonsumtion
Luxus, welche ihm selbst als entbehrlich erscheine. Der Luxus an und für sich ist nicht unberechtigt. Er wirkt
wohlthätig, wenn er auf gesunden und geschmackvollen Lebensgenuß gerichtet ist, dem
Sinn für
Schönheit und Reinlichkeit
wie einer echten
Sittlichkeit dient und nachhaltig das Lebensglück erhöht, ohne daß andre dadurch geschädigt werden.
Zu verwerfen ist nur der üppige, sinn- und geschmacklose Luxus, welcher die Kostspieligkeit als Hauptsache ansieht
und raffinierte, verweichlichende Genüsse Weniger durch das
Elend Vieler erkaufen läßt. Je nach den allgemeinen
Anschauungen
über
Sittlichkeit und der Kulturstufe, auf welcher ein
Volk steht, tritt der Luxus in verschiedenen
Formen auf.
Bei niederm
Stand wirtschaftlicher
Entwickelung ist der Luxus vorzugsweise Massenluxus, welchen größere
Grundbesitzer durch großen Aufwand für Bediente und zeitweise durch kostspielige
Feste treiben. Dieser Gestalt des Luxus begegnen
wir auch heute noch in denjenigen
Schichten des
Volkes, welche längere Zeit hindurch
ihren Lebensunterhalt möglichst knapp
bemessen, um dann gelegentlich sich gehörig austoben zu können. Die höhere
Kultur bringt den Luxus, welcher
das
Leben verschönert und mit größerer Behaglichkeit ausstattet, wegen seiner größern
Reize einen wirksamen
Sporn für
sittliche, wirtschaftliche Bethätigung bildet und auch mehr den untern
Klassen des
Volkes zugänglich wird.
SchonMalthus und später
Roscher haben darauf hingewiesen, daß der vernünftige Luxus zu einer Art von
Reservefonds
für künftige Notfälle sich gestalten könne. So macht der verallgemeinerte
Konsum von
Fleisch und möglichst verschiedenartigen
Lebensmitteln einen Mißwachs weniger empfindlich; werden in guten
Zeiten mehr
geistige Getränke etc. fabriziert, so kann
in schlechten die Verwendung derselben eingeschränkt und damit ein größerer Spielraum für die
Nahrungsmittel
[* 8] gewonnen werden.
Man suchte in früherer Zeit den Luxus durch Luxusgesetze oder
Aufwandsgesetze (Luxusverbote) zu beschränken, so in
Rom,
[* 9] als
seine Herrschaft bei großer Einfachheit der
Sitten noch keine große
Ausdehnung
[* 10] angenommen hatte, ferner im
Mittelalter bis
zum 18. Jahrh. in
Deutschland
[* 11] durch eine große Zahl von Reichspolizeiordnungen und partikularrechtliche
Bestimmungen, in
Frankreich,
Schweden
[* 12] etc. Meistens sollte der Aufwand für
Kleider,
Gastmähler und Begräbnisse in
Schranken
gehalten werden, teils aus moralischen oder handelspolitischen
Gründen, teils um die Verarmung zu hindern oder eine Abgrenzung
der
Stände voneinander äußerlich zu ermöglichen.
Bei einigermaßen entwickeltem
Verkehr werden solche Verbote unausführbar, weil die Beaufsichtigung viel
zu lästig, kostspielig und dabei unzulänglich ist. Tüchtige
Bildung und Gesittung, gehörige
Pflege von Sparanstalten und
eine solide
Wirtschaftspolitik werden alsdann eine bessere nachhaltige
Wirkung ausüben als
Gesetze, die so leicht zur
Umgehung
anreizen. Ein Luxus freilich, welcher die öffentliche
Sittlichkeit verletzt, wäre zu verhindern. Eine
Reihe
von verderblichen
Beispielen des Luxus hat Em.
Herrmann (»Die
Launen der Pracht«, in den »Miniaturbildern aus dem Gebiet der
Wirtschaft«,
neue Ausg.,
Halle
[* 13] 1876) zusammengestellt.
Die Luxussteuern der modernen Finanzverwaltung sind zum Unterschied von ältern
Abgaben, welche durch ihre
Höhe
den
Luxus zu mindern bestimmt und vielfach an die
Stelle von Verboten getreten waren, lediglich Einnahmequellen und zwar
Aufwandsteuern,
welche im
Luxus im allgemeinen das für denselben befähigte, damit auch steuerkräftigere
Einkommen treffen
sollen. Sie sind eine einfache
Konsequenz des
Gedankens, das höhere
Einkommen dadurch stärker zu belasten, daß bessere
Qualitäten
und wertvollere
Güter auch höher besteuert werden als die geringern.
Allerdings ist der
BegriffLuxus kein bestimmter, auch ist der
Luxus nicht in jedem besondern
Fall ein
Maßstab
[* 15] der Leistungsfähigkeit,
da der sparsame oder geizige
Reiche wenig oder keinen
Luxus treibt, während andre auch bei kleinerm
Einkommen durch
Stellung,
Stand etc. zu Luxusausgaben gezwungen sein können. Doch trifft dieser Einwand die weitaus
meisten, insbesondere alle
Aufwandsteuern. Wichtiger ist, daß durch die Luxussteuern nur wenig Gegenstände getroffen werden können.
Eine umfassende direkte
Besteuerung wäre ohne die unerträglichste
Inquisition unmöglich. Sie kann sich
¶
mehr
deshalb immer nur auf wenige, äußerlich leicht in die Augen fallende Objekte, wie Equipagen, Pferde,
[* 17] Hunde,
[* 18] Dienerschaft, luxuriöse
Wohnungen etc., beschränken. Auch auf indirektem Weg läßt sich der Luxus nur unvollkommen treffen, weil einer weitgehenden
Unterscheidung der Qualitäten und der Ausdehnung der Verbrauchssteuer auf zahlreiche Artikel zu große technische Schwierigkeiten,
insbesondere wachsende Erhebungskosten, im Weg stehen. Daher werden die immer verhältnismäßig wenig einträglich sein,
und ihr Zweck muß mehr durch Einkommen-, Vermögens- und Verkehrssteuern erreicht werden.
(spr. lüihn), 1) Charlesd'Albert,Herzog von, Günstling Ludwigs XIII. von Frankreich, geb. zu Pont-St.-Esprit
(Gard) aus einer ursprünglich florentinischen Familie, kam früh als Page an den Hof
[* 21] Heinrichs IV., erwarb
sich hier die Gunst des DauphinsLudwig und blieb auch, als dieser den Thron
[* 22] bestiegen hatte, dessen unzertrennlicher Gesellschafter.
Durch seinen Einfluß auf den König veranlaßte er 1617 die Ermordung des Marquis d'Ancre und wußte sich sodann dessen sehr
bedeutendes Vermögen und seine Ämter anzueignen. 1619 ward er vom König zum Herzog und Pair von Frankreich
erhoben, und 1621, während des von ihm betriebenen Feldzugs gegen die Protestanten, erhielt er das Schwert als Connétable und
kurze Zeit darauf das Kanzleramt. Bei der Belagerung von Montauban bewies er jedoch seine gänzliche Unfähigkeit. Er starb
ehe er vom König, der des herrschsüchtigen, habgierigen Günstlings überdrüssig war, dem Unwillen des Volkes und der Großen
preisgegeben wurde. Er war vermählt mit Anna de Rohan, der spätern Herzogin von Chevreuse, einer ehrgeizigen, ränkesüchtigen
Dame.
Einer seiner Nachkommen, CharlesPhilippe, Herzog von Luynes, geb. 1695, heiratete 1792 in zweiter Ehe eine
Marquise von Béthune, Ehrendame der KöniginMaria Leszczynska, und lebte am HofLudwigs XV. bis zu seinem Tod 1758. Er hat über
das Leben am Hof unparteiische und interessante Mitteilungen hinterlassen in seinen Memoiren (hrsg. von
Dussier und Soulié, Par. 1860-65, 17 Bde.).
(spr. ludsān),Don Ignacio de, span. Dichter, geb. zu Saragossa,
[* 25] kam noch sehr jung nach Italien, wo
er in Palermo
[* 26] und Neapel
[* 27] die Rechte studierte, sich aber noch eifriger mit Litteratur und Poesie beschäftigte. 1733 nach Spanien
zurückgekehrt, machte er sich zuerst durch einige gewandte Übersetzungen griechischer Dichter sowie
durch Bearbeitungen französischer und italienischer Stücke für die spanische Bühne bekannt und trat dann mit seiner »Poetica«
(Saragossa 1737; Madr. 1789, 2 Bde.) auf, durch welche es ihm gelang, den
französischen Geschmack in die spanische Dichtkunst einzuführen.
Dies Werk erwarb ihm auch die Gunst des Hofs. Er wurde 1747 Gesandtschaftssekretär in Paris und nach seiner
Rückkehr 1750 nacheinander Rat im Finanzministerium, Direktor der königlichen Münze und endlich Schatzmeister der königlichen
Bibliothek. Die spanische Akademie und die der Geschichte ernannten ihn zum Mitglied; auch war er einer der Gründer der Akademie
von San Fernando. Er starb Außer der Poetik ist von seinen Werken wenig gedruckt. Seine Gedichte, die sich aber
sämtlich nur durch Korrektheit und Eleganz der Sprache
[* 28] auszeichnen, sind im 61. Bande der »Biblioteca de autores españoles«
abgedruckt.
ein Kanton
[* 29] der Zentralschweiz, grenzt im O. an die Kantone Aargau,
Zug
und Schwyz,
im S. an Unterwalden, im W. an Bern
[* 30] und
im N. an Aargau
und hat einen Flächeninhalt von 1501 qkm (27,3 QM.).
Luzérn gehört zum größten Teil der Hochebene an und zwar mit dem sogen. Gäu, zu dem die voralpine Thalschaft des Entlebuch den
Gegensatz bildet. Das schmale Bergrevier der Luzerner Alpen (s. d.), welche das Entlebuch beiderseits einfassen und ihre Vorposten
einerseits im Napf (1408 m), anderseits im Pilatus (2133 m) haben, verflacht sich nordwärts schaufelartig in die breitern
und flachern Thalgründe des Gäu.
Das Land ist also Aare-, d. h. Rheingebiet. Entsprechend der orographischen Zweiteilung, sind auch die klimatischen
und volkswirtschaftlichen Verhältnisse im Entlebuch, wo Escholzmatt 858, der Weiler Sörenberg sogar 1162 und
selbst das unterste Dorf Entlebuch noch 678 m ü. M. liegen, andre als im Gäu, dessen Gebiete an der allgemeinen Höhenlage
des schweizerischen Mittellandes teilhaben (Luzern
[* 32] 437 m). Die Bevölkerung
[* 33] des Kantons, (1880) 134,806 Köpfe stark, ist durchaus deutschen
Stammes und katholischer Konfession (nur 5634 Nichtkatholiken), aber wesentlich verschieden in dem ackerbautreibenden
¶
Man verfertigt jährlich 20,000 Doppelzentner Käse, magern für den eignen Bedarf und fetten, den die
Entlebucher und EmmenthalerHändler aufkaufen. Das Gäu liefert viele Zug- und Mastochsen und hat starke Ausfuhr von Häuten.
Kornkammer ist das Gäu, welches Getreide
[* 39] und Kartoffeln über den Bedarf, auch genügend Flachs, Hanf und Obst, zumeist Birnen,
erzeugt. Die Waldungen würden kaum den Bedarf durch Nachwuchs decken; dennoch wird mehr aus- als (von den Urkantonen nach
der Stadt Luzérn) eingeführt.
In der Emme und Luthern wurde ehedem (noch im 19. Jahrh.) Gold
[* 40] gewaschen und aus solchem Gold in LuzernDukaten geprägt; jetzt lohnt
dieser Erwerbszweig nicht mehr. Die Strohflechterei, im Dienst aargauischer Firmen, ist der verbreitetste
Industriezweig und hat sich fast über das ganze Gäu ausgedehnt; ähnlich die Seidenkämmlerei und Seidenweberei während
die Baumwollindustrie und einige andre Gewerbszweige mehr auf einzelne Punkte beschränkt sind, wie die Maschinenindustrie
u. dgl. auf die Umgebung der Hauptstadt.
Dieselbe ist wegen ihrer Lage am Vierwaldstätter See und wegen der Nähe des Rigi, zu welchem von Viznau aus eine Zahnradbahn
hinaufführt, einer der Hauptmittelpunkte des schweizerischen Touristenverkehrs und die Hotelwirtschaft
daselbst und in mehreren Uferorten ein lohnender Erwerbszweig. Wie der Kanton überhaupt, so gehört auch sein Schulwesen zu
den regenerierten der Schweiz, zunächst in Betreff der Primär- und Sekundärstufe, welch letztere hier durch die sogen. Bezirksschulen
vertreten ist.
Das Lehrerseminar befindet sich, mit der Bezirksschule verbunden, seit 1868 in Hitzkirch, das Priesterseminar
in Luzern,
wo auch die Kantonschule (d. h. kantonales Gymnasium humanistischer und realistischer Richtung) existiert, schon 1574 gegründet.
In Hohenrain besteht eine Taubstummenanstalt (1834 gegründet), auf Sonnenberg (bei Luzern)
eine von der Schweizerischen GemeinnützigenGesellschaft (1859) gegründete Rettungsanstalt, »Katholisch Bächtelen«.
Die Zahl der in den öffentlichen Bibliotheken enthaltenen Bände beträgt über 150,000; die bedeutendsten
sind die Kantonsbibliothek (85,000), die Bürgerbibliothek (15,000) und diejenige des Kapuzinerstifts Wesemlin (13,000 Bände).
Der Kanton besitzt noch drei Kapuzinerklöster (Wesemlin, Sursee, Schüpfheim), das Kloster der Kapuzinerinnen
zu St. Anna und
das der Cistercienserinnen zu Eschenbach, im ganzen mit etwa 110 Ordensgliedern und einem Vermögen von
über 1½ Mill. Frank. Der Kanton gehört nebst Solothurn
[* 44] und Zug
zum BistumBasel.
Nach der Verfassung vom welche revidiert wurde, bildet einen demokratischen Freistaat. Sie garantiert
die in den schweizerischen Kantonalverfassungen üblichen Grundrechte. Die Souveränität beruht in der Gesamtheit
des Volkes und wird, im Namen des Souveräns, zunächst durch den GroßenRat ausgeübt. Dieser wird von den 53 Wahlkreisen auf
je vier Jahre gewählt, je ein Mitglied auf 1000 Seelen der schweizerischen Wohnbevölkerung. Die von ihm erlassenen Gesetze,
Staatsverträge und wichtigern Finanzdekrete unterliegen der Volksentscheidung, wenn diese binnen 30 Tagen
wenigstens von 5000 Bürgern verlangt wird (fakultatives Referendum).
Der Kanton Luzérn zerfällt in die fünf Ämter oder Bezirke: Entlebuch, Hochdorf, Luzérn, Sursee und Willisau. In jedem übt die Exekutive
ein vom GroßenRat auf je vier Jahre gewählter Amtsstatthalter, die richterliche Gewalt ein Bezirksgericht
von 7-9 Mitgliedern, die von dem Amt selbst zu wählen sind. Die Gemeinden sind innerhalb der verfassungs- und gesetzmäßigen
Schranken autonom; sie üben die Verwaltung durch einen von der Gemeinde auf je vier Jahre gewählten Gemeinderat, dessen Präsidium
der Gemeindammann führt, und zur Vermittelung von Streitigkeiten bestehen Friedensrichter. Das für 1887 festgestellte
Budget enthält als Einnahme 1,515,060 Fr., als Ausgabe 1,564,010 Fr., also ein Defizit von 48,950 Fr. Unter den Einnahmen kommt
der bedeutendste Posten auf die Staatsabgaben (besonders Ohmgeld und Salzregal); in den Ausgaben haben Militär und Erziehung die
höchsten Ansätze. Zu Anfang 1886 beliefen sich die Aktiven auf 9,428,125 Fr., die Passiven auf 4,453,298
Fr., somit das reine Vermögen auf 4,974,827 Fr.
[Die Stadt Luzern.]
Die gleichnamige Hauptstadt des Kantons, 437 m ü. M., liegt reizend am Ausfluß
[* 45] der Reuß aus dem Vierwaldstätter See
mit dem Blick auf Rigi und Pilatus und zählt (1880) 17,850 Einw., darunter 1912 Protestanten und 136 Juden.
Die Stadt selbst ist eng angelegt, gegen N.
¶
mehr
von einer Reihe hoher mittelalterlicher Schutztürme eingefaßt, hat sich aber durch Kai- und Häuserbauten, namentlich eine
größere Zahl prächtiger Gasthöfe, erweitert und verschönert. Unter den kirchlichen Gebäuden steht voran die Stiftskirche
St. Leodegar (1633 erbaut) mit zwei schlanken Türmen, von denen der eine 75 m hoch ist und die Jahreszahl 1406 trägt,
und einer großen Orgel von 90 Registern. Andre hervorragende Gebäude sind: das ehemalige Jesuitenkollegium und die Jesuitenkirche
(von 1667), das ehemalige Ursulinerinnenkloster Mariahilf, die neue reformierte Kirche, das Rathaus, das große Stadtspital,
das Pfründehaus in der Sente, das Waisenhaus, das Theater,
[* 47] das neue Korrektionshaus, das Museum, das Bibliothekgebäude,
das neue Schulhaus am Krienbach und das Zeughaus mit alten Trophäen.
Über den Seeausfluß führt eine prachtvolle neue Brücke,
[* 48] welche den Bahnhof der linken Stadtseite mit der »großen Stadt«
verbindet. Abwärts folgt zunächst die 300 m lange, zum Abbruch bestimmte Kapellbrücke (1300 erbaut) mit alten Schildereien.
Der Wasserturm an derselben, Aufbewahrungsort des städtischen Archivs, soll das älteste Bauwerk der
Stadt, ein Leuchtturm (lucerna, daher angeblich der Name der Stadt) aus der Römerzeit, sein. Zu den Sehenswürdigkeiten gehört
noch das auf Veranlassung des GeneralsPfyffer zum Gedächtnis der am bei der Verteidigung der Tuilerien gefallenen
Schweizergardisten 1820 errichtete Monument vor dem Wäggisthor, ein nach ThorwaldsensModell in die Felsenwand
eingehauener Löwe von 9 m Länge und 5,6 m Höhe, sterbend mit der rechten Pranke den bourbonischen Wappenschild schützend,
darüber die Inschrift: »Helvetiorum fidei ac virtuti«. Im »Gletschergarten«
sind interessante Riesentöpfe, Findlinge und Felsen mit Gletscherschliffen und Gletscherritzen aus der
Eiszeit,
[* 49] alles umgeben von einer echt alpinen Gartenanlage. Endlich verdient Erwähnung das Pfyffersche Relief der Urkantone,
über 6½ m lang und 3½ m breit. Schöne Aussichtspunkte sind: die Fluhmatt, die Allenwindenhöhe, die drei Linden am Gizlisberg,
der Gütsch, per Drahtseilbahn zugänglich, die Ruinen des SchlossesStollberg
[* 50] etc.
Die Stadt Luzérn verdankt ihren Ursprung und wahrscheinlich auch ihren Namen (Ludgaria, Luciaria) dem Kloster St. Leodegar, welches
um 740 von Mönchen der AbteiMurbach im Elsaß gestiftet wurde und mit seinen Besitzungen unter der Herrschaft des Mutterklosters
verblieb. Dieses verkaufte die Stadt 1271 an Rudolf vonHabsburg, aber zur Wahrung seiner unter der geistlichen
Herrschaft errungenen städtischen Freiheiten trat Luzérn in den Bund derWaldstätte. Das dadurch gelockerte Verhältnis
zu Österreich wurde durch die Schlacht von Sempach 1386 vollends zerrissen, und 1390 erhielt die Stadt von König Wenzel mit
dem Blutbann die Bestätigung ihrer Reichsfreiheit. Im 14. und 15. Jahrh. erwarb sich Luzérn durch
Kauf, Verpfändung und Eroberung ein bedeutendes Unterthanengebiet.
Gegen die Reformation verhielt es sich feindselig; es wurde der Mittelpunkt der gegenreformatorischen Bestrebungen in der Schweiz.
Auf Veranlassung des kriegsberühmten SchultheißenLudwigPfyffer (s. d.) wurden 1574 die Jesuiten nach
Luzérn berufen, wo seit 1579 auch ein päpstlicher Nunzius seinen beständigen Sitz hatte. Am beschworen die sieben
katholischen Orte den BorromeischenSonderbund in Luzérn. Auch in Luzérn entwickelte sich die städtische Verfassung durch das Selbstergänzungsrecht
der Räte und die Erhöhung der Befugnisse derselben auf Kosten der Bürgergemeinde im 16. und 17. Jahrh.
zu einer patrizischen Oligarchie; die Landschaft aber litt durch Mißachtung ihrer verbrieften Rechte, Erhöhung der Steuern,
Verschlechterung der Münzen
[* 51] u. a. m. Daher nahm 1653 in dem luzernischen Entlebuch der große Bauernkrieg in der Schweiz seinen
Anfang, dessen Niederwerfung die unumschränkte Herrschaft des Patriziats bis 1798 begründete. 1798 erklärte
der GroßeRat die aristokratische Regierungsform für abgeschafft, und Luzérn wurde zur Hauptstadt der Helvetischen Republik erhoben.
Die Mediationsakte machte den Kanton Luzérn 1803 wieder zu einem besondern Staatswesen mit repräsentativer Verfassung. Allein 1814 wurde
dieselbe durch einen Handstreich des Schultheißen Rüttimann gestürzt und die Staatsform derjenigen vor 1798 angenähert
mit dem Unterschied, daß die Landschaft die Hälfte der Repräsentanten im GroßenRat erhielt. Eine Verfassungsrevision beseitigte 1829 das
Selbstergänzungsrecht des KleinenRats und entzog demselben die richterliche Gewalt; nach der Julirevolution wurde auf das Verlangen
des Volkes ein Verfassungsrat gewählt, dessen am angenommener Entwurf der Landschaft eine gerechtere
Repräsentation gewährte, Gleichheit vor dem Gesetz, Denk- und Preßfreiheit verkündete und die Militärkapitulationen mit dem
Ausland verbot.
Aber da das liberale Regiment, das 1830 zur Herrschaft kam, durch seine Teilnahme an der BadenerKonferenz die Interessen der
katholischen Kirche zu verletzen schien, strebte eine klerikal-demokratische Partei unter der Führung des
BauersJosephLeu von Ebersol und des Staatsschreibers KonstantinSiegwart-Müller dahin, den Sturz desselben mittels einer Verfassungsrevision
herbeizuführen. Diese wurde von dem durch Jesuitenmissionen bearbeiteten Volk beschlossen und der Verfassungsrat
vollständig im Sinn der »Leuenpartei« bestellt.
Das neue, 1. Mai angenommene Grundgesetz raubte der (liberalen) Stadt das letzte Vorrecht, indem es die
Vertretung nach der Kopfzahl feststellte, gab dem Volk das Veto gegen mißliebige Gesetze, befreite die Kirche von aller staatlichen
Hoheit und überlieferte ihr das Unterrichtswesen. Die neue Regierung, deren HauptSiegwart-Müller war, bezeichnete ihre Stellung,
indem sie denPapst um seinen Segen zu dem Werk bat. Die Krönung desselben durch die Berufung der Jesuiten
an die höhern Lehranstalten die verunglückten Schilderhebungen und Freischarenzüge der Radikalen und
30./31. März 1845), die Verurteilung und Flucht des Dr. Steiger, ihres Hauptes, die Ermordung Leus, die Stiftung des Sonderbundes
(Dez. 1845) und die Niederwerfung desselben durch die Eidgenossenschaft (Nov. 1847) gehören der allgemeinen Geschichte der
Schweiz an (s. d.). Unmittelbar nach der Niederlage bei Gislikon flüchtete sich die Sonderbundsregierung von Luzérn nach
Altorf und löste sich auf (24. Nov.), worauf der Stadtrat von Luzérn unter Zuziehung von je zwei Männern der vier
Ämter des Landes sich als provisorische Regierung konstituierte und die Neuwahl des GroßenRats anordnete, der in der Mehrheit
liberal bestellt wurde. Als die von ihm ernannte Regierung, um die Kriegskosten zu be-
streiten, die Klöster St. Urban und Rathausen aufhob, ergriffen die Klerikalen das Veto, brachten es aber nicht auf die nötige
Stimmenzahl. Ebenso wurde eine Abänderung der Verfassung, welche alle tendenziös klerikalen Bestimmungen daraus entfernte, angenommen.
Dagegen konnte die neue Bundesverfassung nur dadurch, daß man die nicht Stimmenden als Annehmende zählte,
von der Regierung als angenommen erklärt werden. Am wurden auf Antrag der liberalen Regierung sämtliche Mitglieder
des sonderbündischen Kriegsrats, die 1850 zum Schadenersatz verurteilt worden waren, mit Ausnahme des im Exil lebenden Siegwart-Müller,
vom GroßenRat amnestiert.
Auf Betreiben der Ultramontanen wurde 1863 durch eine Totalrevision der Verfassung an Stelle der teilweisen
Erneuerung der Behörden die Integralerneuerung gesetzt, 1869 durch eine Partialrevision das Veto erleichtert und die Zahl
der Großräte vermehrt. Am erfolgte endlich der von ihnen ersehnte Umschwung, indem die Neuwahlen eine klerikale
Mehrheit im GroßenRat ergaben, der dann auch die Regierung zum größten Teil aus Klerikalen bestellte.
Als der liberale Stadtrat 1872 den Altkatholiken eine der Stadt gehörige Kirche einräumen wollte, verbot es die Regierung.
Wie die von Zug,
erkannte sie die von den übrigen Solothurner Diözesanständen gegen den Bischof Lachat gefaßten Beschlüsse
nicht an, worauf dieser 1873 in Luzérn seinen Sitz nahm. Die Revision der Bundesverfassung von 1874, die übrigens
von Luzérn verworfen wurde, machte auch eine solche der kantonalen Verfassung notwendig; das vom Volke genehmigte neue
Grundgesetz erlitt indes schon wieder 1882 durch eine 12. Nov. angenommene partielle Revision Modifikationen; insbesondere wurde
infolge der Aufhebung des eidgenössischen Verbots die Todesstrafe wieder eingeführt.
Alpen,
[* 55] der zwischen Aare- und Reußthal sich ausbreitende Teil der schweizer. Voralpenzone, der seitlich
in die Nachbarkantone Bern
und Unterwalden übergreift, aber seiner Hauptmasse nach dem luzernischen Gebiet angehört.
Die beträchtlichsten Berge sind: der Hohgant (2199 m), der BrienzerGrat und das Rothorn (2351 m), die Schrattenfluh (2076 m),
der Feuerstein (2042 m), die Schafmatt (1980 m), die Bramegg (1026 m) und der Pilatus (s. d.). Ist der Pilatus das auffälligste,
großartig aufgebaute Glied
[* 56] dieser Gruppe, so gehört der Napf (1408 m), eine durch Ausdehnung und Fächerstrahlen
auffallende Nagelfluhbildung, schon zu den Vorposten der Alpen, in das Hügelland weit vortretend. Der fahrbare Übergang von
Escholzmatt (858 m), welchen seit 1875 die Bern-LuzernerEisenbahn überschreitet, trennt diesen alpinen Vorposten von dem Hauptkörper
der wie diese ihrerseits wieder durch den Brünig (s. d.) von dem Hochgebirge geschieden sind. Das
von dem hufeisenförmigen Bogen
[* 57]
der eingeschlossene Thal
[* 58] ist das Entlebuch (s. d.).
(poln. Luck), Kreisstadt im russ. GouvernementWolhynien, am Stür und Gushiz (Gishiz), hat ein Schloß (aus dem 16. Jahrh.),
eine griechisch-katholische und 2 römisch-kath. Kirchen, 2 Nonnenklöster, 2 Synagogen (darunter eine
karaitische), ein kath. Seminar und (1884) 13,771 Einw., welche einen nicht unbedeutenden
Getreidehandel treiben. ist Sitz eines römisch-katholischen Bischofs. Im Kreis
[* 59] befinden sich acht große deutsche Kolonien.
Luzk wird zuerst im 11. Jahrh. als Hauptstadt eines reichsunmittelbaren Fürstentums erwähnt und fiel 1791 an Rußland.
zwischen 12¾ und 19° nördl. Br., 102,695 qkm (1865 QM.) groß mit (1879) 3,359,925 Einw.
Die Insel besteht aus einem großen nördlichen kompakten Teil, der sich von N. nach S. erstreckt, und
einem viel kleinern, vielfach zerrissenen, dessen Richtung nach SO. geht. Unter den zahlreichen tiefen Küsteneinschnitten
sind namentlich der große und schöne Golf von Lingayen und die prachtvolle Bai vonManila nennenswert. ist durchaus vulkanischer
Natur und die Zahl der Vulkankegel eine außerordentlich große; die meisten freilich sind erloschen,
andre im Zustand von Solfataren, mehrere aber haben bis in die neueste Zeit eine furchtbare Thätigkeit gezeigt.
Die bemerkenswertesten darunter sind der Taal auf einer Insel im Bombonsee, zwar nur 234 m hoch, aber in unablässiger Thätigkeit,
die bisweilen höchst verderblich gewesen ist; dann am Baysee der 2233 m hohe Banahao oder Mahayhay und
im südöstlichsten Teil der Vulkan d'Albay (2374 m), dessen zahlreiche Ausbrüche furchtbar gewesen sind, und der Bulusan.
Ein submariner Vulkan erhob sich im Juli 1880 zwischen der Ostküste und der Insel Polillo, verschwand aber später wieder.
Von Mineralien
[* 61] sind in großer MengeEisen- und Kupfererze, Schwefel und Kohle gefunden worden. Die Bewässerung
ist sehr reichlich; von vielen Flüssen sind zu nennen der Capayan im N. und der Pasig, Abfluß des Baysees. Eins der eigentümlichsten
Naturbilder gewährt die Laguna encantada (»verzauberter See«),
ein Kratersee in der Nähe von Manila. Das Klima
[* 62] ist heiß und
feucht; es herrschen Fieber, die Cholera richtet große Verheerungen an, und Cyklone haben wiederholt Städte
und Dörfer in Trümmerhaufen verwandelt. Die Flora ist eine überaus üppige und reiche; reißende, wilde Tiere gibt es gar
nicht. Die Bevölkerung besteht aus drei verschiedenen Bestandteilen, welche in drei konzentrischen Zonen die Insel bewohnen.
Die Urbevölkerung, die Negritos, wurde durch zwei malaiische Invasionen von der Küste in die Berge der
Binnenlandschaften zurückgedrängt und dort von den Malaien der ersten Invasion (Tingianen, Igorroten,
[* 63] Guinanen, Calinga u. a.)
so absorbiert, daß sie nur noch Stammesinseln bildet. Die Malaien der zweiten Invasion (Tagalen, Visaya u. a.) bewohnen die
Küstengebiete, wo auch Chinesen, Spanier und Mischlinge ihre Wohnsitze haben. Hauptstadt ist Manila (s. d.),
Kriegshafen ist Cavite, 13 km südwestlich davon, mit 15,000 Einw. Vgl. Philippinen.
¶