ein rechtsseitiges Nebenthal des
Rhône inWallis,
steigt von Gampel (634
m) aus schluchtartig
in das
Gebirge hinauf und öffnet sich bei Ferden (1200 m) zu einem breitern, in Dörfern und
Weilern bewohnten, angebauten
Alpengelände, welches zwischen zwei Bergzügen der Finsteraarhorngruppe eingebettet liegt.
Der Lötschengletscher, der im
Hintergrund des
Thals von den Firnmulden niedersteigt (1882
m), ist die
Quelle
[* 3] des Thalbachs Lonza.
(Lotsmann, franz.
Pilote, engl.
Pilot), Schiffsmann, welcher die
Führung der
Schiffe
[* 5] auf schwierigem
Fahrwasser
übernimmt. Man unterscheidet Seelotsen, welche die
Schiffe zwischen der
See und den Außenhäfen oder zwischen der
See und
den Eingängen der Binnengewässer führen, Binnenlotsen
(Strom-,
Haff-, Revierlotsen), welche die
Schiffe
auf Binnengewässern bedienen, und Hafenlotsen, welche das Verholen der
Schiffe in den Häfen sowie die
Passage in die
Trockendocks
und durch die Flutschleusen besorgen. Im
Kanal
[* 6] (engl. Channel, franz.
la Manche) führen besondere Kanallotsen die
Schiffe durch
das dort so gefährliche und zugleich so belebte
Fahrwasser.
Der Lotse hat seinen Platz auf der
Kommandobrücke. Man hat besondere Lotsenboote (Lotsenkutter, Pilotboote), die in ihrer Bauart
oft
Ähnlichkeit
[* 7] mit Rettungsbooten haben; auch werden kleine
Dampfer zu diesem
Dienst benutzt. Die Thätigkeit des Lotsen,
Schiffe ein- und auszubringen, wird das Lotsen und die
Strecke, auf welcher dies geschehen muß, das Lotsenfahrwasser
genannt. Die Lotsen betreiben ihr
Geschäft entweder als
Gewerb, oder sie sind Angestellte der
Gemeinden oder des
Staats, der
die Lotsenstationen unterhält, welch letztere z. B. in
Preußen
[* 8] durch Lotsenkommandeure und in den hanseatischen Seeplätzen
durch Oberlotsen verwaltet werden.
Die
Bremer Lotsen, deren
Reglement von 1710 datiert; sind die ältesten Weserlotsen. In
Hamburg
[* 9] führen
die
vor der Elbmündung kreuzenden Seelotsen (Kreuzerlotsen) die
Schiffe bis
Kuxhaven.
Dort übernimmt der Revierlotse
(Admiralitäts-,
Galeotslotse) die
Führung bis zu der
Hamburger Lotsenstation
Bosch. Die deutsche
Gewerbeordnung (§ 31, 34) verlangt zum Betrieb
des Lotsengewerbes den Befähigungsnachweis durch ein
Zeugnis der zuständigen Verwaltungsbehörde und
überläßt es im übrigen der Landesgesetzgebung, ob sie eine besondere
Genehmigung für den Betrieb des Lotsengewerbes als
erforderlich bezeichnen will oder nicht. Regelmäßig bestehen feste
Tarife für das zu zahlende Lotsengeld. Im
Interesse der
öffentlichen Sicherheit und des öffentlichen
Verkehrs ist vielfach der sogen. Lotsenzwang eingeführt, d. h.
die Verpflichtung zur
Annahme eines Lotsen seitens der ein gewisses
Fahrwasser passierenden
Schiffe. So besteht für den größten
Teil der deutschen
Küste Lotsenzwang; beseitigt
ist er z. B. für die
Weser. Nach dem deutschen
Handelsgesetzbuch (Art. 622)
ist das Lotsengeld in Ermangelung einer entgegenstehenden Verabredung vom Verfrachter zu tragen.
Auch besteht die wichtige Bestimmung (Art. 740), daß der
Reeder, wenn sich das
Schiff
[* 10] unter der
Führung
eines Zwangslotsen befunden hat, bei dem
Zusammenstoß des
Schiffs
mit einem andern für den dadurch verursachten
Schaden nicht
aufzukommen braucht, wofern die zur
Schiffsbesatzung gehörigen
Personen die ihnen obliegenden
Pflichten erfüllt haben und
derZusammenstoß durch den Zwangslotsen verursacht worden ist. Die Lotsen sind verpflichtet, auch bei
stürmischer
See an
Bord der
Schiffe zu gehen, welche sie durch das sogen. Lotsensignal rufen. Nach der deutschen
Not- und Lotsensignalordnung
vom
(Reichsgesetzblatt, S. 187) gelten als Lotsensignale die am Vormast geheißte, mit einem weißen
Streifen umgebene
Reichsflagge (Lotsenflagge, s. Tafel
»Flaggen
[* 11] II«)
[* 12] oder das
SignalP. T. des internationalen Signalbuchs, bei
Nacht Blaufeuer oder ein in kurzen Zwischenräumen gezeigtes weißes
Licht.
[* 13]
seiner Habilitationsschrift
»De animi immortalitate« (das. 1842) und einer
Rede zum
JubiläumFichtes
(Wien 1862) nur kleinere, meist pädagogische
Aufsätze
veröffentlicht hat. Seine
»Kritik der Herbartschen
Ethik« erschien mit
Herbarts Entgegnung erst nach seinem
Tod
(Wien 1874);
seine
»Metaphysik« hat
Vogt in
Zillers »Pädagogischem Jahrbuch« (12. Jahrg.,
1880) aus dem
Nachlaß herausgegeben.
der rankentragende Langtrieb des
Weinstocks, der mit zweizeiligen Laubblättern und Blütenständen besetzt
ist und in den Blattachseln die Kurztriebe oder
Geizen erzeugt;
(franz. loterie, von lot,
Los), ein
Glücksspiel, welches in einzelnen
Ländern nur vom
Staat selbst, in andern wenigstens unter
Aufsicht desselben veranstaltet wird, und bei welchem man durch die
Zahlung eines Einsatzes
die
Aufsicht auf einen
Gewinn erwirbt. Man unterscheidet zwei
Arten dieses
Spiels: die alte holländische oder
Klassenlotterie
(auch schlechthin Lotterie genannt) und die genuesische oder
Zahlenlotterie
(Lotto). Bei der
Klassenlotterie ist
die Anzahl und
Größe sowohl der Einsätze
(Lose) als auch der
Gewinne planmäßig festgestellt. Um dem
Publikum die
Teilnahme
zu erleichtern, werden nicht nur neben den ganzen
Losen auch halbe,
Viertel- und Achtellose (in
Preußen nur
Viertel, in
Sachsen
[* 17] auch Zehntel) ausgegeben, sondern es wird auch die Ziehung aller zusammengehörigen
Lose in mehrere Zeitabschnitte
verlegt, so daß der
Spieler den Betrag seines
Loses ratenweise für jede Ziehung
(Klasse) entrichten kann, ohne jedoch zur
Fortsetzung des
Spiels bis ans Ende gezwungen zu sein. Oft wird ihm, wenn sein
Los in der ersten Ziehung
herauskommt, ein Freilos für die nächste gegeben. Die nicht untergebrachten
Lose spielen auf Rechnung der Unternehmer.
In den
auf bestimmte
Tage festgesetzten Ziehungen werden sämtliche Nummern in ein
Glücksrad, ebenso die
Gewinne mit oder ohne
Nieten
in ein andres
Glücksrad gethan.
Nun wird zu gleicher Zeit, gewöhnlich von zwei Waisenknaben mit verbundenen
¶
mehr
Augen, von dem einen eine Nummer aus dem einen Rad und von dem andern ein Gewinn oder eine Niete aus dem andern Rad gezogen. Oft
werden in den ersten Klassen nur Gewinne gezogen, in der letzten aber Gewinne und Nieten, oft aber umgekehrt. Für die letzte
Ziehung wird immer ein sehr ansehnlicher Gewinn als höchster aufgespart, der als großes Los die Erwartungen
der Spielenden in Spannung erhält. Die in einer Klasse gezogenen Nummern werden durch gedruckte Listen, Lotterielisten, öffentlich
bekannt gemacht.
Zur Deckung der Unkosten, Bezahlung des Kollekteurs, und um einen Vorteil für die Unternehmung zu erhalten, wird von jedem
Gewinn ein Abzug gemacht, der sich auf 15-16 Proz. zu belaufen pflegt. Diese Summe verliert notwendig die Gesamtheit der Spieler.
Auch der Einzelne würde nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit ebensoviel verlieren, wenn er sich genügend lange Zeit hindurch
am Spiel beteiligen könnte. Klassenlotterien als Staatslotterien bestehen in Preußen (190,000 Lose zu je 168 Mk.,
mit 6 Mill. Mk. Reingewinn für die Staatskasse), in Sachsen (100,000 Lose zu je 200 Mk. und 5 Mk. Schreibgeld, mit 4½ Mill.
Mk. Reingewinn für die Staatskasse), in Braunschweig
[* 19] (98,000 Lose zu je 120 Mk.), in Hamburg (veränderliche Anzahl von Losen,
zur Zeit 100,000 zu je 120 Mk.) und in Mecklenburg-Schwerin (19,500 Lose zu je 120 Mk.). In mehreren Staaten
ist das Spielen in fremden Klassenlotterien verboten. Die Veranstaltung einer Privatlotterie ist meist an staatliche Erlaubnis
geknüpft, welche nur für wohlthätige, wissenschaftliche und künstlerische Zwecke und zwar unter der Bedingung erteilt zu
werden pflegt, daß nur Wertgegenstände (keine Geldgewinne) ausgelost werden.
In rechtlicher Beziehung ist das Lotteriegeschäft eine Art Hoffnungskauf, zu dessen Erfordernissen gehört: daß eine Lotterie ordnungsmäßig,
namentlich unter obrigkeitlicher Erlaubnis, errichtet sei, wie denn das deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 286) das Veranstalten
von öffentlichen Lotterien und von öffentlichen Ausspielungen ohne Erlaubnis mit Gefängnis bis zu
zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 3000 Mk. bedroht. Der Lotterievertrag wird in der Regel durch Übernahme eines Originalloses
gegen Berichtigung des planmäßigen Einsatzes abgeschlossen.
Wer ein solches Los besitzt und zum Spielen behält, gilt für dessen Eigentümer. WerdenLose ohne Bestellung angeboten, so muß
unzweifelhafte Annahme der Offerte vorliegen, entweder laut Offertbriefs oder in Gemäßheit eines bereits
bestehenden Geschäftsverhältnisses. Die Zusendung unbestellter Lose erfolgt ganz auf Gefahr des Zusenders. Das bloße Liegenlassen
solcher Lose verpflichtet den Empfänger nicht zur Zahlung des Einsatzes, berechtigt ihn aber auch nicht zum Bezug darauf gefallener
Gewinne.
Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen Unternehmung und Spieler ist der Ziehungsplan. Der Gewinner
kann den Unternehmer oder auch den Kollekteur um Zahlung angehen; meist ist dieses Wahlrecht auf eine bestimmte Frist beschränkt,
nach deren Ablauf
[* 20] nur noch der Kollekteur angegangen werden darf. In die Kategorie der Klassenlotterie gehören auch die sogen.
Lotterieanlehen oder Prämienanlehen, d. h. diejenigen öffentlichen
Anlehen, deren Verzinsung und Tilgung, teilweise oder ganz, durch nach einem festgesetzten Ziehungsplan vorgenommene
Verlosung von Gewinnen (Prämien, so werden jedoch auch überhaupt die Summen genannt, welche auf ein gezogenes Los entfallen,
selbst wenn sie keinen Gewinn enthalten) bewirkt wird.
Für letztere
wird ein Teil der Zinsen oder die gesamte Zinssumme, seltener auch ein Teil des Kapitals
selbst verwandt. Bei verbreiteter Neigung zum Glücksspiel finden diese Lotterien bereitwillige Aufnahme beim Publikum und bieten
infolgedessen dem Staate den Vorteil, daß das Anlehen zu einem verhältnismäßig hohen Kurs begeben werden kann. Wenn sie
auch viele Kapitalien einem regelmäßigen Zinsgenuß entziehen, so geben sie doch Gelegenheit, kleine
Summen zu sparen, wenn nämlich, wie dies meist üblich ist, die kleinsten Gewinne noch über dem eingezahlten Satz stehen und
selbst bis gegen Ende der Verlosung hin wachsen. In diesem Fall unterscheiden sich die Lotterieanlehen wesentlich von den gemeinen
Lotterien, bei denen der Gewinn des einen nur durch den Verlust des andern ermöglicht wird, während
ein teilweiser Verlust an Zinsen nicht so schwer empfunden wird.
Auf der einen Seite wird dem Bedürfnis nach Verzinsung des Kapitals, auf der andern dem des Spiels genügt. In einigen Fällen
werden auch den Losen Zinskoupons beigegeben und jährliche Zinsen entrichtet, statt daß alle Zinsen für
die bei den jeweiligen Verlosungen stattfindenden Rückzahlungen aufgespeichert werden. Dies hat den Vorteil, daß auf diesem
Wege größere Summen begeben werden können, weil niemand sein ganzes Kapital oder einen großen Teil desselben in Papieren
anlegen wird, welche nicht regelmäßig Zinsen tragen.
Bei fast allen Lotterieanlehen werden die Lose, oft Prämienlose genannt, in Serien geteilt (etwa Nr. 1-1000
als erste, 1001-2000 als zweite Serie etc.). Vor der Nummernziehung finden eine oder mehrere Serienziehungen statt. Da nun
im voraus bestimmt ist, welche Nummern in jeder Serie enthalten sind, so steigen die in einer gezogenen Serie enthaltenen
Nummern (Serienlose) im Kurs bis zu demjenigen Betrag, welchen man durch Division der für die ganze Serie zur Rückzahlung
bestimmten Summe durch die Zahl der Nummern erhält; ja, sie kommen in der Zwischenzeit bis zur Ziehung der Nummern wenig
mehr auf den Markt. In Deutschland
[* 21] fanden von jeher nicht allein die von Preußen, Baden,
[* 22] Kurhessen, Oldenburg,
[* 23] sondern auch die von fremden Ländern und Städten begebenen Prämienlose willige Abnehmer.
Bei der Zahlenlotterie (Lotto) werden aus einem Glücksrad, in welchem sich die Zahlen von 1-90, die sogen. Nummern, einzeln
in Kapseln
[* 24] verschlossen befinden, an festgesetzten Tagen je 5 Nummern gezogen, welche gewinnen, während alle andern verlieren,
und zwar erhalten die Spieler, welche auf jene Nummern gesetzt hatten, ein Vielfaches ihres Einsatzes.
Der Spieler kann entweder eine einzige Nummer (bez. mehrere einzelne) besetzen,
indem er darauf wettet, daß sie überhaupt mit gezogen wird (simpler Auszug, estratto, estra), oder daß sie an einer bestimmten
Stelle (etwa zuerst oder zu dritt oder zuletzt) herauskommt (auf den Ruf setzen), oder
¶
mehr
er kann 2 (Ambe), 3 (Terne), 4 (Quaterne) oder gar 5 (Quinterne) Nummern besetzen und darauf wetten, daß eben diese 2, 3, 4 oder 5 Nummern
zusammen gezogen werden. Die Nummern können zwar mit beliebig hohen Summen besetzt werden, doch behält sich die Lottokasse
für den Fall der Überhäufung eine Beschränkung vor. Für alle diese Fälle stehen besondere Gewinne
in Aussicht, die, wenn die Lottokasse auf jeden Vorteil verzichtete, sich umgekehrt zu dem Einsatz verhalten müßten wie
die gegenseitigen Wahrscheinlichkeiten, zu gewinnen. Da nun das Glücksrad 90 Zahlen enthält, so ist die Wahrscheinlichkeit,
eine gezogene Nummer zu erraten, = 1/90, oder es werden durchschnittlich 90 Nummern gezogen werden müssen,
bis eine bestimmte herauskommt.
Werden nun 5 Nummern gezogen, so ist die Wahrscheinlichkeit, daß unter diesen eine besetzte Nummer sich befindet, 5/90 oder
1/18. Für den Spieler ist demnach nur ein Fall, für die Kasse aber sind 17 Fälle günstig, weshalb dieselbe
eigentlich dem gewinnenden Spieler außer seinem Einsatz noch das Siebzehnfache desselben vergüten müßte. Bei einem bestimmten
Auszug verringert sich die Wahrscheinlichkeit, zu gewinnen, für den Spieler auf 1/90, und er müßte demnach im Fall des Gewinnens
das 90fache seines Einsatzes zurückerhalten. In Wirklichkeit wird aber weniger, in Österreich
[* 26] für den
unbestimmten einfachen Auszug das 14-, für den bestimmten das 57fache gezahlt. In derselben Weise ergeben sich die Gewinne
für die Amben, Ternen etc. Aus 90 Zahlen lassen sich nach der Kombinationslehre 4005 verschiedene Amben, 117,480 Ternen, 2,555,190
Quaternen und 43,949,268 Quinternen zusammensetzen. Da nun in den gezogenen 5 Nummern 10 Amben, 10 Ternen, 5 Quaternen
und 1 Quinterne enthalten sind, so müßten die von der Lottokasse ausgesetzten Gewinne einschließlich des Einsatzes für
eine Ambe das 400½fache, für eine Terne das 11,748fache, für eine Quaterne das 511,038fache und für eine Quinterne das 43,949,268fache
betragen.
Statt dessen aber gewähren die Lottokassen für Ambe, Terne und Quaterne je nur rund das 250-, 5000 und
64,000fache, während die Besetzung der Quinterne meist nicht gestattet ist. Die Gesamtheit der Spieler kann demnach im Durchschnitt
nicht gewinnen, die Kasse aber nicht verlieren. Ziemlich verbreitet ist die Annahme, dem Spieler stehe doch ein sicherer Gewinn
in Aussicht, wenn er nur beim Spiel ausharre und seinen Einsatz von Ziehung zu Ziehung erhöhe. Dieselbe
ist nicht begründet.
Denn um nur die Wahrscheinlichkeit für sich zu haben, daß die besetzte Nummer auch wirklich einmal gezogen wird, müßte
die Erhöhung schon eine größere Zahl von Spielen hindurch stattfinden. Dies scheitert einmal an der
Begrenztheit des Vermögens, dann aber auch daran, daß die Kasse sich vorbehält, zu hohe Einsätze auf eine Nummer zurückzuweisen.
GroßeSummen werden im Lotto außerordentlich selten gewonnen. Wie hoch übrigens die Verluste des spielenden Publikums im ganzen
sind, beweisen die erheblichen Einnahmen, welche die Lottokasse erzielt. In Bayern
[* 27] hatte, solange das (jetzt
aufgehobene) Lotto dort bestand, nur ein einziges Mal (1853) die Kasse einen Verlust (70,000 Gulden), sonst stets einen jährlichen
Reingewinn von mehr als 1 Mill. Guld. (1859 von 3,389,320 Guld.) gehabt. Heute besteht das Lotto noch in Österreich (1884: 40 Mill.
Mk. Gesamt- und 15½ Mill. Mk. Reineinnahme), in Ungarn
[* 28] (1884: 7½ Mill. Mk. Gesamt- und 3½ Mill. Mk. Reineinnahme)
und in Italien
[* 29] (1884: 58 Mill. Mk. Gesamt- und 18½ Mill. Mk. Reineinnahme).
Sowohl in volkswirtschaftlicher als
in moralischer Hinsicht ist das Lotteriespiel, wie jedes andre Glücksspiel, verwerflich.
Es veranlaßt für Tausende unvermeidliche Verluste und teilt dafür Gewinne aus, die, wenn sie klein sind,
wieder auf die Lotterie verwendet werden, wenn sie groß sind, in der Regel dem Gewinnenden keinen Segen bringen. Noch nachteiliger
ist aber die moralische Wirkung. Die Lotterie nährt die Aussicht und den Hang, ohne Mühe reich zu werden, sie fördert die
Gewohnheit, auf unbestimmte Glücksfälle, statt auf Fleiß und Einsicht zu bauen, sie bietet dem AberglaubenNahrung und führt
nicht selten den unglücklichen Spieler selbst den Weg zum Verbrechen.
Übrigens ist das Lotteriespiel um so verderblicher, je mehr es durch Kleinheit der Einsätze, Teilbarkeit der Lose etc. auch
den Ärmern zugänglich ist, und je mehr es durch Häufigkeit der Ziehungen den Spieler geistig beschäftigt,
also das Zahlenlotto viel mehr als die Klassenlotterie. Die Klassenlotterie kam schon gegen das Ende des Mittelalters auf, wurde
jedoch anfangs und namentlich noch während des 16. Jahrh. gewöhnlich für wohlthätige Zwecke angestellt. So war inLondon
[* 30] die erste Ziehung 1569 und der Überschuß zum Unterhalt der Seehäfen bestimmt, in Paris
[* 31] 1572 zur Ausstattung armer Jungfrauen.
Das Lotto stammt aus Genua,
[* 32] wo bei Ergänzung des GroßenRats aus je 90 Namen 5 gelost wurden; dies gab Veranlassung, auf die
einzelnen KandidatenWetten anzustellen. Später wurde hieraus, indem man statt der Namen bloße Zahlen anwendete,
das förmliche Lotto, welches aber erst im 18. Jahrh. auch außerhalb Genua Eingang fand. Frankreich und England haben indessen
schon seit längerer Zeit dem Glücksspiel in jeder Form einen Riegel vorgeschoben; in Deutschland hat man einen wichtigen Schritt
in dieser Beziehung durch Aufhebung der Spielbanken in Bädern gethan.
Endemann, Beiträge zur Geschichte der Lotterie etc. (Bonn
[* 35] 1882).
Lotterie heißt auch ein beliebtes Unterhaltungs-Glücksspiel mit Karten. Jeder Mitspieler nimmt sich von den 32 Blättern einer
deutschen Karte eine oder mehrere (gewöhnlich 2) und gibt dem Bankhalter pro Blatt
[* 36] einen bestimmten Einsatz. Mit einer zweiten
Karte besorgt dann der Bankhalter das Abziehen von 9 Blättern so, daß 4 Paare untereinander gelegt werden; das neunte Blatt
ist das »große Los«. Für jede Karte des ersten Paares hat der Bankier den einfachen, für jede des zweiten
Paares den doppelten, für jede des dritten Paares den dreifachen, für jede des vierten Paares den vierfachen und für das
große Los den neunfachen Einsatz zu bezahlen. Nach jeder solchen Tour können die Spieler ihre Karten wechseln, während der
Bankier die gezogenen Blätter wieder einmischt und frische Einsätze zieht.
Antonio, Komponist, geb. 1665 zu Venedig,
[* 37] nach einigen 1667 in Hannover,
[* 38] wo sein Vater kurfürstlicher Hofkapellmeister
war, erhielt seine Ausbildung in Venedig in der Schule des Legrenzi und wurde 1692 an der zweiten Orgel, 1704 an der ersten
Orgel der Markuskirche daselbst als Organist angestellt. Um 1718 nach Dresden
[* 39] berufen, kehrte er schon ein Jahr später nach
Venedig zurück, wo er als Kapellmeister der genannten Kirche starb. Lottis Opern sind vergessen, dagegen sind von
seinen trefflichen Kirchenkompositionen aller Art ein sechs- und ein achtstimmiges Crucifixus noch jetzt
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mehr
hochberühmt und werden mit Recht zu den hervorragendsten Werken italienischer Kirchenmusik gezählt. Der Stil derselben ist
ein echt kirchlicher, und wenn auch die im Lauf des 17. Jahrh. ausgebildete dramatische Musik nicht ohne Einfluß auf Lotti geblieben
ist, so darf er doch für die Zeit der Nachblüte der ein Jahrhundert zuvor mit G. Gabrieli auf ihren Höhepunkt
gelangten venezianischen Kirchenmusik als deren würdigster Vertreter gelten.
(ital.), s. v. w. Zahlenlotterie (s. Lotterie). Dann ein beliebtes Gesellschaftsspiel. Jeder Teilnehmer erhält
1-3 Nummerkarten, welche 3 Reihen in der Höhe und 9 in der Breite
[* 41] haben. Auf jeder Breitenreihe befinden sich 5 Zahlen aus
der Folge von 1-90, 4 Felder bleiben leer. Einer stehen in der ersten, Zehner in der zweiten, Zwanziger in der dritten Vertikalreihe
u. s. f. Die Zahl der Spielteilnehmer ist unbeschränkt, da es der Kombinationen von 5 Zahlen aus 1-90 eine sehr große Menge
gibt und demnach außerordentlich viel Karten ausgegeben werden können. Hat jeder seine Karten bekommen
und seinen Einsatz geleistet, so zieht ein Ausrufer Täfelchen aus einem Beutel,
[* 42] die auch die Ziffern von 1-90 tragen, und
sagt sie an. Jeder, der eine angesagte Zahl auf seiner Karte hat, bedeckt diese Zahl, und wer zuerst eine Quinterne (Breitenreihe)
besetzt hat, gewinnt.
L. (Schotenklee, Hornklee), Gattung aus der Familie der Papilionaceen, Kräuter oder Halbsträucher mit fünfzählig
gefiederten Blättern, mittelgroßen, in axillaren Dolden stehenden Blüten und oft gefächerter Hülse.
[* 43] Etwa 100 Arten in fast
allen Teilen der gemäßigten Zonen; mehrere dienen als Futtergewächse oder Zierpflanzen, so besonders
Lotus corniculatus Lotus (Lotusklee, gelber Honigklee), eine ausdauernde Pflanze mit aufsteigendem, ästigem Stengel
[* 44] und goldgelben,
rot überlaufenen Blüten, findet sich fast durch ganz Europa,
[* 45] variiert mannigfaltig in der Gestalt der Blättchen und in der
Behaarung und ist ein gutes Viehfutter.
Keine andre Leguminose besetzt ein so ausgedehntes Terrain; dabei verträgt der Hornklee rauhe und milde
Lage gleich gut, läßt sich grün und getrocknet benutzen und bringt eine schöne, dauernde Weide
[* 46] hervor. Besonders empfehlenswert
ist der Anbau im Gemenge mit Gräsern auf trocknen Äckern. Kraut und Blumen waren sonst offizinell und wurden wie das Melilotenkraut
angewendet. Die Hülsen von Lotus edulis Lotus, Sommergewächs in Südeuropa, schmecken süß und werden auf
Kreta roh gegessen. Lotus jacobaeus Lotus (schwarzer Schotenklee, Jakobsklee), ausdauernd, ist eine niedliche Zierpflanze mit dunkelbraunen,
auch braun und goldgelben Blüten.
Seinen wissenschaftlichen Standpunkt hat Lotze als teleologischen Idealismus bezeichnet, indem die Metaphysik
ihren Anfang nicht in sich selbst, sondern vielmehr in der Ethik habe. Seine Schriften sind: »Metaphysik« (Leipz. 1841);
Nach seinem Tod erschienen Diktate aus seinen Vorlesungen in 8 Heften (Leipz. 1882-84)
und »KleineSchriften« (das. 1885-86, 2 Bde.).
Über sein Verhältnis zu Herbart, Weiße und Leibniz hat er sich ausgesprochen in seinen »Streitschriften«
(1. Heft, Leipz. 1857) gegen I. H. ^[ImmanuelHermann] Fichte.
[* 51] Seine Werke zeichnen sich sämtlich durch vornehme Haltung und
geschmackvolle, nicht immer ungesuchte Darstellung aus.
(spr. ludeáck), Arrondissementshauptstadt im franz.
DepartementCôtes du Nord, an der Eisenbahn von St.-Brieuc nach Pontivy, hat Fabrikation von Leinwand, bedeutenden Handel mit
Äpfeln zur Ciderbereitung und (1886) 2165 Einw.
(spr. löffböro), Stadt in Leicestershire (England), am schiffbaren Soar, 17 km unterhalb Leicester,
[* 58] mit
(1881) 14,803 Einw., ist einer der Hauptsitze für Strumpfwirkerei
und Spitzengrundfabrikation, hat auch eine Glockengießerei und Bau vonLokomotiven.
(franz. meist nur Louis), eine unter Ludwig XIII. 1640 zuerst geprägte franz. Goldmünze, welche auf dem Revers
ursprünglich ein aus 4 oder 8 Lilien
[* 62] zusammengesetztes Kreuz,
[* 63] unter Ludwig XV. aber meist ovale und seit
Ludwig XVI. eckige Schilde zeigte, weshalb man die Münzen
[* 64] der letzten beiden Könige auch Schildlouisdore nennt. Die Louisdore
Ludwigs XVI., welche im Revers die Schilde mit den Lilien und den Ketten von Navarra führen, werden gewöhnlich als Louis neufs
bezeichnet.
Von allen diesen Sorten gibt es auch doppelte Stücke, Doubles louis oder Doublons. Die 4-, 6-, 8 und 10fachen
Louisdore dagegen sind als Medaillen zu betrachten. Der einfache Louisdor war anfangs ein Stück von 10 alten Livres; der Louisdor Ludwigs
XV. und Ludwigs XVI. galt 24 vormalige Livres tournois. Nach dem Münzgesetz vom wurden aus der
französischen
Mark 22. Karat feinen Goldes 32 Stück (einfache) geprägt, wonach das Gewicht des Stücks 7,6485 g, die Feinheit
916⅔ Tausendteile, das Feingewicht 7,0111 g, der Wert 19,56 Mk. oder 24 franz. Goldfrank 15 Cent. ist.
Seit 1795 traten mit der neuen Frankenwährung an die Stelle der frühern französischen Goldmünzen die
20 und 40-Frankstücke. In Deutschland nannte man unpassend Louisdor die verschiedenen deutschen und dänischen Pistolen
[* 65] oder goldenen
Fünfthalerstücke, wovon auch doppelte und halbe geschlagen wurden. In Bremen,
[* 66] wo Goldwährung herrschte, ohne daß man Goldmünzen
prägte, bildeten sie das eigentliche Kurantgeld, und die einfachen Stücke galten daselbst 5 Thlr. bremisch.
Den Namen Louisdor gab man vorzüglich den nichtpreußischen Stücken. Seit Einführung der Reichswährung verschwinden die Louisdore
aus dem Verkehr.
(Massimsinseln), eine Kette bergiger Inseln,
die eine Fortsetzung der schmalen Halbinsel des östlichen
Neuguinea bilden, von dessen Ostkap sie ein von Moresby 1873 durchfahrener Kanal trennt. Die Gruppe besteht
aus drei größern Inseln: St.-Aignan, Südostinsel u. Rossel, nebst 165 kleinern und hat ein Areal von 2200 qkm (40 QM.).
Mit Ausschluß einiger Koralleneilande sind die Inselnhoch und bergig und mit üppiger Vegetation bedeckt, Neuguinea durchaus
ähnlich. SchonTorres sah 1606 den Archipel; Bougainville, welcher ihn für einen Teil des östlichen Neuguinea
hielt, gab ihm 1768 den Namen, doch erst Owen Stanley stellte 1849 seine Inselnatur fest. Man rechnet zuweilen die Kirviraiinseln
(s. d.) und die Woodlarkinseln (s. d.) zum Louisiadenarchipel.
Die Mitte des Staats erfüllen weite Prärien; im N. und W. erhält die Landschaft durch niedrige Hügelreihen einen
etwas weniger eintönigen Charakter. Das Ufergelände des Mississippi ist von Baton Rouge ab so niedrig, daß künstliche Dämme
vor den Überschwemmungen schützen müssen; nach N. hin steigt es bis zu einer Höhe von 60 m (bei Natchez) an. Das südliche
Tiefland ist Alluvialboden, in dem sich zahlreiche Süßwassermuscheln und Mastodontenknochen finden;
im nördlichen Teile lagern unter dem Alluvium Tertiärbildungen der eocänen Periode, in beträchtlichen MengenBraunkohlen
und Salzquellen enthaltend.
Die Bewässerungsverhältnisse von Louisiana sind bei der bedeutenden Anzahl großer Flußläufe sehr günstig. Der
Mississippi begleitet die Ostgrenze des Staats bis südlich von Natchez, tritt dann inden Staat ein und durchströmt
ihn in südöstlicher Richtung bis zu seiner Mündung; 1336 km seines Laufs gehören dem Staat an. Schon da, wo er in das Land
tritt, beginnt er Seitenarme auszusenden, so daß der ganze Südosten von Louisiana bereits zu seinem Delta
[* 71] gehört. Die ganze nördliche
Hälfte des Staats wird vom Red River bewässert, und die Vereinigung desselben mit dem Mississippi findet
dort statt, wo dieser den Atchafalaya nach dem Golf entsendet.
Der Sabine im W. und der Pearl River im O. sind die Grenzflüsse. Das Küstengebiet ist reich an Seen und Haffen (meist buchtenartigen
Erweiterungen der Flüsse), deren bedeutendste Pontchartrain und Maurepas im SO., Chetimaches in der Mitte,
Calcasieu- und Sabinesee im W. sind. Die Küste selbst ist reich an Buchten und Einschnitten, doch fehlt es an guten Häfen.
Das Klima
[* 72] des Landes kann kaum als ein günstiges bezeichnet werden, denn während die Temperatur im Winter durch kalte. Nordwinde
(die sogen. Northers) oft tief herabgedrückt wird, erreicht sie im Sommer eine fast unerträgliche Höhe
und erzeugt in den ausgedehnten Sümpfen die gefährlichsten Miasmen, in deren Gefolge das gelbe Fieber fast regelmäßig in
jedem Jahr auftritt. Bei New Orleans ist die mittlere Jahrestemperatur 21° C., die des Januars 12,6,° die des Juli 29°
C. In den höher gelegenen Prärien sind Schnee
[* 73]
¶
mehr
und Eis
[* 75] keineswegs selten. Louisiana hat ein Areal von 123,435 qkm (2241,7 QM.) mit (1870)
726,915, (1880) 939,946 Einw., inkl.
von 483,655 Farbigen. Ein wichtiges Element der Bevölkerung
[* 76] bilden die Nachkommen der französischen Kreolen, das indes durch
stets frischen Zuwachs aus dem Norden
[* 77] und dem Ausland immer mehr in den Hintergrund gedrängt wird. Die öffentlichen
Schulen wurden 1885 von 89,441 Kindern besucht, und fast 79 Proz. der über zehn Jahre alten Schwarzen sind des Schreibens unkundig.
An höhern Lehranstalten sind zu erwähnen zwei Staatsuniversitäten (die eine für Farbige) und 8 Colleges.
Die landwirtschaftlichen Verhältnisse sind durch die Befreiung der Sklaven vollständig revolutioniert
worden, und der Wert des liegenden und persönlichen Eigentums ist 1860-80 von 435 Mill. Doll. auf 160 Mill. Doll. gefallen.
Die ehemaligen Plantagenbesitzer sind verarmt, und viele von ihnen haben den Staat verlassen; an Stelle der Sklavenarbeit ist
die Bewirtschaftung durch freie farbige Arbeiter getreten, welchen anstatt der Löhnung häufig ein Ernteanteil
überlassen wird; kaum 9 Proz. der Oberfläche sind angebaut. 1880 schätzte man den Wert sämtlicher
landwirtschaftlicher Produkte auf 43 Mill. Doll. Die wichtigsten Bodenerzeugnisse sind Baumwolle
[* 78] (1860: 722,218 Ballen, 1880:
508,569 Ballen) und Zucker
[* 79] (1861: 459,000 Faß,
[* 80] 1885 nur 231,290 Faß).
Die meisten Gewerke (1880 gab es 1553 Anstalten mit 12,167 Arbeitern) arbeiten für den Lokalbedarf. Erwähnung
verdienen höchstens 12 Baumwollölmühlen (1446 Arb.), 55 Tabaks- und Zigarrenfabriken (1169 Arb.), 174 Sägemühlen, 31 Gießereien
und 4 Zuckersiedereien. Der Versuch, die Baumwollweberei heimisch zu machen, hat noch keine nennenswerten Erfolge gehabt.
Dagegen ist der Handel ein ungemein lebhafter, denn vermittelst des Mississippi und seiner großen Nebenflüsse
steht New Orleans (s. d.) mit dem größten Teil der Vereinigten Staatenin direkter Flußverbindung und dient ihnen als Ein-
und Ausfuhrhafen.
Die Mitglieder werden auf 4 Jahre gewählt. Die 5 Richter des Supreme Court werden vom Gouverneur mit Zustimmung des Senats auf
je 12 Jahre ernannt, alle andern Richter aber vom Volke gewählt. Die Staatsschuld von Louisiana belief sich 1860 auf 10 Mill. Doll., 1873 war
sie auf 40 Mill. Doll. angewachsen (einschließlich
des ausgegebenen Papiergeldes), und außerdem war der
Stadt New Orleans eine Schuldenlast von 22½ Mill. Doll. aufgebürdet worden. Die neue Verfassung aber »regulierte« diese Schuldenlast,
so daß sie sich 1886 auf nur 15 Mill. Doll. belief. ist in 56 Kirchspiele eingeteilt. Hauptstadt ist New Orleans
(früher Baton Rouge).
Geschichte. Louisiana wurde zuerst entdeckt durch den SpanierFernando de Soto, die erste Kolonie 1682 durch den Franzosen Le
[* 88] Salle angelegt
und nach Ludwig XIV. Louisiana genannt. Diese gedieh aber sowenig wie neue Ansiedelungen von Yberville (1698) und Crozat (1712). Die
Stadt New Orleans wurde 1717 gegründet, und um diese Zeit begann auch die Kolonie, welche der Mississippi-Kompanie
überlassen worden war und 1717-20 Law zu seinen berüchtigten Spekulationen gedient hatte, von einiger Bedeutung zu werden.
Ein Kongreßbeschluß teilte dasselbe 1804 in zwei Teile: das TerritoriumOrleans, das den heutigen Staat Louisiana einschloß, und
das Territorium Louisiana, alles nördlich und westlich davon gelegene Land. Nachdem dann 1811 der Kongreß die Bevölkerung des erstgenannten
Territoriums autorisiert hatte, sich eine Staatsverfassung zu geben, wurde dasselbe unter dem
Namen Louisiana als Staat in die Union aufgenommen. Im Krieg mit England, das 1814 einen Einfall in Louisiana machte, stand Louisiana fest zur Union
und wurde im Januar 1815 durch Jackson mit Erfolg verteidigt. Am trat aus dem nordamerikanischen Staatenbund aus;
doch bereits im folgenden Jahr fiel New Orleans in die Hände des Unionsadmirals Farragut, im Juli 1863 übergab
sich Vicksburg und bald darauf Port Hudson. 1865 erkannte der Präsident eine neugebildete provisorische Regierung an; der Kongreß
aber setzte eine militärische Verwaltung ein, und erst 1868 wurde Louisiana abermals als Staat in die Union aufgenommen
und seitdem von der republikanischen Partei unter dem allmächtigen Präsidenten Kellog, welcher sich auf die Neger und die
Autorität und Waffengewalt der Bundesregierung stützte, und dem zahlreiche Abenteurer aus dem Norden (Carpet-baggers) nachzogen,
in willkürlichster Weise regiert und schamlos ausgesogen.
Die demokratisch gesinnten Weißen wurden rücksichtslos unterdrückt und durch Fälschung der Wahlen ihrer
politischen Rechte beraubt. Als sie sich endlich, durch Ungerechtigkeiten und Vergewaltigungen zum Äußersten getrieben,
bei den Neuwahlen im November 1876 ermannten, wurden der von ihnen gewählte Gouverneur und ihre Legislatur von der Regierung
für unrechtmäßig erklärt und republikanische Behörden ihnen im Januar 1877 gegenübergestellt. Als
aber der neue Präsident, Hayes, im April die Bundestruppen
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