Das offizielle Bundesorgan ist die
Zeitschrift »Die Sängerhalle«
(Leipzig),
[* 5] redigiert von 1862 bis Mai 1887 von H.
Pfeil, seitdem
von K. Kipke. Jetzt besteht der Deutsche
Sängerbund aus
ca. 50 Einzelbünden mit etwa 50,000
Sängern. Einnur für
die Mitglieder des
Bundes berechnetes Unternehmen ist das »Liederbuch des
DeutschenSängerbundes«. Seit seinem Bestehen hat
der Deutsche
Sängerbund drei
Gesangfeste abgehalten: 1865 in
Dresden,
[* 6] 1874 in
München
[* 7] und 1882 in
Hamburg.
[* 8] 1877 wurde aus freiwilligen
Beiträgen der Mitglieder eine Sängerbundsstiftung zur Unterstützung von
Komponisten auf dem Gebiet des
deutschen Männergesangs und deren Hinterbliebenen errichtet. Der Vermögensbestand der
Stiftung bezifferte sich
September 1887 auf
rund 85,000 Mk.
Vgl. O.
Elben, Der volkstümliche deutsche Männergesang, seine Geschichte etc. (2. Aufl.,
Tübing. 1887);
sind, im
Gegensatz zum
Tagesgeschäft,
Zeitgeschäfte
(Lieferungskauf,
Zeitkauf,
Kauf auf Bezug), bei
welchen nicht am
Tag des Vertragsschlusses, sondern erst zu einem spätern
Termin
(Stichtag, Erfüllungstag) der Gegenstand
des
Vertrags zu liefern ist. Solche Lieferungsgeschäfte sind bei ausgedehnter
Arbeitsteilung und einer auch die Zukunft planmäßig ins
Auge
[* 17] fassenden
Wirtschaft unvermeidlich. Oft ist man und zwar in der
Privat- wie in der öffentlichen
Wirtschaft
(Staat,
Gemeinde) genötigt, für zukünftige Bedarfsdeckung bereits in der Gegenwart
Fürsorge zu treffen und dieselbe durch
Vertragsschluß zu sichern.
Der
Vertrag kann sich hierbei sowohl auf Gegenstände beziehen, welche bereits vorhanden sind, oder deren Ankunft (z. B.
zur
See) bevorsteht, als auch auf solche, welche erst noch hergestellt werden
müssen. Die Lieferungsgeschäfte sind
unbedingte, wenn die Vertragschließenden fest an den
Kaufvertrag gebunden sind, und zwar sind sie
Fixgeschäfte, wenn der
Zeitpunkt der Erfüllung ein feststehender ist. Es kann aber auch das
Geschäft selbst zwar festgestellt sein, während der
Lieferungstermin nicht unbedingt festgelegt ist, indem etwa von einem bestimmten Zeitpunkt an die Erfüllung jeden
Tag verlangt
werden kann
(Kauf auf fix und täglich, auf fix und fertig), oder indem einer der beiden Vertragschließenden schon an einem
beliebigen
Tag vorher die Vertragserfüllung begehren kann
(Geschäft mit Ankündigung fix und täglich,
wenn der Verkäufer berechtigt ist).
Bei den bedingten Lieferungsgeschäften wird die Verlustgefahr dadurch begrenzt, daß es einem der beiden Vertragschließenden
gegen
Zahlung einer
Prämie freigestellt wird, entweder vom
Vertrag ganz zurückzutreten, oder denselben in Bezug auf Zeit,
Ort oder auch auf den Gegenstand der Erfüllung zu ändern. Die Lieferungsgeschäfte sind
insbesondere dann mit
Gefahren verbunden, wenn der Verkäufer sich noch nicht im
Besitz des zu liefernden Gegenstandes
(Ware
oder
Wertpapier) befindet und der
Preis des letztern großen Schwankungen ausgesetzt ist.
Muß der Verkäufer den Gegenstand erst selbst ankaufen, so spekuliert er bei dem Vertragsschluß auf Preissinken, während
umgekehrt derKäufer auf ein Steigen des
Preises rechnet.
Nun kann aber nicht wirkliche Erfüllung des
Vertrags, welche ja überhaupt unmöglich sein kann, sondern nur Schadloshaltung durch
Zahlung des Preisunterschiedes erzwungen
werden. Auf eine solche
Zahlung ist oft überhaupt nur die Absicht der Vertragschließenden gerichtet. In diesem
Falle liegt
ein echtes
Differenzgeschäft (s. d.) vor, welches aber auch leicht
eine
Folge davon sein kann, daß eine ursprünglich wirklich gewollte Lieferung sich später als unmöglich erweist. Über
die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über die s. das
Handelsgesetzbuch, Art. 271, 338, 354 bis 359. Vgl. auch
Börse,
S. 236.
im
Gegensatz zum Tageskauf
(Kassageschäft), derjenige
Kaufvertrag, bei welchem der
Verkäufer nicht sofort, sondern erst an einem bestimmten spätern
Termin die
Ware dem
Käufer zu liefern verpflichtet ist;
(Lieferfrist), bei
Handelsgeschäften die Zeit, binnen welcher der zur Lieferung einer
Ware Verpflichtete
diese bewirken muß. Namentlich bei dem eigentlichenLieferungsgeschäft (s. d.) ist die Lieferungszeit von besonderer
Wichtigkeit. Sie bestimmt sich regelmäßig nach der darüber getroffenen Verabredung und im
Zweifel nach den Umständen des
gegebenen
Falles und nach dem
Handelsgebrauch
(Usance). Besondere zwingende Vorschriften sind für das Transportgeschäft der
deutschen
Eisenbahnen in dem Betriebsreglement vom gegeben.
Hiernach hat jede
Bahn für den
Verkehr innerhalb ihres Bahngebiets Lieferungszeiten durch die
Tarife zu
veröffentlichen, welche sich aus
Transport- und Expeditionsfristen zusammensetzen und welche die nachfolgenden Maximalansätze
nicht überschreiten dürfen, nämlich für Eilgüter einen
Tag Expeditions- und für je auch nur angefangene 225 km einen
Tag Transportfrist, für Frachtgüter aber das
Doppelte dieser beiden
Fristen. Indessen dürfen die Bahnverwaltungen
mit
Genehmigung der Aufsichtsbehörden für
Messen und andre außergewöhnliche Verkehrsverhältnisse »Zuschlagsfristen«
publizieren, ebenso für den
Fall, daß das
Gut einen nicht überbrückten Flußübergang oder eine bei
¶
mehr
einem größern Ort zwischen mehreren daselbst mündenden Bahnen bestehende Verbindungsbahn zu passieren hat. Der Lauf der Lieferungszeit, welcher
mit der auf die Abstempelung des Frachtbriefs folgenden Mitternacht beginnt, ruht für die Dauer steueramtlicher Abfertigung
sowie für die Dauer einer ohne Verschulden der Bahnverwaltung eingetretenen Betriebsstörung. Die Eisenbahn haftet für den
Schaden, der durch Versäumung der Lieferungszeit entstanden ist, wie jeder andre Frachtführer, und zwar hat die Bahnverwaltung, ohne
einen besondern Nachweis des Schadens verlangen zu können, für die Versäumung der Lieferungszeit bei Frachtgütern, wenn die Verspätung
mehr als 1 Tag beträgt, bis zu 3 Tagen ¼, bis zu 8 Tagen ⅓ und, wenn die Verspätung mehr als 8 Tage
beträgt, die Hälfte der Fracht und bei Eilgütern, wenn die Verspätung mehr als 12 Stunden beträgt, bis zu 24 Stunden ¼,
bis zu 3 Tagen ⅓ und, wenn die Verspätung mehr als 3 Tage beträgt, die Hälfte der Fracht zu vergüten.
Dabei ist es aber dem Entschädigungsberechtigten unbenommen, den Nachweis eines durch die Nichteinhaltung der Lieferungszeit erlittenen
höhern Schadens zu erbringen. Zulässig ist es auch, das Interesse an der rechtzeitigen Lieferung auf dem Frachtbrief zu deklarieren
und zwar gegen Entrichtung eines Frachtzuschlags, in welchem Fall dann die deklarierte Summe den Maximalsatz
des Entschädigungsbetrags bildet.
Wird diese Zeit nicht eingehalten, so muß für die Überliegetage ein Liegegeld an den Reeder bezahlt werden (vgl. Ladezeit).
Liegetage werden überhaupt auch die Ruhepausen genannt, welche zwischen der Vertauung der Schiffe in ihren Häfen
und der Abfahrt aus denselben verfließen.
Die nennenswertesten Gebäude der Stadt sind: das königliche Schloß (1835 abgebrannt, aber wieder aufgebaut, jetzt Regierungsgebäude),
die Ritterakademie, die neue Kaserne, das Rathaus, das Theater,
[* 23] das Postgebäude, der Bahnhof, das Gymnasialgebäude
etc. Außerdem hat Liegnitz 2 evangelische, eine katholische, eine altlutherische, eine
christkathol. Kirche, ein Bethaus der Irvingianer und eine Synagoge. Die Zahl der Einwohner beläuft sich (1885) mit der Garnison
(ein Grenadierregiment Nr. 7) auf 43,347, darunter 34,290 Evangelische, 7650 Katholische und 946 Juden.
Erst seit 1742 ist es preußisch. Am fand in der Nähe (bei Wahlstadt) die große Schlacht gegen die
Mongolen statt, welche Liegnitz belagerten und zerstörten. Die Reformation wurde 1522 hier eingeführt. 1632 wurde Liegnitz von den Schweden
[* 28] erobert, von den Kaiserlichen aber bald wieder genommen und 1638 dem Herzog wieder eingeräumt. Am wurden hier
die Kaiserlichen unter Colloredo von den Sachsen
[* 29] unter Arnim besiegt. Im Siebenjährigen Krieg fiel es 1757 den
Österreichern in die Hände, ward aber bald von den Preußen
[* 30] zurückerobert, und besiegte in der Nähe (Pfaffendorf,
Siegeshöh) Friedrich II. die Österreicher unter Laudon.
Dieser wollte die Preußen bei Nacht überfallen, wurde aber von Friedrich, der insgeheim die Höhen zwischen Katzbach
und Schwarzwasser besetzt hatte, zurückgeschlagen, ohne daß es Daun und Lacy, die von W. heranrückten, verhindern konnten.
Den Titel einer »Fürstin von Liegnitz« (s. d.)
erhielt 1824 die Gräfin Harrach, FriedrichWilhelms III. zweite Gemahlin.
die ehemaligen schlesischen Fürstentümer Liegnitz, Glogau
[* 31] und Jauer sowie den größten
Teil der 1815 von Sachsen an Preußen abgetretenen Oberlausitz begreifend, umfaßt 13,602 (nach andern Angaben
13,606) qkm
Georg, österreich. Politiker, geb. zu Kuchl bei Golling (Salzburg),
[* 41] studierte in Wien die Rechte,
wurde nach längerer Thätigkeit im praktischen Justizdienst 1859 Chef der Staatsanwaltschaft in Wien und zugleich Gesetzgebungsreferent
im Justizministerium und im Ministerratspräsidium, seit 1870 Mitglied des obersten Gerichtshofs, schied
aber 1887 aus dem Staatsdienst und ließ sich in Salzburg nieder. Seit 1873 Mitglied des Abgeordnetenhauses, schloß er sich
als eifriger Klerikaler der
Rechtspartei an. Doch mißbilligte er den engen Bund dieser Partei mit den Slawen und trat wiederholt
für das Deutschtum ein. Er arbeitete als Gesetzgebungsreferent mehrere wichtige Gesetze aus, wie das
Preßgesetz von 1862, das Gesetz zur Regelung des Strafverfahrens in Rechtssachen, die Strafgesetznovelle von 1862, das Theatergesetz
sowie einen Teil des allgemeinen Strafgesetzes und der Strafprozeßordnung, und schrieb: »Die Preßfreiheit« (Wien 1861);
(spr. li-enz), Stadt in Tirol,
[* 43] in einer weiten Ebene des Pusterthals, nahe der GrenzeKärntens, 667 m ü. M., am
Einfluß der Isel in die Drau und an der EisenbahnMarburg-Franzensfeste gelegen, hat ein stattliches Schloß
mit zwei Türmen, jetzt Amtshaus, eine gotische Pfarrkirche, ist Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirkgerichts
und zählt (1880) 2823 Einw. ist wegen seiner schönen Lage und als Ausgangspunkt für Touren in die Tauern und Dolomite im Sommer
viel besucht. In der Umgebung befinden sich die kleinen Badeorte Leopoldsruhe und Jungbrunn und 2 km nordwestlich
das schöne SchloßBruck. In der Nähe stand einst die römische Mansion Aguntum, an der Straße von Aquileja nach Veldidena.
Adolf, Maler, geb. zu Herrnhut in Sachsen, arbeitete in Zittau
[* 47] als Maurerlehrling, bezog darauf die Dresdener
Bauschule, war 1848 bei dem Museumsbau in Basel
[* 48] beschäftigt und wendete sich 1849 nach München, wo er seiner eigentlichen Neigung,
der Malerei, folgen konnte und SchülerRichardZimmermanns wurde, der ihn rasch förderte. 1861 besuchte
Lier Paris,
[* 49] wohin er 1864 auf längere Zeit übersiedelte. Hier gewann insbesondere der Landschafter Jules Dupré Einfluß auf
ihn, und Lier folgte diesem deshalb nach IsleAdam an der Oise.
Während er bis dahin im Stil der deutschen Romantik gemalt hatte, wurde fortan die französische Stimmungslandschaft
sein Vorbild. Von Frankreich ging Lier 1865 nach England und hielt sich drei Monate in London
[* 50] und dessen Umgebung auf, dann ließ
er sich in München nieder. Anfangs behandelte er französische Motive (Strand bei Etretat, Mondschein an der Oise, in der DresdenerGalerie), später aber ausschließlich Motive aus der Umgebung Münchens, wobei er in erster Linie nach der
Wiedergabe des Stimmungsgehalts der Landschaft strebte, die er bisweilen mit Schafen, Weidevieh, Hochwild u. dgl. staffierte.
Mondschein, Nebel- und Regenstimmung bevorzugte er. Seine Hauptbilder dieser Gattung, in welcher er mit E. Schleich verwandt
ist, sind: Kanallandschaft von Schleißheim (1868), Landstraße bei München im Regen (1872), Herbstlandschaft
am Abend mit heimkehrender Herde (1876), im Eichenwald (1877),Abend an der Isar (1877, Berliner Nationalgalerie), am StarnbergerSee (1879),Teich an der Landstraße bei Pang (1879),FreisingerMoor bei Dachau (1881),¶
Bezirkshauptmannschaft Sechshaus, 7 km von Wien, an der Südbahn (mit Abzweigung
nach Kaltenleutgeben) gelegen, hat (1880) 4371 Einw., ein Versorgungshaus
der Stadt Wien und mehrere große industrielle Etablissements, darunter eine Kerzen- und Seifenfabrik,
eine Kattun- und Schafwollwarenfabrik, eine chemische Fabrik und eine der größten Bierbrauereien Österreichs, welche jährlich
280,000 hlBier erzeugt.
ein im nördlichen Deutschland,
[* 57] Dänemark,
[* 58] Schweden und den russischen Ostseehäfen bei Bestimmung der Landfracht
übliches Gewicht, gewöhnlich der 20. Teil eines Schiffspfundes, = 14, in den russischen Ostseehäfen
= 20 Handelspfund.
Kaum der Kindheit entwachsen, ward sie mit Lieven vermählt, begleitete denselben nach Berlin und London und
galt hier als einflußreiches Mitglied der diplomatischen Zirkel. Schon 1828 zur Ehrendame der Kaiserin ernannt, erhielt sie 1834 am
russischen Hof
[* 62] eine selbständige Stellung. 1837 ließ sie sich in Paris nieder und verließ seitdem diese Stadt nur vorübergehend,
so nach Ausbruch der Revolution von 1848, wo sie nach London, und im Februar 1854 nach Ausbruch des Kriegs
zwischen Rußland und den Westmächten, wo sie nach Brüssel
[* 63] übersiedelte. Seit 1855 verließ sie Paris nicht mehr. Ihr Salon
im alten HôtelTalleyrand war geraume
Zeit neutraler Sammelplatz der europäischen Diplomatie und der politischen GrößenFrankreichs.
Sie starb in Paris.
(Lietzen), Marktflecken in Obersteiermark, im Ennsthal, an der Linie Bischofshofen-Selzthal der Österreichischen
Staatsbahnen
[* 69] gelegen, Sitz einer Bezirkshauptmannschaft und eines Bezirksgerichts, mit Schloß, Eisenwerken, Torfstich, Dampfsäge,
Pferdemärkten und (1880) 1922 Einw.
(ital., »Band,
[* 78] Bündnis«, franz. Ligue, spr. lihghe), im 16. und 17. Jahrh. gleichbedeutend
mit Alliance; doch bezeichnet die Geschichte einige Bündnisse vorzugsweise mit dem Namen Liga. Dahin gehört zunächst die Liga fürs
Gemeinwohl (la Ligue du bien public), 1465 gegen Ludwigs XI. von Frankreich Despotie geschlossen. An der Spitze standen der GrafKarl von Charolais (der spätere Karl der Kühne von Burgund), der HerzogKarl von Berri, Franz II. von Bretagne
und der GrafArmagnac, welche im Frieden von St.-Maur von Ludwig XI. einige nachher nicht gehaltene Versprechungen erzwangen.
Quintus, röm. Senator und Anhänger des Pompejus, ward 51 v. Chr. Legat des ProkonsulsGajus
Considius Longus in Afrika
[* 97] und kämpfte 49 gegen die Cäsarianer unter Curio und 46 gegen Cäsar selbst, der ihn nach der Schlacht
bei Thapsos gefangen nahm und verbannte. Er wurde darauf von Älius Tubero angeklagt, aber von Cicero in der noch vorhandenen
Rede »ProLigario« verteidigt und nunmehr von Cäsar völlig begnadigt. Gleichwohl beteiligte er sich an der
Verschwörung gegen Cäsar, worauf er 43 durch die Proskriptionen der Triumvirn den Tod fand.
(lat.), in der Musik s. v. w. Bindung, die Zusammenziehung zweier Noten von gleicher Tonhöhe zu einem einzigen
Ton, was durch einen über beide Noten gezogenen Bogen
[* 98] angezeigt wird; in der mittelalterlichen Mensuralmusik
Zeichen, welche mehrere Noten zusammenfaßten, eins der schwierigsten Kapitel der Mensuraltheorie (vgl. Riemann, Studien zur
Geschichte der Notenschrift, S. 239-253). - Über Ligatur als chirurgische Operation s. Unterbindung. - In der Paläographie nennt
man Ligatur das Zusammenziehen einzelner Buchstaben, welches von den Schreibern des Mittelalters, um Raum zu sparen,
oder aus Bequemlichkeit, um die Feder nicht abzusetzen, geübt wurde. Von der Handschrift ging die auf die anfangs aus Holz
[* 99] geschnittenen, später gegossenen Lettern über, namentlich bei æ, œ, ch, st etc.
(spr. līnj), altes Geschlecht in Belgien,
[* 109] das seinen Stammsitz im Hennegau und vom Städtchen Ligne bei Tournai seinen
Namen hat. Die namhaftesten Sprößlinge desselben sind:
Von seinen für die Zeitgeschichte nicht unwichtigen Schriften sind hervorzuheben die »Mélanges militaires, littéraires et
sentimentales« (Wien u. Dresd. 1795-1811, 34 Bde.),
denen sich die »Œuvres posthumes« (das. 1817, 6 Bde.)
und »Vie du prince Eugène de Savoie«
(Weimar 1809) anreihen. Eine Auswahl von seinen Briefen und kurzen
Aufsätzen veranstalteten Frau v. Stáel unter dem Titel: »Lettres et pensées« (Par. 1809, 2 Bde.),
Maltebrun u. a.;
2) Eugen Lamoral von, Fürst von Amblise und Epinoy, Grande von Spanien, Enkel des vorigen, geb. folgte 1814 seinem
Großvater in der Fürstenwürde, war 1830 bei der Trennung Belgiens von Holland von einer Partei als König des erstern ausersehen,
ging jedoch nicht darauf ein und war 1842-48 bevollmächtigter Minister des KönigsLeopold am französischen
Hof. 1851 ward er Mitglied und 1852 Präsident des belgischen Senats. 1879 legte er dies Amt nieder, da er mit der liberalen
Politik der Regierung nicht einverstanden war, und starb SeinErbe war sein Enkel Ludwig Lamoral
(geb.
(lat.-griech.), ein in England erfundenes Verfahren des direkten Farbendrucks auf dünne Holzplatten, durch
welches sehr schöne Effekte erzielt wurden, hat sich indes als zu zeitraubend und infolgedessen auch
zu kostspielig erwiesen, um Einführung in die allgemeine Praxis finden zu können.
(spr. linjóng), zwei Nebenflüsse der obern Loire in Frankreich, wovon der eine (Lignon du Nord) in den Bergen
[* 117] von
Forez entspringt, ein malerisches Gebirgsthal durchströmt und nach 50 km langem Lauf links in die Loire
mündet, während der andre (Lignon du Sud) am MontMézenc seinen Ursprung nimmt, tiefe Schlünde durchfließt und, 75 km lang,
bei der Eisenbahnstation Pont de Lignon sich rechts in die Loire ergießt.