den Hinterdarm, in welchen Wasser rhythmisch eingepumpt wird) oder durch besondere Organe, die Kiemen. Dies sind zarthäutige,
einfache oder verästelte Schläuche, in deren Innerm das Blut langsam zirkuliert und so durch die Wandungen hindurch den zu
seiner Belebung nötigen Sauerstoff aufnehmen kann. Sie liegen an verschiedenen Körperstellen, mitunter an den Schwimmfüßen
des Hinterleibes, meist jedoch vorn an den Seiten des Cephalothorax, und ragen entweder frei hervor, oder sind von einer harten
Decke
[* 4] umschlossen und so in einer eignen Nische (Kiemenhöhle) untergebracht.
Zur Erneuerung des Atemwassers innerhalb dieser Höhle sind oft noch besondere Wedelapparate an den Beinen vorhanden. Nur wenige
Krebstiere atmen statt des Wassers feuchte Luft. Das Blut ist meist farblos, mitunter jedoch blau oder rötlich.
Bei einigen Krebstieren enthält es denselben Farbstoff wie bei den Wirbeltieren (das Hämoglobin), bei andern einen mit ähnlichen
Eigenschaften begabten, aber blauen (das Hämocyanin). Ein Herz fehlt nicht selten bei den niedern Krebstieren; ist
es vorhanden, so liegt es stets auf der Rückenseite des Tiers, erstreckt sich dort durch ein oder mehrere Segmente und treibt
das Blut durch Adern oder auch ohne Vermittelung derselben in die Lücken zwischen den Muskeln,
[* 5] Eingeweiden etc. Als Harn- oder
Exkretionsorgane finden sich stets eigne Drüsen vor, die entweder an der Grenze zwischen Mittel- und Hinterdarm,
oder in der Brust, oder am Kopf liegen und als Malpighische Gefäße, Schalen- und Antennendrüsen bezeichnet werden.
Mit wenigen Ausnahmen (Cirripedier und Fischläuse) sind alle Krebstiere getrennten Geschlechts, die Männchen im allgemeinen kleiner
als die Weibchen; Begattung und Eiablage stehen gewöhnlich in Beziehung zur Häutung und finden ebenso
häufig wie diese statt. Die Eier
[* 6] werden von den Weibchen meist unter dem Bauch
[* 7] an die Schwimmfüße des Hinterleibes angeheftet
oder in besondere Bruttaschen abgelegt und bis zum Ausschlüpfen der Jungen umhergetragen sowie beständig mit frischem Wasser
bespült; nur selten werden sie in das Wasser abgelegt.
Die Jungen sehen vielfach den Erwachsenen so wenig ähnlich, daß man sie früher als besondere Gattungen beschrieben hat und
auch jetzt noch diese Namen (Nauplius, Zoëa
[* 8] etc.) als Bezeichnung für gewisse Larvenstadien festhält. Die Umwandlung in die
spätere Form geschieht allmählich, bei Gelegenheit der Häutungen. Fast alle Krebstiere nähren sich von tierischen
Stoffen, vielfach schmarotzen sie auf oder in andern Tieren. Die meisten leben im Meer, wenige im Süßwasser, nur einige auf
dem Land an feuchten Orten. Ihr Fleisch ist bei den größern Formen ein geschätzter Handelsartikel (Hummer etc.). Nennenswerten
Schaden thut nur ein einziger kleiner Krebs, die Bohrassel, indem er Schiffsbauholz zernagt.
Fossile Krebstiere gehören mit zu den ältesten Versteinerungen und sind bereits hoch organisierte Tiere, so daß man von den Zwischenformen,
welche zu den Würmern hinleiten würden, wohl keinerlei Spur mehr auffinden wird. Eine ausgestorbene Gruppe, die man früher
gewöhnlich zu den Krebstieren rechnete (Trilobiten, s. d.), hat man neuerdings als gleichberechtigte
Klasse abgetrennt, so daß die Zahl der fossilen Krebstiere sich stark verringert hat. Diejenige der lebenden
Arten wird sehr verschieden angegeben, beträgt aber sicherlich mehrere Tausend, zumal die kleinern, mikroskopischen Formen
noch lange nicht alle bekannt sind. Verbreitet sind sie über die ganze Erde hin, vorzugsweise in den
wärmern Gegenden. Einteilung:
I. Niedere Krebstiere (Entomostraca) von meist einfachem Bau, kleinem Körper und wechselnder Segmentzahl.
2) Muschelkrebse (Ostracoda), kleine Krebstiere mit nur 7 Beinpaaren und einem den Leib völlig
umschließenden Schalenpaar (hierher z. B. Cypris und Cypridina). S. Muschelkrebse.
4) Rankenfüßer (Cirripedia), festsitzende, meist hermaphroditische Krebstiere mit gewöhnlich 6 rankenartigen Beinpaaren
(hierher z. B. Entenmuschel). S. Rankenfüßer.
II. Höhere Krebstiere (Malacostraca), meist größere und darum auch kompliziertere Tiere mit bestimmter Segmentzahl.
ursprünglich das Vorkosten der Speisen und Getränke, nach alter asiatischer Sitte, um Glauben und Vertrauen
(ital. credenza) gegen etwanige Vergiftung zu geben;
später beschränkt auf das Darreichen von Getränken
mit der Nebenbedeutung, daß man den Becher,
[* 12] bez. das Glas
[* 13] zuvor als Zeichen des Willkommens an die Lippen geführt (Zutrinken).
Es war Sitte, daß die Hausfrau dem willkommenen Gaste, dem sie Ehre erweisen wollte, den Becher kredenzte.
Gegenwärtig bezeichnet der Ausdruck ganz allgemein Darreichen von Getränken.
(ital. crédito, franz. crédit) ist die Verfügungskraft
über fremde Güter, eingeräumt auf Grund des Vertrauens, welches man hinsichtlich der Erfüllung der dadurch entstandenen
Verbindlichkeiten genießt. Dies Vertrauen kann sowohl auf dem Zutrauen zur Person und ihrer Zahlungsfähigkeit als auch auf
andern Umständen (Bürgschaftsleistung, Rechte, Staatshilfe etc.) begründet sein. Das Wesen des Kredits
besteht freilich in einer zeitlichen Trennung von Leistung und Gegenleistung, doch bildet das Vertrauen ein ebenso wesentliches
Merkmal desselben. Daher »schenkt« der Kreditgeber oder Kreditor dem Kreditnehmer Kredit (lat. credere, glauben, Vertrauen schenken,
creditum, das Anvertraute). Die Zeit, auf welche kreditiert wird, kann eine bestimmt
¶
mehr
bemessene, kürzere oder längere sein (kurzfristiger, langfristiger Kredit). Sie ist unbestimmt bei durch den Gläubiger nicht
kündbaren Anlehen, bei welchen der Schuldner (Staat) an eine bestimmte Tilgungsart sich nicht gebunden hat, dann bei dem durch
den Gläubiger stets kündbaren Kredit (stets fällige Depositen, einlösbare Banknoten). Je nach der Person des
Schuldners oder auch der Bedeutung des Kredits unterscheidet man zwischen öffentlichem und Privatkredit; ersterer ist
der Kredit der Personen mit öffentlich-rechtlicher Stellung (Staat, Gemeinde) oder auch der durch öffentliche Kreditanstalten vermittelte
Kredit. Der Kredit kann in der Form von Darlehen und Stundungen des Kaufpreises oder auch in der Art gewährt werden,
daß Gegenstände leihweise überlassen werden (Pacht, Miete), und zwar kann er gegen Entgelt (verzinslicher Kredit) oder auch
ohne solches (unverzinslicher Kredit, z. B. bei der Ausgabe von Banknoten) gewährt werden. Er heißt Konsumtivkredit, wenn für
Zwecke des Konsums, Produktivkredit, wenn für Zwecke der Produktion geliehen wird.
Zwischen beiden gibt es keine scharfe Grenze (Leihen für Zwecke der technischen Ausbildung, für Zwecke der
Lohnzahlung oder des eignen Unterhalts). Auf niedern Kulturstufen mit unentwickeltem Verkehr und wenig ausgedehnter Arbeitsteilung
kommt fast ausschließlich der Konsumtivkredit vor, auf höherer Stufe tritt der Produktivkredit mehr in den Vordergrund. Grundlagen
des Kredits sind zunächst wirtschaftliche und moralische Kraft
[* 18] des Kreditnehmers; dieselben können aber
auch noch durch andre Umstände, wie Bürgschaftsleistung, Einräumung von Rechten, insbesondere dinglichen Rechten (Hypothek,
Faustpfand), äußern Zwang rein sozialer (gesellschaftliche Achtung etc.) oder staatlicher Natur (Rechtspflege, Kreditgesetze,
Art der Exekutive), gestützt und gestärkt werden.
Steht dem Gläubiger nur ein einfaches Forderungsrecht zu, indem der gewährte Kredit lediglich auf
seinem Vertrauen zur Person des Schuldners und ihrer allgemeinen Vermögenslage beruht, so heißt der Kredit Personalkredit. Derselbe
kann gewährt werden, ohne daß eine schriftliche Aufzeichnung stattfindet (unverbriefter Kredit), oder es erfolgt
eine solche und zwar entweder durch den Kreditgeber (Buchkredit) oder durch den Kreditnehmer (mittels
einfachen Handscheins [Chirographarkredit] oder in besonders verbindlicher Form [Wechselkredit]).
Der Kredit ist dagegen Realkredit, wenn die Sicherheit des Gläubigers durch ein dingliches Recht an einer Sache noch besonders derart
geschützt wird, daß dessen Ansprüche unberührt durch Konkurs und persönliche Forderungen sowie mehr oder weniger unabhängig
von persönlichen Verhältnissen des Schuldners überhaupt bleiben. Die Sicherheit für den Gläubiger
hängt dann vorzüglich von der Art des Gegenstandes (Verderblichkeit, Preisschwankungen) und von der Beleihungsgrenze ab,
d. h. von dem Prozent des taxierten Wertes, bis zu welchem das Pfand beliehen wird.
Ist der Gegenstand, an welchem ein Pfandrecht eingeräumt wird, ein Immobil (Haus, Grundstück), so heißt
der Kredit Hypothekarkredit oder Immobiliarkredit. Auch wird als Immobiliarkredit oder Bodenkredit schlechthin der zur Forderung
der Bodenwirtschaft, bez. zur Beschaffung von Anlage- und Meliorationskapital genommene Kredit bezeichnet. Dem Hypothekarkredit,
bei welchem das Pfand im Besitz des Schuldners bleibt, steht der Faustpfandkredit gegenüber, bei welchem der verpfändete Gegenstand
beweglich ist und in den Gewahrsam des Gläubigers übergeht.
Eine Mittelstellung zwischen beiden nimmt
der auf Lagerscheine (s. d.) gewährte ein, bei welchem das bewegliche Pfand der
Verfügung des Eigentümers entzogen ist. Der Faustpfandkredit (auf Waren, Effekten, Edelmetalle [vgl. Lombard]) ist Mobiliarkredit.
Letzterer dient vorzüglich zur Beschaffung von Betriebskapital, insbesondere bei Handelsgeschäften. Bei
den meisten Kreditierungen, insbesondere des Geschäfts- und Handelsverkehrs (Handelskredit), steht die Person und ihre wirtschaftliche
Lage im Vordergrund, während die übrigen Stützmittel des Kredits nicht in Anwendung kommen.
Nun ist aber eine zutreffende Beurteilung von Kreditsuchern und ihrer zukünftigen Leistungsfähigkeit nicht allein schwierig,
sondern oft unmöglich. In solchen Fällen sucht man sich Kreditauskünfte durch Dritte zu beschaffen.
Solche Auskünfte können begehrt und erteilt werden von Geschäftsfreunden, von öffentlichen Stellen, wie Vorständen von
Schutzgemeinschaften, Handelskammern, Konsulaten und in möglichst umfassender Weise von besonders für diesen Zweck errichteten
Anstalten, den Auskunftsbüreaus (s. d.).
Kreditgewährungen kommen auf jeder gesellschaftlichen Entwickelungsstufe vor. Dies beruht darauf, daß
oft Leistung und Gegenleistung überhaupt nicht Zug um Zug erfolgen können (längere Produktions- oder Genußdauer, Versendungen
auf größere Entfernungen etc.). Dann wird der noch dadurch zu einer wirtschaftlichen Notwendigkeit, daß Bedürfnisse und
wirtschaftliche Kraft nicht immer einander decken. Dieser Umstand zwingt selbst bei sozialistischer Verfassung der Gesellschaft
zu Güterübertragungen, welche dem Wesen der Sache nach als Kreditierungen anzusehen sind (Erziehung, Krankheit, Naturgefahren
etc.). Diesen natürlichen Entstehungsursachen des Kredits können Rechtsordnung, soziale Einrichtung und Kultur noch andre
hinzufügen, indem der Produktivkredit in verstärktem Maß auftreten muß, weil Fähigkeiten und ihnen entsprechende Mittel
nicht immer in Einer Hand
[* 19] sich vereinigt finden, die Ausführung vieler großer Unternehmungen ohne Vereinigung
voll Kräften und Kapitalien unmöglich wäre und häufiger Schwankungen in Bedarf und Einnahmen durch räumliche und persönliche
und damit auch zeitliche Übertragungen zu begegnen ist.
Doch der Kredit wird auch zur Notwendigkeit durch die Vorteile, welche er den zunächst Beteiligten und der
Gesellschaft bietet. Er gestattet, Defizits und Überschüsse in Raum und Zeit zu begleichen, Kräfte, Kapitalien und Befriedigungsmittel
in angemessener Weise zeitlich zu verteilen und damit einen planvollen Zusammenhang aller wirtschaftlichen Maßregeln zu erzielen.
Wesentliche Bedingung eines geordneten, ununterbrochenen Tauschverkehrs, fördert er eine bessere Ausnutzung vorhandener Kräfte
und Mittel, indem er Konzentrierungen kleiner Kapitalteile ermöglicht und das Kapital in fähigere Hände
überführt.
Diese Vorteile werden freilich nur erzielt, wenn durch den Kredit nicht allein wirtschaftliche Kräfte erhalten, sondern auch
gefördert und gestärkt werden. Hiermit ist denn auch die Grenze des soliden Kredits gegeben. Der Kredit darf keinen Anreiz zur
Untergrabung der Wirtschaftlichkeit von Gläubiger und Schuldner geben. Leider wird diese Bedingung nicht
immer erfüllt, teils infolgedessen, weil es schwer ist, wirtschaftlichen Kreditbedarf und Kreditwürdigkeit genau zu bemessen,
teils auch, weil menschliche Schwäche, Mangel an Personal- und Sachkenntnis, Eigennutz und Böswilligkeit einer gedeihlichen
Entwickelung der Kreditverhältnisse im Weg stehen.
Zunächst wirken diese Ursachen schädlich für die Beteiligten. Die weitere Wirkung ist aber die, daß
nicht allein, wenn ungesunde Kreditierungen in größerer Zahl vorkommen, das allgemeine Vertrauen erschüttert wird, sondern
daß auch Kapital und Arbeitskräfte brach gelegt und bereits vorhandene Kapitalien und geschaffene wirtschaftliche Anstalten
vernichtet werden. Als dann führt der Kredit, statt zu planmäßiger Verknüpfung wirtschaftlicher Erscheinungen in Raum und Zeit,
zu Stockung und Unordnung in Gewerbe und Haushalt (so insbesondere bei der ungesunden Borgwirtschaft im
kleinen Verkehr), statt segensreich wirkt er zerstörend.
Führt der gesunde Kredit zu einer Versöhnung zwischen Sozialismus und Individualismus, indem er innige Interessenverkettungen
entstehen läßt und dadurch der menschlichen Gesellschaft auch über die Grenzen
[* 22] des Einzelstaats hinaus den
Charakter einer organischen Schöpfung verleiht, und indem er ferner bewirkt, daß jeder, von dauernder Hilfsbedürftigkeit
abgesehen, sich auf eignen Füßen zu behaupten sucht, so fördert der unsolide Kredit den denkbar schlimmsten Kommunismus, indem
er Unschuldige für Schwachheit, Leichtsinn und Unsittlichkeit Dritter büßen läßt und der Schuld selbst in der ohne
Opfer erlangten Beute gleichsam noch einen Lohn in Aussicht stellt.
Mittel zur Beseitigung dieser Übelstände und zur Minderung ihrer Wirkung sind eine gedeihliche Organisation des Kredits, Anstalten,
welche die Prüfung der Kreditwürdigkeit erleichtern, die Barzahlung fördern und gegen drohende Verluste sichern, wie die
Schutzgemeinschaften (s. d.), die Auskunftsbüreaus (s. d.), die unter dem NamenKreditreform neuerdings
gebildeten Vereine, welche es sich zur Aufgabe gestellt haben, auf dem Weg des Mahnverfahrens Außenstände von schlechten
Schuldnern einzuziehen und Auskunft über die Kreditwürdigkeit an Mitglieder zu erteilen, die Gewährung von Rabatt bei Barzahlung
(vgl. Rabattsparanstalt) etc. Allerdings werden alle Kreditreformbestrebungen nur geringen Erfolg
haben, wenn nicht eine tüchtige Erziehung zu sittlich-wirtschaftlicher Kraft mit ihnen Hand in Hand geht.
Vgl. insbesondere Nebenius, Der öffentliche Kredit (Karlsr. 1820, 2. Aufl.
1829);
In der Finanzverwaltung bezeichnet man mit Kredit die dem Finanzministerium gesetzlich gegebene Vollmacht, für bestimmte Verwaltungsmaßregeln,
deren Kosten nur annähernd veranschlagt werden konnten, Summen bis zu einer vom Budget bestimmten Höhe
aus den Einnahmen zu bewilligen.
Institute, welche den Zweck haben, den Umsatz von Kapital zu vermitteln, also Kredit (s. d.) zu geben
und zu nehmen. Dieselben können von Privaten, Genossenschaften wie von öffentlichen Körperschaften, Staat und Gemeinde
ins Leben gerufen und betrieben werden. Die einzelnen Arten der Kreditanstalten sind unter
sich so verschieden, daß auf die einzelnen Artikel
verwiesen werden muß. Hier genügt es, die wichtigsten Arten aufzuzählen. Am zahlreichsten sind die Banken.
Ihre Eigentümlichkeit besteht darin, daß die Vermittelung von Kapital bei ihnen für den Vermittler als
solchen gewinnbringend ist, daß derselbe die Differenz zwischen den Anlehns- und Darlehnsbedingungen als seinen Nutzen behält.
Kreditvereine, auch Vorschußvereine oder Volksbanken genannt, können als Banken betrachtet werden; denn die Formen, in denen
sich ihre Kreditgeschäfte bewegen, sind dieselben. Nur ist es gerade der Kundenkreis, der auch für das Unternehmen
einsteht, gewöhnlich mit Solidarhaft, und dem auch die etwanigen Gewinne zufallen.
Die Grundkreditanstalten geben Kredit in der Form von Hypotheken und nehmen ihn durch die Ausgabe verzinslicher Schuldverschreibungen.
Auch hier sind, nicht nach den Formen ihrer Kreditgeschäfte, sondern nach der Art und Weise ihrer Konstituierung, zwei Arten
zu unterscheiden: die nach dem Vorbild des Crédit mobilier gegründeten Hypothekenbanken und die Landschaften.
Leihhäuser geben Kredit in Form des Pfandgeschäfts, ebenso die Darlehnskassen, die nicht selten durch Ausgabe von unverzinslichen
KreditpapierenKredit genommen haben. Sparkassen unterscheiden sich von den zuletzt erwähnten Formen dadurch, daß sie in erster
Linie begründet sind, um Kredit zu nehmen, und nur so weit Kredit gewähren, als dies durch die Menge der
ihnen zufließenden und dann in sicherer Weise anzulegenden Gelder notwendig gemacht wird, während für die Errichtung der
übrigen gemeinnützigen Kreditanstalten der Gesichtspunkt maßgebend ist, daß sie Kredit verschaffen sollen.
(Akkreditiv, Kreditiv), diejenige Form der Anweisung, bei welcher der Aussteller, gewöhnlich ein Bankier,
eine andre, zumeist eine auf Reisen gehende Person ermächtigt, bei dem Adressaten Gelder zu erheben. Ist
der Brief an bloß eine Person gerichtet, so heißt er einfacher Kreditbrief, wenn an mehrere Personen, Zirkularkreditbrief. Der Kreditbrief enthält
regelmäßig außer Name, Stand und Wohnort der akkreditierten Person den Auftrag, dem Briefinhaber bis zu einem gewissen Betrag
(Limitum) Gelder verabfolgen zu lassen, sowie die Angabe, wie sich der Adressat für die geleisteten Zahlungen
erholen soll.
Ist der Betrag, bis zu welchem der Akkreditierte Kredit erhalten soll, nicht bezeichnet und begrenzt (»limitiert«),
so spricht man von einem Blankokreditbrief (Akkreditiv in blanco oder in bianco). Der Geschäftsfreund, an welchen die Anweisung
gerichtet ist, muß zu gehöriger Zeit von der Akkreditierung des Kreditbriefinhabers avisiert werden.
Zur Verhütung von Betrug pflegt ihm außerdem die Handschrift des Empfohlenen mitgeteilt zu werden, oder der Akkreditierte
setzt seine Unterschrift auf den Kreditbrief; auch wird in einfachen Kreditbriefen gewöhnlich eine Frist bestimmt, nach deren Ablauf
[* 23] der Kreditbrief nicht mehr gültig sein soll. Im übrigen sind die über die Anweisung (s. d.) geltenden Rechtsgrundsätze
maßgebend.
wird oft die Scheidemünze genannt, weil bei ihr der Nominalgehalt (Betrag, zu dem die Münze angenommen
werden muß) mit dem wirklichen Metallgehalt nicht übereinstimmt.
alle schriftlichen Urkunden, welche eine Geldschuld ausdrücken, insbesondere diejenigen,
welche wie Waren oder Bargeld im Verkehr von Hand zu Hand gehen und als börsengängig an der Börse gehandelt werden.
(Kreditwerttaxe), s. Bonitierung^[= (lat., Bodenschätzung), die Wertschätzung von Landgütern oder einzelnen Grundstücken durch ...] und Ertragsanschlag.
Vereine, welche bezwecken, ihren Mitgliedern durch Einstehen für einander leichtern und billigern Kredit
zu verschaffen.
Vorzugsweise wurde früher der Ausdruck gebraucht für die Vereine von Grundbesitzern, die sich durch Solidarhaft
billigen Hypothekenkredit zu verschaffen wußten (s. darüber den Art. »Landschaften«).
Zweck der Kreditversicherung im eigentlichen Sinn ist, gegen Zahlung einer Prämie Verluste zu ersetzen, die an nicht
oder ungenügend durch Pfand gedeckten Schuldforderungen entstehen. Sie setzt, wie eine jede Versicherung, große Beteiligung
voraus, so daß eine richtige persönliche und zeitliche Verteilung entstandener Schäden ermöglicht wird und ein jeder im
großen Ganzen im Lauf der Zeit doch für seine eignen Verluste aufkommt. Die Prämien müssen nicht allein nach
der Höhe der versicherten Summe, sondern auch nach dem Grad ihrer Gefährdung bemessen werden.
Der Gedanke einer solchen Kreditversicherung ist bereits im Gebiet des Realkredits verwirklicht worden, indem Hypothekenversicherungsanstalten
die Versicherung gegen den Verlust, welcher bei hypothekarisch begründeten Forderungen entsteht, übernehmen. In diesem Fall
ist die Durchführung der Versicherung durch alle jene Umstände ermöglicht, welche Realkredit und Hypothekenordnung
vor dem Personalkredit zu gunsten des Gläubigers auszeichnen. Es handelt sich hier nicht allein um offen liegende, kontrollierbare
Thatsachen, sondern die Verlustgefahr hält sich innerhalb engerer Grenzen, sobald nur die Abschätzung eine genügend zutreffende
und die Beleihungssumme nicht zu hoch gegriffen ist.
Anders liegt die Sache beim Personalkredit, insbesondere bei den meisten Forderungen des Handels- und Gewerbestandes. Bei denselben
scheitert die Kreditversicherung einfach daran, daß hier den Grundbedingungen einer
gedeihlichen Versicherung gar nicht oder nur sehr unvollkommen
genügt wird (Anreiz zu gewagten Geschäften, welche für den Wagenden selbst ungefährlich sein würden, etc.).
Aus diesem Grund haben auch Anstalten, welche sich die Kreditversicherung zur Aufgabe machen, keine Aussicht auf dauernden
Bestand, wie dies die Geschichte zur Genüge bestätigt.
Bereits zur Zeit des Südseeschwindels (1718-20) waren in England verfehlte Projekte aufgetaucht, die gegen Diebstahl und Räuberei
und gegen Verlust kaufmännischer Forderungen versichern wollten. 70 Jahre später wurde im preußischen
Ministerium die Ausführung einer Kreditversicherung ohne Erfolg geplant. Im Lauf dieses Jahrhunderts wurden in England mehrere Kreditversicherungs-Gesellschaften
gegründet, wie 1820 die British Commercial Insurance Company, 1845 die Commercial Casualty MutualAssociation and Indemnity
Society, 1850 die Commercial Debt Insurance Company, 1852 die Solvency Mutual Guarantee u. a. Dieselben
haben indessen keine glücklichen Erfolge erzielt. In Frankreich entstanden 1848 zwei Kreditversicherungs-Gesellschaften,
die Union du commerce und die Société mutuelle, welchen noch einige andre nachfolgten.
Günstiger gestalteten sich die Verhältnisse für die sogen. Kautionsgarantieversicherung oder
kurzweg Kautionsversicherung, die man als eine besondere Art der Kreditversicherung aufzufassen hat. Bei der Kautionsversicherung handelt es
sich speziell darum, die Redlichkeit und Zuverlässigkeit kautionspflichtiger Personen zu versichern.
Der erste Versuch nach dieser Richtung wurde 1842 von der Guarantee Society in London
[* 31] gemacht; von durchschlagendem Erfolg für
England waren aber erst die Bemühungen einer englischen Lebensversicherungsgesellschaft, welche diesem Versicherungszweig
ebenfalls kultivierte, der European Assurance Society.
Den Agitationen dieser Gesellschaft ist es zu danken, daß im J. 1863 dem Parlament ein Gesetzentwurf vorgelegt
und von diesem auch angenommen wurde, durch welchen es den Staatsbehörden und andern unter Parlamentsakte stehenden Korporationen
gestattet ist, als Kaution für ihre Beamten die Police einer Garantieversicherungsgesellschaft anzunehmen. Die in Deutschland
nach dem Vorgang der Lebensversicherungsgesellschaft in Leipzig
[* 32] in den Geschäftskreis einer Reihe von Lebensversicherungsanstalten
gezogene sogen. Kautionsversicherung kann nur ungenau als Versicherung bezeichnet werden.
Die Gesellschaften stellen nämlich für ihre Versicherten bei deren Behörden die Kautionen, deren Beträge sie sich, wie
andre Darlehen, verzinsen lassen unter Berechnung eines mäßigen Beitrags zur Deckung der Unkosten und eventueller Verluste.
Die Gesellschaften haben zunächst eine Deckung an der Police, da, wenn auch der Versicherte die Prämienzahlung
einstellt, er nicht aller Rechte verlustig geht, sondern Anspruch auf eine bestimmte Quote der
¶
mehr
Prämienreservehat. Zu größerer Sicherstellung der Anstalten pflegt auch solidarische Haftbarkeit der betreffenden
Versicherten für die aus der Kautionsstellung erwachsenden Verluste ausbedungen zu werden. Eine andre Art der Kreditversicherung ist
die namentlich in Frankreich, nicht aber in Deutschland verbreitete Mietversicherung der Hausbesitzer gegen Verluste durch Nichteingang
der Mietgelder.
Vgl. Schimmelpfeng, Das Problem der Kreditversicherung (Berl. 1887).
(Kredj), zur Nubarasse gehöriges Volk in der innerafrikan. LandschaftDar Fertit
[* 34] (s. d.), westlich von den Bongo
am Diri wohnhaft, 1871 von Schweinfurth, 1877 von Potagos besucht. Sie werden von den Bewohnern Dar Furs Fertit
genannt, bestehen aus einer Unzahl kleiner, bunt durcheinander wohnender Stämme und zeichnen sich durch geringe Intelligenz
und äußerste Häßlichkeit aus. Ihr Körper ist plump und schwerfällig, ohne Ebenmaß und unter Mittelgröße, der Haarwuchs
dürftig, der Kopf brachykephal, die Lippen dicker aufgeworfen und der Mundspalt breiter als bei den übrigen Negervölkern
jenes Gebiets.
Von Farbe sind sie kupferrot und beller als die Bongo oder Niam-Niam. Die Bauart ihrer Hütten,
[* 35] die ohne Unterbau nur aus einem
breiten, kegelförmigen, über ein korbartiges Gerüst gedeckten Grasdach bestehen, ist eine sehr vernachlässigte. Ingeniöser
sind ihre Kornspeicher: korbartige Bauten, die, auf Pfählen ruhend, von einem großen Dach
[* 36] überdeckt
werden, und mit denen die Vorrichtungen zum Mahlen des Getreides (mittels Reibsteine) verbanden sind. IhreSprache
[* 37] ist ganz isoliert.
Die Zahl der Einwohner beläuft sich auf (1885) 90,236 (gegen 62,840 im J. 1875), darunter 67,204
Katholiken, 20,112 Evangelische und 1751 Juden. Krefeld ist eine der gewerbsamsten Städte des DeutschenReichs. Es ist Mittelpunkt
der deutschen Seiden- und Samtfabrikation (Zeug und Band)
[* 41] und hatte in Stadt und Umgegend in dieser Industrie
1885: 29,837 Webstühle
[* 42] in Thätigkeit, auf welchen 388,338 kg Rohseide, 293,860 kg Schappe und 870,525 kg Baumwolle
[* 43] verarbeitet
wurden.
Der Gesamtabsatz an Seiden- und Samtfabrikaten ergab 78 Mill. Mk., wovon 59½ Mill. Mk. auf
das Ausland kamen. An Löhnen wurden 23 Mill. Mk.
gezahlt. Die leichten Samt- und halbseidenen Stoffwaren
von Krefeld sind besonders in Amerika
[* 44] gesuchte Artikel. In der öffentlichen Konditionier-(Seidentrocknungs-) Anstalt wurden 1885:
482,236 kg Seide
[* 45] konditioniert, wovon allerdings ein beträchtlicher Teil auf die nahegelegenen Fabrikstädte Dülken, Viersen
etc. entfällt. Krefeld besitzt ferner eine Eisenbahnhauptwerkstätte, Kesselschmieden,
Maschinenfabrikation und Eisengießerei,
[* 46] chemische Fabriken, Zuckerraffinerien, Brennereien, Sprit- und Spirituosenfabrikation,
Alfenid- und Parkettfabriken, Dampftischlerei, Seifenfabrikation, Gerberei, Buchdruckerei etc. Der Umsatz der dortigen Reichsbankstelle
betrug 1885: 483½ Mill. Mk. An höhern Schul- und andern Bildungsanstalten befinden sich in ein Gymnasium, ein Realgymnasium,
eine Realschule, ein Museum, eine höhere Webe-, Färberei- und Appreturschule (1885: 255 Schüler).
In der mit derselben verbundenen Gewebesammlung werden im Auftrag des Kultusministeriums von 1886 ab große Wandgemälde hergestellt,
welche, gobelinartig von Prof. Baur in Düsseldorf ausgeführt, die Entwickelung der Seidenindustrie darstellen sollen. Krefeld ist
Sitz eines Amtsgerichts, eines Hauptsteueramtes, eines Landratsamtes für den Landkreis Krefeld und einer Handelskammer; die
städtischen Behörden setzen sich zusammen aus 6 Magistratsmitgliedern u. 30 Stadtverordneten. - Krefeld wird zuerst 1166 erwähnt,
war ehemals ganz von kurkölnischem Gebiet umgeben, gehörte zum FürstentumMörs und kam mit diesem 1702 an Preußen.
[* 47]