4) unreine
Kontraposition, z. B.: alle innern
Planeten
[* 3] sind der
Sonne
[* 4] näher als die
Erde - einige derjenigen Weltkörper, welche
der
Sonne näher sind als die
Erde, sind keine innern
Planeten. Gewöhnlich wird nun ohne weiteres angenommen, wenn der umzukehrende
Satz wahr sei, so müsse der durch Konversion daraus entstehende es auch sein, und darauf
der Konversions- oder Umkehrungsschluß gegründet. Allein schon sehr gewöhnliche
Beispiele zeigen, daß diese
Annahme in
Bezug auf die reine Konversion unrichtig ist.
Wird z. B. das wahre
Urteil: alle
Meteoriten sind kosmische
Körper, einfach umgekehrt, so entsteht das einleuchtend falsche:
alle kosmischenKörper sind
Meteoriten. Die reine Konversion ist daher bei allgemeinen
Urteilen nur dann, wenn
Subjekt und
PrädikatWechselbegriffe (s. d.) sind, die unreine Konversion des allgemeinen
Urteils dagegen ohne Einschränkung erlaubt. Umgekehrt ist bei dem partikulären
Urteil die reine Konversion jederzeit, die unreine
aber nur unter der Voraussetzung gestattet, daß das im
Prädikat des umzukehrenden
Urteils dem
Subjekt
zugesprochene Merkmal ein diesem beschränkten
Umfang desselben ausschließend zukommendes sei; z. B.: einige
Vögel
[* 5] leben
im
Wasser - einige im
Wasser lebende Geschöpfe sind
Vögel, nicht aber: alle im
Wasser lebenden Geschöpfe sind
Vögel.
Dagegen: einige, nämlich nur die innern,
Planeten sind der
Sonne näher als die
Erde - alle
Planeten, welche
der
Sonne näher als die
Erde sind, sind innere.
Grund davon ist, daß der
Umfang des
Prädikats niemals kleiner als der des
Subjekts,
sondern diesem nur entweder gleich
(Wechselbegriff) oder größer sein kann, daher (den einzigen
Fall des Wechselbegriffs ausgenommen)
jederzeit nur ein Teil des ganzen
Umfangs des
Prädikats mit dem
Subjekt als verbunden gesetzt wird; z. B.:
alle
Dreiecke sind geometrische
Figuren (es gibt aber auch noch solche geometrische
Figuren, die keine
Dreiecke sind, z. B.
Vierecke,
Kreise
[* 6] etc.), daher: einige (nicht alle) geometrische
Figuren sind
Dreiecke.
Während aber aus obigem
Grund nicht alles, was im
Umfang des
Prädikats liegt, mit dem
Subjekt gesetzt sein
muß, so muß aus demselben
Grund alles, was vom
Umfang des
Prädikats ausgeschlossen ist, notwendig auch von dem damit zusammenfallenden
(bei
Wechselbegriffen) oder einen Teil desselben ausmachenden
Umfang des Subjektbegriffs ausgeschlossen, d. h. die reine
Kontraposition
in jedem
Fall gestattet sein. Dagegen ergibt die unreine nur dann, wenn das ursprüngliche
Urteil ein allgemeines,
nicht aber, wenn es ein besonderes ist, einen zulässigen
Schluß; z. B.: wenn es wahr ist, daß alle gleichseitigen
Dreiecke
gleichwinkelig seien, so folgt, daß nicht nur kein nicht gleichwinkeliges
Dreieck
[* 7] gleichseitig sei, sondern auch die
Wahrheit des darin eingeschlossenen
Urteils, daß einige nicht gleichwinkelige
Dreiecke nicht gleichseitig seien.
Lautet aber das ursprüngliche
Urteil z. B.: einige
Fische
[* 8] sind
Karpfen, so entsteht durch unreine
Kontraposition daraus das
falsche
Urteil, daß, was nicht
Karpfen, auch kein
Fisch sei. Unbedingt geltende Umkehrungsschlüsse lassen sich daher (den
Fall der
Wechselbegriffe ausgenommen) nur auf die unreine Konversion und die reine
Kontraposition gründen. In der
Finanzverwaltung bedeutet
Konversion eine Schuldumwandlung, welche zu dem
Zweck vorgenommen wird, um günstigere
Bedingungen, wie Zinsermäßigung,
Änderung der Tilgungsfristen und Tilgungsverpflichtungen etc., zu erzielen. Vgl.
Staatsschulden.
s. v. w. Bessemerbirne, s.
Eisen, ^[= # (Ferrum), Fe, das nützlichste und verbreitetste aller Metalle, findet sich in zahlreichen Verbindun ...]
[* 9] S. 421.
Bei einer Veränderung
in der
Währung (Münzkonvertierung) wird ein besonderer Konvertierungsmaßstab, d. h. das
Verhältnis festgestellt, in welchem
bei
Zahlungen, die für das alte Münzsystem verabredet waren, die Umrechnung in die neue
Münze zu erfolgen
hat.
Personen, welche von einer christlichen Religionsgenossenschaft zu einer andern übergehen.
Mit dem
Wort Conversio
(»Bekehrung«) bezeichnete man früher (seit Cassiodor und
Beda) den Übergang in den Mönchsstand, und
Conversi hießen daher solche
Mönche, die als Erwachsene in das
Kloster traten, im
Gegensatz zu Nutriti.
Seit
Gregor VII. verstand man unter Conversi und Conversae die
Brüder und
Schwestern, welche die niedrigen
Arbeiten in den
Klöstern
verrichteten.
Die
Freiheit der
Staatsbürger, von einer
Konfession zu einer andern überzutreten, ist fast in allen deutschen
Staaten verfassungsmäßig
anerkannt; gesetzlich wurde sie zuerst im preußischen
Staat jedem gesichert. Doch sollen gewisse, namentlich
auf das
Alter Bezug nehmende Bestimmungen den unbedachten Übertritt verhindern. Die
katholische Kirche verlangt von den zu
ihr Übertretenden einen förmlichen feierlichen
Eid (Konvertiteneid), während die
Protestanten den
Genuß des
Abendmahls unter
beiderlei Gestalt als Zeichen des Übertritts ansehen. Aus der reichen Litteratur über die Konvertiten vgl.
Rosenthal, Konvertitenbilder aus dem 19.
Jahrhundert (Schaffh. 1865-70, 3 Bde.);
Rieß, Die Konvertiten seit der
Reformation(Freiburg
[* 10] 1866-75, 13 Bde.).
(lat. convictorium), gemeinschaftliches
Leben, speziell die dem Mönchsleben nachgebildeten, meist aus
Stiftungen
oder Staatsmitteln bestrittenen
Institute für Studierende der
Theologie, in welchen dieselben einer gemeinsamen
Haus- und Lebensordnung
unterworfen sind.
Auf mehreren deutschen
Universitäten heißt Konvikt der
Ort, wo
Studenten (Konviktoristen) gemeinschaftlich und
unentgeltlich oder für einen geringen Betrag speisen. In neuerer Zeit sind solche ebenfalls auf
Stiftungen
beruhende Anstalten mehr und mehr in sogen. Freitische verwandelt worden. Vgl.
Knabenseminare.
Die Holländer nahmen zuerst ein Geleitsrecht (Droit du convoi) in dem Sinn an, daß der neutrale Staat die Handelsschiffe seiner
Unterthanen von seinen Häfen aus bis zu ihrem Bestimmungsort durch Kriegsfahrzeuge begleiten läßt,
und daß die Undurchsuchbarkeit der letztern auf die geleiteten Schiffe
[* 13] ausgedehnt wird, wogegen der neutrale Staat die Verantwortlichkeit
für etwanige Neutralitätsverletzungen durch die konvoiierten Handelsschiffe übernimmt und dieselben in dieser Hinsicht
zu überwachen hat. Früher bestand vielfach sogar ein förmlicher Konvoizwang, indem Kauffahrer in Kriegszeiten bei Strafe
und Verlust des Versicherungsanspruchs nicht auf eigne Gefahr absegeln durften und zum Anschluß an die
von der Regierung angeordneten Konvois sowie zur Befolgung der vom Befehlshaber ausgehenden Signale verpflichtet waren.
(lat.), Zusammenberufung, besonders zur Zeit des DeutschenReichs die gemäß der Goldenen Bulle von dem
Kurfürsten zu Mainz
[* 14] erlassene Zusammenberufung der Reichsstände zur Kaiserwahl; dann insbesondere auch
die Versammlung von Abgeordneten des englischen Klerus zur Zeit des Parlaments, die über geistliche Angelegenheiten zu beratschlagen
hat. Sie heißt national, wenn die ProvinzenCanterbury und York sich dazu vereinigen, provinzial, wenn sie nur von einer der
beiden Provinzen abgehalten wird. Sie hat ein Ober- und ein Unterhaus, kommt auf königlichen Befehl (writ)
zusammen, und ihre Beschlüsse bedürfen der königlichen Sanktion. Sie geriet seit 1665 in Verfall und hat in der neuern Zeit
nur noch in dogmatischen Fragen, z. B. 1863 in der Angelegenheit des BischofsColenso (s. d.), einige Thätigkeit entwickelt.
(windenartige Gewächse), dikotyle Familie aus der Ordnung der Tubifloren, Kräuter, Stauden und Sträucher
mit meist windendem Stengel,
[* 16] variabeln Blättern und regelmäßigen, fünfzähligen Blüten, deren Blumenkrone oft trichter-
oder glockenförmig gestaltet und in der Knospe rechts gedreht ist. Die fünf der Blumenkrone eingefügten
Staubblätter wechseln mit den Saumabschnitten derselben ab. Das oberständige, meist von einer Drüsenscheibe umgebene Ovar
wird von 2-5 Karpiden gebildet und entwickelt sich zu einer mit Klappen aufspringenden Kapsel, die ein- oder zweisamige Fächer
[* 17] aufweist.
Manche Konvolvulaceen enthalten in ihren
Wurzeln einen Milchsaft von drastisch purgierender Wirkung, der bei manchen in der
Medizin angewendet wird
(Jalappenwurzel, Skammonium).
(lat.), Beziehung verschiedener Punkte, Gegenstände etc. auf einen gemeinsamen Mittelpunkt (vgl. Konzentrieren).
Im Unterrichtswesen nennt man Konzentration das Streben, die durch die vielseitigen Ansprüche des Lebens an den einzelnen gebotene Mannigfaltigkeit
der Unterrichtsgegenstände durch gegenseitige Beziehung aufeinander und auf den gemeinsamen Zweck alles
Unterrichts für die Schüler möglichst übersichtlich und einfach zu gestalten. Dies Bestreben ist berechtigt und für den
Erfolg des Unterrichts von hohem Werte. Doch darf die Konzentration nicht auf Kosten der Vollständigkeit der Verstandesbildung oder durch
unnatürliche Einschachtelung des einen Lehrstoffs in den andern geschehen. Einseitig ist es deshalb,
wenn man für verschiedene Schulen die Mittelpunkte ausschließlich in einzelnen Lehrfächern hat finden wollen, z. B. für
das Gymnasium in den alten Sprachen, für die Volksschule in der Religion etc.
(ital. concerto, v. lat.
concertare, »wetteifern«),
1) eine öffentliche Aufführung von Musikwerken, näher unterschieden als Instrumentalkonzert
oder Vokalkonzert, als Symphoniekonzert (wenn es von einem Symphonieorchester ausgeführt wird und größere Instrumentalwerke
zu Gehör
[* 28] bringt), Kammermusikkonzert (wenn nur Kammermusikwerke aufgeführt werden), Kirchenkonzert, geistliches Konzért (Concert
spirituel), Militärkonzert (nur von Militärorchester ausgeführt, d. h.
der Streichinstrumente entbehrend) etc. -
2) Ein größeres Musikstück für ein Soloinstrument mit Orchesterbegleitung, welches dem Ausführenden große Schwierigkeiten
darbietet und seine Virtuosität zu zeigen geeignet ist (Klavierkonzert, Violinkonzert etc.).
Die Form des Konzerts ist die der Sonate und Symphonie mit den durch den Zweck gebotenen Modifikationen. Es
besteht, wie die Sonate, gewöhnlich aus drei abgesonderten Sätzen, einem Allegro, einem Andante oder Adagio und einem raschen
Finale oder Rondo. Zumeist beginnt das Orchester den ersten Satz mit einem Ritornell, das in kürzern oder längern Zügen die
Hauptgedanken des Satzes vorführt. Eine Spezialität des Konzerts ist die Kadenz (s. d.), welche zum Schluß
eines der Allegrosätze auftritt und entweder vom Komponisten vorgeschrieben ist, oder vom Solospieler selbst erfunden wird.
Ein Musikstück dieser Art von geringern Dimensionen wird Concertino genannt. -
3) Eine heute ziemlich außer Gebrauch gekommene Kompositionsform, in welcher mehrere Singstimmen oder Instrumente rivalisierend
als Hauptstimmen auftraten (von dieser stammt eigentlich der Name Konzért, »Wettstreit«). Die älteste Art
der Konzerte in diesem Sinn sind die Kirchenkonzerte (Concerti ecclesiastici oder da chiesa), zuerst gebraucht von Viadana
(1602), Motetten für 1 (!), 2, 3 und 4 Singstimmen mit Orgelbaß. Dieselben haben ihre höchste Ausbildung gefunden in J. S.
BachsKantaten, die derselbe stets als Concerti bezeichnete, und die allerdings in anbetracht ihres konzertierenden
Stils (abgesehen von den eingelegten Chorälen) auf den Namen einen vollberechtigten Anspruch haben.
Das Kammerkonzert (Concerto da camera) entstand erheblich später; der erste, welcher den Namen einführte, war Giuseppe Torelli,
und zwar schrieb derselbe gleich Doppelkonzerte, das erste (1686) als Concerto da camera, die letzten
(1709) als Concerti grossi bezeichnet, jene für zwei Violinen mit Baß, diese für zwei konzertierende und zwei begleitende
Violinen, Viola und Continuo. Das Concerto grosso wurde durch Corelli bereits 1712 auf drei konzertierende Instrumente (di concertino)
ausgedehnt, welche Zahl die gewöhnliche blieb, während das Orchester immer mehr verstärkt wurde. Das
Kammerkonzert ging in unserm heutigen Konzért (s. oben) und der Sonate auf. Corelli, Vivaldi, J. S. Bach brachten diese Formen zur
Vollendung.
Konzert, in der diplomatischen Sprache
[* 29] die Gemeinschaft derStaatenEuropas (europäisches
Konzért) sowie auch eine Vereinbarung mehrerer
Mächte über eine gemeinschaftliche politische Handlungsweise. So kamen im 17. und 18. Jahrh.
im damaligen Mittelpunkt der europäischen Diplomatie, im Haag,
[* 30] mehrere solcher Konzerte zu stande. Noch 1805 schlossen England
und Rußland ein Konzért, dem später auch Österreich
[* 31] und Preußen
[* 32] beitraten.
besonders große Orchester haben wohl auch zwei Konzertmeister. Auch wird
der Titel als Auszeichnung manchmal an andre Instrumentenspieler, z. B. Violoncellisten,
verliehen.
ein nur einsätziges Konzert für ein Soloinstrument mit Orchester (s. Konzert 2),
wie deren z. B. Weber und Schumann je eins für Klavier geschrieben haben. In der Form weicht das Konzertstück gewöhnlich darin von dem
ersten Satz des eigentlichen Konzerts ab und nähert sich mehr der des ganzen Konzerts, daß das zweite Thema in schärfern Gegensatz
zu dem ersten tritt, weiter ausgeführt ist und auch wohl in andrer Taktart auftritt. Auch kleinere Solostücke
für den Konzertvortrag werden manchmal Konzertstücke genannt.
(lat.), Zugeständnis, Genehmigung, Bewilligung, insbesondere die amtliche Genehmigung einer Anlage oder die
behördliche Erlaubnis zum Betrieb eines Gewerbes, wie z. B. die österreichische Gewerbeordnung die Gewerbein freie, handwerksmäßige
und konzessionierte Gewerbe einteilt, während die deutsche die handwerksmäßigen grundsätzlich den freien Gewerben zuzählt.
Die gewerbliche Konzession ist entweder eine sachliche oder eine persönliche (Real- oder Personalkonzession), je nachdem es sich
um die Genehmigung einer Anlage, z. B. einer Schlächterei, handelt, welche dann in dem betreffenden Lokal von jedem betrieben
werden kann, oder je nachdem eine bestimmte Person mit Rücksicht auf ihre persönlichen Eigenschaften
zu einem gewissen Gewerbebetrieb amtlich ermächtigt wird.
GewisseAnlagen sind nämlich mit Rücksicht auf ihre Bedeutung für das öffentliche Leben und auf die Eigenart ihres Betriebs
für konzessionspflichtig erklärt, so insbesondere Eisenbahnen (s. Eisenbahn, S. 436), Straßenbahnen,
Bergwerke und Apotheken. GewisseAnlagen, welche durch die örtliche Lage oder durch die Beschaffenheit der Betriebsstätte für
die Besitzer oder Bewohner der benachbarten Grundstücke oder für das Publikum überhaupt erhebliche Nachteile, Belästigungen
oder Gefahren herbeiführen können, sind ferner nach der deutschen Gewerbeordnung (§ 16) konzessionspflichtig, so Schießpulverfabriken,
Gasbereitungs- und Gasbewahrungsanstalten, Kalk-, Ziegel- und Gipsöfen, Leim- und Seifensiedereien, Abdeckereien,
Gerbereien, Schlächtereien, Stärkesirupfabriken, Glas- und Rußhütten etc. Auch zu der Aufstellung von Dampfkesseln ist eine
Konzessionierung erforderlich. Durch die Landesgesetzgebung, durch Polizeiverordnung oder durch Ortsstatut können aber noch
weitere Beschränkungen eingeführt werden, so namentlich für Stauanlagen für Wassertriebwerke, die ebenfalls nach den
meisten Gesetzgebungen konzessionspflichtig sind. Die persönlichen Konzessionen für den stehenden Gewerbebetrieb werden eingeteilt
in Approbationen und Konzessionen im engern Sinn. Erstere werden nur auf Grund¶
mehr
nachgewiesener Befähigung erteilt; sie müssen aber auch auf Grund derselben erteilt werden. Eine solche Approbation ist für
Apotheker und für diejenigen Personen nötig, welche sich als Ärzte oder mit gleichbedeutenden Titeln bezeichnen wollen oder
seitens des Staats oder der Gemeinde als solche anerkannt werden sollen. Ebenso bedürfen Seeschiffer, Seesteuerleute, Maschinisten
auf Seedampfschiffen und Lotsen einer Approbation. Konzessionen im engern Sinn sind erforderlich für die Unternehmer von Privatkranken-,
Privatentbindungs- und Privatirrenanstalten, für Schauspielunternehmer, für Personen, welche Gastwirtschaft, Schenkwirtschaft
oder Kleinhandel mit Branntwein oder Spiritus
[* 34] betreiben wollen, sowie für diejenigen, welche gewerbsmäßig Singspiele, Gesangs-
und deklamatorische Vorträge, Schaustellungen von Personen oder theatralische Vorstellungen, ohne daß
ein höheres Interesse der Kunst oder Wissenschaft dabei obwaltet, in ihren Wirtschafts- oder sonstigen Räumen öffentlich veranstalten
oder zu deren öffentlicher Veranstaltung ihre Räume benutzen lassen wollen.
Auch Pfandleiher und Rückkaufshändler mit beweglichen Sachen sind konzessionspflichtig. Neben diesen reichsgesetzlich konzessionspflichtigen
Gewerben gibt es aber auch noch solche, für welche die Konzessionspflicht im Weg der Landesgesetzgebung
eingeführt werden kann, so für den Handel mit Giften, für das Lotsengewerbe (neben der reichsgesetzlich vorgeschriebenen
Approbation), für das Gewerbe der Markscheider und für das Hebammengewerbe. Auch der Betrieb des Hufbeschlaggewerbes kann
durch die Landesgesetzgebung von dem Nachweis der Befähigung abhängig gemacht werden. Der Inhaber einer
Konzession wird Konzessionär genannt.
(lat. Concilium, Kirchenversammlung, Synode), eine Versammlung kirchlicher Würdenträger, um in Angelegenheiten
der christlichen Kirche gemeinschaftliche Beschlüsse zu fassen. Man unterscheidet partikuläre Konzile (Diözesansynoden,
Provinzial- und Nationalkonzile), d. h. solche Kirchenversammlungen, an denen sich nur die Vertreter einer
bestimmten Provinz etc. beteiligen, und ökumenische Konzile, zu welchem die sämtlichen Bischöfe der katholischen Christenheit
zusammentreten.
Seitdem der Primat (s. d.) durchgesetzt war, ging von den Päpsten die Berufung allgemeiner Konzile aus, die sie im Lateran um
sich zu versammeln und durchaus zu beherrschen pflegten (s. Lateransynoden). Dagegen stellten die durch
das Schisma hervorgerufenen Konzile zu Pisa
[* 39] (1409) und Konstanz
[* 40] (1414-18) die Autorität der allgemeinen Kirchenversammlung über
diejenige des Papstes, und denselben Grundsatz befolgte auch das Konzil zu Basel
[* 41]
(1431 bis 1443). Aber aus dem so sich ergebenden Gegensatz
des Kurial- und des Episkopalsystems (s. d.) gingen die Päpste als Sieger hervor, und schon auf dem sogen.
vierten allgemeinen Konzil vom Lateran (1512) ward der Satz, daß der Papst unter der allgemeinen Synode stehe, ausdrücklich verworfen,
und auf dem 1542 berufenen, 1545 eröffneten und 1563 geschlossenen Konzil zu Trient
[* 42] dankte im Grunde die Autorität des Konzils
ab zu gunsten der seine Beschlüsse bestätigenden und ausführenden Papstgewalt.
die fünfte lateranensische (1512) und die beiden päpstlichen Konzile zu Trient und von Rom.
[* 48]
Dagegen werden
die Konzile zu Pisa, Konstanz und Basel,
als der päpstlichen Zustimmung ermangelnd, nur teilweise anerkannt. Die griechische Kirche
läßt nur die sieben ökumenischen Konzile vom ersten bis zum zweiten nicäischen gelten. Innerhalb
des Protestantismus kann die vom bis zu Dordrecht
[* 49] tagende Synode als eine Art allgemeines Konzil für die reformierte Kirche
gelten. - Die Akten und Dekrete der katholischen Konzile sind oft gesammelt worden, am besten von Mansi
in »Conciliorum nova et amplissima collectio« (Flor. u. Vened. 1759-98, 31 Bde.,
bis 1590 reichend; neue Ausg., Par. 1884 ff.).
Vgl. Hefele, Konziliengeschichte (Freiburg
1855-69, 7 Bde., 2. Aufl. 1873 ff.,
fortgesetzt von Hergenröther, 1887 ff.), und die betreffenden Artikel über die einzelnen Konzile.
(lat. concinnus), ebenmäßig und gefällig zusammengefügt, besonders in Bezug
auf den Wohllaut eines Redesatzes.
Diese Konzinnität zeigt sich als eine äußere, wenn der Redner oder Schriftsteller im
Ausdruck (in den Tropen und Figuren, im Satzbau etc.) das nötige Ebenmaß beobachtet;
als eine innere durch
die harmonische Darlegung der Gedanken.
In der sozialistischen Litteratur nach Marx die Verbindung mehrerer zu einer Arbeit, die nur durch vereinte Thätigkeit überhaupt
oder zweckmäßig geleistet werden kann.
(lat.), erwählen, besonders von einer Körperschaft (Komitee etc.) oder von dem Vorstand einer solchen gebraucht,
welcher sich durch eigne Erwählung neuer Mitglieder ergänzt oder verstärkt;
(lat.), in der analytischen GeometrieGrößen, durch welche die Lage von Punkten, Geraden und Ebenen bestimmt
wird. Am häufigsten kommen die von Descartes eingeführten Punktkoordinaten vor. Es sind das in der Ebene die Abstände x und
y eines Punktes P von zwei festen Geraden OX und OY (s. Figur), den Koordinatenachsen, wobei diese Abstände
parallel zu den Achsen gerechnet werden und zwar positiv nach der einen, negativ nach der entgegengesetzten Richtung.
Die Achse OX heißt die Abscissenachse und der ihr parallele Abstand x des Punktes P von der andern Achse die Abscisse; die andre
Achse OY heißt die Ordinatenachse und der ihr parallele Abstand y die Ordinate des Punktes. Im Raum nimmt
man drei in einem Punkt sich schneidende Koordinatenebenen an, deren Schnitte die drei Koordinatenachsen sind. Koordinaten eines Punktes
sind seine zu den Achsen parallelen Abstände von den drei Ebenen. Im einfachsten Fall sind die Winkel
[* 51] zwischen den
Koordinatenachsen rechte. Auf der Kugel sind Länge und Breite
[* 52] die K.
in der Physiologie das zweckmäßige harmonische Zusammenwirkung der
Muskeln,
[* 53] wie beim Gehen, Kauen und andern koordinierten Bewegungen, bei denen mehrere gleichzeitig oder in geordneter Reihenfolge
auftretende Akte einer Anzahl willkürlicher Muskeln in Betracht kommen.
Die Nerven,
[* 54] welche derartige koordinierte
Bewegungen veranlassen, werden von dem im Rückenmark gelegenen Koordinationszentrum erregt.
Als charakteristisches Symptom
bei Rückenmarksschwindsucht treten Koordinationsstörungen auf, infolge deren koordinierte Bewegungen ungeschickt ausgeführt
werden oder völlig mißlingen.
bei-, nebenordnen, auf gleiche Stufe nebeneinander stellen.
Koordinierte Begriffe sind solche Begriffe,
die, nebeneinander gestellt, den Umfang eines dritten Begriffs ausmachen, zwar einstimmig sind, aber keiner
den andern einschließen;
Nebenfluß des Columbia
[* 55] (Amerika),
[* 56] entspringt auf britischem Gebiet,
unter 51° 8' nördl. Br., westlich der
Felsengebirge, fließt in großartigem Längenthal nach S., tritt eine Strecke weit auf das Gebiet der Vereinigten Staaten
[* 57] über,
mündet aber, nachdem er noch den Kootanie- oder Flatheadsee durchflossen, auf britischem Gebiet. Er
hat einen Lauf von 720 km. Genannt wird der Fluß nach einem in Britisch-Columbia hausenden Indianerstamm.
Ein gleichnamiger
Paß
[* 58] führte innerhalb britischen Gebiets über das Felsengebirge.
(See von Topolias), Sumpfsee, in der griech. Nomarchie Attika und Böotien, Eparchie Theben (dem alten Böotien), 98 m ü. M.
gelegen, war im Altertum besonders berühmt wegen des hier wachsenden Flötenrohrs und wegen seiner fetten Aale. Er wird vom
Kephisos (Mavronero) durchströmt, welcher im O. durch natürliche und künstlich erweiterte Abzugskanäle
(Katabothren) zum Meer abfließt, während sein im Sommer zum großen Teil trocken liegender Grund im Altertum trefflichen Weizen
erzeugte, zu dem heute noch 2-3 Jahresernten von Baumwolle
[* 59] und Reis hinzukommen.
Von jeher wechseln hier plötzliche Überschwemmungen mit fast gänzlichem Trockenliegen. Mit der Zeit aber wurden die Katabothren
verstopft und die fruchtbaren Fluren, welche den See imAltertum umgaben, großenteils versumpft. Bei niedrigem
Wasserstand bedeckte der See 130, bei Hochwasser 230 qkm; wiederholt ist er aber (zuletzt 1856) ein trocknes Schilfmeer gewesen.
Eine 1876 gebildete französische Gesellschaft zur Trockenlegung des Sees eröffnete den Abführungskanal von Karditza,
wodurch das Wasser in den Hylikesee (Likeri, 52 m hoch) geleitet wird, von wo ein Teil desselben zur Bewässerung
des gewonnenen Kulturbodens (25,000 Hektar) mittels hydraulischer Kraft
[* 60] zurückgeführt werden soll. Das überflüssige Wasser
aber wird durch einen Kanal,
[* 61] resp. Tunnel
[* 62] aus dem Likeri in den Paralimnisee (38 m) und von diesem wieder
durch Kanal und Tunnel in das Meer (Meerenge von Talanti) geleitet werden.
Ein Teil Magnesia bildet mit 8-16 Teilen Kopaivabalsam eine plastische, seifenartige Masse, während sie sich in 30 Teilen
Balsam löst. Beim längern Aufbewahren und an der Luft wird der Kopaivabalsam konsistenter, schwerer, verliert seinen Geruch und wird endlich
fest. Er besteht aus wechselnden MengenHarz und ätherischem Öl (40-60 Proz.), und je nach dem Vorwalten
des einen oder des andern wechselt die Konsistenz. Das Harz besteht vorwiegend aus amorphen Harzsäuren und enthält auch kristallisierbare
Kopaivasäure C20H30O2 . Das ätherische Kopaivaöl C15H24 ist farblos,
riecht gewürzhaft, schmeckt
¶
mehr
brennend scharf, spez. Gew. 0,88-0,91,
siedet bei 232-260°. K. vermehrt die Sekretionen der Schleimhaut und erhöht die Thätigkeit der Haut
[* 65] und der Harnwerkzeuge.
StarkeDosen verursachen Ekel, Kolik, Purgieren und andre Zufälle. Man benutzt ihn hauptsächlich gegen Blennorrhöen und Tripper,
zu Lackfirnissen, in der Ölmalerei und zu transparentem Papier. Man gibt ihn wegen seines übeln Geschmacks
entweder in Pillenform oder in Gelatinekapseln (capsules au baume de copahu), welche ganz verschluckt werden. Der Kopaivabalsam wurde
gegen Ende des 16. Jahrh. bekannt und findet sich bereits in der AmsterdamerPharmakopöe von 1636.
eine Gruppe harter, schwer schmelzbarer, bernsteinähnlicher Harze von sehr verschiedener,
zum Teil unbekannter Abstammung. Die ostafrikanischen Kopale werden an der Südostküste Afrikas zwischen 5 und 15° südl.
Br. im Boden gefunden; sie bilden Körner oder Platten mit opaker Verwitterungskruste, sind innen klar, durchsichtig, blaßgelb
bis bräunlichrot. Die Sansibarkopale werden in Ostafrika, Europa,
[* 66] Nordamerika
[* 67] (Salem) durch Waschen mit Alkalilauge
oder in Ostindien
[* 68] durch Abkratzen (Schälen) von der Kruste befreit.
Sie erscheinen dann mit Wärzchen bedeckt, sind fast so hart wie Bernstein,
[* 69] spez. Gew. 1,068, geruch- und geschmacklos. Der
Kopal von Mosambik ist weniger rein und weniger deutlich facettiert, der Kopal von Madagaskar
[* 70] soll mit dem erstern übereinstimmen.
Da diese Kopale auch über Ostindien nach Europa kommen, so gehen sie auch als ostindischer oder Bombaykopal.
Noch mehr Kopal wird an der Westküste Afrikas zwischen 8 und 14° südl. Br. gegraben und kommt seit den 40er Jahren in großer
Menge, besonders von Angola und Benguela, in den Handel.
1) junger Kopal von Sierra Leone, von lebenden Stämmen der Guibourtia copalifera Ben. (Cäsalpiniacee), in kugelförmigen Stücken,
ist trüb, gelblich, riecht und schmeckt schwach, spez. Gew. 1,06,
von der Härte und dem Werte des südamerikanischen Kopals;
2) Kieselkopal von Sierra Leone, in Form von Rollsteinen, farblos oder gelblich, durchscheinend bis durchsichtig, geruch-
und geschmacklos, sehr hart, spez. Gew. 1,09, außen
rauh oder mit papierdünner Kruste;
3) Kopal von Gabon, runde, meist abgeplattete, glatte Stücke, stellenweise mit dünner, weißer, rissiger Kruste, weingelb,
minder homogen und durchsichtig als der vorige, spez. Gew. 1,073;
4) Kopal von Loango, in Bruchstücken, farblos bis gelblich oder rötlich bis bräunlich; der dunkle ist besonders hart, durchsichtig
und homogen, glatt oder höckerig, spez. Gew. 1,064;
5) Kopal von Angola (Congo und Benguela), kleinere, bisweilen sehr große Knollen oder Platten mit erdiger Kruste, auf der
Oberfläche großwarzig, wenig homogen, farblos bis bräunlich und dann klarer, spez. Gew.
1,062-1,081. Der Kaurikopal (Kauriharz, Dammaraharz, Cowdee), von DammaraaustralisDon. in Neuseeland (zum Teil auch von D. ovata
Moore in Neukaledonien);
[* 71] das frische Harz wird von den Neuseeländern gekaut, Handelsprodukt ist nur das halbfossile gegrabene
Harz aus Gegenden, wo früher Kauriwälder standen; es bildet große, wenig homogene, hellere und
dunklere Knollen mit fingerdicker, kreidiger Verwitterungskruste, spez. Gew. 1,109, riecht
intensiv balsamisch, schmeckt gewürzhaft. Der Manilakopal, von VateriaindicaL.,
bildet trübe, gelbe Massen, spez. Gew.
1,12, riecht schwach balsamisch, schmeckt etwas bitter. Die südamerikanischen Kopale stammen
von Hymenäen und Trachylobien ab. Das Harz von HymenaeaCourbarilL. bildet Knollen mit kreidiger Kruste,
ist gelb bis tiefgrün, klar, homogen, spez. Gew. 1,082, riecht unangenehm leimartig,
schmeckt deutlich bitter und ist nicht sehr hart.
Der Wert der Kopale hängt zunächst von ihrer Härte ab; die härtesten (Sansibar
[* 72] und Mosambik) stehen in der Härte zwischen
Kupfervitriol und Steinsalz; weicher als letzteres sind der Benguela-, Kauri- und Manilakopal. Die Dichte der Kopale steht etwa
im umgekehrten Verhältnis zu ihrer Güte: die weichen geringen enthalten viel, die harten wertvollen wenig Luft eingeschlossen.
Die Kopale schmelzen bei 180-340°, den höchsten Schmelzpunkt besitzen die ostafrikanischen Sorten.
MancheSorten lösen sich in heißer Kalilauge, andre nicht; Chloroform löst (jeden?) Kopal reichlich, absoluter
Alkohol wenig (besser nach Zusatz von etwas Kampfer); in Äther quillt Kopal zu einer in warmem Alkohol löslichen Gallerte auf,
von den ätherischen Ölen ist Kajeputöl das beste Lösungsmittel. Rizinusöl gibt eine mit Alkohol mischbare, aber nicht beständige
Lösung; Kalkuttakopal wird in Leinöl und Terpentinöl löslich, wenn man ihn vorher in verschlossenen Gefäßen auf 350-400°
erhitzt, und eine solche Lösung gibt schöne Firnisse.
Scharf gedarrter Kopal löst sich in Aceton. Kopalpulver verliert an der LuftKohlenstoff und wird in Alkohol, Äther und Terpentinöl
löslich. Man benutzt große schöne Stücke von Sansibarkopal, wie Bernstein, zu Dreh- und Schnitzarbeiten;
hauptsächlich aber dient Kopal zu Lacken und Firnissen. Zur Darstellung derselben werden die bessern Sorten, um sie löslich zu
machen, geschmolzen. Dabei benutzt man ein kupfernes trichterförmiges Gefäß
[* 73] mit Deckel und Siebboden, welches in einem
Blech steckt und mit diesem auf einem Mörser liegt.
Auf das Blech legt man glühende Kohlen, so daß der in dem Gefäß enthaltene gepulverte Kopal schmilzt und sofort durch das Sieb
abfließt, ohne weiter erhitzt zu werden. Der wieder erstarrte Kopal wird gepulvert und längere Zeit der Luft ausgesetzt. Zur
Bereitung von fettem Kopalfirnis mischt man den geschmolzenen Kopal sofort mit erhitztem Leinölfirnis,
kocht, wenn der Lack weich werden soll, einige Zeit, setzt dann das ebenfalls erhitzte Terpentinöl hinzu und filtriert nach
dem Erkalten durch graues Löschpapier.
Violette schmelzt den Kopal bei 360° C. so lange, bis er 20-25 Proz. seines Gewichts verloren hat (was nach
der Quantität des überdestillierten Öls
[* 74] beurteilt wird), läßt dann etwas abkühlen und löst ihn bei 100° C. in Leinöl
und Terpentinöl. Elastischen Kopalfirnis erhält man aus 3 Teilen Kopal, 1½ Teil Leinölfirnis und 9 Teilen Terpentinöl, welch
letzteres zugesetzt wird, nachdem der Leinölfirnis mit dem Kopal 2-3 Stunden gekocht hat. Etwas mehr Leinöl
macht den Lack noch elastischer. Nimmt man nur 1¼ Teil Leinölfirnis und kocht nicht, so trocknet der Firnis schnell. Zu farblosem
Kopalfirnis läßt man ½ Teil guten Kopal gepulvert wenigstens 4-6 Wochen an einem sehr trocknen Ort ausgebreitet liegen, mischt
ihn mit ½ Teil grobem Glaspulver, erhitzt ihn in einer Flasche
[* 75] (im Sandbad) mit 3 Teilen Terpentinöl zum
Kochen und setzt ½ Teil heißen Leinölfirnis hinzu.