Nachfolger ließen sich die weitere Verschönerung angelegen sein, wovon die
Moscheen noch
Zeugnis ablegen. Der
Verfall beginnt
mit der
Eroberung durch die
Türken 1518; er war am größten unter den
Mamelucken Ende des 18. Jahrh. Nachdem Káiro 1798-1801
unter französischer, dann unter englischer Botmäßigkeit gestanden, flößte ihm der Schöpfer des
heutigen
Ägypten,
[* 2]
Mehemed Ali, neues
Leben ein und legte den
Keim zu seiner heutigen
Größe. Káiro offenbart sich durch sein reges
Treiben als eine Weltstadt; sie ist durch ihre
Lage, als
Schlüssel der Nilländer, einer der begünstigtsten
Plätze des ganzen
Orients.
Jene
Blüte,
[* 3] welche sie unter den
Kalifen als zweite Hauptstadt der mohammedanischen
Welt berühmt machte,
ist zwar längst verwelkt, sie ist auch nicht mehr
Stapelplatz des indoeuropäischen
Verkehrs; dafür ist sie aber der große
Markt der aufgeschlossenen Nilländer, der politische und zivilisatorische
Brennpunkt von ganz Nordostafrika, der Berührungs-
und Austauschpunkt für dieses und
Europa
[* 4] geworden.
Vgl.
Ebeling,
Bilder aus Káiro (Stuttg. 1878, 2 Bde.).
in der griech.
Mythologie der Gott der günstigen Gelegenheit oder des rechten
Augenblicks, scheint besonders
in den Ringschulen verehrt worden zu sein.
(Keruan,
Kirwan), Stadt in
Tunis,
[* 8] 38 km westlich von
Susa, mit dem es durch eine Pferdeeisenbahn verbunden ist,
inmitten einer großen, zum Teil von Salzsümpfen (dem alten
Lacus Tritonis) bedeckten
Ebene, besteht aus
der eigentlichen Stadt, welche von einer 10 m hohen, aus
Ziegeln erbauten und in
Abständen von 20 m durch Rundtürme gekrönten
Mauer umgeben wird, durch die fünf
Thore führen, und sieben Vorstädten und hat
ca. 20,000 Einw., welche
Teppiche, Sattlerwaren, gelbe Lederpantoffeln und kupferne Geräte anfertigen.
Kairuan, das 670 von Okba ben Nafi gegründet wurde, steht in der ganzen mosleminischen
Welt im
Ruf derHeiligkeit; die Stadt zu
betreten, war Europäern bis 1881 nicht gestattet. Unter den 20
Moscheen ist die große, schon bei der
Gründung der Stadt
errichtete, in ihrer jetzigen Form 827 hergestellte
Moschee hochberühmt. Aus den Bruchstücken zerstörter römischer Bauten
errichtet, bedeckt das große Gebäude mit seinen Außenmauern und
Höfen einen weiten
Raum; die Wölbungen ruhen auf 420 prachtvollen
römischen
Säulen.
[* 9]
Stadt im türk.
WilajetAngora in
Kleinasien, südlich vom
Kisil Irmak, am Nordfuß des 3860 m
hohen Erdschias
Dagh
(Argäos), früher der bedeutendste, handel- und industriereichste
Ort des kleinasiatischen
Binnenlandes,
jetzt verfallen und sehr schmutzig. Die Zahl der Einwohner beträgt etwa 40,000 (zur Hälfte
Türken, ein
Viertel Armenier).
- Kaisarieh hieß im
Altertum Mazaka, später Eusebeia und war Hauptstadt
Kappadokiens. Seit
Tiberius hieß es
Cäsarea, dessen
Ruinen südlich von Kaisarieh liegen. Die von Justinian erbaute
Burg war später
Residenz der Seldschukkensultane.
(lat.
Caesar), seit C.
Julius CäsarOctavianusTitel des Beherrschers des römischen
Reichs, entstanden aus dem
römischen Familiennamen
»Cäsar«, welcher zu einer Bezeichnung der höchsten
Würde des
Inhabers der
Staatsgewalt wurde.
Daneben waren die
TitelAugustus und
Imperator gebräuchlich. Seit
Hadrian führte auch der Thronfolger den
TitelCäsar; auch
kam es vor, daß dem eigentlichen
ImperatorCäsaren als Mitregenten zur Seite traten. Die römische Kaisergewalt war eine
unumschränkte Herrschergewalt, ohne an und für sich erblich zu sein; vielmehr wurde sie formell durch
einen Senatsbeschluß
(Lex regia) dem jeweiligen Kaiser
übertragen.
Seit der
Teilung des
Reichs durch
Theodosius d. Gr. (395
n. Chr.) wurde zwischen ost- und weströmischem
Reich unterschieden,
indem von dessen beiden
SöhnenArcadius Kaiser des
Ostens und
Honorius Kaiser des
Westens wurde. Nach dem
Sturz des weströmischen
Reichs
durch germanischeVölkerschaften unter
Odoaker (476) betrachteten sich die oströmischen als die alleinigen
Träger
[* 10] der römischen Weltmonarchie, deren
Gedanke unter dem Kaiser Justinian (527-565) noch einmal der Verwirklichung nahegeführt
ward.
In der Folgezeit wurde die weströmische Kaiserwürde auf die fränkischen
Königeübertragen, indem die römischen
Bischöfe,
welche bei den oströmischen Kaisern den nötigen
Schutz nicht mehr zu finden hofften, den Frankenkönigen
die Schutzherrschaft (Patriziat) über
Rom und
[* 11] über die römische
Kirche übertrugen.
PapstLeo III. krönte schließlich 25. Dez. 800
Karl
d. Gr. in aller Form zum römischen Kaiser. Gleichwohl war dies Kaisertum von durchaus
germanischem
Charakter.
Das »heilige
römische Reich deutscherNation« nahm die
Idee der römischen
Universalmonarchie in dem
Sinn
wieder auf, daß der Kaiser das weltliche Oberhaupt der gesamten
Christenheit sein und als solches die höchste Schutzgewalt über
die römische
Kirche ausüben sollte. Unter Kaiser
Otto I. aus dem sächsischen
Haus wurde die Kaiserwürde dauernd mit derjenigen
des deutschenKönigs verbunden (962). Dies
abendländische Kaisertum stand unter Kaiser
Heinrich III. aus dem
salischen (fränkischen)
Haus auf dem Höhepunkt der Macht, als mit
Deutschland
[* 12] die
KönigreicheBurgund und
Italien
[* 13] vereinigt
waren und der römische
Papst sich der kaiserlichen Macht unterzuordnen hatte.
Aber schon unter dem Nachfolger jenes Kaisers, welcher imPapstGregor VII. den gefährlichsten Gegner
und den gewaltigsten Vorkämpfer der päpstlichen
Prärogative fand, trat der Umschwung zum Nachteil der ein. Anstatt den
Schwer- und
Stützpunkt ihrer Machtfülle in
Deutschland zu suchen, opferten sie auf ihren
Römerzügen und in den
Kämpfen mit
dem
Papsttum ihre besten
Kräfte, während daheim Macht und Ansehen derselben mehr und mehr sanken.
Um so
mehr erstarkte die Macht der deutschen
Fürsten und Territorialherren, welche sich schließlich zu einer wirklichen
Landeshoheit
umgestaltete.
die Beschränkungen der kaiserlichen Regierungsgewalt enthielt und zwischen dem Kaiser und den Kurfürsten vereinbart wurde. Die
Krönung erfolgte in der letzten Zeit regelmäßig in Frankfurt a. M. Seit Ferdinand I. fand nur eine einmalige Krönung statt,
während der Kaiser früher in Aachen
[* 17] zum deutschen König, in Pavia, Mailand
[* 18] oder Monza zum König von Italien
und in Rom zum Kaiser gekrönt worden war. Seit Maximilian I. war die offizielle Titulatur: »Von Gottes Gnaden erwählter römischer
Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, König in Germanien«.
[* 19] In den spätern Zeiten wurde in dem »römischen König« (Rex Romanorum)
bei Lebzeiten des Kaisers dessen Nachfolger erwählt, welcher zugleich in Verhinderungsfällen als Reichsverweser
fungierte. Das kaiserliche Wappen
[* 20] war ein zweiköpfiger schwarzer Adler
[* 21] mit dem Hauswappen des Kaisers auf der Brust; die Reichsfarben
waren Schwarz und Gelb (Gold).
[* 22]
Die Siege von 1866 und 1870 führten zu der Wiederherstellung des DeutschenReichs und der Würde eines deutschen Kaisers. Die
Proklamierung des letztern erfolgte zu Versailles.
[* 24] Dem Kaiser steht das Präsidium des Bundes zu, welcher
die Bezeichnung »Deutsches Reich« führt. Dieses Reich, ein Gesamtreich oder Bundesstaat, setzt sich aus den verbündeten deutschen
Einzelstaaten zusammen. Der Kaiser ist also nicht der Monarch des Reichs, sondern die verbündeten Regierungen sind die eigentlichen
Träger der Regierungsgewalt.
Die Kaiserwürde ist jedoch erblich mit der KronePreußen
[* 25] verbunden, und der König von Preußen nimmt
unter den verbündeten Fürsten, ausgestattet mit wichtigen Vorrechten, die erste Stelle ein. Ihm steht die Vollzugsgewalt
im Reich zu, welche er »im Namen des Reichs« und »im Namen der verbündeten Regierungen« ausübt. Der Kaiser ist der oberste Kriegsherr.
Seine Regierungsrechte sind durch die Reichsverfassung und durch die Reichsgesetzgebung bestimmt (s. Deutschland,
S. 836 ff.; das kaiserl. Wappen, das. S. 846).
Nach dem Sturz des oströmischen Kaiserreichs ward der Kaisertitel auch vom Sultan angenommen (1453); aber erst im Frieden von
Passarowitz (1718) erkannte der deutsche Kaiser den gleichen Rang desselben an. Der russische Zar führt seit 1721 den
Titel »Kaiser und Selbstherrscher allerReußen«. Napoleon III. nahm als Wiederhersteller des französischen Kaiserreichs (Second
empire) den Kaisertitel an. Seit 1876 führt die Königin von England als Nebentitel das Prädikat »Kaiserin von Indien« (Empress
of India).
sodann verschiedene Porträte
[* 38] und kleinere Blätter. Kaiser versteht den Stichel und
die Nadel in weicher, malerischer Weise zu handhaben, ohne die Sorgfalt in der Ausführung zu vernachlässigen. 1859 wurde
er Direktor der Kupferstecherschule an der königlichen Akademie zu Amsterdam und 1874 Direktor des Reichsmuseums.
3) Friedrich, dramat. Volksdichter, geb. zu Biberach,
[* 39] kam mit seiner Familie frühzeitig nach Wien,
[* 40] wo er die philosophischen
Studien zurücklegte und sich dann der Laufbahn eines kaiserlichen Beamten widmete. Als Bühnendichter
brachte er zuerst 1834 ein Lustspiel: »Hans Hasenkopf«, mit Beifall zur Aufführung, und bald folgte nun Posse auf Posse. Unter
denselben hatten »Dienstbotenwirtschaft« und »Wer wird Amtmann?« den außerordentlichsten Erfolg.
Andre sehr beliebte Stücke waren: »Der Gefangene«, »Sie
ist verheiratet«, »Mönch und Soldat«, »Stadt und Land«, »Krämer und Kommis«, »Frau Wirtin«, »Die Schule der
Armen«, »Verrechnet« etc. Kaiser steht
auf der Wiener Volksbühne zwischen Raimund und Nestroy, entfernt von dem Zauberapparat des einen wie von der Satire und Ironie
des andern, und hat in der Geschichte des WienerLebens noch dadurch seinen Platz, daß er 1840 die erste
litterarisch-artistische Gesellschaft (die ältere »Concordia«) gründete. Er übernahm es auch in Wien, die Konstitutionsbewilligung
öffentlich zu verkündigen, zu welchem Zweck er, von Trompetern zu Pferde
[* 41] begleitet, die Stadt und Vorstädte durchritt. Er
schrieb noch: »Theaterdirektor Carl, sein Leben und Wirken« (Wien 1854) und »Unter fünfzehn Theaterdirektoren«
(das. 1865). Kaiser starb zu Wien in größter Dürftigkeit.
Schlachtenbilder Horace Vernets so gefesselt, daß er sich diesem Zweig der Malerei zu widmen beschloß. Von da ging er nach
München
[* 45] und 1848 nach Karlsruhe,
[* 46] wo er beim Zeichnen militärischer Aktionen von den Freischaren gefangen wurde und beinahe als
Spion erschossen worden wäre. 1850 zog er nach Berlin
[* 47] und malte in Öl und Aquarell zunächst mehrere Szenen
aus den soeben verflossenen Kriegsjahren, aber auch Szenen aus andern Kriegen, die, lebendig aufgefaßt, nur in der Farbe zu
bunt sind.
deutsche Dichtung des 12. Jahrh., welche die Geschichte der römischen und deutschen Kaiser von Cäsar
bis auf den HohenstaufenKonrad III., in wunderlicher Vermischung mit Sagen und Legenden, erzählt; wahrscheinlich
um 1150 verfaßt. Der Verfasser, ein RegensburgerGeistlicher, folgte meist lateinischen Quellen, hat aber auch einzelne ältere
deutsche Gedichte, wie namentlich die schöne Legende von Crescentia, das »Annolied« u. a., benutzt und ganz oder teilweise
aufgenommen. Das Gedicht ist in zahlreichen Handschriften vorhanden und wurde herausgegeben von Maßmann
(»Der keiser und der kunige buoch«, Quedlinb.
1849-54, 3 Bde.) und nach der Vorauer Handschrift von Diemer (Wien 1849). Es erfuhr im 13. Jahrh. Umarbeitungen und Fortsetzung
bis auf Friedrich II.
Vgl. Welzhofer, Untersuchungen über die deutsche Kaiserchronik (Münch. 1874);
Moritz Blagatinscheg, Edler von, österreich. Staatsmann, geb. zu
Pettau in Steiermark,
[* 52] studierte zu Graz die Rechte und trat erst in den patrimonialen Justizdienst, überkam jedoch bald durch
Heirat die Gutsherrschaft Birkenstein zu Birkfeld. 1848 ward er Mitglied des provisorischen steirischen Landtags und 1849 der
deutschen Nationalversammlung in Frankfurt a. M., wo er sich aber an den Debatten nicht beteiligte. Er trat darauf ins Privatleben
zurück und war nun journalistisch in liberalem Sinn thätig. 1861 vom steirischen Landtag in den Reichstag geschickt, organisierte
er die sogen. autonomistische Fraktion; 1865 erregte er großes Aufsehen, als er sich über die ungarische
Frage in dualistischem Sinn aussprach, eröffnete während der Periode der Verfassungssistierung durch Belcredi als Berichterstatter
im steirischen Landtag den Adressensturm der sämtlichen deutschen Landtage gegen die Sistierungspatente, ward 1867 Obmann des
Ausschusses für die Ausgleichung mit Ungarn
[* 53] und Berichterstatter über die Abänderung des Grundgesetzes, Präsident
des Abgeordnetenhauses und Vizepräsident der ersten Delegation, 1869 abermals Präsident des Abgeordnetenhauses. Er war das
Haupt der deutschliberalen Partei und bekämpfte das MinisteriumHohenwart mit Entschlossenheit und
Erfolg. 1872 wurde er nach
Ablehnung eines Ministerpostens als lebenslängliches Mitglied in das Herrenhaus berufen, wo er indes nicht mehr die
hervorragende Rolle spielte wie im Abgeordnetenhaus, und bekleidete von 1870-84 das Amt eines Landeshauptmanns der Steiermark.
Er starb in Birkfeld.
FranzJoseph-Fjord, ein langer, schmaler, gegen W. laufender Meerbusen an der Ostküste Grönlands, unter 73½°
nördl. Br., von der zweiten deutschen Polarexpedition im August 1870 entdeckt. Im N. liegt der ungeheure
Waltershausengletscher, westlich Teufelsschloß und Payerspitze (2300 m), landeinwärts die Petermannspitze (4270 m). Über
die Situation bemerkt Payer: »Ein ungeheurer, mit zahllosen schimmernden Eisbergen bedeckter Fjord lag gegen W. zu unsern Füßen,
mit seinen Verzweigungen hohe, begletscherte Felsmassen von bedeutender Größe umschließend, von scharfen Wänden umgürtet
und an seiner Ausmündung von unzähligen kleinen Inseln bedeckt. Gegen S. trat das einsame Felskap Parry weit in die See.«
nördliche Vorlage der Kitzbühler Alpen,
[* 54] östlich von Kufstein, zwischen dem Inn und dem Achenthal, aus
Hauptdolomit mit darüberlagerndem Wettersteinkalk bestehend, mit zwei Bergketten, dem südlichen Vorder- oder HohenKaiser
(höchster Punkt Haltspitze, 2375 m) und dem nördlichen Hinter- oder Zahmen Kaiser.
Beide sind durch ein Querjoch verbunden,
an dem das Kaiserthal hinanzieht.
Noch weiter gegen N. liegt bereits aus bayrischem Boden der Kampenwald vor.
Dieselbe
wurde nach dem Feldzug von 1870/71 gegründet und hat bis jetzt jährlich im Durchschnitt etwa 50 Töchter teils unterstützt,
teils ganz in Pflege und Erziehung genommen.
(Caesar, später nobilissimus Caesar) oder einer kaiserlichen Frau (Augusta, später und selten nobililssima femina) und verschiedene
oft figurenreiche Darstellungen auf der Rückseite. Die häufigsten Münzsorten sind der Aureus, der Denar und die vom Senat
geprägten Kupfermünzen von verschiedener Größe. Seltener sind große Medaillons in Gold und Silber und Silberquinare sowie
Bronzemedaillons, die man irrig Kupferquinare genannt hat. Alle Wertbestimmungen der Kupfermünzen sind zweifelhaft.
Die Silbermünze, zuerst rein ausgeprägt, verschlechtert sich allmählich und ist seit Gallienus fast reines Kupfer.
[* 61] Diokletian
stellte den reinen Silberdenar wieder her. An die Münzen der römischen, mit Romulus Augustus endenden Kaiser schließen sich
die der byzantinischen Kaiser an. Der Kunstwert der Kaisermünzen ist oft sehr bedeutend, namentlich der aus der
ersten Zeit und der Bronzemedaillons Hadrians und der Antonine. Seit Konstantin d. Gr. sind Köpfe und Figuren flach, roh und
geistlos.
Historisch sind die Kaisermünzen sehr wichtig, besonders durch ihre Angaben der Konsulate und Tribunate der Kaiser
(letztere unsern Jahreszahlen entsprechend), die aber seit Gallienus ungenau sind und allmählich ganz aufhören. Auch viele
schöne und interessante Darstellungen von Gebäuden, Aufzügen, militärischen Exerzitien, Trachten etc. verdanken wir den
Kaisermünzen S. Tafel »Münzen des Altertums«,
[* 60]
Fig. 15 und 16.
Vgl. Eckhel, Doctrina numorum veterum, Bd. 6-8 (Wien 1796-98), und
die neuern beschreibenden Werke von Cohen und Sabatier.
Oktavianus,Titel eines deutschen Volksbuches des 16. Jahrh., das nach französischer, aus dem Lateinischen geflossener
Quelle
[* 64] die Geschichte einer ungerecht verstoßenen Königin und ihrer Söhne enthält (erster Druck, Straßb.
1535; auch in Simrocks »Volksbüchern«).
Die Sage ist besonders durch Tiecks dramatische Bearbeitung (Jena
[* 65] 1804) allgemeiner bekannt
geworden.
Den altfranzösischen Roman gab Vollmöller heraus (Heidelb. 1883).
(Jus Caesareum), ein Ausdruck der mittelalterlichen Rechtssprache, im allgemeinen das
Recht derKaiser, und zwar sowohl das römische Recht im Corpus juris als auch die deutschen Reichsgesetze, im besondern der »Schwabenspiegel«,
welcher deutsches Reichsrecht mit römischen Rechtssätzen zu verarbeiten suchte. Zum Unterschied vom Schwabenspiegel nannte
man Kleines Kaiserrecht eine Rechtssammlung, welche als ein Weltrecht für die ganze Christenheit von einem unbekannten
Verfasser im mittlern Deutschland abgefaßt wurde und vor dem Jahr 1320 entstand (neueste und beste Ausgabe von Endemann, Kassel
[* 67] 1846).
Volkssagen, die auf verschiedene Kaiser Bezug nehmen, z. B. auf Karl d. Gr., Heinrich
den Finkler, Otto d. Gr., Friedrich Rotbart, Friedrich II., und an verschiedene Örtlichkeiten geknüpft sind, z. B. den Desenberg
bei Warburg, die Burg Herstalla an der Weser, die Karleburg bei Löhr am Spessart, den Südemerberg bei Goslar,
[* 68] den hessischen
Ödenberg unweit Fritzlar, den Untersberg bei Salzburg,
[* 69] den Kyffhäuser bei Tilleda u. a., sind allesamt
des Inhalts, daß im Berg ein verzauberter Kaiser mit seinem Kriegsheer sitze und schlafe, um am Tag der Entscheidung zu erwachen
und
den letzten Kampf auszukämpfen, worauf eine bessere Zeit folgen soll (vgl. Bergentrückung). In dieser Fassung sind sie
mythischen Ursprungs: die Sage vom Gewitter- und Erntegott Wodan (Odin), der im Winter tot oder verzaubert
einschläft, ist auf die Kaiser der Reihe nach übertragen. Die Raben, die nach der bekanntesten dieser Sagen »um den Berg stiegen«,
sind WodansVögel.
[* 70] Ein andrer Zug,
der mit jenen alten Kaisersagen häufig verwebt erscheint, wonach derjenige Kaiser die Herrschaft der
Welt gewinne, welchem es glücke, an einem bestimmten dürren Baum seinen Schild
[* 71] aufzuhängen, stammt aus
dem 14. Jahrh. und ist orientalischen Ursprungs.
(Sectio caesarea, Hysterotomia), chirurgisch-geburtshilfliche Operation, bei welcher die Bauchdecken und
die Gebärmutter
[* 72] einer Schwangern kunstgerecht aufgeschnitten werden, um das in letzterer befindliche Kind durch die Wundöffnung
zur Welt zu fördern. Der an lebenden Müttern kann unbedingt und bedingt angezeigt sein: unbedingt nur
bei so engem Becken, daß ein reifer Fötus selbst tot und verkleinert gar nicht oder doch nicht, ohne die Mutter in die größte
Lebensgefahr zu versetzen, durch dasselbe hindurchgezogen werden kann, wohin die höchsten Grade der Beckenverengerung, besonders
durch Rhachitis, Osteomalacie, Exostosen und andre vom Beckenknochen ausgehende größere Geschwülste, diejenigen,
wo der kleinste Durchmesser nur 6 cm und darunter beträgt, gehören; bedingt bei Becken, welche weniger als 8-6,8 cm im kleinsten
Durchmesser halten, so daß ein reifer Fötus gewöhnlicher Größe durch den natürlichen Geburtsweg nur nach vorhergegangener
Zerkleinerung zur Welt befördert werden kann. In solchen Fällen darf der Kaiserschnitt nur unternommen werden, wenn
der Geburtshelfer sicher weiß, daß die Frucht lebt, gut organisiert und lebensfähig ist, und wenn die Schwangere sowie
deren Ehemann zu der Operation ihre Zustimmung geben. An verstorbenen Schwangern und Gebärenden ist der Kaiserschnitt, sobald die 28. Schwangerschaftswoche
zurückgelegt ist, zur Lebensrettung der Frucht sogar gesetzlich geboten.
Wird der an Lebenden durch absolute Beckenenge indiziert, so erscheint es am geratensten, denselben bei noch guten Kräften
der Gebärenden zu Ende der sogen. Eröffnungsperiode auszuführen. Der an verstorbenen Schwangern
und Gebärenden muß so schnell wie möglich ausgeführt werden. Zuvor aber werden Belebungsversuche
gemacht, und erst wenn diese nichts fruchten, schreitet man zur Operation. Währenddessen aber stirbt die Frucht gewöhnlich
ab, oder dieselbe war schon gleichzeitig mit der Mutter oder noch vor dieser gestorben; daher lieferten die nach dem Ableben
der Mutter angestellten Kaiserschnitte fast durchgängig tote Kinder. Die Prognose des Kaiserschnitts für
die Mutter¶
mehr
muß im allgemeinen ungünstig genannt werden, obwohl durch die Fortschritte der modernen Chirurgie die Gefahr der Bauchfellentzündung
erheblich gemindert ist; ja, es ist hin und wieder der an einer und derselben Frau mehrmals mit gutem Erfolg ausgeführt worden.
In neuester Zeit wird der Kaiserschnitt sehr häufig nach einem Verfahren von Porro mit gleichzeitiger Entfernung
der ganzen Gebärmutter ausgeführt; von den ca. 160 bisher bekannten Fällen endeten 55,7 Proz. tödlich.
Die Prognose für das Kind gestaltet sich, wenn der an lebenden Müttern gemacht wird, weit günstiger; mindestens zwei Drittel
der Kinder werden lebend zur Welt befördert. Schon im Talmud wird der Kaiserschnitt erwähnt, er wurde aber im Altertum
nur an toten Müttern vorgenommen, was schon durch die Lex regia de mortuo inferendo von Numa Pompilius geboten war; erst seit
dem 16. Jahrh. findet man Nachrichten vom an Lebendigen. Die Zurückführung des Ausdrucks auf Julius Cäsar (»der Herausgeschnittene«),
welcher auf diese Art zur Welt gebracht worden sein soll, ist unverbürgt.
Vgl. P. Müller, Der moderne Kaiserschnitt (Berl. 1882).
[* 73] (Lautern), Bezirksstadt in der bayr. Rheinpfalz, an der Lauter und den LinienNeunkirchen-Worms der Pfälzischen
Ludwigsbahn und Kaiserslautern-Enkenbach sowie Kaiserslautern-Lauterecken der Pfälzischen Nordbahnen, 236 m ü. M., hat 2 evangelische
und 2 kath. Kirchen (darunter die Stiftskirche mit dem Unionsdenkmal), eine Methodistenkirche, eine schöne, neue Synagoge,
ein reichdotiertes Hospital, ein Landeszuchthaus, eine große Fruchthalle und (1885) 31,452 Einw.,
darunter 18,702 Evangelische, 11,530 Katholiken, 371 Altkatholiken, 755 Juden u. 94 Methodisten.
deckt die üppigste Vegetation. Der Kaiserstuhl hat 8-15 km Durchmesser, 37 km im Umfang und ist stark bevölkert. Auf dem höchsten
Punkte, dem 558 m hohen Totenkopf oder eigentlichen Kaiserstuhl, soll Rudolf vonHabsburgGericht gehalten haben. Von dem 493 m hohen Katharinaberg
bei Endingen hat man eine schöne Aussicht.
Stadt im preuß. Regierungsbezirk und Landkreis Düsseldorf,
[* 79] am Rhein, hat eine evangelische und kath.
Pfarrkirche, eine berühmte evang. Diakonissenanstalt (1836 vom PfarrerFliedner gegründet) mit Filialen selbst in Asien
[* 80] und
Amerika
[* 81] (vgl. Diakonissinnen) und verbunden mit einem Lehrerinnenseminar, Mädchenwaisenhaus, einer Irrenheilanstalt und einem
Asyl für entlassene weibliche Sträflinge; ferner ein katholisches geistliches Emeritenhaus (ehemaliges
Kapuzinerkloster), ein kathol. Marienhospital, Seidenweberei, Tabaksfabrikation, Schiffahrt und (1885) 2388 meist kath. Einwohner.
- Pippin von Herstal schenkte das Gebiet, auf dem die Stadt liegt, um 710 dem Bischof Suitbert, der hier ein Benediktinerkloster
errichtete.
Neben dem Stift entwickelte sich später die Stadt. 1062 ward der zwölfjährige König Heinrich IV. durch
die Mannen des ErzbischofsAnno von Köln
[* 82] in Kaiserswerth geraubt. Bei der Belagerung 1214 durch den GrafenAdolf V. von Berg ward der eine
Rheinarm durch einen Damm abgeschnitten, so daß Kaiserswerth seitdem nicht mehr auf einer Insel liegt. Kaiserswerth war Reichsstadt, wurde 1293 von
König Adolf dem Erzbischof von Kölnübertragen, was Albrecht I. 1298 bestätigte. 1306 ward es an Jülich verpfändet, 1368 an
Kurpfalz und 1399 an Kleve. Durch Kauf kam es 1424 an Kurköln. Kleve, das bald darauf Ansprüche auf Kaiserswerth erhob, verzichtete;
aber zwischen Kurköln und Pfalz entspann sich ein Prozeß, der erst 1768 vom Reichskammergericht zu gunsten
der Pfalz entschieden wurde. Kaiserswerth, sonst Festung,
[* 83] wurde 1689 belagert u. 1702 von den Österreichern und Preußen unter dem Prinzen
von Nassau-Saarbrücken genommen und zerstört.
Wilhelms-Spende, allgemeine deutsche Stiftung für Altersrenten- und Kapitalversicherung. Dieselbe verdankt ihre
Entstehung einer Sammlung, welche aus Veranlassung der glücklichen Errettung des KaisersWilhelm aus drohender Lebensgefahr
infolge der beiden Attentate vom 11. Mai vom im DeutschenReich veranstaltet ward und welche die Summe von 1,740,000 Mk.
in 75,576 Gemeinden von 11,523,972 Beisteuernden ergab. Nach einer Bestimmung des KronprinzenFriedrichWilhelm, welchem die Summe mit der Bitte übergeben wurde, sie der Verwendung zu einem allgemeinen wohlthätigen Zweck zuzuführen,
bildet diese Kaiser Wilhelms-Spende die Grundlage einer Altersrenten- und Kapitalversicherung für die gering bemittelten Klassen, insbesondere
für die arbeitende Klasse, indem sie als Garantiekapital zur Bestreitung der Verwaltungskosten dient.
Nebenbei hat die Anstalt auch den Zweck, genossenschaftliche Alterversorgungsanstalten für einzelne Berufskreise durch Beschaffung
der notwendigen statistischen und Rechnungsgrundlagen sowie durch Beirat bei Einrichtung der Verwaltung etc. zu unterstützen.
Protektor der Kaiser Wilhelms-Spende ist der Kronprinz des DeutschenReichs. Die Kaiser Wilhelms-Spende erfreut sich einer von Jahr zu Jahr wachsenden
Beteiligung. Sie zählte 1880: 337 Mitglieder mit 41,855 Mk. und 1885: 8363 Mitglieder mit 841,375 Mk. Jahreseinlage.
Vgl.
Stämmler, Die
Kaiser Wilhelms-Spende (Berl. 1880).
Wilhelm-Stiftung, deutsche Invalidenstiftung, welche den im Kampf gegen Frankreich oder infolge desselben durch
Verwundung oder Krankheit ganz oder teilweise erwerbsunfähig gewordenen Kriegern der deutschen Land-
und Seemacht, aber auch den Angehörigen der in diesem Kampf gefallenen oder infolge desselben gestorbenen oder ganz oder teilweise
erwerbsunfähig gewordenen Krieger nach Bedürfnis und KräftenHilfe und Unterstützung zu gewähren bestimmt ist.
Das Statut
vom ist abgedruckt im preußischen Ministerialblatt der innern Verwaltung (S. 190).
die Larve des Apfelblütenstechers (s. Blütenstecher). ^[= (Anthonomus Germ.), Käfergattung aus der Gruppe der Kryptopentameren und der Familie der Rüsselkä ...]
(Kajaputöl, Wittnebensches Öl), ätherisches Öl, aus Blättern, Zweigen und Ästen
von Melaleuca Leucadendron und M. minor durch Destillation
[* 84] mit Wasser gewonnen; ist dünnflüssig, hellgrün, riecht durchdringend
kampferartig und schmeckt brennend kardamom- und rosmarinartig, hintennach kühlend, spez. Gew.
0,91-0,94, reagiert neutral, löst sich schwer inWasser, leicht in Alkohol, siedet bei 310-316°. Das käufliche Öl ist oft
verfälscht (auch mit Kupfer grün gefärbt) und muß für den innerlichen Gebrauch rektifiziert werden.
Man benutzt es gegen Magenkrampf, Kolik, Asthma, Schlund- und Blasenlähmung, Zahnschmerz, Ohrenleiden, auch zur Vertreibung der
Motten, überhaupt als Schutzmittel gegen Insektenfraß.
(niederdeutsch), auf Segelschiffen der Wohnraum des Kapitäns im Hinterschiff. Passagierdampfer haben meist
zwei Kajütten, den häuslichen Zimmern entsprechende Wohnräume, welche nach der Schiffsgattung in Lage, Ausdehnung
[* 86] und Ausstattung
außerordentlich verschieden sind. Dampfer mit Personenbeförderung haben außer Kajütte für Kapitän, Steuermann
und Maschinisten auch Kajütten für Passagiere erster und zweiter Klasse, d. h. Salons für den Tagesaufenthalt und die gemeinschaftlichen
Mahlzeiten, mit daranschließenden Schlafstätten, welche als Deckbauten, auf Oberdeck, am Heck (erste Klasse) und mittschiffs
(zweite Klasse) ausgeführt sind und ihr Licht
[* 87] durch Seitenfenster erhalten.
Auf ozeanischen Passagierdampfern sind die Kajütten, der Zahl der Reisenden entsprechend, von großen
Abmessungen, so daß sie nicht selten das ganze Hauptdeck sowie einen Teil des darunterliegenden Decks einnehmen und häufig,
besonders in neuester Zeit, auch noch umfangreiche Deckbauten zu Kajütten eingerichtet sind. Die erste Kajütte der
Hochseedampfer vertritt an Bord die Stelle des Hotelspeisesalons ersten Ranges, ist dem entsprechend reich
möbliert und mit allem Komfort ausgestattet, wie die anstoßenden Kabinette gleichfalls, welche die Kojen und Betten nebst Wascheinrichtung
aufnehmen. Diese empfangen ihr Tageslicht durch Seitenfenster (side lights) in den Schiffsborden, deren runde Form zur Bezeichnung
Ochsenaugen führte.
¶