E. H., norweg.
Kapitän, machte sich um die Kenntnis des
ArktischenMeers mehrfach verdient, indem er durch
seine
Fahrt im Karischen
Meer 1869 dessen bisher bestrittene Schiffbarkeit darthat, dann 1870 und 1871
Nowaja Semlja umsegelte
und 1878 die
InselEinsamkeit (s. d.) im Nördlichen
Eismeer entdeckte.
Kurort im böhm.
Riesengebirge, Bezirkshauptmannschaft
Trautenau, nahe der
StationFreiheit der Österreichischen
Nordwestbahn, in einem eng geschlossenen, von hohen, dicht bewaldeten
Bergen
[* 5] begrenzten und nur gegen
S. und SO. geöffneten, romantischen
Thal,
[* 6] 625 m ü. M., hat eine erdige, alkalische
Therme von 29° C., die zu
Bädern, besonders
bei Menstruationsstörungen, Nervenleiden,
Hysterie,
Lähmungen etc., benutzt wird. Eine in der
Nähe entspringende Eisenquelle
von 8° C. wird bei anämischen Zuständen, zugleich zum Trinken verordnet. Die
Luft des
Ortes ist rein
und kräftigend; die mittlere Sommertemperatur beträgt 25°
C. J. zählt (1880) 251 Einw. und wird jährlich von
ca. 2700 Kurgästen
besucht.
(RibesMill.), Untergattung der
GattungRibesL.
(Familie der
Saxifragaceen), unbewehrteSträucher
mit mehr oder weniger verlängerten Blütenzweigen, an deren
Basis stehenden, verlängerten Blütenähren und nicht büschelförmig
stehenden Blättern. Der echte Johannisbeerstrauch (R. rubrumL.), ein 1-1,6 m hoherStrauch mit meist fünflappigen und doppelt
gesägten, wenig behaarten Blättern, schließlich überhängenden Blütentrauben und roten
Früchten, ist in
Skandinavien,
Nordrußland,
Sibirien undNordamerika,
[* 8] auch in der Türkei,
[* 9] im
Orient und auf dem
Himalaja heimisch; er
kam durch die
Normannen nach
Frankreich, von dort nach
Spanien
[* 10] und der
Schweiz,
[* 11] vielleicht auch nach
Deutschland,
[* 12] wo er im 16. Jahrh.
schon ziemlich allgemein bekannt war und die
Beere medizinisch benutzt wurde.
Durch die
Kultur hat man auch hellrote, weiße und gestreifte
Sorten gezogen. Er gedeiht am besten in leichtem
Lehmboden in freier, sonniger
Lage, man pflanzt ihn gewöhnlich auf
Rabatten, beseitigt an ältern
Büschen das abgetragene
Holz,
[* 13] um es durch junge, kräftige
Zweige zu ersetzen, und entfernt zu dicht stehende
Zweige. Sehr beliebt sind hochstämmige
Kronenbäumchen, die durch
Veredelung auf
Ribes aureum gewonnen werden. Auch zieht man den J. am
Spalier
als
Kordon.
Für die Tafel eignen sich folgende
Sorten: Kirschjohannisbeere, kaukasische, holländische weiße und rote, rote langtraubige,
Versailler, Champagner, gestreifte Johannisbeeren. Vielfach benutzt man Johannisbeeren zur
Darstellung von
Obstwein; zu weißem
Wein sind empfehlenswert: holländische weiße und rosenrote, englische weiße, durchsichtige, Champagner;
zu rotem
Wein: rote holländische,
Versailler, fruchtbare.
Zur Färbung des
Weins wird die schwarze neapolitanische benutzt.
Über
Zusammensetzung der
Beeren s.
Obst. Mehrere Johannisbeersträucher werden als
Zierpflanzen kultiviert. Über schwarze Johannisbeere
s.
Ribes.
(früher Bischofsberg), Pfarrdorf im preuß. Regierungsbezirk
Wiesbaden,
[* 14]
Kreis
[* 15]
Rheingau,
[* 16] 1 km nordöstlich von
Geisenheim, hat eine Heilanstalt für Nervenleidende, eine
Fabrik für Buchdruckmaschinen,
Pianofortefabrik,
Bau- und Möbeltischlerei und (1885) 1316 meist kath. Einwohner.
Im
Ort und in der
Nähe desselben liegen mehrere schöne
Schlösser und
Villen, darunter Schwarzenstein,
Johannisburg, vor allen
aber auf einem 185 m hohen
Hügel das prächtige
Schloß J. mit einer Schloßkapelle und Weingärten (etwa 16
Hektar
am Schloßberg), welche den weltberühmten Johannisberger liefern. Das
Schloß ward 1722-32 auf den
Ruinen eines 1090 gegründeten
und 1563 aufgehobenen Benediktinerklosters erbaut, gehörte früher zum
BistumFulda,
[* 17] wurde 1807 von
NapoleonI. dem
MarschallKellermann geschenkt, 1814 aber vom
Kaiser Franz dem
FürstenMetternich zu
Lehen gegeben.
s.
Arnica^[= Rupp. (Wohlverleih), Gattung aus der Familie der Kompositen, perennierende Kräuter mit meist ...] montana oder
Chrysanthemum Leucanthemum.
Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk
Gumbinnen,
[* 18] 116 m ü. M., am Ausfluß
[* 19] des Pischflusses aus dem
Roschesee, an der
LinieAllenstein-Lyck der Preußischen Staatsbahn, hat ein
Amtsgericht, ein
Hauptzollamt,
Fischerei
[* 20] und (1885) 3271 meist evang. Einwohner. Das 1345 erbaute,
ehemals sehr wichtige
Schloß J. lag nordöstlich am Roschesee. Der JohannisburgerKanal
[* 21] (6 km lang) verbindet J. mit dem
Spirdingsee
und ist das südlichste
Glied
[* 22] in der
Reihe der masurischen
Kanäle (s.
Masuren), welche mit den dazwischenliegenden
Seen eine Schiffahrtsverbindung zwischen J. im
S. und
Angerburg im N. abgeben. Westlich von J. dehnt sich die Johannisburger
Wildnis
(Heide und
Forst)
[* 23] aus, die 100 km lang und 45 km breit ist.
in den
Kirchen des
Abendlandes das
GeburtsfestJohannis des Täufers (24. Juni), kirchlich jetzt meist am nächstliegenden
Sonntag gefeiert;, in der morgenländischen
Kirche das
FestJohannis Enthauptung (s. d.). In
Böhmen versteht man
unter J. gewöhnlich das Gedächtnisfest des heil.
Johann von Nepomuk(16. Mai), während man das des Täufers den
Johannistag
nennt. Da dieser um die Zeit der Sommersonnenwende fällt, wo in vorchristlicher Zeit ein
Volksfest begangen wurde, welches
der
Sonne
[* 24] und dem
Feuer galt, so heißt das J. noch jetzt häufig Sonnwendefest oder
Mittsommerfest (engl.
Midsummerday, schwed. Midsommarsdag), und viele
Gebräuche, die an ihm haften, rühren von dem heidnischen
Fest her. So namentlich
das
Johannisbad und die Johannisfeuer, welche noch heute in vielen Gegenden am
Abend vorher angezündet werden und früher
allgemein üblich waren. Man tanzte singend um sie herum, sprang durchs
Feuer, um sich von allen bösen,
kranken
Stoffen zu reinigen, und warf nicht nur
Blumen undKräuter¶
mehr
in die Flammen, damit gleich ihnen alles Unglück in Rauch aufgehe, sondern auch Pferdeköpfe, Knochen
[* 26] und selbst lebende Tiere,
welche einst als Opfergaben dienen sollten. Die in manchen Orten herrschende Sitte, am J. die Gräber mit Blumen zu schmücken,
ist wahrscheinlich von den Johanniskirchhöfen ausgegangen, die an diesem Tag ihr Kirchweihfest feierten.
Dagegen sind die zahlreichen Mittel, am J. die Zukunft zu erforschen, Überbleibsel aus heidnischer Zeit. Auch gehört der
Johannistag zu den sogen. Lostagen (s. d.). Über die mythische Bedeutung der Johannisfeuer belehren:Kuhn, Die Herabkunft des Feuers (2. Aufl., Gütersl. 1886);
mit Anwendung eines botanischen Ausdrucks (s. Prolepsis) Bezeichnung für Liebesneigungen, welche, über
die Zeit der Jugend hinaus, noch im spätern Alter erwachen;
besonders durch P. Lindaus gleichnamiges Schauspiel populär geworden.
der Gedächtnistag Johannis des Evangelisten(27. Dezember), an welchem man in den katholischen
KirchenWein (Johannistrunk) zu weihen pflegt, der vor Vergiftung und andrer Gefahr schützen soll, weil jener Heilige den ihm
von den Heiden dargereichten Giftbecher ohne allen Schaden geleert haben soll. In manchen Gegenden hebt man diesen geweihten
Wein auf, um ihn zum Abschiedstrunk vor Reisen und zum Versöhnungstrunk zu nehmen oder bei Trauungen den
Brautleuten zu reichen, weshalb der Johannistrunk auch Johannissegen oder Johannisliebe (Johannisminne), heißt. Ähnlich
ist ein zum Teil auch im evangelischen Süddeutschland am Johannistag(24. Juni) getrunkener Johannissegen, wahrscheinlich eine
uralte Sitte, welche an die dem Freyr, dem Gotte der Fruchtbarkeit, dargebrachten Trankopfer erinnert.
Vgl.
Zingerle, Johannissegen und Gertrudenminne (Wien 1852).
(Lampyris Geoffr.), Käfergattung aus der Gruppe der Pentameren und der Familie der Weichkäfer (Malacoderma),
Käfer
[* 30] mit kugeligen, großen, zusammenstoßenden Augen, kurzen Fühlern, halbkreisförmigem Thorax, gleich breiten, dünnen,
biegsamen Flügeldecken beim Männchen, die Weibchen ohne Flügeldecken und Hinterflügel.L.splendidulaL. (s. Tafel »Käfer«),
9 mm lang, graubraun, mit zwei glasartigen Fensterflecken auf dem Halsschild, beim weißgelben Weibchen
mit zwei Läppchen hinter dem Halsschild. Die wurmförmige Larve hat sechs gespreizte Beine, einen sehr kleinen Kopf und am
letzten Hinterleibsring eine
Art von vorstreckbarem Trichter, welchen das Tier als aufsaugendes Werkzeug
benutzt, um sich von dem Schleim der Schnecken,
[* 31] die ihm zur Nahrung dienen, zu reinigen.L.noctilucaL., 11 mm lang, hell pechbraun,
ohne Fensterflecke, das Weibchen ohne Flügelstümpfe.
Diese Art findet sich besonders in Westeuropa und Süddeutschland, die erstere mehr nördlich, beide an buschigen Orten in der
Nähe von Wasser; das Männchen fliegt leuchtend (das der großen Art schwächer als das der kleinen) an
warmen Sommerabenden um Johannis und sucht das Weibchen, welches leuchtend im Grase sitzt. Nach der Begattung erlischt das Leuchtvermögen.
Das Weibchen legt seine gelben Eier
[* 32] an die Erde, die bald auskriechenden, nur schwach leuchtenden Larven
überwintern und verpuppen sich wenige Wochenvor der Schwärmzeit. Vgl. Leuchtkäfer.
Bald fügte er zu den Mönchsgelübden der Brüderschaft die Verpflichtung zum Kampf gegen die Ungläubigen
hinzu und schuf sie so nach dem Vorbild der Tempelherren in einen geistlichen Ritterorden um. Statt des einfachen Kreuzes führte
er ein solches mit acht Spitzen (Sinnbild der acht ritterlichen Tugenden) als Ordenszeichen ein; für den Krieg wurde (im 13. Jahrh.)
ein rotes Oberkleid, über der Rüstung
[* 35] zu tragen, eingeführt. Die Mitglieder wurden in drei Klassen eingeteilt:
Ritter adliger Geburt zur Kriegführung, Ordenspresbyter zum Kirchendienst und
¶
Bald indessen artete der Wettstreit dieser beiden Orden um große Thaten in einen neidischen Kampf um Rang
und Besitz aus, und selbst innerhalb des Johanniterordens entstand Streit und Zwietracht. Die Ritter gaben sich einer üppigen
Lebensweise hin und schwächten die Macht der Könige von Jerusalem durch hierarchische Anmaßung. Die infolgedessen eingetretene
Ohnmacht des Ordens erleichterte dem SultanSaladin von Ägypten
[* 37] die EroberungJerusalems. Als PhilippAugust von
Frankreich und Richard Löwenherz von England vor Akka erschienen, eilte auch der Orden herbei, um an der Belagerung teilzunehmen,
und verlegte 1191 seinen Sitz dahin.
Als 1291 Akka unter Jean de Villiers an den Sultan von Ägypten verloren ging, fanden die Überreste des Ordens zunächst eine
gastliche Aufnahme bei dem König von Cypern,
[* 39] der ihnen die Stadt Limisso als Ordenssitz überließ. Sie beschlossen, den Krieg
gegen die Ungläubigen fortzusetzen, und legten durch den Bau einiger Schiffe
[* 40] den Grund zu ihrer später
so bedeutenden Flotte. Als indes Mißhelligkeiten zwischen dem König und dem Orden ausbrachen, beschlossen die Ritter, sich
eine neue Heimat zu begründen durch die Eroberung der InselRhodos, die (1309) dem Großmeister Fulko von Villaret gelang.
Auch mehrerer benachbarter Inseln bemächtigten sich die Ritter. Mit der wachsenden Macht stieg wieder
der Reichtum des Ordens. Von der Insel, die unter seiner Verwaltung ein Musterstaat wurde, legte sich der Orden den Namen Rhodiserorden
bei. Nach dem Untergang derTempelherren ging 1312 ein großer Teil ihrer Besitzungen auf den Orden über.
Im Besitz der Insel erhielt er sich lange unangefochten und faßte auch zeitweise auf dem Festland von Kleinasien, in Smyrna und
Halikarnaß, Fuß.
Unter Johann von Lastic (1437-54) erschien eine ägyptische Flotte zweimal vor Rhodos und begann 1444 die Belagerung der Hauptstadt,
wurde aber zurückgeschlagen. Selbst die furchtbare Belagerung der Stadt Rhodos durch Mohammeds II. ungeheures
Heer von 100,000 Mann (1479) hielt Peter vonAubusson (1476-1503) glücklich aus. Aber eine streitige Großmeisterwahl führte
die gefürchtete Katastrophe herbei. Der KanzlerAndreas von Moral (oder Amoral) hatte nach der Großmeisterstelle gestrebt.
Als ihm aber PhilippVilliers de l'Isle Adam (1521-34) vorgezogen wurde, verriet Moral die Beschlüsse gegen
die Türken, um
welche er durch seine Stellung wußte, durch einen Juden an den Feind. Sofort erschien Soliman mit einer Flotte
von 400 Segeln und 140,000 Mann Landtruppen im Sommer 1522 auf der Höhe von Rhodos, während die Johanniter dem Feind nur 600 Reiter
und 4500 Mann entgegenzustellen hatten; die Stadt ergab sich nach heldenmütiger Gegenwehr In der
Neujahrsnacht zu 1523 verließ der Rest des Ordens unter Villiers die Insel und kam im Mai nach Messina,
[* 41] das ihm der Vizekönig
Pignatelli angewiesen hatte.
Durch den westfälischen Friedensschluß 1648 verlor der Orden fast alle seine Besitzungen im protestantischen Teil von Deutschland,
und der Versuch, durch Ankauf überseeischer Besitzungen seine Verluste zu ersetzen, mißlang insofern,
als nach zwölfjährigem Besitz die InselnSt.-Christoph nebst Barthélemy, St.-Martin, Ste.-Croix einer Handelsgesellschaft überlassen
werden mußten. Eine glänzende Periode führte 1697-1720 der GroßmeisterRaimund Perellos von Roccaful noch einmal für den
Orden herauf.
Seine Siege über die Türken machten, daß sich alle im Kriege gegen den Halbmond befindlichen Mächte um
seine Hilfe bewarben. Doch damit ging auch der kriegerische Beruf der Ritter seinem Ende zu. Sowenig sich der Orden im 16. Jahrh.
des Einflusses der Jesuiten erwehren konnte, sowenig vermochte er sich den Ideen der Neuzeit zu verschließen. EmanuelMaria,
Prinz vonRohan (1775-97), eifrigst bemüht, einen wissenschaftlichen Geist in dem Institut zu verbreiten,
berief ein neues Ordenskapitel und ließ neue Statuten beraten, die 1782 erschienen. Diese zeitgemäße Umgestaltung schien
den Orden von neuem zu heben: man zählte damals nicht weniger als 3000 Mitglieder desselben. Er erwarb die Güter des aufgehobenen
Ordens der Spitalherren des heil. Anton von Vienne, erhielt die ihm in Polen unrechtmäßigerweise entzogenen
Besitzungen zurück und trat in Pfalzbayern durch KarlTheodorsGunst¶
mehr
in den Besitz der 1772 durch Aufhebung der Jesuiten an den Staat heimgefallenen Güter. Aber der Beschluß der französischen
Republik welcher die Einziehung aller Ordensgüter dekretierte und den des französischen Bürgerrechts für verlustig
erklärte, welcher eine Ahnenprobe fordern oder ableisten würde, traf den Orden schwer. Viele französische
Malteserritter verließen ihr Vaterland und fanden auf Malta ein Asyl. Die Siege der Republik in Oberitalien
[* 45] entrissen dem Orden
bald auch alle dort gelegenen Güter.
Auf Österreichs Andringen wurden dem Orden mehrere seiner Besitzungen in den italienischen Staaten zurückgegeben,
und KaiserFerdinand I. stiftete 1841 das lombardo-venezianische Großpriorat. Infolgedessen besteht der Orden heute aus der
italienischen und deutschen Zunge. (Weiteres über die gegenwärtige Organisation des Ordenss. S. 248). Ordensoberhaupt war
seit dem Tode des letzten Großmeisters, Johann Tommasis (1805), nur ein Großmeisterstellvertreter (Luogotenente
del magisterio), bis PapstLeo XIII.
durch eine Bulle vom die Würde des Großmeisters wiederherstellte und den 1872 zum
Luogotenente gewählten FraGiovanni Battista Ceschi a Santa Croce damit bekleidete. Der Orden, welcher als souverän betrachtet
wird, unterhält eine Gesandtschaft am kaiserlichen Hof
[* 56] zu Wien.
Jede Zunge wählte sich aus ihren Rittern ein Oberhaupt und besetzte mit diesem zugleich ein Ordensamt.
Die durch alle Nationen so gleichmäßig verteilten Großwürden waren: der Großkomtur, aus der Provence gewählt (Präsident
der Schatzkammer);
der Großbailli, auch Großprior oder Johannitermeister genannt, aus Deutschland, wo er Reichsfürstenwürde und Heitersheim
i. Br. mit einem Umfang von 6 Dörfern besaß (Aufseher über die Festungswerke);
Die Ritter schieden sich in Cavalieri di grazia und Cavalieri di giustizia, Gnaden- und Gerechtigkeitsritter. Jeder Bewerber
um die Ritterwürde mußte eine Ahnenprobe bestehen, ausgenommen waren nur die natürlichen Söhne der Fürsten. In der Regel
verlangte man dazu 8 Ahnen; in Spanien und Italien genügten 4, in Deutschland waren 16 nötig. Wer diese Formalität erfüllte,
wurde Gerechtigkeitsritter und hatte die Befähigung zu allen Ordensämtern. Wenn aber das Kapitel mit Umgehung dieser vorgeschriebenen
Adelsprobe verdienstvollen Männern die Ritterwürde erteilte, so konnten diese nie eine Würde im Orden
bekleiden und hießen Gnadenritter.
Gewöhnlich begann die Laufbahn eines Ritters mit dem 17. Jahr. Mit dem 18. konnte der Novize zum Profeß gelangen. Bei der
Aufnahme der Geistlichen und der dienenden Brüder fiel der Ritterschlag weg, sie konnten daher das Kreuz nur auf besondere Bewilligung
des Großmeisters tragen. Die Geistlichen wurden gewöhnlich nur auf 10 Jahre in Pflicht genommen. Außer
diesen zum Orden gehörigen Mitgliedern konnten später noch andre Personen demselben Beistand und Treue geloben, ohne das bindende
Gelübde abzulegen.
¶
mehr
Sie hießen Donaten, weil sie durch Geschenke und Vermächtnisse ihre Aufnahme einleiteten; sie trugen nur halbe Kreuze und konnten
nach Wunsch austreten. In geistlichen Angelegenheiten war der Orden dem Papst untergeben, sonst aber souverän. Das Wappen
[* 60] des
Ordens war ein silbernes achteckiges Kreuz auf rotem Feld mit einer Herzogskrone darüber, woraus ein Rosenkranz
hervorging und sich um den Schild
[* 61] legte; unten hing ein kleines Johanniterkreuz, dabei die Devise: »Pro fide«.
Der jetzigen Einrichtung nach teilt sich der Orden (souveräner Orden des heil. Johannes von Jerusalem, souveräner Malteserorden)
in die deutsche und italienische Zunge, welche beide unter dem Ordensmagisterium und dem Sagro consiglio
zu Rom stehen. Die italienische Zunge umfaßt drei Großpriorate:
1) das Großpriorat von Rom mit 20 Ritter- und 3 geistlichen Kommenden, außerdem 12 sogen. »Juris patronatus«- oder Familienkommenden;
4) der Genossenschaft der EnglischenRitter und 5) den in gremio religionis aufgenommenen Rittern, d. h. solchen, welche weder
in ein bestimmtes Großpriorat noch in eine der drei vorgenannten Genossenschaften eingereiht sind. Die Gesamtzahl der heute
in allen vier Großprioraten, in den drei Genossenschaften und in gremio religionis aufgenommenen wirklichen
und Ehrenritter sowie sonstigen Angehörigen des Ordens beläuft sich auf ungefähr 1500 Personen. An der Spitze des Ordens steht
der Großmeister; den einzelnen Großprioraten sind die Großprioren, den Genossenschaften die Präsidenten vorgesetzt. Jedes
Priorat hat eine gewisse Anzahl von Baillis (Großkomturen), Komturen, Profeßrittern (welche bereits die feierlichen Ordensgelübde
abgelegt haben), Justizrittern (d. h. Ritternovizen), Ehrenrittern, Chevaliers de grâce, Donaten und Ordensgeistlichen.
Die Bedingungen der Aufnahme sind im wesentlichen bei den verschiedenen Großprioraten und Genossenschaften die gleichen. Bei
der Aufnahme sind zwei Punkte sofort von Bedeutung. Die Aufnahme als Chevalier de justice oder Justizritter ist wesentlich von der
Verleihung des Ehren- oder Devotionskreuzes verschieden; ebenso ist bezüglich der Aufnahme vor oder nach
der Großjährigkeit ein Unterschied. Um als Chevalier de justice in der Minderjährigkeit, d. h. vor vollendetem 15. Lebensjahr
(für den Orden ist man mit 15 Jahren volljährig), aufgenommen zu werden, ist es vor allem nötig, daß der Kandidat innerhalb
der Grenzen
[* 64] der betreffenden Länder geboren sei.
Der Vater des Kandidaten muß außerdem in einer dieser Provinzen begütert sein und das Inkolat (Staatsbürger- oder Unterthanenrecht)
besitzen; auch die Mutter muß eine Inländerin, d. h. in den oben genannten Grenzen geboren, sein. Der Kandidat hat ferner 16 ritterbürtige
und stiftsmäßige Ahnen, nämlich 8 väterlicher- und 8 mütterlicherseits, zu »probieren«
und einen von vier adligen Zeugen sub fide nobili an Eides Statt zu bestätigenden Stammbaum vorzulegen.
Außerdem ist es für die österreichischen Unterthanen nötig, daß sie bei dem Kaiser
die vorläufige Bewilligung des beabsichtigten
Schrittes besonders nachsuchen. Ist auf die Erlaubnis hin die Zulassung des Aspiranten vom Kapitel ausgesprochen,
so wird die Aufnahmebulle für den Kandidaten vom Ordensmagisterium in Rom erwirkt, und sobald dieselbe eingelangt ist, tritt
der Kandidat in das Recht ein, das Ordenskreuz als Justizritter in der vorgeschriebenen Weise zu tragen.
Der Ablegung der feierlichen Ordensgelübde (Profeß) muß eine durch zehn aufeinander folgende Jahre
ununterbrochen alljährlich wiederholte einfache Angelobung der Ordenspflichten vorangehen. Während dieser zehn Jahre des
einfachen Gelübdes ist es dem Justizritter gestattet, ohne weitern Dispens aus dem Orden zu treten; nur muß er dem Großpriorat
die Anzeige davon machen, und er verzichtet damit selbstverständlich auf das Recht, das Ordenskreuz zu tragen,
außer er würde ausdrücklich darum einkommen und ihm gestattet werden, das Kreuz als Ehrenritterkreuz (croix de dévotion)
auch fernerhin zu tragen.
Die Ehrenritter sind zu jährlichen Beiträgen für den Fonds des Hospizes von Jerusalem sowie für den Militärsanitätsfonds
des böhmischen Großpriorats verpflichtet. Dieses Devotionskreuz wird zuweilen auch Damen vom höhern
Adel verliehen. Um das Kreuz der Ehrenritter oder Devotionsdamen erlangen zu können, sind die Ahnen- und Adelsproben wie bei
den Justizrittern nötig; nur fällt die Beschränkung der Nationalität weg, da auch Ausländer zugelassen werden.
Außer dem Ehren- oder Devotionskreuz wurde vom Großmeister in Rom bis in die neuere Zeit das Ordenskreuz
auch an sogen. Chevaliers de grâce (Gnadenritter) und solche adlige Personen verliehen, welche sich entweder im Dienste
[* 65] des
Ordens oder in andrer Weise hervorragende Verdienste um diesen erworben hatten, dabei aber nicht imstande waren, solche Ahnenproben
zu liefern, wie dies für den eigentlichen Ehrenritter vorgeschrieben ist. Die Ernennung eines solchen
Chevalier de grâce ist neuerdings zum ausschließlichen Rechte des Großmeisters erklärt worden, welches derselbe motu proprio
ausübt; deshalb darf aber auch von keinem Aspiranten darum nachgesucht werden.
Das Donatkreuz endlich ist seiner Bestimmung nach ein Verdienstkreuz des Ordens; dasselbe wird ausschließlich an Beamte des
Ordens oder solche Personen verliehen, die sich in andrer Weise um denselben verdient gemacht haben. Für
sie wird keine Ahnen- oder Adelsprobe verlangt, nur die Abstammung von ehrlichen katholischen Eltern, eine anständige Lebensstellung
und unbescholtener Charakter. Souveränen und Prinzen wie überhaupt hervorragenden Personen des höchsten Adels wird zuweilen
das Großkreuz des Ordens verliehen, womit die Würde des Ehrenbaillis verbunden ist.
Das Großpriorat von Böhmen hat den »freiwilligen Sanitätsdienst im Krieg« sich zur ganz besondern Ausgabe gestellt, worüber
eine ausführliche Schrift unter diesem Titel (Wien 1879) erschienen ist. Das Hospiz in Jerusalem, dessen Protektorat der Kaiser
von Österreich
[* 66] übernommen hat, wird durch gemeinschaftliche Beiträge des gesamten Ordens erhalten.
Derselbe erteilte 14 Herren in herkömmlicher Weise den Ritterschlag. Das erste Ordenskapitel tagte und
entwarf die Statuten, welche durch Urkunde vom 8. Aug. von dem König als Protektor des Ordens genehmigt wurden. Die gegenwärtige
Organisation derBalleiBrandenburg (jetziger Herrenmeister PrinzAlbrecht vonPreußen) ist der frühern nachgebildet. Die Ordensmitglieder
stufen sich ab in: 1) Kommendatoren (Komture) und Ehrenkommendatoren, welche unter dem Vorsitz des Herrenmeisters
nebst den Ordensbeamten das Ordenskapitel bilden;
3) Ehrenritter, die durch ihren Lebenswandel eine den Zwecken des Ordens entsprechende Gesinnung an den
Tag legen, jährliche Beiträge (36 Mk.) zahlen, aber das Ordensgelübde nicht abgelegt haben.
Das Ordensgelübde der Rechtsritter besteht in dem Versprechen, der christlichen Religion, besonders der evangelischen Konfession,
getreu zu bleiben, das Ordenskreuz als Zeichen der Erlösung zu
tragen, würdigen Wandels sich zu befleißigen, den Kampf gegen
den Unglauben, den Dienst und die Pflege der Kranken als Zweck des Johanniterordens anzuerkennen und dem
Ordenspatron (König von Preußen) in Ordenssachen treu, hold und gewärtig sein zu wollen, endlich die Ehre des Ordens überall
zu wahren.
Niemand kann Rechtsritter werden, der nicht vorher im Noviziat Ehrenritter gewesen. Das Ordenskapitel entscheidet über
die Aufnahme neuer Mitglieder, die alle von Adel sein müssen. Jeder Ehrenritter zahlt bei der Aufnahme 900 Mk. in die Ordenskasse,
damit diese über die zur Erreichung des Ordenszwecks, Pflege Kranker und Siecher, erforderlichen Geldmittel verfügen könne.
Es steht jedem Mitglied frei, sich mit seinen Beiträgen entweder direkt der Ballei oder einer der 13 Genossenschaften
in Deutschland anzuschließen.
Das Ordenszeichen (s. Tafel »Orden«, Fig. 31), ein goldenes achtspitziges, weiß emailliertes Kreuz, mit
goldenen Adlern zwischen den Armen und einer Krone bei den Rechtsrittern, mit schwarzen Adlern und ohne Krone bei den Ehrenrittern,
wird an einem schwarzen Band um den Hals, das einfache weiße Ordenskreuz auf der linken Brust festgenäht
getragen. Die Ordenskleidung ist eine scharlachrote Uniform mit weißem Kragen und weißen Aufschlägen, goldenen Litzen und
gelben Knöpfen, weiße Beinkleider und goldene Epauletten, ein dreieckiger Hut
[* 73] mit weißer Plümage bei den Rechtsrittern, ohne
diese bei den Ehrenrittern mit dem Ordenskreuz. Für den Dienst der freiwilligen Krankenpflege im Feld und Lazarett
ist eine Interimsuniform bestimmt. Der Herrenmeister trägt ein größeres Kreuz an breitem Band. In den kriegerischen Ereignissen
der letzten Jahre hat der Orden Gelegenheit gefunden, in seinem eigentlichen Beruf, der freiwilligen Krankenpflege nämlich,
sich besonders zu bethätigen.