Protestanten nur insofern, als einige
Feiertage abgeschafft, die
Einziehung der
Kirchengüter stillschweigend gestattet, die
Ehe den
Geistlichen bis zur
Entscheidung durch ein allgemeines
Konzil erlaubt und der
Genuß des
Abendmahls in beiderlei Gestalt
unter der
Bedingung zugestanden wurde, daß der
Genuß des
Abendmahls unter Einer Gestalt weder
Tadel noch Mißbilligung
erlitt. Aber der
Kaiser erreichte mit diesem I. seinen
Zweck keineswegs. Zwar wurde es als
Reichsgesetz verkündigt,
aber die
Mehrzahl der katholischen
Stände wollte von gar keinen Zugeständnissen wissen, und in den evangelischen
Landen mißachtete
man, wo man sich nur dem
Druck der kaiserlichen
Waffen
[* 2] entziehen konnte, seine Vorschriften; es blieb eine
Maßregel auf dem
Papier.
Zwar erließ der
Kaiser ein strenges Verbot, etwas gegen das I. zu schreiben, zu predigen oder zu drucken; allein bald erschienen
Flugschriften dagegen in
Menge.
Magdeburg
[* 5] war der Sammelplatz der wegen des I. Vertriebenen und die
Schmiede der
Flugschriften.
Daher ward es spottweise die
»KanzelGottes« genannt, während die Gegner des I. letzteres die
»Sphinx
[* 6]
Augustana«,
»des
Papstes Unterhemd« etc. titulierten. Auch Spottlieder wurden in
Menge darauf gedichtet und zirkulierten im
Volk.
Von seiten der
Regierung wurde es im Juli 1549 als Landesgesetz eingeführt. Dasselbe erklärte die äußerlichen
Dinge, die
Formen des
Kultus, für
Adiaphora und wahrte bloß hinsichtlich des
Glaubens im ganzen den evangelischen Standpunkt.
Dennoch fanden sich auch in und außer
Sachsen nicht wenige Theologen, welche sich gegen dieses I. sowie den
Urheber und die
Anhänger desselben, Interimisten oder Adiaphoristen genannt, in Vorwürfen und Schmähungen ergingen.
Das
Haupt dieser Gegner des I. war
MatthiasFlacius (s. d.), der sogleich, als er von den Versammlungen und Beratungen
der Theologen zu
Zelle
[* 13] und
Pegau gehört hatte, seine Professorstelle zu
Wittenberg niederlegte und sich in die Oppositionsstadt
Magdeburg begab, wo er soviel wie möglich Gegner gegen das I. zu werben suchte, und von
wo fast 30 Jahre
lang eine Unzahl von
Schmähschriften gegen das I. und seine Anhänger erschien. Das
Leipziger I. verlor seine Geltung schon
1552, als
KurfürstMoritz sich gegen den
Kaiser erhob und dem
Protestantismus in
Sachsen wieder freie
Bahn ließ.
(Interimsquittung), die vorläufige Bescheinigung über den Empfang einer
Zahlung, welche einstweilen
bis zur
Ausfertigung einer förmlichen
Quittung oder eines förmlichen
Schuldscheins ausgestellt und dann gegen dieses
Dokument
umgetauscht wird. Interimsscheine über die Voll- oder Teileinzahlung auf eine
Aktie
(Aktienpromessen,
-Certifikate,
-Anteilscheine) dürfen nicht auf den
Inhaber lauten (s.
Aktie, S. 263). Im Wechselverkehr kommen Interimsscheine
(oft unrichtigerweise
Interimswechsel genannt) namentlich dann vor, wenn jemand einen auf einen
Auswärtigen gezogenen
Wechsel
zum Einkassieren erhält und daher den Empfang der
Wechselsumme erst nach deren Eingang bescheinigen kann,
oder wenn der
Käufer eines
Wechsels die
Zahlung dafür erst nach einer bestimmten Zeit zu leisten verspricht, oder wenn jemand
einen
Wechsel verkauft, den er zwar erwartet, aber noch nicht hat, etc. Von einem wirklichen
Interimswechsel kann
man in solchen
Fällen nur dann sprechen, wenn ein eigentlicher
Wechsel ausgestellt ist. Ein solcher kann aber nach heutigem
Wechselrecht nur über eine bestimmte Geldsumme ausgestellt werden.
(Setzwirtschaft), die Bewirtschaftung eines
Bauerngutes während der
Minderjährigkeit des
Anerben
durch einen hierzu bestellten Dritten (Interimswirt) auf dessen eigne Rechnung und auf eine bestimmte Zeit
(Mahljahre), welche
regelmäßig mit der Volljährigkeit des
Anerben endigt. Ist diese Zeit abgelaufen, so hat der Interimswirt,
gewöhnlich zugleich Vormund des Minderjährigen, wenn er auch kein
Vermögen in das
Gut einbrachte, Ansprüche auf
Entschädigung
für die auf die
Wirtschaft verwandte Zeit und Mühe (Zusicherung einer
Leibzucht, einer
Abfindung für seine
Kinder und selbst
eines bedingtenErbrechts an dem
Gut), wie er während der
Mahljahre auch verpflichtet ist, das
Gut in
Bau
und Besserung zu erhalten, die
Lasten desselben zu tragen und
Ersatz für den von ihm etwa verschuldeten
Schaden zu leisten.
Interjektions- oder interjektionaleTheorie heißt
eine der neuern
Theorien über den Ursprung der
Sprache
[* 14] (s.
Sprache), wonach dieselbe aus Interjektionen, wie Ah, Oh u. dgl.,
hervorgegangen sein soll.
im katholischen Kirchenrecht die Einkünfte erledigter Pfründen von der Erledigung an bis zu ihrer
Wiederbesetzung.
Diese Zwischenzeitsfrüchte, auf welche früher die Bischöfe, ja selbst der Papst, unter Umständen Ansprüche
erhoben, treten jetzt dem Vermögensstock der Pfründe hinzu, wenn sie nicht, wie in manchen Ländern (Baden,
[* 16] Österreich,
[* 17] Württemberg), gewissen allgemeinen Kirchenfonds zu gute kommen.
Die Kosten der Vakanz werden aus den Interkalarfrüchten
vorweg bestritten.
(lat., griech. Mesostylon), bei griechischen Tempeln der von Achse zu Achse reichende Zwischenraum zwischen
je zwei Säulen,
[* 18] deren Weite durch die Säulendurchmesser bedingt wird.
(von inter lacus, »zwischen den Seen«, nämlich von Thun und Brienz), ursprünglich (seit 1130) ein Augustinerkloster,
später Staatsgebäude, jetzt ein Teil der auf dem Bödeli zerstreuten Gemeinde Aarmühle, mit (1880) 2121 Einw.,
das Hauptstandquartier für die herrlichsten Ausflüge im Berner Oberland, mit einer wahren Gasthofskolonie (am Höheweg), 552 m ü. M.
Während der Saison zählt man hier 20-30,000 Fremde, und der durch diesen Zufluß bedingte Umsatz berechnet sich nach MillionenFrank.
Das Klima,
[* 20] gegen die rauhen Winde
[* 21] geschützt und durch die beiderseitige Seeluft abgekühlt, ist sehr mild
(in den Monaten Juni bis September 17-21° C., im Durchschnitt 18,87° C.) und Brust- und Nervenschwachen zuträglich. Die schönsten
Ausflüge, welche von I. aus gemacht werden, gehen nach der Heimwehfluh, zum Hohbühl, auf die Schynige
Platte, auf den Abendberg etc. oder weiter in Zweigthäler der Lütschine, das gletscherreiche Grindelwald und das durch 20 Wasserfälle
geschmückte enge Lauterbrunnen, oder auch nach dem Faulhorn, Gießbach, Brienz, Meiringen und höher in das Oberhasle (s. Haslethal),
über die Grimsel zum Rhônegletscher etc. Die ganze in der Saison außerordentlich belebte, mit Ortschaften
(Unterseen, I., Matten, Bönigen, Gsteig, Wilderswyl, Mülinen) besäete, wohl angebaute Ebene des Bödeli, rings von Gebirgen
eingerahmt, bildet einen Thalkessel der von See zu See eilenden Aare, welcher aus dem Thalhals von Lauterbrunnen die Lütschine
(jetzt in den BrienzerSee ausgeleitet) zuströmt.
Während die Dampfschiffahrt auf dem Thuner und dem BrienzerSee schon seit 1835, resp. 1839 besteht, ist
eine Verbindungsbahn zwischen beiden Seen, die Bödelibahn (8,4 km lang), welche von Därligen am Thuner See über I. nach
Bönigen am BrienzerSee führt, erst 1874 vollendet. Damals tauchte auch das Projekt mehrerer Bergbahnen (Schynige Platte, Wengernalp
etc.) auf, ist jedoch, wie die Brünigbahn, gegenüber der Ungunst der Zeit
zurückgetreten und erst in jüngster Zeit wieder aufgenommen worden.
(lat.), zwischen den Zeilen geschrieben oder gedruckt;
Interlinearversion, eine zwischen
den Zeilen des Urtextes befindliche wörtlich
genaue Übersetzung, in der Handschriftenkunde auch s. v. w.
Interpolation.
(Zwischenkiefer, Os intermaxillare, Ossa praemaxillaria), zwei kleine Knochenstücke zwischen den
beiden Oberkiefern, bei den meisten Säugetieren zeitlebens deutlich als solche erkennbar, bei den Affen
[* 24] und Menschen jedoch mit den Oberkiefern mehr oder weniger fest verwachsen. In ihnen sitzen die beiden obern Schneidezähne.
BeimMenschen ist schon bald nach der Geburt des Kindes fast jede Spur verwischt, so daß man lange Zeit von ihrer Existenz nichts
wußte und es Goethe (s. d., S. 555) vorbehalten blieb, sie nachzuweisen (daher auch »Goetheknochen« genannt).
S. Schädel.
Name der zu Ende des 16. Jahrh. in Italien
[* 25] aufgekommenen musikalischen
Zwischenaktsunterhaltungen bei Aufführungen von Tragödien, später auch bei denen seriöser Opern. Anfänglich
hingen die Intermezzi der verschiedenen Akte nicht miteinander zusammen, sondern jede behandelte eine andre mythologische
Affaire. Allmählich aber entwickelte sich aus ihnen eine im Gegensatz zur Handlung des Hauptstücks mehr oder weniger scherzhaft
behandelte zweite Handlung, die sich umschichtig mit jener stückweise abspielte.
Ein solches I. war Pergolesis »Serva padrona«. Der
nächste Schritt war die Lostrennung dieser allmählich erwachsenen scherzhaften kleinen Oper aus der unnatürlichen Verstrickung
mit einer seriösen, wodurch die Opera buffa entstand. Die ältesten Intermedien waren einfache Madrigale; auch wurden sie
zeitweilig durch Instrumentalvorträge abgelöst; später trat das Ballettdivertissement an Stelle des I. Die
einzige Form, in der Intermedien noch jetzt existieren (im Drama), ist die der Zwischenaktsmusiken. Allgemeiner gebraucht man
I. für einen unerwarteten, komischen Zwischenfall.
intermittierender Puls (pulsus intermittens),
charakterisiert durch das Ausbleiben einzelner Pulsschläge, ist eine Folge unregelmäßiger Innervation
des Herzmuskels und häufig ein Zeichen von Entartung und beginnender Lähmung des Herzens.
(lat., »Zwischenwelten«,
griech. Metakosmien), diejenigen Räume zwischen den verschiedenen Welten, in welche nach der Lehre
[* 26] des Epikuros (s. d.) die
unsterblichen Götter versetzt werden, um dort von Weltangelegenheiten ungestört ein seliges Leben zu
führen.
pädagogischen Anstalten, nach der die Schüler zugleich Zöglinge sind, d. h. in der Anstalt verpflegt und erzogen werden;
demgemäß soviel wie Alumnat, in vielen Fällen auch gleichbedeutend mit Institut. Im Gegensatz dazu nennt man Anstalten, die
nicht zugleich die Schüler verpflegen, Externate. Internate als Anstalten, die nicht die natürliche, sondern eine
künstliche Lebensordnung darstellen, sollen nicht ohne Not eingerichtet werden; unter Umständen aber (für Waisenhäuser,
Rettungshäuser, Berufsschulen, die eine größere Anzahl junger Leute an einem Punkt anhäufen) sind sie nötig. In solchen
Fällen kann es nur darauf ankommen, sie richtig einzurichten, zwischen straffer Ordnung und thunlichster Annäherung an die
Familienerziehung das rechte Gleichgewicht
[* 28] herzustellen. Ganz mit Unrecht hat man zeitweise Externat und
I. als Stichwörter einander feindlich gegenüberstehender Parteien ausgespielt; so in der Zeit der Raumer-StiehlschenRegulative
vom Oktober 1854 hinsichtlich der preußischen Lehrerseminare.
(Internationale Arbeiterassociation, International working men's association), eine sozialdemokratische
Arbeiterverbindung, deren Gründung, durch K. Marx (s. d.) und andre Vertreter der radikalsten politischen
und sozialistischen Ideen lange geplant, am auf einem Meeting in St. Martin'sHall
[* 29] in London
[* 30] von Sozialisten und radikalen
Republikanern aller Länder beschlossen wurde. Die Verbindung war der erste Versuch, die Sozialdemokratie zu einer einheitlich
organisierten internationalen Partei zu machen, um als revolutionäre Agitationspartei gleichzeitig in allen Ländern für
die Verwirklichung des Marxschen radikalen sozialdemokratischen Programms (s. Sozialismus) und seines Volksstaats zu agitieren
und die soziale Revolution vorzubereiten.
Auf jenem Meeting wurde ein Ausschuß von 50 Personen eingesetzt, um Programm und Statut der Verbindung vorzubereiten;
ein späterer internationaler Kongreß sollte darüber beraten und entscheiden. K. Marx, die Seele der Bewegung, entwarf beides
und fand die Zustimmung sowohl des Ausschusses als des ersten, die I. konstituierenden internationalen Kongresses zu Genf
[* 31] im J. 1866. Das
Programm lautet: »In Erwägung, daß die Emanzipation der arbeitenden Klassen durch die arbeitenden Klassen
selbst erobert werden muß; daß der Kampf für die Emanzipation der arbeitenden Klassen nicht einen Kampf für die Klassenprivilegien
und Monopole, sondern für gleiche Rechte und Pflichten und für die Vernichtung aller Klassenherrschaft bedeutet; daß die
ökonomische Abhängigkeit des Mannes der Arbeit vom Monopolisten der Werkzeuge,
[* 32] der Quellen des Lebens, die
Grundlage der Knechtschaft in jeder Form, des sozialen Elends, der geistigen Herabwürdigung und politischen Abhängigkeit
bildet; daß deshalb die ökonomische Emanzipation der arbeitenden Klassen das große Ziel ist, welchem jede politische Bewegung
als bloßes Hilfsmittel sich unterordnen sollte; daß alle auf dieses große Ziel gerichteten Anstrengungen bisher
an dem Mangel der Solidarität zwischen den vielfachen Zweigen der Arbeit jedes Landes und an dem Nichtvorhandensein eines brüderlichen
Bandes der Einheit zwischen den arbeitenden Klassen der verschiedenen Länder gescheitert sind; daß die Emanzipation der Arbeit
weder ein lokales noch ein nationales, sondern ein soziales Problem ist, welches alle Länder umfaßt,
in denen moderne Gesellschaft existiert, und dessen Lösung von der praktischen und theoretischen Mitwirkung der vorgeschrittensten
Länder abhängt; daß das gegenwärtige Wiederaufleben der arbeitenden Klassen in den gewerkthätigen LändernEuropas, während
es neue Hoffnungen rege macht, eine feierliche Warnung vor einem Rückfall in alte Irrtümer enthält und ein unmittelbares
Bündnis der noch getrennten Bewegungen erfordert: aus diesen Gründen erklärt der erste internationale Arbeiterkongreß, die
internationale Arbeiterassociation und alle ihr angehörigen Gesellschaften und Individuen, Wahrheit, Recht und Sitte als die
Grundlage ihres Betragens untereinander und gegen alle ihre Mitmenschen ohne Rücksicht auf Farbe, Bekenntnis oder Nationalität
anzuerkennen. Der Kongreß betrachtet es als Pflicht des Mannes, die Rechte eines Mannes oder Bürgers nicht
bloß für sich selbst, sondern für jedermann, der seine Pflicht thut, zu fordern. KeineRechte ohne Pflichten, keine Pflichten
ohne Rechte.«
Die Organisation der I. war folgende: Von den Lokalsektionen (den Mitgliedern der I. an einem Ort) wurden
Delegierte gewählt;
die Delegierten der Föderationen bildeten dann den Kongreß, der jährlich
zusammentreten und das souveräne Vereinsorgan sein sollte.
Neben ihm war das leitende Verwaltungsorgan der Generalrat (Sitz
in London), in dem zugleich die Generalsekretäre für die einzelnen Länder funktionierten. (K. Marx war der Generalsekretär
für Deutschland.)
[* 33] Kongresse fanden nacheinander statt in Genf
(1866), Lausanne
[* 34] (1867), Brüssel
[* 35] (1868), Basel
[* 36] (1869).
Durch die Beschlüsse auf diesen Kongressen wurde das radikale positive politische und ökonomische Programm im einzelnen festgestellt,
das letztere namentlich durch die Beschlüsse in Brüssel und Basel
(s. Sozialismus).
Die I. gewann schnell in allen industriellen Ländern (außer in England) Boden, die Zahl der Mitglieder
bezifferte sich bald auf viele Hunderttausende, mit den äußern Erfolgen wuchs die Zuversicht der Führer auf den Sieg der
nahen sozialen Revolution, die Geschicklichkeit, aber auch die Kühnheit der Agitation - nach dem Ausbruch des deutsch-französischen
Kriegs und der Gründung der französischen Republik trug man sich sogar mit dem Gedanken an die Ausführbarkeit
einer sozialen Revolution in Deutschland, wo die I. zahlreiche Mitglieder und unter der Führung von Bebel,
¶
Die Sozialdemokraten der verschiedenen Länder, gespalten jetzt in Anarchisten und Gemäßigtere, unterhalten
noch internationale Verbindungen; aber eine einheitliche Organisation, wie sie in der I. bestand, existiert nicht mehr.
Vgl.
Eichhoff, Die internationale Arbeiterassociation (Berl. 1868);
(neulat.), ins Innere des Landesoder an einen bestimmten Ort, besonders in eine Festung,
[* 40] verweisen, eine gegen politische Flüchtlinge, auch gegen die auf neutrales Gebiet übergetretenen Truppenteile kriegführender
Mächte angewendete Maßregel.
ein Gebiet, welches einer bestimmten Person, Körperschaft, Behörde etc. vorbehalten
und Dritten gegenüber abgeschlossen ist. So spricht man z. B. davon,
daß eine Angelegenheit, welche unter Ausschluß der Öffentlichkeit im Schoß einer Gemeindevertretung behandelt wird, ein
I. derselben sei;
die Beilegung von Differenzen unter den Mitgliedern eines Kollegiums ist ein I. dieser Behörde u. dgl.
besonders Geschäftsträger zweiten Ranges, welcher
vom Papst in diejenigen Länder gesandt wurde, die ihm wegen ihrer Unbedeutenheit keinen Nunzius (s. d.) zu erfordern schienen;
dann Titel des österreichischen Gesandten bei der Pforte, weil früher zwischen beiden Ländern nicht Friede, sondern nur Waffenstillstand
geschlossen wurde und deswegen kein bleibender Gesandter dort verweilte, ein Titel, welcher später auf
den ständigen Gesandten überging, jetzt aber außer Gebrauch ist.
(lat.), Unterbrechung; dann Einrede, Einspruch, Mahnung des Gläubigers an den Schuldner (s. Verzug); im
parlamentarischen
Leben die formelle Anfrage, welche an die Staatsregierung um Auskunftserteilung oder um Rechenschaft über eine bestimmte
Angelegenheit seitens der Volksvertretung gerichtet wird. Manche Verfassungsurkunden (z. B. die preußische,
Art. 81) räumen den Kammern ausdrücklich das Recht ein, die Regierung zu interpellieren. In diesem Fall besteht für die Regierung
die Verpflichtung zur Beantwortung, sei es, daß dieselbe materiell auf die Sache eingeht, sei es, daß sie ablehnend ausfällt.
Aber auch da, wo die Verfassung das Interpellationsrecht des Landtags nicht ausdrücklich anerkennt, wird
dasselbe in der parlamentarischen Praxis geübt, so namentlich auch im deutschen Reichstag. Nach der Geschäftsordnung desselben
(§ 32 ff.) müssen Interpellationen an den Bundesrat mindestens von 30 Mitgliedern unterzeichnet sein und dem Präsidenten
übergeben werden, welcher sie dem Reichskanzler abschriftlich mitteilt und diesen in der nächsten Sitzung
zur Erklärung darüber auffordert, ob und wann er die I. beantworten werde. Im Bejahungsfall wird dann der Interpellant
an dem bestimmten Tag zur Ausführung der I. zugelassen. Eine Diskussion darf sich an die Beantwortung oder Ablehnung der I.
anschließen, wenn von mindestens 50 Mitgliedern darauf angetragen wird. Abgesehen von der förmlichen
I., ist es auch einzelnen Abgeordneten unbenommen, Anfragen über diesen oder jenen Gegenstand an die Vertreter der Regierung
zu richten, wie dies namentlich bei der Etatsberatung vielfach geschieht. Eine Verpflichtung zur Beantwortung solcher Fragen
besteht allerdings nicht.
in der Handschriftenkunde und philologischen Kritik die Verfälschung des ursprünglichen Textes einer Schrift durch Einschaltung
einzelner Wörter, Sätze oder ganzer Abschnitte. Dergleichen Stellen oder Schriften heißen daher interpolierte,
die Handlung selbst I. und deren Urheber Interpolator. Solche Interpolationen reichen in griechischen und römischen Schriftdenkmälern
in sehr alte Zeit zurück; schon Solon schob einen Vers in Homers »Ilias« ein.
Später waren es besonders jüdische und christliche Gelehrte, welche sich dergleichen Fälschungen erlaubten, um dadurch ihren
eignen Lehrmeinungen den Schein höhern Alters und dadurch größeres Ansehen zu verschaffen. Namentlich
waren es auch die Grammatiker, welche seltene und ungewöhnliche Ausdrücke in den alten Schriftstellern durch bekannte, die
man Glosseme nennt, zu ersetzen suchten. Sache der Kritik ist es, solche von fremder Hand
[* 43] gemachte Zusätze ausfindig zu machen
und auszuscheiden. - In der Mathematik bezeichnet I. die Einreihung neuer Glieder
[* 44] zwischen zwei Gliedern
einer nach einem bestimmten Gesetz fortschreitenden Reihe von Größen, so daß sie sich an dieses Gesetz entweder völlig oder
doch möglichst nahe anschließen. So wird z. B. eine Vermehrung derGlieder einer arithmetischen oder geometrischen Progression
in der Weise bewirkt, daß man zwischen je zwei aufeinander folgende Glieder dort das arithmetische, hier
das geometrische Mittel einschaltet. Die I. kommt namentlich in der Astronomie
[* 45] häufig vor; einfache Interpolationen hat man
aber auch fortwährend bei Benutzung der Logarithmentafeln auszuführen.
¶
(lat.), einschalten, zustutzen, einrichten, verfälschen (s.
Interpolation). ^[= (lat., "Einschaltung"), in der Handschriftenkunde und philologischen Kritik die Verfälsch ...]
(interpunktieren, lat.), Interpunktionszeichen setzen (s.
Interpunktion). ^[= (lat.), die geregelte Anwendung gewisser Schriftzeichen, wodurch die Verbindung und Trennung ...]
(lat.), die geregelte Anwendung gewisser Schriftzeichen, wodurch die Verbindung und Trennung
der Wörter und Sätze sowie die Hebung
[* 47] und Senkung der Stimme, beides unerläßliche Bedingungen eines logisch richtigen und schönen
(euphonischen) mündlichen Ausdrucks, bezeichnet wird. Der Name I. stammt zwar von den Römern, doch verbanden diese einen andern
Begriff damit, insofern sie nämlich, wie auch die Griechen, nur nach Maßgabe oratorischer, also
den Vortrag und die Deklamation betreffender, Prinzipien und zwar lediglich mittels bloßer Punkte am Ende der Sätze oder durch
Absätze (versus, griech. stichoi) interpungierten.
Die neuere, mehr an die Regeln der Grammatik sich anschließende I. ist von dem alexandrinischen GrammatikerAristophanes erfunden
und von spätern Grammatikern weiter ausgebildet worden. Zu Karls d. Gr. Zeiten war sie aber wieder so sehr
in Vergessenheit geraten, daß Warnefried und Alkuin sie so gut wie ganz von neuem einführen mußten. Anfangs bediente man
sich dabei nur eines auf dreifache Art angebrachten Punktes oder Stigmas und bisweilen noch eines Striches; da man aber dabei
keine bestimmten Regeln befolgte, so blieb die I. lange Zeit sehr schwankend, bis zu Ende des 15. Jahrh.
die gelehrten venezianischen BuchdruckerManutius die Interpunktionszeichen vermehrten und über deren Gebrauch festere Regeln
aufstellten.
Sie sind daher als die eigentlichen Urheber der gegenwärtigen Interpunktionsmethode zu betrachten, und es ist außer einzelnen
genauern Bestimmungen nichts Wesentliches mehr hinzugekommen. Doch weichen im einzelnen die verschiedenen
europäischen Völker betreffs ihrer Methode der I. vielfach voneinander ab, wie z. B. im Englischen vor and (und) sehr häufig
ein Komma oder Strichpunkt gesetzt, dagegen bei Relativsätzen meist kein Interpunktionszeichen angewendet wird, u.
dgl. m.
Vgl. Bieling, Das Prinzip der deutschen I. (Berl. 1886).
der Zwischenmagistratus, welcher im Fall einer Vakanz die Stelle der Könige oder der obersten Magistrate
zum Zweck einer Neuwahl derselben vertrat; die Zwischenregierung selbst hieß Interregnum. Nach dem Tode des Romulus geschah (nach
Livius) die Wahl durch den Senat, und es wurden dazu die zehn Ersten desselben (Decem primi) ausersehen, welche von fünf zu
fünf Tagen abwechselnd die Regierung führten; in späterer Zeit wurde der I. vom Senat vorgeschlagen
und
von den Patriziern in den Kuriatkomitien gewählt, der dann ebenfalls die Regierung nur fünf Tage führte und nach deren Ablauf
[* 50] seinen Nachfolger bestimmte; es war aber eine stets beobachtete Regel, daß die Neuwahl nie durch den ersten I. geschehen durfte.
Zur Zeit der Könige war nach dem Tod eines derselben, da die königliche Würde nicht erblich war, immer
ein Interregnum nötig, und ein solches hat daher auch stets stattgefunden, nur mit Ausnahme der beiden letzten Könige, welche
ebendeshalb nicht als gesetzlich gewählt galten. Zur Zeit der Republik fand es nur statt, wenn die obersten
Magistrate während ihrer Amtsführung starben oder das Amt niederlegten oder die Neuwahl beim Ablauf des Amtsjahrs noch nicht
zu stande gekommen war. In der Kaiserzeit war nicht mehr die Rede davon.
(lat., Diskont, Skonto, Rabatt), der Vorteil, welcher dem Gläubiger durch Zahlung einer Geldschuld vor der
Verfallzeit erwächst (commodum repraesentationis). Wird nämlich eine Schuld, welche unverzinslich oder
mit geringern als landesüblichen Zinsen zu verzinsen ist, vor dem Fälligkeitstermin gezahlt, so gewinnt der Gläubiger die
Zinsen oder doch den Mehrbetrag der Zinsen, welche er in der Zwischenzeit aus dem Kapital ziehen kann. Die dem Schuldner hierfür
zu gewährende Vergütung oder der dafür an dem Kapital zu machende Abzug pflegt im Handelsverkehr durch
besondere Vereinbarung oder nach Handelsbrauch festgestellt zu werden.
Berechtigt zum Abzug des I. ist der Schuldner außerdem nur, wenn der Gläubiger damit einverstanden ist. Über die Art und
Weise, wie alsdann das I. zu berechnen sei, ist viel gestritten worden. Nach der sogen.
Carpzovschen Methode wird der Betrag der landesüblichen Zinsen einfach aus dem Kapital auf die Zwischenzeit berechnet. Dies
ist zwar bei einem kurzen Zeitraum unbeträchtlich und wird praktisch vielfach zur Anwendung gebracht, aber arithmetisch
unrichtig. Denn wenn ich für 1000 Mk., welche ich in Jahresfrist zu erhalten habe, nach Abzug
von 4 Proz. Zinsen auf ein Jahr mit 40 Mk. nur 960 Mk. erhalte, so habe ich, wenn
ich diese 960 Mk. sofort zu 4 Proz. ausleihe, nach Ablauf des Jahrs nicht den vollen Betrag meiner Forderung von 1000 Mk., sondern
nur 998 Mk. 40 Pf. Bei größern Terminen führt diese Rechnungsweise sogar zu reinen Absurditäten. Das
richtige Prinzip ist vielmehr dies: man muß dem Gläubiger so viel bezahlen, daß er, wenn er diese Summe sofort zu landesüblichen
Zinsen ausleiht, an Hauptgeld und Zinsen zur eigentlichen Verfallzeit so viel hat, als das zu diesem Zeitpunkt
¶
mehr
geschuldete Kapital beträgt. Hier entsteht nun die Frage, ob dabei Zinseszinsen zu berücksichtigen sind, wie dies die Leibnizsche
Methode will, welche in Preußen gesetzlich anerkannt ist, oder ob nur einfache Zinsen in Rechnung zu stellen sind, wie es nach
der HoffmannschenMethode geschieht, welch letzterer namentlich dann, wenn es sich um kleinere Zinsbeträge
handelt, deren sofortige verzinsliche Anlage nicht wohl thunlich ist, der Vorzug zu geben sein dürfte.
(lat.), Zwischenraum, Entfernung, Abstand, Zwischenzeit. Insbesondere in der Taktik ist I. der Zwischenraum
zwischen zwei nebeneinander stehenden Truppenabteilungen, im Gegensatz zur Distanz der hintereinander stehenden
Abteilungen. BeimSchießen
[* 54] mit Schrapnells heißt I. der Abstand zwischen dem Sprengpunkt des ganzen Geschosses und dem Ziel,
wo die einzelnen kleinen Geschosse
[* 55] zur Wirkung kommen sollen. In Preußen ist dafür jetzt die Benennung Sprengweite eingeführt.
- Im Rechtswesen ist I. s. v. w. Frist. - In der Medizin sind Intervalle diejenigen periodisch wiederkehrenden
Zeiträume der Krankheiten, in welchen die vorzüglichsten Erscheinungen der letztern so sehr zurücktreten, daß der Kranke
völlig oder fast völlig gesund zu sein scheint.
in der Musik das Verhältnis zweier Töne in Bezug auf ihre Tonhöhe, Schwingungszahl oder Schallwellenlänge
(Saitenlänge). Man unterscheidet konsonante und dissonante Intervalle.
1) Konsonante Intervalle sind diejenigen, welche die Töne desselben Klanges (Dur- oder Mollakkords) bilden
können, nämlich: a) der Einklang (die zweimalige Setzung desselben Tons) mit dem Schwingungs- und Saitenlängenverhältnis
1:1; die Oktave (die Wiederholung desselben Tons in nächst höherer oder nächst tieferer Lage, Verhältnis des Grundtons zum
zweiten Oberton, vgl. Aliquottöne) mit der Schwingungszahl 1:2 (bei Schwingungszahlenverhältnissen kommt
die kleine Zahl immer dem tiefern Ton zu, bei Saitenlängenverhältnissen dagegen dem höhern; beide Verhältnisse sind einander
reciprok) und dem Saitenlängenverhältnis 2:1; die Doppeloktave 1:4 (4:1), Tripeloktave 1:8 (8:1), überhaupt alle Oktaverweiterungen
des Einklanges;
c) die (große) Terz, das Verhältnis
des ersten Tons zum dritten in der Durtonleiter 4:5 (5:4); die (große) Dezime (die Oktaverweiterung der großen Terz) 2:5 (5:2);
die (große) Septdezime (zweite Oktaverweiterung der großen Terz, Verhältnis des Grundtons zum fünften
Oberton) 1:5 (5:1); die kleine Sexte (Umkehrung der großen Terz, vgl.
obenQuarte) 5:8 (8:5); die kleine Terzdezime oder Tredezime
(Oktaverweiterung der kleinen Sexte) 5:16 (16:5) sowie alle fernern Oktaverweiterungen der großen Septdezime und kleinen Tredezime;
d) die kleine Terz, das Verhältnis des ersten Tons zum dritten in der Molltonleiter 5:6 (6:5); die (große)
Sexte (Umkehrung der kleinen Terz, Verhältnis des dritten zum fünften Oberton) 3:5 (5:3); die (große) Tredezime (Oktaverweiterung
der großen Sexte) 3:10 (10:3); die kleine Dezime (Oktaverweiterung der kleinen Terz) 5:12 (12:5); die kleine Septdezime (zweite
Oktaverweiterung der kleinen Terz) 5:24 (24:5) und alle andern Oktaverweiterungen der großen Sexte und
kleinen Terz. In Noten sind die konsonanten Intervalle:
^[img]
2) Dissonante Intervalle sind diejenigen, welche von Tönen gebildet werden, die nicht demselben Klang angehören; die Schwingungszahlen
(resp. Saitenlängenverhältnisse) für dieselben sind leicht zu finden, wenn man Quint- und Terzschritte
von einem der beiden Töne des Intervalls ausführt, bis man den andern Ton erreicht, und die überflüssigen Oktaverweiterungen
durch Kürzungen der größern Zahl mit 2 beseitigt. Am zweckmäßigsten verfährt man, wenn man für jeden Quintschritt
einmal die Zahl 3 als Faktor einführt und für jeden Terzschritt die Zahl 5. Dann findet man zunächst
die Schwingungszahl für den gesuchten zweiten Ton, und die des andern ist die nächst kleinere oder nächst größere Potenz
von 2 (je nachdem, ob er unter oder über dem zweiten Ton liegen soll).
Das so bestimmte I. ist allemal enger als die Oktave;
soll es um eine Oktave erweitert werden, so braucht
man nur die größere Schwingungszahl mit 2 zu multiplizieren. Z. B. ist c:d die große Sekunde;
von c aus erreicht man d durch 2 Quintschritte
(c-g-d);
man hat also die Faktoren 3.3 = 9, die 9 ist die Schwingungszahl für d. Nimmt man die nächst
kleinere Potenz von 2 (= 8), so ist 8:9 die große Sekunde c:d; nimmt man die nächst größere Potenz von 2 (= 16), so ist
9:16 die kleine Septime d:c'. Ebenso findet man z. B. die übermäßige Sekunde c:dis aus c g h ^dis (1 Quintschritt, 2 Terzschritte
= 3.5.5) als 64:75 und ihre Umkehrung, die verminderte Septime, als 75:128. Die Zahl der dissonanten Intervalle
ist sehr groß, da viele derselben auf mehrfache Weise bestimmt werden können, z. B. c:dis als c g ^h dis oder c g d ae h
dis (1. Quinte, 2. Terz oder 5. Quinte, 1. Terz). Die wichtigsten sind:
1) die chromatische Sekunde 24:25 oder 128:135 (die Saitenlängenverhältnisse sind immer die Umkehrungen der Schwingungsverhältnisse);
2) deren Umkehrung, die verminderte Oktave, 25:48 oder 135:256;
3) die (diatonische) kleine Sekunde (Leittonschritt) 15:16;