Interessen - Interessenpolitik und Interessenvertretung
mehr
solches Klagerecht zustehen, wenn mir mein
Freund für jeden
Tag, an welchem
er den Spaziergang unterläßt, die
Zahlung von 10 Mk.
Konventionalstrafe versprochen hat.
die Übereinstimmung zwischen dem Wohlergehen der Einzelnen und demjenigen der Gesamtheit. Während
Vertreter der englischen
Schule der
Nationalökonomie, namentlich
Ricardo und
Malthus, die wirtschaftlichen Zustände pessimistisch
auffaßten und von
Gesetzen sprachen, nach denen das
Elend der
Welt ein unausrottbares sein soll, haben,
nachdem schon früher der Physiokrat
Gournay u. a. die
Ansicht ausgesprochen hatten, das vernünftige
Interesse des Einzelnen
sei immer mit dem allgemeinen verbündet, in der neuern Zeit besonders
Carey und
Bastiat die I. zum Kernpunkt ihrerLehren
[* 3] gemacht.
Nach
Bastiat besteht eine I. zwischen
Moral und
Volkswirtschaft; der Einzelne fördert durch sein tugendhaftes Verhalten zugleich
sein wirtschaftliches
Interesse und das der Gesamtheit. Zwischen den richtig verstandenen
Gesetzen der
Moral und der Wirtschaftslehre
findet ein
Widerspruch nicht statt. Es besteht aber auch ferner I. zwischen den einzelnen wirtschaftlichen
Klassen, zwischen Grundbesitz,
Handel und
Industrie, zwischen Arbeitern und Arbeitgebern.
Zins und
Unternehmergewinn wachsen nicht auf
Kosten des
Arbeitslohns, sondern zugleich mit dem letztern. Als
Bedingung einer vollständigen
I. wird
Freiheit des wirtschaftlichen
Verkehrs genannt, während dieselbe nach
Carey nicht ohne
Pflege und
Schutz durch den
Staat
zu verwirklichen ist. In Wirklichkeit kann die I. nur als ein
Ideal betrachtet werden, welches bei keiner
gesellschaftlichen Verfassungsform, von der sozialistischen bis zur extrem freihändlerischen, vollständig zu erreichen
ist.
und
Interessenvertretung. In der
Politik ist das
Interesse (s. d.) das bewegende
Element, und insofern
es sich bei der politischen Thätigkeit um die Vertretung der
Interessen des
Staats, der Dynastie, der
Regierung, der
Gemeinden oder um die
Interessen des Nationalwohlstands, des
Handels undVerkehrs, der Machtstellung und der
Ehre
der
Nation u. dgl. handelt, ist alle
Politik eine Interessenpolitik. Man pflegt jedoch diesen
Ausdruck regelmäßig anzuwenden,
um eine einseitige Interessenpolitik, d. h. ein einseitiges Verfolgen spezieller
Interessen ohne Rücksicht, ja vielleicht sogar im
Widerspruch mit den
Interessen der Gesamtheit, zu bezeichnen.
Daß jemand für ein rechtlich erlaubtes und zulässiges
Interesse eintritt und dasselbe zu fördern sucht, ist gewiß nichts
Unrechtes; es ist unter Umständen sogar mehr oder weniger verdienstlich. Darum ist es auch durchaus
nicht tadelnswert, wenn zur Erreichung solcher
Zwecke die einzelnen Interessentengruppen sich fester zusammenschließen, wenn
sie eine planmäßige
Interessenvertretung organisieren, und wenn sie für ihre
Interessen eine
Agitation unterhalten. Tadelnswert
kann eine solche
Interessenvertretung aber dann sein, wenn sie einseitig da vorherrscht, wo das allgemeine
Interesse entscheiden
sollte. Das moderne Staatsleben stellt das letztere in den
Vordergrund.
Die
Wahl der Volksvertreter in
Staat,
Provinz,
Kreis
[* 4] und
Gemeinde kann nämlich
entweder so geordnet sein, daß die verschiedenen
Arten des
Besitzes, die man als verschiedene Interessenklassen bezeichnet, abgesondert ihre Vertreter wählen, oder so, daß
die
Eigenschaft als
Staatsbürger alle übrigen
Qualitäten des Wählenden überragt und ein gleiches oder
höchstens durch Vermögenszensus abgestuftes
Wahlrecht gewährt wird. Im großen und ganzen war jenes das alte ständische,
dieses ist das moderne
Prinzip.
Unter dem
Streben nach
Interessenvertretung versteht man nun heutzutage
nicht selten die
Reaktion gegen jenen modernen Zug
des Staatslebens, welcher die Berücksichtigung des
Standes und seiner Sonderinteressen
bei politischen
Wahlen ausschließt. Diese
Reaktion vollzieht sich in doppelter Form. Die
Wähler beschließen, nur einen
Angehörigen
ihres
Berufs zu wählen. Landwirte, Fabrikarbeiter, kleine Gewerbtreibende thun sich zusammen, erklären mit
mehr oder weniger
Grund, die
Interessen ihres
Standes seien bisher vernachlässigt worden, und es sei daher notwendig, einen
Mann zu wählen, der diese
Interessen zur Geltung zu bringen vermöge.
Die
Frage, wie weit eine
Interessenvertretung politisch und moralisch zulässig sei, wird vielfach erörtert. Vorab muß gefordert
werden, daß die zur
Wahrnehmung von Berufsinteressen geltend gemachten Bestrebungen sich innerhalb der
Grenzen
[* 8] der strengsten
Legalität halten. Die
Bildung von
Vereinen zur Wahrung gemeinsamer Berufsinteressen ist
an sich durchaus
zulässig; allein die
Übertragung irgend eines obrigkeitlichen
Attributs an sie ist nicht selten nachteilig, vielmehr sollten
diese
Vereine ihren Einfluß lediglich dem
Gewicht der von ihnen beigebrachten
Gründe verdanken. In
Deutschland
[* 9] ist die
Landwirtschaft
durch ein ganzes
Netz von landwirtschaftlichen
Vereinen vertreten, die zum Teil staatlich subventioniert
werden. Wo, wie in
Preußen
[* 10] das
Landesökonomiekollegium, ein oberster landwirtschaftlicher Beirat der Staatsbehörde besteht,
pflegt der Einfluß desselben auf
Fragen von technischem und wissenschaftlichem
¶
Die letztern haben die Rechte juristischer Personen, welche den Handelskammern abgehen, aber nicht das Recht, zwangsweise von
den Berufsgenossen Steuern einzufordern welches die Gewerbe- und Handelskammern charakterisiert. Aus diesen verschiedenen Vertretungen
heraus ist der deutsche Handelstag als eine freie Vereinigung erwachsen. Einzelne Industriezweige haben
Vereinigungen gegründet, welche eigne Preßorgane unterhalten und zuweilen über große Geldmittel verfügen, so die Zucker-,
Spiritus-, Eisenindustrie.
(lat.), in der Physik die gegenseitige Einwirkung zusammentreffender Wellen.
[* 20] Begegnen sich z. B. auf einer
Wasserfläche zwei gleiche Wellensysteme, so wirken sie bei ihrer Durchkreuzung derart aufeinander ein, daß an allen Stellen,
wo die Wellenberge des einen Systems mit den Wellenbergen des andern zusammentreffen, das Wasser zu doppelter
Höhe erhoben, an den Stellen, wo zwei Wellenthäler zusammenkommen, zu doppelter Tiefe hinabgedrückt und dort, wo je ein
Wellenberg mit einem Wellenthal zusammenfällt, auf sein ursprüngliches Niveau, das es im Ruhezustand einnahm, zurückgeführt
wird. An diesen letztern Stellen heben sich also die beiden Wellenbewegungen gegenseitig auf, an jenen
dagegen unterstützen und verstärken sie sich.
Ebenso wie zwei
Wasserwellen wirken auch zwei Schallwellen oder zwei Lichtwellen aufeinander, indem sie sich an den Stellen,
wo sie mit entgegengesetzten Schwingungsrichtungen zusammentreffen, gegenseitig vernichten, so daß zwei Schallwellen daselbst
Stille, zwei Lichtwellen Dunkelheit hervorbringen. Gehen die beiden Wellenbewegungen von ihren Mittelpunkten gleichzeitig aus,
so liegen die Punkte, in welchen Verstärkung
[* 21] eintritt, so, daß die von den Mittelpunkten nach ihnen hingehenden Strahlen gleiche
Wege oder solche Wege zurückzulegen haben, welche um eine Anzahl ganzer Wellenlängen verschieden sind; Vernichtung dagegen
findet in jenen Punkten statt, wo die Strahlen mit einem Wegunterschied von einer halben Wellenlänge oder
überhaupt einer ungeraden Anzahl halber Wellenlängen eintreffen. Namentlich in der Lehre vom Licht
[* 22] spielt die I. eine wichtige
Rolle und gibt Anlaß zu zierlichen Erscheinungen, in welchen die Stellen gegenseitiger Verstärkung und Vernichtung als abwechselnd
helle und dunkle Streifen oder Ringe gesehen werden. (Vgl. die Artikel »Beugung des Lichts«,
[* 23] »Fresnels Spiegelversuch«,
[* 24] »Newtonsche Farbenringe«,
»Polarisation
[* 25] [chromatische]«, »Schall«,
[* 26] »Wellenbewegung«.)
[* 27]
in der Malerei s. v. w. Innenansicht, Bild vom Innern eines Zimmers
oder Gebäudes;
kam als besonderes Fach der Malerei erst bei den Niederländern gegen Ende des 16. Jahrh.
in Aufnahme (durch H. van Steenwyck, P. Neeffs den ältern u. a.).
Bezeichnung für die einstweilige Regelung kirchlicher oder politischer Zustände,
welche so lange gilt, bis sie endgültig geordnet wird. Insbesondere versteht man darunter drei Versuche
einer einstweiligen Ausgleichung in Religionssachen, welche unter der RegierungKaiserKarlsV. in Deutschland zwischen Katholiken
und Protestanten bis zum Entscheid einer allgemeinen Kirchenversammlung gemacht wurden. Das erste derselben war das Regensburger
I. von 1541, der wahrscheinlich von Bucer in lateinischer Sprache
[* 28] abgefaßte Entwurf einer Vereinbarung über die
kirchlichen Streitfragen, welcher dem RegensburgerReligionsgespräch und auch dem Reichstagsabschied zu Grunde gelegt wurde;
der letztere bestimmte, daß die Evangelischen bis zum Zusammentritt des Konzils nicht über und wider die verglichenen Artikel
hinausgehen sollten; die wesentlichsten Punkte der Reformation waren in den Artikeln zugestanden.
Protestanten nur insofern, als einige Feiertage abgeschafft, die Einziehung der Kirchengüter stillschweigend gestattet, die
Ehe den Geistlichen bis zur Entscheidung durch ein allgemeines Konzil erlaubt und der Genuß des Abendmahls in beiderlei Gestalt
unter der Bedingung zugestanden wurde, daß der Genuß des Abendmahls unter Einer Gestalt weder Tadel noch Mißbilligung
erlitt. Aber der Kaiser erreichte mit diesem I. seinen Zweck keineswegs. Zwar wurde es als Reichsgesetz verkündigt,
aber die Mehrzahl der katholischen Stände wollte von gar keinen Zugeständnissen wissen, und in den evangelischen Landen mißachtete
man, wo man sich nur dem Druck der kaiserlichen Waffen
[* 30] entziehen konnte, seine Vorschriften; es blieb eine
Maßregel auf dem Papier.
Zwar erließ der Kaiser ein strenges Verbot, etwas gegen das I. zu schreiben, zu predigen oder zu drucken; allein bald erschienen
Flugschriften dagegen in Menge. Magdeburg
[* 31] war der Sammelplatz der wegen des I. Vertriebenen und die Schmiede der Flugschriften.
Daher ward es spottweise die »KanzelGottes« genannt, während die Gegner des I. letzteres die »Sphinx
[* 32] Augustana«,
»des Papstes Unterhemd« etc. titulierten. Auch Spottlieder wurden in Menge darauf gedichtet und zirkulierten im Volk.
Von seiten der Regierung wurde es im Juli 1549 als Landesgesetz eingeführt. Dasselbe erklärte die äußerlichen
Dinge, die Formen des Kultus, für Adiaphora und wahrte bloß hinsichtlich des Glaubens im ganzen den evangelischen Standpunkt.
Dennoch fanden sich auch in und außer Sachsen nicht wenige Theologen, welche sich gegen dieses I. sowie den Urheber und die
Anhänger desselben, Interimisten oder Adiaphoristen genannt, in Vorwürfen und Schmähungen ergingen.
Das Haupt dieser Gegner des I. war MatthiasFlacius (s. d.), der sogleich, als er von den Versammlungen und Beratungen
der Theologen zu Zelle
[* 37] und Pegau gehört hatte, seine Professorstelle zu Wittenberg niederlegte und sich in die Oppositionsstadt
Magdeburg begab, wo er soviel wie möglich Gegner gegen das I. zu werben suchte, und von
wo fast 30 Jahre
lang eine Unzahl von Schmähschriften gegen das I. und seine Anhänger erschien. Das Leipziger I. verlor seine Geltung schon
1552, als KurfürstMoritz sich gegen den Kaiser erhob und dem Protestantismus in Sachsen wieder freie Bahn ließ.
(Interimsquittung), die vorläufige Bescheinigung über den Empfang einer Zahlung, welche einstweilen
bis zur Ausfertigung einer förmlichen Quittung oder eines förmlichen Schuldscheins ausgestellt und dann gegen dieses Dokument
umgetauscht wird. Interimsscheine über die Voll- oder Teileinzahlung auf eine Aktie (Aktienpromessen,
-Certifikate, -Anteilscheine) dürfen nicht auf den Inhaber lauten (s. Aktie, S. 263). Im Wechselverkehr kommen Interimsscheine
(oft unrichtigerweise Interimswechsel genannt) namentlich dann vor, wenn jemand einen auf einen Auswärtigen gezogenen Wechsel
zum Einkassieren erhält und daher den Empfang der Wechselsumme erst nach deren Eingang bescheinigen kann,
oder wenn der Käufer eines Wechsels die Zahlung dafür erst nach einer bestimmten Zeit zu leisten verspricht, oder wenn jemand
einen Wechsel verkauft, den er zwar erwartet, aber noch nicht hat, etc. Von einem wirklichen Interimswechsel kann man in solchen
Fällen nur dann sprechen, wenn ein eigentlicher Wechsel ausgestellt ist. Ein solcher kann aber nach heutigem
Wechselrecht nur über eine bestimmte Geldsumme ausgestellt werden.
(Setzwirtschaft), die Bewirtschaftung eines Bauerngutes während der Minderjährigkeit des Anerben
durch einen hierzu bestellten Dritten (Interimswirt) auf dessen eigne Rechnung und auf eine bestimmte Zeit (Mahljahre), welche
regelmäßig mit der Volljährigkeit des Anerben endigt. Ist diese Zeit abgelaufen, so hat der Interimswirt,
gewöhnlich zugleich Vormund des Minderjährigen, wenn er auch kein Vermögen in das Gut einbrachte, Ansprüche auf Entschädigung
für die auf die Wirtschaft verwandte Zeit und Mühe (Zusicherung einer Leibzucht, einer Abfindung für seine Kinder und selbst
eines bedingten Erbrechts an dem Gut), wie er während der Mahljahre auch verpflichtet ist, das Gut in Bau
und Besserung zu erhalten, die Lasten desselben zu tragen und Ersatz für den von ihm etwa verschuldeten Schaden zu leisten.
Interjektions- oder interjektionale Theorie heißt
eine der neuern Theorien über den Ursprung der Sprache (s. Sprache), wonach dieselbe aus Interjektionen, wie Ah, Oh u. dgl.,
hervorgegangen sein soll.
im katholischen Kirchenrecht die Einkünfte erledigter Pfründen von der Erledigung an bis zu ihrer
Wiederbesetzung.
Diese Zwischenzeitsfrüchte, auf welche früher die Bischöfe, ja selbst der Papst, unter Umständen Ansprüche
erhoben, treten jetzt dem Vermögensstock der Pfründe hinzu, wenn sie nicht, wie in manchen Ländern (Baden,
[* 39] Österreich,
[* 40] Württemberg), gewissen allgemeinen Kirchenfonds zu gute kommen.
Die Kosten der Vakanz werden aus den Interkalarfrüchten
vorweg bestritten.
(lat., griech. Mesostylon), bei griechischen Tempeln der von Achse zu Achse reichende Zwischenraum zwischen
je zwei Säulen,
[* 41] deren Weite durch die Säulendurchmesser bedingt wird.
(von inter lacus, »zwischen den Seen«, nämlich von Thun und Brienz), ursprünglich (seit 1130) ein Augustinerkloster,
später Staatsgebäude, jetzt ein Teil der auf dem Bödeli zerstreuten Gemeinde Aarmühle, mit (1880) 2121 Einw.,
das Hauptstandquartier für die herrlichsten Ausflüge im Berner Oberland, mit einer wahren Gasthofskolonie (am Höheweg), 552 m ü. M.
Während der Saison zählt man hier 20-30,000 Fremde, und der durch diesen Zufluß bedingte Umsatz berechnet sich nach MillionenFrank.
Das Klima,
[* 43] gegen die rauhen Winde
[* 44] geschützt und durch die beiderseitige Seeluft abgekühlt, ist sehr mild
(in den Monaten Juni bis September 17-21° C., im Durchschnitt 18,87° C.) und Brust- und Nervenschwachen zuträglich. Die schönsten
Ausflüge, welche von I. aus gemacht werden, gehen nach der Heimwehfluh, zum Hohbühl, auf die Schynige
Platte, auf den Abendberg etc. oder weiter in Zweigthäler der Lütschine, das gletscherreiche Grindelwald und das durch 20 Wasserfälle
geschmückte enge Lauterbrunnen, oder auch nach dem Faulhorn, Gießbach, Brienz, Meiringen und höher in das Oberhasle (s. Haslethal),
über die Grimsel zum Rhônegletscher etc. Die ganze in der Saison außerordentlich belebte, mit Ortschaften
(Unterseen, I., Matten, Bönigen, Gsteig, Wilderswyl, Mülinen) besäete, wohl angebaute Ebene des Bödeli, rings von Gebirgen
eingerahmt, bildet einen Thalkessel der von See zu See eilenden Aare, welcher aus dem Thalhals von Lauterbrunnen die Lütschine
(jetzt in den BrienzerSee ausgeleitet) zuströmt.
Während die Dampfschiffahrt auf dem Thuner und dem BrienzerSee schon seit 1835, resp. 1839 besteht, ist
eine Verbindungsbahn zwischen beiden Seen, die Bödelibahn (8,4 km lang), welche von Därligen am Thuner See über I. nach
Bönigen am BrienzerSee führt, erst 1874 vollendet. Damals tauchte auch das Projekt mehrerer Bergbahnen (Schynige Platte, Wengernalp
etc.) auf, ist jedoch, wie die Brünigbahn, gegenüber der Ungunst der Zeit
zurückgetreten und erst in jüngster Zeit wieder aufgenommen worden.
(lat.), zwischen den Zeilen geschrieben oder gedruckt;
Interlinearversion, eine zwischen
den Zeilen des Urtextes befindliche wörtlich
genaue Übersetzung, in der Handschriftenkunde auch s. v. w.
Interpolation.
(Zwischenkiefer, Os intermaxillare, Ossa praemaxillaria), zwei kleine Knochenstücke zwischen den
beiden Oberkiefern, bei den meisten Säugetieren zeitlebens deutlich als solche erkennbar, bei den Affen
[* 47] und Menschen jedoch mit den Oberkiefern mehr oder weniger fest verwachsen. In ihnen sitzen die beiden obern Schneidezähne.
BeimMenschen ist schon bald nach der Geburt des Kindes fast jede Spur verwischt, so daß man lange Zeit von ihrer Existenz nichts
wußte und es Goethe (s. d., S. 555) vorbehalten blieb, sie nachzuweisen (daher auch »Goetheknochen« genannt).
S. Schädel.
Name der zu Ende des 16. Jahrh. in Italien
[* 48] aufgekommenen musikalischen
Zwischenaktsunterhaltungen bei Aufführungen von Tragödien, später auch bei denen seriöser Opern. Anfänglich
hingen die Intermezzi der verschiedenen Akte nicht miteinander zusammen, sondern jede behandelte eine andre mythologische
Affaire. Allmählich aber entwickelte sich aus ihnen eine im Gegensatz zur Handlung des Hauptstücks mehr oder weniger scherzhaft
behandelte zweite Handlung, die sich umschichtig mit jener stückweise abspielte.
Ein solches I. war Pergolesis »Serva padrona«. Der
nächste Schritt war die Lostrennung dieser allmählich erwachsenen scherzhaften kleinen Oper aus der unnatürlichen Verstrickung
mit einer seriösen, wodurch die Opera buffa entstand. Die ältesten Intermedien waren einfache Madrigale; auch wurden sie
zeitweilig durch Instrumentalvorträge abgelöst; später trat das Ballettdivertissement an Stelle des I. Die
einzige Form, in der Intermedien noch jetzt existieren (im Drama), ist die der Zwischenaktsmusiken. Allgemeiner gebraucht man
I. für einen unerwarteten, komischen Zwischenfall.
intermittierender Puls (pulsus intermittens),
charakterisiert durch das Ausbleiben einzelner Pulsschläge, ist eine Folge unregelmäßiger Innervation
des Herzmuskels und häufig ein Zeichen von Entartung und beginnender Lähmung des Herzens.
(lat., »Zwischenwelten«,
griech. Metakosmien), diejenigen Räume zwischen den verschiedenen Welten, in welche nach der Lehre des Epikuros (s. d.) die
unsterblichen Götter versetzt werden, um dort von Weltangelegenheiten ungestört ein seliges Leben zu
führen.
pädagogischen Anstalten, nach der die Schüler zugleich Zöglinge sind, d. h. in der Anstalt verpflegt und erzogen werden;
demgemäß soviel wie Alumnat, in vielen Fällen auch gleichbedeutend mit Institut. Im Gegensatz dazu nennt man Anstalten, die
nicht zugleich die Schüler verpflegen, Externate. Internate als Anstalten, die nicht die natürliche, sondern eine
künstliche Lebensordnung darstellen, sollen nicht ohne Not eingerichtet werden; unter Umständen aber (für Waisenhäuser,
Rettungshäuser, Berufsschulen, die eine größere Anzahl junger Leute an einem Punkt anhäufen) sind sie nötig. In solchen
Fällen kann es nur darauf ankommen, sie richtig einzurichten, zwischen straffer Ordnung und thunlichster Annäherung an die
Familienerziehung das rechte Gleichgewicht
[* 50] herzustellen. Ganz mit Unrecht hat man zeitweise Externat und
I. als Stichwörter einander feindlich gegenüberstehender Parteien ausgespielt; so in der Zeit der Raumer-StiehlschenRegulative
vom Oktober 1854 hinsichtlich der preußischen Lehrerseminare.
(Internationale Arbeiterassociation, International working men's association), eine sozialdemokratische
Arbeiterverbindung, deren Gründung, durch K. Marx (s. d.) und andre Vertreter der radikalsten politischen
und sozialistischen Ideen lange geplant, am auf einem Meeting in St. Martin'sHall
[* 51] in London
[* 52] von Sozialisten und radikalen
Republikanern aller Länder beschlossen wurde. Die Verbindung war der erste Versuch, die Sozialdemokratie zu einer einheitlich
organisierten internationalen Partei zu machen, um als revolutionäre Agitationspartei gleichzeitig in allen Ländern für
die Verwirklichung des Marxschen radikalen sozialdemokratischen Programms (s. Sozialismus) und seines Volksstaats zu agitieren
und die soziale Revolution vorzubereiten.
Auf jenem Meeting wurde ein Ausschuß von 50 Personen eingesetzt, um Programm und Statut der Verbindung vorzubereiten;
ein späterer internationaler Kongreß sollte darüber beraten und entscheiden. K. Marx, die Seele der Bewegung, entwarf beides
und fand die Zustimmung sowohl des Ausschusses als des ersten, die I. konstituierenden internationalen Kongresses zu Genf
[* 53] im J. 1866. Das
Programm lautet: »In Erwägung, daß die Emanzipation der arbeitenden Klassen durch die arbeitenden Klassen
selbst erobert werden muß; daß der Kampf für die Emanzipation der arbeitenden Klassen nicht einen Kampf für die Klassenprivilegien
und Monopole, sondern für gleiche Rechte und Pflichten und für die Vernichtung aller Klassenherrschaft bedeutet; daß die
ökonomische Abhängigkeit des Mannes der Arbeit vom Monopolisten der Werkzeuge,
[* 54] der Quellen des Lebens, die
Grundlage der Knechtschaft in jeder Form, des sozialen Elends, der geistigen Herabwürdigung und politischen Abhängigkeit
bildet; daß deshalb die ökonomische Emanzipation der arbeitenden Klassen das große Ziel ist, welchem jede politische Bewegung
als bloßes Hilfsmittel sich unterordnen sollte; daß alle auf dieses große Ziel gerichteten Anstrengungen bisher
an dem Mangel der Solidarität zwischen den vielfachen Zweigen der Arbeit jedes Landes und an dem Nichtvorhandensein eines brüderlichen
Bandes der Einheit zwischen den arbeitenden Klassen der verschiedenen Länder gescheitert sind; daß die Emanzipation der Arbeit
weder ein lokales noch ein nationales, sondern ein soziales Problem ist, welches alle Länder umfaßt,
in denen moderne Gesellschaft existiert, und dessen Lösung von der praktischen und theoretischen Mitwirkung der vorgeschrittensten
Länder abhängt; daß das gegenwärtige Wiederaufleben der arbeitenden Klassen in den gewerkthätigen LändernEuropas, während
es neue Hoffnungen rege macht, eine feierliche Warnung vor einem Rückfall in alte Irrtümer enthält und ein unmittelbares
Bündnis der noch getrennten Bewegungen erfordert: aus diesen Gründen erklärt der erste internationale Arbeiterkongreß, die
internationale Arbeiterassociation und alle ihr angehörigen Gesellschaften und Individuen, Wahrheit, Recht und Sitte als die
Grundlage ihres Betragens untereinander und gegen alle ihre Mitmenschen ohne Rücksicht auf Farbe, Bekenntnis oder Nationalität
anzuerkennen. Der Kongreß betrachtet es als Pflicht des Mannes, die Rechte eines Mannes oder Bürgers nicht
bloß für sich selbst, sondern für jedermann, der seine Pflicht thut, zu fordern. KeineRechte ohne Pflichten, keine Pflichten
ohne Rechte.«
Die Organisation der I. war folgende: Von den Lokalsektionen (den Mitgliedern der I. an einem Ort) wurden
Delegierte gewählt;
die Delegierten der Föderationen bildeten dann den Kongreß, der jährlich
zusammentreten und das souveräne Vereinsorgan sein sollte.
Neben ihm war das leitende Verwaltungsorgan der Generalrat (Sitz
in London), in dem zugleich die Generalsekretäre für die einzelnen Länder funktionierten. (K. Marx war der Generalsekretär
für Deutschland.) Kongresse fanden nacheinander statt in Genf
(1866), Lausanne
[* 55] (1867), Brüssel
[* 56] (1868), Basel
[* 57] (1869).
Durch die Beschlüsse auf diesen Kongressen wurde das radikale positive politische und ökonomische Programm im einzelnen festgestellt,
das letztere namentlich durch die Beschlüsse in Brüssel und Basel
(s. Sozialismus).
Die I. gewann schnell in allen industriellen Ländern (außer in England) Boden, die Zahl der Mitglieder
bezifferte sich bald auf viele Hunderttausende, mit den äußern Erfolgen wuchs die Zuversicht der Führer auf den Sieg der
nahen sozialen Revolution, die Geschicklichkeit, aber auch die Kühnheit der Agitation - nach dem Ausbruch des deutsch-französischen
Kriegs und der Gründung der französischen Republik trug man sich sogar mit dem Gedanken an die Ausführbarkeit
einer sozialen Revolution in Deutschland, wo die I. zahlreiche Mitglieder und unter der Führung von Bebel,
¶
Die Sozialdemokraten der verschiedenen Länder, gespalten jetzt in Anarchisten und Gemäßigtere, unterhalten
noch internationale Verbindungen; aber eine einheitliche Organisation, wie sie in der I. bestand, existiert nicht mehr.
Vgl.
Eichhoff, Die internationale Arbeiterassociation (Berl. 1868);
(neulat.), ins Innere des Landesoder an einen bestimmten Ort, besonders in eine Festung,
[* 61] verweisen, eine gegen politische Flüchtlinge, auch gegen die auf neutrales Gebiet übergetretenen Truppenteile kriegführender
Mächte angewendete Maßregel.
ein Gebiet, welches einer bestimmten Person, Körperschaft, Behörde etc. vorbehalten
und Dritten gegenüber abgeschlossen ist. So spricht man z. B. davon,
daß eine Angelegenheit, welche unter Ausschluß der Öffentlichkeit im Schoß einer Gemeindevertretung behandelt wird, ein
I. derselben sei;
die Beilegung von Differenzen unter den Mitgliedern eines Kollegiums ist ein I. dieser Behörde u. dgl.
besonders Geschäftsträger zweiten Ranges, welcher
vom Papst in diejenigen Länder gesandt wurde, die ihm wegen ihrer Unbedeutenheit keinen Nunzius (s. d.) zu erfordern schienen;
dann Titel des österreichischen Gesandten bei der Pforte, weil früher zwischen beiden Ländern nicht Friede, sondern nur Waffenstillstand
geschlossen wurde und deswegen kein bleibender Gesandter dort verweilte, ein Titel, welcher später auf
den ständigen Gesandten überging, jetzt aber außer Gebrauch ist.
(lat.), Unterbrechung; dann Einrede, Einspruch, Mahnung des Gläubigers an den Schuldner (s. Verzug); im
parlamentarischen
Leben die formelle Anfrage, welche an die Staatsregierung um Auskunftserteilung oder um Rechenschaft über eine bestimmte
Angelegenheit seitens der Volksvertretung gerichtet wird. Manche Verfassungsurkunden (z. B. die preußische,
Art. 81) räumen den Kammern ausdrücklich das Recht ein, die Regierung zu interpellieren. In diesem Fall besteht für die Regierung
die Verpflichtung zur Beantwortung, sei es, daß dieselbe materiell auf die Sache eingeht, sei es, daß sie ablehnend ausfällt.
Aber auch da, wo die Verfassung das Interpellationsrecht des Landtags nicht ausdrücklich anerkennt, wird
dasselbe in der parlamentarischen Praxis geübt, so namentlich auch im deutschen Reichstag. Nach der Geschäftsordnung desselben
(§ 32 ff.) müssen Interpellationen an den Bundesrat mindestens von 30 Mitgliedern unterzeichnet sein und dem Präsidenten
übergeben werden, welcher sie dem Reichskanzler abschriftlich mitteilt und diesen in der nächsten Sitzung
zur Erklärung darüber auffordert, ob und wann er die I. beantworten werde. Im Bejahungsfall wird dann der Interpellant
an dem bestimmten Tag zur Ausführung der I. zugelassen. Eine Diskussion darf sich an die Beantwortung oder Ablehnung der I.
anschließen, wenn von mindestens 50 Mitgliedern darauf angetragen wird. Abgesehen von der förmlichen
I., ist es auch einzelnen Abgeordneten unbenommen, Anfragen über diesen oder jenen Gegenstand an die Vertreter der Regierung
zu richten, wie dies namentlich bei der Etatsberatung vielfach geschieht. Eine Verpflichtung zur Beantwortung solcher Fragen
besteht allerdings nicht.
in der Handschriftenkunde und philologischen Kritik die Verfälschung des ursprünglichen Textes einer Schrift durch Einschaltung
einzelner Wörter, Sätze oder ganzer Abschnitte. Dergleichen Stellen oder Schriften heißen daher interpolierte,
die Handlung selbst I. und deren Urheber Interpolator. Solche Interpolationen reichen in griechischen und römischen Schriftdenkmälern
in sehr alte Zeit zurück; schon Solon schob einen Vers in Homers »Ilias« ein.
Später waren es besonders jüdische und christliche Gelehrte, welche sich dergleichen Fälschungen erlaubten, um dadurch ihren
eignen Lehrmeinungen den Schein höhern Alters und dadurch größeres Ansehen zu verschaffen. Namentlich
waren es auch die Grammatiker, welche seltene und ungewöhnliche Ausdrücke in den alten Schriftstellern durch bekannte, die
man Glosseme nennt, zu ersetzen suchten. Sache der Kritik ist es, solche von fremder Hand
[* 64] gemachte Zusätze ausfindig zu machen
und auszuscheiden. - In der Mathematik bezeichnet I. die Einreihung neuer Glieder
[* 65] zwischen zwei Gliedern
einer nach einem bestimmten Gesetz fortschreitenden Reihe von Größen, so daß sie sich an dieses Gesetz entweder völlig oder
doch möglichst nahe anschließen. So wird z. B. eine Vermehrung derGlieder einer arithmetischen oder geometrischen Progression
in der Weise bewirkt, daß man zwischen je zwei aufeinander folgende Glieder dort das arithmetische, hier
das geometrische Mittel einschaltet. Die I. kommt namentlich in der Astronomie
[* 66] häufig vor; einfache Interpolationen hat man
aber auch fortwährend bei Benutzung der Logarithmentafeln auszuführen.
¶