Auch haben in fast allen größern
Städten die
Vereine für i. M. eigne
Häuser (evangelische Vereinshäuser,
meist mit
Herbergen zur
Heimat [jetzt 281 in
Deutschland]
[* 7] verbunden) für ihre Versammlungen etc. erbaut. Vielfach berührt
sich die i. M. mit allgemeinen staatlichen
Interessen, vorzüglich auf dem Gebiet des
Armenwesens
(Arbeiterkolonien, s.
Armenkolonien,
und Verpflegstationen für landstreichende Bettler) und des
Gefängniswesens, wie denn
Wichern, der thatkräftigste Vertreter
der innern
Mission in Norddeutschland, seit 1852 in ein amtliches
Verhältnis zum preußischen
Gefängniswesen
trat und 1858 als vortragender
Rat in das
Ministerium des Innern wie in den
Oberkirchenrat zu
Berlin berufen ward. Mit der sonstigen,
nicht erklärt kirchlichen Vereinsthätigkeit wie auch mit dem adligen
Johanniterorden (s. d.) u. a. ist die i.
M. häufig in ein
Verhältnis friedlichen Zusammenwirkens getreten und hat durch diese mannigfachen Berührungen mit der
Außenwelt
allmählich viel von dem engherzig pietistischen
Anstrich verloren, der ihr oft mit unbilliger
Einseitigkeit, aber nicht immer
unverdient vorgeworfen worden ist. - Auf katholischer Seite herrscht ebenfalls ein reger
Eifer für die Aufgaben
der innern
Mission, die dort, wenn auch nicht unter diesem
Namen, mit Aufwendung großartiger
Mittel von Vinzenzvereinen,
Bonifaciusvereinen
u. dgl. betrieben wird.
Nur mischt sich dort, der katholischen Grundrichtung entsprechend, leicht die propagandistische Absicht in die übrigens
durch Opferwilligkeit ausgezeichnete hilfreiche
Liebe.
Marktflecken in
Tirol,
[* 20] Bezirkshauptmannschaft
Lienz,
Station der Pusterthalbahn, liegt an der
Drau und der Mündung
des Sextenthals in das obere
Pusterthal, 1166 m ü. M., an der
Stelle des zu Anfang des 7. Jahrh. von den
Wenden zerstörten
römischen Aguntum, hat ein Kollegiatkapitel, ein Franziskanerkloster, eine romanische
Kirche aus dem 13. Jahrh., eine
gewerbliche Zeichenschule, einen
Sauerbrunnen, ein
Wildbad (2 km südlich im Sextenthal) mit drei
Mineralquellen und (1880) 1085 Einw. -
1) I.I., der
Heilige, aus
Albano, seit 402
Bischof zu
Rom,
[* 23] war bemüht, die Herrschaft des römischen
Bischofs über
Illyrien
auszudehnen, und hatte mit dem
Patriarchen von
Konstantinopel
[* 24] mehrmals Streit.
Sein Bemühen, den
Metropoliten von
Antiochia zum
Anschluß an
Rom zu bewegen, indem er demselben die zweite
Autorität nach seiner eignen einräumen wollte,
war erfolglos. Als Friedensunterhändler 409 an
Alarich abgesandt, suchte I. denselben von
Rom abzuhalten; allein seine Unterhandlungen
wurden durch den kaiserlichen
Statthalter Jovius vereitelt, und
Rom ward geplündert, während I. noch zu
Ravenna verweilte.
In einem Sendschreiben an die afrikanischen
Bischöfe verdammte er die
Lehre
[* 25] des
Pelagius, verletzte aber
jene durch seine anmaßende
Sprache.
[* 26] Er starb 12. März 417 und wurde nachher heilig gesprochen.
Nach einer in
Lüttich
[* 28] getroffenen Vereinbarung führte ihn
Lothar 1133 nachRom und setzte ihn mit bewaffneter
Hand
[* 29] auf den päpstlichen
Stuhl; I. krönte dafür
Lothar zum
Kaiser. Doch mußte I. bald nach
Lothars Abzug nach
Pisa
[* 30] fliehen. Zwar kehrte der
Kaiser 1137 zurück und demütigte Anaklet wie seinen
ProtektorRoger, allein Anaklet II. gab seine
Ansprüche nicht auf. Nach dessen
Tod (1138) wählten die I. feindselig gesinnten
Kardinäle den
Kardinal
Gregorius als
Viktor III. zum Gegenpapst; indessen ließ sich dieser durch
Bernhard von Clairvaux zur Nachgiebigkeit bewegen,
und I.'
Würde war fortan unbestritten. Dann hielt er eine große
Lateransynode (1139) ab, auf welcher
Peter von Bruys und
Arnold von Brescia verdammt und die päpstlichen
Erlasse Anaklets II. für ungültig erklärt wurden; auch wurde
Roger von
Sizilien
[* 31] in den
Bann gethan.
Letzterer rückte aber
¶
3) I. (III.), vorher Lando Sitino genannt und angeblich aus dem Geschlecht der Frangipani stammend, wurde nach erfolgtem Rücktritt
Calixtus' (III.) von einer kleinen Partei 1178 als vierter Gegenpapst gegen Alexander III. gewählt, gelangte
aber nie zu allgemeiner Anerkennung und wird deshalb in der Reihe der Päpste übergangen. 1180 nahm Alexander III. ihn und seinen
Anhang gefangen und verbannte ihn nach Cava.
Sogar bis nach Konstantinopel suchte I. seinen Einfluß auszudehnen; er veranlaßte den Kreuzzug 1202-1204,
welcher die Gründung des lateinischen Kaisertums zur Folge hatte. Nicht minder als nach außen kräftigte I. das päpstliche
Ansehen im Innern der Kirche; er hielt eine strenge Disziplin aufrecht. 1215 wurde die vierte ökumenische Lateransynode zu
Rom (das zwölfte in der Reihe der ökumenischen Konzile) abgehalten, auf welcher Gesandte von fast allen
christlichen Höfen und Geistliche aus allen christlichen Ländern erschienen. Es wurde hier die Wiedereroberung Palästinas,
die Reformation der Kirche und die Vernichtung der Ketzer beschlossen, die Lehre von der Transsubstantiation im Abendmahl und die
Ohrenbeichte zu Glaubenssätzen erhoben und überhaupt 70 Kanones über Glaubenssatzungen aufgestellt,
die wichtigsten Rechts- und Disziplinarverhältnisse geordnet, die Mönchsorden der Franziskaner und Dominikaner bestätigt.
Hierdurch glaubte er die ketzerische Forderung apostolischer Armut seitens der Kirche zu erfüllen. Gegen die Sekten der Waldenser
und Albigenser rief er eine grausame Verfolgung hervor, indem er das Kreuz
[* 41] gegen sie predigen ließ und
Ketzergerichte einsetzte, aus denen später die Inquisition hervorging. Auf einer Reise begriffen, um zwischen den zwiespältigen
StädtenPisa und Genua
[* 42] zu vermitteln, ward I. vom Tod ereilt. Man schreibt ihm außer andern Kirchengesängen das
»Veni Sancte Spiritus« und »Stabat mater« zu. Sein Privatleben war völlig tadellos und rein, sein Geist
gewaltig und kühn, sein Auftreten äußerst gewandt und erfolgreich. Seine Werke erschienen zu Köln
[* 43] 1575 und zu Venedig
[* 44] 1578;
seine Briefe, 11 Bücher bildend, wurden unter anderm zu Paris 1682 von Baluze veröffentlicht.
Vgl. Hurter, Geschichte Papst I.'
III. und seiner Zeitgenossen (Hamb. 1841-43, 4 Bde.);
Deutsch, I. III. und sein Einfluß auf die Kirche (Bresl. 1876);
Schwemer, I. III. und die deutsche Kirche (Straßb. 1882);
5) I. IV., vorher Sinibald genannt, aus der genuesischen Familie der Fieschi stammend, hatte in Bologna die Rechte studiert,
war sodann Kardinal geworden und wurde, während nach dem TodCölestins IV. der päpstliche Stuhl 1¾ Jahr lang unbesetzt geblieben
war, zum Papst erwählt. Obschon er bis dahin in freundschaftlichem Verhältnis zu KaiserFriedrich II. gestanden
hatte, so veränderte er doch auf einmal sein Betragen gegen diesen. Vergeblich verhandelte der Kaiser
mit dem Papst zu Sutri, um gegen gewichtige Zugeständnisse wieder vom Bann, der ihn seit 1239 belastete, befreit zu werden;
plötzlich floh I. 1244 nach Lyon,
[* 46] wo er seinen Regierungssitz aufschlug. Auf einer 1245
¶
mehr
dahin berufenen Kirchenversammlung klagte er Friedrich II. des Kirchenraubes, des Meineides und der Ketzerei an und beschuldigte
ihn namentlich der Autorschaft eines seit jener Zeit durch das ganze Mittelalter hindurch bis in die Gegenwart vielbesprochenen
Buches: »De tribus impostoribus«. Mochte der Kaiser durch seinen KanzlerThaddäus von Suessa auch noch so
klar verteidigt werden, mochten sich England und Frankreich zu Vermittlern aufwerfen: Friedrich wurde vom Papst aller
seiner Kronen
[* 48] für verlustig erklärt, mit einem fürchterlichen Bannfluch belegt und an die deutschen Fürsten die Aufforderung
gerichtet, eine neue Kaiserwahl vorzunehmen.
8) I. VII., geboren zu Sulmone in den Abruzzen, vorher Cosmus Megliorati genannt, ward Bischof von Bologna,
Schatzmeister Urbans VI., 1389 Kardinal und von der italienischen Kardinalspartei zum Papst erwählt, während die
Gegenpartei an Benedikt XIII. festhielt. Durch einen Aufstand, welcher 1405 zu Rom ausbrach und vom neapolitanischen König
Wladislaw befördert wurde, sah sich I. zwar zur Flucht nach Viterbo genötigt, konnte aber bald dem Ruf
zur Rückkehr folgen und nun Wladislaw in den Bann thun. Seine Unterhandlungen zur Beilegung des Schismas hatten keinen Erfolg.
Er starb
9) I. VIII., früher Johann Battista Cibo, geb. 1432 zu Genua aus einem Adelsgeschlecht, war unter Paul II.
Bischof von Porto, erlangte 1473 die Kardinalswürde und bestieg
als Sixtus' IV. Nachfolger den päpstlichen Stuhl.
Er war der erste Papst, der seine hohe Würde vornehmlich zur Ausstattung seiner eignen Familie verwertete, ein lasterhafter,
unsittlicher Mensch. Er führte die Hexenprozesse offiziell ein. In Verbindung mit Lorenzo de' Medici sorgte
er für die Erhaltung des bestehenden politischen Zustandes in Italien.
Umsonst protestierte er gegen den WestfälischenFrieden. Durch Einführung des Kornmonopols in den Kirchenstaat
versetzte er dem Ackerbau daselbst einen empfindlichen Schlag. Er erließ die viel angefochtene Bulle »Cum occasione« gegen die
»V Propositiones« des Jansenius 1653 und starb In seinem Pontifikat übte den größten Einfluß seine Schwägerin
Olimpia Maidalchini aus; sie beherrschte ihn und die ganze Regierung.
Vgl. Ciampi, Innocenzo X e la sua
corte (Rom 1878).
Nunzius in Frankreich in Haft setzen und Avignon in Beschlag nehmen, und eine 1681 von Ludwig XIV. berufene Versammlung des französischen
Klerus stellte die gegen die Infallibilität des Papstes gerichteten »IV Propositiones Cleri Gallicani« auf. Um in seiner eignen
Stadt unabhängig von den fremden Gesandten zu sein, hob I. die Quartierfreiheit (la franchise) derselben
auf und rief dadurch neuen Streit mit dem französischen Hof
[* 53] hervor. Trotz der protestantenfeindlichen HaltungLudwigs XIV.
war I. ein entschiedener Gegner der gewaltthätigen Politik und der Weltherrschaftspläne desselben und ließ sogar den Sturz
der katholischen Stuarts in England geschehen, um die Bildung einer großen Koalition aller europäischen
Mächte gegen Frankreich zu ermöglichen. Er starb
Vgl. Bonamici, De vita et rebus gestis Innocentii XI. (Rom 1776;
deutsch von Le
[* 54] Bret, Frankf. 1791);
(lat. Contractus innominatus), im röm.
Recht ein »unbenannter« Vertrag, welcher dadurch klagbar wurde, daß der eine Teil leistete und so den andern zur Gegenleistung
verpflichtete.
die im Pflanzenreich überaus verbreitete Erscheinung, daß die vegetative Thätigkeit,
von ältern Teilen fortgesetzt, auf neue Ausgliederungen, z. B. von absterbenden Sprossen auf junge, übergeht.
[* 52] (im Volke Spruck), Hauptstadt des österreich. Kronlandes Tirol, liegt in prachtvoller Hochgebirgslandschaft
unweit der Mündung der Sill in den Inn zu beiden Seiten des letztern, zwischen 2300-2600 m hohen, meist steilen Bergen
[* 59] (Solstein,
Brandjoch, Frauhütt, HoherSattel im N., Patscher Kofel, Waldraster Spitze und Saile im S.), in der größten
Breite
[* 60] des Unterinnthals, am nördlichen Ausgang der von jeher für den Handel zwischen Deutschland und Italien wichtigen Brennerstraße
(jetzt Eisenbahn), 574
m ü. M. und besteht aus der eigentlichen Stadt (Altstadt) und aus den Vorstädten Neustadt,
[* 61] Innrain,
Mariahilf, St. Nikolaus und Dreiheiligen mit der Kohlstadt, zu denen auch noch die angrenzenden Ortschaften
Wilten und Hötting gerechnet werden müssen.
Die Stadt, Station der Arlberg- und der Südbahn, ist freundlich gebaut und enthält vier öffentliche Plätze, worunter der
Rennweg mit dem benachbarten Hofgarten der belebteste ist; die Straßen sind meist breit und mit guten Trottoirs, in der Altstadt
mit Arkaden (Lauben) versehen. Die neuen Stadtteile, namentlich gegen den Bahnhof hin, haben einen ganz
modernen Anstrich. Unter den Kirchen steht die Hofkirche zum heiligen Kreuz (Franziskanerkirche) obenan, die unter Ferdinand
I. durch Nikolaus Thuring und Marx della Bolla 1553-63 im Renaissancestil erbaut wurde.
Andre beachtenswerte Kirchen sind: die Stadtpfarrkirche zu St. Jakob (1721 vollendet) mit Marienbild vonL.Cranach und Grabmal
des DeutschmeistersErzherzogsMaximilian (gest. 1618), die Universitäts- oder Jesuitenkirche (1640), die Servitenkirche
(1614), die Kirche des heil. Johannes von Nepomuk (1735) mit Fresken von Schöpf, die neue gotische Kirche
in der Vorstadt St. Nikolaus und die evangelische Kirche. Unter den Profangebäuden zeichnen sich aus: die kaiserliche Burg
(von Maximilian I. aufgeführt, von Maria Theresia 1766-70 umgebaut), dem Rennweg zugekehrt, mit weitem Hofraum und den sogen.
kaiserlichen Prunkgemächern (darunter der Riesensaal mit Gemälden von Maulbertsch und die Hofkapelle,
von Maria Theresia an der Stelle erbaut, wo ihr Gemahl Franz I. 1765 verschied); das »Goldendachlgebäude« (ehemalige Fürstenresidenz)
mit einem schönen gotischen Erker, dessen Dach
[* 65] mit kupfernen, stark vergoldeten Platten gedeckt ist; die alte Ottoburg, das
Rathaus, das Mauthaus, die Universität, das Theater,
[* 66] das Museum, das Landhaus mit einer zierlichen Kapelle,
das Postgebäude, der Landeshauptschießstand, das Schloß Büchsenhausen u. a. In der Mitte der Maria Theresien-Straße befindet
sich die Annensäule, ein Votivdenkmal der tirolischen Landstände für die Räumung des Landes
von den bayrischen Truppen 1703; am südlichen Ende dieser Straße die Triumphpforte (1765 zum Andenken an die Feier der Ankunft
Maria Theresias und Franz' I. und der Vermählung ihres SohnsLeopold errichtet); vor dem Theater die eherne Reiterstatue des
ErzherzogsLeopold V. (gest. 1632), in den Anlagen am Innufer das Standbild Walthers von der Vogelweide und
auf dem Margaretenplatz der große marmorne Rudolfsbrunnen mit der StatueRudolfs IV. Sehenswert ist ferner der neue Friedhof
im W. der Stadt.
Über den Inn führen drei große Brücken,
[* 69] eine eiserne, eine Kettenbrücke und eine steinerne für die Eisenbahn, außerdem
ein eiserner Steg. I. zählt (1880) 20,537 Einw. (darunter 1384 Mann
Militär), mit Einschluß von Wilten u. Hötting 28,790. Die Industrie erstreckt sich auf Fabrikation von Maschinen, Glocken,
Instrumenten, Schlosserwaren, Zementwaren und Kaffeesurrogaten, auf Baumwollspinnerei und -Weberei, Tuchfabrikation, Seidenweberei,
Zwirn- und Bandfabrikation, Erzeugung von Leibwäsche und Strohhüten, Bierbrauerei
[* 70] u. a.
Hervorragend ist die tirolische Glasmalereianstalt in Wilten.
Der Transithandel ist sehr bedeutend. Während der Sommermonate hat I. auch sehr lebhaften Fremdenverkehr. I. ist Sitz der
Statthalterei, des Oberlandesgerichts, eines Landesgerichts, der Finanzlandesdirektion, eines Hauptzollamtes, der Postdirektion,
der Forst- und Domänendirektion, einer Handels- undGewerbekammer, des 14. Korpskommandos sowie des TirolerLandtags etc. Als
Unterrichtsanstalten sind hervorzuheben: die Leopold Franzens-Universität (vom KaiserLeopold I. 1677 gegründet, 1792 wiederhergestellt, 1810 von
Bayern aufgehoben, 1826 restauriert, aber lange nur aus einer juristischen und philosophischen Fakultät und einer chirurgischen
Lehranstalt bestehend, 1858 durch eine theologische, von Jesuiten besorgte Fakultät vermehrt, endlich 1869 durch die medizinische
vervollständigt) mit 75 Lehrenden und 720 Studierenden, einer Bibliothek von mehr als 60,000 Bänden,
einem anatomischen Museum, physikalischem und Naturalienkabinett, einem chemischen Laboratorium,
[* 71] einem wegen seiner Alpenflora
bekannten botanischen Garten
[* 72] etc.; ein Obergymnasium, eine Oberrealschule, Bildungsanstalten für Lehrer und Lehrerinnen, eine
Staatsgewerbeschule und eine Handelsschule.
Die Wichtigkeit der Lage von I., am nördlichen Ausgang der Brennerstraße, erkannten bereits die Römer,
welche an der Stelle des heutigen DorfsWilten, südlich bei I., Veldidena, ihre Hauptniederlassung in Rätien, gründeten. Nachdem
dieselbe in der Völkerwanderung zerstört worden, erhob sich später nach dem Einbruch der Bojoaren aus den Trümmern das 1128 gestiftete,
noch heute prangende Prämonstratenserstift Wilten oder Wiltau und auf dem Schloßberg von Ambras (Omeras),
wo vordem ein Römerkastell gestanden, die Burg der bojoarischen Gaugrafen vom Innthal, als welche uns die Grafen von Andechs
im 12. Jahrh. entgegentreten.
Zunächst gehörte I., zum erstenmal 1028 urkundlich genannt, zum Grundeigentum des KlostersWilten, die
Neugründung des Marktes I. am rechten Innufer begann unter den Andechs-Meranern, seit 1180. Unter dem Schutz dieses mächtigen
Geschlechts bildete sich an der Fähre über den Inn auf dem engen Raum zwischen dem Höttinger Berg und dem linken Ufer eine Ansiedelung
als Sammelplatz für Kaufleute. Aus der Innüberfahrt wurde eine Innbrücke, woraus Name und Wappen des
Ortes entstand. Letzterer war bereits zur Regierungszeit KaiserFriedrichsI. so sehr angewachsen, daß er auf dem breiten rechten
Ufer sich auszudehnen begann. Von nun an entwickelte und vergrößerte sich I. bedeutend; 1239 wurde es von dem letzten
Andechs-MeranerHerzogOtto, Pfalzgrafen von Burgund, als befestigter Ort zur Stadt erhoben. Schon sehr früh
befand sich daselbst eine landesfürstliche Burg, die bereits zeitweise von
[* 68]
^[Abb.: Karte der Umgebung von Innsbruck.]
¶
ofCourt (engl., spr. kohrt), in England Gesamtname der freien Innungen oder Associationen der Rechtsgelehrten und
der die Rechtswissenschaft Studierenden, deren es in London
[* 75] vier gibt (s. Barrister). Dann Bezeichnung der großen, prächtigen
Gebäude oder Gebäudekomplexe für die Mitglieder der I.-Inns of Chancery heißen die den I. nachgebildeten
(und denselben auch meist attachierten) Associationen oder Rechtsschulen, in denen das Equityrecht (nach welchem der Court of
Chancery entscheidet) gelehrt wird, während die I. hauptsächlich Schulen des gemeinen englischen Rechts (Common law) sind.
Völkergruppe der Arktiker oder Hyperboreer, welche die Grönländer, die nördlichen und westlichen
Eskimo und eine Reihe von Stämmen umfaßt, die an der Nordwestküste von Amerika
[* 76] vom MountElias im S. bis zur Kotzebuebucht im
N. wohnen.
Der Zensus von 1880 ermittelte 17,517 I. in Alaska.
allgemeine Bezeichnung für Kaufmannsgilden und Handwerkszünfte, besonders nach
dem bisher üblichen Sprachgebrauch Bezeichnung für die im 19. Jahrh. nach Einführung der
Gewerbefreiheit und Aufhebung der frühern Zunftprivilegien fortbestehenden oder neugebildeten Korporationen von Angehörigen
gleicher od. verwandter Gewerbe (im engern Sinn) zur Förderung gemeinsamer gewerblicher Interessen. Ein
wesentliches Merkmal der I. war bisher, daß die Korporation von den Zünften durch den Mangel gewerblicher Vorrechte sich
unterschied, und daß die korporative Vereinsthätigkeit sich nur auf die gewerblichen Verhältnisse eines Gewerbes oder verwandter
Gewerbe erstreckte, demgemäß auch der Personenverband gebildet war.
Man unterschied ferner I. im engern und weitern Sinn, je nachdem die Innung nur selbständige Gewerbtreibende
als Mitglieder hatte oder aus selbständigen und unselbständigen (Gesellen) gewerblichen Personen zusammengesetzt war. Das
neue Innungsgesetz des DeutschenReichs vom hat einen neuen Begriff von I. geschaffen. Es versteht unter I. freie
lokale Korporationen von selbständigen Gewerbtreibenden (nicht bloß gleicher oder verwandter Gewerbe),
gestattet die Mitgliedschaft aber auch Personen, welche in einem dem Gewerbe, für welches die Innung errichtet ist, angehörenden
Großbetrieb als Werkmeister oder in ähnlicher Stellung beschäftigt sind, außerdem die Ehrenmitgliedschaft andrer Personen.
I. sind in der modernen Volkswirtschaft bei Gewerbefreiheit und freier Konkurrenz neben andern gewerblichen
Korporationen (Gewerbevereinen, Gewerk- und andern Arbeitervereinen, Handwerkerbildungsvereinen, Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften,
gewerblichen Versicherungsgenossenschaften
etc.) ein notwendiges Glied
[* 77] einer gesunden organischen Gestaltung des Gewerbewesens,
ihre Bedeutung liegt namentlich in der Förderung der InteressendesKlein- und Mittelbetriebs, des eigentlichen Handwerks.
Die besondern Aufgaben, die gerade auf diesem Gebiet I. erfüllen können und erfüllen sollten, sind:
1) die Pflege des Gemeinsinns, die Aufrechthaltung und Stärkung der gewerblichen Berufs- und Standesehre unter den Gewerbtreibenden;
4) die Hebung
[* 78] der technischen Arbeitsfähigkeit auch von Meistern und Gesellen und Stärkung der Konkurrenzkraft
des Handwerks. Die Bildung von I. muß der freien Initiative der Gewerbtreibenden überlassen bleiben, man kann vernünftigerweise
bei der heutigen Gestaltung der gewerblichen Produktion in Stadt und Land, in der Groß- und Kleinindustrie nicht daran denken,
Zwangsinnungen einzuführen; aber die Staats- und Kommunalgewalt muß die Bildung und ersprießliche Wirksamkeit
der I. energisch zu fördern bemüht sein, und den I. müssen zu diesem Zweck von der GesetzgebungRechte und Befugnisse eingeräumt
werden, welche sie, ohne ihnen den Charakter von Organen der Selbstverwaltung zu nehmen, zugleich in die Reihe der öffentlichen
Korporationen stellen, sie in den Organismus der öffentlichen Verwaltung als Glieder
[* 79] einfügen. Zu diesen
Rechten gehören namentlich: die Gewährung des Rechts der juristischen Person;
die exekutivische Beitreibung der statutarisch
vorgesehenen Beiträge und verhängten (gesetzlich zulässigen) Ordnungsstrafen nach Art der Beitreibung von Gemeindeabgaben;
die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Korporationsmitgliedern und ihren Lehrlingen, welche sich auf den Antritt, die
Fortsetzung oder Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, auf die gegenseitigen Leistungen aus demselben,
auf die Erteilung oder den Inhalt der Arbeitsbücher oder Zeugnisse beziehen;
die Errichtung von Schiedsgerichten zur Entscheidung
solcher Streitigkeiten, auch zwischen Korporationsmitgliedern und ihren Gesellen, unter der Voraussetzung einer Vertretung
der öffentlichen Gewalt und der Gesellen in denselben;
obrigkeitliche Befugnisse in Bezug auf die Regelung
des Lehrlingswesens (Erlaß von Vorschriften, betreffend das Lehrverhältnis, die Ausbildung, Prüfung der Lehrlinge);
die ausschließliche
Führung eines die Mitglieder als solche kennzeichnenden Titels.