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ein siegreiches Gefecht der Österreicher gegen die Franzosen unter Bertrand.
ein siegreiches Gefecht der Österreicher gegen die Franzosen unter Bertrand.
[* 1] (Hochkirchen), Dorf in der sächs. Kreishauptmannschaft Bautzen, [* 2] Amtshauptmannschaft Löbau, [* 3] mit (1885) 539 evang. Einwohnern (davon 318 Wenden), bekannt durch den Überfall bei Hochkirch, eins der merkwürdigsten Ereignisse des Siebenjährigen Kriegs. Nach der siegreichen Schlacht bei Zorndorf war Friedrich II. so schnell wie möglich nach Sachsen [* 4] geeilt, um dem hart bedrohten Prinzen Heinrich Hilfe zu bringen und Dauns Pläne zu vereiteln. Zwar gelang dies, doch konnte er den bedächtigen Gegner erst dadurch aus seiner festen Stellung bei Stolpen herauslocken, daß er sich gegen die Lausitz wandte.
Daun nahm bei Löbau mit 65,000 Mann abermals eine feste Stellung. Der König, dessen Heer nur 30,000 Mann stark war, lagerte sich demselben in geringer Entfernung gegenüber in einer von den Österreichern völlig beherrschten Position, so daß der Feldmarschall Keith äußerte: »Wenn uns die Österreicher hier ruhig lassen, so verdienen sie gehängt zu werden«. Der König, das Gefährliche seiner Lage einsehend, beschloß, durch einen Angriff auf das Korps des Prinzen von Baden-Durlach, welcher in der Nacht vom 14. bis 15. Okt. gemacht werden sollte, sich aus der Verlegenheit zu ziehen.
Aber Daun hatte inzwischen seinerseits mit großer Umsicht alle Vorbereitungen zu dem besonders von Laudon empfohlenen Überfall getroffen und griff 14. Okt., früh 5 Uhr, [* 5] plötzlich das preußische Lager [* 6] an. Hier entstand große Verwirrung; die Schlaftrunkenen wurden zu Hunderten in ihren Zelten niedergemacht, und die große Batterie, welche die Dorfstraße beherrschte und die gleich anfangs genommen worden war, verbreitete Tod und Verderben. Zwar ordneten sich schnell einige Regimenter und leisteten den entschlossensten Widerstand, allein der dichte Nebel verhinderte jedes kombinierte Zusammenwirken. Hochkirch wurde genommen und ging in Flammen auf.
Vom Gottesacker aus suchten die Preußen [* 7] das Dorf wiederzuerobern, allein die verzweifeltste Tapferkeit war hier vergeblich. Der Feldmarschall Keith und der Prinz Franz von Braunschweig [* 8] fielen, und der König, selbst leicht verwundet, befahl den Rückzug des rechten Flügels auf die Höhe von Dreha, um hier seine Truppen in Schlachtordnung zu stellen. Unterdes war aber auch der linke Flügel umgangen und in Verwirrung gebracht worden; fernerer Widerstand konnte daher nur verderblich werden, und der allgemeine Rückzug wurde in ziemlicher Ordnung ausgeführt. Auf den Kreckwitzer Höhen, nur eine Stunde vom Schlachtfeld, nahm der König Position, und wirklich wagte es Daun, der auch bedeutenden Verlust erlitten hatte, nicht, die Geschlagenen hier anzugreifen; er zog überhaupt nur wenig Vorteil aus dem errungenen Sieg. Die Preußen hatten 9000 Mann, 101 Kanonen, 30 Fahnen, sämtliche Munitions- und Packwagen verloren, die Österreicher 6000 Mann, 10 Kanonen und 3 Fahnen.
[* 1] ^[Abb.: Kärtchen zur Schlacht bei Hochkirch (14. Okt. 1758).]
(engl. High Church), s. Anglikanische Kirche. ^[= (Anglokatholische Kirche, Established church of England), die Staatskirche in England, welche ...]
im Gegensatz zum Tiefland, zum Flachland oder zur Niederung, begreift sowohl Gebirgsland als Hochebenen (s. d.), und es werden vorzugsweise größere, auch politisch oder ethnographisch selbständige Landstriche von beträchtlicher Meereshöhe so genannt (z. B. Savoyen, Abessinien) oder auch noch ausgedehntere Partien von Erdteilen, z. B. das Hochland von Ostasien (den größten Teil des chinesischen Reichs einnehmend). So spricht man auch wohl von einem Hochland Südeuropas, welches nördlich von der norddeutschen und russischen Niederung begrenzt wird und Portugal, [* 9] Spanien, Frankreich, Süddeutschland, die Schweiz, [* 10] Italien, [* 11] die Donauländer, die Türkei [* 12] und Griechenland [* 13] umfaßt. Über das schottische Hochland s. Schottland.
Titel des Oberhauptes des Deutschen Ordens (s. d.), seit dem Übertritt des letzten preußischen Hochmeisters, Albrecht von Brandenburg, [* 14] zum Protestantismus mit dem des Deutschmeisters verbunden (s. Hoch- und Deutschmeister).
s. Mühlen. ^[= (hierzu Tafel "Mühlen"), Vorrichtungen zum Zerkleinern (Mahlen) der Getreidekörner ...] [* 15]
(Hoffart), diejenige in Reden und Handlungen sich ausprägende Gemütsverfassung, in welcher der eigne Wert höher angeschlagen wird, als er wirklich ist (vgl. Demut).
(Hohenaar), Berggruppe der Hohen Tauern, zwischen der Glockner- und Ankogelgruppe, im gleichnamigen Gipfel 3258 m hoch.
Südöstlich das einst reiche Rauriser Goldbergwerk und östlich der Radhausberg, 2684 m, über dem Gasteiner Thal, [* 16] mit dem höchst gelegenen Bergbau [* 17] Österreichs.
Halsgericht, s. Halsgericht. ^[= veralteter Ausdruck für ein Gericht, welches über schwere, mit harten Leibes- oder Lebensstrafen ...]
s. Eisen [* 18] (S. 410 f.) und Öfen [* 19] (hüttenmännische).
(franz. Haut-relief), s. Relief. ^[= (franz., spr. röljeff, ital. rilievo), erhabene Arbeit, diejenige Gattung der Bildnerei, welche ...]
in der bildenden Kunst moderne Bezeichnung für diejenigen Perioden der Renaissancezeit, welche den Höhepunkt der Kunstentwickelung bilden, in Italien für die erste, in Frankreich und Deutschland [* 20] für die zweite Hälfte des 16. Jahrh. Die der Hochrenaissance vorausgehenden und folgenden Perioden nennt man Frührenaissance und Spätrenaissance. Vgl. Renaissance.
s. Keltische Sprachen. ^[= einer der Hauptzweige des großen indogerman. Sprachstammes (s. Indogermanen), der in betreff ...]
dem ältern Sprachgebrauch nach schon seit dem ausgehenden Mittelalter s. v. w. Universität.
Da aber die neueste Zeit eine Reihe von Anstalten hat entstehen sehen, die, obzwar nur für bestimmte Berufsarten vorbildend, doch der Stufe nach den Universitäten gleichstehen, hat das Wort allmählich den Begriff der Gattung angenommen, von der die Universitäten nur eine, wenn auch die vornehmste Art bilden.
Dieser weitere Begriff des Wortes umfaßt auch technische Hochschulen, Militär-, Forst-, Kunstakademien etc. ¶
Berg in Steiermark, [* 22] 2278 m, höchster Punkt der gleichnamigen Gruppe eines Kalkalpenzugs zwischen dem Salzathal, Seeberg und Eisenerz, wird wegen der umfassenden Aussicht häufig bestiegen.
Unter dem Gipfel Schutzhaus (seit 1874).
Gebirgsgruppe der Salzkammergutalpen, an der oberösterreichisch-steirischen Grenze, von dem südwestlich gelegenen Toten Gebirge durch die Steyr getrennt, im Hohenock 1962 m hoch.
Dorf im bayr. Regierungsbezirk Pfalz, Bezirksamt Kaiserslautern, [* 23] Knotenpunkt der Linien Neunkirchen-Worms und Hochspeyer-Münster am Stein der Pfälzischen Eisenbahn, hat eine evangelische und eine kath. Kirche, Dampfsägemühlen, Holzessigfabrikation, Holzkohlenbrennerei, Holzdreherei u. (1885) 2086 meist evang. Einwohner.
bei botan. Namen Abkürzung für W. Hochstetter, Universitätsgärtner in Tübingen. [* 24]
1) Kreisstadt im preuß. Regierungsbezirk u. Landkreis Wiesbaden, [* 26] am Einfluß der Nidda in den Main, Knotenpunkt der Linien Frankfurt [* 27] a. M.-Oberlahnstein-Lollar und Höchst-Soden der Preußischen Staatsbahn und Frankfurt a. M.-Limburg der Hessischen Ludwigsbahn, hat ein altes Schloß, ein Amtsgericht, eine evangelische und eine kath. Pfarrkirche, ein Realprogymnasium, großartige Farbenfabriken, Fabrikation von Schnupftabak und Zigarren, Gas- und Wasserleitungsapparaten, Maschinen, Wachstuch, Gelatine, Möbeln etc., Eisen- und Messinggießerei, Schiffahrt und (1885) 6517 meist kath. Einwohner. Höchst erhielt 1400 vom Erzbischof Johann von Mainz [* 28] Stadtrecht. Am hier Sieg der ligistischen Truppen unter Tilly über Herzog Christian von Braunschweig. Am hier siegreiches Gefecht der Österreicher unter Clerfait gegen die Franzosen unter Jourdan. - 2) Flecken in der hess. Provinz Starkenburg, Kreis [* 29] Erbach, an der Mümling und der Linie Frankfurt a. M.-Eberbach der Hessischen Ludwigsbahn, hat ein Amtsgericht, eine Oberförsterei, 5 Schachtelfabriken, Spat-, Mahl- und Schneidemühlen und (1885) 1888 meist evang. Einwohner.
Konrad von, s. Konrad. ^[= # (mittelhochd. Kuonrât, "kühn an Rat", latinisiert Conradus), deutscher Mannesname, ...]
Stadt, s. Höchstädt. ^[= Stadt im bayr. Regierungsbezirk Schwaben, Bezirksamt Dillingen, links an der Donau ...]
Bezirksstadt im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken, an der Aisch, hat ein Amtsgericht, ein Schloß (darin das Bezirksamt), bedeutenden Hopfen- und Getreidebau, mehrere Brauereien und (1885) 2008 meist kath. Einwohner.
[* 21] (Hochstädt), Stadt im bayr. Regierungsbezirk Schwaben, Bezirksamt Dillingen, links an der Donau und an der Linie Neuoffingen-Ingolstadt der Bayrischen Staatsbahn, hat ein Amtsgericht, 3 Kirchen, ein schönes Schloß mit Wall und Türmen und (1885) 2488 kath. Einwohner. - Höchstädt kommt 1081 zuerst vor, gehörte den Grafen von Wörth [* 30] (s. Donauwörth); kam 1191 an die Hohenstaufen und 1266 an Bayern. [* 31] Hier unterlag Friedrich von Staufen mit dem königlichen Heer dem des Gegenkönigs Hermann von Luxemburg. [* 32] Am wurden bei Höchstädt die Kaiserlichen unter dem Grafen Styrum vom französischen Marschall Villars überrumpelt und in die Flucht geschlagen; dagegen errangen die vereinigten, 52,000 Mann zählenden Heere des Prinzen Eugen und Marlboroughs hier einen glänzenden Sieg über das 56,000 Mann starke französisch-bayrische Heer unter Marschall Tallard, Marschall Marsin und dem Kurfürsten Max Emanuel von Bayern.
Diese erwarteten in einer festen Stellung hinter dem Nebelbach zwischen Lutzingen und Blindheim, das den Stützpunkt ihres rechten Flügels an der Donau bildete, den Feind. Marlborough und Prinz Eugen brachen am Morgen des 13. August aus ihrem Lager am Kesselbach auf, marschierten die Donau aufwärts, letzterer auf dem rechten, Marlborough auf dem linken Flügel, und griffen um Mittag die Bayern und Franzosen an. Mehrere heftige Stürme, namentlich auf Blindheim, wurden abgeschlagen, bis gegen Abend Marlborough durch einen dreifachen Angriff auf die französische Reiterei zwischen Blindheim und Oberglauheim diese zersprengte, Oberglauheim erstürmte und die 9000 Mann starke Besatzung von Blindheim sich zu ergeben nötigte. Die Sieger verloren 12,000 Mann an Toten und Verwundeten, die Gegner 28,000 Mann; auch Tallard wurde gefangen. Es war der erste große Sieg über Frankreich, der dem spanischen. Erbfolgekrieg eine entscheidende Wendung gab. Die Engländer benennen ihn nach dem Dorf Blindheim (s. d.).
[* 21] ^[Abb.: Kärtchen zur Schlacht bei Höchstädt (13. Aug. 1704).]
Art Gauner, die durch seines Auftreten sich den Anschein vornehmer Leute zu geben wissen und meist auch nur in den Kreisen der gebildeten Gesellschaft ihr Wesen treiben.
Das Wort gehört ursprünglich der Gaunersprache an und kommt in der einfachen Form Stabuler (s. v. w. Brotsammler, Bettler) schon im 17. Jahrh. vor.
beliebter Aussichtspunkt des Isergebirges, auf der Westseite des Hirschberger Thals und dem westlichen Ende des Riesengebirges gegenüber, 910 m hoch.
Gut (Summum bonum, Finis bonorum), dasjenige Gut, dem (mit Recht oder Unrecht) unbedingter Wert beigelegt, und welches um deswillen angestrebt wird. Dasselbe ist ein scheinbares, wenn der vermeintlich unbedingte Wert nur bedingt, dagegen das wahre, wenn er wirklich unbedingt ist. Jenes ist bei dem Nützlichen der Utilitaristen und bei dem Sinnlich-Angenehmen der Eudämonisten, dieses bei dem Schönen der Idealisten (Ästhetiker) und dem Guten der Moralisten (Ethiker) der Fall. Das Schöne überhaupt und das Gute als Willensschönes sind einander verwandt; jenes bildet den weitern, dieses den engern Begriff, da zwar das Gute stets schön, aber nicht alles Schöne gut sein muß. Realisierung des Schönen ist Kunst, die des Guten Sittlichkeit; jene findet im Kunstwerk, diese im Charakter Verwirklichung. Wirkung der Kunst ist Genuß, der ¶
Sittlichkeit Seligkeit; Folge des künstlerischen Schaffens für den Künstler Beseligung, des sittlichen Handelns für den Tugendhaften Selbstzufriedenheit. Der im griechischen Altertum berühmte Streit der Kyrenaiker und Epikureer, welche die Tugend in die Glückseligkeit, und der Cyniker und Stoiker, welche die Seligkeit in die Sittlichkeit setzten, ist, wie schon Platon, welcher die Tugend, und Aristoteles, welcher die Eudämonie für das höchste Gut erklärte, gleich wohl erkannt haben, müßig, weil Glückseligkeit ohne Tugend keine ist und die Tugend von selbst Glückseligkeit herbeiführt. höchstes Gut im ethischen Sinn ist daher nach Kants richtiger Bemerkung weder Sittlichkeit noch Glückseligkeit für sich, sondern beider Vereinigung, Einssein von Thun und Sichfreuen des Guten, im weitern, ästhetischen Sinn aber weder kunstmäßiges Schaffen noch künstlerisches Genießen getrennt, sondern die Einigung beider, Einssein von Schaffen und Sichfreuen des Schönen.
Ferdinand von, Geograph und Geolog, geb. zu Eßlingen [* 34] in Württemberg, [* 35] studierte zu Maulbronn und Tübingen Theologie, namentlich aber Naturwissenschaft, promovierte 1852 in Tübingen mit einer kristallographischen Abhandlung über den Kalkspat, [* 36] beteiligte sich an den Arbeiten der Geologischen Reichsanstalt in Wien, [* 37] führte 1853-54 die geologische Aufnahme des Böhmerwaldes, 1855-56 diejenige des Karlsbader Gebirges, Erzgebirges und der basaltischen Mittelgebirge Böhmens aus und habilitierte sich 1856 als Privatdozent an der Universität in Wien. 1857 schiffte er sich auf der Novara ein, verließ aber die Expedition in Neuseeland und widmete der Nord- und Südinsel ein eingehendes Studium. 1860 wurde er Professor der Mineralogie und Geologie [* 38] am polytechnischen Institut in Wien und 1867 Präsident der Geographischen Gesellschaft daselbst. Er bereiste 1863 die Schweiz und Italien, 1869 die Türkei, 1872 Rußland und den Ural, wurde 1876 Intendant des naturhistorischen Hofmuseums, 1877 Direktor des Hofmineralienkabinetts und der anthropologisch-ethnographischen Hofsammlung, die als seine Schöpfung zu betrachten ist, 1878 Obmann der prähistorischen Kommission der Akademie der Wissenschaften und starb in Oberdöbling bei Wien. Er schrieb: »Karlsbad, seine geognostischen Verhältnisse und seine Quellen« (Karlsb. 1856);
»Über die Lage der Karlsbader Thermen« (Wien 1856);
»Neuseeland« (Stuttg. 1863; engl. von Sauter, mit Zusätzen vom Verfasser, das. 1867);
»Topographisch-geologischer Atlas [* 40] von Neuseeland« (mit Petermann, Gotha [* 41] 1863);
»Geologie von Neuseeland« (Wien 1864);
»Paläontologie von Neuseeland« (das. 1864);
»Geologische Beobachtungen auf der Novara-Reise 1857-59«, mit Daten über St. Paul, die Nikobaren etc. (das. 1866);
»Die ausgestorbenen Riesenvögel von Neuseeland« (das. 1862);
»Geologie des östlichen Teils der europäischen Türkei« (das. 1870);
»Über den Ural« (Berl. 1873);
»Geologische Bilder der Vorwelt und der Jetztwelt« (Eßling. 1873);
»Die feste Erdrinde nach ihrer Zusammensetzung, ihrem Bau und ihrer Bildung« (in Hanns »Allgemeiner Erdkunde«, [* 42] 4. Aufl., Prag [* 43] 1886);
»Asien, [* 44] seine Zukunftsbahnen und seine Kohlenschätze« (Wien 1877);
»Leitfaden der Mineralogie« (mit Bisching, 5. Aufl., das. 1883).
Hochstetters »Gesammelte Reiseberichte von der Erdumsegelung der Fregatte Novara« gab v. Haardt (Wien 1885) heraus.
Vgl. Heger in den »Mitteilungen der k. k. geographischen Gesellschaft in Wien« (1884, Heft 8, mit Bibliographie).
s. Stift. ^[= (das S.; Mehrzahl: die Stifter), jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattete, zu kirchlichen ...]
und Deutschmeister, Titel des Oberhauptes des Deutschen Ordens (s. d.), nachdem derselbe infolge der Säkularisation des preußischen Ordensstaats auf Deutschland beschränkt war und Kaiser Karl V. 1530 die Hochmeisterwürde dem bisherigen Deutschmeister übertragen hatte.
Der Friede von Preßburg [* 45] 1805 übertrug diese Würde (später mit dem Titel eines »Großmeisters des Deutschen Ordens«) erblich dem österreichischen Kaiserhaus;
jetziger Inhaber desselben ist Erzherzog Wilhelm (geb.
Das österreichische Infanterieregiment Nr. 4 führt seit der Errichtung 1696 unverändert den Namen Hoch- und Deutschmeister.
und Wohlgeboren, Titel der Freiherren bei schriftlicher Anrede.
(Perduellio, Crimen perduellionis), die gegen den innern Bestand eines Staats durch einen Angriff auf das Staatsoberhaupt, auf die Verfassung oder das Staatsgebiet gerichtete strafbare Handlung. S. Majestätsverbrechen.
höchster Berg der Algäuer Alpen, [* 46] zwischen Iller und Lech, beim Flecken Oberstorf gelegen, eine aus Dolomit bestehende mächtige und schön geformte Felspyramide von 2593 m Höhe, deren durch ein großes Kreuz [* 47] bezeichneter Gipfel eine prachtvolle Aussicht über die Alpen von den Hohen Tauern (Groß-Venediger) bis zu den Glarner Alpen (Tödi) gewährt.
Der Hochvogel wird gewöhnlich von Hinterstein aus über die Berggündelhütte bestiegen.
Hochwaldbetrieb, forstliche Betriebsart (s. Betriebsarten): Baum- und Samenwald mit flächenweiser Verteilung der Altersklassen und daraus hervorgehender Altersgleichheit sowie gleichzeitiger Abnutzung und Verjüngung des Hauptbestandes in jeder Bestandsabteilung, seit Mitte des 18. Jahrh. eingeführt; hat den Femelbetrieb im 19. Jahrh. fast ganz verdrängt. Unterarten des Hochwaldbetriebs:
1) Einfacher Hochwaldbetrieb. Strenge Flächenverteilung der Altersklassen, ohne landwirtschaftliche Nutzung; zerfällt in Kahlschlagbetrieb (Verjüngung nach Kahlhieb) und in Femelschlagbetrieb (Verjüngung vor dem vollständigen Abtrieb und unter dem Schirm des Vorbestandes; s. Femelschlagbetrieb).
2) Hochwald-Überhaltbetrieb. Hochwald mit gleichalterigem Hauptbestand und mit einem aus dem Vorbestand übergehaltenen, zu gemeinschaftlichem Abtrieb mit dem Hauptbestand bestimmten Oberstand (Waldechtern, Überhältern, Standbäumen).
3) Hochwald-Unterbaubetrieb. Hochwald mit gleichalterigem Hauptbestand und mit Unterbau ohne Lichtungshieb im Stangen- oder geringen Baumholzalter.
4) Hochwald-Lichtungsbetrieb. Hochwald mit anfangs geschlossenem, gleichalterigem Bestand, später mit gelichtetem Hauptbestand und bodenschirmendem Unterstand.
5) Waldfeldbetrieb (Waldfeldbau). Hochwald mit Kahlschlagbetrieb und einem der Holzerziehung untergeordneten Fruchtbau nach dem Bestandabtrieb.
6) Baumfeldbetrieb. Hochwald-Kahlschlagbetrieb mit weitreihigem Holzanbau und mit einer der Holzerziehung gleichberechtigten langjährigen landwirtschaftlichen Benutzung. Begründet durch Cotta, »Verbindung des Feldbaues mit dem Waldbau« (1819 ff.).
7) Pflanzwaldbetrieb. Weitständiger Laubholzhochwald, begründet durch Pflanzung von starken Heistern mit dauernder Weide, [* 48] mit Mast- und Streunutzung. Hauptsächlich in den Wesergebirgen. Beseitigung wird angestrebt.
1) eine aus Porphyr bestehende Gebirgsgruppe innerhalb des niederschlesischen Steinkohlengebirges, bei den Städten Waldenburg [* 49] und Gottesberg, steigt bis 877 m an und beherrscht die Gegend weithin. - 2) Gebirgsrücken in der preuß. Rheinprovinz, [* 50] zum Hunsrück (s. d.) gehörig. - 3) Phonolithkegel im Lausitzer Bergland, 8 km südwestlich von Zittau [* 51] aus dem Quadersandstein sich erhebend, 748 m hoch, mit schöner Aussicht nach Böhmen. [* 52] ¶
ein Berggipfel der Plessuralpen, s. Plessur. ^[= ein rechtsseitiger Zufluß des Rheins im schweizer. Kanton Graubünden, 16 km lang. Ihr Thal ...]
das Anschwellen der Flüsse [* 54] und die Entstehung von Überschwemmungen infolge einer größern Zufuhr meteorischer Niederschläge, als die Flüsse momentan abführen können. In der neuern Zeit haben im allgemeinen die Hochwasser unsrer Flüsse eine Zunahme erfahren, während der gewöhnliche Wasserstand ein niederer geworden ist. Die Ursachen der Hochwasser sind verschiedene, in erster Linie sind jedoch die Entwaldungen zu nennen. Der Wald und dessen Streudecke verteilt die plötzlich bei starken Niederschlägen oder beim Schmelzen des Schnees auftretenden Wassermassen auf eine längere Abflußperiode, und die Nachteile, welche der schnelle Abfluß des Wassers von den kahlen Hangflächen im Gefolge hat, wie Abschwemmen des Bodens, Herabführen von gewaltigen Geschiebemassen, welche in der Thalebene und den Wasserläufen die ärgsten Verwüstungen anrichten und auch hierdurch die Hochwasser vermehren, treten in weit geringerm Maß auf, sobald die Hänge bewaldet und die Geschiebemassen, wo dies möglich, durch Thalsperren zurückgehalten werden.
Eine weitere Ursache der Steigerung der Hochwasser sind die in sehr vielen Flußgebieten ausgeführten Entwässerungen, Auflassungen von Seen sowie die Umwandlung von Bruch- und Weideländern in Ackerland. Der Einfluß der Entsumpfungen auf das Regime der Flüsse, d. h. auf die Beziehung der Niederschlagsmengen in einem Flußgebiet zu der Wassermenge und deren periodischer Verteilung im Flußlauf, ist ein sehr erheblicher, da Sumpfgebiete, Moräste etc. beträchtliche Wassermengen aufnehmen und zur Verdunstung bringen, während die Entwässerungsanlage den Boden schnell abtrocknet.
Die Sümpfe befinden sich vorwiegend in dem Gebiet des Mittel- und Unterlaufs der Flüsse und Ströme; ihre Trockenlegung übt hier die gleiche, oft sogar eine noch verstärkte nachteilige Wirkung auf das Flußregime aus wie der fehlende oder nicht genügend vorhandene Wald im Quellengebiet. Hiernach ist also darauf zu achten, daß jede größere Entwässerung rationell durchgeführt werde, d. h. daß vermittelst derselben nur eine zweckmäßige Regulierung der Wasserverhältnisse stattfinde, daß also nicht ein einfaches Abzapfen des Wassers aus dem Boden erfolge, wodurch dieser in den meisten Fällen in nicht zu langer Zeit aus einem Sumpf in eine Wüste verwandelt wird, daß vielmehr durch Aufforstung der gewonnenen Kulturfläche, durch Anlage von Wiesen und Weiden, deren Graswuchs eine ähnliche günstige Wirkung auf die Verzögerung des Wasserabflusses ausübt wie der Wald, oder endlich durch eine mit der Entwässerung kombinierte Bewässerung dem Boden in der Periode der Dürre der nötige Grad an Feuchtigkeit zugeführt werde.
Eine Steigerung der Hochwasser entsteht auch durch fehlerhafte Flußregulierungen, welche vielfach als lokale Arbeiten, ohne Berücksichtigung der oberhalb und unterhalb gelegenen Flußstrecken, ausgeführt werden. Die meisten Flußkorrektionen haben eine wesentlich beschleunigte Ableitung des Wassers zum Zweck oder zur Folge, wie z. B. die Geradelegung sich stark schlängelnder Strecken, bei welcher zuweilen im Interesse der Schiffahrt, vorwiegend aber, um den Wasserstand zum Zweck der Entsumpfung des anliegenden Landes zu senken, eine beschleunigte Abführung des Wassers stattfindet. In jedem Fall gelangt mithin nach erfolgter »Streckung« das Wasser schneller in die untern Strecken als vorher. Trifft es hier auf zu enge Profile, Flußeinbauten, Wehre etc., so können die verheerendsten Überschwemmungen stattfinden. Das Nämliche ist der Fall, wenn infolge einer Korrektion das Hochwasser eines Nebenflusses zugleich mit dem eines Hauptflusses stattfindet, während früher die Hochwasser beider Flüsse, in der Regel infolge der verschiedenen klimatischen Verhältnisse in den Niederschlagsgebieten, nacheinander eintraten.
Fernere Ursachen der Überschwemmungen, bez. der Steigerung derselben, sind zu enge Durchflußprofile für das Hochwasser, wie sie durch Profilengen in den Hochwasserdeichen, durch fehlerhaft angeordnete Brückendurchlässe, durch Wehre und Schleusen entstehen. Wo aus irgend einem Grunde das Vorland zu schmal bemessen wurde, da stauten sich die Hochwasserfluten an; es entstanden gerade an diesen Stellen Eisstopfungen, welche die gefährlichsten, sich jeder vorhergehenden Berechnung entziehenden Hochwasser verursachten.
Lassen sich zu enge Profile für den Abfluß des Wassers, wenigstens vom technischen Standpunkt aus, unschwer beseitigen, so würden dagegen die Kosten namentlich bei der Beseitigung oder Tieferlegung von Wehren oder bei der Herstellung von Grundablässen in denselben oft geradezu unerschwingliche sein. In sehr vielen Ländern sind überdies die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Erwirkung einer Wehrbeseitigung so erhebliche, daß bereits aus diesem Grunde dieses Mittel zur Beseitigung der Hochwasserschäden kaum angewendet werden kann.
Zum Schutz gegen Überflutungen sollte bei allen Maßnahmen das gesamte Flußgebiet als ein einheitliches aufgefaßt werden, und Einzelprojekte für bestimmte Strecken sollten in der Regel ausgeschlossen werden. Ferner sollte man die Besserung der bestehenden Verhältnisse durch eine Änderung des Stromregimes zu erreichen suchen, dergestalt, daß die Verteilung der Hochwasser auf eine längere Abflußperiode stattfinde, so daß die plötzlich auftretenden außerordentlichen Wasserstände nach Möglichkeit reduziert werden.
Als Schutzmaßregeln werden in erster Linie Wiederbewaldung kahler Abhänge im Quellengebiet und das Zurückhalten des Wassers durch Reservoirs oder andre Maßregeln gleichfalls vorwiegend im Quellengebiet genannt. Die Anschauung, daß diese Mittel im stande sind, die gefährlichen Hochwasser überall zu beseitigen, bedarf jedoch einiger Einschränkung. Nur wenn die Bewaldung auf einen sehr erheblichen Teil des Flußgebiets ausgedehnt werden kann, wird hierdurch eine beträchtliche Verzögerung des Wasserabflusses stattfinden, so daß sich derselbe auf eine längere Zeitperiode verteilt und extreme Hochwasser gewöhnlich vermieden werden.
Die Aufforstung wird indes aus allgemeinen ökonomischen Gründen nicht überall durchführbar, ja in sehr vielen Fällen wird der mögliche Zuwachs an Wald ein im Vergleich zu der Größe des Flußgebiets nur geringer sein. Trotzdem wird man überall, wo es zulässig, zu diesem Mittel greifen müssen, wenn man die Hochwasser nach Möglichkeit verhüten will, zumal auch die Bewaldung noch andre Vorteile gewährt: die Verhütung der Abschwemmung, bez. des Abbruchs des Bodens, der Verwüstung der Thalebene durch das von den kahlen Hängen herabgeführte feste Material, ferner eine Vermehrung der mittlern und Kleinwassermengen der Flüsse.
Die Anlage von Reservoirs zum Zweck der Ansspeicherung des Wassers kann aus der Erfahrung über den günstigen Einfluß abgeleitet werden, welchen natürliche, im Wasserlauf eines Flusses eingeschaltete Seen auf die Wasserstände im untern Lauf ausüben. Der Rhein an der Vorarlberg-Schweizer Grenze, also oberhalb des Bodensees, zeigt das ¶
Verhältnis 1:70 der kleinsten zur größten Wassermenge, während dieses Verhältnis unterhalb des Bodensees, bei Basel, [* 56] 1:14 beträgt. Eine ähnliche regulierende Wirkung auf die Wassermengen und entsprechend auf die Wasserstände üben die oberitalienischen Seen auf die am Südabhang der Alpen entspringenden Flüsse aus. Künstliche Reservoirs, welche die natürlichen ersetzen sollen, können aber nur im Gebirge, in schmalen, steil aufsteigenden Thälern erstellt werden, da andernfalls, wollte man die Mittelgebirgsthäler, wo diese in die Stromniederung übergehen, hierzu verwenden, die Kosten geradezu unerschwingliche werden.
Der Einfluß der im Quellengebiet anzulegenden Reservoirs auf die Verminderung der Hochwasser ist aber infolge des hier nur geringen Niederschlagsgebiets kein sehr beträchtlicher; ihr Fassungsraum, bez. die Anzahl der für einen einzigen Wasserlauf von nennenswerter Bedeutung zu erstellenden Reservoirs müßte, wie die einfachste Betrachtung ergibt, ein außerordentlicher sein, wenn der beabsichtigte Erfolg auch nur annähernd erreicht werden soll. Übrigens dienen die meisten bisher erbauten Reservoirs vorwiegend andern Zwecken, als die Hochfluten nur allmählich an den untern Flußlauf abzugeben, welch letztere Aufgabe zumeist nur als eine sekundäre betrachtet wurde.
Sie dienen zur Speisung der obern Haltungen von Schiffahrtskanälen, zur nachhaltigen Versorgung von Triebwerken mit dem erforderlichen Wasser, zur Bewässerung sowie zur Versorgung von Städten mit Nutzwasser. Diese Aufgaben vertragen sich in der Regel nicht mit der hier in Rede stehenden; die erstern verlangen gefüllte Reservoirs, während die Milderung der Hochfluten leere oder nur zum Teil gefüllte erfordert. Horizontalgräben im Quellengebiet, welche von verschiedenen Seiten empfohlen wurden, bezwecken ein Zurückhalten des Wassers, Abführen desselben in den Untergrund, bez. allmähliche Abgabe an den Fluß. In gewissen Fällen ist dieses Mittel neben andern zweifellos am Platz, selbst im günstigsten Fall wird aber die Wirkung dieser Gräben keine sehr erhebliche sein. Überdies hängt die Möglichkeit der Anlage derselben wesentlich von der geognostischen Beschaffenheit des Terrains und von den Besitzverhältnissen ab. Nur wo ein starkes Einsickern des Wassers in den Untergrund zu erwarten steht, könnten derartige Grabennetze von einigem Nutzen sein.
Auch die Schaffung von seitlichen Bassins zur Einleitung der Hochfluten, in denen das Wasser keinen Schaden anrichten kann, und seitlich des Flußlaufs anzulegende Entlastungskanäle haben wenig praktischen Wert, wenn nicht ganz besonders günstige Terrainverhältnisse vorliegen.
Stets wird man unter den jetzigen Verhältnissen gezwungen sein, neben den oben genannten Mitteln solche anzuwenden, welche bei außerordentlichen Hochwassern, deren Eintritt nicht abgewehrt werden kann, die Überschwemmung unmittelbar verhüten. Zu diesen gehören außer den bereits erwähnten Flußkorrektionen vor allen die Deiche (Dämme), welche denn auch von alters her die größere Zahl unsrer Flüsse und Ströme an beiden Seiten begleiten, soweit nicht das natürliche Ansteigen des Terrains eine künstliche Sicherung des Binnenlandes unnötig macht.
Diese Hochwasserdeiche haben manche erhebliche Übelstände im Gefolge. Das im Schutz des Deiches liegende Land ist ausgeschlossen von den fruchtbaren Überschlickungen, welche bei uneingedeichtem Land häufig den Ertrag der Wiese und Weide außerordentlich steigerten, und oft ergibt das Terrain zwischen dem Fluß und dem Deiche günstigere Erträge als das geschützte Gebiet. Gleichzeitig erhöht sich aber auch durch die Niederschläge bei Hochfluten das Außenland, und viele Niederungen erhalten im Lauf der Jahre eine tiefere Lage als die gewöhnlichen Wasserstände der Flüsse.
Dadurch werden die Anwohner zur steten Erhöhung und wegen des verstärkten Wasserdrucks auch zur Verstärkung [* 57] der Deiche genötigt, und wegen des hohen Wasserstandes im Rezipienten, verglichen mit demjenigen der Niederung, wird die Abwässerung der letztern außerordentlich erschwert, oft sogar mit den gewöhnlichen Mitteln geradezu unmöglich gemacht. Der beträchtliche Wasserdruck, das oft mangelhafte Material der Deiche sowie Fehler im Innern derselben bewirken häufig ein Durchsickern des Hochwassers, so daß die Niederung lange Zeit hindurch mit Wasser bedeckt ist und somit der Versumpfung mit allen ihren schlimmen Folgen anheimfällt.
Man ist nunmehr vorwiegend auf das Ausschöpfen des Wassers durch Pumpwerke angewiesen, ein Verfahren, welches in ausgedehnten Flußniederungen bereits vielfach angewendet wird, dessen Kosten aber häufig nicht in einem günstigen Verhältnis zu dem Wert und dem Reinertrag der Niederung stehen. Dazu kommt, daß der Getreidebau, in dessen Interesse die Deiche hauptsächlich angelegt wurden, mehr und mehr dem Futterbau weicht, welcher durch die Überflutung des Terrains zu gewissen Zeiten, ein rechtzeitiges Zurücktreten des Wassers vorausgesetzt, nicht geschädigt wird.
Trotzdem wird man in den überwiegend zahlreichsten Fällen auf die Winterdeiche, also auf ihre Erhaltung, in erforderlichem Fall auf die Verstärkung und Erhöhung derselben sowie auf eine Regulierung ihrer Richtung, angewiesen sein, wenn man dem Lande den denkbar zuverlässigsten Schutz gegen Überflutungen gewähren will. Die Erhaltung und Verteidigung der Deiche in der Zeit der Not erfordert eine Organisation, welche noch an vielen Orten fehlt. Hierzu gehört auch ein guter Nachrichtendienst mit telegraphischer Übermittelung der eingetretenen oder zu erwartenden Hochwasserstände an die weiter abwärts gelegenen Stationen. Im Interesse eines solchen Nachrichtenwesens ist aber die Organisation hydrologischer Beobachtungen erforderlich, welche alle in Betracht kommenden Faktoren beständig feststellen.
s. v. w. Flut-, ^[= s. Ebbe und Flut.] Springzeit.
Hochwild, s. Jagd.
schriftliche Anrede, welche ursprünglich nur dem hohen Adel, später aber dem gesamten Adel und solchen höhern Beamten zugestanden wurde, welche man durch ihren Rang als dem Adel gleichstehend ansah.
In der Gegenwart wird diese Anrede allen in nur einigermaßen hervorragender Stellung befindlichen Leuten zugestanden.
schriftliche Anrede für evangelische Geistliche in höhern Stellungen, z. B. Superintendenten, Kirchen- und Konsistorialräte.
Auch katholische Bischöfe werden, wenn sie keinen höhern Titel besitzen, Hochwürden genannt.
Die allgemeine Anrede für katholische Geistliche ist: »Hochwürdiger Herr«.
ursprünglich jede hohe oder Festzeit des Jahrs, später ein Galatag und Gastgelage bei Hof, [* 58] zuletzt, wie noch jetzt, vorzugsweise die Vermählung mit den damit verbundenen feierlichen Gebräuchen und Festlichkeiten. Bei den Naturvölkern, bei denen die Frau meist durch Kauf erworben wird (s. Frauenkauf), besteht die Hochzeitszeremonie meist in einer gewaltsamen Entführung der Braut aus dem elterlichen Hause (s. Frauenraub), auf welche ein ¶
Gelage folgt. Die feierliche Einsegnung des geschlossenen Bundes durch Priester kam erst auf höhern Kulturstufen hinzu. Bei den alten Hebräern wurde, nach biblischen Berichten, die Ehe von den Vätern oder den nächsten Verwandten geschlossen, nicht selten in Abwesenheit der Brautleute. Von dem Bräutigam (chatan) wurde für die Braut (kalla) ein Preis (mohar) entrichtet, der bei unvermögenden Bewerbern ein entsprechendes Äquivalent fand, wie die Dienstzeit bei Jakob, die Tapferkeit Davids etc. Der Ehevertrag ward vor Zeugen mündlich geschlossen; erst nach der Zeit der Babylonischen Gefangenschaft kommen Eheverschreibungen (ketuboth) in Anwendung. Am Tag der Hochzeit (chatunna) begab sich der geschmückte Bräutigam, von Freunden begleitet, in das Brauthaus und führte von dort die tief verschleierte Braut, die gleichfalls von Festgenossinnen umgeben war, unter Musik und Gesang in das väterliche Haus.
Das Hochzeitsmahl, vom Bräutigam ausgerüstet, dauerte je nach den Verhältnissen bis zu sieben Tagen. Am Hochzeitstag begleitete man die Brautleute in das Schlafgemach (chuppa, jetzt der Trauhimmel). Später wurde das Vorhandensein der Virginität konstatiert, deren Mangel das Gesetz mit Steinigung ahndete. In nachbiblischer Zeit trat die volle eheliche Gemeinschaft erst ein durch Chuppa und Kidduschin, d. h. nachdem der Bräutigam der Braut unter dem Trauhimmel einen Ring mit den Worten: »Durch diesen Ring seiest du mir geheiligt (als Weib) nach dem Gesetz Mosis und Israels« übergeben hatte, der Ehekontrakt von dem Trauenden vollzogen und vorgelesen und die Segenssprüche der Anverlobung und Anvermählung gesprochen worden waren.
Bei den alten Griechen wurden die Gattinnen anfangs entweder geraubt oder gekauft, weshalb sie auch ihren Männern leibeigen unterworfen waren. Am Tag vor der Hochzeit mußte vor allen Dingen den ehefeindlichen Gottheiten, namentlich der Artemis, [* 60] sodann den Schutzgöttern der Ehe, Zeus, [* 61] Hera, [* 62] Aphrodite, [* 63] Hymen etc., geopfert werden. Auch ein Bad [* 64] ging der Hochzeit voraus, welches die Verlobten aus dem Wasser eines Flusses oder Quelle [* 65] nahmen, der eine lokale Bedeutung und eine gewisse Heiligkeit hatte.
Die Hochzeit (gamos) selbst fand am häufigsten im Winter, besonders im Januar, statt, der deshalb auch Gamelion hieß. Am Hochzeitstag schmückte sich das Brautpaar mit bunten Kleidern, mit Kränzen und Blumen. Abends holte der Bräutigam die verschleierte Braut aus dem elterlichen Haus in das seinige ab und zwar meist auf einem mit Maultieren oder Ochsen bespannten Wagen. Ein vertrauter Freund oder ein Verwandter der Braut begleitete sie (paranymphos oder parochos, weil er neben der Braut auf dem Wagen faß).
Auch andre Verwandte und Freunde nahmen, bekränzt und festlich gekleidet, an dem Zug teil, vor und hinter dem Wagen schreitend und Fackeln tragend, welche die Mutter der Braut anzündete. Während des Zugs wurden unter Begleitung von Flöten und Saiteninstrumenten die Hochzeitslieder oder Hymenäen gesungen. Auch Mädchen, Sieb, Rocken und Spindel tragend (als Symbol der Häuslichkeit), schritten voraus. Die Braut selbst aber hatte ein Gefäß [* 66] mit Gerste [* 67] (phrygetron) in der Hand, [* 68] um anzudeuten, daß sie Brot mit [* 69] ins Haus bringe.
War der Freiende ein Witwer, so durfte er die Braut nicht selbst ab holen, sondern sie wurde ihm durch einen Verwandten (nymphagogos) zugeführt. Beim Eintritt in das bekränzte Haus wurde das Brautpaar mit Feigen und andern Früchten, als Symbol des künftigen Überflusses überschüttet, die Achse des Wagens aber, auf welchem man gefahren war, verbrannt, damit die Braut nie an Rückkehr in das väterliche Haus denken möge. Darauf folgte das Hochzeitsmahl, an dem die nächsten Verwandten und Freunde und, der sonstigen Sitte zuwider, auch die Frauen Anteil nahmen.
Das Hochzeitsmahl hatte besonders den Zweck; der Vermählung eine gewisse öffentliche Geltung zu verschaffen, daher denn auch von ihm der gerichtliche Beweis hergenommen wurde, daß eine Frau wirklich verheiratet gewesen. Nach dem Mahl wurde die Braut ins Brautgemach geführt, wo außer dem mit Purpur bedeckten und mit Blumen bestreuten Ehebett noch ein andres stand für den Fall, daß üble Vorbedeutungen den Bräutigam vom Ehebett fern hielten. Im Schlafgemach angelangt, mußte die Braut, von einem Knaben aus der nächsten Verwandtschaft bedient, die Füße waschen und (in Athen) [* 70] mit ihrem Bräutigam eine Quitte essen.
Dann fand eine Opferhandlung statt, und unter Fackelschein wurde nun die Braut von den Müttern zu Bett [* 71] gebracht, und während der Bräutigam ihr den Gürtel [* 72] (mitra) löste, tanzten, das Epithalamion singend, Knaben und Mädchen vor der Thür, die von dem Hüter bewacht wurde. Am Morgen des nächsten Tags begrüßte die Neuvermählten wieder Gesang, worauf gewöhnlich die Hochzeitsfeier noch einige Tage fortdauerte. Nun schickte auch der Vater der Braut seine Geschenke (meist Hausgeräte), ebenso die Verwandten und Freunde, und der Mann selbst brachte seiner Frau eine Art Morgengabe dar.
Die Geschenke, welche die Braut erhielt, hießen Anakalypteria, weil sie sich jetzt zum erstenmal ihrem Mann unverschleiert zeigte, und wurden bei Vornehmen in feierlichem Aufzug [* 73] überreicht. Einfacher blieben die Hochzeitsfeierlichkeiten der Spartaner, die streng darüber wachten, daß der Mann nicht vor dem 30., das Mädchen nicht vor dem 20. Lebensjahr heiratete, und die alte Sitte, die Frau zu rauben, wenigstens der Form nach beibehielten. In Plutarchs »Leben des Lykurgos« finden sich hierüber nähere Nachrichten. Einzelne Hochzeitsszenen stellen auch uns erhaltene Bildwerke dar, namentlich das berühmte Wandgemälde der »Aldobrandinischen Hochzeit« (s. d.) im Vatikan. [* 74]
Vgl. Hermann-Blümner, Griechische Privataltertümer (Freiburg [* 75] 1882);
Becker-Göll, Charikles (Berl. 1877).
Bei den Römern fanden Hochzeitsgebräuche nur dann statt, wenn man eine strenge Ehe (justum matrimonium), wodurch die Frau in die rechtliche Gemeinschaft des Mannes überging und mater familias wurde, einging, nicht, wenn man eine sogen. freie Ehe abzuschließen gedachte, wobei die Frau bloß uxor wurde. Bei dem Eheverlöbnis (sponsalia) setzte man die Aussteuer fest und gab der Verlobten einen Brautring zum Unterpfand. Am Tag vor der Hochzeit, für welche die zweite Hälfte des Juni als die günstigste Zeit galt, opferte die Braut der Juno juga, ließ ihr Haar [* 76] in sechs Locken nach der Sitte der Matronen ordnen und weihte die abgelegte jungfräuliche Toga [* 77] praetexta der Fortuna Virginalis. Am Hochzeitstag selbst legte sie die Tunika der Matronen um, umwand ich mit einem wollenen Gürtel und verhüllte das Gesicht [* 78] mit einem feuerfarbigen oder zitronengelben Schleier (flammeum). Hierauf wurden den Ehegöttern die üblichen Opfer dargebracht. Abends erfolgte die Heimführung der Braut (deductio domum) durch den Bräutigam. Er nahm sie von dem Schoß der Mutter oder der nächsten Anverwandten; zwei Knaben, die Matrimi und Patrimi, d. h. deren Eltern beide noch am Leben sein mußten, führten sie; ein dritter mit einer Fichtenfackel in der Hand begleitete ¶