(ungarische
Hüte), Kopfbedeckung der
HusarenFriedrichs d. Gr., welche sich bei den preußischen Landwehrhusaren
bis 1867 erhielt, eine hohe, schirmlose, cylindrische
Mütze aus schwarzem
Filz, um welche ein langer, in eine
Quaste auslaufender,
farbig gefütterter Tuchstreifen gewickelt war, der bei feierlichen Gelegenheiten losgebunden wurde.
beim
Militär der erste und der letzte Mann eines
Gliedes, je nach der
Stellung der
rechte oder linke Flügelmann genannt. Die Flügelmänner müssen für Einhalten der
Abstände und
Richtung beim
Exerzieren gut ausgebildet,
im
Gefecht zur Bewahrung des Zusammenhalts in der
Truppe auch moralisch zuverlässig sein; man nimmt gern
Gefreite an
diese
Plätze. Die
Wahl eines
Mannes namentlich zum rechten Flügelmann gilt stets als Auszeichnung. Flügelunteroffiziere,Unteroffiziere,
welche auf dem rechten und linken
Flügel jedes
Zugs bei geschlossenen Abteilungen
Richtung,
Abstand und Marschtempo regeln,
für Einhalten der angegebenen
Richtung beim Vorgehen und Zusammenhang mit den Nebenabteilungen sorgen. Die äußern Flügelrotten zerstreut kämpfender Abteilungen haben die
Flanken zu überwachen, Überflügelungen, von seitwärts
drohendes
Feuer u. dgl. beizeiten zu melden.
1) Gisbert,Maler, geb. zu
Köln,
[* 5] lernte als
Knabe in einer Galanteriewarenfabrik seiner Vaterstadt,
wendete sich später der
Kunst zu und ging 1833 zu seiner
Ausbildung nach
München,
[* 6] wo er 1835 seinen bleibenden
Wohnsitz nahm
und starb. Seine
Bilder sind ausgezeichnet durch technische Vollendung, glückliche Gruppierung
und lebensvollen
Ausdruck. In der
Wahl der
Stoffe erinnert
er anHogarth und
Wilkie, er liebte gleich diesen die Schilderung der
Kontraste und
Konflikte des sozialen
Lebens. Zu seinen besten Bildern gehören: der Sonntagnachmittag;
der unterbrochene Ehekontrakt
(von Driendl lithographiert);
2)
Joseph,
Maler, Sohn des vorigen, geb. 1842 zu
München, bildete sich anfangs bei seinem
Vater, dann auf der
Akademie und insbesondere
bei
KarlPiloty aus. 1866 ging er nach
Paris,
[* 11]
London
[* 12] und
Antwerpen
[* 13] und nahm in letzterer Stadt viel von der
altertümlichen
Richtung des Malers
Leys an. Seine
Porträte
[* 14] sind von lebensvoller Auffassung und geschickter Modellierung;
seine Genrebilder, weniger geistvoll als die seines
Vaters, sind in den
Motiven einfach und verraten einen
feinen
Takt in der
Komposition und im
Kolorit.
Das erste derselben war (1868) die von ihrem
Schwager vertriebene
Landgräfin
Elisabeth von
Thüringen, die mit ihren vier
Kindern
im
Winter in einer verfallenen
Hütte Zuflucht findet. Der Wirtin Töchterlein, nach
Uhland (1869), sprach die auf das Empfindsame
gerichtete Eigenart seinesTalents noch deutlicher und erfolgreicher aus, und der gleichen
Richtung gehören
auch seine spätern
Schöpfungen an: Familienglück;
feine, etwas abgerundete Quarzkörner, welche nur einige
Prozente andrer Mineraltrümmer
(Feldspat,
Glimmer,
Kalk,
Magnet- oder Titaneisenstein, auch
Hornblende,
[* 22]
Augit,
[* 23]
Hypersthen,
Basalt, Kohlenpartikelchen) beigemengt enthalten.
Der Flugsand bildet ausgedehnte
Ablagerungen in allen
Weltteilen, in
Europa
[* 24] besonders in der Norddeutschen
Ebene, in den dänisch-deutschen
Inselebenen, in den ungarisch-österreichischen Donauebenen, den französischen
Landes, den nordwestlichen
Ebenen Rußlands
und in eigentümlicher
Bildung an den
Küsten von
Holland,
Belgien,
[* 25] Norddeutschland,
Dänemark,
[* 26] Rußland und an der französischen
Westküste, wo er die Seestranddünen bildet.
Seine chemische
Zusammensetzung ist für den Pflanzenbau höchst ungünstig, er enthält bis 99,26 Proz.
Kieselsäure und von den wichtigsten Pflanzennahrungsmitteln, wie
Kali,
Phosphorsäure,
Kalk und
Magnesia, oft nur
Spuren. Dabei
ist der aus dem
Meer kommende Strandsand in der
Regel entschieden weniger unfruchtbar als derjenige desBinnenlandes,
und der ärmste Flugsand ist der nordische, welcher durch völligen Kalkmangel alle
Pflanzen ausschließt, die irgend nennenswerte
Ansprüche an
Kalk und
Magnesia machen.
Der fruchtbarste Flugsand
Europas ist der
Banater Wüstensand.
Charakteristisch für den Flugsand ist seine Beweglichkeit in trocknem Zustand,
durch welche er vom
Wind zu
Schollen undDünen (s. d.) zusammengetrieben wird, welche im
Binnenland und
an der
See oft eine bedeutende
Höhe erreichen. Die kleinern Sandkörner folgen am leichtesten dem
Wind, und daher enthalten
die ausgewehten
Kehlen gröbern
Sand, oft selbst nur großstückige Beimischungen des Flugsandes, so daß sie durch physikalische
Verhältnisse noch unfruchtbarer werden als der ursprüngliche
Boden. Diese
Kehlen setzen der Beweglichkeit
des Flugsandes ein
Ziel, und er wird um so früher zur Selbstberuhigung gelangen, je weniger tief das Sandlager ist. In Norddeutschland
liegt der Flugsand meist auf andern Sandschichten, welche durch eine daumendicke, zuweilen mehr als fußstarke
Schicht von Eisensandstein
(Ort,
Ur,
Ortstein,
Knick, Eisen,
[* 27]
Limonit) gedeckt werden. Diese
Masse findet sich besonders unter
Heideboden,
enthält im
Durchschnitt 1,37 Proz.
¶
mehr
Eisenoxyd und bildet ein entschiedenes Hindernis für die Holzzucht, namentlich für die tief wurzelnde Kiefer, wenn sie nicht
durch Grundwasser
[* 29] weich erhalten wird. Die größte Schwierigkeit, welche der Flugsand der Kultur entgegensetzt, besteht in seiner
Beweglichkeit, gegen welche die Armut an Pflanzennahrungsstoffen weit zurücktritt; jede Flugsandkultur muß also in erster
Linie um die Verhinderung der Auswehung und dann um die Besserung der Bodensubstanz sich bemühen.
Dies kann nur durch Pflanzenwuchs erreicht werden; derselbe muß aber zunächst durch besondere Vorkehrungen vor der Auswehung
geschützt werden, bis er so weit sich entwickelt hat, um diese Funktion selbst zu übernehmen. Solche Kulturbestrebungen
werden von der Natur unterstützt, die, freilich in sehr langer Zeit, auch ohne weiteres Zuthun die Flugsandstrecke
mit Vegetation überzieht, falls sie nicht gestört wird. AlleStörungen durchaus fern zu halten, ist die höchste Aufgabe
bei der Flugsandkultur, welche daher eines weit reichenden Schutzes bedarf.
Größere Flugsandkulturen des Binnenlandes datieren erst aus dem Anfang des vorigen Jahrhunderts (Seeland),
und frühzeitig begann man mit der Anwendung stehender Zäune (Koupierzäune, Deckzäune) von 1-1,25 m Höhe, welche der Hauptwindrichtung
entgegengestellt wurden und das Terrain auf verhältnismäßig weite Strecken schützen sollten. Daß sie dies nicht vermögen,
hat die Erfahrung vielfach gelehrt. Billiger und wirksamer ist liegende Bodenbedeckung mit Kieferngesträuch
oder besser mit Hackreisig aus 20-30 cm langen Kiefernaststücken.
Auch Wacholder, Heidestroh, Besenpfriemen, Seetang, Seegras sind mehrfach benutzt worden; doch sind alle diese Mittel, wenn auch
wirksam, so doch viel zu teuer, und man beschränkt sich deshalb jetzt am Seestrand, wo es sich wesentlich um die
Bildung von Schutzdünen handelt, meist auf die Pflanzung von Sandgräsern und im Binnenland auf die Deckung mit Moos-, Heide-
oder Grasplaggen. Von den Sandgräsern ist Arundo arenaria und nächst diesem Elymus arenarius am besten im stande, den zugetriebenen
Flugsand aufzufangen und zu durchwachsen; sie werden netzförmig angepflanzt und für den Stranddünenbau
und die Kultur der innern Stranddüne benutzt (vgl. Dünen).
Das endliche Ziel der Flugsandkultur ist in den meisten Fällen Bewaldung, da der Boden zunächst für den Ackerbau zu arm ist.
In Norddeutschland wird fast überall die Kiefer angepflanzt, im Banat mit großem Vorteil auch die kanadische Pappel und die
Akazie (Robinie). Die Kultur des binnenländischen Flugsandes unterscheidet sich vom Stranddünenbau stets dadurch sehr wesentlich,
daß sie einen Ertrag zu erzielen sucht, während jener nur auf den Schutz des Hinterlandes bedacht ist und auf Ertrag von vornherein
verzichtet.
Vgl. Burkhard, Säen und Pflanzen nach forstlicher Praxis (5. Aufl., Hannov. 1880);
unpassende Bezeichnung für eine Lösung von 1 Teil übermangansaurem Kali in 20 Teilen
Wasser, welche als Desinfektionsmittel (Mund- und Waschwasser) dient.
in der Medizin das schwappende, elastische Gefühl beim
Betasten einer von dünner Decke
[* 36] überkleideten prallen Flüssigkeitsansammlung;
auch sehr weiche Zellengeschwülste können
das Gefühl der Fluktuation darbieten;
sobald ein entzündeter Teil Fluktuation zeigt, so hat sich eine Eiteransammlung
gebildet, welche alsbald mit dem Messer
[* 37] zu eröffnen ist (vgl. Absceß).
Im moralischen Sinn ist Fluktuation s. v. w. Unbeständigkeit,
Wankelmut.
und Fluidalstruktur, s. Entglasung^[= in der Geologie die Herausbildung kleinster oder größerer Kristallindividuen inmitten der ...]
[* 38] und Gesteine.
[* 39]
(der Saprus der Alten), Fluß auf der InselSardinien,
[* 41] entspringt in der Mitte der Insel am Gennargentu, verfolgt
südöstliche Hauptrichtung und mündet nach einem Laufe von 119 km unterhalb Muravera in zwei Armen ins Meer.
Temperatur. Die Fluoride der Alkalimetalle sind leicht löslich in Wasser, die der meisten übrigen Metalle sind unlöslich oder
schwer löslich; doch ist Fluorsilber leicht löslich, während Brom-, Jod- und Chlorsilber unlöslich sind, und umgekehrt ist
das Fluorcalcium unlöslich, während Chlor-, Brom- und Jodcalcium leicht löslich sind. Die Fluormetalle sind besonders
charakterisiert durch die aus ihnen zu entwickelnde, das Glas
[* 48] anätzende Fluorwasserstoffsäure.
C10H12O5 wird erhalten, indem man 5 Teile Phthalsäureanhydrid mit 7 Teilen
Resorcin im Ölbad auf 195-200° erhitzt, bis die Masse trocken geworden ist. Man zerkleinert das rohe Fluorescein, kocht mit Wasser,
wäscht mit Alkohol, löst es in verdünnter Natronlauge, fällt es wieder in Säure, löst es in Äther,
versetzt die Lösung mit Alkohol und destilliert den Äther ab, wobei sich das in dunkelroten Kristallkörnern und Krusten abscheidet.
Es löst sich in Alkohol und Äther, kaum in kaltem Wasser, zersetzt sich über 290° und gibt mit Alkalien eine dunkelrote Lösung,
aus welcher es durch Säuren als gelbes wasserhaltiges Fluorescein gefällt wird. Es färbt Seide
[* 50] und Wolleecht gelb
mit einem Stich ins Rötliche, findet aber selten als Farbstoff Anwendung.
Um so größere Wichtigkeit besitzt das Tetrabromfluorescein C20H8Br4O5 , welches
als Eosin in der Woll- und Seidenfärberei benutzt wird. Es scheidet sich als gelbrote kristallinische Masse aus, wenn
man in Alkohol verteilt und langsam die erforderliche MengeBrom zufließen läßt. Zur Reinigung wäscht man es mit wenig Alkohol,
dann mit Wasser. Es wird dann in heißem Wasser verteilt und in möglichst wenig Natronlauge gelöst.
Hierbei bildet sich Tetrabromfluoresceinnatrium C20H6Br4O5Na2 , welches beim
Verdampfen der Lösung als kristallinisches Pulver zurückbleibt. Diese Verbindung ist als gelbstichiges
(wasserlösliches) Eosin im Handel. Sie löst sich leicht in Wasser, und aus der Lösung fällt Schwefelsäure reines Eosin, welches
gelbrote Kristalle
[* 51] bildet und in Alkohol und Äther, aber kaum in Wasser löslich ist. Löst man in alkalischem Wasser, fügt
eine Lösung von Jod in verdünnter Natronlauge und dann eine Säure hinzu, so scheidet sich Tetrajodfluorescein
aus, dessen Natriumverbindung das blaustichige (wasserlösliche) Eosin (Erythrosin) bildet, welches beim Färben und Drucken
viel blauere Nüancen liefert als die Bromverbindung.
Erhitzt man eine Lösung von Tetrabromfluoresceinnatrium mit salpetersaurem Natron und setzt Schwefelsäure hinzu, so scheidet
sich Bromnitrofluorescein C20H8Br2(NO2)2O5 ^[C20H8Br2(NO)2)2O5] aus,
dessen Natriumverbindung leicht in kleinen, dem Fuchsin ähnlichen Nadeln
[* 52] erhalten werden kann und Wolle viel intensiver und
bläulicher färbt als Eosin; auch sind die Farben licht- und
waschechter als Eosin. Es ist als (wasserlösliches) Safrosin im
Handel.
Durch Erhitzen von Tetrabromfluorescein mit Alkohol und Schwefelsäure erhält man Äthyltetrabromfluorescein
C22H12Br4O5 (Erythrin), welches durch Kochen mit kohlensaurem Kali in die Kaliumverbindung
übergeführt wird, die sich in einer Mischung aus gleichen Teilen Wasser und Alkohol löst. Es kommt neben der entsprechenden
Methylverbindung als alkohollösliches Eosin (Primerose à l'alcool) in den Handel und gibt weit glänzendere und echtere Töne
als das wasserlösliche Eosin.
Außer den genannten werden noch mehrere andre Farbstoffe, wie Pyrosin, Phloxin, Cyanosin etc., aus Fluorescein dargestellt, welche
alle namentlich für die Seidenfärberei von Wichtigkeit sind. Eosin bildet mit den Salzen der schweren Metalle gelbrote bis
rote Niederschläge, welche als nicht giftige Eosinlacke in vielen Fällen die Bleifarben, z. B. zum Färben
von Spielwaren, ersetzen können. Der Zinklack ist rosa bis dunkelrot, der Thonerdelack zinnoberrot; er widersteht der Hitze
und schwefelhaltigen Dämpfen und eignet sich zum Färben von Kautschuk. Behandelt man chromsaures Zink mit alkalischer Eosinlösung,
setzt Alaun
[* 53] hinzu und verdampft zur Trockne, so erhält man gelbe bis lebhaft rote Lacke, welche die verschiedenen
Chrombleifarben ersetzen können und auch recht lichtbeständig sind. Fluorescein wurde 1871 von Baeyer entdeckt, 1874 kam Eosin in
den Handel, und 1875 wies Hofmann dessen Zusammensetzung nach, worauf sich die Industrie der Fluoresceinfarbstoffe schnell entwickelte.
[* 54] ein eigentümliches Selbstleuchten gewisser (meist fester und flüssiger) Körper,
welches durch Lichtstrahlen hervorgerufen wird und nur so lange dauert wie die Bestrahlung. Läßt man die Sonne
[* 55] auf Petroleum
scheinen, so strahlt dieses an sich schwach gelbliche Öl ein sanftes, schön blaues Licht
[* 56] aus; Wasser, in welches man einige
Stückchen Roßkastanienrinde geworfen hat, schimmert im Tages oder Sonnenlicht hellblau, ebenso eine
Chininlösung.
Das gelbe Uranglas (Annaglas, Kanarienglas) zeigt bei Tagesbeleuchtung einen hellgrünen, gewisse Spielarten von Flußspat (Fluorcalcium)
einen schön blauen Schimmer; nach letzterm Körper hat man die Erscheinung Fluoreszenz genannt. Übergießt man zerkleinerte Pflanzenblätter
mit Weingeist, worin das Blattgrün (Chlorophyll) sich auflöst, so leuchtet die grüne Lösung, von den
Sonnenstrahlen getroffen, mit blutrotem Licht; eine blaue Lösung von Lackmus fluoresziert orange, ebenso eine purpurrote Lösung
von Naphthalinrot.
Läßt man das Sonnenlicht durch eine Flasche
[* 57] mit Petroleum gehen, so vermag es, obgleich viel heller als das gewöhnliche
Tageslicht, den blauen Schimmer in einer zweiten Flasche mit Petroleum nicht mehr hervorzurufen; es müssen
demnach diejenigen besondern Strahlenarten, welche dieses Vermögen besitzen, in dem Petroleum der ersten Flasche zurückbehalten
(absorbiert) und zur Erregung des blauen Lichts verbraucht worden sein. Nur solche Strahlen können die Fluoreszenz irgend eines Stoffes
hervorrufen, welche von ihm absorbiert werden, und thun dies um so stärker, je kräftiger sie absorbiert
werden. Um genauer zu ermitteln, welche Strahlengattungen es sind, die den blauen Schimmer des Petroleums verursachen, lassen
wir ein mittels Spalt, Prisma
[* 58] und Linse
[* 59] entworfenes Sonnenspektrum (s. Farbenzerstreuung)
[* 60] auf die Oberfläche der Flüssigkeit
fallen und beobachten, in welchen Teilen des Spektrums der blaue Schimmer auftritt. Das Rot und alle folgenden
Farben bis zum
¶
mehr
Violett zeigen sich vollkommen wirkungslos; erst im Violett beginnt der bläuliche Schimmer und bedeckt nicht nur den violetten
Teil des Spektrums, sondern erstreckt sich noch weit über das violette Ende hinaus bis auf eine Entfernung, welche der Länge
des unter gewöhnlichen Umstanden sichtbaren Spektrums etwa gleichkommt. Hieraus geht hervor, daß es
Strahlen gibt, welche noch stärker brechbar sind als die violetten, welche aber für gewöhnlich nicht gesehen werden.
Man nennt sie überviolette (ultraviolette) Strahlen (s. Figur). Auf dem Petroleum werden sie sichtbar, weil sie seinen blauen
Fluoreszenzschimmer zu erregen im stande sind. Auf dem hellen bläulichen Grunde des fluoreszierenden Spektrums
zeigen sich nicht nur von G bis H die bekannten Fraunhoferschen Linien, sondern auch das ultraviolette Gebiet erscheint mit
zahlreichen solchen Linien erfüllt, deren hervorragendste mit den Buchstaben L bis S bezeichnet worden sind (s. Figur).
Der Bergkristall oder Quarz besitzt die Eigenschaft, die ultravioletten Strahlen weit vollkommener durchzulassen als
Glas. Entwirft man daher das Spektrum mit einem Prisma von Bergkristall, so erscheint auf dem Petroleum der ultraviolette Teil
des Spektrums beträchtlich heller und noch weiter verlängert. Die ultravioletten Strahlen können übrigens auch unmittelbar
ohne Vermittelung eines fluoreszierenden Körpers durch ein Glas- oder Quarzprisma gesehen werden; man sieht sie in
bläulichgrauer (lavendelgrauer) Farbe, wenn man das gewöhnlich allein sichtbare helle Spektrum abblendet; unser Auge
[* 62] ist also
keineswegs unempfindlich für diese Strahlen höchster Brechbarkeit, sondern nimmt sie unter gewöhnlichen Umständen bloß
deswegen nicht wahr, weil sie im Vergleich zu jenen hellen Strahlen zu lichtschwach sind.
Jeder fluoreszierende Körper wird von derjenigen Strahlengattung am stärksten zum Selbstleuchten angeregt,
welche er am kräftigsten absorbiert. Farblose oder schwach gelblich aussehende Substanzen, wie Chininlösung, Auszug der Roßkastanienrinde,
Petroleum etc., welche nur die lichtschwachen violetten und ultravioletten Strahlen absorbieren und ebendiesem Umstand ihr
nahezu farbloses Aussehen verdanken, können natürlich nur unter dem Einfluß dieser Strahlen höchster
Brechbarkeit fluoreszieren.
Die korallenrote Lösung des Eosins dagegen, welche erbsengrün fluoresziert, wird durch die grünen, Naphthalinrot durch die
gelbgrünen, Blattgrün durch die hochroten Strahlen am stärksten erregt, in jedem Fall nämlich durch die Strahlengattung,
durch deren Absorption die gesättigte Färbung dieser Körper verursacht wird, und welche sich im Spektrum des
durchgelassenen Lichts (Absorptionsspektrum) durch einen schwarzen Absorptionsstreifen an der entsprechenden Stelle kenntlich
macht.
Untersucht man das von einem fluoreszierenden Körper ausgestrahlte Licht mittels des Prismas (etwa durch das Spektroskop),
[* 63] so
findet man es zusammengesetzt, auch wenn das erregende Licht einfach ist. Das Fluoreszenzlicht des Petroleums z. B., welches
man etwa durch einfach violettes Licht vom Ende des Spektrums hervorruft, wird durch das Prisma zu einem
Spektrum ausgebreitet, welches Rot, Orange, Gelb, Grün, Blau und Violett enthält, jedoch in einem solchen gegenseitigen Verhältnis,
daß die aus allen diesen Farben
gemischte Fluoreszenzfarbe blau erscheint.
Bei farblosen oder allen unscheinbar gefärbten fluoreszierenden Körpern, welche wie Petroleum, Chininlösung
etc. nur die brechbaren Strahlen des Tageslichts absorbieren, enthält das ausgestrahlte Fluoreszenzlicht nur solche Strahlen,
welche weniger brechbar sind als das erregende einfache Licht (Stokessche Regel). Bei jenen fluoreszierenden Substanzen dagegen,
welche sich durch starke Absorptionsstreifen im Gebiet der minder brechbaren Strahlen auszeichnen und daher lebhaft gefärbt
erscheinen, können im Fluoreszenzlicht auch Strahlen enthalten sein, die brechbarer sind als das erregende Licht. Erregt man
z. B. das Naphthalinrot durch Licht, welches durch rotes Glas gegangen ist und nur rote und orangefarbene Strahlen enthält,
so findet man, daß das erregte Fluoreszenzlicht aus Rot, Orange, Gelb und Gelbgrün zusammengesetzt ist,
daß also durch orangefarbenes Licht die stärker brechbaren gelbgrünen Strahlen hervorgerufen worden sind. Bei diesen der
Stokesschen Regel nicht unterworfenen Substanzen erregt überhaupt jeder absorbierte Strahl stets das vollständige der Substanz
eigentümliche Fluoreszenzspektrum. Von gasförmigen Körpern wurde bis jetzt nur am Joddampf Fluoreszenz beobachtet. Dieser violette
Dampf
[* 64] fluoresziert orange und wird von den grünen Strahlen, die er am kräftigsten absorbiert, am stärksten
erregt. (Erklärung der Fluoreszenz s. Ausstrahlung.)
[* 54]
^[Abb.: Sonnenspektrum mit dem ultravioletten Teil.]
(Flußsäure, Flußspatsäure) HFl findet sich nicht in der Natur, wird erhalten,
wenn man gepulverten kieselsäurefreien Flußspat in einer Retorte von Platin oder Blei,
[* 65] welche nicht mit Zinn gelötet sein darf,
mit Vitriolöl erwärmt. Das sich entwickelnde Fluorwasserstoffgas ist farblos, riecht stechend sauer, bildet an der Luft dichte
Nebel, erzeugt auf der HautGeschwüre, kann eingeatmet tödlich wirken und gibt bei starker Abkühlung
in einer Vorlage aus Blei oder Platin eine farblose, rauchende, äußerst ätzende Flüssigkeit vom spez. Gew. 1,06, die bei
19,5° siedet und bei -34° noch nicht erstarrt.
Vom Wasser wird das Gas äußerst begierig absorbiert. Zur Darstellung dieser Lösung erwärmt man den Flußspat mit gewöhnlicher
Schwefelsäure und stellt in die bleierne Vorlage eine Platinschale mit etwas Wasser. Fluorwasserstoffsäure kann nicht in Glasgefäßen
bereitet oder aufbewahrt werden, weil sie Glas sehr energisch angreift. Zum Aufbewahren verdünnter wässeriger Fluorwasserstoffsäure eignen
sich Guttaperchaflaschen oder Glasflaschen, die inwendig mit einer Paraffinschicht überzogen sind.
überzogen werden muß. Die Dämpfe, welche sich aus dem Brei von Flußspat und Schwefelsäure entwickeln, liefern matte Ätzung;
gießt man aber den Brei selbst auf das Glas, so werden die geätzten Stellen durchsichtig. In der chemischen Analyse benutzt
man das Erscheinen von Ätzungen auf Glas zur Nachweisung von Fluor.
ihre Grenze (Flurgrenze oder Flurscheidung) ist mit Grenzsteinen (Flursteinen oder Marksteinen), zuweilen auch
mit einem Graben (Flurgraben) oder mit einem Zaun (Flurzaun) bezeichnet, und ihre Richtigkeit wird von Zeit zu Zeit durch einen
Flurzug untersucht.
Bei der Feldwirtschaft wird auch der in gleicher Weise benutzte Flächenteil Flur genannt. - In der Baukunde
ist Flur s. v. w. Hausflur.
(Feld-, Flur-, Gemarkungsregulierung, Markungsbereinigung). Die Flurregelung ist eine Reform des Zustandes der Feldflur
in landwirtschaftlichen Gemeinden, um den Besitzern die freie und rationellste Benutzung ihres Landes zu ermöglichen. Diese
Reform war und ist auch noch heute in Deutschland
[* 69] eine der wichtigsten Aufgaben der Agrarpolitik. Die Geschichte des landwirtschaftlichen
Grundeigentums hatte in Deutschland fast überall in landwirtschaftlichen Gemeinden einen Zustand der Feldflur herbeigeführt,
der die Eigentümer an der besten Benutzung ihrer Grundstücke verhinderte und den Fortschritt im Anbau
und Betrieb hemmte. Die Gestaltung der Flurverhältnisse war freilich nicht überall die gleiche gewesen, infolgedessen war
und ist die Reformbedürftigkeit auch nicht überall eine gleichartige. Im allgemeinen lassen sich in dieser Hinsicht zwei
Zustände unterscheiden.
Charakteristisch für den einen ist die Gemenglage der Äcker, d. h. die zerstreute Lage der Äcker des Einzelnen
in den verschiedenen Feldungen oder Gewannen der Feldmark. Dabei lag ein großer Teil der Parzellen nicht an einem Weg; die
Benutzung derselben war abhängig von Überfahrtsrechten und andern Servituten an fremden Grundstücken (Pflugwenderechte,
Trepprechte etc.). Viele Grundstücke hatten ferner eine wirtschaftlich sehr unzweckmäßige
[* 68]
Figur. Unzweckmäßig
waren in der Regel auch die vorhandenen Wege in Richtung und Beschaffenheit.
An den Grundstücken bestanden gemeinsame, gegenseitige Weiderechte der Gemeindegenossen, nicht selten auch Weiderechte der
Grundherren. Dieser Zustand bildete die Regel, wo (wie meist in Süd- und Westdeutschland und in Mitteldeutschland
westlich von der Elbe) die ursprüngliche Ansiedelung nach der Dorfverfassung erfolgt war, war aber auch in vielen Gemeinden
entstanden, die erst später auf grundherrlichem Boden gebildet waren. Bei diesem Zustand der Feldflur herrschte der Flurzwang.
Die Grundstücke konnten nur gleichzeitig und nach dem gleichen System der extensiven Dreifelderwirtschaft
bewirtschaftet werden. Dazu verursachte die Gemenglage größere
Wirtschaftskosten, namentlich für die mittlern Wirte und
die Grundherren, die Kleinheit der Parzellen ließ Bodenmeliorationen und rentablere Betriebsweisen nicht zu, in der großen
Zahl von Grenzstreifen und Fußwegen blieb ein Teil des Areals völlig unbenutzt, es konnten keine richtig verlaufenden Wasserfurchen
gezogen werden etc. Hierzu kam noch der Nachteil, daß die Wege nicht wirtschaftlich
angelegt waren, und daß die große Zahl der Grenzen
[* 70] häufige Grenzstreitigkeiten veranlaßte.
In andern Gemeinden, in denen die einzelnen Bauern von Anfang an ihr Ackerland in einem größern Stück besaßen, hatte man
zwar nicht unter den Nachteilen der Gemenglage zu leiden; doch bestanden auch hier die gemeinsamen, gegenseitigen
und grundherrlichen Weiderechte auf Äckern, Stoppelweide, eventuell Brachweide; die Grundstücke lagen ebenfalls häufig nicht
an einem Weg, und es gab deshalb auch überfahrts- und Pflugwenderechte. Die vorhandenen Wege waren oft unzweckmäßig angelegt.
Dazu war häufig brauchbares Ackerland gemeinsames Weideland, resp. Wald und auch Wiesenland teils gemeinsames
Eigentum, teils Weide- und andern Nutzungsrechten Dritter unterworfen. Auch hier existierte deshalb der Flurzwang, die Gemeinheiten
(d. h. die in bestimmter Art gemeinschaftlich benutzten Grundstücke) machten auch hier die Landwirte in der Benutzung ihrer
Ländereien von andern abhängig und zwangen alle zu einer gleichen extensiven Bewirtschaftung ihres
Landes.
Durch die Flurregelung soll nun die Feldflur in der Weise umgestaltet werden, daß zweckmäßige Wege hergestellt, die kulturschädlichen
Grundgerechtigkeiten und Miteigentumsverhältnisse aufgehoben werden, der Landwirt freie Zufahrt vom Weg zu seinen Grundstücken
erhält und die Gemenglage beseitigt wird. Die allgemeine Voraussetzung der Flurregelung ist, daß die Gesetzgebung
die Weiderechte auf den Grundstücken der Einzelnen aufhebt, resp. für ablösbar erklärt. Man unterscheidet hauptsächlich
drei Arten der Flurregelung: die einfache Wegeregulierung, die Arrondierung durch Zusammenlegung, die Gemeinheitsteilung oder Separation.
1) Die einfache Wegeregulierung (Wegbereinigung) ist in der Hauptsache eine Reform der Zufahrtswege in der Feldmark. Sie besteht
in der Anlage eines neuen, zweckmäßigen Feldwegenetzes, bei welchem jede Parzelle wenigstens auf einer
Seite an einem Weg liegt. Den Parzellen wird zugleich eine möglichst regelmäßige
[* 68]
Figur gegeben. Sofern noch Grundgerechtigkeiten
abzulösen sind, wird die Ablösung derselben gleichzeitig vorgenommen. Soweit nötig, findet ein Austausch von Ländereien
statt; im übrigen aber wird die Gemenglage nicht beseitigt, dagegen wird der Flurzwang aufgehoben.
Bei der Vereinödung oder vollständigen Arrondierung erhält der einzelne Landwirt sein Land, frei von
jeder Grundgerechtigkeit, in Einem Stück, auf welchem die Wohn- und Wirtschaftsgebäude stehen sollen. Durch diese Flurregelung wird
also die Dorfgemeinde in Gemeinden von Einzelhöfen umgewandelt. Für die Produktion bietet sie zwar manche Vorteile, doch
ist sie nur in den vereinzelten Fällen am Platz, wo bereits die landwirtschasfliche Gemeinde aus getrennt
¶
mehr
liegenden Höfen besteht, sich aber trotzdem im Lauf der Zeit eine Gemenglage gebildet hat; insbesondere ist sie unzweckmäßig
oder unausführbar bei Dorfgemeinden wegen der Verluste durch den Abbruch der alten und Aufbau der neuen Gebäude, wegen der
Verschiedenheit der Bodenarten in einer Gemarkung und wegen der Vorteile, die in administrativer und sozialer
Hinsicht (Sicherheit, Schulwesen, geselliger Verkehr etc.) die Dorfgemeinde vor der Höfegemeinde voraus hat.
Alle der Flurregelung unterliegenden Grundstücke werden als eine gemeinschaftliche Masse behandelt, aus der die einzelnen
Interessenten nach Maßgabe des Wertes ihrer bisherigen Ländereien ihren Anteil erhalten. Acker-, Wiesen- und Weideland werden
dabei gesondert behandelt, ebenso in der Regel Ländereien mit verschiedenen Bodenklassen. Unter Umständen wird auch eine
neue rationellere Einteilung der Gewanne vorgenommen. Grundsatz des Verteilungsplans ist, keinen zu gunsten
eines andern zu übervorteilen.
Jeder soll wieder gleichviel Land derselben Art und in gleicher Entfernung erhalten, aber zusammenliegend, was früher getrennt
war, um so für alle, außer dem Vorteil der vollständigen Kulturfreiheit, noch den weitern des zusammenhängenden Besitzes
und der größern einheitlichen Flächen herbeizuführen. Der Ertrag des kulturfähigen Bodens wird durch
solche Konsolidationen in der Regel mindestens um ¼-⅓, der Bodenwert nicht selten über 100 Proz. gesteigert.
Die Separation kann eine allgemeine oder partielle sein, je nachdem in einer Gemeinde die bestehenden Gemeinheiten
sämtlich und für alle Besitzer aufgehoben werden oder nur ein Teil derselben aus der bisherigen Gemeinheit ausscheidet. Die
bei dieser Flurregelung notwendige Auseinandersetzung zwischen den bisher in der Gemeinheit verbundenen Interessenten erheischt immer
auch Veränderungen des bisherigen Besitzstandes. Wenn die Gemeinheitsteilung eine allgemeine ist oder
auch nur größere Teile der Feldmark umfaßt, ist sie regelmäßig auch mit neuen zweckmäßigen Weganlagen und mit einer
Regelung des Wasserablaufs verbunden, und wo Gemenglage besteht und deshalb eine anderweitige Feldeinteilung durch eine bessere
Einteilung der Gewanne, durch Um- und Zusammenlegung von Grundstücken im Interesse der Grundbesitzer liegt,
erstreckt sich die Flurregelung auch hierauf. In
diesem Fall nimmt die Gemeinheitsteilung zugleich den Charakter einer Konsolidation an
(Gemeinheitsteilung im weitern Sinn).
Die Durchführung einer Flurregelung kann entweder als eine rein private oder unter Mitwirkung der Staatsgewalt erfolgen. Die Voraussetzung
jener ist, daß sämtliche Interessenten übereinstimmen. Eine solche Übereinstimmung wird sich nur sehr selten erzielen
lassen. Die Schwierigkeit des Zustandekommens der Flurregelung durch freie Vereinbarung wächst, je umfassender und
verwickelter die Flurregelung ist, und insbesondere, wenn, wie bei Konsolidationen, das Grundeigentum vieler verändert wird. Hiernach
muß überall da, wo die Flurregelung im Interesse der landwirtschaftlichen Bevölkerung dringend geboten ist, auch
der Staat thätig eingreifen, und zwar sind sowohl Maßregeln der Gesetzgebung als solche der Verwaltung erforderlich.
2) eine Regulierung der Feldflur in der Weise ermöglichen, daß sie einer Majorität das Recht gibt, die
Minorität unter Zustimmung der Obrigkeit zu zwingen, an der Flurregelung teilzunehmen. Weil die Reform regelmäßig Besitzveränderungen
bedingt, so erscheint es gerechtfertigt, nicht bloß die Majorität nach der Fläche (zweckmäßig nach Grundsteuerreinertrag),
sondern auch noch der Köpfe zu fordern. Die Frage, wie hoch die Majorität zu bestimmen, ist nicht für
jeden Staat, unter Umständen auch nicht für jede Art der Flurregelungen gleich zu entscheiden. In allen Fällen muß die
zwangsweise Flurregelung von obrigkeitlicher Prüfung und Genehmigung in geordnetem Verwaltungsverfahren mit vorausgehender Anhörung
der Interessenten abhängig gemacht werden.
Auszunehmen von solchem Zwang sind Bauplätze, Gärten, Rebland. Die Gesetzgebung soll 3) den Interessenten gestatten, zwischen
den verschiedenen Arten der Flurregelung die für sie passendste zu wählen, so daß z. B. Gemeinden mit überwiegender Parzellenwirtschaft
sich nur auf eine Wegeregulierung, andre sich auf eine eigentliche Gemeinheitsteilung beschränken können. Dieser
Forderung ist in einer Reihe von deutschen Staaten zum Schaden der Sache nicht genügend entsprochen worden.
Die Gesetzgebung muß endlich 4) jede Flurregelung bezüglich der erforderlichen Hypotheken- und Reallastenregulierung durch die Bestimmung
erleichtern, daß die neuen Flächen des Besitzers von selbst in das Schuldverhältnis der alten treten. Nun stellen sich
aber einer rein privaten Inangriffnahme und Durchführung einer Flurregelung noch so viele Schwierigkeiten entgegen, daß ohne Mitwirkung
der Staatsgewalt erfahrungsgemäß trotz jener Gesetzgebung nur wenige Flurregelungen zu stande kommen.
Die Gesetzgebung muß deshalb ergänzt werden durch eine energische und organische Mitwirkung der Staatsverwaltung. Es müssen
die Bezirksverwaltungsbeamten aufklärend und anregend wirken. Ihre Thätigkeit wird aber nur dann eine
erfolgreiche sein, wenn die Staatsverwaltung dafür sorgt, daß tüchtige Kulturtechniker in genügender Zahl vorhanden sind,
welche sachverständigen Rat erteilen, die Pläne entwerfen und die Ausführung der Flurregelung leiten können. Noch besser aber ist
es, wenn zur Vornahme der Flurregelungen besondere Verwaltungsorgane eingesetzt werden, welche die Reform
überall systematisch durchführen können. Solche Organe müssen auch die Befugnis haben, alle bei
¶