wegen niedergeholt, aber sofort geheißt, wenn andre Schiffe
[* 5] in Sicht kommen, denen dies Aufforderung zu gleichem Thun ist. Die
Handelsschiffe sind den Kriegsschiffen gegenüber zum Heißen der Flagge verpflichtet; dieser Salut geschieht durch dreimaliges Auf-
und Niederholen der Flagge; bei Versäumnissen kann es durch einen Kanonenschuß befohlen werden. In Sicht
von Festungswerken, von denen die Nationalflagge weht, hat jedes Schiff
[* 6] seine Flagge zu zeigen und setzt sich bei Nichtbefolgung
dieser Regel der Gefahr aus, scharf beschossen zu werden.
Nur unter eigner Nationalflagge darf ein Schiff den Kampf aufnehmen, die Führung einer falschen Flagge beim Angriff ist als Piraterie
und Verrat gebrandmarkt. Das Streichen der Flagge, d. h. die gänzliche Beseitigung, ist das Merkmal der Ergebung,
und gegen Kriegsbrauch verstößt es, dann nochmals den Kampf zu beginnen. In Friedenszeiten geschieht das Niederholen der
Flagge täglich zur bestimmten Stunde unter Feierlichkeiten, z. B. 6 Uhr
[* 7] abends. Geheißt wird die an der Spitze derGaffel
des Hintermastes oder am Flaggstock auf demHeck. Die halbstock geheißte, d. h. halb aufgezogene, Flagge zeigt einen Todesfall
an Bord an; die verkehrt aufgezogene oder inmitten zusammengebundene in Schau (d. h. an irgend einer Stelle, also z. B. nicht
an der üblichen, da Flaggmast oder Gaffel möglicherweise über Bord gegangen sind) bedeutet Hilfsbedürftigkeit.
Außer der Nationalflagge wird im Hafen, an Bord von Kriegsschiffen, auch eine Flagge am Stak des Klüverbaums aufgezogen. Diese Gösch
ist für einige Seemächte in Farbe und Zeichnung der Nationalflagge gleich (aber viel kleiner), in andern weicht sie von der
Hauptflagge ab. Sie wird nur vor Anker
[* 8] geheißt, während alle zu Wasser liegenden Boote gleichfalls ihre
Flagge zeigen.
Endlich führen alle Seeschiffe Signalflaggen (s. Tafel III) und zwar nach der Form: rechteckige
Flaggen, Stander (Flaggen mit dreieckigem Ausschnitt, also mit zwei Spitzen) u. Wimpel in eine Spitze auslaufend. Man unterscheidet
unter den Signalflaggen die Flaggen des internationalen Signalbuches, durch welche der Name jedes Schiffs
zu erkennen ist; ferner die Signalflaggen der Kriegsmarinen, deren SignaleGeheimnis bleiben sollen; dann die Lotsenflaggen,
welche das Bedürfnis zur Aufnahme eines Lotsen melden.
Hierher gehört ferner der Signalbuchwimpel, welcher den Wunsch einer Unterhaltung nach dem Signalbuch zu erkennen gibt, er
wird unter der Nationalflagge geheißt; sein Erscheinen an irgend einer gut sichtbaren Stelle auf dem angeredeten
Schiff dient als Zeichen des Einverständnisses. Besonders wichtig ist in völkerrechtlicher Beziehung zur Kriegszeit
der Gebrauch der Parlamentärflagge (weißes Flaggtuch), indem die unter dieser Flagge segelnden Schiffe, ebenso wie die unter
neutraler Flagge fahrenden, den Feindseligkeiten entzogen sind (s. Prise).
Mißbrauch der Parlamentärflagge wird nicht geduldet und derjenige, welcher dieselbe mißbrauchte, um unter solcher
Flagge feindliche Stellungen auszukundschaften, als Spion behandelt. Die verkehrt geheißte Flagge gilt als Beschimpfung. Die schwarze
(oder rote) Flagge heißt jedes Schiff, welches Pulver ladet oder löscht. Die gelbe Quarantäneflagge (Flagge Q.
des Signalbuches) verbietet dem Schiff, auf dem sie weht, den Verkehr mit dem Land oder andern Schiffen aus Gesundheitsrücksichten.
Auch gewisse auf das Schiff bezügliche Ereignisse an Bord werden durch Flaggensignale gemeldet. So zeigt z. B. der Indienststellungswimpel
am Großtopp an, daß das Schiff in Dienst gestellt worden,
die Fahrtsflagge am Vortopp das zum Auslaufen
sich rüstende Schiff; der Heimatswimpel gibt das Zeichen glücklicher Heimkehr, der Kirchenwimpel an der Gaffel über der Nationalflagge
meldet die Feier des Gottesdienstes an Bord.
Die Flaggen des internationalen Signalbuches (Tafel III) gewinnen nur durch Zusammenstellung von 2, 3 oder 4 Flaggen ihre Bedeutung,
mit zwei Ausnahmen. Der Wimpel C bedeutet Ja, der Wimpel D Nein. Auf Entfernungen, welche die Farben nicht
mehr erkennen lassen, treten an Stelle der Buntflaggen die Flaggen der Fernsignale; vgl. weiteres auf dem Textblatt zu Tafel
III.
Außer den Flaggen, deren unrichtige Handhabung unter Umständen schwere Nachteile herbeiführen kann, weshalb sie
nur von geübten Flaggenposten geheißt werden sollen, führen die Kriegsschiffe der meisten Seemächte, welche weder die Admiralsflagge
noch den Kommodorestander geheißt haben, einen Wimpel am Topp des Großmastes, das Kommandozeichen des befehlenden Offiziers
und zugleich das Unterscheidungsmerkmal zwischen Kriegs- undHandelsschiffen. Auch im Boot wird die Anwesenheit des Kommandanten
durch den vorn geheißten Wimpel ausgezeichnet. Der Wimpel hat die doppelte Länge vom Hauptdeckbalken des
Schiffs, läuft in eine oder zwei Spitzen aus und beginnt etwa mit 23 cmBreite.
[* 9]
Die Handelsschiffe führen außer der Nationalflagge, welche im Hafen und auf ausgehendem oder einkommendem Schiff, in See jedoch
in der Regel nur ausnahmsweise zur Begrüßung geheißt wird, und außer den Flaggen des internationalen
Signalbuches auch die Kontorflagge, d. h. die des Reeders oder der Reedereigesellschaft, am Großtopp. Die Kontorflagge des
Norddeutschen Lloyd z. B. zeigt einen Schlüssel (das BremerWappen),
[* 10] der sich mit einem Anker kreuzt, auf weißem Tuch und die
BuchstabenN. D.L. Das Emblem ist von blauer Farbe.
Die Handelsschiffe flaggen bei festlichen Anlässen, d. h. sie schmücken sich mit ihrem Gesamtvorrat
von Flaggen an zu diesem Zweck »geschornen« Leinen. Längsschiffs flaggen die Schiffe germanischer Nationalität, d. h. die Flaggleine
ist vom Heck über die Topps der Masten bis zum Klüverbaum gespannt. Die Lateiner und Slawen flaggen querschiffs,
d. h. jeder Mast hat seine Flaggleine von Bord zu Bord über die Nocken, Raaen und Masttopps hinweggespannt.
Von Schiffsbord wehende farbige Fahnen kommen schon im Mittelalter vor. Das Hamburger Schiffsrecht verordnet
1276, daß jeder Hamburger auf seinem Schiff einen roten Flügel führen müsse. Im Lübecker Schiffsrecht ist 1299 von dem Lübschen
Flügel (ohne Farbenbezeichnung) die Rede, während des bremische, 1303, gleichfalls einen roten Flügel vorschreibt. Diese
Vorläufer der Flagge wurden am Topp der Masten geführt. Die eigentliche Schiffsflagge erscheint auf alten
Abbildungen jedoch erst im 16. Jahrh., und auch Furtlenbachs »Architectura
navalis« von 1629 gibt eins der ältesten Flaggenbilder. Bis zur Mitte des vorigen Jahrhunderts kennzeichnete die Flagge nur den
Heimatshafen: so viel Seeplätze, so viel Flaggen;
selbst die seemächtige Hansa besaß keine gemeinsame Flagge. Die Hamburger Flagge wird
vielleicht zuerst in Fourniers »Hydrographie« von 1643 beschrieben: rotes Flaggtuch mit drei weißen Türmen.
das Schmücken der Takelage der Schiffe bei festlichen Gelegenheiten mit sämtlichen Flaggen (einschließlich
der Signalflaggen).
Die deutsche und englische Marine flaggen so, daß die Flaggleine mit den Flaggen von der Gaffel (s. d.)
nach der Spitze des hintern, von da nach der des mittlern und dann nach der des vordern Mastes bis zur
Spitze des Klüverbaums und dort, mit einem Gewicht beschwert, ins Wasser hängt.
(lat.), brennend, hitzig; offen vor Augen liegend. Crimen (delictum) flagrans, ein Verbrechen, bei welchem jemand
auf frischer oder handhafter That (in flagranti) ergriffen, wurde nach römischem Recht und nach der Carolina als eine Unterart
des Crimen manifestum mit gesteigerter Strafe bedroht. Das römische Recht gestattete dem Ehemann die Tötung
des in flagranti betroffenen Ehebrechers. Heutzutage ist das Betreten auf frischer
That (délit flagrant im französischen
Recht) noch von strafprozessualischer Bedeutung. Wird jemand auf frischer That betroffen oder verfolgt, so ist, wenn
er der Flucht verdächtig ist, oder wenn seine Persönlichkeit nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn
auch ohne richterlichen Befehl vorläufig festzunehmen.
Vgl. Deutsche
[* 12] Strafprozeßordnung, § 127 ff.,
104, 211.
Nach der Julirevolution als Divisionsgeneral restituiert, nahm er auch seinen Sitz in der Pairskammer
wieder ein. 1831 war er sechs Monate französischer Gesandter in Berlin,
[* 24] begleitete 1832 den Herzog von Orléans
[* 25] zur Belagerung
von Antwerpen,
[* 26] ward 1837 Oberstallmeister desselben und erhielt 1841 den Gesandtschaftsposten am Hof
[* 27] in Wien, den er bis zum
März 1848 bekleidete. Nach dem Staatsstreich ernannte ihn LudwigNapoleon zum Mitglied der Konsultativkommission
und beauftragte ihn mit einer diplomatischen Mission nach London.
[* 28] Nach deren Erledigung trat Flahault 1853 in den Senat. Flahault starb in
Paris.
(franz., spr. flärör), Schnüffler, Spürnase,
auch populärer Spitzname der polizeilich angestellten Pariser »Riechinspektoren« für Lebensmittel auf
dem Markt;
(franz. Flamberge), Name der um den Anfang des 15. Jahrh. in Frankreich und in den Niederlanden
aufgekommenen, bis zu 1,8 m langen Schlagschwerter mit wellenförmiger Klinge. Sie wurden ihrer Schwere wegen mit beiden Händen
gebraucht und waren deshalb mit einem langen, doppelten Handgriff und einer weit ausladenden, abwärts gebogenen Parierstange
versehen. Meist wurden sie ohne Scheide, höchstens am untern Ende der
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mehr
Klinge mit Leder oder Samt umwickelt und auf der Schulter getragen, wobei sich einer der Schulterhaken der Klinge hinten gegen
die Schulter legte. Sie erhielten sich bis in die Mitte des 16. Jahrh. im Gebrauch und bildeten noch insbesondere eine Waffe
der Landsknechte.
[* 31] Auch ein mit Einer Hand
[* 32] zu führender Schweizerdegen des 16. Jahrh. führte den (noch
nicht sicher erklärten) Namen Flamberg, der von spätern Dichtern (Körner) für Schwert überhaupt gebraucht wird.
(franz., spr. flangbŏajāng,
Flammenstil), die im 15. und 16. Jahrh. in Frankreich und England übliche Form des spätgotischen Stils, so genannt von der
Flammenförmigen (Fischblasen-) Ornamentik an den Säulen
[* 33] und in dem Maßwerk
[* 34] (s. Figur).
(spr. -māng, Flaman, Flamand), Albert, franz. Kupferstecher, arbeitete um die Mitte des 17. Jahrh.
zu Paris. Seine Blätter, von denen man über 600 Nummern kennt, sind von 1648 bis 1664 datiert, nach Art des W. Hollar radiert
und dann mit dem Stichel und der kalten Nadel übergangen. Liebhaber des Weins und fröhlicher Gesellschaften,
zugleich Gelegenheitsdichter, schuf er Le
[* 36] nouveau rétablissement de l'état bachique, Le triomphe bachique des bons compagnons
und die Carte des États du grand Duc d'Osméos. Er war ein Gegner des Hofs zur Zeit der Fronde, und sein Château de Marcoussy
hatte den Zweck, das Volk zum Mitleid für die dort gefangen gehaltenen Prinzen zu stimmen; auch den Jansenismus
geißelte er in zwei Blättern. Außerdem brachte er den Einzug der KöniginChristine von Schweden
[* 37] in Paris, die Festlichkeiten
bei der Vermählung Ludwigs XIV. etc. zur Darstellung; auch seine Pläne und Prospekte, namentlich die von Paris, sind von Interesse.
bei den Römern die Priester, deren Dienst einer einzigen Gottheit ausschließlich gewidmet war. IhrenNamen
leitete man ab von infula, der Wollbinde, welche sie stets um ihren Hut
[* 42] oder um ihr Haupt geschlungen tragen
mußten, in neuester Zeit richtiger von »flare«, d. h.
vom Anblasen des Feuers. Es gab zwei Klassen derselben, majores und minores, höhere und niedere, erstere patrizischen, letztere
plebejischen Geschlechts. Ihr Amt war lebenslänglich.
Letzterer, der vornehmste unter allen Flamines, hatte eine eigne Amtswohnung, welche für eine Art Asyl angesehen wurde. Seine Gattin,
welche mit ihm den Opferdienst versehen mußte, hieß Flaminica: starb sie, so mußte der Gatte sein Amt
sogleich niederlegen. Dem Flamen Dialis durfte kein Eid abgenommen werden, er durfte aber auch keine Nacht aus der Stadt abwesend
sein (um die täglichen Opfer bringen zu können), keine bewaffnete Armee sehen, nicht reiten, keinen Ring (das Zeichen der
Fesselung) tragen, keinen Toten berühren etc. Von den Flamines minores werden genannt: Flamines des
Vulkan, der Flora, des Volturnus, der Carmenta, des Virbius, der Pomona etc. Zu diesen kamen in der Kaiserzeit auch noch Flamines vergötterter
Kaiser.
Landrücken im Norddeutschen Tiefland, der sich östlich von der Elbe etwa zwischen Wittenberg,
[* 47] Belzig, Jüterbog
[* 48] und Dahme verbreitet und die Wasserscheide zwischen den Zuflüssen der Elbe einerseits und der Havel anderseits
bildet. Es ist ein kalter, kahler Rücken. Man unterscheidet den Hohen (westlichen) und den Niedern (östlichen) Fläming, von denen
ersterer im ganzen 150 m, der letztere, östlich von der Berlin-AnhaltischenEisenbahn, etwa 125 m Höhe
hat. Im Bereich des Hohen Fläming, auf dem vorzugsweise ein stark mit Lehm durchmischter Sand liegt, erhebt sich der Hagelberg westlich
von Belzig zu 201 m Höhe.
Der Niedere Fläming, auf dem der Sand mehr vorherrscht, der aber in der Wasserscheide von Jüterbog bis Dahme
auch guten Lehmboden aufzuweisen hat, erreicht im bewaldeten Golmberg bei Baruth eine Höhe von 178 m. Die Aussicht von letzterm
ist umfassend. Die Nadelwälder des Niedern Fläming versorgen die wichtige Glashütte zu Baruth mit Brennmaterial; auf dem Hohen
Fläming findet man auch Laubwaldungen, die nach Anhalt
[* 49] hinüberziehen. Braunkohlen werden in der südlichen
Abdachung unweit Wittenberg, gegraben, Weinreben auf den südlichen Randbergen bei Jessen an der SchwarzenElster
[* 50] gezogen. Den
Namen führt der Fläming nach den vlämischen Kolonisten, welche Albrecht der Bär in seine Staaten einführte; Sprache,
[* 51] Sitte und Tracht
derselben haben sich nachweisbar bis ins 17. Jahrh. hinein dort erhalten.
S. Karte »Brandenburg«.
[* 52]
(Flaming, Flammant, Phoenicopterus L.), einzige Gattung aus der Familie der Flamingos (Phoenicopteridae) und
der Ordnung der Watvögel,
[* 53] schlank gebaute Vögel
[* 54] mit sehr langem Hals, großem Kopf, etwas mehr als kopflangem, hohem, dickem,
von der Mitte an in stumpfem Winkel
[* 55] herabgebogenem, nur an der Spitze hartem Schnabel mit sehr plattem,
kleinem Oberkiefer und gezahnten Schneiden, ungemein langen, dünnen, weit über die Ferse hinauf nackten Beinen, drei ziemlich
kurzen, durch eine Schwimmhaut verbundenen
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mehr
Vorderzehen und einer kurzen, schwachen Hinterzehe, mittellangen Flügeln, in welchen die zweite Schwinge am längsten ist,
und kurzem Schwanz. Der Flamingo (P. roseusPall.), 120-130 cm lang, 160-170 cm breit (das Weibchen ist viel kleiner), weiß, sehr
zart rosenrot überhaucht, am Oberflügel karminrot, an den Schwingen schwarz, mit gelbem Auge,
[* 57] an der
Wurzel
[* 58] rosenrotem, an der Spitze schwarzem Schnabel und karminroten Füßen, bewohnt die Länder des Mittelmeers
[* 59] und des SchwarzenMeers sowie der großen SeenMittelasiens, geht südlich bis zu den Inseln des GrünenVorgebirges und bis Südasien und wird nach
N. zuweilen bis Deutschland verschlagen. In Sardinien
[* 60] und Sizilien
[* 61] weilt er vom August bis April, ohne zu
brüten. Er streicht mit großer Regelmäßigkeit, ist aber an den Strandseen der südlichen Mittelmeerküste Standvogel.
Er bevorzugt salziges oder brackiges Wasser, geht selbst von den Küsten ins Meer und erscheint stets in Scharen von Hunderten
oder Tausenden. Er läuft nach Art hochbeiniger Watvögel, bewegt sich vor dem Auffliegen halb laufend,
halb fliegend auf der Oberfläche des Wassers und erhebt sich dann in leichtem Flug.
Meist steht er bis über das Fersengelenk im Wasser auf einem Bein, den Hals eigentümlich verschlungen vor die Brust gelegt,
den Kopf unter den Schulterfedern der Flügel verborgen. Er nährt sich von kleinen Wassertieren, Schnecken,
[* 62] Würmern, Krebsen, kleinen Fischen und einigen Pflanzenstoffen, rührt, auf Nahrung ausgehend, mit den Füßen den Grund auf und
senkt den Schnabel in den Schlamm, um zu gründeln. Er baut sein Nest im Wasser aus Schlamm und Wasserpflanzen
[* 63] als kegelförmigen
Haufen, der etwa 30-40 cm über die Oberfläche des Wassers hervorragt, oder scharrt auf einer flachen,
mit niedrigem Gestrüppe bewachsenen Insel eine Mulde aus. Das Weibchen legt zwei weiße Eier,
[* 64] welche 30-32 Tage von beiden Eltern
bebrütet werden. Das Fleisch des Flamingos ist wohlschmeckend und in Nordägypten sehr beliebt. Die Römer
[* 65] schätzten Zunge
und Hirn als kostbare Leckerbissen. In der Gefangenschaft hält sich der Flamingo sehr gut. AndreArten leben
in Mittel- und Südamerika.
[* 66]
Unterdes aber erklärte der Senat die Konsulwahl für ungesetzlich und bewirkte, daß jene zur Niederlegung ihres Amtes aufgefordert
wurden. Flaminius, eben im Begriff, am FlußAdda den Insubrern eine Schlacht zu liefern, ließ das betreffende Schreiben
des Senats uneröffnet, lieferte die entscheidende Schlacht, gewann sie und kehrte erst nach vollendetem Feldzug nach Rom zurück.
Er wurde zwar vom Senat zur Rechenschaft gezogen, erhielt aber gleichwohl vom Volk die Ehre des Triumphs zuerkannt.
Besorgend, daß seine Gegner aufs neue einen Vorwand finden möchten, ihn wieder vom Konsulat zu entfernen, reiste er ohne
die üblichen Zeremonien nach Arretium ab, feierte hier seinen Amtsantritt und ließ sich von dem vorjährigen
KonsulSempronius die Legionen übergeben. Als Hannibal darauf in Etrurien eindrang und in der Richtung nach Rom vor ihm vorbeizog,
ließ er sich von ihm in einen Engpaß am Trasimenischen See locken, wo er sich plötzlich von drei Seiten angegriffen sah,
während der auf der vierten Seite befindliche See jeden Ausweg zur Rettung versperrte. So fand der größte
Teil des römischen Heers und mit ihm Flaminius selbst seinen Untergang.