»Tertiärformation
[* 2] I«) und die
Büschelkiemer erst im ältern Tertiärgebirge beginnen. Viele
Gattungen dieser fossilen Fische
[* 3] sind
völlig ausgestorben.
Bei mehreren alten Völkern, namentlich den Syrern, Assyrern, Phönikern und Ägyptern, wurden die Fische göttlich
verehrt und daher wenigstens von den
Priestern nicht genossen. Auch die Pythagoreer enthielten sich derselben, da sie
in ihnen ein Natursymbol des Stillschweigens ehrten. Aus dem Erscheinen gewisser Fische weissagten
Priester in
Lykien. Als
Hieroglyphe
bezeichnet der
FischVermehrung,
Reichtum. Er ist auch altchristliches
Symbol (s.
Fisch, S. 292), und in
Wappen
[* 4] werden Fische als
Symbol
der
Vaterlandsliebe und Vorsicht gedeutet.
Landgemeinde im preuß. Regierungsbezirk
Düsseldorf,
[* 15] Landkreis
Krefeld,
[* 16] durch Dampftramway mit
Krefeld verbunden,
mit kath.
Kirche, Seidenweberei und (1885) 6081 kath. Einwohnern;
2)
Ludwig, der berühmteste Bassist seiner Zeit, geb. 1745 zu
Mainz,
[* 19] war zuerst
Sänger der kurfürstlichen
Kapelle daselbst
und kam 1767 an die
Bühne zu
Mannheim,
[* 20] wo er längere Zeit blieb. In der
Folge in
München
[* 21] (1778), dann
am
WienerNationaltheater (1779) engagiert, sang er 1783 mit außerordentlichem Erfolg in
Paris, 1784 in den Hauptstädten
Italiens,
[* 22] nahm das Jahr darauf ein
Engagement am
Hof
[* 23] des
Fürsten von
Thurn und
Taxis an und kam endlich 1788, durch
Vermittelung
Reichardts, nach
Berlin an die
ItalienischeOper, wo er bis zu seiner Pensionierung (1815) wirkte. Er starb daselbst Der
Umfang seiner
Stimme erstreckte sich vom tiefen D bis zum eingestrichenen a, welche ungeheure
Menge von
Tönen er mit ungemeiner
Leichtigkeit, Reinheit und
Präzision zu gebrauchen verstand.
Seine Hauptrollen waren Osmin (von
Mozart für Fischer geschrieben), Axur, Osroes
(»Semiramis«),
Vermählt war Fischer seit 1779 mit der Sängerin
BarbaraStrasser (geb. 1758 zu
Mannheim), die 1798 pensioniert wurde. Von den
Kindern
aus dieser
Ehe, die sämtlich zur
Bühne gingen, haben sich namentlich
Joseph Fischer (geb. 1780 zu
Wien, gest. 1862 in
Mannheim) und Josepha (geb. 1782, gest. 1854 in
Mannheim), nach ihrem
GattenFischer-Vernier genannt, durch ihre Gesangsleistungen
ausgezeichnet.
3)
LorenzHannibal, Staatsmann, geb. 1784 zu
Hildburghausen,
[* 24] studierte in
Göttingen
[* 25] die
Rechte, ward 1805 in seiner Vaterstadt
Advokat, 1811 Landschaftssyndikus, 1812 Regierungsassessor und später
Landrat, trat 1825 in fürstlich
Leiningensche und 1831 in oldenburgische
Dienste
[* 26] über und wurde zum Regierungspräsidenten des
FürstentumsBirkenfeld und 1847 zum
GeheimenStaatsrat befördert. Er machte sich in
Birkenfeld durch sein reaktionäres Auftreten sehr verhaßt. Im April 1848 durch
eine tumultuarische
Bewegung zum Rücktritt gezwungen, lebte er darauf als Privatmann in
Jena.
[* 27] 1852 versteigerte
er, aus dem oldenburgischen
Staatsdienst förmlich entlassen, im Auftrag des
Bundestags die in
Bremerhaven liegende deutsche
Flotte und erregte durch sein Verhalten dabei die Entrüstung des deutschen
Volkes (»Flottenfischer«). 1853 ward er zum lippeschen
WirklichenGeheimenRat ernannt, um die Verfassungsreformen von 1848 und 1849 wieder zu beseitigen, und
gab Veranlassung zu den lange dauernden, erst 1876 beseitigten Verfassungswirren in diesem Ländchen. Am ward er
bei einer zufälligen Anwesenheit in
Koburg wegen
Majestätsbeleidigung in seiner 1852 für die sachsen-gothaische
Ritterschaft
an den
Bundestag gerichteten Beschwerdeschrift in betreff der ihr 1848 entzogenen
Rechte und Privilegien
verhaftet, jedoch nach Kautionsstellung wieder entlassen und später von der Appellationsinstanz, der
Fakultät zu
Breslau,
[* 28] freigesprochen.
Noch im Juli 1855 auch aus dem lippeschen
Staatsdienst entlassen, lebte er seitdem als Privatmann an verschiedenen
Orten und starb in
Rödelheim. Er schrieb: »Der deutsche
Adel in der Vorzeit, Gegenwart und Zukunft«
(Frankf. 1852, 2 Bde.);
»Aburteilung in der Jesuitensache« (Leipz. 1853)
und
¶
mehr
zur Rechtfertigung seines staatsmännischen Wirkens: »Politisches Martyrtum, eine Kriminalgeschichte mit Aktenstücken« (das.
1855).
4) P. Karl, Obstzüchter und Landwirt, geb. zu Hoschnitz bei Saaz, fungierte nach absolvierten theologischen Studien
1824-35 als Hilfspriester, von 1836 bis 1853 als selbständiger Seelsorger in Turtsch, errichtete überall Schulgärten,
Baumschulen und Obstpflanzungen; auch suchte er, besonders in der Schule, die Liebe zum Gartenbau als Beförderungsmittel
des Fleißes und der Sittlichkeit zu erregen. In Turtsch errichtete er 1835 eine landwirtschaftliche Schule. In der nach 1848 eingetretenen
Reaktionszeit mußte er denAbschied nehmen und lebt seitdem in Kaaden. Er schrieb: »Die zehn Gebote des
Obstbaues« (Berl. 1861);
»Der Weinbau« (das. 1861);
»Handbuch der rationellen Obstzucht« (das.
1861);
»Illustriertes Handbuch der Obstbaumzucht« (2. Aufl. 1863);
»Über die Unmöglichkeit,
den Naturalismus zum ergänzenden Teil der Wissenschaft zu machen« (das. 1854; gegen Erdmann, der darauf
mit einem »Denkzettel«, Halle
[* 43] 1854, antwortete);
8) JohannGeorg, Dichter, geb. zu Großsüßen in Württemberg, war zuerst Volksschullehrer, besuchte dann die UniversitätTübingen und ward 1846 als Professor für Geschichte, Geographie und Litteratur an der Oberrealschule in
Stuttgart
[* 44] angestellt. Er trat zuerst mit einer Sammlung »Gedichte«
(Stuttg. 1854, 3. Aufl. 1883) hervor, welche bedeutendes Talent verrieten, und denen später »Neue Gedichte« (das. 1865) und
weitere Sammlungen unter den Titeln: »Den deutschen Frauen« (das. 1869),
und das Idyll »Der glückliche Knecht« (das. 1881) folgten. Fischer bekundet
sich in diesen Werken als einen Dichter, der den heitern Humor und den würdigsten Ernst gleich glücklich zu behandeln weiß
und beide oft mit feinem Takt und Gefühl verbindet. Außerdem veröffentlichte er die Dramen: »Saul« (Stuttg.
1862),
»FlorianGeyer, der Volksheld im deutschen Bauernkrieg« (das. 1866) und »KaiserMaximilian von Mexiko«
[* 45] (2. Aufl., das. 1868). Im allgemeinen ist im Dramatiker Fischer die Neigung zum Deklamatorischen vorherrschend;
seine Stücke, von denen drei den Kampf zwischen der Hierarchie und der weltlichen Macht zum Gegenstand
haben, lassen bei vielem Schönen in der Sprache
[* 46] und zum Teil in der Charakteristik doch eine klar sich aufbauende, kunstvoll
gesteigerte und spannende Handlung vermissen. Die naturpsychologische Skizze »Aus dem Leben der Vögel«
[* 47] (Leipz. 1863) zeugt von
feiner Beobachtung und sinniger Auffassung des Naturlebens. Im J. 1882 wurde dem Dichter vom König von
Württemberg mit dem Kronenorden der persönliche Adel erteilt; 1885 zog er sich in den Ruhestand zurück.
Überblick über die Einführung der Mikroskopie in das Studium der Mineralogie, Petrographie und Paläontologie« (Freiburg
1868). Anfang
der 70er Jahre gründete er mit Ecker das prähistorisch-ethnographische Museum und untersuchte namentlich Steinbeile, Steinamulette
und Steinidole aller Völker. Hieraus beziehen sich die Arbeiten: »Nephrit und Jadeit nach ihren mineralogischen Eigenschaften
sowie nach ihrer urgeschichtlichen Bedeutung« (2. Aufl., Stuttg.
1880);
veröffentlicht hatte,
als Privatdozent der Philosophie zu Heidelberg.
[* 55] Der mit glücklichem Erfolg begonnenen akademischen Wirksamkeit machte nach
dem Erscheinen der ersten Hälfte des ersten Bandes seiner »Geschichte der neuern Philosophie« (Mannh. 1854)
ein Befehl des badischen Ministeriums, welcher ihn der Verbreitung antikirchlicher Lehren
[* 56] beschuldigte, zwar vorläufig ein
Ende (was ihn zu den Schriften veranlasse: »Das Interdikt meiner Vorlesungen«, Mannh. 1854, und »Apologie meiner Lehre«,
[* 57] das.
1854), erweckte aber zugleich für den gemaßregelten Dozenten und dessen Werk eine solche Teilnahme, daß nicht nur
dieses eine sehr günstige Aufnahme fand, sondern Fischer schon 1855 einen Ruf als Honorarprofessor nach Jena erhielt, dem erFolge
leistete.
zum Teil in wiederholten Auflagen, erschienen. Seine Auffassung Kants verwickelte
ihn in einen von beiden Seiten mit Lebhaftigkeit geführten unbeendeten Streit mit Trendelenburg, über welchen dessen Schrift
»K. und sein Kant« (Leipz. 1869) sowie Fischers Gegenschrift »Anti-Trendelenburg« (Jena 1870) und Grapengießers
»KantsLehre von Raum und Zeit« (das. 1870) zu vergleichen sind. In denMonographien: »Schillers Selbstbekenntnisse« (Frankf. 1858)
und »Schiller als Philosoph« (das. 1859) suchte er dessen geistige Persönlichkeit vom philosophischen
Gesichtspunkt aus zu erklären;
deren Inhalt und Methode der Hegelschen Schule angehört, von welcher er sich in der
zweiten, völlig umgearbeiteten Auflage, die unter dem Titel: »System der Logik und Metaphysik oder Wissenschaftslehre« (1852; 2. Aufl.,
Heidelb. 1865) erschien, zwar nicht »in
der Aufgabe, aber in der Ausführung« entfernt, indem er dafür Elementen der AristotelischenLogik u. der kritischen Philosophie
auf »seinen
eignen Weg« Einfluß gewährt zu haben erklärt. Er schrieb
noch: »FrancisBacon und seine Nachfolger« (Leipz. 1856, 2. Aufl. 1876);
Sein Sohn und SchülerJosephEmanuel, geb. 1680, soll den Gebrauch der Dampfmaschinen
[* 60] (damals Feuermaschinen genannt) zuerst in
Österreich
[* 61] eingeführt haben und zwar zum Betrieb der Wasserkünste im fürstlich SchwarzenbergschenPark. Er starb nach 1740. Fischer von Erlach folgte
der Richtung seines Vaters, dessen unvollendet gebliebene Arbeiten und Pläne er zum großen Teil ausführte,
steht demselben aber an Großartigkeit der Ideen nach. Er gab heraus: »Anfang einiger Vorstellungen der vornehmsten Gebäude
sowohl innerhalb der Stadt als in denen Vorstädten von Wien etc.« (Wien 1719).
[* 17] das Fangen von Fischen, zerfällt in zwei Arten, die wilde (natürliche), welche sich
über alle von der Natur gebildeten Wasserläufe und Wasseransammlungen erstreckt und in Hochsee-, Küsten- und Binnenfischerei
eingeteilt wird, und die zahme (künstliche), die in künstlich angelegten Wasserbehältern (Teichen oder Kanälen), welche
am Ein- und Ausfluß
[* 62] verschließbar sind und nach Belieben mit Wasser gefüllt oder wieder entleert werden
können, betrieben wird.
Die in öffentlichen Flüssen ist beinahe in ganz Deutschland und ebenso in vielen andern Staaten ein Regal geworden, und dies
hat sich ganz ähnlich entwickelt wie das Jagdregal, indem die öffentlichen Flüsse
[* 63] von dem Landesherrn für »Bannwässer«
erklärt wurden, gleichwie die Wälder für »Bannforsten«. Durch Erteilung von Privilegien kann dieses
Regal auf Privateübertragen werden. Wo Regalität die Regel ist, wird doch oft das Recht, mit der Angel zu fischen, als frei
anerkannt. In Gemeindewässern steht die Fischerei den Mitgliedern der Gemeinde zu, sofern die letztere über die Benutzung dieses
Rechts keine andre Bestimmung trifft.
Eine Fischerei, deren Ausübung mehreren Personen zusteht, nennt man Koppelfischerei. In Privatgewässern ist die ein Recht des Eigentümers
am Flußbett. Dahin gehören die Flüsse, soweit sie nicht schiffbar sind, Bäche, stagnierende Wasser und Lachen. Jeder Grundbesitzer
kann hier, soweit sein Boden reicht, das Wasser befischen. Befinden sich beide Ufer nicht in demselben Besitz,
so übt jeder der Grenznachbarn die Fischerei bis zur Mitte des Wasserlaufs aus. Insofern die Fischerei demzufolge
als eine Pertinenz des Grundeigentums¶
mehr
angesehen werden muß, kann sie ebenso wie das Jagdrecht Gegenstand einer Servitut sein. In denMeeren steht die Fischerei völkerrechtlich
allen Nationen zu, nur an den Meeresküsten ist meist auf eine gewisse Entfernung (gewöhnlich alte Kanonenschußweite oder 3 Seemeilen)
das Recht der Fischerei (Küstenfischerei) den Bewohnern der betreffenden Uferstaaten vorbehalten.
Das Fischereirecht gewährt zugleich die Befugnis, die zur Ausübung desselben erforderlichen Anstalten zu treffen und diejenige
Wasserbenutzung zu verhindern, welche das Fischen beeinträchtigen und den Fischstand vernichten würde, wie z. B. das Einleiten
von schädlichen Abgängen, das Ableiten des Wassers zu Bewässerungen etc. Die Ausübung des Fischereirechts ist der Oberaufsicht
des Staats (Fischereihoheit) und staatswirtschaftlichen Beschränkungen unterworfen.
In den Bereich dieser Anordnungen gehören außer den schon erwähnten Bestimmungen wegen Verunreinigung und Entziehung des
Wassers: das Verbot des Fangens von Fischen zur Laichzeit;
Bestimmung von Minimalmaßen, unter welchen die betreffenden Fischgattungen
nicht feilgeboten werden dürfen;
die Festsetzung bestimmter Maschenweiten für die verschiedenen Netze;
Untersagung der Anwendung schädlicher oder explodierender Stoffe beim Fischfang
(giftige Köder, betäubende oder explodierende Stoffe, z. B. Sprengpatronen von Dynamit);
Beseitigung der Hindernisse,
welche den Fischzug hemmen können, bez. Anlage von Einrichtungen (Fischleitern, Fischpässen, Fischstegen),
die den Fischen das Überwinden solcher Hindernisse, z. B. bei Wehren, ermöglichen.
Der Ertrag der Binnenfischereien ist infolge übermäßiger ungeregelter Ausnutzung der Gewässer, Parzellierung des Grundbesitzes,
Störung des Laichgeschäfts durch Flußregulierungen, industrielle Anlagen etc., Verminderung der Pflanzennahrung infolge
der Entwaldung fast allgemein stark zurückgegangen. Gesetzliche Bestimmungen zur Schonung der Fische während
der Laichzeit sind schon vor Jahrhunderten erlassen worden, und zwar unterscheidet man absolute und relative Schonzeit.
Bei letzterer wird jede wichtigere Fischart in ihrer Laichzeit vom Fang und Markt ausgeschlossen, während die absolute Schonzeit
in ihrer strengen Durchführung den Fischer während der Laichzeit der wichtigern Fische überhaupt vom
Wasser fern hält. LetzteresSystem ist durch die Ausführungsbestimmungen von 1877 zu dem Fischereigesetz von 1874 in Preußen
eingeführt. Jedes nicht geschlossene Gewässer unterliegt, je nachdem in demselben die im Frühjahr laichenden Fische (Barsch,
Zander, karpfenartige) oder die Winterlaicher (Lachs, Forelle, Maräne) von überwiegender Wichtigkeit sind,
vom 10. (15.) April bis 9. (14.) Juni oder vom 15. Okt. bis 14. Dez. der Schonung (wobei einzelne Tage freigegeben werden können).
Dies System ist vielfach angegriffen worden, und das Urteil der Sachverständigen neigt sich immer mehr dem andern System zu,
der naturgemäßern, die Fischer im Betrieb ihres Gewerbes weniger hindernden und von der Behörde leichter
kontrollierbaren relativen Schonzeit. Sehr wesentliche Förderung erfuhr die Binnenfischerei in der neuern Zeit durch die künstliche
Fischzucht und durch Gründung von Fischereigenossenschaften und Vereinen, wie namentliches Deutschen Fischereivereins (1870).
Das preußische Fischereigesetz von 1884 erstrebt die Bildung solcher Genossenschaften, stellt
aber sehr
erschwerende Bedingungen.
Die große Anzahl der zu den verschiedenen Fischereien benutzten Fanggeräte läßt sich auf wenige Grundformen
zurückführen, von denen die wichtigsten Netz, Reuse und Angel sind.
Die Netze im weitern Sinn werden aus sich kreuzenden stärkern oder schwächern Fäden geknüpft, welche Maschen von wenigen
Millimetern bis zu mehreren Dezimetern Weite bilden. Als Material wird zu den NetzenHanf, Flachs, Manilafaser,
Baumwolle,
[* 70] seltener Seide
[* 71] gebraucht. Manilahanf dient zu stärkern Netzen, bei welchen auf die Biegsamkeit der Fäden weniger ankommt,
während für die dünnfädigen Netze, für welche Leichtigkeit und Weichheit des Fadens von wesentlichem Nutzen sind, die
Baumwolle mehr und mehr Eingang findet.
Seidene Netze sind zwar teuer, machen sich aber durch ihre große Dauerhaftigkeit, und weil sie im Wasser
weniger sichtbar sind und daher gut fischen, gut bezahlt. Während die Netze früher durch Handarbeit hergestellt wurden, bezieht
man sie jetzt meist aus Fabriken. Zur Erhöhung ihrer Dauerhaftigkeit werden die Netze vielfach mit fäulniswidrigen Substanzen,
Abkochungen von Eichen- oder Birkenrinde, Katechu, Leinöl, Kupfersalzen etc., imprägniert.
Als Netze im engern Sinn bezeichnet man gerade Netztücher, die in senkrechter Stellung im Wasser fest aufgestellt oder der Strömung
zum Treiben überlassen werden, und in denen die ihnen begegnenden Fische, nachdem sie denKopf durch eine Masche hindurchgesteckt
haben, mit den Kiemen hängen bleiben. Den Gegensatz zu den eigentlichen Netzen bilden die Garne, welche,
an beiden Enden mit Zugleinen versehen und gegen das Land oder ein Fahrzeug hingezogen, die Fische wie mit einem Zaun umschließen
und gewöhnlich mit einem trichterförmigen oder halbkugeligen Sack endigen, in welchen die Tiere beim Ausziehen des Garns
schließlich hinein geraten.
Die eigentlichen Netze werden ein- oder mehrwandig, an der Oberfläche, in mehr oder weniger großer Tiefe oder am Grund feststehend
oder treibend gebraucht. Die einwandigen Netze sind einfache Netztücher von der verschiedensten Länge und Breite, die gewöhnlich
am obern und untern Rand mit einer dünnern oder stärkern Leine, dem Simm, eingefaßt sind. Um ihnen eine
senkrechte Stellung im Wasser zu geben, ist der Obersimm mit leichten, schwimmenden Körpern, den Flotten (Holz,
[* 72] Kork,
[* 73] Birkenrinde,
hohlen Glaskörpern), der Untersimm gewöhnlich mit schweren Gegenständen, den Senkern (Steinen, Thonringen, Sandsäckchen,
Bleiperlen), besetzt, die in angemessenen Abständen voneinander angebracht sind. Mehrwandige Netze sind
zwei- oder dreiwandig, sie bestehen aus einem engmaschigen Netztuch, dem Tuch oder der Schlange,
[* 74] in dessen Maschen die Fische
stecken
¶
mehr
bleiben, und einem oder zwei sehr viel weitmaschigern Netztüchern, der Lädering oder den Gaddernetzen. Bei dreiwandigen
Netzen liegt das Tuch zwischen den beiden Läderingsnetzen. Indem letztere erheblich kürzer und niedriger sind als das Tuch,
mit demselben aber an Ober- und Untersimm fest verbunden sind, bewirken sie, daß dieses in lockern Falten
hängt, in denen sich auch größere Fische, die den Kopf nicht bis hinter den Kiemenspalt in die Maschen stecken können, mit
den Flossen verwickeln. Wo es sich um den Fang von Fischen handelt, die in Schwärmen von sehr übereinstimmender Größe vorkommen
(Hering, Sprotte, Makrele), werden meistens einwandige Netze von der entsprechenden Maschenweite gebraucht;
wo die Netze für allerlei Fischarten von verschiedener Größe benutzt werden, sind mehrwandige vorteilhafter.
Feststehend (Stellnetze) werden solche Netze gebraucht, indem man sie entweder in einer Reihe in gerader Linie aufgestellter
und fest in den Grund getriebener Stangen (Pricken) anbindet, oder beide Enden des ausgespannten Netzes verankert.
Mitunter wird auch nur das eine Ende des Netzes verankert und das in gerader Linie ausgefahrene Netz im übrigen freigelassen,
so daß es sich mit Wind und Strömung um den festen Punkt drehen kann. Die Stellnetze bleiben gewöhnlich längere Zeit stehen
und werden täglich oder seltener revidiert, um die gefangenen Fische herauszunehmen.
Beweglich (Treibnetze) werden die Netztücher angewandt, indem man sie quer zur Strömung auswirft, geradlinig ausspannt
und, das eine Ende an Bord behaltend, Netz und Boot so lange treiben läßt, bis eine genügende Menge von Fischen in den Maschen
steckt. Die Heringstreibnetze, die in der Nordsee in großer Menge angewandt werden, sind etwa 30 m lang
und 17 m tief; je 70 solcher Netze werden aneinander geknüpft und als eine »Fleeth« bezeichnet,
die also eine Länge von etwa 4 km besitzt und einen Wert von 10,000 Mk. repräsentiert. Auch für Pilcharde, Sardinen, Sprotten,
Makrelen, Lachse, Störe werden Treibnetze, für Plattfische Stellnetze in See angewandt, während man in den
Binnengewässern für verschiedenartige Fische hauptsächlich Stellnetze benutzt, an manchen Orten, namentlich auf großen
und tiefen Gewässern, aber auch von Treibnetzen für Seeforellen, Saiblinge, Maränen und andre ArtenGebrauch macht.
Feststehende einwandige Netztücher werden, außer um in ihren MaschenFische zu fangen, auch vielfach
benutzt, um sie nur aufzuhalten oder ihrem Zug
eine gewisse Richtung zu geben. So gebraucht man sie als Sperrnetze namentlich
zum Abschließen der engen Meeresbuchten, in welche große Fischschwärme hineingezogen sind, um dieselben am Entweichen
zu hindern und sie nach und nach mit Zuggarnen fangen zu können. Als Streichtücher bezeichnet man längere
oder kürzere einwandige Netze, die vor Pricken aufgestellt oder verankert werden, um die Fische, welche sie auf ihrem Zug
antreffen
und sie nicht zu durchbrechen versuchen, sondern an ihnen entlang schwimmen, in die später zu besprechenden Fischsäcke
zu führen. Als Fischzäune werden vielfach lange einfache Netzwände in mehreren dem Ufer parallelen
Reihen in Meeren aufgestellt, welche Ebbe und Flut haben. Sie werden mit Pricken befestigt, und der untere Simm muß dem Grund fest
aufliegen oder in denselben eingedrückt sein. Mit der Flut gehen zahlreiche Fische über diese Zäune hinweg und bleiben bei
der Ebbe hinter ihnen liegen.
Die Garne unterscheiden sich
von den Netzen dadurch, daß sie nur zur Umschließung der Fische benutzt werden, die sich nicht
in den Maschen verwickeln, weil dieselben dazu im allgemeinen zu eng sind. Sie bestehen der Regel nach aus einem trichterförmigen,
halbkugeligen oder cylindrischen Sack und zwei an dessen Öffnung befestigten Netzwänden, den Flügeln,
und werden in den verschiedensten Dimensionen und unter zahlreichen Benennungen gebraucht. Sack und Flügel sind von einem festen
Simm eingefaßt, an dem Obersimm werden Flotthölzer, an dem Untersimm Senker angebracht, durch deren Benutzung man es in der
Hand
[* 76] hat, das Garn höher oder tiefer gehen zu lassen.
Das freie Ende jedes Flügels ist an einem Stock oder einer Stange von gleicher Höhe befestigt, an welche eine längere oder
kürzere Zugleine angeknüpft wird. Die Garne werden in der See- und Süßwasserfischerei, vom Land oder von Booten aus gebraucht.
Bei ihrer Anwendung vom Land aus wird das Garn auf ein Boot gelegt, welches, während die eine Zugleine
am Ufer festgehalten wird, so weit auf das Wasser hinausfährt, bis diese Leine und der eine Flügel über Bord gelaufen sind,
und dann, einen Halbkreis beschreibend, den Sack, den andern Flügel und die andre Zugleine auslaufen läßt und das Ende
der letztern ans Land bringt.
Das Garn wird dann an den beiden Zugleinen ans Land gezogen, und die von den Flügeln umschlossenen Fische gelangen, indem die
FlügelHand um Hand aufgenommen werden, in den Sack, der dann zuletzt aufs Land gezogen wird. In gleicher Weise werden die Garne
auf dem Wasser von zwei Booten ausgefahren, die sich dann, oft erst, nachdem sie das Garn rudernd oder segelnd
eine Zeitlang hinter sich hergezogen haben, nebeneinander legen, verankern und das Aufholen wie am Land vornehmen.
Auf schlammigem Grund, in den das Garn leicht tief einschneiden würde, werden an dem Untersimm, um ihn
leicht über den Boden gleiten zu lassen, Strohwische oder belaubte Zweige angebunden; auch an den Zugleinen werden, um sie
an zu tiefem Untersinken zu hindern, wenn sie sehr lang sind, hin und wieder Holztönnchen, Bündel von Korkholz od. dgl.
befestigt. Außerdem knüpft man an die Zugleinen vielfach dünne Strohbündel oder Holzspäne in Abständen
von einigen Metern an, um durch deren schwankende Bewegungen die Fische gegen die Flügel und den Sack hin zu scheuchen.
Sehr ergiebig ist häufig die Fischerei unter Eis
[* 77] mit dem Wintergarn, einem großen Zuggarn, welches namentlich auf den Haffen und
großen Seen viel gebraucht wird. Es werden zum Einlassen und Aufholen des Garns zwei große Wuhme von
mehreren Metern Seitenlänge etwa 300 m voneinander entfernt in das Eis geschlagen. Von der Einlaßöffnung ausgehend, wird
jederseits bis zur Aufholeöffnung in einem Halbkreis oder einer zweimal winkelig gebrochenen Linie eine Reihe kleiner Eislöcher
gemacht, die etwa um je 10 m voneinander entfernt sind. An zwei 12-15 m langen, durch die Einlaßöffnung
unter das Eis geführten Stangen, an deren Ende die Zugleinen angebunden sind, werden diese nun unter den Eislöchern mittels
hölzerner Gabeln fortgeschoben und zunächst an dem ersten Winkel
[* 78] ausgezogen, um Flügel und Sack durch die Einlaßöffnung
unter Wasser zu ziehen und in gerader Linie auszubreiten. Es wird dann in gleicher Weise mit dem Fortschieben
der Stangen fortgefahren bis zur zweiten Ecke, und indem hier die Zugleinen angezogen werden, folgt ihnen das Garn, einen Halbkreis
bildend, und wird schließlich, nachdem die Zugleinen aus der
¶
mehr
Aufholeöffnung herausgeführt sind, durch weiteres Ziehen, wozu vielfach auch Pferde
[* 80] angewandt werden, kreisförmig geschlossen
und aufgeholt.
Den Zuggarnen schließt sich, indem es zum sackartigen Umschließen der Fische gebraucht wird, das amerikanische Beutelnetz
an, welches zum Fang der in tiefem Wasser an der Oberfläche sich versammelnden Fischarten, wie Hering, Pilchard, Sardine,
Makrele, mit großem Vorteil gebraucht wird. Es besteht aus einem 200-500 m langen, 30-60 m tiefen einfachen Netztuch,
welches in gewöhnlicher Weise mit Flotten und Senkern versehen ist, außerdem aber an dem Untersimm eine Anzahl von Ringen
trägt, durch welche eine starke, in der Mitte befestigte Schnürleine läuft. Nachdem zwei Boote das
Netz ausgefahren und einen Fischschwarm damit kreisförmig umschlossen haben, wird dasselbe durch Anziehen der Schnürleine
in einen halbkugeligen Sack verwandelt, aus dem die Fische mit kleinen Zuggarnen, Käschern etc. ausgeschöpft werden, bis
endlich das Netz mit dem Reste derselben an Bord eines größern Fahrzeugs gehoben werden kann.
Als Schleppgeräte bezeichnet man trichterförmige Garne ohne oder mit nur kurzen Flügeln, welche, zum
Fang von Plattfischen und andern in der Tiefe lebenden Arten stark beschwert, von einem oder zwei Fahrzeugen über den Grund
hingeschleppt werden, in welchen ihr Untersimm mehr oder weniger einschneiden muß. Das größte und wichtigste Gezeuge dieser
Art ist das Baumschleppnetz (Grundnetz, Schrobnetz, trawl, beamtrawl), welches von England aus in mehr als 3000 Exemplaren in der
Nordsee gebraucht wird.
Der trichterförmige Netzsack ist 15-30 m lang und 8-16 m breit; seine Eingangsöffnung wird durch einen auf zwei eisernen
Bügeln, den Klauen, ruhenden Baum offen gehalten, der etwa 1 m über dem Grund liegt, und an welchem der
vordere Rand des obern Netzteils befestigt ist, während der Simm des untern, viel kürzern Netzteils, dessen Enden an den Klauen
befestigt sind, aus einem schweren, beim Gebrauch etwa einen Halbkreis bildenden Tau oder einer Kette besteht. An den Klauen ist
ein schweres und langes Tau befestigt, an dem das Netz von einem großen Segelfahrzeug oder Dampfer über den Grund geschleift
wird.
Die Trawlfischerei, in neuerer Zeit auch unter Anwendung von Dampfkraft betrieben und hauptsächlich auf Platt- und Schellfische
angewandt, ist zwar sehr ergiebig, durch Vernichtung des Pflanzenwuchses und zahlloser junger Plattfische
aber an vielen Orten sehr schädlich. Das Gleiche gilt von der mit dem Trawl identischen holländischen und deutschen Kurre in der
Nordsee, von dem auf den preußischen Haffen zum Aalfang benutzten, ganz ähnlich eingerichteten Keitelgarn und der pommerschen
Zeese, welche des Baums entbehrt, und an deren Öffnung daher zwei Zugleinen befestigt sind, die entweder
von zwei verschiedenen Fahrzeugen an Bord genommen, oder am vordern und hintern Ende eines querab treibenden Segelfahrzeugs
befestigt werden.
Den eigentlichen Zuggarnen und Schleppgeräten schließen sich die sehr viel kleinern, nur in der Binnenfischerei gebräuchlichen
Senknetze, Hamen und Käscher sowie das Wurfnetz an, insofern sie alle beim Gebrauch gezogen, geschoben
oder gehoben werden.
Die Senk- oder Hebenetze sind quadratische Netztücher von 1-7 m Seite, deren Ecken an den Enden zweier gekreuzter Bügel von
leichtem und elastischem Holz befestigt sind. Der Kreuzungspunkt dieser Bügel ist bei den kleinen Geräten dieser Art an einer
leichten, aber
festen Stange von 3-4 m, bei den größern mittels einer kurzen Leine oder Kette an einem
kräftigen Baum befestigt, der, wie der Balken eines Ziehbrunnens, an dem Mast eines Kahnsoder an einem am Ufer stehenden Pfahl
beweglich angebracht ist.
Das Senknetz wird an Orten, wo Fische sich regelmäßig in größerer Menge aufhalten, oder wo zeitweise
große Schwärme geselliger Fische sich einfinden, auf den Grund gesenkt und, wenn eine Anzahl von Fischen darübersteht, gehoben.
Es wird als »Lachswage« am Rhein mit gutem Erfolg zum Lachsfang, an einigen Orten zum Fang des Ukeleis und an vielen kleinern
Gewässern zu dem von Barben, Döbeln,
[* 81] Nasen und andern Weißfischen gebraucht. Für letztern Zweck wendet
man häufig besondere Mittel an, um die Fische an gewisse Stellen hinzuziehen, indem man sie durch Grundköder oder Fischbeizen
anlockt. Dieselben bestehen aus gekochten Kartoffeln, Getreide,
[* 82] aus Kleie, Malz oder andern Stoffen gemachten Teigen, gekochtem
Blut, zerhacktem Fleisch, Regenwürmern, Maden etc.
Die Hamen und Käscher sind über hölzerne Bügel oder Rahmen gespannte Netzsäcke von sehr verschiedener Form und Größe, die
meistens nur zum Kleinbetrieb der Fischerei benutzt werden.
Die Wurfnetze sind kreisförmige, einfache Netztücher von 3-6 m Durchmesser, in deren Zentrum sich alle Fäden zu einer starken,
mehrere Meter langen Schnur vereinigen. Der Rand des Netzes ist mit Bleiperlen beschwert. BeimWerfen, wozu
besondere Geschicklichkeit erforderlich ist, breitet sich das Netz tellerförmig aus und fällt dann wegen der größern Schwere
des Randes glockenförmig über die Fische. Beim Aufziehen an der im Zentrum befestigten Leine schließen sich am Grunde die Bleiperlen
des Randes so dicht zusammen, daß den Fischen ein Entweichen unmöglich ist und selbst große Steine häufig vom Grund mit
heraufgebracht werden.
Die Sackfischerei beruht auf der Anwendung stehender Geräte, der kleinern Fischsäcke oder Sacknetze oder der größern
Bundgarne oder Garnreusen. Die Fischsäcke sind cylindrische, über eine Anzahl runder Holzbügel ausgespannte
Netze, welche gewöhnlich auf der einen Seite kegelförmig zugespitzt endigen, während sich an die andre längere oder
kürzere Flügel oder Streichtücher aus einfachen Netztüchern anschließen. Am ersten und mitunter auch noch an einem oder
zwei folgenden Bügeln sind trichterförmige Einkehlen angebracht, welche, wie bei den bekannten Mausefallen, den Eingang
gestatten, den Ausgang aber verwehren.
Die Fischsäcke werden in sehr verschiedener Größe hergestellt und mitunter in mehrfacher Anzahl durch Streichtücher zu
Panten verbunden. Sie werden im flachern Wasser an Pricken aufgestellt und in der See hauptsächlich zum Aalfang, im süßen
Wasser für Aale, Neunaugen, Quappen, Brassen, Zander und an vielen Orten für Fische aller Art benutzt. Nach
demselben Prinzip, aber in sehr viel größerm Maßstab
[* 83] sind die in Pommern
[* 84] und Schweden
[* 85] gebrauchten Bundgarne oder Heringsreusen,
die Stake- oder Flynets in England, die Tonnaren des Mittelmeers,
[* 86] die Poundnets der amerikanischen Seen eingerichtet; es sind
große, viereckige Kammern aus Netzwänden, gewöhnlich auch mit einem Netzboden versehen, aber ohne Decke,
[* 87] welche durch die hoch über das Wasser herausragenden Seitenwände entbehrlich gemacht wird. Den Eingang bilden trichterförmige
Einkehlen, an welche sich meistens sehr lange Flügel oder Streichtücher anschließen. Oft sind diese Gezeuge aus mehreren
Kammern¶