Feinbrennen,
s. Silber. ^[= # (Argentum) Ag, Metall, findet sich gediegen, drahtförmig, moosartig, gestrickt (s. Tafel "M ...]
s. Silber. ^[= # (Argentum) Ag, Metall, findet sich gediegen, drahtförmig, moosartig, gestrickt (s. Tafel "M ...]
s. Freundschaft. ^[= im allgemeinen jedes Verhältnis gegenseitiger Zuneigung zwischen Personen, welches auf dem ...]
(Feinheit, franz. Titre, Aloi, Loi; engl. Standard). Gold [* 2] und Silber werden wegen ihrer physikalischen Eigenschaften niemals in reinem Zustand zu Münzen, [* 3] Schmuckwaren etc. verarbeitet, sondern stets in Legierungen mit andern weniger edlen oder unedlen Metallen. Das Verhältnis, welches in einer Legierung zwischen dem Gehalt an Gold oder Silber und dem Gesamtgewicht besteht, nennt man Feingehalt (vgl. Goldlegierungen, Silberlegierungen, Münzwesen). [* 4] Derselbe wird heute meist in Tausendteilen ausgedrückt. So ist der Feingehalt einer Ware oder Münze, welche zu ⅘ aus Gold oder Silber und zu ⅕ aus einem andern Metall besteht, = 0,800; auf 8 Tausendteile Gold oder Silber kommen 2 Tausendteile des geringern Metalls.
Früher gebrauchte man hierfür die Bezeichnung Karätigkeit bei Gold und Lötigkeit bei Silber. Bei Gold drückte man den in 1/24 (Karaten) aus, nannte z. B. einen Gegenstand, der zu 18/24 aus reinem Gold bestand, 18karätig. Bei Silber wurde die Zahl 16 gewählt; eine Münze, welche 75 Proz. Silber enthielt, wurde 12lötig genannt. Ein Karat Gold wurde in 12 Grän, ein Lot Silber in 18 Grän eingeteilt, also Gold sowohl als Silber in 288 Grän. Eine Ware zu 18 Karat 6 Grän enthielt sonach eine Goldmenge von 224/288. Die als Einheit angenommene Gewichtsmenge nannte man bei Waren das Probiergewicht, den in derselben ausgedrückten Feingehalt die Probe.
Schon frühzeitig wurde teils, um Betrug zu verhüten und den guten Ruf der Industrie aufrecht zu erhalten, teils auch im fiskalischen Interesse (Gebührenerhebung bei der Stempelung) die Verarbeitung edler Metalle und deren Verkauf zum Gegenstand gesetzlicher Regelung gemacht. Die älteste derartige bekannte Bestimmung ist eine englische aus dem Jahr 1300, welche sich auf den noch ältern »Touch of Paris« [* 5] bezieht. Heute unterliegt in einigen Ländern die Zusammensetzung von Waren aus Edelmetall, deren Bezeichnung und Verkauf keinerlei Beschränkungen.
Meist läßt jedoch dann der Staat durch eigens hierfür bestellte Beamte auf Wunsch der Interessenten (Fabrikant, Verkäufer) die Zusammensetzung von Gold- und Silbersachen prüfen und durch Aufdrückung des Stempels bestätigen (fakultative Stempelung). In andern Ländern dürfen nur gestempelte Waren verkauft werden (obligatorische Stempelung), und zwar ist dann die Stempelung meist eine amtliche, seltener ist die Ware vom Fabrikanten nur mit dessen eignem Stempel zu versehen und daneben die amtliche Stempelung eine fakultative.
Hier wie dort kann die Wahl des Feingehalts vollständig oder doch von einer gewissen untersten Grenze ab freigestellt sein, der Staat bestätigt jeden Feingehalt; oder es erfolgt die Stempelung nur für bestimmte Zusammensetzungen, andre sind ausgeschlossen, bez. es wird durch Stempelung nur der nächstniedrige zulässige Feingehalt bestätigt. In mehreren Ländern ist durch die Stempelung oder neben derselben auch die Firma des Geschäfts bemerklich zu machen, für welches die Stempelung erfolgt, und zwar bei allen Gold- und Silbersachen (England) oder bei bestimmten Gattungen (Deutschland). [* 6] Vielfach ist die Stempelung eine obligatorische nur für den heimischen Markt, während bei auszuführenden Waren größere Freiheiten gewährt werden oder überhaupt keine Beschränkung in Anwendung kommt.
In England müssen alle Gold- und Silberarbeiten mit Ausnahme derjenigen von sehr kleinem Gewicht geprüft und gestempelt werden. Gesetzlich zulässig sind 9-, 12-, 15-, 18 und 22karätige Goldwaren und Silberwaren von 11 ounces 10 pennyweights und 11 ounces 2 pennyweights Feingehalt (vgl. Pfund). Bei der Ausfuhr wird die für Stempelung gezahlte Gebühr zurückvergütet. In den britischen Kolonien bestehen keine Feingehaltsbestimmungen. In Frankreich haben die Goldwaren gesetzlich 0,730, 0,750, 0,840, 0,920, Silberwaren 0,800 und 0,950 Feingehalt. Alle Waren tragen den Stempel des Fabrikanten, des Feingehalts und des Kontrollbüreaus.
Eingeführte Waren werden an der Grenze wie einheimische behandelt und besonders gestempelt. Bei der Ausfuhr gestempelter Waren wurden früher zwei Drittel der bereits entrichteten Stempelgebühr (seit 1873 für 1 hg Gold 37½, für 1 hg Silber 2 Frank) zurückvergütet. Seit 1872 wird die ganze Gebühr zurückerstattet; um jedoch Hintergehungen zu verhüten, werden gestempelte Waren bei der Ausfuhr abermals mit einem Stempel versehen, durch welchen der erste Stempel ungültig gemacht wird.
In Belgien [* 7] ist seit 1867 jeder beliebige Feingehalt gestattet. Der Verkäufer muß auf Wunsch des Käufers auf Rechnungen den Feingehalt angeben. Die staatliche Stempelung ist eine fakultative, und zwar wird bestätigt ein Feingehalt von 0,750 und 0,800 bei Gold und von 0,800 oder 0,900 bei Silber. Waren mit einem Feingehalt zwischen diesen Sätzen erhalten den geringern Stempel. In Holland ist gleichfalls die Fabrikation frei; der Fabrikant hat aber die Waren mit seinem eignen Stempel zu versehen, und die Regierung garantiert einen Feingehalt von 0,583, 0,750, 0,833 und 0,916 beim Gold und von 0,833 und 0,934 beim Silber. In Italien [* 8] ist jeder Feingehalt zulässig; die staatlichen Prüfungsämter bestätigen einen Feingehalt von 0,500, 0,750 und 0,900 beim Gold und von 0,800, 0,900 und 0,950 beim Silber.
Spanien [* 9] schreibt vor für Gold einen Feingehalt von 0,750, 0,8333 und 0,9166, für Silber einen Feingehalt von 0,750 und 0,9166. In Österreich [* 10] müssen die Waren den Stempel des Fabrikanten besitzen und an die Punzierungsämter zur Untersuchung des Feingehalts eingeliefert werden. Instrumente, mit Schmelz vollständig überzogene Waren, Fassungen von Steinen und Perlen, Geräte von sehr geringem Gewicht, eingeführte, mit dem Probezeichen einer öffentlichen Behörde versehene Barren unterliegen nicht der Kontrolle.
Gesetzlich festgestellt ist für inländische Goldgeräte ein Feingehalt von 0,580, 0,750, 0,840 und 0,920, für inländische Silbergeräte ein Feingehalt von 0,750, 0,800, 0,900 und 0,950. Ausländische Gold- und Silbergeräte müssen mindestens den niedrigsten dieser Feingehaltsgrade besitzen. Für Silberdraht wird mindestens ein Feingehalt von 0,985, für Golddraht 0,997 verlangt. In Rußland herrscht ein System der strengsten Überwachung, die Waren werden gestempelt; in einigen Gouvernements ist die Darstellung goldener Geräte ganz verboten.
In der Schweiz [* 11] regelte früher fast jeder Kanton [* 12] den Feingehalt der Gold- und Silberwaren durch Spezialbestimmungen. Jetzt ist der Gegenstand einheitlich für die ganze Schweiz durch Bundesgesetz geregelt. Die Stempelung ist obligatorisch für Uhrgehäuse (für Gold 0,750 und darüber, bez. 0,583, für Silber 0,875 und darüber, bez. 0,800), für andre Gold- und Silberwaren ist sie fakultativ. In Schweden [* 13] ist vorgeschrieben die Verwendung von Dukatengold von 23 Karat 5 Grän, Pistolengold von 20 Karat 4 Grän und Kronengold von 18 Karat 4 Grän Feingehalt Silberwaren müssen 13 Lot 4 Grän fein enthalten. In Norwegen ist vorgeschrieben für Goldsachen von mehr als 3 Lot Gewicht ein Feingehalt von 18 Karat, für leichtere von 14 Karat. Sie erhalten den Meister- ¶
und Feingehaltsstempel. In mehreren deutschen Ländern (Preußen, [* 15] Bremen, [* 16] Baden, [* 17] Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, -Sondershausen, Reuß [* 18] ä. und j. L., Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold) bestanden seither keine gesetzlichen Beschränkungen des Feingehalts, während diejenigen Sachsens außer Gebrauch waren. Die zur Zeit in den übrigen Ländern des Deutschen Reichs noch geltenden landesrechtlichen Bestimmungen über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren treten vom ab außer Geltung, und es tritt dann das Reichsgesetz vom in Kraft. [* 19] Nach demselben dürfen Gold- und Silberwaren zu jedem Feingehalt angefertigt und feilgehalten werden. Auf Geräten und Uhrgehäusen von Gold ist nur eine Angabe in 0,585 oder mehr, auf solchen von Silber in 0,800 oder mehr zulässig. Schmucksachen [* 20] dürfen in jedem Feingehalt gestempelt werden; letzterer ist in Tausendteilen anzugeben.
Eingeführte Waren, deren Feingehalt durch eine jenem Gesetz nicht entsprechende Bezeichnung angegeben ist, dürfen nur dann feilgehalten werden, wenn sie außerdem mit einem Stempelzeichen nach Maßgabe des Gesetzes versehen sind. Zur Bezeichnung des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten muß das Stempelzeichen für letztere enthalten: die Reichskrone, das Sonnenzeichen ^ für Gold, Mondsichelzeichen ^ für Silber, die Angabe des Feingehalts in Tausendteilen, die Firma oder eingetragene Schutzmarke des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist. ^[img] Die Krone muß bei Goldgeräten in dem Sonnenzeichen, bei Silbergeräten rechts neben dem Mondsichelzeichen stehen. Für die Richtigkeit des angegebenen Feingehalts haftet der Verkäufer der Ware. In Nordamerika [* 21] bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen des Feingehalts.
Vgl. v. Studnitz, Die gesetzliche Regelung des Feingehalts von Gold- und Silberwaren (Pforzh. 1875);
»Das Reichsgesetz über den Feingehalt«, mit Erläuterungen (Schwäbisch-Gmünd 1884).
in der Porzellanfabrikation die beste Qualität, welche in Glasur und Farbe durchaus tadellos sein muß und keine matten Stellen oder Blasen haben darf.
Nach Feingut unterscheidet man Mittelgut, Ausschuß und Bruch. Vgl. Thonwaren. [* 22]
(Feineisen), s. Eisen, ^[= # (Ferrum), Fe, das nützlichste und verbreitetste aller Metalle, findet sich in zahlreichen Verbindun ...] [* 23] S. 414.
die Bestimmung des Feingehalts von Gold- oder Silberlegierungen.
(franz., spr. fängt), List, Ausflucht, Finte. ^[= # (Fintstoß, ital. finta, franz. feinte), in der Fechtkunst (s. d.) eine Täuschung bezweckende ...]
dän. Insel zwischen Seeland und Laaland, Amt Maribo, 18 qkm mit (1880) 1384 Einw.
Feis allah ben Mubârak, berühmter indisch-pers. Dichter, geb. 1547 zu Agra, war der Bruder des ersten Ministers des Kaisers Akbar, Abulfasl, und wurde schon in frühen Jahren zu der Würde eines Dichterkönigs am Hof [* 24] Akbars erhoben. Er starb 1595 und liegt in Agra begraben. Unter seinen dichterischen Werken sind am bedeutendsten seine lyrischen Erzeugnisse (gesammelt in seinem »Diwan«; lithographiert, Dehli 1845): Oden, Elegien und besonders sogen. Vierzeilen (Sinnsprüche), die alle den reinsten und erhabensten Pantheismus atmen und dem Verfasser die gröbsten Insulten und Anfeindungen von seiten des orthodoxen muselmanischen Klerus zuzogen.
Außerdem verfaßte Feisî zwei doppelt gereimte Gedichte: »Markas-i-adwâr« (»Zentrum der Zirkel«) und »Nal u Daman«, eine persische Nachdichtung der berühmten indischen Erzählung von Nalas und Damajanti (lithogr., Kalk. 1831). Mehrere andre epische Gedichte blieben unvollendet. Auch übersetzte Feisî das »Mahâbhârata« aus dem Sanskrit ins Persische und verfaßte einen Korankommentar.
Vgl. Max Müller, Vorlesungen über Religionswissenschaft (deutsch, Straßb. 1874), wo sich auch eine Anzahl von Feisîs Liedern in metrischer Nachbildung findet.
das Fett der Hirscharten und des Rehwildes (beim Schwarzwild Weißes [* 25] genannt);
Feistzeit, die Zeit im August, in welcher das Rot-, und im September, in der das Damwild vor der Brunft besonders feist ist;
Rudolf, Ritter von, Forstmann, geb. zu Ottakring bei Wien, [* 27] studierte an der Universität zu Wien und 1825-27 an der Forstakademie zu Mariabrunn, wurde 1838 Professor der Forstwissenschaft an der Berg- und Forstakademie zu Schemnitz, 1847 der Hofkammer für Münz- und Bergwesen zugeteilt, 1848 Sektionsrat, 1851 Ministerialrat im österreichischen Finanzministerium und Chef der österreichischen Staatsforstverwaltung. Er wurde 1865 in den Ritterstand erhoben, trat 1869 in Ruhestand und starb in Wien. Er schrieb: »Die Forstwissenschaft nach ihrem ganzen Umfang« (Wien 1835-37, 4 Bde.);
»Allgemeine Waldbestandstafeln« (das. 1854; neu bearbeitet von Rokitansky, 1877);
»Die politische Ökonomie mit Rücksicht auf das forstliche Bedürfnis« (das. 1856);
»Der Streit über die Bewirtschaftung des Wienerwaldes« (das. 1870).
1) Fluß im österreich. Herzogtum Krain, [* 28] entspringt an der Grenze von Kärnten und Steiermark [* 29] am Bistritzaberg, fließt in südlicher Richtung durch ein waldreiches Gebirgsthal hinab bis zum Städtchen Stein, wo die Felsen mehr zurücktreten, nimmt die Molnizza auf und mündet bei Lustthal links in die Save. -
2) Fluß in Steiermark, entspringt an der Nordostgrenze des Landes am Großen Pfaff, fließt anfangs gegen SW., dann nach SO., nimmt oberhalb Fürstenfeld die Ilz, unterhalb dieser Stadt die die ungarische Grenze bildende Lafnitz auf, tritt nach Ungarn [* 30] über und mündet bei St. Gotthardt in die Raab. [* 31] Ihre Länge beträgt 110 km. Die Feistriß ist sehr fischreich, aber nicht schiffbar.
Rhijnvis, holländ. Dichter, geb. zu Zwolle in Overyssel, studierte zu Leiden [* 32] die Rechte, lebte seit 1776 in seiner Vaterstadt, erst als Bürgermeister, dann als Einnehmer beim Admiralitätskollegium, und starb in Zwolle. Er schrieb die Romane: »Julia« (1783) und »Ferdinand en Constancia« (1785),
die, wie auch seine »Oden en gedichten« (1796-1810, 4 Bde.),
das Lehrgedicht »Het Graf« (1792, deutsch 1821) und »De Ouderdom« (1802),
starke Einflüsse der deutschen Poesie während der Werther-Periode zeigen. Von seinen Trauerspielen sind »Thirza« (1784),
»Lady Johanna Gray« (Amsterd. 1791),
»Inez de Castro« (das. 1794) und »Mucius Scevola« (das. 1795) zu nennen. Auch gab er die »Brieven over verscheidene onderwerpen« (Amsterd. 1784-94, 6 Bde.) und »Brieven aan Sophie over den geest van de Kantiaansche wijsbegeerte« (das. 1806) und andre Prosawerke heraus. Eine Gesamtausgabe seiner Werke erschien Rotterdam [* 33] 1824, 11 Bde.
Dichter, s. Feisî. ^[= Feis allah ben Mubârak, berühmter indisch-pers. Dichter, geb. 1547 zu Agra, war der Bruder ...]
magyar. Name der Stadt Belgrad. ^[= (serb. Beograd, "weiße Burg", ungar. Nandor-Fejérvár), befestigte Haupt- und Residenzst ...] [* 34]
(lat.), Galle;
Fel tauri, Ochsengalle.
(Felaniche, spr. -nitsche), Ortschaft auf der span. Insel Mallorca, in einer prächtigen Huerta, mit Weinbau und Weinausfuhr, Branntweinbrennerei Fabrikation von porösen Wasserkühlern (jarras) und (1878) 11,018 Einw. Als Hafen dient Porto Colom. ¶
bei den alten Logikern Bezeichnung des zweiten Schlußmodus in der dritten [* 35] Figur, wobei der Obersatz allgemein verneint, der Untersatz allgemein bejaht und der Schlußsatz besonders verneint (E A O);
Beispiel: Keine Rose ist ohne Dornen, alle Rosen sind Blumen, also sind manche Blumen nicht ohne Dornen. Vgl. Schluß.
Volksstamm, s. Falascha. ^[= ein zur äthiopischen Familie der Hamiten gehöriger Volksstamm in Abessinien und den südlich ...]
samtartiges Gewebe [* 36] mit langen, sich umlegenden Haaren, wird besonders zu den schwarzen Cylinderhüten benutzt und wie Samt mit hohen Nadeln [* 37] hergestellt.
Tauern, s. Tauern. ^[= Name eines Hauptzugs der Deutschen Zentralalpen, der östlichen Fortsetzung der Zillerthaler ...]
Johann Ignaz von, verdienter kathol. Schulmann, geb. zu Großglogau, studierte in Breslau [* 38] Theologie und wurde 1746 Chorherr, 1758 Erzpriester und 1762 Abt zu Sagan. [* 39] Von dem Wunsch beseelt, den überaus niedrigen Stand des Volksschulwesens zu heben, besuchte Felbiger 1762 heimlich die Anstalten Heckers in Berlin [* 40] und begann auf Grund der dort gewonnenen Anschauungen das Schulwesen seines Sprengels umzugestalten. Namentlich führte er die Tabellar- oder Buchstabenmethode Hähns in seine Schulen ein.
Hierdurch aufmerksam gemacht, stellte ihn der preußische Minister Graf Schlabrendorf an die Spitze des katholischen Schulwesens Schlesiens und der Grafschaft Glatz. [* 41] In dieser Stellung wirkte Felbiger segensreich und anregend in humanem und tolerantem Sinn. Das auf Grund des Generallandschulreglements von 1763 ausgearbeitete »Landschulreglement« von 1775 für die katholischen Schulen in Schlesien [* 42] ist wesentlich sein Werk. 1774 folgte Felbiger, von Friedrich II. beurlaubt, dem Ruf Maria Theresias und wurde Generaldirektor des Schulwesens für die österreichischen Staaten. Der »Allgemeine Schulplan für die deutschen Schulen in den k. k. Erbländern« von 1774 ist von ihm verfaßt. 1778 gab er seine Stellung in Preußen ganz auf und wurde Propst in Preßburg. [* 43] Mit dem Tode der Kaiserin (1780) verlor er seinen Einfluß. Joseph II. wies ihn 1782 an, von Preßburg aus auf das ungarische Schulwesen verbessernd einzuwirken. Dort starb Felbiger
s. Renke. ^[= (Coregonus Art.), Gattung aus der Ordnung der Edelfische und der Familie der Lachse (Salmonoidei ...]
alles dem Ackerbau gewidmete Land im Gegensatz zu Wiese, Weide, [* 44] Holzung; insbesondere auch eine Abteilung des dem Pflug [* 45] unterworfenen Landes, welches abwechselnd mit dieser und jener Frucht bestellt wird, daher Winter-, Sommerfeld etc. Im Bergbau [* 46] heißt ein zu bergmännischer Nutzung bestimmtes unterirdisches Gebiet. Man sagt daher: freies Feld, welches noch niemand verliehen ist (s. Bergrecht);
Grubenfeld, welches bereits mit einer bestimmten Begrenzung verliehen wurde;
unverritztes, unerschürftes Feld, welches noch nicht bergmännisch untersucht ist.
Ins Feld vorrücken, einen kanalartigen Grubenbau (Feldstrecke) in einer weitern Ausdehnung [* 47] einer Lagerstätte forttreiben; Feldort, der äußerste Punkt eines Stollens oder einer Strecke am anstehenden Gestein. In der Baukunst [* 48] ist Feld s. v. w. Fach, in der Heraldik Platz für eine Wappenfigur, in der Turfsprache die Gesamtheit der an einem Rennen teilnehmenden Pferde. [* 49]
(Velle, Feldaha), kleiner Fluß in Sachsen-Weimar, entspringt auf der Rhön und mündet oberhalb Vacha in die Werra. Zu den Zeiten der Gauverfassungen bildete das Feldathal, das jetzt die Feldabahn (Kaltennordheim-Salzungen) durchzieht, einen Teil des Tullifeldes und gehörte mit Buchonia (Buchen) zum großen Gau Grabfeld. 1031 schenkte es Kaiser Konrad II. dem Bischof von Würzburg. [* 50] Im 13. und 14. Jahrh. erwarben die Äbte von Fulda [* 51] einen Teil des Thals, der 1419 an die Grafen von Henneberg überging. Seit 1816 gehört es zum Großherzogtum Sachsen-Weimar.
tragbarer Altar, [* 52] welcher in den Krieg oder auf Reisen mitgeführt wurde. S. Altar (mit Abbildung).
für das Heer bei der Mobilmachung einberufene Pharmazeuten, je einer für jedes Feldlazarett, Sanitätsdetachement etc. Ein Stabsapotheker bei jedem Armeekorps besorgt Requisitionen oder Ankäufe von Medikamenten im ganzen und hat die technische Kontrolle der einzelnen Apotheken. Vgl. Militärbeamte.
der für die eigentliche Kriegführung, den Bewegungskrieg, bestimmte Teil des Heers im Gegensatz zu den Besatzungs- und Ersatztruppen oder den sonst für mehr lokale Dienstleistungen aufgebotenen Streitkräften. Vgl. Armee.
s. Artillerie. ^[= (im 15. und 16. Jahrh. Arkelei, später Artelarei und Artollerei, provençal. Artilharia, franz. ...]
die zur Erzeugung des für die Truppen im Feld nötigen Brotes organisierte Bäckerei. In Deutschland ist jedem Armeekorps ein Feldbäckereiamt und eine Feldbäckereikolonne und jeder Etappeninspektion eine Reservebäckereikolonne mit eisernen Backöfen beigegeben. Die Feldbäckereikolonne hat auch das Nachtreiben und Schlachten [* 53] des lebenden Viehs zu besorgen. Sie zählen fünf Fahrzeuge und neben dem militärischen und Aufsichtspersonal 100 Handwerker, wovon 78 Bäcker, 9 Schlächter, außerdem namentlich Maurer zur Errichtung der Backöfen. Die Feldbacköfen, »preußische eiserne«, Systeme Glenk (in Österreich und Süddeutschland), Bertan (England) und französische, werden nach denselben Grundsätzen wie gewöhnliche Backöfen, nur kleiner und leichter gebaut. Die Feldbäckerei der neuern Zeit brachte Kaiser Karl V. in Aufnahme, der beim Ausbruch des Schmalkaldischen Kriegs (1546) in Regensburg [* 54] Getreidemagazine anlegte und Bäcker werben ließ.
s. Landwirtschaft ^[= dasjenige Gewerbe, welches Pflanzenbau und Tierzucht zu dem Zweck verbindet, um den möglichst ...] und Bodenbearbeitung.
[* 55] die Anlage von Verteidigungseinrichtungen für die vorübergehenden Zwecke des Feldkriegs, in kurzer Zeit und mit den an Ort und Stelle vorhandenen Mitteln ausgeführt. Solche Anlagen macht man entweder für einen einzelnen Gefechtstag, oder wie bei Einschließung von Festungen seitens des Angreifers wie des Verteidigers für die ganze Dauer der Einschließung, oder auch zur Deckung einzelner Punkte an den Verbindungslinien nach rückwärts, der Bahnhöfe, [* 56] Brücken, [* 57] Etappenorte mit wichtigen Depots etc. für die ganze Dauer des Kriegs.
Die zur Einrichtung des Gefechtsfeldes auszuführenden Arbeiten gliedern sich in: Freilegen des Schußfeldes vor der Fronte, Schaffen von Deckungen, Anlegen von Hindernissen für die Annäherung des Gegners und Herstellen von Verbindungen für die freie Bewegung der eignen Truppen. Die Ausführung dieser Arbeiten erfolgt grundsätzlich durch die Truppen, welche sich in der vorbereiteten Stellung schlagen sollen, unter Anleitung von Pionieren, welche nur die eine spezielle technische Geschicklichkeit fordernden Arbeiten allein auszuführen haben. -
Das Freilegen (Rasieren) des Schußfeldes muß erfolgen mindestens auf die wirksamste Schußweite des Gewehrs, ca. 400 m, womöglich bis zur wirksamen Tragweite der Geschütze, [* 58] also 2 km; es besteht im Beseitigen alles dessen, was dem Feinde Deckung geben kann, also von Hecken, Zäunen, Mauern, Abstechen der Ränder von deckenden Gräben, Ausfüllen von Vertiefungen mit dem ¶
abgehauenen Buschwerk etc. Starke Bäume an Chausseen etc. sägt man an und läßt sie umgeknickt liegen, da sie so wenigstens die Bewegungen der Reiterei hindern. Außerdem markiert man die Entfernungen für die eignen Schützen durch leicht sichtbare Zeichen an Baumstämmen, Erd- oder Steinhaufen u. dgl. Bei der Notwendigkeit, im Liegen und Knieen zuschießen, ist oft schon Getreide [* 60] der Aussicht sehr hinderlich und muß dann niedergetreten oder von Kavallerie niedergeritten werden.
Das Schaffen von Deckungen ist besonders von der verfügbaren Zeit abhängig. Sie werden hergestellt aus Erde, Holz, [* 61] Strauch, Haus- und Wirtschaftsgerät etc. Die Deckungen selbst sind entweder neu herzustellen, oder schon vorhandene Gegenstände zu ausreichenden Deckungen zu vervollständigen, z. B. Hecken, Zäune, Mauern, Gebäude, Dämme, Waldränder etc. Jede Deckung soll schützen gegen Gewehr-, resp. Geschützfeuer, gleichzeitig aber soll sie den Gebrauch der Schußwaffe gestatten.
Bei wenig Zeit begnügt man sich mit der Herstellung bequemer Schießlager, einzelner Schützenlöcher oder längerer Schützengräben, die jetzt in jeder Aufstellung zur Verteidigung angelegt und deren Profilverhältnisse jetzt nach dem »kleinen Spaten«, mit dem der Mann arbeitet, bestimmt werden (Spatenlänge = 0,50 m, davon Stiel 0,30 m, Spatenblatt 0,20 m lang, 0,15 m breit), so daß der liegende Schütze Deckung findet und, das Gewehr auf die vor ihm aufgeworfene Erde auflegend, bequem zielen kann, ohne durch die niedrige Bewachsung des Bodens, Gras etc. in der Aussicht behindert zu sein.
Bei mehr Zeit wird der Schützengraben [* 62] verstärkt zur Anschlaghöhe im Knieen und im Stehen, wobei die ausgehobenen Gräben breit genug werden, daß auch die Soutiens hineinrücken können. Die Stärke [* 63] des Erdaufwurfs muß zur Deckung gegen Gewehrfeuer 1-2 m, gegen Geschützfeuer 4-5 m, gegen anhaltendes Feuer noch mehr betragen. Schüttet man Brustwehren höher an, so muß für die Schützen ein Auftritt (Bankett) angelegt werden. Hecken und Zäune geben zunächst nur Deckung gegen des Feindes Auge, [* 64] werden aber durch das Anwerfen von Erde und Ausbrechen von Zweigen zum Durchstecken des Gewehrs, resp. das Durchschlagen von Geschützscharten verteidigungsfähige Deckungen.
Mauern sind je höher, um so ungünstiger zur Verteidigung, denn dem Geschützfeuer widerstehen sie nicht, und besetzt man sie im Gewehrfeuer, so verletzen die Steinsplitter die Augen der Schützen oft mehr als Geschosse. [* 65] Man bedeckt deshalb Mauern, über die man hinwegschießt, mit Rasen etc. und besetzt sie erst, wenn das Artilleriefeuer schweigt und Infanterie dagegen vorgeht. Vorhandene Löcher werden als Schießscharten benutzt; bei genügender Höhe werden auch solche nahe über dem Erdboden neu eingeschlagen, Schützen dahinter eingegraben und so die Verteidigung in zwei Etagen geführt.
Von Häusern gilt fast dasselbe. Leicht brennbare Häuser besetzt man nicht gern. Wo nicht ein ganz einzeln stehendes Haus zu verteidigen ist, öffnet man die rückwärtigen Wände zu freiem Verkehr; nach dem Feind zu versetzt man die Thüren mit festen Barrikaden etc., die Verbindung zwischen den Stockwerken wird durch Leitern an geeigneten Stellen nach Aufschlagen der Dielung vermehrt. Die Besatzung bleibt, bis das Artilleriefeuer schweigt, womöglich hinter dem Haus verdeckt. In größern Örtlichkeiten kommt zu diesen Einzelarbeiten noch das Herstellen einer geschlossenen Lisiere durch Sperren der Eingänge und offener Stellen.
Barrikaden aus Wagen ohne Räder, die mit Erde, Mist, Kartoffel- oder Getreidesäcken beladen sind, Erdbrustwehren, Verhaue aus den im Vorterrain gefällten Bäumen etc. sind hierzu geeignete Mittel. Ferner befestigt man einzelne gut gelegene, massive Gebäude im Innern, meist die Kirchen, als Reduits, Punkte, die man behaupten will, auch wenn die eigentliche Verteidigungslinie verloren geht. An breiten Straßen oder Gewässern, die den Ort durchfließen, richtet man eine zweite Linie als Abschnitt wie die vordere ein.
Endlich wird die Verteidigungseinrichtung des Ortes vervollständigt durch das Öffnen breiter Ausgänge nach rückwärts für die Bewegung der eignen hinter dem Ort stehenden Reserven, und damit der eingedrungene Feind im Ort keinen festen Halt finde. Brücken, Hohlwege, Dämme etc., die der Feind beim Angriff überschreiten muß, werden, wie Dorf- und Waldeingänge, durch Brustwehren, Barrikaden oder Verhaue gesperrt, Brücken womöglich zerstört und Dämme, die man selbst nicht mehr braucht, durch Einschnitte unterbrochen. Wälder, deren Baumwuchs mehr Schutz gegen das Auge als Deckung gegen Geschosse gewährt, werden durch Verhaue längs des Randes unzugänglich gemacht; wo aber solche Verhaue nicht an Abhängen oder in natürlichen Vertiefungen liegen, so daß die Schützen darüber hinwegschießen können, geben flache Schützengräben längs des Waldrandes eine verteidigungsfähigere Stellung.
Bei mehr Zeit schreitet man, wo die Bebauung und Bewachsung des Bodens keine Anhaltspunkte für die Feldbefestigung bietet, zur Anlage verstärkter Schützengräben, d. h. solcher mit gedeckter Verbindung hinter dem Schützenauftritt von besondern Deckungsgraben für die weiter rückwärts stehenden Soutiens, beide Arten Gräben auch mit Unterständen, die aus Balken gebildet und mit Erde überschüttet sind, in ausgedehntern Stellungen auch zur Einrichtung einzelner selbständiger Posten für je eine Kompanie.
Die festesten Punkte des Gefechtsfeldes endlich werden durch Geschützeinschnitte (s. d.) oder förmliche Feldschanzen, welche schon durch ihre Lage den Angriff des Feindes gewissermaßen auf sich ziehen sollen, verstärkt. Der Grundriß derselben wird so gelegt, daß von ihnen aus nach der Angriffsrichtung ein möglichst starkes Feuer abgegeben werden kann. Hinter Dämmen, Brücken, oder wo nur eine Angriffsrichtung möglich ist, genügt die gerade Linie; wo man von mehreren Seiten bedroht werden kann, bricht man die Linie zur Flesche [* 55] (Fig. 1), Lünette [* 66] (Fig. 2) oder zur hinten offenen Halbredoute [* 55] (Fig. 3), oder man schließt sie ganz zur Redoute [* 67] (Fig. 4). Künstlichere Formen wendet man im Feld nicht an. Die Länge der Linien richtet sich nach dem Terrain, die Gesamtlänge der Brustwehr [* 68] der Schanze aber nach der Stärke ihrer Besatzung. Man rechnet dabei einen Schritt Feuerlinie für jeden Mann und bestimmt nicht gern mehr als etwa 300 Mann für eine Feldschanze;
[* 55] ^[Abb.: Fig. 1. Flesche.]
[* 55] ^[Abb.: Fig. 2. Lünette.]
^[Abb.: Fig. 3. Halbredoute.]
[* 55] ^[Abb.: Fig. 4. Redoute.] ¶
sonst legt man lieber mehrere kleinere an, die sich gegenseitig unterstützen. Geschlossene Schanzen erbaut man hauptsächlich da, wo sie in Abwesenheit stärkerer Truppen sich einige Zeit allein halten sollen; offene da, wo sie nur Stützpunkte für den Kampf der Truppen sind. Man sperrt die Kehle durch Palissaden etc. ab, damit nicht die Schanze unversehens von rückwärts genommen werde, wie bei Borodino 1812 eine russische Schanze sogar durch Kavallerie. Die Richtung der einzelnen Linien der Schanze wird festgelegt durch das sogen. horizontale, die Höhe der Brustwehren durch das vertikale Defilement (s. d.). Die Stärke der Brustwehr soll dem Feuer von Feldgeschützen widerstehen, wozu im Mittel 4 m genügen. Die Erde zur Anschüttung der Brustwehr entnimmt man einem flachen innern und dem eigentlichen äußern Graben. Ersterer soll nur rasche Deckung schaffen, die Arbeit selbst beschleunigen; letzterer soll zugleich als Hindernis dienen, nicht leicht zu überspringen, und ist der Feind unten, so sollen die Schanzen von der Grabensohle aus nicht leicht zu ersteigen sein. Die in dem jetzt gebräuchlichen Profil [* 69] (Fig. 5) vorhandene obere Breite [* 70] von 5,5 m entspricht diesem Zweck; die Tiefe von 3 m wird an der Kontreskarpe noch um 0,5 m durch den glacisförmigen Aufwurf vermehrt. Über die in der Feldbefestigung zur Verwendung kommenden Hindernisse s. d.
Die Feldbefestigung, schon im Altertum vielfach angewendet, von den Römern bei ihren Lagerbauten besonders vervollkommt, erlangte mit Einführung der Feuerwaffen und namentlich seit dem Dreißigjährigen Krieg häufige, in den Stellungskriegen des vorigen Jahrhunderts zuletzt übertriebene Anwendung. Napoleon führte sie auf ihren wahren Wert als Hilfsmittel der Gefechtstaktik zurück und zeigte 1813 bei Dresden [* 71] ihre Ausnutzung in ausgedehntem Maß. Die Einführung gezogener Waffen [* 72] und die Kriege der letzten 20 Jahre ließen sie eine erhöhte Bedeutung gewinnen und nach geläuterten Grundsätzen geregelte Anwendung finden.
Vgl. Brialmont, Über Befestigungen im Feldkriege (deutsch von Presentin, Leipz. 1870);
Brunner, Leitfaden zum Unterricht in der Feldbefestigung (4. Aufl., Wien 1881);
Wenger und Geldern, Grundzüge der Befestigungskunst (das. 1873);
»Handbuch für den allgemeinen Pionierdienst« und »Leitfaden für den Unterricht der Infanterie im Feldpionierdienst« (beide Berl. 1878);
Brunner, Beispiele für die flüchtige Befestigung vom Standpunkt der Truppe (Wien 1884);
Schueler, Die in Beispielen (Berl. 1886).
[* 69] ^[Abb.: Fig. 5. Feldschanze.]
s. Flurregelung. ^[= (Feld-, Flur-, Gemarkungsregulierung, Markungsbereinigung). Die F. ist eine Reform des Zustandes ...]
1) höchster Gipfel des Schwarzwaldes, 1493 m hoch, liegt gegen den Südwestrand des Gebirges, an der Dreisam- und Wutachquelle, nördlich von Todtnau, und bildet mit seiner erhabenen Berggruppe, die eine Richtung von NO. nach SW. deutlich erkennen läßt, den Zentralknoten und Kern des ganzen Gebirges. Er ragt aus dem Schwarzwald nicht so imponierend hervor wie etwa der Brocken aus dem Harz, denn nur von einigen Punkten aus gesehen wölbt sich sein mächtiger Buckel, der Höchsten genannt, hoch über die Umgebung empor.
Dennoch kennzeichnet ihn die ganze Landschaft, die fast Hochgebirgscharakter trägt, als den König des Gebirges. An sechs Thäler gehen von ihm aus, und im O. lehnt sich an ihn das etwa 1000 m hohe rauhe Plateau, über welches die Straße aus dem Höllenthal nach Lenzkirch führt. Die Hochseen des Waldes lagern an dem Feldberg; so am Osthang der kleine Feldsee, 8 km nordöstlich der Titisee, 9 km südlich der Schluchsee. Auf dem Höchsten, der sanft gewölbt und kahl ist und Herden als Alpentrift dient, steht ein Aussichtsturm, und Viehhütten, nach den nächsten Ortschaften benannt, liegen nach verschiedenen Seiten hin unter dem Gipfel.
Die Aussicht vom Feldberg zeigt im S. die Schneekette der Alpen, [* 73] im W. die Vogesen im langen blauen Zug, im N. und NO. die Berge und Thäler des Schwarzwaldes, im SO. die Kegelberge des Hegaues. Noch malerischer aber ist die Aussicht vom Seebuck, der mit dem Feldberg durch einen Sattel verbunden ist und unmittelbar über dem Feldsee liegt. Auch in botanischer Hinsicht ist der Feldberg merkwürdig. Des nach den Sagen des Wiesethals hier hausenden Dengelgeistes gedenkt Hebel [* 74] in seinen alemannischen Gedichten. -
2) Großer und Kleiner Feldberg, die beiden höchsten Bergkuppen des Taunus, im Nordostteil desselben, beide im Regierungsbezirk Wiesbaden. [* 75] Der Große Feldberg ist der höchste Punkt des ganzen rheinischen Schieferplateaus, 881 m hoch und nur durch einen niedrigen Bergrücken von dem 827 m hohen Kleinen Feldberg getrennt. Der Gipfel des Bergs besteht aus einer nur mit Heidekraut und Torfmoosen bedeckten Ebene und ist wegen der herrlichen Rundschau, die er gewährt, ein beliebtes Wanderziel der Touristen. Der nördliche Absturz des Bergs, ein 4 m hoher Grauwackenfelsen, heißt der Brunhildenstein (auch Brunhildisbett), nach der fränkischen Königin Brunhilde (gest. 613) benannt, die der Sage nach von hier aus ihr Reich zu überschauen liebte. Über den nordwestlichen Abhang des Bergs zieht der Pfahlgraben (s. d.) noch deutlich erkennbar seine Spuren. Südöstlich vom Feldberg, nur durch eine Vertiefung von ihm getrennt, steht der sagengeschmückte und aussichtsreiche Altkönig, ein steiler, abgestumpfter Kegel von 798 m Höhe.
Flecken im Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz, in schöner, seenreicher Gegend (Haus- und Lucinsee), mit Amtsgericht, Kaltwasserheilanstalt und (1885) 1193 Einw.
Shawl oder breiter Streifen von Seiden- oder Wollstoff, um Schulter, Taille oder Arm getragen, diente schon bei den Griechen als kriegerischer Schmuck, bei den Römern unter Cäsar als Abzeichen der Offiziere, bildete im Mittelalter einen kostbaren Teil des ritterlichen Anzugs und vor Einführung der Uniform durch seine Farbe ein Unterscheidungszeichen der Kämpfenden, namentlich der Führer. Durch Wallenstein erhielten die Kaiserlichen ¶
eine rote Feldbinde, die Protestanten trugen eine gelbe, die Schweden eine grüne Feldbinde. Aus der Feldbinde (franz. écharpe) ist die heutige Schärpe der Offiziere entstanden.
s. Vicia. ^[= L. (Wicke), Gattung aus der Familie der Papilionaceen, durch Blattranken kletternde, selten ...]
[* 76] die für die Truppen im Krieg oder bei Friedensübungen über Gewässer, trockne Gräben, Hohlwege etc. herzustellenden Übergänge. Man stellt sie her mit den Mitteln, welche man in der Nähe der Brückenstelle vorfindet, oder mit dem im Frieden vorbereiteten und auf den Brückentrains von den Truppen dazu mitgeführten Material. Man unterscheidet die Feldbrücken nach der Breite der Brückenbahn in Brückenstege, etwa 1 m breit, für einzelne Fußgänger passierbar, Laufbrücken, 2-3 m breit, für Infanterie in geschlossenen Abteilungen, und in Kolonnenbrücken, 5 m breit und für alle Waffen brauchbar.
Außerdem benennt man die Feldbrücken nach der Art der Unterstützungen, welche die Brückenbahn tragen. Diese, bei Stegen oft nur ein Brett oder Leitern mit aufgebundenen Brettern, besteht aus Balken, die der Länge nach dicht nebeneinander liegen, öfter noch aus einigen durch Zwischenräume getrennten, sogen. Streckbalken u. quer darübergelegten und festgebundenen Brettern. Die Zahl der Balken bedingt die Tragfähigkeit der Brücke; [* 77] bei Stegen sind 2, bei Laufbrücken 3, bei Kolonnenbrücken mindestens 5 erforderlich, 1 Mittelbalken, 2 an den äußern Enden, der vierte und fünfte als Geleisebalken dazwischen, um die Spurbreite der Kriegsfahrzeuge voneinander entfernt, so daß die Räder auf ihnen rollen, wenn die Wagen die Mitte der Brücke halten. Der Bretterbelag wird auf den Streckbalken mit Hilfe von an den Enden aufgelegten Rödelbalken oder Rödelbrettern mit Rödeltauen befestigt. Die Streckbalken reichen entweder in Einer Spannung von Ufer zu Ufer, Uferbrücken, oft durch Häng- oder Sprengwerke (vgl. Brücke, S. 497) künstlich verstärkt, oder man braucht mehrere Balken und besondere Unterstützungen zwischen den Ufern; die Brücke zerfällt dann in mehrere Strecken, für welche Unterstützung und Brückenbahn nacheinander hergestellt werden.
Die Unterstützungen ruhen auf dem Flußgrund, oder sie schwimmen auf dem Wasser. Als feste Unterstützung dienen Wagen, die man ins Wasser oder in die Einsenkung fährt, und auf denen dann die Streckbalken befestigt werden (Wagenbrücken), oder Bretterhaufen, durch Pflöcke in ihrer Lage erhalten (Brettstapelbrücken); wo viel Strauchwerk vorhanden, baut man Schanzkorbbrücken aus mit Steinen gefüllten und gut befestigten Schanzkörben, aus denen man Joche bildet, oder indem man das Gewässer mit hohlen, liegenden Körben füllt und über diese die Brücke legt; des Zeitaufwandes wegen seltener sind Pfahljochbrücken auf nebeneinander eingerammten, durch Latten zu größerer Haltbarkeit verbundenen Pfählen. Am ehesten sind solche in trocknen Ravins, Eisenbahneinschnitten etc. anwendbar, wo man die Balken leicht eingraben und die Brückenbahn höher legen kann.
Endlich liefern die häufig vorhandenen und auch schnell zu zimmernden Böcke das Material zu den am meisten gebrauchten Bockbrücken. Seil- und Kettenbrücken auf von Ufer zu Ufer gezogenen Tauen und Ketten, welche direkt die Brückenbahn tragen, sind hier und da gebraucht worden, aber von geringer Verwendbarkeit. Schwimmende Unterstützungen sind Balken bei Floßbrücken, leere, paarweise verbundene Tonnen bei Faßbrücken, Kähne und größere Flußfahrzeuge bei Schiffbrücken. Die Zahl der Unterstützungen richtet sich nach der Länge u. Tragfähigkeit der für die Brückenbahn vorhandenen Balken.
Zum Brückenbau im Feld führt jedes deutsche Armeekorps mit sich in 2 Divisionstrains Material für je 36-39 m, im Korpstrain für 122-132 m, im ganzen also ein Material für 200-210 m Brückenlänge. Dasselbe besteht aus eisernen Pontons und für die dem Ufer nahen Strecken aus zweibeinigen Böcken als Unterstützungen; für die Brückenbahn teils aus gewöhnlichen Streckbalken, teils aus sogen. Knaggenbalken, welche auf die Holme der Böcke aufgekämmt werden können, und aus Belagbrettern von je ⅓ m Breite, welche zum Durchziehen der Rödelleinen an beiden Enden ausgeschlitzt sind.
Rödelbalken, Schnürleinen, Geländerstangen und -Leinen sowie das Material zur Verbindung und Verankerung der Pontons bilden das sonstige Zubehör. Der Transport des Brückenmaterials erfolgt auf eigens konstruierten Fahrzeugen, den sogen. Hakets, die das Material für je eine Strecke tragen. Die Spannung der einzelnen Strecken ist für Bockstrecken mit Knaggenbalken gleichmäßig 5 m; für die Strecken mit Pontons kann die Spannung je nach der verlangten Tragfähigkeit wechseln.
Normal, für alle Fahrzeuge der Feldarmee genügend, ist 4,50 m, wobei die Balken auf allen 4 Rändern (Borden) von je 2 Pontons ruhen und 3 m lichter Raum zwischen diesen bleibt; ausnahmsweise kann die Spannung auf 4,80 m erweitert oder für anhaltende Benutzung auf 3,30 m verkürzt werden, wobei die 6,50 m langen Streckbalken auf je 2 Strecken schon so weit übergreifen, daß sie doppelt nebeneinander liegen. Für den Transport schwerer Belagerungsgeschütze u. dgl. legt man die Balken über je 3 Pontons, wobei nur eine Spannung von 2,40 m und 0,90 m lichter Raum zwischen je 2 Pontons bleibt. Die Böcke [* 76] (Fig. 1) haben einen an beiden Enden durchlochten, 5,33 m langen Holm und Beine von 3 sowie längere von 4,50 m. Zum Bau steckt man die Bockbeine (bb) durch die Öffnungen des Holms a, bringt die mit eisernem Schuh versehenen untern Enden der Beine, welche eine breite Fußscheibe ff gegen zu tiefes Einsinken sichert, an Ort und Stelle; der Holm hängt in Ketten kk, durch deren Länge man die Höhe der Brückenbahn über dem Wasserspiegel regelt; dann legt man die Köpfe der Knaggenbalken c über den Holm, mit dem andern Ende über einen Uferbalken. Die Köpfe der Balken von je 2 Strecken halten den Bock [* 78] in seiner Lage, dd sind die Rödelbalken, e die Belagbretter. Ist die zweite Unterstützung ein Ponton, so liegt der Knaggenbalken über den Ponton [* 76] (Fig. 2) hinweg. Das Einbauen der Pontons geschieht einzeln, wobei die Pontons in die Brückenrichtung gerudert, die Streckbalken übergelegt und befestigt, die sogen. Spanntaue an beiden Enden der Pontons angebunden, dann Belag und Geländer angebracht werden; oder gliederweise, indem man 2, 3 oder 4 Pontons gleich am Ufer verbindet, die fer-