hatten den
Ruhm, das fast doppelt so starke, für unüberwindlich gehaltene schwedische
Heer besiegt zu haben, mit einem Verlust
von 500 Mann bezahlt. - Zum Andenken an diese
Schlacht ließ
Herr v.
Rochow auf Rekahn an der Landstraße von
Linum ein Denkmal
errichten; ein zweites
Monument auf dem Schlachtfeld wurde von dem Havelländischen
Kriegerverein 1857 aufgestellt. 1875 ward
der 200jährige Gedenktag der
Schlacht feierlich begangen und der Grundstein zu einem neuen Denkmal beim Dorf Hakenberg gelegt,
das 1879 eingeweiht wurde; dasselbe besteht in einem hohen, von einer
Viktoria gekrönten
Turm.
[* 2]
Vgl. v.
Witzleben und Hassel,
Zum 200jährigen Gedenktag von Fehrbellin
[* 3] (Berl. 1875);
heißt die
Stimmung, die einem Gefeierten (d. h. mit
Recht oder Unrecht für groß und erhaben Gehaltenen)
entspricht und sich von der
Stimmung, in die das
Erhabene (s. d.) uns versetzt, dadurch unterscheidet,
daß letzteres auch ohne
Feier ehrwürdig ist, das Feierliche aber nur durch die
FeierEhrfurcht einflößt.
Sind sie von der
Kirche vorgeschrieben, so werden sie vom
Volk die gebotenen
Feiertage genannt, während die aufgehobenen in
Tirol
[* 5]
Bauernfeiertage heißen.
Jemand »die Feige weisen« (ital.
far la fica), ihn durch eine gewisse Gebärde (indem man den
Daumen zwischen Zeige- und Mittelfinger vorstreckt) verhöhnen.
(Condyloma), warzenähnliche nässende, meist kleine Hautgeschwulst. Man muß streng zwei
Formen der Feigwarzen
unterscheiden, nämlich das breite und das spitze
Kondylom. Das breite
Kondylom kommt nur bei konstitutioneller
Syphilis vor
und hat seinen Sitz vorzugsweise an den äußern
Genitalien, seltener am
Afteroder an den
Lippen. Es stellt
sich dar als eine breite, flache, glatte
Erhebung derHaut,
[* 16] welche um 1-3
mm über das
Niveau der gesunden Umgebung hervortritt,
meist von rundlicher Gestalt ist und die
Größe eines Zehnmarkstücks gewöhnlich nicht überschreitet.
An der Schleimhaut des
Mundes nennt man diese Art der Feigwarze auch
Schleimpapel (Plaque muqueuse); sie erscheint
daselbst als milchig-trübe, flache Erhabenheit. Die breiten
Kondylome nässen gern an der Oberfläche, bluten leicht, wenn
sie berührt werden, und besitzen die
Neigung, in
Verschwärung überzugehen.
IhreAbsonderung ist ansteckend. Lustgarten hat
darin eigenartige Bacillen gefunden, deren
Rolle als Krankheitsursache jedoch noch nicht unumstößlich
erwiesen ist. Die Behandlung der breiten
Kondylome muß gegen das Grundleiden, nämlich die
Syphilis (s. d.), gerichtet sein
und besteht in der Anwendung des
Quecksilbers, des
Jodkaliums etc. Daneben ist es zweckmäßig, sie mit
Salzwasser anzufeuchten
und dann mit
Kalomel zu bestreuen oder mit
Höllenstein zu betupfen. - Die spitzen Feigwarzen
(Condyloma
acuminatum), welche man je nach ihrer Gestalt als hahnenkammförmige oder beerenförmige bezeichnen kann, haben das Gemeinschaftliche,
daß sie schmalgestielt aufsitzen, fast nur auf der äußern
Haut vorkommen und mit der
Syphilis als solcher nichts zu schaffen
haben. Die spitzen Feigwarzen beruhen auf einer starken Wucherung des Papillarkörpers der
Lederhaut und
sind ihrem
Bau nach eine Art von
Warzen. Ihr Lieblingssitz ist die Umgebung des
Afters und die großen Schamlippen; doch kommen
sie auch an andern Hautstellen, z. B.
¶
mehr
den Lippen, der Eichel etc., vor. Sie können die Größe eines Hühnereies, selbst einer Faust erreichen und bilden manchmal
einen dicken Wall um After und Scheidenöffnung. Sie entstehen durch den Reiz scharfer Sekrete, welche dauernd mit der Haut in
Berührung sind, z. B. bei weißem Fluß, chronischer Ruhr, Eicheltripper. Durch Reinlichkeit kann man ihre
Entstehung sicher verhüten. Spitze Feigwarzen von geringem Umfang schneidet man mit der Schere
[* 18] an ihrer Basis ab und betupft
die blutende Fläche mit Höllenstein. Sehr große Feigwarzen pflegt man mit der galvanokaustischen Schneideschlinge abzutragen.
KleineKondylome dieser Art gehen durch Bestreichen mit einer Verbindung von Salicyl und Kollodium oft zurück.
Eine allgemeine oder innere Behandlung ist überflüssig und ohne Einfluß auf die spitzen Feigwarzen.
[* 19] Werkzeug von Stahl, dessen mit Einschnitten versehene Oberfläche mehr oder weniger feine Späne (Feilspäne)
von dem mit derselben bearbeiteten Arbeitsstück abnimmt. Die Einschnitte (Hieb)
[* 20] der Feilen, welche deren
Oberfläche mit einer großen Zahl kleiner Schneiden ausstatten, werden mittels eines Meißels hervorgebracht. Laufen diese
Kerben auf jeder Seitenfläche einer Feile nur nach einer Richtung und parallel miteinander, so heißt sie einhiebige Feile; bei
den meisten Feilen laufen die Einschnitte aber nach zwei sich durchkreuzenden Richtungen (zweihiebige Feilen)
und bilden dann zahlreiche rautenförmige Zähnchen.
Der Hieb ist niemals senkrecht geführt, sondern stets so, daß die aufgeworfenen Kanten nach der Spitze der Feile hin steil abfallen,
nach dem Heft zu aber einen schräg abgedachten Rücken bilden. Daher greift die Feile auch nur an, wenn sie gegen das Arbeitsstück
vorwärts gestoßen wird. Die Feilen werden aus bestem Stahl in Gesenken geschmiedet oder gewalzt, durch
Befeilen und Schleifen auf Schleifmaschinen ausgearbeitet und dann mit dem Hieb versehen (gehauen). Das Hauen geschieht mit
zweiseitig zugeschärften Meißeln, deren Schneide je nach der Gestalt der darzustellenden Feile geradlinig, konkav oder konvex
sein muß; man legt die leicht mit Fett bestrichene Feile auf einen Amboß, so daß die Angel dem Arbeiter zugekehrt
ist, hält sie mit einem doppelten endlosen Riemen, in welchen der auf einer Bank sitzende Arbeiter mit den Füßen wie in einen
Steigbügel tritt, fest und bringt jeden Einschnitt mit einem einzigen Hieb hervor.
Kommt beim Fortschreiten der Arbeit eine schon mit Hieb versehene Fläche der Feile auf den Amboß zu liegen, so wird sie durch
eine ScheibePappe oder Blei
[* 21] geschützt. Nachdem alle Seiten mit dem ersten Hieb (Unterhieb) versehen sind, nimmt man auf dem
Schleifstein oder mit einer groben Feile den Grat ab und bringt dann den Oberhieb an. Ein sehr geschickter
Feilenhauer macht auf groben und großen Feilen 70-90, auf kleinen Feilen bis 240 Schläge in einer Minute. Feilenhaumaschinen,
seit 1735 in ungemein großer Zahl konstruiert, haben bis jetzt wenig Erfolg gehabt; einige neuere Konstruktionen werden indes
sehr gerühmt.
Nach dem Hauen werden die Feilen mit einem Brei von Kochsalzlösung und Roggenmehl, von Bierhefe, Hornkohle,
Ofenruß, Pferdemist, Kochsalz, Thon bestrichen, getrocknet, rotglühend gemacht und durch Eintauchen in Regenwasser oder Kochsalzlösung
gehärtet. Man reinigt sie dann mit einer Bürste, Sand und Wasser oder mit verdünnter Schwefelsäure,
[* 22] trocknet sie schnell
auf einer erhitzten Eisenplatte, taucht sie warm in
Baumöl und verpackt sie nach dem Abtropfen in Papier,
nachdem noch die Angel durch Erhitzen weich gemacht ist.
Die Feilen haben sehr verschiedene Größe, von 2,5 bis 60 cm und mehr; die größten Feilen mit grobem Hieb sind die Arm- oder
Strohfeilen (in Stroh verpackt), mit 10-27 Einschnitten auf 2,5 cmLänge; die Feilen mit Mittelhieb heißen
Bastard- oder Vorfeilen, die feinsten Schlichtfeilen, mit 140-230 Einschnitten. Zur Bezeichnung einer Feile wird im Handel auch
die Länge angegeben (s. unten), weil der Hieb bei kleinen Feilen feiner als bei großen ist. Bastardfeilen
von 3 ZollLänge haben auf 2,5 cm 73, solche von 7 Zoll 37, von 12 Zoll 28, von 16 Zoll 22, von 20 Zoll 19,
von 22 Zoll 17 Einschnitte.
Die meisten Feilen sind gegen das vordere Ende hin stark verjüngt; die Flächen sind der Länge nach teils gerade, teils bauchig.
Nach der Querschnittsform unterscheidet man vierkantige mit quadratischem Querschnitt und Hieb auf allen
vier Flächen;
flache (Ansatz-, Handfeilen) mit rechteckigem Querschnitt und auf einer schmalen Seite ohne Hieb;
spitzflache
(Spitzfeilen) mit rechteckigem Querschnitt, spitz zulaufend;
Gabelfeilen,
spitzflache Feilen mit abgerundeten Schmalseiten zum Ausfeilen der Gabelzinken;
Einstreichfeilen (Schraubenkopf-,
Schwertfeilen), deren Querschnitt ein sehr stark verschobenes gleichseitiges Viereck
[* 23] mit ein wenig abgestumpften scharfen Winkeln
bildet;
Bei Bearbeitung eines Metalls mit der Feile beginnt man stets mit groben Feilen (Bestoßen, Schruppen) und nimmt allmählich
feinere und ganz feine (Schlichten, Abschlichten). Letztere werden auf Schmiedeeisen und Stahl mit Öl benutzt.
Sind die Feilen nach längerm Gebrauch verstopft, so reinigt man die gröbern mit einer feinen Stahlspitze oder einem dünnen
ausgehämmerten Messingblech, feinere mit einer Kratzbürste oder einem auf Holz
[* 32] genagelten Stück einer Baumwollkratze; vorteilhaft
befeuchtet man dabei die Feilen mit Benzin oder Petroleum. Durch den Gebrauch stumpf gewordene Feilen werden
durch Ausglühen weich gemacht, abgeschliffen und im hellrot- oder fast weißglühenden Zustand mit einer sehr großen und
groben Abziehfeile vom Hiebe befreit und dann von neuem aufgehauen. Manche Feilen ertragen diese Operation mehrere Male,
¶
mehr
bisweilen aber leidet der Stahl und erreicht dann später nicht mehr den erforderlichen Härtegrad. Einigen Erfolg erzielt
man auch durch Behandlung der mit Lauge ausgekochten und sorgfältig gereinigten Feilen mit einer starken Säure, welche die
Zähnchen des Hiebes oberflächlich angreift. Man benetzt die trockne Feile mit so viel Scheidewasser, wie
sich, ohne abzulaufen, daran hält, spült und bürstet sie nach 4-7 Minuten in reinem Wasser ab und wiederholt die Behandlung
mit Säure mehrere Male. Zuletzt wäscht man die ab, zieht sie durch Kalkmilch, trocknet sie in der Wärme
[* 34] und bürstet sie mit
etwas Öl ab. Zum Ersatz der mit der Hand
[* 35] auszuführenden Arbeit des Feilens hat man Feilmaschinen (s. d.)
konstruiert.
Vgl. Wildner, Handbuch der Feilenkunde (Düsseld. 1885).
[* 19] ein kleiner Schraubstock,
[* 40] welcher in der Hand gehalten wird und zum Einspannen kleiner Gegenstände dient,
die auf allen Seiten mit der Feile bearbeitet werden sollen.
(engl. Shaping machine), eine Metallbearbeitungsmaschine, welche in der Wirkungsweise
mit der Hobelmaschine übereinstimmt und sich von dieser nur dadurch unterscheidet, daß das Arbeitsstück, meist kleinern
Kalibers, in einem an der Maschine
[* 41] befindlichen Schraubstock festgespannt wird, während sich ein Schneidstahl
in gerader Linie über demselben bewegt. Der Vorschub für einen neuen Schnitt erfolgt dadurch, daß der Schraubstock durch
eine Schraube und einen Schaltmechanismus rechtwinkelig zur Bewegungsrichtung des Stahls nach jedem Schnitt um die Spanbreite
vorwärts geschoben wird. Der Name Feilmaschine wurde der Maschine gegeben, weil sie dieselbe Arbeit verrichten soll,
wozu man früher nur die Feile gebrauchte. Von Reichenbach
[* 42] in München (1810) zunächst für Messingarbeiten an feinern Instrumenten
erfunden, entwickelten sich aus ihr sehr schnell die nun für die Metallverarbeitung so wichtig gewordenen Hobelmaschinen
[* 43] (s. d.).
(Diemen, Mieten, Tristen), regelmäßig aufgesetzte Haufen von Heu, Stroh und Getreide,
[* 44] welche
entweder bei der Ernte
[* 45] gleich auf dem Feld zur Ersparung von Arbeit in der Absicht, sie zur Zeit größerer Ruhe abzufahren,
oder, und dann auch in der Nähe des Gehöfts, zum Zweck längern Stehenlassens errichtet werden. Die Dampfdreschmaschinen haben
viel dazu beigetragen, die Feimen, die in England und in den Niederlanden schon lange im Gebrauch sind, auch
bei uns einzubürgern; man drischt gleich auf dem Feld aus und setzt das Stroh in Feimen. Diese werden entweder unmittelbar auf
dem Boden oder auf eisernen und hölzernen Gestellen, letztere
mit Steinsockeln, errichtet und spitz zulaufend oder nach der
Spitze zu sich erweiternd, mit und ohne Dach
[* 46] aufgebaut.
Die holländischen Heufeimen werden zwischen aufrecht stehenden Pfählen mit auf- und abschiebbarem Dach aufgeschichtet. Getreide
und Futter wird meistens auf Unterlagen von Stroh oder auf Gestellen aufgebaut und oben mit Stroh bedeckt, auch hier und da nach
der Wetterseite noch besonders verwahrt. In England hat man fast nur eiserne Gestelle. Lagert man die Vorräte
auf der Erde, so umzieht man das Ganze mit einem tiefen Graben mit steilen Wänden und bringt in demselben Löcher oder Töpfe
zum Fangen derMäuse an. Getreide muß sehr sorgsam, mit den Ähren nach innen, geschichtet werden; in England
bedient man sich dabei auch besonderer Maschinen zum Aufwinden der Garben (Elevatoren). In gut geschichteten und geschützten
Feimen halten sich die Früchte mindestens ebensogut wie in den Scheunen.
Da, wo man regelmäßig Futter und Stroh in einem besondern Feimenhof auf feststehenden Gerüsten schichtet, pflegt man wohl
auch, um sicherer hantieren zu können, das Ganze zu überdachen, so daß der Regen abgehalten wird, die
Luft aber frei durchstreichen kann, oder man bringt nur an der Wetterseite eine Schutzwand an, hinter welcher die in
regelmäßigen Abständen stehen. Solche Feimen ohne Gerüste sollten nur provisorisch errichtet werden. Wo dies
der Fall ist (auf dem Felde), darf deren Inangriffnahme zum Zweck der Heimfahrt nur an sichern Tagen erfolgen und muß rasch
beendigt werden, da ein genügender Schutz bei angebrochenen Feimen nicht gut möglich ist und im Herbst und Winter anhaltend schlechtes
Wetter
[* 47] eintreten kann. Bei den Gestellen überdeckt man die Sockel mit glockenförmig gebogenem Blech zur
Abhaltung von Ungeziefer.
(Feinheit, franz. Titre, Aloi, Loi; engl. Standard). Gold und Silber werden wegen ihrer physikalischen Eigenschaften
niemals in reinem Zustand zu Münzen,
[* 60] Schmuckwaren etc. verarbeitet, sondern stets in Legierungen mit andern weniger edlen
oder unedlen Metallen. Das Verhältnis, welches in einer Legierung zwischen dem Gehalt an Gold oder Silber
und dem Gesamtgewicht besteht, nennt man Feingehalt (vgl. Goldlegierungen, Silberlegierungen, Münzwesen). Derselbe wird heute meist
in Tausendteilen ausgedrückt. So ist der Feingehalt einer Ware oder Münze, welche zu ⅘ aus Gold oder Silber und zu ⅕ aus
einem andern Metall besteht, = 0,800; auf 8 Tausendteile Gold oder Silber kommen 2 Tausendteile des geringern
Metalls.
Früher gebrauchte man hierfür die Bezeichnung Karätigkeit bei Gold und Lötigkeit bei Silber. Bei Gold drückte man den in
1/24 (Karaten) aus, nannte z. B. einen Gegenstand, der zu 18/24 aus reinem Gold bestand, 18karätig. Bei Silber wurde die Zahl 16 gewählt;
eine Münze, welche 75 Proz. Silber enthielt, wurde 12lötig genannt. Ein KaratGold wurde in 12 Grän, ein LotSilber in 18 Grän
eingeteilt, also Gold sowohl als Silber in 288 Grän. Eine Ware zu 18 Karat 6 Grän enthielt sonach eine Goldmenge von 224/288.
Die als Einheit angenommene Gewichtsmenge nannte man bei Waren das Probiergewicht, den in derselben ausgedrückten
Feingehalt die Probe.
Schon frühzeitig wurde teils, um Betrug zu verhüten und den guten Ruf derIndustrie aufrecht zu erhalten, teils auch im fiskalischen
Interesse (Gebührenerhebung bei der Stempelung) die Verarbeitung edler Metalle und deren Verkauf zum Gegenstand
gesetzlicher Regelung gemacht. Die älteste derartige bekannte Bestimmung ist eine englische aus dem Jahr 1300, welche sich
auf den noch ältern »Touch of Paris« bezieht. Heute unterliegt in einigen Ländern die Zusammensetzung von Waren aus Edelmetall,
deren Bezeichnung und Verkauf keinerlei Beschränkungen.
Meist läßt jedoch dann der Staat durch eigens hierfür bestellte Beamte auf Wunsch der Interessenten (Fabrikant,
Verkäufer) die Zusammensetzung von Gold- und Silbersachen prüfen und durch Aufdrückung des Stempels bestätigen (fakultative
Stempelung). In andern Ländern dürfen nur gestempelte Waren verkauft werden (obligatorische Stempelung), und zwar ist dann
die Stempelung meist eine amtliche, seltener ist die Ware vom Fabrikanten nur mit dessen eignem Stempel
zu versehen und daneben die amtliche Stempelung eine fakultative.
Hier wie dort kann die Wahl des Feingehalts vollständig oder doch von einer gewissen untersten Grenze ab freigestellt sein,
der Staat bestätigt jeden Feingehalt; oder es erfolgt die Stempelung nur für bestimmte Zusammensetzungen, andre sind ausgeschlossen,
bez. es wird durch Stempelung nur der nächstniedrige zulässige Feingehalt bestätigt.
In mehreren Ländern ist durch die Stempelung oder neben derselben auch die Firma des Geschäfts bemerklich zu machen, für
welches die Stempelung erfolgt, und zwar bei allen Gold- und Silbersachen (England) oder bei bestimmten Gattungen (Deutschland).
Vielfach ist die Stempelung eine obligatorische nur für den heimischen Markt, während bei auszuführenden
Waren größere Freiheiten gewährt werden oder überhaupt keine Beschränkung in Anwendung kommt.
In England müssen alle Gold- und Silberarbeiten mit Ausnahme derjenigen von sehr kleinem Gewicht geprüft und gestempelt werden.
Gesetzlich zulässig sind 9-,
12-, 15-, 18 und 22karätige Goldwaren und Silberwaren von 11 ounces 10 pennyweights
und 11 ounces 2 pennyweights Feingehalt (vgl. Pfund). Bei der Ausfuhr wird die für Stempelung gezahlte Gebühr zurückvergütet. In den
britischen Kolonien bestehen keine Feingehaltsbestimmungen. In Frankreich haben die Goldwaren gesetzlich 0,730, 0,750, 0,840,
0,920, Silberwaren 0,800 und 0,950 Feingehalt. AlleWaren tragen den Stempel des Fabrikanten, des Feingehalts und
des Kontrollbüreaus.
Eingeführte Waren werden an der Grenze wie einheimische behandelt und besonders gestempelt. Bei der Ausfuhr gestempelter Waren
wurden früher zwei Drittel der bereits entrichteten Stempelgebühr (seit 1873 für 1 hg Gold 37½, für 1 hg Silber 2 Frank)
zurückvergütet. Seit 1872 wird die ganze Gebühr zurückerstattet; um jedoch Hintergehungen zu verhüten,
werden gestempelte Waren bei der Ausfuhr abermals mit einem Stempel versehen, durch welchen der erste Stempel ungültig gemacht
wird.
In Belgien
[* 61] ist seit 1867 jeder beliebige Feingehalt gestattet. Der Verkäufer muß auf Wunsch des Käufers auf Rechnungen den Feingehalt
angeben. Die staatliche Stempelung ist eine fakultative, und zwar wird bestätigt ein Feingehalt von 0,750
und 0,800 bei Gold und von 0,800 oder 0,900 bei Silber. Waren mit einem Feingehalt zwischen diesen Sätzen erhalten den geringern Stempel.
In Holland ist gleichfalls die Fabrikation frei; der Fabrikant hat aber die Waren mit seinem eignen Stempel
zu versehen, und die Regierung garantiert einen Feingehalt von 0,583, 0,750,
0,833 und 0,916 beim Gold und von 0,833 und 0,934 beim Silber. In Italien
[* 62] ist jeder Feingehalt zulässig; die staatlichen Prüfungsämter
bestätigen einen Feingehalt von 0,500, 0,750 und 0,900
beim Gold und von 0,800, 0,900 und 0,950
beim Silber.
Spanien
[* 63] schreibt vor für Gold einen Feingehalt von 0,750, 0,8333 und 0,9166,
für Silber einen Feingehalt von 0,750 und 0,9166. In Österreich müssen die Waren den Stempel des Fabrikanten besitzen und an die Punzierungsämter
zur Untersuchung des Feingehalts eingeliefert werden. Instrumente, mit Schmelz vollständig überzogene Waren,
Fassungen von Steinen und Perlen, Geräte von sehr geringem Gewicht, eingeführte, mit dem Probezeichen einer öffentlichen
Behörde versehene Barren unterliegen nicht der Kontrolle.
Gesetzlich festgestellt ist für inländische Goldgeräte ein Feingehalt von 0,580, 0,750,
0,840 und 0,920, für inländische Silbergeräte ein Feingehalt von
0,750, 0,800, 0,900 und 0,950.
Ausländische Gold- und Silbergeräte müssen mindestens den niedrigsten dieser Feingehaltsgrade besitzen.
Für Silberdraht wird mindestens ein Feingehalt von 0,985, für Golddraht 0,997
verlangt. In Rußland herrscht ein System der strengsten Überwachung, die Waren werden gestempelt; in einigen Gouvernements
ist die Darstellung goldener Geräte ganz verboten.
In der Schweiz
[* 64] regelte früher fast jeder Kanton
[* 65] den Feingehalt der Gold- und Silberwaren durch Spezialbestimmungen.
Jetzt ist der Gegenstand einheitlich für die ganze Schweiz durch Bundesgesetz geregelt. Die Stempelung ist obligatorisch
für Uhrgehäuse (für Gold 0,750 und darüber, bez. 0,583,
für Silber 0,875 und darüber, bez. 0,800),
für andre Gold- und Silberwaren ist sie fakultativ. In Schweden ist vorgeschrieben die Verwendung von
Dukatengold von 23 Karat 5 Grän, Pistolengold von 20 Karat 4 Grän und Kronengold von 18 Karat 4 Grän Feingehalt Silberwaren müssen 13 Lot 4 Grän
fein enthalten. In Norwegen ist vorgeschrieben für Goldsachen von mehr als 3 LotGewicht ein Feingehalt von 18 Karat,
für leichtere von 14 Karat. Sie erhalten den Meister-
¶
mehr
und Feingehaltsstempel. In mehreren deutschen Ländern (Preußen,
[* 67] Bremen,
[* 68] Baden,
[* 69] Sachsen-Gotha, Schwarzburg-Rudolstadt, -Sondershausen,
Reuß
[* 70] ä. und j. L., Schaumburg-Lippe und Lippe-Detmold) bestanden seither keine gesetzlichen Beschränkungen des Feingehalts,
während diejenigen Sachsens außer Gebrauch waren. Die zur Zeit in den übrigen Ländern des DeutschenReichs noch geltenden
landesrechtlichen Bestimmungen über den Feingehalt der Gold- und Silberwaren treten vom ab außer Geltung,
und es tritt dann das Reichsgesetz vom in Kraft.
[* 71] Nach demselben dürfen Gold- und Silberwaren zu jedem Feingehalt angefertigt
und feilgehalten werden. Auf Geräten und Uhrgehäusen von Gold ist nur eine Angabe in 0,585 oder mehr,
auf solchen von Silber in 0,800 oder mehr zulässig. Schmucksachen
[* 72] dürfen in jedem Feingehalt gestempelt
werden; letzterer ist in Tausendteilen anzugeben.
Eingeführte Waren, deren Feingehalt durch eine jenem Gesetz nicht entsprechende Bezeichnung angegeben ist, dürfen nur dann feilgehalten
werden, wenn sie außerdem mit einem Stempelzeichen nach Maßgabe des Gesetzes versehen sind. Zur Bezeichnung
des Feingehalts auf goldenen und silbernen Geräten muß das Stempelzeichen für letztere enthalten: die Reichskrone, das
Sonnenzeichen ^ für Gold, Mondsichelzeichen ^ für Silber, die Angabe des Feingehalts in Tausendteilen, die Firma oder eingetragene
Schutzmarke des Geschäfts, für welches die Stempelung bewirkt ist. ^[img] Die Krone muß bei Goldgeräten
in dem Sonnenzeichen, bei Silbergeräten rechts neben dem Mondsichelzeichen stehen. Für die Richtigkeit des angegebenen
Feingehalts haftet der Verkäufer der Ware. In Nordamerika
[* 73] bestehen keine gesetzlichen Beschränkungen des Feingehalts.
Vgl.
v. Studnitz, Die gesetzliche Regelung des Feingehalts von Gold- und Silberwaren (Pforzh. 1875);
Feis allah ben Mubârak, berühmter indisch-pers. Dichter, geb. 1547 zu
Agra, war der Bruder des ersten Ministers des KaisersAkbar, Abulfasl, und wurde schon in frühen Jahren zu
der Würde eines Dichterkönigs am HofAkbars erhoben. Er starb 1595 und liegt in Agra begraben. Unter seinen dichterischen Werken
sind am bedeutendsten seine lyrischen Erzeugnisse (gesammelt in seinem »Diwan«; lithographiert, Dehli 1845): Oden, Elegien und
besonders sogen. Vierzeilen (Sinnsprüche), die alle den reinsten und erhabensten Pantheismus atmen und dem Verfasser die gröbsten
Insulten und Anfeindungen von seiten des orthodoxen muselmanischen Klerus zuzogen.
Außerdem verfaßte Feisî zwei doppelt gereimte Gedichte: »Markas-i-adwâr«
(»Zentrum der Zirkel«) und »Nal u Daman«, eine persische Nachdichtung der berühmten indischen Erzählung von
Nalas und Damajanti (lithogr., Kalk. 1831). Mehrere andre epische Gedichte blieben unvollendet. Auch übersetzte Feisî das »Mahâbhârata«
aus dem
Sanskrit ins Persische und verfaßte einen Korankommentar.
1) Fluß im österreich. Herzogtum Krain,
[* 79] entspringt an der Grenze von Kärnten und Steiermark
[* 80] am Bistritzaberg,
fließt in südlicher Richtung durch ein waldreiches Gebirgsthal hinab bis zum Städtchen Stein, wo die Felsen mehr zurücktreten,
nimmt die Molnizza auf und mündet bei Lustthal links in die Save. -
2) Fluß in Steiermark, entspringt an der Nordostgrenze des Landes am GroßenPfaff, fließt anfangs gegen SW., dann nach SO.,
nimmt oberhalb Fürstenfeld die Ilz, unterhalb dieser Stadt die die ungarische Grenze bildende Lafnitz auf, tritt nach Ungarn
[* 81] über und mündet bei St. Gotthardt in die Raab.
[* 82] IhreLänge beträgt 110 km. Die Feistriß ist sehr fischreich,
aber nicht schiffbar.
Rhijnvis, holländ. Dichter, geb. zu Zwolle in Overyssel, studierte zu Leiden
[* 83] die Rechte, lebte seit 1776 in
seiner Vaterstadt, erst als Bürgermeister, dann als Einnehmer beim Admiralitätskollegium, und starb in Zwolle.
Er schrieb die Romane: »Julia« (1783) und »Ferdinand en Constancia« (1785),
die, wie auch seine »Oden en
gedichten« (1796-1810, 4 Bde.),
das Lehrgedicht »Het Graf« (1792, deutsch 1821) und »De Ouderdom« (1802),
»Inez deCastro« (das. 1794) und »Mucius Scevola« (das. 1795) zu nennen. Auch gab er die »Brieven
over verscheidene onderwerpen« (Amsterd. 1784-94, 6 Bde.)
und »Brieven aan Sophie over den geest van de Kantiaansche wijsbegeerte« (das. 1806) und andre Prosawerke
heraus. Eine Gesamtausgabe seiner Werke erschien Rotterdam
[* 84] 1824, 11 Bde.
(Felaniche, spr. -nitsche), Ortschaft auf der span.
InselMallorca, in einer prächtigen Huerta, mit Weinbau und Weinausfuhr, Branntweinbrennerei Fabrikation von porösen Wasserkühlern
(jarras) und (1878) 11,018 Einw. Als Hafen dient Porto Colom.
¶
bei den alten Logikern Bezeichnung des zweiten Schlußmodus in der dritten
[* 86]
Figur, wobei
der Obersatz allgemein verneint, der Untersatz allgemein bejaht und der Schlußsatz besonders verneint (E A O);
samtartiges Gewebe
[* 87] mit langen, sich umlegenden Haaren, wird besonders zu den schwarzen Cylinderhüten benutzt
und wie Samt mit hohen Nadeln
[* 88] hergestellt.
Hierdurch aufmerksam gemacht, stellte ihn der preußische MinisterGrafSchlabrendorf an die Spitze des katholischen SchulwesensSchlesiens und der GrafschaftGlatz.
[* 91] In dieser Stellung wirkte Felbiger segensreich und anregend in humanem und tolerantem Sinn. Das
auf Grund des Generallandschulreglements von 1763 ausgearbeitete »Landschulreglement«
von 1775 für die katholischen Schulen in Schlesien
[* 92] ist wesentlich sein Werk. 1774 folgte Felbiger, von Friedrich
II. beurlaubt, dem RufMaria Theresias und wurde Generaldirektor des Schulwesens für die österreichischen Staaten. Der »Allgemeine
Schulplan für die deutschen Schulen in den k. k. Erbländern« von 1774 ist von ihm verfaßt. 1778 gab
er seine Stellung in Preußen ganz auf und wurde Propst in Preßburg.
[* 93] Mit dem Tode der Kaiserin (1780) verlor
er seinen Einfluß. Joseph II. wies ihn 1782 an, von Preßburg aus auf das ungarische Schulwesen verbessernd einzuwirken. Dort
starb Felbiger
alles dem Ackerbau gewidmete Land im Gegensatz zu Wiese, Weide,
[* 94] Holzung; insbesondere auch eine
Abteilung des dem Pflug
[* 95] unterworfenen Landes, welches abwechselnd mit dieser und jener Frucht bestellt wird, daher Winter-, Sommerfeld
etc. Im Bergbau
[* 96] heißt ein zu bergmännischer Nutzung bestimmtes unterirdisches Gebiet. Man sagt daher: freies Feld, welches
noch niemand verliehen ist (s. Bergrecht);
Grubenfeld, welches bereits mit einer bestimmten Begrenzung
verliehen wurde;
unverritztes, unerschürftes Feld, welches noch nicht bergmännisch untersucht ist.
Ins Feld vorrücken, einen
kanalartigen Grubenbau (Feldstrecke) in einer weitern Ausdehnung
[* 97] einer Lagerstätte forttreiben; Feldort, der äußerste Punkt
eines Stollens oder einer Strecke am anstehenden Gestein. In der Baukunst
[* 98] ist Feld s. v. w. Fach, in der Heraldik
Platz für eine Wappenfigur, in der Turfsprache die Gesamtheit der an einem Rennen teilnehmenden Pferde.
[* 99]
(Velle, Feldaha), kleiner Fluß in Sachsen-Weimar, entspringt auf der Rhön und mündet oberhalb Vacha in die Werra.
Zu den Zeiten der Gauverfassungen bildete das Feldathal, das jetzt die Feldabahn (Kaltennordheim-Salzungen)
durchzieht, einen Teil des Tullifeldes und gehörte mit Buchonia (Buchen) zum großen GauGrabfeld. 1031 schenkte es KaiserKonrad
II. dem Bischof von Würzburg.
[* 100] Im 13. und
14. Jahrh. erwarben die Äbte von Fulda
[* 101] einen Teil des Thals, der 1419 an die Grafen
von Henneberg überging. Seit 1816 gehört es zum Großherzogtum Sachsen-Weimar.
der für die eigentliche Kriegführung, den Bewegungskrieg, bestimmte Teil des Heers im Gegensatz zu den
Besatzungs- und Ersatztruppen oder den sonst für mehr lokale Dienstleistungen aufgebotenen Streitkräften. Vgl. Armee.
die zur Erzeugung des für die Truppen im Feld nötigen Brotes organisierte Bäckerei.
In Deutschland ist jedem Armeekorps ein Feldbäckereiamt und eine Feldbäckereikolonne und jeder Etappeninspektion eine Reservebäckereikolonne
mit eisernen Backöfen beigegeben. Die Feldbäckereikolonne hat auch das Nachtreiben und Schlachten
[* 103] des lebenden Viehs zu
besorgen. Sie zählen fünf Fahrzeuge und neben dem militärischen und Aufsichtspersonal 100 Handwerker, wovon 78 Bäcker, 9 Schlächter,
außerdem namentlich Maurer zur Errichtung der Backöfen. Die Feldbacköfen, »preußische eiserne«,
Systeme Glenk (in Österreich und Süddeutschland), Bertan (England) und französische, werden nach denselben Grundsätzen wie
gewöhnliche Backöfen, nur kleiner und leichter gebaut. Die Feldbäckerei der neuern Zeit brachte KaiserKarlV. in Aufnahme, der beim
Ausbruch des SchmalkaldischenKriegs (1546) in Regensburg
[* 104] Getreidemagazine anlegte und Bäcker werben ließ.
[* 105] die Anlage von Verteidigungseinrichtungen für die vorübergehenden Zwecke des Feldkriegs, in kurzer
Zeit und mit den an Ort und Stelle vorhandenen Mitteln ausgeführt. Solche Anlagen macht man entweder für einen einzelnen
Gefechtstag, oder wie bei Einschließung von Festungen seitens des Angreifers wie des Verteidigers für die ganze Dauer der
Einschließung, oder auch zur Deckung einzelner Punkte an den Verbindungslinien nach rückwärts, der Bahnhöfe,
[* 106] Brücken,
[* 107] Etappenorte
mit wichtigen Depots etc. für die ganze Dauer des Kriegs.
Die zur Einrichtung des Gefechtsfeldes auszuführenden Arbeiten gliedern sich in: Freilegen des Schußfeldes
vor derFronte, Schaffen von Deckungen, Anlegen von Hindernissen für die Annäherung des Gegners und Herstellen von Verbindungen
für die freie Bewegung der eignen Truppen. Die Ausführung dieser Arbeiten erfolgt grundsätzlich durch die Truppen, welche
sich in der vorbereiteten Stellung schlagen sollen, unter Anleitung von Pionieren, welche nur die eine
spezielle technische Geschicklichkeit fordernden Arbeiten allein auszuführen haben. -
Das Freilegen (Rasieren) des Schußfeldes muß erfolgen mindestens auf die wirksamste Schußweite des Gewehrs, ca. 400 m, womöglich
bis zur wirksamen Tragweite der Geschütze,
[* 108] also 2 km; es besteht im Beseitigen alles dessen, was dem
Feinde Deckung geben kann, also von Hecken, Zäunen, Mauern, Abstechen der Ränder von deckenden Gräben, Ausfüllen von Vertiefungen
mit dem
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