in großen
ScharenSüdamerika
[* 2] und Mittelafrika und gehört zu den gewöhnlichsten
Haustieren der
Indianer. Die Fuchsente
(CasarcarutilaPall., s. Tafel) ist hoch rostrot, an den
Wangen gelbweiß, am
Hals rostgelb; die obern und untern Flügeldeckfedern
sind weiß, die Spiegelfedern stahlgrün, der
Bürzel, die obern Schwanzdeckfedern, die
Schwingen, Steuerfedern und
der
Schnabel schwarz, die
Füße bleigrau. Sie wird 64
cm lang, bewohnt
Mittelasien und Nordafrika, erscheint selten in Mitteldeutschland,
häufiger in
Griechenland
[* 3] und
Italien.
[* 4] Sie lebt größtenteils von Pflanzenstoffen, brütet in
Höhlen und legt 4-6 weiße
Eier.
[* 5] In der Gefangenschaft pflanzt sie sich regelmäßig fort.
Eiderente, s. d.
1) Auf dem
Einfall und zwar von Mitte Juli ab, wenn die jungen Enten
[* 6] flugbar geworden sind, des
Abends an solchen Brüchern, welche
dieselben der
Nahrung wegen aufsuchen, und des
Morgens im Röhricht größerer
Seen, wo die Enten einfallen, um dort den
Tag über
zu bleiben; endlich des
Abends im
Winter bei strengem
Frost an offenen
Stellen der
Brücher und fließender
Gewässer.
2) Auf dem
Anstand mit der Lockente, einer zahmen
Ente, die das graue
Gefieder des Weibchens der Märzente hat, und welche man
besonders zur Reihzeit (Paarzeit) auf das
Wasser an solche
Stellen bringt, wo Wildenten vorbeizuziehen
und einzufallen pflegen, nachdem man an dem
Fuß
(Ruder) derselben eine
Schnur befestigt hat. Durch
Rucken an der
Schnur veranlaßt
man die Lockente zum Flattern und zum Quaken, wodurch sie vorüberziehende Wildenten anlockt, bei ihr einzufallen. Der
Jäger
muß bei diesen Jagdmethoden sich sehr versteckt aufstellen, damit ihn die Enten nicht gewahren.
3) Durch das Ankellen auf ausgedehnten freien Wasserflächen nach
Abgang des
Eises. In einem kleinen
Kahn wird vorn ein
Busch
(Wisch) aufgerichtet, hinter welchem der
Jäger gedeckt liegt. Im hintern Teile liegt der Fährmann und rudert mit einer kleinen
Kelle langsam und geräuschlos auf die oft in großen
Schoofen
(Gesellschaften) beisammenliegenden Enten zu,
welche den
Kahn für auf dem
Wasser schwimmendes Strauchwerk halten und ihn deshalb meist bis auf Schußweite herankommen lassen.
Bei dieser
Jagd gelingt es oft, seltene, hochnordische Enten zu erlegen.
4) Durch die
Suche mit dem
Hund entweder zu
Fuß oder zu
Kahn, Anfang Juli, wenn die jungen Enten flugbar werden,
auf überschwemmten
Wiesen und im Röhricht von
Flüssen und
Seen. Am besten vereinigen sich hierzu zwei
Jäger, von denen der
eine an der Landseite geht, der andre an der Wasserseite des Röhrichts auf einem
Kahn fährt, während zwischen beiden die
Hunde
[* 7] suchen. Diese müssen anhaltend im
Wasser arbeiten, brauchen nicht vorzustehen, weil sonst die Enten vor
ihnen wegtauchen, müssen dagegen gut apportieren. Stachelhaarige polnische Wasserhunde eignen sich vorzugsweise zu dieser
Jagd.
5) Durch das
Treiben auf junge Enten und Mausererpel. Eine aus Treibern,
Jägern und
Hunden gebildete Treibwehr geht das Röhricht
ab und drängt die darin liegenden Enten auf die an freien Wasserstellen
oder an durchgehauenen
Schneisen
aufgestellten
Schützen zu. - Nach dem Wildschongesetz für
Preußen
[* 8] dauert die Schießzeit von Anfang Juli bis Ende März,
jedoch kann die
Schonzeit für einzelne Landstriche durch die Bezirksregierungen aufgehoben werden.
cordiale (franz., spr. angtangt kordjall),
»herzliches Einvernehmen«, ein
Ausdruck, der namentlich zur Bezeichnung der guten Beziehungen zwischen
Frankreich und
England
diente;
datiert nach
Littré aus der
Adresse der französischen Deputiertenkammer von 1840 bis 1841.
an einem
Schiff
[* 13] oder seiner Takelage emporklimmen, woher der
Ausdruck »aufentern«, wenn die
Mannschaft zu einem
Segelmanöver in die Takelage geht. Früher war das Entern eines feindlichen
Schiffs, meist nach vorhergehendem
Geschützkampf, gewöhnlich der entscheidende Teil des
Kampfes. Man suchte das feindliche
Schiff, wenn man ihm ganz nahegekommen,
durch Enterdreggen (an
Tauen ausgeworfene vierarmige kleine
Anker),
[* 14]
Enterhaken
(Bootshaken,
Stangen mit einem Eisenhaken am Ende)
und im
Altertum (so die
Römer
[* 15] gegen die Karthager) durch Enterbrücken, d. h. vom
Deck nach außen fallende
Fallbrücken mit
Haken am Ende, festzuhalten.
Dann klomm die
Mannschaft an der Wand des feindlichen
Schiffs empor oder ging über die Enterbrücken, um die feindliche
Mannschaft
im
Kampf mit blanker
Waffe zu überwältigen. Um das Entern zu erschweren, baute man seiner Zeit die
Schiffe
[* 16]
oben mit
einfallendem
Bord, d. h. so, daß die Schiffswand je höher, desto mehr nach der Mittellinie des
Schiffs zurücktrat. Mit Vervollkommnung
der
Geschütze
[* 17] hat das Entern immer mehr
Chancen verloren, und seit Einführung des
Dampfes ist keine Aussicht mehr, den Gegner
so ruhig liegen zu haben, daß man
ihn e. kann; das Nahgefecht wird von den neuern
Panzerschiffen nur mit
dem Widderstoß geführt. In der deutschen
Marine sind Enterpike als Stichwaffe und Enterbeil als Hiebwaffe neben dem Marinedolch
als
blanke Waffen eingeführt.
chemisch-technische
Operation, im allgemeinen s. v. w.
Bleichen, im engern
Sinn aber nur auf
Flüssigkeiten
angewandt, besteht in der
Absorption oder Zerstörung der in den letztern enthaltenen färbenden
Substanzen. Meist entfärbt
man
Auszüge von Pflanzenteilen od. dgl. durch Behandeln
mit frisch ausgeglühter
Knochenkohle, welche
man in der
Wärme
[* 18] darauf einwirken läßt. Häufig tritt auch
Entfärbung ein, wenn die
Flüssigkeit¶
(Crimen raptus), das Verbrechen, dessen sich derjenige schuldig macht, welcher sich einer Frauensperson
entweder wider deren Willen oder doch ohne Einwilligung derjenigen Personen, von welchen sie familienrechtlich abhängig ist,
durch Hinwegführung zum Zweck der Ehelichung oder der Unzucht bemächtigt. Der Begriff der Entführung war bis
auf die neueste Zeit ein schwankender, je nachdem Doktrin und Gesetzgebung dies Verbrechen vorwiegend als eine Verletzung der
weiblichen Geschlechtsehre oder als einen Angriff auf die persönliche Freiheit der Entführten auffaßten.
Neuerdings hat man sich jedoch immer entschiedener der Theorie zugewendet, welche in der Entführung in erster
Linie einen Eingriff in die persönliche Freiheit und in die Familienrechte sieht; so namentlich das allgemeine preußische Landrecht,
der Code pénal, das preußische Strafgesetzbuch und im Anschluß an letzteres das deutsche Reichsstrafgesetzbuch. Nach diesem
wird die Entführung nur auf besondern Antrag strafrechtlich verfolgt, und wenn der Entführer die Entführte geheiratet
hat, überdies nur dann, wenn die Ehe für ungültig erklärt worden ist. Im übrigen straft das Reichsstrafgesetzbuch denjenigen,
welcher eine Frauensperson wider ihren Willen durch List, Drohung oder Gewalt entführt, um sie zur Unzucht zu bringen, mit Zuchthaus
von einem bis zu zehn Jahren und, wenn die Entführung begangen wurde, um die Entführte zur Ehe zu bringen, mit
Gefängnis bis zu fünf Jahren.
Weiter wird aber auch derjenige, welcher eine minderjährige, unverehelichte Frauensperson mit ihrem Willen, jedoch ohne Einwilligung
ihrer Eltern oder ihres Vormundes, entführt, um sie zur Unzucht oder zur Ehe zu bringen, ebenfalls mit Gefängnis bis zu
fünf Jahren bedroht. Wurde das Vergehen an einer verheirateten Frau mit deren Einwilligung begangen, so greifen die strafrechtlichen
Bestimmungen über Ehebruch (s. d.) Platz.
[* 23] in der Geologie
[* 24] die Herausbildung kleinster oder größerer Kristallindividuen inmitten der amorphen
Masse vulkanischer Gesteine.
[* 25] Dadurch, daß sich die einzelnen Individuen im Glas
[* 26] mehren und vergrößern, entstehen unmerkliche
Übergänge von den lediglich aus amorpher, nicht polarisierender Masse bestehenden Glaslaven (s. d.) zu halbkristallinischen
Gesteinen mit reichlich eingeschalteter amorpher Zwischenmasse und weiter zu den vollkommen kristallinischen, bei denen
sich auch die letzten Reste des Glases durch Entglasung in ein Kristallhaufwerk verwandelt haben.
Bei vorherrschender Glasmasse zeigen die als Individuen ausgeschiedenen polarisierenden Körperchen oft eine gewisse, an
die Strömungen in einer Flüssigkeit erinnernde Anordnung zu welligen Kurven, eine Struktur, welche als Fluktuationsstruktur
(Fluidalstruktur) oder, da sie nur unter dem Polarisationsmikroskop deutlich zu beobachten ist, als Mikrofluktuationsstruktur
bezeichnet wird. Sie wird als eins der wertvollsten Anzeichen betrachtet, daß
das betreffende Gestein durch Abkühlung aus
feurigem Fluß entstanden ist; vgl. Glas.
(Profanation), Entweihung des Heiligen oder Herabziehung desselben ins Gemeine. Entheiligung des NamensGottes z. B.
findet da statt, wo derselbe zu leichtsinnigen oder gar falschen Beteurungen, zu Fluch-, Beschwörungs- oder Zauberformeln,
überhaupt zu unwürdigen oder gemeinen Zwecken mißbraucht wird.
(v. griech. enthus, zusammengezogen
aus entheos, gottvoll, gottbegeistert), dem Wortlaut nach der Zustand eines Menschen, der »des Gottes voll« ist, die in den
heidnischen Kulten als höchster Aufschwung geltende Verzückung, dann überhaupt trunkene Begeisterung ohne begleitende Willensentschlüsse.
Enthusiast, ein mit Enthusiasmus. Erfüllter, Begeisterter, ein leidenschaftlicher Bewunderer oder Verehrer von etwas,
z. B. Kunstenthusiast; Enthusiasten heißen daher in der alten wie in der
neuern Kirchengeschichte mehrere Sekten (z. B. Massalianer), die im schwärmerischen Gefühlstaumel den Boden, auf dem die sittliche
Lebensaufgabe des Christentums zu lösen ist, unter den Füßen verloren. Enthusiasmieren, mit Enthusiasmus erfüllen, begeistern, entzücken.
in der Logik ein abgekürzter Syllogismus, bei welchem
entweder der Ober- der ersten) oder der Untersatz der zweiten Ordnung) weggelassen, d. h. bloß in Gedanken (nicht im wörtlichen
Ausdruck) hinzugefügt wird, z. B.: Jupiter ist ein Planet, also hat er kein eignes Licht
[* 29] der ersten Ordnung);
sinenecessitatenonsuntmultiplicanda (lat.,
»die Dinge sind nicht ohne Not zu vervielfältigen«),
metaphysischer Grundsatz, welcher verbietet, überflüssige Annahmen zu
machen, z. B. die Wärmeerscheinungen aus einem besondern Wärme-, die Lichtphänomene aus einem besondern Lichtstoff abzuleiten,
sobald ein einziger Grundstoff, der sogen. Äther (s. d.), zur Erklärung dieser sämtlichen Erscheinungen
ausreicht.
(s. v. w. Antichrist), Name eines zur Gruppe der sogen. Blockbücher (s. d.) gehörigen Holzschnittwerkes, der
ursprünglichen Gestaltung und Zusammenstellung der cyklischen Bilder nach der ersten Hälfte des 15. Jahrh.
angehörig.
an höhern Lehranstalten (Abiturienten- oder Maturitätsexamen). Bis in das letzte Viertel des vorigen
Jahrhunderts galt allgemein in Deutschland als Herkommen, daß die Universitäten über die Zulassung zum
akademischen Bürgerrecht selbständig zu entscheiden, bez. die Ankommenden zu prüfen
hatten. Die große Verschiedenheit der Ausübung dieses Rechts bei den
¶
mehr
einzelnen Akademien veranlaßte, daß 1788 (23. Dez.) in Preußen statt dessen eine nach allgemeinen Grundsätzen abzuhaltende Entlassungsprüfung
an den gelehrten Schulen angeordnet wurde. Diese Maßregel kam aber erst durch die Instruktion vom (Edikt vom
zur vollen Durchführung. Durch Kabinettsorder vom wurde eine neue Prüfungsordnung für Gymnasien
erlassen, die mit einigen Abänderungen (namentlich vom bis 1882 gegolten hat. Für höhere Bürger- und Realschulen
ward eine vorläufige Instruktion und eine neue Prüfungsordnung gegeben, welch letztere 1880 auf die
aus den Gewerbeschulen hervorgegangenen Oberrealschulen (Realschulen erster Ordnung ohne Latein) ausgedehnt
wurde. Inzwischen waren zufolge des Bundesbeschlusses vom (Art. 2) in den meisten deutschen Staaten entsprechende
Maßregeln getroffen (in Hannover
[* 33] schon 1829, in Österreich
[* 34] erst 1849) und, da seit 1866 der Norddeutsche Bund, seit 1871 das
Deutsche Reich
[* 35] wegen der militärischen Berechtigungen mitbeteiligt war, auf Anlaß des Reichskanzlers 1872 auf
einer Konferenz zu Dresden
[* 36] gewisse dem preußischen Prüfungsverfahren entlehnte Grundzüge als allgemein maßgebend vereinbart,
über deren Innehaltung im Zweifelsfall die seit 1875 bestehende Reichsschulkommission (s. d.) zu befinden hat. Im Anschluß
an die neuen Lehrpläne vom hat sodann der preußische Minister v. Goßler. eine neue
Prüfungsordnung für sämtliche höhere Schulen erlassen.
Ihre wesentlichsten Bestimmungen sind folgende: Die Prüfungskommission besteht aus dem Kommissar des Provinzialschulkollegiums
(Schulrat; Vertreter: Direktor), dem Direktor, dem Patronatskommissar, den wissenschaftlichen Lehrern der obersten Klasse. Die
Meldung geschieht drei Monate vor Beginn der Prüfung und setzt zweijährigen Besuch der Prima (darunter
mindestens ein halbes Jahr in Oberprima) voraus. Über die Zulassung entscheidet das Provinzialschulkollegium, das Lehrerkollegium
hat jedoch in geeigneten Fällen abzumahnen.
Die Aufgaben für die schriftliche Prüfung bestimmt auf Vorschlag des Lehrerkollegiums der Kommissar. Es sind anzufertigen:
3) an Oberrealschulen fällt die Übersetzung ins Lateinische fort und tritt statt dessen eine chemikalische
Arbeit ein. In den Progymnasien, Realgymnasien und höhern Bürgerschulen werden die fremdsprachlichen Aufsätze und die physikalischen
und chemikalischen Arbeiten nicht verlangt. Die Beurteilung der schriftlichen Arbeiten geschieht durch die Fachlehrer nach
der Stufenleiter der Zeugnisse: »sehr gut«, »gut«,
»genügend«, »nicht genügend«.
Der Kommissar des Schulkollegiums kann die gefällten Urteile beanstanden.
Vor Eintritt in die mündliche Prüfung wird festgestellt, ob ein Prüfling von derselben auszuschließen oder zu entbinden
ist. Jenes kann geschehen, wenn die Mehrzahl der Arbeiten nicht genügt; dieses, wenn alle genügend und einige besser ausgefallen
sind. Leistungen und
Verhalten während des Schulbesuchs sind außerdem zu berücksichtigen; einstimmiger
Beschluß ist für dieses wie für jene nötig. Am Schluß der mündlichen Prüfung wird das Ergebnis zunächst für jedes
Fach auf Grund der Klassenleistungen, der schriftlichen und der mündlichen Prüfung festgestellt; sodann für die ganze Prüfung.
Das Reifezeugnis einer Oberrealschule kann durch bloße Nachprüfung im Lateinischen zu einem solchen des
Realgymnasiums ergänzt werden, wenn es für Deutsch und Französisch mindestens voll genügend lautet. Auswärtige (Extraneer),
die an der Entlassungsprüfung teilzunehmen wünschen, haben sich bei dem Provinzialschulkollegium ihrer Heimatsprovinz,
wenn sie im Ausland leben oder bereits eine Universität, technische Hochschule etc. besuchen, bei dem Minister der geistlichen,
Unterrichts- und Medizinalangelegenheiten zu melden. Sie werden dann einer bestimmten Anstalt zugewiesen
und müssen in der schriftlichen Prüfung außer den angeführten Arbeiten am Gymnasium noch eine Übersetzung ins Griechische
(die von den Gymnasiasten bei der Versetzung nach Prima angefertigt wird), am Realgymnasium eine Übersetzung ins Lateinische
liefern.
eine Summe, für welche jemand belastet ist, im Geschäftsbuch dadurch ausgleichen, daß man sie ihm auf
der Creditseite seines Kontos gutschreibt, bez. auf der Debetseite abschreibt.
[* 32] eine in der Mauer (über Fenstern, Thüren) angebrachte Wölbung (s. Figur), welche die darunter befindlichen
Thür- und Fensterstürze vor dem Druck des darüber befindlichen Mauerwerkes schützen soll.
das Alpenthal der Kleinen oder Holz-Emme (s. Emme), benannt nach dem rechtsseitigen wilden Zufluß Entle,
der beim Ort Entlebuch in die Emme mündet, und dem Buchenwald, ist ein liebliches und weidereiches Bergthal. Die Bewohner, etwa 16,400
Köpfe, in neun Gemeinden verteilt, sind ein heiteres Hirtenvolk eignen Schlags. Das alpine Thal,
[* 38] durch eine stundenlange Schlucht
von der bei Wohlhusen-Werthenstein beginnenden untern Thalstufe getrennt, ist früher von dem großen Touristenzug wenig
berührt worden; die Bern-LuzernerBahn hat es zugänglicher gemacht. Dieselbe führt, von Langnau aufwärts der Ilfis folgend,
über Escholzmatt (858 m) nach Entlebuch (678 m) etc. und betritt bei Wohlhusen (571 m) das
Flachland, um der Emme bis Luzern
[* 39] zu folgen. Eine kürzere Verbindung der beiden Thalstufen, von Entlebuch nach Schachen, geht
¶
mehr
über die Bramegg der Weg berührt den hoch gelegenen Badeort Farnbühl (704 m), dessen Quelle
[* 41] ein starker, kohlensäurereicher
Eisensäuerling ist. Abseits von Malters, dem Hauptort der untern Thalstufe, liegt der klimatische KurortSchwarzenberg (841
m) und in der Nähe die Wallfahrtskapelle Herrgottswald.
Entziehung der bürgerlichen Selbständigkeit wegen Geisteskrankheit oder wegen
Verschwendungssucht. Die Entmündigung zieht die Bestellung eines Zustandsvormundes für den Entmündigten nach sich; sie erfolgt nach
vorgängigem Entmündigungsverfahren vor demjenigen Amtsgericht, bei welchem der zu Entmündigende seinen allgemeinen Gerichtsstand
hat. Nach gemeinem deutschen Recht, welches sich in dieser Hinsicht dem römischen anschloß, erfolgte die
Entmündigung von Amts wegen durch das Vormundschaftsgericht, während das preußische und ebenso das französische Recht ein kontradiktorisches
Verfahren verlangten und die Entmündigung im Weg eines bürgerlichen Rechtsstreits eintreten ließen.
LetzteresVerfahren bietet für die Sicherung der persönlichen Freiheit größere Garantien; ersteres ist kürzer und weniger
kostspielig. Die deutsche Zivilprozeßordnung (§ 593 ff.) sucht beiden Systemen durch eine Verbindung derselben
gerecht zu werden. Sie läßt die Entmündigung durch das Amtsgericht auf Antrag in einem Offizialverfahren eintreten. Sie gibt aber für
den Fall, daß die Entmündigung stattgefunden, oder daß ihre Wiederaufhebung von dem Amtsgericht abgelehnt wird, eine rechtliche Klage
(Anfechtungsklage), womit der amtsgerichtliche Beschluß angefochten werden kann; diese Klage geht an das
Landgericht, welch letzteres nach mündlicher Verhandlung durch förmliches Urteil entscheidet.
Gegen dieses Urteil sind die gewöhnlichen Rechtsmittel zulässig. Bei der Entmündigung wegen Geisteskrankheit findet eine Mitwirkung
der Staatsanwaltschaft statt. Der Entmündigungsantrag kann von dem Ehegatten, einem Verwandten oder von dem
Altersvormund des zu Entmündigenden gestellt werden; gegen eine Ehefrau nur von dem Ehemann und gegen eine Person, welche
unter väterlicher Gewalt steht, nur vom Vater oder von dem Vormund. Soll eine Person für geisteskrank (wahnsinnig, blödsinnig
etc.) erklärt werden, so ist auch die Staatsanwaltschaft zur Stellung des Antrags befugt.
Der amtsgerichtliche Beschluß über den Antrug auf Entmündigung ist dem Antragsteller und, wenn es sich um einen
Geisteskranken handelt, auch dem Staatsanwalt, wenn um einen Verschwender, auch diesem selbst zuzustellen. Spricht der Beschluß
die Entmündigung aus, so ist er auch der Vormundschaftsbehörde mitzuteilen. Die Entmündigung wegen Verschwendung ist öffentlich
bekannt zu machen. Gegen den die Entmündigung ablehnenden Beschluß hat der Antragsteller die sofortige Beschwerde. Der Beschluß, welcher
die Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder wegen Verschwendung ausspricht, kann binnen Monatsfrist durch Klage bei dem übergeordneten
Landgericht angefochten werden.
Bei der Entmündigung wegen Geisteskrankheit ist klagberechtigt der Entmündigte selbst, sein Vormund und jeder,
von welchem ein Entmündigungsantrag ausgehen
kann, also auch der Staatsanwalt; bei der Entmündigung wegen Verschwendung nur der Entmündigte.
Im letztern Fall ist die Klage gegen denjenigen zu richten, welcher die Entmündigung beantragte, oder, falls dieser verstorben oder sein
Aufenthalt unbekannt sein sollte, gegen den Staatsanwalt. Bei der Entmündigung wegen Geisteskrankheit ist die Klage
gegen den Staatsanwalt zu richten und, wenn dieser selbst der Kläger ist, gegen den Vormund des Entmündigten als dessen
Vertreter, unter Beiladung des etwanigen Privatantragstellers.
Das Verfahren ist das vor dem Landgericht übliche, jedoch mit folgender wesentlicher Einschränkung. Da es sich
hier nämlich um einen Gegenstand handelt, welcher der freien Verfügungsgewalt der Parteien entzogen ist, so können in diesem
Verfahren die sonst im bürgerlichen Rechtsstreit eintretenden Folgen der Versäumnis einer Partei nicht Platz greifen; auch ist
der Parteieid nicht statthaft, und ebenso sind sonst zulässige Parteidispositionen im Entmündigungsverfahren ausgeschlossen.
Auch kann die persönliche Vernehmung des zu Entmündigenden und diejenige von Sachverständigen angeordnet
werden. Wird der amtsgerichtliche Entmündigungsbeschluß durch rechtskräftiges landgerichtliches Urteil aufgehoben, so kann
die Gültigkeit von Handlungen des Entmündigten auf Grund des Entmündigungsbeschlusses fernerhin nicht in Frage gezogen werden.
Dagegen hat die Aufhebung auf die Gültigkeit der inzwischen vom Vormund des Entmündigten vorgenommenen
Handlungen keinen Einfluß.
Auch über die Wiederaufhebung einer angeordneten Entmündigung befindet das Amtsgericht, bei welchem der Entmündigte seinen allgemeinen
Gerichtsstand hat. Lehnt dasselbe den Antrag auf Wiederaufhebung ab, so kann auch in diesem Fall eine Anfechtungsklage bei dem
übergeordneten Landgericht stattfinden. Zur Klagerhebung ist der Vormund des Entmündigten und bei der
Entmündigung wegen Geisteskrankheit der Staatsanwalt befugt. Will der Vormund die Klage nicht erheben, so kann der Vorsitzende des Landgerichts
dem Entmündigten einen Rechtsanwalt als Vertreter beiordnen. Die Wiederaufhebung der Entmündigung wegen Verschwendung ist öffentlich
bekannt zu machen.
Vgl. Daude, Das Entmündigungsverfahren etc. (Berl. 1882).
(auch sich erholen auf jemand), in der Handelssprache s. v. w. einen fälligen Geldbetrag durch Ausstellung
einer Tratte (eines gezogenen Wechsels) einziehen.
Fresen., parasitische, an Insekten epidemisch auftretende, zur Familie der Entomophthoreen gehörige Pilzgattung,
deren Mycelium im Innern des lebenden Tiers wuchert und schließlich durch die Haut
[* 46] desselben mit den Basidien
hervorbricht, an welchen je eine Spore abgeschnürt und abgeschleudert wird. Von der nahe verwandten GattungEmpusa unterscheidet
sich die am besten bekannte Art von Entomophthora, die auf Raupen des
¶
mehr
Kohlweißlings lebende Entomophthora radicans Bref.,
durch quergegliedertes, reichverzweigtes Mycelium und durch die Bildung von Dauersporen, mittels deren der Pilz
[* 48] im Körper toter
Raupen überwintert.
(griech.) nannte Seebeck die Farbenerscheinungen, welche rasch
abgekühlte Glasstücke im Polarisationsapparat
[* 52] zeigen (s. Polarisation,
[* 53] chromatische);
(griech.) heißen Geräusche oder Hörempfindungen, denen Tonschwingungen im Innern des Ohrs oder in benachbarten
Körperteilen, nicht in der Außenwelt zu Grunde liegen.
(franz., spr. angtr'scha), in der Tanzkunst der Kreuzsprung, ein Pas, bei welchem der Tänzer, während sein
Leib in der Luft schwebt, die Schenkel mehrmals (ausnahmsweise bis zu zwölfmal) übereinander und dabei
die Füße aneinander schlägt.
chienetloup (franz., spr. angtr schiäng
e luh; lat. inter canem et lupum), »zwischen
Hund und Wolf«, d. h. in der Dämmerung, auch Bezeichnung von etwas, was sich nicht recht als das eine oder das andre erkennen
läßt.
in der Kochkunst die Eingangs- oder Vorspeise, d. h. das erste warme, nach der Suppe folgende Gericht, gewöhnlich
aus Fischgerichten, leichten Fleischspeisen, Ragouts etc. bestehend (vgl. Menü);
bei den Spaniern und Nordfranzosen ursprünglich Bezeichnung
einer Art von Festschauspielen, welche bei feierlichen Mahlzeiten »zwischen den Speisen« (daher der Name) aufgeführt zu werden
pflegten und in mimischen Aufzügen bestanden. Schon zu Anfang des 13. Jahrh. auch bei Turnieren und Hoffesten, selbst bei kirchlichen
Prozessionen vorkommend, wurden sie allmählich ins Possenhafte umgestaltet. Später ward in Spanien der
Name auf die mit der Aufführung der Comedias verbundenen Zwischen- und Nachspiele (pasos), dem Volksleben entnommene Schwänke,
übertragen.
Selbst ausgezeichnete Dichter, wie Lope deVega, Calderon u. a., verfaßten zu ihren größern Stücken Entremeses oder schrieben
dergleichen, wie Cervantes, zu den Dramen andrer. Manche Dichter haben sogar lediglich als Verfasser von
solchen Entremeses einen Namen gewonnen. Einer von diesen, Luis Guiñones de Benavente, nannte die am Schluß angefügten NachspieleSainétes (eigentlich s. v. w. Würze, Brühe), und diesen Namen haben dieselben bis heute behalten. Als Verfasser von Sainétes
sind aus neuerer Zeit vornehmlich Ramon de la Cruz (»Coleccion de sainétes«, Madr. 1843, 2 Bde.) und Juan
Ignacio Gonzalez del Castillo (s. d.) zu nennen. In Frankreich, wo sich Reste der ehemals prachtvollen Entremets noch 1572 bei
der HochzeitHeinrichs vonNavarra vorfinden, hat das Wort mit der Zeit die Bedeutung eines Zwischenessens angenommen, während
ein Zwischenspiel jetzt Intermède heißt.
leichtere Speisen, welche bei festlichen Tafeln zwischen den konsistentern
Gerichten eingeschoben werden, wie Pasteten, feine Gemüse und süße Speisen.
Speziell wird gegenwärtig der zweite Hauptgang
bei der Tafel mit diesem Namen bezeichnet.
Bei der ältern französischen Tafel bis zum Anfang dieses Jahrhunderts wurden die
Entremets als letztes Gericht nach dem Braten aufgetragen. Vgl. auch Entremes.
Vald' (spr. wall dangtr'móng), ein wohlbebautes Nebenthal des WalliserVal de Bagnes und von einer zweiten
Drance (s. Bagnes) durchflossen. Es ist dies die direkte Passage vom Rhônethal zum Großen St. Bernhard: von
Sembranchier, wo es vom Hauptthal abzweigt, über Orsières (ca. 900 m), Liddes nach Bourg St.-Pierre, dem höchsten Orte des
Thals (1633 m). Von hier an wird die Straße schlechter, bei der Cantine de Proz wird sie bloßer Saumweg. Das Val d'E., mit
10,000 Einw. französischer Zunge, erlaubt in seinen untersten Teilen noch etwas Feldbau, weiter aufwärts
bilden Viehzucht und
[* 57] Transit den einzigen Erwerb seiner Bewohner. Der obere
¶
mehr
Teil bietet seine großartigste Szenerie im rechtsseitigen Val Vassorey (auch Valsorey), dessen Bach mit einem Wasserfall zur
Drance hinaustritt. Die Quelle dieses Baches bilden die drei Eisströme, welche, aus den Firnfeldern des Velan und GrandCombin
genährt, als Glacier du Tseudet, Glacier du Vassory ^[richtig: Glacier du Valsorey] und Glacier du Sonadon
zu ihrer Vereinigung herabsteigen.
(spr. -prihs),Unternehmung, Akkord, Kontrakt zur Übernahme von Bauten, Lieferungen etc.
Preislistenentreprise, die auf dem Weg der Verdingung unter Aufstellung eines Verzeichnisses von Einheitspreisen erfolgende
Übernahme von Unternehmungen (insbesondere Bauausführungen bei Eisenbahnen);
Pauschsummenentreprise, Generalentreprise, Pauschalakkord
(franz. marché à forfait), Vergebung solcher Ausführungen im ganzen (Bau einer ganzen Eisenbahnlinie oder ganzer Strecken)
gegen eine Pauschsumme.
Rios, ein Staat der ArgentinischenKonföderation in Südamerika, zwischen den FlüssenParana und Uruguay
[* 59] (daher der
Name), südlich von Corrientes gelegen, umfaßt 66,974 qkm (1216,5 QM.) mit (1883)
188,000 Einw. Das Land ist der südliche Teil des argentinischen Mesopotamien und einer der fruchtbarsten Staaten der Republik.
Auf drei Seiten ist es von großen, selbst für Seeschiffe fahrbaren Strömen eingeschlossen, daher leicht
durch Schifffahrt zugänglich und gegen Einfälle der Indianer geschützt; überdies wird es durch Nebenflüsse der beiden
Grenzströme reichlich bewässert, im südlichen Teil sogar jährlich überschwemmt und ist daher von ausgezeichneter Fruchtbarkeit.
An Holz
[* 60] fehlt es nicht, obwohl die Bäume nicht hoch sind; nur alle Höhenrücken (Cuchillas genannt), welche
sich in der Ebene erheben und 300 m Höhe nicht übersteigen, sind baumlos. Die Mitte des Landes durchschneidet der in den Parana
fallende Gualeguay. Die vorhandenen Weiden sind sehr ausgedehnt, und Viehzucht bildet daher die Hauptbeschäftigung der Bewohner. 1884 zählte
man 2,216,000 Rinder,
[* 61] 613,000 Pferde
[* 62] und 3,415,000 Schafe;
[* 63] 51,400 Hektar waren angebaut, vornehmlich in den 17 seit 1856 gegründeten
europäischen Kolonien. Hauptstadt ist Concepcion del Uruguay (s. d.).
(spr. angtr'rósch), eine zwischen Felsen eingeklemmte Häusergruppe des schweizer. Kantons Waadt.
Hier, im Gros de Vaud,
wurde früh versucht, die Systeme des Rheins und des Rhône in schiffbare Verbindung zu bringen durch den
Canal d'E., welcher Toile (Thiele) und Vénoge verbindet.
Das Unternehmen (um 1650) ist unvollendet geblieben, weil die Umwohner,
Überschwemmungen befürchtend, sich der Ausführung widersetzten.
Aber infolge lebhaften Verkehrs mit KonradEberhard und andern gleichgesinnten Künstlern zerschlug Entres die
Gruppe und wandte sich ganz der christlichen Kunst zu. Entres war der Regenerator der altdeutschen Holzskulptur. Die von ihm ausgeführte
Kanzel in der Kirche derMünchener Vorstadt Au war seit 300 Jahren wieder das erste ganz im gotischen Stil durchgeführte Werk
dieser Art. Andre Werke von ihm sind das nahe an 9 m hohe Kruzifix in der Jodokuskirche zu Landshut,
[* 69] Möhlers,
Ruedorffers und Zentners Grabdenkmäler in München, das Denkmal für den Bischof Riccabona in Passau
[* 70] u. a. Er starb
(franz., spr. angtr'ssoll),Halb- oder Zwischengeschoß zwischen zwei Stockwerken, gewöhnlich zwischen
Erdgeschoß und erstem Stockwerk oder einzelnen Teilen derselben;
kommt oft bei Saalbauten vor, deren Höhe mehr als ein Stockwerk
einnimmt.
Entresols (ital. Mezzaninen) heißen die in dem Entresol befindlichen Zimmer etc., gewöhnlich zu Wohnungen für die Dienerschaft,
Garderoben etc. gebraucht.
(v. griech. en-trépein, nach
innen oder umwenden), nach Clausius derjenige Anteil der innern Energie eines Körpers oder eines Systems von Körpern, welcher
nicht mehr in mechanische Arbeit (s. d.) umgesetzt werden kann. Wärme kann nur dann in mechanische Arbeit (z. B. durch die
Dampfmaschine)
[* 71] verwandelt werden, wenn sie aus einem Körper von höherer Temperatur (dem Dampf)
[* 72] auf einen
solchen von niedrigerer Temperatur (das Kühlwasser) übergeht. Sadi Carnot, welcher zuerst (1824) diese Thatsache erkannte,
verglich die mechanische Leistung der Wärme mit derjenigen des Wassers, welches ebenfalls nur Arbeit leistet, wenn es von einem
höhern zu einem tiefern Niveau herabsinkt. Während aber Carnot, noch auf dem Standpunkt der damals herrschenden
Wärmestofftheorie, annahm, daß hierbei
¶