mehr
habe und ihn in seiner Würde vollkommen anerkenne. Im modernen Strafverfahren wird bei Ehrenkränkungen auf eine Ehrenerklärung nicht mehr erkannt.
habe und ihn in seiner Würde vollkommen anerkenne. Im modernen Strafverfahren wird bei Ehrenkränkungen auf eine Ehrenerklärung nicht mehr erkannt.
Stadt (seit 1879) im preuß. Regierungsbezirk und Landkreis Köln, [* 2] westlich bei der Stadt Köln, an der Eisenbahn Köln-Langerwehe, ist schön gebaut, hat eine katholische und eine evang. Pfarrkirche und (1880) 14,886 Einw. (1858 erst 762), die teils in den Fabriken Kölns beschäftigt sind, teils aber eigne Fabriken unterhalten, namentlich in Bleiweiß, [* 3] Anilin, Salpeter, Glaswaren, Goldleisten, Eisenbahnutensilien, Ziegelsteinen etc.;
nennenswert sind auch die Dampfmahlmühlen.
streng auf Ehre haltend, zu Anfang des 16. Jahrh. Prädikat für den niedern Adel, ging später auf bürgerliche Obrigkeiten und endlich auf einzelne angesehene Bürger über.
Friedrich August Eduard, protest. Theolog, geb. 1814 zu Leopoldshafen bei Karlsruhe, [* 4] wurde 1841 Stadtvikar in Karlsruhe, 1845 außerordentlicher Professor der Theologie und Universitätsprediger zu Göttingen, [* 5] 1849 ordentlicher Professor daselbst, 1855 Konsistorialrat, 1856 Abt von Bursfelde und 1859 Oberkonsistorialrat; 1864 auf seinen Wunsch der Konsistorialgeschäfte enthoben, starb er in Göttingen. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: »Theorie des christlichen Kultus« (Hamb. u. Gotha [* 6] 1840);
»Zur Geschichte des Katechismus« (Götting. 1857);
»Die praktische Theologie« (das. 1859, Bd. 1);
»Christentum und moderne Weltanschauung« (das. 1876).
Bergstadt in der sächs. Kreishauptmannschaft Zwickau, [* 7] Amtshauptmannschaft Annaberg, [* 8] in öder Gegend des Erzgebirges (»Elend« genannt), Endstation der Zweigbahn Wilischthal-Ehrenfriedersdorf, hat ein Amtsgericht, eine alte Kirche (von 1300) und (1880) 3866 Einw., welche besonders Spitzenklöppelei, Posamenten-, Gold- und Silbertressen- und Schuhwarenfabrikation betreiben.
Der früher blühende Bergbau [* 9] und Hüttenbetrieb ist zurückgegangen.
Die Stadt brannte 1866 fast ganz ab.
In der Nähe das Granitfelsenchaos Greifenstein mit schöner Rundsicht.
im allgemeinen die zur Untersuchung und Beilegung von Ehrensachen niedergesetzten Gerichte von Standesgenossen. Sie kamen zuerst beim deutschen Adel als vertragsmäßige Einrichtungen, sogen. Ehrentafeln (judicia heroica oder equestria) vor, wurden aus hohen Adligen zusammengesetzt und vom Landesherrn bestätigt, urteilten nach einem eignen Ehrenrecht und hatten einen Ehrenmarschall an ihrer Spitze, der zuvor die Schilde und Ahnen dessen erprobte, der vor dem Ehrengericht erscheinen wollte.
Die heutigen militärischen Ehrengerichte haben den Zweck, die gemeinsame Ehre des Offizierstandes sowie die Ehre des Einzelnen zu wahren, gegen Mitglieder, deren Benehmen die Standesehre verletzt, einzuschreiten und auf die Entfernung unwürdiger Glieder [* 10] aus der Genossenschaft anzutragen. Außerdem haben die Ehrengerichte Streitigkeiten und Beleidigungen der Offiziere unter sich sowie Anreizungen zum Zweikampf vor ihr Forum [* 11] zu ziehen, insofern dieselben nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit einem Akte des Dienstes stehen, in welchem Fall sie als Dienstvergehen zu bestrafen sind.
Für das Deutsche Reich [* 12] sind jetzt die preußischen Bestimmungen über die militärischen Ehrengerichte maßgebend. Hiernach bildet für die Hauptleute und Leutnants das Offizierkorps jedes Regiments oder selbständigen Bataillons, für Reserve-, Landwehr- und verabschiedete Offiziere das Offizierkorps des Landwehrbataillonsbezirks, in dem sie wohnen, für Stabsoffiziere die Gesamtheit der Stabsoffiziere in einem Divisionsbereich ein Ehrengericht, dessen jährlich gewählter Ehrenrat (je ein Hauptmann, Premier- und Sekondeleutnant, resp. ein Oberst, Oberstleutnant und Major) vom Kommandeur, bei Stabsoffizieren vom Divisionskommandeur mit der Führung etwaniger Untersuchungen beauftragt wird.
Sind die Akten spruchreif, so spricht das Offizierkorps das Urteil, welches, abgesehen von Erklärung der Unzuständigkeit oder dem Antrag auf Vervollständigung der Untersuchung, nur lauten darf auf Freisprechung oder auf »Schuldig der Gefährdung der Standesehre und Warnung«, »Schuldig der Verletzung der Standesehre und Beantragung der Entlassung«, für letzteres bei Verabschiedeten »Verlust des Rechts, die Uniform zu tragen«, oder endlich auf »Schuldig und Beantragung der Entfernung aus dem Offizierstand«, bei Verabschiedeten »Verlust des Offiziertitels«.
Urteile bis zur Warnung bestätigt der Divisionskommandeur, die übrigen bedürfen der Bestätigung des Königs. Bei Streitigkeiten und Beleidigungen soll der Ehrenrat die Vermittelung versuchen. Das Ehrengericht hat »darüber zu wachen, daß unnütze Händel und mutwillige Zänkereien vermieden werden, um die Ehre eines jeden Offiziers und dadurch auch des ganzen Korps, mit Rücksicht auf die eigentümlichen Verhältnisse des Offizierstandes, fleckenlos zu erhalten«.
Läßt sich jedoch eine Vermittelung nicht herbeiführen, und beabsichtigen die Beteiligten, die Sache durch ein Duell zu erledigen, so sind dieselben auf die gesetzlichen Strafen zu verweisen, an dem Zweikampf selbst jedoch nicht zu hindern; vielmehr haben Mitglieder des Ehrenrats dem Duell als Kampfrichter beizuwohnen (Vgl. preußische Verordnung vom Kabinettsordern vom 3. April und neuere preußische Verordnung vom August 1874, von Bayern [* 13] angenommen und publiziert - Auch auf Universitäten, wo früher nur die Burschenschaften Ehrengerichte hatten, sind letztere in neuester Zeit in allgemeinere Aufnahme gekommen und haben hier und da sogar gesetzliche Sanktion erhalten.
Endlich gehören die der Rechtsanwalte hierher. Nach der Rechtsanwaltsordnung für das Deutsche Reich (§ 41 ff., 62 ff.) besteht dies Ehrengericht aus dem Vorstand derjenigen Anwaltskammer, welcher der betreffende Rechtsanwalt angehört. Der Vorstand entscheidet im ehrengerichtlichen Verfahren in der Besetzung von fünf Mitgliedern, und zwar setzt sich dies Ehrengericht aus dem Vorsitzenden, dessen Stellvertreter und drei andern Mitgliedern des Vorstandes zusammen.
Die ehrengerichtliche Bestrafung, welche ein Rechtsanwalt, der die ihm obliegenden Pflichten verletzte, verwirkt hat, kann in Warnung, Verweis, Geldstrafe bis zu 3000 Mk. oder Ausschließung von der Rechtsanwaltschaft bestehen. Gegen die Urteile des Ehrengerichts ist das Rechtsmittel der Berufung an den Ehrengerichtshof gegeben, welcher aus dem Präsidenten des Reichsgerichts als Vorsitzendem, drei Mitgliedern des Reichsgerichts und drei Mitgliedern der Anwaltskammer bei dem Reichsgericht besteht.
s. Beleidigung. ^[= (Injurie, lat. Injuria, Beschimpfung, Ehrenverletzung), die rechtswidrige Handlung, ...]
1) Fürstlich lippescher Hausorden, gestiftet von den Fürsten Paul Friedrich Emil Leopold und Adolf Georg für Verdienst um das Land und das fürstliche Haus, in drei Klassen. Die Dekoration ist ein achteckiges, weiß emailliertes Kreuz, [* 14] auf dem ein goldener Stern liegt mit weißem Schilde, der die lippesche Rose und im blauen Ring ¶
die Umschrift: »Für Treue und Verdienst« zeigt, auf dem Revers: »L. A.« mit Krone im Stern. Die zweite Klasse ist kleiner, die dritte von Silber. Die beiden Landesfürsten tragen dazu einen Stern, die erste Klasse das Kreuz am Hals. - 2) Fürstlich reußischer Hausorden. a) Jüngere Linie, gestiftet von Heinrich LXVII. für Inländer, in zwei Klassen, erste von Gold, [* 16] zweite von Silber. Die Dekoration ist ein achtspitziges Kreuz mit weiß emailliertem Schild: [* 17] »Für treue Dienste« [* 18] in einem Eichenkranz. Auf dem Revers: »F. R.« mit Krone. Das Band [* 19] ist amarantrot. b) Ältere Linie, gestiftet von Heinrich XIV. für Inländer und Ausländer, in drei Klassen. Die Dekoration ist ein achtspitziges Kreuz mit goldener Einfassung und Goldstrahlen zwischen den Armen, im Mittelschild auf dem Avers das Wappen, [* 20] im Revers: »H.« mit Fürstenhut. [* 21] Die erste Klasse wird am Hals, die zweite Klasse kleiner, die dritte von Silber am amarantenen Band getragen. - 3) Schwarzburgischer Hausorden, gestiftet von Friedrich Günther und Günther Friedrich Karl in vier Klassen. Die Dekoration besteht für erste und zweite Klasse in einem achtspitzigen, weiß emaillierten Goldkreuz, in dem blauen Mittelschild ein gekrönter Löwe, im Revers der gekrönte Namenszug des betreffenden Fürsten. Die dritte Klasse trägt ein silbernes Kreuz mit blauem Schilde, die vierte mit silbernem Mittelschild. Das Band ist gelb mit drei blauen Streifen.
der einzige gegenwärtig in Frankreich bestehende Militär- und Zivilverdienstorden, ward durch Konsularorder vom 29. Floréal des Jahres X gestiftet. Die weitere Organisation erhielt der Orden [* 22] jedoch erst durch kaiserliches Dekret vom 22. Messidor XII Die Dekoration bestand aus einem fünfstrahligen, weiß emaillierten Stern, auf der einen Seite mit Napoleons Bild, von einem Eichen- und Lorbeerkranz umgeben, mit der Umschrift: »Napoléon, Empereur des Français«, auf der Kehrseite der französische Adler [* 23] mit Blitzen in den Krallen und der Inschrift: »Honneur et Patrie«;
das Band war scharlachrot gewässert.
Die Bourbonen behielten den Orden bei, verwandelten ihn jedoch durch Ordonnanz vom aus einem Verdienst- in einen Ritterorden, setzten an die Stelle des Kaiserbildes das Heinrichs IV., an die Stelle des Adlers die Lilien, [* 24] nannten den Stern Kreuz (croix), die Kommandanten Kommandeure, die Legionäre Ritter. Die zweite Restauration (1816) setzte die Zahl der Großkreuze (grands-croix) auf 80, die der Kommandeure auf 400, die der Ritter auf 2000 fest. Die Julirevolution verwandelte die Lilien in zwei dreifarbige Fahnen und brachte über dem Stern eine königliche Krone an. Ein Beschluß vom entfernte letztere aus dem Ordenszeichen und änderte die Form desselben dahin ab, daß das Zentrum des Sterns auf der einen Seite den Kopf Napoleons mit der Inschrift: »Bonaparte, premier consul, XIX mai 1802«, auf der andern die beiden dreifarbigen Fahnen mit der Umschrift: »République Française« nebst der hergebrachten Devise enthalten sollte.
Dagegen stellte ein Dekret vom die vom Kaiser festgesetzte Form des Ordens wieder her, teilte ihn in Großkreuze, Großoffiziere, Kommandeure, Offiziere und Ritter. Die Ordensdekoration war ein Stern mit fünf doppelten Strahlen und einer Krone; auf dem Avers zeigte er in der Mitte das von einem Eichen- und Lorbeerkranz eingefaßte Bild Napoleons I. mit der Umschrift: »Napoléon, Empereur des Français« und auf dem Revers den kaiserlichen Adler mit der Devise: »Honneur et Patrie«.
Der Stern der Ritter bestand aus Silber, der der höhern Grade aus Gold. Die Ritter und Offiziere trugen den Orden an einem roten Band, letztere mit einer Rosette, die Kommandeure am Hals, die Großoffiziere dazu noch einen fünfstrahligen silbernen Stern und das Offizierskreuz, die Großkreuze das Kommandeurkreuz an breitem Band über die Schulter und dazu den Stern. Der Kaiser war der Großmeister des Ordens; die Verwaltung versah ein Großkanzler, der das Ordenshaus (Hotel de la Légion d'honneur) in der Rue de Lille [* 25] zu Paris [* 26] bewohnte.
Die Mitglieder wurden auf Lebenszeit ernannt, verloren aber ihre Privilegien, sobald sie sich der französischen Bürgerrechte verlustig machten. Nach dem Sturz Napoleons III. und der Errichtung der Republik erhielt der Orden, der infolge des Kriegs von 1870 sehr reichlich ausgeteilt wurde, eine neue Organisation. Die Dekoration trägt statt des Bildes des Kaisers jetzt das der Republik mit der Umschrift: »République Française« und der Jahreszahl 1870, auf der Rückseite zwei Fahnen mit der Umschrift: »Honneur et Patrie«.
Auch wird sie statt der Krone von einem Kranz, halb Eichenlaub, halb Lorbeer, gehalten. Es gibt jetzt fünf Klassen des Ordens der Ehrenlegion mit streng normierter Anzahl von Diplomen und zwar von der fünften Klasse (Ritter) 25,000, vierten Klasse (Offiziere) 4000, dritten Klasse (Kommandeure) 1000, zweiten Klasse (Großoffiziere) 200 und ersten Klasse (Großkreuze) 70. Drei Fünftel der Anzahl in den verschiedenen Graden wird an Militär-, der Rest an Zivilpersonen gegeben.
Militärs, welche die fünfte Klasse besitzen, erhalten 250, Offiziere 500, Kommandeure 1000, Großoffiziere 2000, Großkreuze 3000 Frank jährliche Pension. Ausländer können den Orden auch erhalten, zählen aber nicht mit. Außer dem Orden der Ehrenlegion bleibt für die Armee die Armeemedaille beibehalten, welche an 40,000 Personen ausgegeben werden darf und 100 Fr. Pension einbringt. Im Februar 1874 betrug die Zahl der Dekorierten im Zivil 28,919, im Militär 34,381. Da somit die Normalsumme von 30,270 um mehr als das Doppelte überschritten ist, so soll bis auf weiteres jede neue Verleihung erst nach Eintritt von zwei Vakanzen erfolgen dürfen. Zu der Ehrenlegion gehört die Maison nationale de St-Denis, eine Erziehungsanstalt für die Töchter, Schwestern und Nichten der Ordensmitglieder, womit zwei Sukkursalen verbunden sind, die eine in der Rue Babette zu Paris, die andre, la Maison des Loges, im Wald von St.-Germain, welche zusammen 400 Freischülerinnen fassen und von den Damen der Muttergotteskongregation geleitet werden. Die Kosten der Ehrenlegion betragen jährlich 7 Mill. Fr. S. Tafel »Orden«.
von Bolivia, [* 27] Orden des Freistaats Bolivia, gestiftet von Santa Cruz 1836 zu Ehren Bolivars. Die Dekoration besteht in einem brillantierten, achtspitzigen silbernen Stern, in dessen Mitte auf rot emailliertem Feld ein von einem blauen Rand eingefaßtes weißes Feld sich befindet, auf welchem in Relief das golden belorbeerte Brustbild Bolivars angebracht ist. In dem blauen Reif steht in Goldschrift: »Simon Bolivar Liberator«, auf der Kehrseite: »Simon Bolivar en Coronel Bouffet de Montauban 1822«. Der Orden wird an einem rot, gelb und grün gestreiften Band getragen.
von Haïti, [* 28] s. Faustin. ^[= I., Kaiser von Haïti, s. Soulouque.]
Mitglied einer Gesellschaft, Korporation etc., welches man zu einem solchen ernannt hat, ¶
um ihm ein Zeichen von Hochachtung, Dankbarkeit etc. zu geben;
es erhält als Urkunde seiner Ehrenmitgliedschaft ein Ehrendiplom und ist weder zu Geldbeiträgen noch zur Teilnahme an der gelehrten, künstlerischen etc. Thätigkeit der Gesellschaft verpflichtet.
s. Ehrenwachen. ^[= erhalten der Kaiser und die Kaiserin, der Kronprinz und die königlichen Prinzen, auswärtige ...]
Pflanzengattung, s. Veronica. ^[= Tourn. Gattung aus der Familie der Skrofulariaceen, Kräuter und Sträucher, selten ...]
die durch den Vollgenuß der bürgerlichen Ehre bedingten Einzelbefugnisse, welche der Mensch als Person und als Staatsbürger im öffentlichen Leben in Anspruch nehmen kann. Der Verlust dieser bürgerlichen Ehrenrechte tritt als Nebenstrafe infolge eines ausdrücklich hierauf gerichteten Strafurteils ein, und zwar ist nach dem deutschen Reichsstrafgesetzbuch zwischen dem Verlust aller und dem einzelner Ehrenrechte zu unterscheiden. Verlust aller bürgerlichen Ehrenrechte muß ausgesprochen werden bei Meineid (§ 161) und bei schwerer Kuppelei (§ 181); außerdem kann darauf erkannt werden neben der Todesstrafe und der Zuchthausstrafe; neben der Gefängnisstrafe nur dann, wenn die Dauer der erkannten Strafe drei Monate übersteigt und entweder das Gesetz den Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte ausdrücklich zuläßt, oder die Gefängnisstrafe an Stelle der Zuchthausstrafe wegen Annahme mildernder Umstände ausgesprochen wird.
Die Hauptfälle, in denen neben Gefängnisstrafe auch auf Verlust der Ehrenrechte erkannt werden kann, sind: Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei, Erpressung, Urkundenfälschung, Münzverfälschung, falsche Versicherung an Eides Statt, Blutschande, Kuppelei, widernatürliche Unzucht, öffentliche unzüchtige Handlungen, Leichenraub, Selbstverstümmelung zum Zweck des Untauglichmachens zum Militärdienst, Untreue (§ 266), gewerbsmäßiges unbefugtes Jagen, gewerbsmäßiges Glücksspiel, Fälschung öffentlicher Wahlen und Kauf und Verkauf von Wahlstimmen.
Die Zeitdauer des Verlustes, welche von dem Tag an berechnet wird, an dem die betreffende Freiheitsstrafe verbüßt, verjährt oder erlassen ist, beträgt bei zeitiger Zuchthausstrafe mindestens zwei und höchstens zehn, bei Gefängnisstrafe mindestens ein und höchstens fünf Jahre. Die Folgen der Aberkennung der Ehrenrechte sind:
1) die Unfähigkeit, während der im Urteil bestimmten Zeit die Landeskokarde zu tragen; in das Reichsheer oder in die Marine einzutreten; öffentliche Ämter, Würden, Titel, Orden und Ehrenzeichen zu erlangen, in öffentlichen Angelegenheiten zu stimmen, zu wählen oder gewählt zu werden und andre politische Rechte auszuüben; Zeuge bei Aufnahme von Urkunden zu sein; Vormund, Nebenvormund, Kurator, gerichtlicher Beistand oder Mitglied eines Familienrats zu sein, es sei denn, daß es sich um Verwandte absteigender Linie handle und die obervormundschaftliche Behörde oder der Familienrat die Genehmigung erteile;
2) Verlust der aus öffentlichen Wahlen für den Verurteilten hervorgegangenen Rechte und der dauernde Verlust der öffentlichen Ämter, Würden, Titel, Orden und Ehrenzeichen. Verlust einzelner bürgerlicher Ehrenrechte kommt einmal bei der Verurteilung zur Zuchthausstrafe vor, die unter allen Umständen die dauernde Unfähigkeit zum Dienst im Reichsheer und in der Marine sowie die dauernde Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter, Advokatur, Anwaltschaft, Notariat, Geschwornen- und Schöffendienst mit inbegriffen, nach sich zieht. Außerdem ist es dem Richter nachgelassen, neben einer Gefängnisstrafe, mit welcher die Aberkennung aller bürgerlichen Ehrenrechte verbunden werden könnte, nur auf die Unfähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter auf die Dauer von einem bis zu fünf Jahren zu erkennen, welche zugleich den dauernden Verlust der bisher bekleideten Ämter von Rechts wegen zur Folge hat
Vgl. Deutsches Reichsstrafgesetzbuch, § 31-37. - In einem andern Sinn spricht man von den Ehrenrechten besonderer Standespersonen, namentlich regierender Fürsten und andrer fürstlicher Personen, als von denjenigen Rechten, welche einen äußerlichen Ausdruck ihrer bevorzugten Stellung enthalten (Titel, Insignien, Kirchengebet, militärische Ehrenbezeigungen etc.).
s. Ehrenbezeigungen. ^[= militärische, sind die Honneurs, das Salutschießen, die Empfangsfeierlichkeiten bei Ankunft ...]
s. Strafe. ^[= das wegen eines begangenen Unrechts über den Thäter verhängte Übel oder Leiden. Unter den ...]
s. Heroldsfiguren. ^[= (Heroldsbilder), die dem Wappenwesen eigentümlichen Bilder, welche die ältere Heraldiker in ...] [* 30]
1) August, Graf von, schwed. General, geb. begleitete Friedrich d. Gr. 1745 im böhmischen Feldzug, erbaute, zum General befördert, 1749 die Festung [* 31] Sweaborg, schuf die schwedische Schärenflotte, hob Finnland durch Urbarmachungen und neue Wasserleitungen, verbreitete neue Erfindungen, stiftete Wohlthätigkeitsvereine etc. Im Siebenjährigen Krieg führte er einige Zeit den Oberbefehl, konnte aber wenig ausrichten. Er ward in den Grafenstand erhoben und starb in Finnland als Feldmarschall.
2) Karl August, Graf von, schwed. Admiral und Kunsttheoretiker, Sohn des vorigen, geb. studierte 1768 das französische Seewesen in Brest und half seinem Vater bei der Anlegung von Sweaborg und dem Bau der Schärenflotte. Beim Beginn des finnischen Kriegs 1788 zum Admiral ernannt, befehligte er in der Seeschlacht von Svensksund legte aber sein Kommando nieder, als sein Plan, sich zurückzuziehen, vom König Gustav III. nicht gebilligt wurde. Nach dessen Tod 1792 mit dem Titel eines Generaladmirals an die Spitze des ganzen Seewesens gestellt, trat er freiwillig bald wieder ab, um sich dem Studium der Naturwissenschaften und der Kunst zu widmen. 1780-82 machte er Reisen in Italien, [* 32] um die antiken Denkmäler im Geist Winckelmanns zu studieren. Seine höchst scharfsinnigen Anschauungen über die Kunst und ihre Gesetze führte er aus den Schriften: »Resa till Italien« (Stockh. 1786, neue Aufl. 1819) und »De fria konsters filosofi« (das. 1786). In diesen beiden genialen Abhandlungen, die ihres wortkargen Stils wegen schwer verständlich sind, betont er namentlich die hohe Bedeutung der antiken Kunst. Er starb in Örebro. Sein System, anfangs mißachtet, ist später zu verschiedenen Malen von den vorzüglichsten Schriftstellern Schwedens, namentlich von Atterbom (in dem Werk »Sveriges siåre och skalder«) und von Nybläus, entwickelt worden. Seine »Skrifter« erschienen zu Stockholm [* 33] 1812. (4. Aufl. 1866).
s. Ehrengerichte. ^[= im allgemeinen die zur Untersuchung und Beilegung von Ehrensachen niedergesetzten Gerichte von ...]
Julius, Maler, geb. zu Frankfurt [* 34] a. O., Sohn eines Lithographen, wurde ebenfalls Lithograph, studierte daneben aber auf der Berliner [* 35] Kunstakademie, in welche er 1861 eintrat, und wo er schließlich den Unterricht von Professor Schrader genoß. Durch Familienverhältnisse genötigt, widmete er sich wieder der Lithographie, deren Ertrag ihm die Mittel gab, bei D. Becker (Tier- und Genremaler, geb. 1830) und unter dessen Anleitung einige Kostümfiguren (Bauerntrachten) auszuführen. Da dieselben Käufer fanden, gründete er ein eignes Atelier und begann nun im Anschluß an Meissonier, der sein Vorbild wurde, Soldaten aus dem 17. Jahrh. zu malen. Langsam vorwärts rückend, bildete er sich durch fleißiges Studium der Niederländer, durch Reisen nach Paris, Holland und Belgien [* 36] weiter und kam so an die Quellen, aus welchen Meissonier ¶
geschöpft. Es gelang ihm schnell, in scharfer, charakteristischer Auffassung, in sicherer Zeichnung und subtiler Pinselführung sein Vorbild zu erreichen, so daß er gegenwärtig der beste Kleinmaler der Berliner Schule ist. Seine Hauptbilder sind: der kranke Narr, Reveille, der Narr im Gefängnis, der schwedische Parlamentär, die Strategen, musikalische Unterhaltung (Staatsgalerie in Stuttgart), [* 38] der jüngste Kamerad. 1878 wurde Ehrentraut als Lehrer an die Berliner Kunstakademie berufen.
s. Beleidigung. ^[= (Injurie, lat. Injuria, Beschimpfung, Ehrenkränkung), die rechtswidrige Handlung, ...]
erhalten der Kaiser und die Kaiserin, der Kronprinz und die königlichen Prinzen, auswärtige Kaiser und Könige und die Prinzen ihres Hauses sowie die Großherzöge, die Monarchen in Stärke [* 39] einer Kompanie, Eskadron oder Batterie (zu Fuß), die Prinzen von 36, bez. 25 Rotten. Die Ehrenwachen ziehen stets mit Fahnen und Musik auf und geben alle erforderlichen Schildwachen und Ehrenposten; vor dem Eingang zum Gemach des Kaisers steht ein Unteroffizier -Doppelposten mit Gewehr.
Die Prinzessinnen des königlichen Hauses und auswärtige regierende Fürsten erhalten nur einen Ehren- (Doppel-) [* 40] Posten. Die Ehrenwachen stellen zuerst die Garderegimenter, dann die Infanterieregimenter Nr. 8, 2 und 7, die Grenadierregimenter, Linien-Infanterieregimenter und Jägerbataillone der Nummer nach. Doppelte Ehrenposten stehen außer vor den Vorgenannten vor den Feldmarschällen, den Generalen der Infanterie und Kavallerie, den kommandierenden Generalen und Gouverneuren innerhalb ihres Bereichs; einfache Ehrenposten stehen vor apanagierten fremden Fürsten ohne militärischen Rang, den Fahnen und Standarten und vor allen übrigen Generalen und Stabsoffizieren, wenn dieselben kommandierende Offiziere am Ort sind. Fremde apanagierte Prinzen mit militärischem Rang erhalten Ehrenwachen wie die preußischen Generale ihres Ranges. Vgl. Wache.
als Auszeichnungen für Tapferkeit, langen ehrenvollen Dienst etc., wurden und werden noch jetzt in vielen Armeen teils von den Chefs der Regimenter, teils von Herrschern verliehen. Dahin gehören namentlich Degen, oft von kunstvoller Arbeit und hohem Materialwert, eroberte Geschütze [* 41] für Generale, Säbel, Gewehre, Pistolen, [* 42] Enter- und Sappeurbeile etc., aber auch Trompeten, Trommelstöcke, Pauken für die Kavallerie etc. Der deutsche Kaiser verleiht für hervorragende Leistungen auf wissenschaftlichem Gebiet, z. B. an Offiziere auf der Kriegsakademie, Ehrendegen und Ehrensäbel; russische Ehrendegen für hervorragende Thaten führen die Inschrift: »Für Tapferkeit«; Päpste haben wiederholt geweihte Schwerter [* 43] an Heerführer verliehen. In Frankreich sind die Ehrenwaffen durch den Orden der Ehrenlegion ersetzt. In Preußen [* 44] erhalten verdiente Postillione seit 1827 Ehrentrompeten.
ein Versprechen, mit unterpfändlicher Einsetzung der Ehre gegeben, ist eins der Bekräftigungsmittel, durch welches man im ältern deutschen Rechte die Erfüllung einer Verbindlichkeit zu sichern suchte.
Das bloße Ehrenwort hat heutzutage wohl moralische, aber keine rechtliche Bedeutung und Wirksamkeit.
s. Orden. ^[= (v. lat. ordo), Vereine, deren Mitglieder behufs gemeinschaftlicher Bestrebungen sich die Befolgung ...]
für 1870/71, sachsen-weimar.
Orden, s. Verdienstkreuz. ^[= und pflichttreue im Krieg. 1) Badisches Erinnerungskreuz für 1870/71, gestiftet von Großherzog ...]
die durch äußere Handlungen an den Tag gelegte Hochachtung gegen höher stehende Personen;
einen höhern Grad dieser Hochachtung, verbunden mit Anerkennung und Unterwürfigkeit, drückt Ehrfurcht aus. Vgl. Achtung.
s. Ehrerbietung. ^[= die durch äußere Handlungen an den Tag gelegte Hochachtung gegen höher stehende Personen; ...]
s. v. w. Gefühl für Ehre (s. d.), dasjenige Gefühl, durch welches die Vorstellung, Ehre, d. h. gute Meinung, bei andern zu besitzen, mit Lust, die entgegengesetzte mit Unlust empfunden wird.
Dasselbe ist wahres Ehrgefühl, wenn es durch die Vorstellung wahrer, dagegen falsches, wenn es durch die Vorstellung falscher Ehre hervorgerufen wird.
Geschieht letzeres ^[richtig: letzteres] in dem guten Glauben, wahrer Ehre gemäß zu fühlen, so geht das falsche Ehrgefühl in falsche Scham über.
wird die Ehrbegierde (s. d.) genannt, wenn sie von Affekten begleitet und, durch diese verblendet, sowohl gegen den Unterschied wahrer und falscher Ehre als gegen die Beschaffenheit der Mittel, zu dieser zu gelangen, gleichgültig ist.
bei botan. Namen Abkürzung für Friedr. Ehrhart, geb. 1742 zu Holderbank (Bern), [* 45] gest. 1795, Aufseher des Gartens in Herrenhausen bei Hannover. [* 46]
Adolf, Maler, geb. zu Berlin, [* 47] besuchte die dortige Kunstakademie und ging 1832 nach Düsseldorf, [* 48] wo unter Schadows Leitung seine ersten Bilder entstanden. 1838 siedelte er nach Dresden [* 49] über und nahm hier wesentlichen Anteil an der Ausführung der Wandgemälde, mit welchen Bendemann den Thron- und Ballsaal des königlichen Schlosses schmückte. 1846 wurde er Professor an der Akademie. Er führte verschiedene Altargemälde für Kirchen und zahlreiche andre Bilder aus, so: Tod des Sängers Rudello, nach Uhland;
Karl d. Gr. an der Leiche seiner Gemahlin Fastrade;
Ludwig der Bayer, Friedrich den Schönen in der Gefangenschaft aufsuchend;
Luther mit den beiden Studenten im Bären zu Jena [* 50] (Museum in Leipzig); [* 51]
Karl V. im Kloster etc. Unter Ehrhardts Bildnissen ist besonders ein gelungenes von Ludwig Richter hervorzuheben.
Außerdem lieferte er eine Reihe von Kartons und Farbenskizzen zu Glasmalereien für Kirchen in England, ebenso eine große Anzahl von Zeichnungen für illustrierte Werke. Er gab Bouviers »Handbuch der Ölmalerei für Künstler und Kunstfreunde« (6. Aufl., Braunschw. 1882) neu heraus und schrieb: »Die Kunst der Malerei. Eine Anleitung zur Ausbildung für die Kunst« (das. 1885).
Maschine, [* 52] s. Dampfmaschine, ^[= (hierzu Tafel "Dampfmaschine I und II"), eine Kraftmaschine, die mit gespanntem Wasserdamp ...] [* 53] S. 467.
s. Großenehrich. ^[= Stadt in der Unterherrschaft des Fürstentums Schwarzburg-Sondershausen, hat eine schöne Kirche ...]
Dorf im preuß. Regierungsbezirk Koblenz, [* 54] Kreis [* 55] Wetzlar, [* 56] an der Dill im Dillgrund und an der Eisenbahn Deutz-Gießen, mit Amtsgericht, Eisenerzbergbau und (1880) 1018 Einw.
Heinrich, Klavierspieler und Musikschriftsteller, geb. 1823 zu Wien, [* 57] widmete sich nach Absolvierung des Gymnasiums der Musik und bildete sich unter Leitung von Henselt, Bocklet und Thalberg im Klavierspiel aus. 1840-44 konzertierte er in Ungarn, [* 58] Rumänien [* 59] und Wien, war in dem Revolutionsjahr 1848 Korrespondent der Augsburger »Allgemeinen Zeitung«, wurde 1852 Hofpianist des Königs von Hannover, wandte sich dann nach Paris und London [* 60] und wirkt seit 1862 in Berlin.
Als Schriftsteller veröffentlichte er an größern Arbeiten zwei Romane: »Abenteuer eines Emporkömmlings« (Frankf. 1858, 2 Bde.),
»Kunst und Handwerk« (das. 1862, 3 Bde.);
ferner: »Schlaglichter und Schlagschatten aus der Musikwelt« (Berl. 1872);
»Die Musikästhetik in ihrer Entwickelung von Kant bis zur Gegenwart« (Leipz. 1881);
»Lebenskunst und Kunstleben« (Berl. 1884).
Als Komponist trat er mit einem Klavierkonzert und Klaviervariationen über ein Originalthema hervor. Ende der 70er Jahre übernahm ¶
er die musikalische Kritik des »Berliner Tageblattes« sowie der »Gegenwart«.
Makler, ein sprichwörtlich gewordenes Citat aus einer Rede des Fürsten Bismarck im Reichstag worin er Deutschlands [* 62] Stellung in der orientalischen Frage und bei dem zu ihrer Regelung in Berlin zu veranstaltenden Kongreß dahin präzisierte, daß das Deutsche Reich nicht die Rolle des Schiedsrichters, vielmehr die des Vermittlers, des ehrlichen Maklers bei dem Geschäft, zu spielen habe.
in subjektiver Beziehung der Mangel an Ehrgefühl;
im objektiven Sinn die gänzliche oder teilweise Entziehung der bürgerlichen Ehre (s. Ehre).
Franz Emil, franz. Maler, geb. 1833 zu Straßburg, [* 63] widmete sich anfangs dem Baufach, trat drei Jahre später in die École des beaux-arts in Paris, ging indessen auf den Rat Robert-Fleurys zur Malerei über und fand in Gleyres Atelier Aufnahme. Dieser beschäftigte ihn zwei Jahre lang nur mit Zeichnungen, hielt ihn aber von der Malerei fern. Der Schüler malte daher im geheimen ein Bild, das aber auf der Ausstellung von 1860 nicht zugelassen wurde, so daß er dadurch den Mut verlor, Paris den Rücken kehrte und nach Italien wanderte.
Nachdem er hier zwei Jahre zugebracht hatte, kehrte er 1865 nach Paris zurück, wo er die fischende Sirene [* 64] ausstellte, welche die erste Medaille davontrug und ins Museum zu Straßburg kam, mit dessen Schätzen sie 1870 zu Grunde ging. Unter den dann folgenden, sorgfältig durchgeführten Bildern sind hervorzuheben: der Eroberer, die von Theseus verlassene Ariadne (1873, Museum des Luxembourg), die Befreiung der Andromeda (die letztern beiden Aquarelle), Venus, die an der Sonne [* 65] vorübergeht (1875), die Quelle [* 66] der Jugend, die Parzen. Von da ab widmete er sich fast ausschließlich der dekorativen Malerei, auf welchem Gebiet ein kunstgeschichtlicher Fries, der Griechenland, [* 67] Rom, [* 68] das Barbarentum und das Mittelalter darstellt (im Hotel des Herrn Girard), die Musen [* 69] als Deckenbild für den Palast der Ehrenlegion (1877) und die Weisheit, die Künste und die Industrie vereinigend (1884), seine hervorragendsten Leistungen sind.
s. v. w. Sucht nach Ehre, heißt die Ehrbegierde (s. d.), wenn sie zur Leidenschaft geworden und daher nicht, wie der Ehrgeiz (s. d.), infolge affektvoller Verblendung, sondern mit Bewußtsein gegen den Unterschied wahrer und falscher Ehre sowie gegen Erlaubtheit oder Unerlaubtheit der Mittel, zu Ehre und Ehren zu gelangen, gleichgültig ist.
das Streben, sich die Achtung oder Wertschätzung andrer zu erwerben, erscheint je nach Maß und Ziel von sehr verschiedenem Wert.
[* 61] (Ovum), tierisches, diejenige Zelle [* 70] eines Tiers, welche das Material zur Bildung eines neuen Individuums in sich enthält und dieses unter normalen Umständen aus sich hervorgehen läßt. Da in den meisten Fällen hierzu die Befruchtung [* 71] des Eies durch eine Samenzelle (s. unten) nötig ist, so definiert man auch wohl in beschränkterm Sinn das Ei als den weiblichen Zeugungsstoff (im Gegensatz zum Samen [* 72] als dem männlichen). Das Ei entsteht im Eierstock und zwar aus einer Zelle von dessen Wandung.
Ursprünglich können vielleicht alle Zellen der Eierstockswandung zu Eiern werden, gewöhnlich jedoch bildet sich nur ein kleiner Teil derselben dazu aus, während die meisten den Stoff zur Ernährung der Eier [* 73] liefern. Das junge Ei ist nämlich eine Zelle (s. d.) mit Kern (Keimbläschen), Zellenleib (Protoplasma) und vielfach auch mit einer Hülle (Eihaut, Dotterhaut). Der Leib ist echtes, lebendes Plasma, welches als solches der Formveränderung und Bewegung fähig ist; darum wandern auch bei manchen niedern Tieren die Eier vom Ort ihrer Entstehung selbständig fort; zugleich aber nehmen sie Nahrung zu sich, indem sie entweder andre Eierstockszellen geradezu verzehren, oder von ihnen flüssige Stoffe zugeführt bekommen.
Hierbei wächst das Ei oft ganz bedeutend und lagert dann in seinem Leib die aufgenommenen Stoffe als sogen. Nahrungsdotter (Deutoplasma) neben oder in dem Protoplasma (Bildungsdotter) ab. Ersterer spielt bei der Bildung des Embryos nur eine passive Rolle und dient oft zum großen Teil demselben als Nahrung, während aus letzterm der Embryo selbst hervorgeht. Das reife Ei mit seinen genannten Bestandteilen entwickelt sich nun entweder außerhalb oder innerhalb des Muttertiers weiter; ist letzteres der Fall, so sind häufig Einrichtungen zur Ernährung des Embryos seitens der Mutter getroffen (z. B. bei den Säugetieren), und dann ist das Ei im Verhältnis zum Jungen sehr klein; entwickelt es sich dagegen im Freien, so kommt entweder (bei wenigem Nahrungsdotter) das Junge schon sehr früh aus ihm hervor und ist dann gewöhnlich noch sehr unentwickelt und klein, oder aber (bei vielem Nahrungsdotter) es verläßt das Ei schon nahezu in Form und Umfang des Erwachsenen (z. B. bei den Vögeln).
Größe und Zahl der Eier stehen natürlich in einem gewissen Gegensatz zu einander, da ein Tier doch immer nur ein gewisses Quantum der zur Eibildung nötigen Stoffe in sich hervorbringen kann und so entweder viele kleine oder wenige große Eier produzieren wird. Die größten Eier legt unter den lebenden Tieren der Strauß [* 74] (Genaueres über das Ei der Vögel [* 75] s. unten, Abschnitt »Eierkunde«),
die kleinsten Eier sind nur mit dem Mikroskop [* 76] sichtbar; das Ei des Menschen ist mit bloßem Auge [* 77] gerade noch wahrnehmbar. Fast immer ist das Ei in eine Schale von oft sehr komplizierter Beschaffenheit eingeschlossen; diese wird gewöhnlich von den Wandungen des Eileiters oder auch von eignen Drüsen abgesondert.
Bei der weitern Entwickelung findet zunächst die Furchung der Eizelle statt [* 61] (Fig. 1). Hierbei zerfällt das Ei gewöhnlich zuerst durch eine tiefe Furche in 2, darauf durch eine zweite, senkrecht auf der ersten
[* 61] ^[Abb.: Fig. 1. 1 Ungefurchtes Ei, 2-10 Zerfall des Eies in 2, 4, 8 etc. Furchungszellen. Furchung des Froscheies.] ¶
stehende Furche in 4, dann in 8, 16 etc. Zellen oder Furchungskugeln, von denen jede einen Teil des Eikerns als Kern enthält. Hat das Ei gar keinen oder nur wenig Nahrungsdotter, so verläuft die Furchung regelmäßig, d. h. die Zellen werden gleich groß und bilden in ihrer Gesamtheit entweder eine solide Kugel von Gestalt einer Maulbeere (Morula), oder umgeben als Wandung einer Hohlkugel (Blastula, [* 78] Fig. 2 A) einen mit Flüssigkeit erfüllten Raum, die Furchungshöhle.
Ist dagegen viel Nahrungsdotter vorhanden, so verläuft die Furchung meist unregelmäßig, d. h. liefert kleine Zellen ohne und große mit Nahrungsdotter. Jedoch bildet sich auch hier schließlich eine Hohlkugel (Blastula), deren Hohlraum aber voll Nahrungsdotter ist. Da nun auch die anfangs solide Morula sich durch Auseinandertreten der Zellen zu einer Blastula erweitert, so ist das Endresultat der Furchung stets eine Hohlkugel voll Flüssigkeit oder Nahrungsdotter.
Die Wandung heißt das Blastoderm. In den meisten Fällen nun stülpt sich der kleinere Teil desselben in den größern derart ein, daß ein Doppelsack (Gastrula, [* 78] Fig. 2BC) entsteht, dessen Wandungen als Keimblätter (s. d.) bezeichnet werden. Die Wand des äußern Sackes liefert später Haut, [* 79] Nervensystem, Vorder- und Hinterdarm etc. des Embryos; diejenige des innern gibt später Mitteldarm, Leber etc. des Embryos; die Höhlung des innern Sackes heißt Urdarm oder Urmagen, seine Öffnung Urmund.
Bereits in dieser Form ist der Embryo zu selbständiger Bewegung und Ernährung im stande und schlüpft so bei manchen niedern Tieren aus dem Ei aus, um als Larve (s. d.) sich weiter zu entwickeln. Gewöhnlich jedoch vollziehen sich die fernern Umwandlungen noch innerhalb des Eies. Hierher gehört namentlich die Bildung eines dritten (mittlern) Keimblattes, welches von einem der beiden genannten Keimblätter abstammt, sich zwischen sie schiebt und die Muskulatur, Gefäße etc. liefert.
In vielen Fällen ist die Befruchtung des Eies zur Entwickelung des Embryos nötig. Hierbei vermischt sich die Substanz eines Samenfadens (vielleicht auch mehrerer, doch genügt schon einer) entweder ganz oder nur zum Teil mit einem Teil des Keimbläschens; aus dieser Verschmelzung geht der Eikern hervor, welcher sich bei der Furchung stets gleichfalls teilt. Findet die Befruchtung statt, nachdem schon die Eischale das Ei umgibt, so hat letztere eine oder mehrere Öffnungen (Mikropylen) für den Durchtritt der Samenfäden; zuweilen sind sogar Vorkehrungen getroffen, welche nur das Eindringen eines einzigen Samenfadens gestatten (vgl. Befruchtung).
Was die Eier der höhern Tiere betrifft, so enthält das sehr kleine Ei der Säugetiere sehr wenigen, gleichmäßig im Bildungsdotter verbreiteten Nahrungsdotter; das der Amphibien und meisten Fische [* 80] enthält häufig ziemlich viel, das der Haifische, Reptilien und Vögel stets ungemein viel Nahrungsdotter, der sich vorzugsweise an dem einen Pol des Eies anhäuft und teils weiß, teils gefärbt ist. In ihm sind meist eigentümliche Täfelchen (Dotterplättchen) oder Bläschen vorhanden, die aber in der unmittelbaren Umgebung des Bildungsdotters (am andern Eipol) fehlen.
Letzterer mit seinem Keimbläschen ist beim Vogelei scheibenförmig (Keimscheibe, auch wohl Hahnentritt) und macht allein die Furchung durch (dies geschieht, während das Ei noch im Leib des Vogels verweilt; im abgelegten Ei ist also bereits die Keimscheibe gefurcht und besteht aus vielen kleinen Zellen). Das Vogelei [* 78] (Fig. 3), dessen Dotter meist gelb ist, besitzt eine Dotterhaut und erhält bei seiner Wanderung aus dem Eierstock durch den obern Teil des Eileiters noch mehrere Schichten Eiweiß aufgelagert, das von den Drüsen der Eileiterwandung abgesondert wird; hierbei bilden sich an den beiden Polen des Eies, weil dieses in Spiralbewegungen den Eileiter passiert, die spiralig gewundenen Hagelschnüre (chalazae).
Weiter unten im Eileiter umkleidet es sich mit der porösen Kalkschale, welcher von innen die dünne Schalenhaut anliegt. Bei den Reptilieneiern ist die Kalkschale weicher; bei den Amphibien und manchen Fischen werden die Eier klumpenweise in eine Substanz eingehüllt, die im Wasser ungemein aufquillt (Laich); bei den Haifischen und Rochen dagegen sind sie von einer oft sonderbar geformten Hornschale umgeben. Der Dotter der Vogeleier reagiert alkalisch und gibt an Äther ein gefärbtes Fett ab, während sich eine weißliche Masse ausscheidet, die sich größtenteils in Wasser löst. Seine Hauptbestandteile sind: ein eiweißartiger Körper (Vitellin), Fett, Farbstoff und Salze, welche in ihrer Mischung den Salzen der Blutkörperchen [* 81] ähn-
[* 78] ^[Abb.: Fig. 2. Blastula, B halb eingestülpte, C fertige Gastrula von Amphioxus.]
[* 78] ^[Abb.: Fig. 3. Längsschnitt durch ein unbebrütetes Hühnerei.] ¶