purpurroten
Blumen mit gezacktem, dunklerm
Ring und weißen
Punkten, auf trocknen Grasplätzen,
Rainen; Dianthus CarthusianorumL.
(Kartäuser- oder
Blutnelke), mit karminroten, in
Köpfchen gehäuften
Blüten mit scharf kerbzahniger, gebarteter
Platte, auf
trocknen
Hügeln, Wegrändern,
Felsen; Dianthus superbusL. (Prachtnelke), mit zu zwei und mehr stehenden, blaßlila oder blaßrosenroten,
amGrunde der
Platte mit grünlichem
Fleck gezeichneten
Blüten und fiederspaltig-vielteiligen
Blumenblättern,
wächst an Waldrändern und auf trocknen
Wiesen und ist als
Zierpflanze zu empfehlen.
griech.
Name der
Oktave, welcher beweist, daß die Griechen bereits dieIdentität der
Oktavtöne erkannten, wenn auch ihre Notenschrift sie verschieden benannte; denn diapason heißt das »alle
Töne umfassende«
Intervall, wobei »alle« s. v. w. sieben
ist, nämlich die sieben
Stufen der diatonischen
Skala. Diapason cum diapente
(Oktave und
Quinte), die reine
Duodezime; Diapason cum diatessaron
(Oktave und
Quarte), die reine
Undezime. Bei den
Franzosen ist Diapason (normal) die Normaloktave hinsichtlich
der absoluten Tonhöhe, daher auch Bezeichnung für die
Mensur der
Instrumente, die Maßverhältnisse der
Entfernung der Tonlöcher,
Klappen, Saitenlängen etc., ferner für die
Stimmung
(Kammerton) und wird schließlich sogar für die
Stimmgabel gebraucht.
DaherDiaphanbilder, durch Tränken mit
Firnis (Diaphanlack) durchscheinend
gemachte farbige
Bilder, welche auf eine oder zwischen zwei Glasplatten geklebt werden;
Diaphanradierungen erhält man durch
Zeichnen mit der
Radiernadel auf einer mit
Ätzgrund überzogenen und durch
Anräuchern geschwärzten Glasplatte, welche als
Negativ benutzt wird, um auf photographischem Weg
Kopien der
Radierung zu erhalten.
(griech.), vonSaussure angegebener
Apparat, um ein
Maß für die
Schwächung des
Lichts
durch die
Atmosphäre zu erhalten. Auf einer weißen
Scheibe von 2 m
Durchmesser ist ein schwarzer
Kreis
[* 2] von 0,6 m
Durchmesser
gezeichnet, auf einer zweiten weißen
Scheibe von 0,2 m ein
Kreis von 0,06 m
Durchmesser. Stellt man beideScheiben
nebeneinander, so daß sie gleich stark beleuchtet erscheinen, und entfernt sich von ihnen, so verschwindet zuerst der kleine,
dann der große
Kreis.
Absorbierte die
Luft kein
Licht,
[* 3] so müßten die
Entfernungen, in welchen die
Kreise
[* 4] verschwinden, in demselben
Verhältnis stehen
wie ihr
Durchmesser. Dies findet aber nicht statt, sondern der große
Kreis verschwindet früher, weil
bei größerer
Entfernung infolge der Lichtabsorption der
Kontrast der schwarzen
Scheibe und des weißen
Grundes geringer wird.
Nach
Wild kann das Saussuresche Diaphanometer wegen der für verschiedene
Entfernungen verschiedenen Öffnung der
Pupille des
Auges keine
zuverlässigen
Resultate geben. Genauere Messungen haben
de la Rive und
Wild mittels eigentümlich konstruierter
Apparate angestellt. Vgl.
Atmosphäre, besonders S. 11.
(griech.), in der
Rhetorik die Andeutung oder Darlegung des »Unterschiedes« oder der
Unähnlichkeit zweier
Dinge;
dann die Wiederholung eines
Wortes in verschiedener, besonders in verstärkter Bedeutung, z. B.
»JedenMenschen, wenn er nur ein
Mensch ist, muß dieses rühren«.
(Aporia, griech.),
Zweifel, eine
Redefigur, mit welcher der Redner des bescheidenern
Ausdrucks wegen erklärt,
daß er nicht wisse, wo er anfangen, aufhören oder was er überhaupt sagen solle.
(griech.), im alten
Athen
[* 7] die
Abstimmung eines
Demos über die Rechtmäßigkeit des
Bürgerrechts derer,
die als Eindringlinge bezeichnet worden waren. Es wurde dabei jedes eingeschriebene Gemeindeglied verlesen und, wenn das
Bürgerrecht eines Vorgelesenen angezweifelt wurde, durch dieAbstimmung entschieden. War sie dem Betreffenden
ungünstig, so wurde er aus dem Bürgerverband ausgestoßen und in den
Stand der
Schutzverwandten verwiesen. Machte er von
dem ihm zustehenden
Rechte derAppellation an einen ordentlichen
GerichtshofGebrauch, und bestätigte dieser das
Resultat jener
Abstimmung, so ward er als Sklave verkauft. Die älteste bekannte Diapsephisis fällt ins
Jahr 445
v. Chr., wobei von sämtlichen
Demen nicht weniger als 4760 Leute ausgestoßen wurden.
(Diarbekir), Hauptstadt des gleichnamigen
Wilajets in der asiatischen Türkei
[* 8]
(Kurdistan), am rechten
Ufer des
Tigris unter 37° 55' nördl.
Br. gelegen,
Residenz des
Paschas, Sitz eines chaldäischen und jakobitischen
Patriarchen und eines
griechischen
Bischofs. Der
Ort ist von einer starken, mit 72
Türmen besetzten
Mauer umgeben und wird durch eine auf hohem Basaltfelsen
gelegene
Citadelle (Itsch
Kale) verteidigt. Die mit flachen Dächern versehenen
Häuser steigen terrassenartig hintereinander
auf. Diarbekr besitzt 16
Moscheen, darunter mehrere alte und berühmte, außerdem
Bäder,
Karawanseraien,
Bazare. Die
ca. 40,000 Einw. sind meist
Kurden und Armenier, dann
Turkmenen,
Türken und verbannte
Bulgaren. Diarbekr trieb früher schwunghaften
Handel und unterhielt bedeutende Baumwollweberei; auch jetzt, obschon sehr gesunken, hat es noch ansehnlichen
Handel in
¶
Im Altertum hieß die Stadt Amida, und noch jetzt nennen die Türken sie offiziell Kara Amid (»Schwarz-Amid«, wegen der dunkeln
Farbe der Mauern). KaiserKonstantin umgab sie mit Wällen und Türmen, aber der persische König Sapor eroberte
sie 359. Justinian eroberte sie wieder und befestigte sie von neuem. Eine zweite Belagerung durch die Perser brachte sie abermals
in die Gewalt derselben, und von diesen kam sie um 640 in die Hände der Araber vom Stamm Bekr, von welchem die Umgegend das
Land Bekr genannt wurde, ein Name, welchen man später auf die Stadt übertrug. 958 ward sie von den Byzantinern
nochmals erobert, und 1001-1085 stand sie unter der unabhängigen Herrschaft einer Kurdendynastie, die SöhneMerwans genannt,
die von dem Turkmenen Ortok gestürzt und durch dessen Dynastie ersetzt ward, aus welcher von 1085 bis 1408: 21 Fürsten
über Diarbekr herrschten. Nach der Plünderung der Stadt durch Timur (1394) folgte eine zweite Herrschaft von Turkmenen, bis SchahIsmail 1502 auf den Trümmern ihres Throns den seinigen errichtete. 1515 wurde die Stadt von dem SultanSelim I. im Kriege gegen
SchahIsmail erobert und dem osmanischen Reich einverleibt.
(griech.), Zweiherrschaft, Herrschaft von zwei Regenten zu gleicher Zeit, entweder als Nebenregenten, wie
die beiden Könige inSparta, oder als Gegenregenten, z. B. Gegenkaiser, Gegenpäpste.
1) Bartholomeu, namhafter Seefahrer des 15. Jahrh., stammte aus der ProvinzAlgarve in Portugal.
[* 13] Am Hof
[* 14] König Johanns
II. erzogen und durch Studien und den Umgang mit ausgezeichneten Männern der Wissenschaft, besonders mit dem deutschen Kosmographen
MartinBehaim, zu einem vorzüglichen Nautiker herangebildet, erhielt er im August 1486 den Auftrag, mit
zwei kleinen Schiffen und einem Proviantschiff die Staaten des fabelhaften Priesterkönigs Johannes aufzusuchen.
Die Westküste Afrikas verfolgend, landete er bei Sierra Parda unter 25° 50' südl. Br. und ergriff von dem Küstenstrich durch
Aufstellen eines Wappenpfeilers Besitz. Ein dreitägiger Sturm trieb ihn darauf nach Süden, worauf er,
an dem kalten Wasser merkend, daß er schon die Südspitze Afrikas hinter sich habe, umkehrte und die heutige Algoabai erreichte.
So stürmisch auch seine Mannschaft die Heimkehr verlangte, wußte Dias dennoch die Weiterfahrt, wenn auch nur auf drei Tage,
durchzusetzen und gelangte an die Mündung eines Flusses, den er Rio
[* 15] del Infante (heute Buschmannfluß)
nannte.
Kummervoll trat Dias die Rückfahrt an, und jetzt erst entdeckte er das Vorgebirge, das er Cabo tormentoso (das »stürmische«)
nannte, welchen Namen der König später in Cabo de buena esperanza (»Kap der GutenHoffnung«) abänderte. Nachdem Dias noch
die Buchten und Landungsplätze der Nachbarschaft untersucht
hatte, kam er im Dezember 1487 mit durchlöcherten Schiffen wieder
in Lissabon
[* 16] an. Anfangs mit Ehren überhäuft, ward er dennoch bei der neuen Entdeckungsexpedition 1497 Vasco de Gama untergeordnet.
Als ihn derselbe bei dem VorgebirgeMina nach Portugal zurückschickte, schloß sich Dias der Fahrt des Entdeckers
von Brasilien,
[* 17] Cabral, an, fand aber mit vier Schiffen der Flotte in der Nähe des Kaps der Guten Hoffnung seinen Untergang.
veröffentlichte, dessen Stoff er der portugiesischen
Geschichte entnahm. SeinenRuf als Dichter begründeten die »Primeiros cantos« (Rio de Janeiro 1846), deren
Originalität, Anmut und Leichtigkeit neben dem lokalen Gepräge, das viele derselben an sich trugen, zahlreiche Nachahmungen
hervorriefen und wesentlich dazu beitrugen, der jungen litterarischen EntwickelungBrasiliens einen neuen Impuls und eine mehr
nationale Richtung zu verleihen. Bald folgten »Segundos cantos« (Rio de Janeiro 1848),
unter welchen besonders
mehrere Balladen, der »Gesang von Tabira« und die »Ode an die Bewohner von Pernambuca« Beifall fanden, und zwei Jahre später
die »Ultimos cantos« (das. 1850). Dias war inzwischen in Anerkennung seiner Verdienste zum Professor der Geschichte am Colegio
Pedro II zu Rio de Janeiro ernannt worden, erhielt 1851 eine Stelle im Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten
und ward 1855 mit einer wissenschaftlichen Mission nach Europa
[* 18] beauftragt, von der er erst 1858 nach Brasilien zurückkehrte.
Bald darauf nahm er als Historiker und Ethnograph teil an der gelehrten Expedition, welche die Regierung zur Erforschung
der ProvinzCeará und der Uferlandschaften des Amazonenstroms abschickte, fühlte sich aber von der Anstrengung der Reise so
angegriffen, daß er 1862 zu seiner Erholung eine zweite Reise nach Europa unternahm, wo er in Dresden
[* 19] und Teplitz, später in
Lissabon, in Savoyen, zuletzt in Ems und
[* 20] Paris
[* 21] seinen Aufenthalt nahm. Im September 1864 schiffte er sich
wieder nach Brasilien ein, starb aber unterwegs, kurz zuvor, ehe das Schiff
[* 22] angesichts der Küste von MaranhãoSchiffbruch litt, Eine
Gesamtausgabe seiner »Cantos« hatte Dias selbst während seines Aufenthalts in Deutschland
[* 23] 1857 besorgt (4. Aufl., Leipz. 1865, 2 Bde.).
Von sonstigen Werken sind noch die Dramen: »Boabdil«, »Beatrice Cenci« und »Patkul«, das (unvollendete) Epos
»Os Tymbiras« (Leipz. 1857),
das die Kämpfe zweier Indianerstämme, der Tymbira und Ganalla, besingt, und das »Diccionario
da lingua Tupy« (das. 1858) zu erwähnen. Nach seinem Tod erschienen noch »Obras posthumas« (mit Biographie, Rio de Janeiro 1866).
Vgl. Wolf, Le
[* 24] Brésil littéraire (Berl. 1863).
Bernal, span. Geschichtschreiber, gegen Ende des 16. Jahrh. geboren,
war einer der kühnen Männer, welche FerdinandCortez 1519 nach Mexiko
[* 25] begleiteten, wo er um 1560 starb. Er schrieb eine »Wahrhafte
Geschichte der Entdeckung und Eroberung von Neuspanien«, die zu Madrid
[* 26] 1632 im Druck erschien und von Rehfues
deutsch bearbeitet und mit wertvollen Zusätzen versehen wurde
¶
mehr
(Bonn
[* 28] 1838, 4 Bde.). Der ungelehrte und im Aberglauben seiner Zeit befangene Verfasser entwickelt bei aller Beschränktheit
und Ignoranz eine staunenswerte Beobachtungs- und Darstellungsgabe, und die anschauliche, lebendige und naive Schilderung des
Landes und seiner Bewohner, des Heldenmuts Cortez' und seiner Begleiter, ihrer wunderbaren Thaten und Schicksale macht einen
wahrhaft epischen Eindruck.
(auch Diastas, griech.), ein bei der Keimung sich bildender Eiweißkörper, findet sich in keimenden Gersten-
und Weizenkörnern in der Nähe des Keims, aber nicht in den Würzelchen, ebenso in keimenden Kartoffeln an den
Ansatzpunkten der Keime, aber nicht in letztern selbst. Aus dem wässerigen Auszug von Malz (gekeimter Gerste,
[* 35] welche 1 Proz.
Diastase enthalten soll), der durch Erhitzen auf 70° vom Eiweiß befreit und dann filtriert ist, wird Diastase durch Alkohol als farblose,
gummiartige, leicht lösliche Masse gefällt.
eine Halle
[* 41] mit weit voneinander abstehenden Säulen, insbesondere eine solche, bei welcher die Zwischenräume zwischen den
Säulen dreimal so weit als ihre Durchmesser waren.
(griech.), im weitern Sinn die »Lebensweise« des Menschen überhaupt, sowohl in physischer als psychischer Beziehung;
im engern Sinn aber bloß von der Wahl der Nahrungsmittel
[* 43] gebraucht. Die Wissenschaft, welche sich mit der Betrachtung der Nahrungsmittel
beschäftigt, die Diätetik, ein wichtiger Teil der Gesundheitslehre, handelt von der Abstammung und den Bestandteilen unsrer
Nahrungsmittel, Getränke und Gewürze, ihren physikalischen und chemischen Eigenschaften, den Veränderungen, welche sie bei
der Zubereitung und bei der Verdauung erleiden, sowie auch von ihren physiologischen und chemischen Wirkungen im menschlichen
und tierischen Körper und der zweckmäßigsten Art ihres Gebrauchs.
In der Lehre von der Heilung der Krankheiten ist eine vernünftige Regulierung der Diät einer der wesentlichsten
und wichtigsten Punkte, und von ihr läßt sich oft weit mehr erwarten als von Arzneimitteln. Besonders bei chronischen Krankheiten
kommt derselben oft eine viel höhere Bedeutung zu als den Arzneistoffen, und ohne die richtige Diät kann selbst
das zweckmäßigste Heilverfahren nichts ausrichten, während viele Krankheiten durch Umänderung der
Lebensweise allein geheilt zu werden vermögen.
Man unterscheidet zwei Hauptformen der Diät, nämlich die animalische und die vegetabilische Diät. Zur erstern
gehören alle Arten von Fleisch, Eier
[* 44] und Milch (sowie gewisse Fette), also Stoffe, welche reich an Eiweiß (Stickstoff) und Fett
sind; zur letztern vorzugsweise die stärkemehlhaltigen Stoffe: Brot,
[* 45] Mehl,
[* 46] frische und getrocknete Gemüse,
Obst und von den gewöhnlichen Getränken namentlich Wein und Bier. Die vegetabilische Diät umfaßt also stickstofffreie oder doch
stickstoffarme Substanzen. Aber nur in seltenen Fällen (abgesehen etwa von der Milchdiät der Säuglinge) wird eine ausschließlich
animalische oder ausschließlich vegetabilische Diät befolgt werden; vielmehr wird der Mensch durch sein
natürliches Bedürfnis fast immer auf eine gemischte Diät sich hingewiesen sehen. Vom ärztlichen Standpunkt aus verdienen
besondere Erwähnung die entzündungswidrige (Fieberdiät) und die restaurierende oder kräftigende Diät. Zur
¶
mehr
entzündungswidrigen Diät gehören alle säuerlichen und süßlichen Pflanzenfrüchte, welche reich an Wasser, Zucker, Pflanzensäuren
und deren Salzen sind, auch getrocknetes Obst und Weißbrot, als GetränkWasser und überhaupt indifferente schleimige, auch
angesäuerte Flüssigkeiten (Limonade). Zur restaurierenden oder roborierenden Diät gehören alle Fleischsorten, doch waltet
unter diesen ein wesentlicher Unterschied ob. Das sogen. weiße Fleisch, welches von jungen Tieren, von
Geflügel, Fischen und Kaltblütern herrührt, ist weniger reizend, aber im ganzen auch weniger nahrhaft als das rote Fleisch
der Ochsen, des Wildbrets, auch der gemästeten Vogelarten: Gänse und Enten,
[* 48] der Rebhühner, Kramtsvögel etc. Zur roborierenden
Diät gehören ferner: Eier, Milch, Brot, Schokolade, Fleischbrühe, Wein und gutes, kräftiges Bier.
Besonders sind es die süßen Weine und unter ihnen der Ungarwein, welche mit großem Erfolg bei Schwächezuständen in Anwendung
gebracht werden. Die roborierende Diät eignet sich vorzüglich für geschwächte, blutarme und in der Ernährung heruntergekommene
Leute.
(eigentlich Diëten, v. lat. dies
»Tag«, Tagegelder), die tagweise Vergütung, welche man bei besonderm Dienstaufwand beanspruchen kann. So erhalten Beamte,
Anwalte, Ärzte etc. bei Verrichtungen außerhalb des Wohnorts nicht nur Vergütung der Reisekosten
(Transportkosten), sondern auch zur Entschädigung für den außerdem erwachsenden besondern Aufwand Diäten, wie denn solche auch
den Mitgliedern parlamentarischer Körperschaften bezahlt werden; daher Diät, s. v. w. Sitzungsperiode
einer Ständeversammlung.
Werden Beamte im Vorbereitungsdienst ohne festen Gehalt beschäftigt und lediglich mit Diäten remuneriert, so bezeichnet man einen
solchen zeitweise Angestellten als Diätar oder Diätarius. In Bezug auf den Rang und die amtliche Stellung der Staatsbeamten
werden verschiedene Diätenklassen unterschieden, indem die höhern Beamten höhere, die niedern geringere
Diätensätze zu beanspruchen haben, welche gesetzlich normiert sind. Für die Beamten des DeutschenReichs sind die Tagegelder
durch Verordnungen vom (Reichsgesetzblatt, S. 249) und (Reichsgesetzblatt, S. 313) mit Ausführungsbekanntmachung
vom (Zentralblatt für das Deutsche Reich,
[* 50] S. 136) bestimmt. Auf Beamte der Reichseisenbahnverwaltung
und der Postverwaltung sind diese Vorschriften ausgedehnt nach Maßgabe der Verordnungen vom (Reichsgesetzblatt,
S. 253) und vom (Reichsgesetzblatt, S. 545), auf Militär- und Marinebeamte nach Maßgabe der Verordnung vom (Reichsgesetzblatt,
S. 113), während für die gesandtschaftlichen und Konsularbeamten die Verordnungen vom (Reichsgesetzblatt,
S. 127) und (Reichsgesetzblatt, S. 27) maßgebend sind. Für die Reichsbeamten gilt der Grundsatz des preußischen
Beamtenrechts (Gesetze vom und wonach Diäten erst bei einer Entfernung von mindestens 2 km vom Wohnort
des Beamten gezahlt werden.
Viel erörtert und viel bestritten ist die Frage, ob den Mitgliedern der Volksvertretung während
der Legislaturperiode Diäten zu
zahlen seien oder nicht, namentlich seitdem man für den Norddeutschen Bund und in der Folge auch für das Deutsche Reich, entgegen
der bisherigen deutschen Gewohnheit, gleichzeitig mit der Proklamierung des allgemeinen Stimmrechts das
Prinzip der Diätenlosigkeit der Reichstagsabgeordneten adoptierte. Für die Nichtzahlung von Diäten wird auf
der einen Seite der Umstand geltend gemacht, daß die Stellung der Abgeordneten, welche keine Diäten beziehen und ihren Beruf als
Volksvertreter also lediglich als ein Ehrenamt ausüben, eine würdigere und angesehenere sei als im umgekehrten
Fall, in welchem zudem manch unlauteres Mitglied durch die Verwilligung von Diäten in das Parlament gezogen werden könnte. So
nennt JohnStuart Mill die Diäten »ein immerwährendes Zugpflaster, auf die übelsten Seiten der menschlichen Natur gelegt«.
Schwächer ist der weiter für die Nichtzahlung von Diäten geltend gemachte Grund, daß die Sessionen der Ständeversammlungen
von kürzerer Dauer sein möchten, und daß der Geschäftsgang in den parlamentarischen Verhandlungen ein rascherer sein werde,
wenn die Abgeordneten lediglich auf ihre eignen Mittel angewiesen sind, als wenn sie Diäten beziehen. Die verbündeten deutschen
Regierungen halten an der Diätenlosigkeit namentlich um deswillen fest, weil sie darin ein Korrektiv und
Gegengewicht gegenüber dem allgemeinen Wahlrecht erblicken.
Man nimmt nämlich gewöhnlich an, daß die Wahlen konservativer ausfallen, wenn die diätenlosen Abgeordneten aus der besitzenden
Klasse genommen werden, deren Angehörige konservativer zu sein pflegen als diejenigen, welche nichts zu verlieren haben und
ebendeshalb dem Radikalismus geneigter sind. Mit dieser Annahme steht indessen das Anwachsen der sozialdemokratischen
Partei im Reichstag nicht im Einklang. Man hat sich auch wohl auf das BeispielEnglands berufen, woselbst seit der zweiten Revolution
die Mitglieder des Parlaments keine Diäten beziehen; doch ist dieser Vergleich bei der wesentlichen Verschiedenheit der politischen
und wirtschaftlichen Verhältnisse Englands gegenüber den unsrigen nicht allenthalben zutreffend.
Auf der andern Seite macht man für die Verwilligung von Diäten geltend, daß der Zutritt zur Volksvertretung nicht bloß dem
Reichen offen stehen soll, und daß Begabung und Wohlhabenheit nicht immer Hand
[* 51] in Hand gehen, wie Dahlmann sagte, »daß nur
die Diäten dem Volk verbürgen, daß seine Wahlkammer dem bürgerlichen Verdienst auch ohne das Geleit des Reichtums
offen stehe«. Man erinnert auch daran, daß möglichst alle Berufsstände im Parlament vertreten sein sollen, und man weist
darauf hin, wie im deutschen Reichstag namentlich der Stand der Großgrundbesitzer allzu reichlich vertreten sei, insbesondere
gegenüber den Angehörigen des Kleingewerbes und dem Stande der kleinen Landwirte.
Gleichwohl halten die verbündeten Regierungen an dem § 32 der Reichsverfassung fest: »Die Mitglieder des Reichstags dürfen
als solche keine Besoldung oder Entschädigung beziehen«. Bei der Beratung der norddeutschen Bundesverfassung im konstituierenden
Reichstag war diese Bestimmung ursprünglich verworfen worden; sie fand aber in der dritten Lesung eine
ansehnliche Majorität, nachdem die Regierungen von derselben das Zustandekommen der Verfassung wesentlich mit abhängig gemacht
hatten. Seitdem ist der Antrag auf Verwilligung von Diäten im Reichstag oft gestellt worden. 1868 und 1869 wurden diesbezügliche
Anträge des Abgeordneten Waldeck
[* 52] abgelehnt, und 1870 ging der Reichstag über einen solchen
¶
mehr
Antrag des Abgeordneten Schulze-Delitzsch zur Tagesordnung über. In der Folgezeit wurde jedoch der Schulzesche Antrag wiederholt
vom Reichstag angenommen, aber stets vom Bundesrat abgelehnt. Auch 1884 wurde der von der deutschfreisinnigen Partei eingebrachte
Antrag auf Verwilligung von Diäten und Reisekostenentschädigung im Reichstag zwar mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der
Konservativen und eines Teils der Nationalliberalen angenommen, vom Bundesrat aber abgelehnt, nachdem der Fürst-Reichskanzler
erklärt hatte, daß er die Diäten nur gegen entsprechende Abänderungen des Wahlsystems zugestehen würde.
Übrigens ist das Prinzip der Diätenlosigkeit schon einmal durchbrochen worden, als den Mitgliedern der sogen.
Reichsjustizkommission, welche zur Vorberatung der Justizgesetze konstituiert war, eine Entschädigung
durch Reichsgesetz verwilligt ward. Auch die seit 1874 getroffene Einrichtung, wonach den Reichsboten während der Session sowie
acht Tage vor Beginn und acht Tage nach Schluß derselben freie Fahrt auf den deutschen Eisenbahnen eingeräumt ward, läßt sich
mit dem Wortlaut jener Verfassungsbestimmung nur so vereinigen, daß man durch die jeweilige Feststellung
des Etats und durch die Aufnahme einer entsprechenden Etatsposition eine Abänderung des § 32 der Verfassung als vereinbart
zwischen den gesetzgebenden Faktoren des Reichs annimmt. Übrigens ist 1884 eine Beschränkung der Freikarten insofern eingetreten,
als dieselben nur für die Fahrt vom Wohnort des Abgeordneten nach Berlin
[* 54] gegeben werden und damit für
die in Berlin wohnhaften Abgeordneten insbesondere ganz in Wegfall gekommen sind.
Zu der deutschen Diätenfrage ist endlich infolge verschiedener Ausführungen des FürstenBismarck noch ein weiterer Streitpunkt
neuerdings hinzugekommen. Man nahm nämlich früher allgemein an, daß es trotz jener Verfassungsbestimmung dem Reichstagsabgeordneten
unbenommen sei, von Privatpersonen, namentlich von den Parteigenossen, Vergütungen für die ihm durch
sein Mandat erwachsenden Unkosten anzunehmen (sogen. Privat-, Parteidiäten). Die frühere deutsche Fortschrittspartei hatte
zu diesem Behuf einen Diätenfonds gebildet, aus welchem einzelne Abgeordnete solche Entschädigungen erhielten.
Der Fürst-Reichskanzler hat dies jedoch wiederholt als unzulässig bezeichnet. Man hat auch dagegen geltend
gemacht, daß ein solcher Abgeordneter leicht in ein gewisses Abhängigkeitsverhältnis der Parteileitung gegenüber kommen
könne. Jedenfalls kann nach jener Bestimmung der Reichsverfassung weder aus der Reichskasse noch aus einer andern öffentlichen
Kasse, Staats- oder Kommunalkasse, die Zahlung von an die Reichstagsmitglieder erfolgen, da eine solche Ausgabe als ungesetzlich
beanstandet werden müßte.
Wenn ferner, wie dies in Württemberg
[* 55] in Ansehung der Staatsbeamten der Fall, jemand die Annahme von Geschenken untersagt ist,
so würde er auch als Reichstagsabgeordneter solche Zuwendung von Privatdiäten nicht annehmen dürfen. Was aber im übrigen
die Annahme von Privatdiäten anbetrifft, so hat die Verfassung keinerlei Nachteile mit derselben verbunden;
sie hat sie weder mit Strafe noch mit Verlust des Mandats bedroht, so daß es völlig an einer Bestimmung fehlt, auf die man
solche Folgen gründen könnte. Übrigens hat man inEngland die Entgegennahme derartiger Zuwendungen seitens einzelner Parlamentarier
nicht beanstandet.
Was die deutschen Einzellandtage anbetrifft, so erhalten die Mitglieder der Ersten Kammer
(Herrenhaus)
in Preußen
[* 56] keine Diäten; dasselbe gilt für die Mitglieder der Kammer der Reichsräte in Bayern.
[* 57] In Sachsen
[* 58] bezieht sich die Diätenlosigkeit
nur auf diejenigen Mitglieder der Ersten Kammer, welche vermöge erblichen Rechts oder als Abgeordnete der Kapitel und der Universität
erscheinen. In Württemberg erhalten die standesherrlichen, die erblichen und die nicht in Stuttgart
[* 59] wohnenden
lebenslänglichen Mitglieder der Ersten Kammer nur dann Diäten, wenn sie darauf Anspruch machen, während in Hessen
[* 60] sich der Diätenbezug
auf diejenigen Mitglieder beschränkt, welche nicht durch die Geburt berufen sind, und deren Wohnsitz weiter als eine halbe
Stunde vom Orte der Versammlung entfernt ist.
Die Mitglieder der Zweiten Kammern und der Landtage mit Einkammersystem erhalten in allen deutschen Staaten Diäten. Eine Verschiedenheit
besteht hier nur rücksichtlich der am Orte der Versammlung wohnhaften Abgeordneten. Letztere erhalten in einigen Staaten (Braunschweig,
[* 61] Oldenburg,
[* 62] Meiningen
[* 63] und Altenburg)
[* 64] niedrigere, in Bayern, Sachsen, Baden
[* 65] und Hessen gar keine Diäten, während
in den übrigen Staaten ein solcher Unterschied nicht besteht. Eigentümlich ist endlich die Vorschrift der preußischen Verfassung
(Art. 85), welche auch in den Verfassungsurkunden einiger Kleinstaaten wiederkehrt, daß ein Verzicht auf die Diäten unzulässig
ist.
Während aber die Diäten der Abgeordneten in den deutschen Staaten sich in mäßigen Grenzen
[* 66] halten, wie sie
denn z. B. in Preußen (Gesetze vom und 15 Mk. pro Tag betragen, ist der Diätenbezug in manchen außerdeutschen
Staaten ein so hoher, daß, entgegen der deutschen Auffassung, die Stellung des Abgeordneten zu einer lukrativen Einnahmequelle
wird. In Frankreich erhält der Deputierte nach dem Gesetz vom 9000 Frank jährlich. Während
des Kaiserreichs stellten sich die Einkünfte noch höher.
In denVereinigten Staaten
[* 67] erhält der Abgeordnete 5000 Doll. für die Legislaturperiode, der Sprecher des Repräsentantenhauses
bezieht 8000 Doll. Abgesehen von England, werden in allen außerdeutschen Staaten mit Repräsentativverfassung
Diäten gezahlt. Auch die Mitglieder der Provinziallandtage, Kreistage u. dgl. beziehen Diäten Schöffen und Geschworne erhalten keine
Diäten, sondern nur Vergütung der Reisekosten.
Vgl. außer den Hand- und Lehrbüchern des Staatsrechts Milner, Zur Diätenfrage
(Tübing. 1874);
(griech.), Bund, s. v. w. Testament^[= # (lat.), im weitern Sinn s. v. w. letzter Wille, letztwillige Verfügung (Disposition), Verfügung ...] (Altes und Neues).
(griech.) heißt eine Tonfolge im Gegensatz zur chromatischen und enharmonischen, wenn sie sich überwiegend
durch Ganztonschritte bewegt. Das antike diatonische Tetrachord (e f g a) bestand aus einem Halbton und zwei Ganztönen, das
chromatische (e f fis a) aus zwei Halbtönen und einer kleinen Terz, das enharmonische (e eis f a) aus
zwei Vierteltönen und einer großen Terz. In unserm modernen Tonsystem ist der Begriff an die Skala der Stammtöne (ohne Versetzungszeichen)
gebunden, d. h. diatonisch sind die Ganzton- oder Halbtonfortschreitungen von einem Ton zu einem benachbarten dieser Skala, resp. von
oder zu einem von diesem durch ^ oder ^ etc. abgeleiteten; chromatisch sind
die Halbtonschritte von einem Ton zu einem auf derselben Stufe der Grundskala befindlichen und durch ^, ^ etc. unterschiedenen;
enharmonisch verschieden sind endlich Töne, die von zwei benachbarten oder eine Terz entfernten Tönen der Grundskala abgeleitet
sind, aber der Tonhöhe nach annähernd zusammenfallen u. im zwölfstufigen, gleichschwebend
temperierten System identifiziert werden:
^[img]
Die diatonischen Tonleitern bewegen sich ausnahmslos durch diatonische Schritte, so daß sie, abgesehen von den Versetzungszeichen,
das Bild eines gleichmäßigen Steigens oder Fallens bieten:
^[img]
Dagegen schaltet die durchweg in Halbtönen fortschreitende chromatische Tonleiter Zwischentöne ein, welche zum vorausgehenden
Ton im Verhältnis des chromatischen und zum folgenden in dem des diatonischen Halbtons stehen:
(griech.), römische, in der spätern Kaiserzeit fabrizierte Glasgefäße mit
dicken Wänden, deren obere Schicht derartig ausgeschliffen wurde, daß sich ein Netz von Glasstäben um den innern Kern bildete,
an welchem die Glasstäbe nur an einzelnen Stellen hafteten.
Die Diatreta wurden von Pantotsek in Böhmen
[* 71] nachgeahmt;
doch wandte er eine wesentlich andre Technik an, insofern er ein stellenweise doppelwandiges Gefäß
[* 72] herstellte, auf der äußern
Wandung die Zeichnung entwarf und das zwischen dem Muster stehende Glas
[* 73] durch Schleifen entfernte.
2) Porfirio, mexikan. Präsident, war bei dem Sturz des KaisersMaximilian von Mexiko beteiligt und befehligte einen der republikanischen
Heerhaufen, welche von Norden
[* 79] her gegen die Hauptstadt vordrangen. Er belagerte Puebla, während Maximilian in
Queretaro sich befand, schlug den kaiserlichen General Marquez, welcher von Mexiko aus zum Entsatz herbeieilte, und erstürmte Puebla.
Dann zog er vor Mexiko, wo er einen hartnäckigen Widerstand fand, so daß es ihm erst nach zweimonatlicher Belagerung, und
nachdem Marquez mit seinen Anhängern daraus entflohen war, gelang, die Stadt 21. Juni zur Kapitulation zu
zwingen.
Der ehrgeizige Sieger strebte nach der Präsidentschaft, trat 1871 als Rival des langjährigen PräsidentenJuarez auf, und als
dieser im Juli 1872 starb, versuchte Diaz einen Aufstand, fand jedoch wenig Anhang und sah sich zuletzt, als die meisten revolutionären
Führer die von dem interimistischen PräsidentenLerdo erlassene Generalamnestie annahmen, genötigt, diesem
seine Unterwerfung anzuzeigen und sich darein zu fügen, daß nicht er, sondern Lerdo zum definitiven Präsidenten gewählt
wurde. Er begab sich nach Nordamerika.
[* 80]
deEscobar, Narciso, span. Dichter, geb. zu Malaga,
[* 81] studierte in Granada
[* 82] die Rechtswissenschaft und erregte
schon frühzeitig durch sein poetisches und schriftstellerisches TalentAufmerksamkeit. Er beteiligte sich als Redakteur und
Mitarbeiter an mehreren angesehenen Zeitschriften und pflegte gleichzeitig verschiedene Gebiete der Poesie
mit demselben Erfolg. Nicht nur seine lyrischen Leistungen erfreuten sich großen Beifalls, auch seine Dramen, von denen besonders
»Un episodio morisco«, »Los jovenes del dia«, »Por un pensamiento«, »Por ella«, »El anillo de pelo«, »Dos maridos y una sposa«
und »Dos para una« Auszeichnung verdienen, haben auf der Bühne viel Glück gemacht. Sehr beliebt sind auch
die »Charakterbilder aus Madrid«, die er im Verein mit andern herausgegeben hat.
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