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einer Person oder Sache (Art Metonymie), wenn dieselbe, statt mit ihrem eignen Namen, nach einem andern Gegenstand, welcher mit ihr in Beziehung steht, benannt wird, z. B. »Bacchus« statt Wein, der »Corse« statt Napoleon etc.
einer Person oder Sache (Art Metonymie), wenn dieselbe, statt mit ihrem eignen Namen, nach einem andern Gegenstand, welcher mit ihr in Beziehung steht, benannt wird, z. B. »Bacchus« statt Wein, der »Corse« statt Napoleon etc.
(lat.), ein von einem Namen abgeleitetes Wort (vgl. Derivatum).
(lat.), der Nenner eines Bruches, im Gegensatz zum Numerator, dem Zähler.
(spr. dönóng), Dominique Vivant, franz. Maler und Kunstgelehrter, geb. zu Givry bei Châlon sur Saône, sollte die Rechte studieren, bildete sich aber zum gewandten Weltmann aus und war in kurzer Zeit der Liebling der vornehmen Gesellschaft in Paris. [* 2] Dies bahnte ihm den Weg zu Ludwig XV., der ihm die Aufsicht über eine Sammlung antiker Steine übergab. Die Gunst des Königs nutzte er aus, um als Gesandtschaftskavalier nach Petersburg [* 3] zu gehen. Nach Ludwigs Tod wurde er Gesandter bei der schweizerischen Eidgenossenschaft und benutzte seine Muße zu häufigen Besuchen in Ferney; aus dieser Zeit stammen mehrere von ihm gemalte Bildnisse Voltaires sowie das Bild: le déjeûner de Ferney.
Dann begleitete er den Grafen von Clermont d'Amboise, französischen Gesandten, nach Neapel, [* 4] wo er sieben Jahre blieb und zuletzt die Funktionen eines Geschäftsträgers besorgte. Hier beschloß er, sich dem Studium der Kunst zu widmen. Sein Lieblingsfach wurde die Kupferstecherei. Damals entstand des Abbé Saint-Non »Voyage pittoresque de Naples et de Sicile«, zu welcher Denon den Text lieferte. Bis zur französischen Revolution hielt er sich meist in Italien, [* 5] zuletzt in der Schweiz [* 6] auf.
Als er hier erfuhr, daß sein Name auf der Emigrantenliste stehe, eilte er nach Paris, wo der Maler David sich seiner annahm. Durch Robespierre, der dem gewandten Mann seine Gunst schenkte, erhielt Denon seine Güter wieder und ward von der Emigrantenliste gestrichen. Während der Revolution widmete er sich ausschließlich künstlerischer Thätigkeit, bis er sich mit Genehmigung Bonapartes der ägyptischen Expedition anschließen durfte. Er war in Ägypten [* 7] beschäftigt, die Gegenden, Baudenkmäler, Kriegsszenen und Schlachtenpläne zu zeichnen und so das Andenken jenes Zugs zu erhalten.
Nach Frankreich zurückgekehrt, schrieb er die »Voyage dans la Basse et la Haute Egypte« (Par. 1802, 2 Bde. mit Atlas). [* 8] Später ernannte ihn Napoleon I. zum Generaldirektor der Museen. Als solcher hatte Denon alle Kunstunternehmungen zu leiten, durch welche Napoleons Wirken verherrlicht werden sollte; namentlich wurde unter ihm die Vendômesäule errichtet. Als Direktor des Medaillenkabinetts ließ er viele Medaillen schlagen; in der ebenfalls unter ihm stehenden Porzellanfabrik zu Sèvres entstand das sogen. olympische Tafelgerät, welches Napoleon dem Kaiser Alexander I. zum Geschenk machte.
Noch wichtiger war der Anteil, den an Napoleons Kunsträubereien in Europa [* 9] hatte. Denon besorgte in den okkupierten Sammlungen die Auswahl dessen, was nach Paris wandern sollte, um im Musée Napoléon seinen Platz zu erhalten. Daher ward er nach dem Einzug der Verbündeten in Paris einige Zeit in Haft gehalten. Die Bourbonen ließen ihn anfangs in seinen Ämtern, entsetzten ihn aber nach den Hundert Tagen, weil er dem zurückkehrenden Kaiser zugeeilt war. Nach wie vor Mitglied des Instituts, zog er sich vom öffentlichen Leben zurück und starb in Paris. Die von ihm vorbereitete Herausgabe einer Beschreibung seiner reichen Kunstsammlung ward von seinem Neffen Amaury Duval besorgt unter dem Titel: »Monuments des arts du dessin chez les peuples, tant anciens que modernes, recueillis par etc., pour servir à l'histoire des arts« (Par. 1829, 4 Bde.).
Vgl. La Fizelière, L'œuvre originale de Vivant Denon (Par. 1872-73, 317 Blätter).
(franz., spr. -numāng), Entwickelung, Lösung eines Knotens, namentlich im Drama.
von neuem.
(lat.), der Zahn, in der Anatomie auch zahnartiger Fortsatz an Knochen. [* 10]
(lat.), s. Aräometer. ^[= (griech., "Flüssigkeitsmesser", Senkwage, Schwimmwage, Gravimeter), Instrument zur ...] [* 11]
(lat.), Dichtigkeit. ^[= die in der Raumeinheit enthaltene Masse eines Körpers. Die D. irgend eines festen oder flüssigen ...]
(franz., spr. dāng, »Zahn«),
in der Erdbeschreibung Bezeichnung für die schroffen, zackenförmigen Gipfel der Gebirge, welche sich namentlich bei steil aufgerichteten Schichten bilden, und zwar geschieht dies vorzugsweise bei größern Erhebungen, in welchen bei den geschichteten Gebirgsarten die Schichten seltener horizontal liegen und auch der zerstörende Einfluß der Atmosphäre größer ist. Synonym mit Dent sind die Bezeichnungen Pik, Aiguille, Horn, Kogel u. a. Ausgezeichnete Beispiele sind die 4364 m hohe Dent Blanche und die 3425 m hohen Dents de Veisivi im schweizerischen Kanton Wallis, [* 12] Dent du Midi (3185 m, s. Midi) und Dent de Morcles (2972 m) in den Berner Alpen, Dent de Brenlaire (2356 m) und Dent de Dy (1826 m) in den Freiburger Alpen und Dent du Nivolet oder Mont Margeriaz (1866 m) in den Savoyer Alpen. [* 13]
(lat.), Zahnlaute, s. Lautlehre. ^[= (Phonologie) zerfällt in zwei Teile: die Lautphysiologie und die Lautgeschichte. I. Die Lautphysiol ...]
s. Curius Dentatus. ^[= Manius, berühmter Römer aus plebejischem Geschlecht, ward 290 v. Chr. Konsul, schlug als solcher ...]
Marco, da Ravenna, ital. Kupferstecher, geboren um 1490, war ein Schüler oder Nachahmer von Marc Anton Raimondi und stach nach diesem, nach Giulio Romano u. a. etwa 70 Blätter, welche durch eine sorgfältige Technik hervorragend sind, aber in der Reinheit der Zeichnung hinter seinem Vorbild zurückbleiben.
Gleichwohl wurden seine Stiche oft für solche von Marcanton gehalten. Er soll 1527 bei der Einnahme Roms ums Leben gekommen sein.
Arbeit (Dentelure, franz.), ausgezackte Arbeit, Spitzen, Kanten etc.
(franz., spr. dangtähl, »Zähnchen«),
franz. Bezeichnung für geklöppelte Spitzen.
(lat.), die Zähne. ^[= # knochenähnliche Körper, welche in der Mundhöhle der Wirbeltiere an den Knochen ...] [* 14]
s. v. w. Zahnschnäbler. ^[= # (Enten, Lamellirostres), Familie der Vögel, meist gedrungen gebaute, schwerfällige Tiere mit ...]
(lat.), Zahnarzt, s. Zahnarzneikunde. ^[= ein Teil der Chirurgie, welcher sich mit dem Bau der Zähne im allgemeinen, mit der Pflege und ...]
(lat.), Zahndurchbruch, das Zahnen der Kinder.
Vgl. Zähne und Zahnen der Kinder.
(spr. dennt'n), Fabrikstadt in Lancashire (England), 7 km nordöstlich von Stockport, mit (1881) 7660 Einw.
(spr. dangtr'kastoh-), Gruppe an der Südostspitze von Neuguinea, bestehend aus den Inseln Goodenough, Fergusson, Welle und Normanby', zusammen 3140 qkm (57 QM.).
Sie wurden 1874 von Moresby aufgefunden und untersucht.
(franz., spr. dangtühr), Zahnwerk, Gebiß. ^[= # die Gesamtheit der Zähne eines Wirbeltiers in ihrer natürlichen Anordnung; im weitern Sinn ...]
Denudation, Entblößung.
(Denunciatio), im allgemeinen Meldung, Angabe, Anzeige jeder Art; im Strafprozeß die freiwillige, ohne vorherige Aufforderung erfolgte Benachrichtigung der Behörde von dem Vorhaben oder von der Verübung eines Verbrechens. Der Anzeigende ist der Denunziant, der durch die Anzeige Betroffene der Denunziat. Die Denunziation ist ihrer Form nach entweder eine schriftliche oder eine mündliche, eine öffentliche oder eine private, je ¶
nachdem sie von einem verpflichteten Beamten oder von einer Privatperson ausgeht, und zwar ist jedermann berechtigt, dem Gericht Anzeige von einem beabsichtigten oder begangenen Verbrechen zu machen, verpflichtet nur dann, wenn dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist. Eine wissentlich falsche Denunziation verpflichtet nicht bloß zur vollen Schadloshaltung des dadurch Benachteiligten, sondern wird überdies kriminell bestraft (s. Anzeige). Erscheint die Denunziation begründet, so wird daraufhin das Strafverfahren eingeleitet. Anonyme Denunziationen verpflichten zunächst nur zu solchen den Grund oder Ungrund der Anzeige aufklärenden Untersuchungshandlungen, welche für die Ehre der beschuldigten Person ohne Nachteil sind. Im gewöhnlichen Leben verbindet man übrigens mit dem Worte Denunziation nicht selten den Begriff des Gehässigen und Heimtückischen, indem man dabei eine aus Beweggründen niederer Art erfolgte Denunziation im Auge [* 16] hat.
(lat.), ankündigen;
jetzt nur noch in üblem Sinn: anzeigen, angeben.
russ. Münze, s. Deneschka. ^[= (Denga), russ. kupferne Scheidemünze, = ½ Kopeke.]
Hauptstadt des nordamerikan. Staats Colorado, in der Steppe am obern Platte, 25 km vom Fuß des Felsengebirges, 1585 m ü. M., erst 1858 gegründet, hob sich rasch mit dem Bau der Eisenbahn, hatte 1870 bereits 4759, 1880 aber 35,630 Einw. Denver, die »Queen City of the Plains« genannt, hat breite Straßen, eine Universität, eine Kathedrale, ein Rathaus und ein Opernhaus, 12 Schulen, 5 Banken, eine Münzstätte, Schmelz-, Eisen- und Stahlhütten, eine Maschinenbauwerkstätte, Fabriken für Herstellung von Fensterrahmen, Sägemühlen, Glashütten etc. Eine Wasserleitung [* 17] führt ihr das Wasser des Archer Sees zu, Dampfröhren erwärmen ihre Häuser, Pferdebahnen vermitteln den Verkehr, und das elektrische Licht erleuchtet die Straßen.
Bernhard Gottlieb, Pädagog, geb. zu Stuttgart, [* 18] studierte auf den Seminaren zu Denkendorf, Maulbronn und Tübingen [* 19] Theologie, war dann Erzieher in Frankfurt [* 20] a. M., Vikar an verschiedenen Orten, seit 1802 Pfarrer in Schaffhausen [* 21] und kehrte 1806 als Pfarrer zu Pleidelsheim nach Württemberg [* 22] zurück. Im J. 1811 als Inspektor des neuerrichteten Schullehrerseminars und zugleich als Diakonus nach Eßlingen [* 23] versetzt, erregte er durch seine praktisch-pädagogische Thätigkeit im Sinn Pestalozzis, dem er persönlich näher getreten war, die Aufmerksamkeit weiterer Kreise, [* 24] so daß ihm die nassauische Regierung 1817 den Auftrag erteilte, das dortige Schulwesen neu zu organisieren.
Bald darauf wurde er zum Direktor und ersten Lehrer des Seminars zu Eßlingen ernannt und erhielt gleichzeitig von seiner Regierung den Charakter als Professor, von der nassauischen den eines Oberschulrats. Im J. 1832 zum Prälaten erhoben, starb er Denzel hat wesentlich zur Ausbreitung der Pestalozzischen Ideen in Süddeutschland beigetragen. Unter seinen zahlreichen, heute wenig mehr gelesenen Schriften ragt hervor die »Einleitung in die Erziehungs- und Unterrichtslehre für Volksschullehrer« (2. u. 3. Aufl., Stuttg. 1825-39, 4 Bde.); vgl. ferner »Denzels Entwurf des Anschauungsunterrichts, praktisch ausgeführt von Wrage« (Altona [* 25] 1837-40, 2 Tle.; oft aufgelegt).
Franz Joseph, Architekt, geb. 1821 zu Lüttich, [* 26] zog mit seinem Vater, der dort Professor an der Universität war, infolge der Ereignisse von 1830 nach Würzburg, [* 27] machte hier auf der Universität seine Studien und ging dann auf die polytechnische Schule und die Akademie zu München. [* 28] Er trat in den Staatsdienst, erhielt 1854 eine Anstellung als Zivilbauingenieur bei der Regierung zu Regensburg [* 29] und wurde 1859 Dombaumeister für den Ausbau des gotischen Doms in Regensburg, eine Aufgabe, deren er sich in einem Zeitraum von zehn Jahren in glänzender Weise entledigte.
Die beiden herrlichen Türme wurden 1869 vollendet, das Querschiff 1872. Er wurde auch mit der Wiederherstellung und dem Ausbau der 1867 durch Brand zerstörten Domkirche und des Pfarrturms zu Frankfurt a. M. beauftragt, siedelte deshalb 1870 dorthin über und löste auch diese Aufgabe in befriedigendster Weise. Bedeutendere von ihm ausgeführte Bauwerke sind: das Badegebäude der Saline zu Kissingen, [* 30] das chemische Laboratorium der Universität Erlangen, [* 31] die Stadtpfarrkirche zu Burghausen, das städtische Archivgebäude zu Frankfurt a. M. und die Dreikönigskirche daselbst.
annŭénte oder favente oder juvante (lat.), mit Gottes Segen oder Hilfe.
consilium (lat.), bei Gott ist Rat. ^[= die Anleitung, welche man jemand gibt, damit er danach sein Benehmen in irgend einer Sache einrichte ...]
(v. lat. Deo dandum, »Gott zu geben«),
im Mittelalter ein Gut, das wegen eines verursachten Schadens, z. B. Tötung oder Verletzung eines Menschen, verwirkt war und dem Beschädigten oder dessen Erben oder dem Staat anheimfiel oder zu einem wohlthätigen Zweck verwendet werden mußte (daher der Name).
Das Deodánd ist aus dem mosaischen besonders in das englische Recht übergegangen, wo es sich in frühern Zeiten auch auf die Hinterlassenschaft der Selbstmörder, die dem Staat verfiel, bezog.
gratias (lat.), Gott sei Dank.
(spr. deóll, auch Bourg de Déols oder Bourg Dieu), Flecken im franz. Departement Indre, Arrondissement Châteauroux, 1 km nördlich von dieser Stadt, an der Indre, mit Ruinen einer Abtei (aus dem 10. Jahrh.), in welcher während ihres Aufenthalts in Frankreich die Päpste oft residierten, und (1876) 2334 Einw.
(lat.), entlasten;
Deoneration, Entlastung.
(grch.), Pflichtenlehre;
bei J. ^[Jeremy] Bentham (s. d.) Bezeichnung der Ethik oder Moralphilosophie.
Pseudonym, s. Luszczewska. ^[= (spr. luschtschéwska), Jadwiga, unter dem Namen bekannte poln. Dichterin, geboren im ...]
(lat.), Vergleich. ^[= (Transactio), Vertrag, vermöge dessen sich zwei Parteien über ungewisse oder streitige Ansprüche ...]
(franz., spr. -t'māng), Verteilung einer Sache auf mehrere, z. B. Departement des tailles, des quartiers etc., d. h. Verteilung der Steuern, der Quartiere unter das Militär etc.; dann s. v. w. Geschäftsbezirk, Fach oder Behörde, in welchem Sinn es namentlich gegenwärtig mit Ministerium gleich bedeutend gebraucht wird, z. B. das Departement der auswärtigen Angelegenheiten, das Finanzdepartement etc.; endlich Bezeichnung eines größern Bezirks bei der Einteilung eines Landes. In letzterm Sinn kam das Wort besonders in Aufnahme, als in Frankreich während der Revolution durch Beschluß vom die frühere Landeseinteilung in Provinzen abgeschafft und eine neue, in Departements, eingeführt wurde, die nach der Menschenzahl, dem Flächeninhalt und den direkten Steuern geregelt ward.
Hauptsächlich sollte durch die neue Einteilung dem alten, eingewurzelten Gegensatz der einzelnen Provinzen zu einander entgegengewirkt und größere Einheit der Verwaltung hergestellt werden. Die Ausführung besorgte der Abbé Sieyès. Anfangs wurde das Land in 83 Departements eingeteilt, die in der Folge durch die allmählichen Vergrößerungen des Reichs bis auf 140 sich vermehrten und nach der Restauration wieder auf 86 reduziert wurden. Die gegenwärtige Zahl derselben beträgt 87 (vor dem Krieg von 1870: 89) ¶
Jedes Departement zerfällt in Frankreich in Arrondissements, diese in Kantons und diese in Gemeinden (s. Frankreich). Man ahmte diese Einteilung im Königreich Italien und andern nach französischen Grundsätzen organisierten Staaten nach.
(lat.), verteilen;
Departition, Verteilung.
(lat.), abweiden, abfressen.
(lat.), verarmen, arm machen;
Depauperation, Verarmung.
(neulat.), Abnahme des Viehstandes.
(lat.), Kassendiebstahl;
depekulieren, eine öffentliche Kasse bestehlen.
(lat.), vertreiben, verstoßen.
(lat.), Abhängigkeit, Zubehör;
Dependenzen (Dependenzien), s. v. w. Pertinenzien;
dependieren, von einem abhängen, einem unterworfen sein;
dependént, abhängig.
(ital.), in der Kaufmannssprache s. v. w. etwas ins Buch Eingetragene durch Ausstreichen als nicht mehr geltend bezeichnen.
(franz., spr. -pāngs), Ausgabe, Aufwand;
depensieren, Aufwand machen.
(lat.), Einbuße.
(Depechen, franz., v. ital. dispaccio), amtliche Schreiben, welche zwischen dem Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten und den ihm unterstellten diplomatischen Agenten gewechselt werden; sie sind eigentlich von der einen Seite die fortlaufenden Ergänzungen der Instruktionen und von der andern Berichte. Fremden diplomatischen Agenten stellt man nicht Depeschen, sondern Noten zu. Den Namen haben die Depeschen von der Notwendigkeit ihrer schleunigen Besorgung. Im weitern Sinn versteht man unter Depeschen überhaupt Zufertigungen von Wichtigkeit, die durch Kuriere oder sonst auf schleunigem Weg befördert werden. Geheime Mitteilungen werden vielfach in Geheimschrift depeschiert (chiffrierte Depeschen). Mit Rücksicht auf die schnelle Beförderung hat man den Namen der Depeschen schlechtweg auf die Telegramme übertragen (telegraphische Depeschen); daher depeschieren, eilig befördern, absenden (besonders Telegramme).
(franz., spr. -pöp-), entvölkern, veröden.
(lat.-griech.), bei den alten Chemikern die Abscheidung des Wassers aus einer sauren oder spirituösen Flüssigkeit, also s. v. w. konzentrieren;
Dephlegmatoren, s. Destillation. [* 33]
(griech.), unentzündlich, unbrennbar.
(griech.), nach der Stahlschen Theorie einen Körper seines Phlogistons (s. d.) berauben, d. h. ihn oxydieren, verbrennen.
(lat.), enthaaren, einen rupfen, ihm das Seinige nehmen;
Depilation, Enthaarung;
Depilatorium, Enthaarungsmittel, s. Haare. [* 34]
(lat.), abmalen, schildern.
(franz., spr. -plaß'māng), die von einem Schiffe [* 35] verdrängte Wassermenge, s. Schiff. [* 36]
[* 37] (franz., spr. -ßie-), etwas von seinem Platz fortrücken;
jemand seines Amtes entsetzen;
deplaciert, am unrechten Ort, übel angebracht.
(Verdrängungsmethode), s. Auslaugen. ^[= (Ausziehen, Extrahieren), techn. Operation, bei welcher die in einer Substanz enthaltenen löslichen ...]
(franz., spr. -pläsāngs), Abneigung, Widerwille;
deplaisant, unangenehm, mißliebig.
(franz., spr. -pläsihr), Unlust, Mißvergnügen.
(lat.), ebnen.
plano (lat.), obenhin, kurzweg, ohne Umstände.
(lat.), verpflanzen, versetzen;
Deplantation, Verpflanzung.
(lat.), bejammernswert.
(franz., spr. -plŏaji-, »ausbreiten, entfalten«) bedeutet im Militärwesen s. v. w. aufmarschieren, insbesondere aus der geschlossenen Kolonne in die Linie übergehen. Beim Deployieren hält die Tetenabteilung, wodurch es sich vom Aufmarsch (s. d.) unterscheidet. Bei Übungen deployiert die Infanterie durch einen Flankenmarsch, im Gefecht marschiert sie auf das Kommando »Deployiert, marsch, marsch!« im Laufschritt auf kürzestem Weg in Linie auf, um eine längere Feuerlinie zu erlangen. Bei Kavallerie und Artillerie ist Deployieren ein Abschwenken mit Zügen und ein Wiedereinschwenken der Züge hinter ihrem Platz in der Fronte; bei beiden Waffen [* 38] ist das Deployieren jetzt außer Gebrauch.
(lat.), der Polarisation [* 39] berauben;
Depolarisation, Entziehung der Polarisation.
(lat.), nach herkömmlichem Ausdruck der griechisch-lat. Grammatik ein Zeitwort in Leideform, aber die Bedeutung des Leidens »ablegend«.
Man nahm z. B. an, daß sequitur (»folgt«) auf eine Bedeutung wie ducitur (»wird geführt«) zurückgehe.
(lat.), etwas ab-, niederlegen, aussagen;
in Verwahrung geben.
Deponént, der etwas niederlegt (s. Depositum);
auch der Sachverständige oder Zeuge, der vor einer Behörde etwas aussagt.
(lat.), der Volksgunst berauben.
(lat.), Entvölkerung. ^[= Abnahme der Bevölkerung (s. d.).]
(franz.), Kursabschlag, beim Prolongationsgeschäft Gegensatz zu Report oder Kursaufschlag (s. Banken und Börse).
Deport ist die Kursdifferenz, die der Stückeleiher beim Rückkauf weniger zahlt.
Der Deport ist abhängig von dem Zinssatz für kurze Darlehen, der zur Zeit herrscht, und demjenigen Zins, den man durch den Ankauf des in Prolongation genommenen Papiers erzielt.
Papiere, deren laufender Zins hoch ist, bedingen daher bei der Prolongation einen Deport, während diejenigen mit hohem laufenden Zins gleichzeitig nur mit einem Report prolongiert werden.
(lat., »Wegführung«),
diejenige Art der Verbannung, wobei der Bestrafte an einen bestimmten Ort verwiesen und mehr oder minder in seiner Freiheit beschränkt wird. Diese unter den ersten römischen Kaisern aufgekommene Art des Exils bestand darin, daß nicht ein allgemeiner Bann ausgesprochen (aquae et ignis interdictio), sondern eine Stadt oder bestimmte Insel (deportatio in insulam), die wenigstens 50,000 Schritt (10 geogr. Meilen) vom festen Land entfernt liegen mußte, auch nicht Kos, Rhodus, Lesbos oder Sardinien [* 40] sein durfte, oder sonst ein entlegener, meist überseeischer Ort dem Verurteilten als Aufenthaltsort angewiesen wurde.
Die Kaiser pflegten anfangs zur aquae et ignis interdictio oft auch noch Deportation zu verfügen, gleichsam als höhern Grad der Verbannung, während in andern Fällen dem Verbannten die Wahl seines Aufenthaltsorts überlassen blieb. Der zur Deportation Verurteilte erlitt capitis deminutio media (s. Capitis deminutio), und in der Regel war mit der Deportation auch Konfiskation verbunden; ja, nach dem Tode des Deportierten fielen die etwa von neuem erworbenen Güter dem Fiskus anheim. Von den neuern Staaten sind es Rußland, England und Frankreich, die besondere Systeme dieser Strafart ausgebildet haben. In Rußland steht die Strafe der Deportation nach Sibirien auf die verschiedensten Verbrechen, und zwar gibt es fünf Grade derselben: Aufenthalt in einer Stadt, Dienst in einem sibirischen Bataillon, Kolonisation, Arbeit in den Bergwerken, Einreihung in die Arrestantenkompanien. Durch den ersten Strafgrad verliert der Bestrafte ¶
keins seiner bürgerlichen Rechte, darf sich nach seinem Gefallen beschäftigen und sich in einem bestimmten Umkreis frei bewegen. Doch steht er unter der Aufsicht des Bürgermeisters, der auch die Briefe einsieht, welche der Verbannte in die Heimat schreibt. Unter dieser Klasse befinden sich die meisten der wegen politischer Vergehen Verurteilten. Der den Bataillonen zugeteilte Verbannte steht unter einer strengen Disziplin, hat aber ebenfalls die Vergünstigung, unter der Aufsicht seiner Vorgesetzten Briefe in die Heimat schreiben und solche von daher empfangen zu dürfen.
Auch erhält der Verurteilte, wenn ihm seinem Stand nach keine Arbeit zugemutet werden kann und er mittellos ist, von der Regierung ein Jahrgeld. Die dritte Klasse, die der Kolonisten (Poselentzi), entrichtet in den ersten drei Jahren keine Abgabe, in den folgenden sieben Jahren nur die Hälfte, und erst nach Verlauf von zehn Jahren ist sie denselben Auflagen unterworfen wie die Kronbauern, erlangt aber auch dieselben Rechte. Die vierte Klasse, die der Bergwerksarbeiter, ist rechtlos und steht vollständig außer dem Gesetz.
Die anstrengende Arbeit, schlechte Kost und üble Behandlung machen dem Leben dieser Elenden ein baldiges Ende. Die fünfte Klasse, die der Arrestantenkompanien, wird in den Zuchthäusern zu den niedrigsten und entehrendsten Arbeiten gebraucht, geht fortwährend in Ketten und trägt den Kopf halb geschoren. Der Verbrecher kann durch gutes Betragen von einer Klasse zur andern aufrücken, bis er als Kolonist zu einem Wohlsein gelangt, das größer ist, als das der frühern Leibeignen Rußlands.
Durch die Thätigkeit dieser Menschenklasse gewinnt der Staat für seine nordasiatischen Besitzungen die Kräfte, deren er bedarf, um die Schätze jenes Landes auszubeuten. Für Sibirien sind die Deportierten nicht die Geisel, die sie für andre Länder werden, obgleich es auch hier nicht an übeln Erscheinungen fehlt. Das französische Strafgesetzbuch (Code pénal) vom führte die Deportation als schwere und infamierende Strafe an dritter Stelle nächst der Todesstrafe und der Verurteilung zu lebenslänglicher Zwangsarbeit auf.
Während der Kriege des ersten Kaiserreichs hinderte jedoch die Unterbrechung des Verkehrs mit den Kolonien die Ausführung der Deportation, und an die Stelle derselben trat lebenslängliche Detention des Verurteilten im Inland. Bei der Revision des Code pénal 1832 wurde dieser thatsächliche Zustand, welcher bis dahin fortbestanden hatte, zu einem rechtlichen gestaltet. Die Deportation nach den Kolonien wurde indessen durch Gesetz vom wieder in das Strafsystem aufgenommen, und zwar unterschied man nunmehr zwischen Deportation ersten und zweiten Grades.
Die erstere wird an einem sicher umschlossenen überseeischen Orte (dans une enceinte fortifiée) verbüßt. Hierzu war das Thal [* 42] von Waitahu auf der im Markesasarchipel gelegenen Insel Tahuata bestimmt. Die Déportation simple, bei mildernden Umständen und geringern Verbrechen anwendbar, sollte auf der Insel Nukahiwa vollstreckt werden. Die Sträflinge sollten nicht der strengen Aufsicht unterliegen wie bei der Deportation ersten Grades. Indessen wurde die Deportation nach Algerien [* 43] und später nach Guayana (Hauptstadt Cayenne) vorgezogen.
Verschiedene Dekrete dehnten die Strafe aus, welche namentlich auch auf politische Verbrechen Anwendung fand. Die Nebenstrafe des bürgerlichen Todes dagegen, welche bis dahin mit der Deportation verbunden gewesen war, wurde durch das Deportationsgesetz vom beseitigt. Was aber die Sache für Frankreich so unklar und schwierig machte, ist der Umstand, daß neben der Deportation als Strafe noch die sogen. Transportation als eine Maßregel der allgemeinen Sicherheit gehandhabt und nicht selten gemißbraucht ward.
Man verstand darunter die Wegsendung politisch verdächtiger und der Sicherheit gefährlicher Individuen. Endlich wurden auch gemeine Verbrecher transportiert, um die Strafe der Zwangsarbeit in französischen Kolonien zu verbüßen. Durch Dekret vom wurde Neukaledonien [* 44] zum Vollstreckungsort für die Transportation bestimmt. Inzwischen hatte ein Gesetz vom die Deportationsstrafe für alle Transportierten angedroht, welche eigenmächtig nach Frankreich zurückkehren würden.
Der Aufstand der Kommune 1871 ließ die Deportation als politische Strafe wieder aufleben. Das Gesetz vom bezeichnete Neukaledonien als Deportationsort. Dazu kamen verschiedene Ausführungsbestimmungen, namentlich die Anordnung, daß bei der einfachen Deportation der Deportierte einen Erlaubnisschein zu gewerblicher und landwirtschaftlicher Thätigkeit, zunächst nur provisorisch, nach fünf Jahren aber definitiv, erhält. Neuerdings hat man die Deportation als Strafe gegen rückfällige Verbrecher sanktioniert.
Der Deportierte kann jedoch nach sechsjähriger Abwesenheit in die Heimat zurückkehren, wenn er sich über gute Führung, über Dienste, [* 45] welche er der Kolonie erwiesen, und über die nötigen Subsistenzmittel ausweisen kann. Die Deportation ist über jedes Individuum zu verhängen, welches innerhalb des Zeitraums von zehn Jahren, in welcher Zeit die Strafjahre nicht mit inbegriffen sind, zwei Verurteilungen zu Zwangsarbeit oder Zuchthaus erlitten oder neben Einer solchen Strafe wegen schwerer Verbrechen zu Gefängnis oder zu mehr als drei Monaten Einschließung wegen Diebstahls, Betrugs, Unterschlagung, Vergehens gegen die Sittlichkeit, wegen Vagabondierens, Bettelns oder Arbeitsscheu zweimal verurteilt worden ist, endlich auch gegen jeden, der vier Verurteilungen zu Gefängnis wegen qualifizierter Verbrechen oder zu einer längern Einschließung wegen der vorgenannten strafbaren Handlungen erlitten hat.
Unter Umständen kann auch nach sieben Verurteilungen die Deportation erfolgen, wenn nur zwei davon wegen solcher Verbrechen und Vergehen und auf mehr als drei Monate erfolgt sind. In England wurde durch das unter Elisabeth gegebene Gesetz zuerst Verbannung als Strafe für Gauner und Vagabunden festgesetzt, aber darin kein Verbannungsort besonders angegeben. Der Gebrauch, Verbrecher nach den britisch-nordamerikanischen Kolonien zu transportieren, datiert von Jakobs I. Regierung, von 1619, her. Da jedoch bei Ausführung dieses Systems große Mißbräuche einrissen, so wurde im vierten Regierungsjahr Georgs I. die Deportation nach Nordamerika [* 46] durch eine Parlamentsakte geregelt. Da damals Kanada noch den Franzosen gehörte, so waren Neuengland und andre Provinzen der jetzigen nordamerikanischen Union und außerdem auch wohl die britisch-westindischen Kolonien die einzigen Länder, nach denen die im britischen Reich zur Deportation verurteilten Verbrecher gebracht werden konnten.
Nachdem sich aber die erstgenannten Kolonien vom Mutterland losgerissen hatten, wurde Neusüdwales in Australien [* 47] als Verbannungsort gewählt, welches alle Vorteile, die anderwärts fehlten, zu vereinigen schien. Die Hauptzwecke der britischen Regierung bei der Gründung der Kolonie von Neusüdwales waren folgende: das Mutterland von der Plage einer täglich zunehmenden Anhäufung von Verbrechern in den Gefängnissen und Zuchthäusern zu befreien;
einen passenden Ort für die sichere Bewachung und die Bestrafung dieser Verbrecher wie auch für deren spätere und allmähliche Besserung zu ¶
haben und eine britische Kolonie aus den allmählich gebesserten Verbrechern und den Familien freier Auswanderer, die von Zeit zu Zeit sich veranlaßt sehen möchten, in dem neuentdeckten Land sich anzusiedeln, zu bilden. Später wurden Strafkolonien in Tasmania und Westaustralien errichtet, bis 1858 die Deportation als Strafmittel vollständig beseitigt ward.
Vgl. v. Holtzendorff, Die Deportation als Strafmittel (Leipz. 1859);
d'Haussonville, Les établissements pénitentiaires en France et aux colonies (Par. 1875);
Bertheau, De la transportation des récidivistes incorrigibles (das. 1882).
(lat.), beim Hinterlegungsvertrag derjenige, welcher eine Sache zur Aufbewahrung entgegennimmt;
auch der Beamte, welcher zur Annahme von Depositen (s. d.) bestellt und ermächtigt ist, sowie der Bankier, welcher Geld und Wertsachen zum Depositum empfängt (s. Hinterlegung).
(Deposĭta, lat.), hinterlegte Sachen, namentlich Gelder (Depositengelder) und sonstige Wertobjekte, welche bei einer amtlichen Stelle, einem Bankier oder bei einer Depositenbank (s. d.) hinterlegt sind.
Das von einem Bankgeschäft über die hinterlegten Gelder eröffnete Konto wird Depositen- (Deposito-) Konto genannt.
Die Bescheinigung über eine stattgehabte Hinterlegung (s. d.) heißt Depositen- (Deposital-, Depot-) Schein.
Öffentliche Kassen, welche zur Entgegennahme von Depositen bestimmt sind, werden Depositenkassen genannt (s. Hinterlegung).
s. Banken, ^[= Institute zur Vermittelung des Geldverkehrs, welche einem zweifachen Zweck dienen können. Entweder ...] besonders S. 324.
(lat.), Hinterlegung, insbesondere die Hinterlegung von Wertobjekten bei einer Bank (Depositenbank), bei einem Kaufmann oder bei einer Behörde, nach Maßgabe der hierüber vorhandenen gesetzlichen Vorschriften (Deposital-, Hinterlegungsordnungen). Die über die erfolgte Deposition ausgestellte Bescheinigung heißt Depositen- (Depositions-, Depot-) Schein (s. Hinterlegung). Auch die Aussage einer Person vor einer Behörde, insbesondere die Vernehmlassung eines Zeugen oder Sachverständigen, wird Deposition genannt. Im Kirchenrecht versteht man unter Deposition die Absetzung eines Geistlichen, wobei derselbe des Amtes und der Anstellungsfähigkeit für alle Zeiten verlustig geht. Vgl. auch Pennalismus.
(lat.), s. v. w. Deponent, auch Beamter, welcher Depositen entgegennimmt (s. Hinterlegung).
(lat.), Ort zum Aufbewahren;
das Lokal zur Aufbewahrung von Depositen (s. d.);
Archiv, in welchem Akten und andre wichtige Dokumente aufbewahrt sind;
s. Depotwechsel. ^[= (Deckungs-, Deposito-, Kautionswechsel), der einem Gläubiger zur Sicherung einer bereits bestehende ...]
(lat.), eine hinterlegte (deponierte) Sache;
dann der Hinterlegungsvertrag (s. Hinterlegung).
(franz.), einen aus dem Besitz setzen;
einen Fürsten aus seinem Reich verdrängen, entthronen;
daher Depossedierte, Bezeichnung für die Monarchen, welche 1859 und 1861 in Italien ihre Länder verloren, ebenso für die deutschen Fürsten, welche 1866 infolge der preußischen Annexionen der Regierung entsetzt wurden.
Die depossedierten Fürsten und ihre Familien behalten die monarchischen Ehrenrechte, Titel und Prädikate bei sowie das Recht der Ebenbürtigkeit mit den regierenden Häusern.
(franz.), einen von einem Posten, einer Position, verdrängen.
(franz., spr. -poh), überhaupt eine »Niederlage«, besonders von materiellen Streitmitteln, Geschütz, Munition, Montierungsstücken, Belagerungsbedürfnissen und ähnlichen Vorräten (daher die Ausdrücke Artillerie-, Batterie-, Traindepot etc.); dann eine Abteilung Truppen, die man nicht mit ins Feld nimmt, sondern die zur Ausbildung des Ersatzes etc. in den Garnisonen zurückbleibt. Solche Abteilungen heißen, je nach ihrer Stärke, [* 49] Depotkompanien, Depotbataillone. In fremden Heeren, Österreich, [* 50] Frankreich etc., sind diese Depots schon im Frieden vorhanden, in Deutschland [* 51] werden dafür Ersatztruppen erst bei der Mobilmachung aufgestellt. S. Remontedepots. - Im Handel ist Depot die Niederlage von Waren, Wertpapieren bei andern. In Depot geben heißt bei jemand in Verwahrung geben, ein Depot errichten ein beständiges Kommissionslager halten. Sind im Bankverkehr Wertpapiere in Depot gegeben, so gelten sie als Pfand, sobald der Deponent Schuldner des Depositars wird. Offene und verschlossene Depots, s. v. w. offene und verschlossene Depositen (vgl. Banken, S. 324).
de la guerre (franz., spr. depoh d'la gähr), im franz. Kriegsministerium das 1688 von Louvois als Sammelstelle für alle auf Kriegswissenschaften und Kriegsgeschichte bezüglichen Schriften gegründete Institut, wurde 1761 von Paris nach Versailles [* 52] verlegt und durch Zuteilung des Dépôt des cartes et plans vergrößert, kam aber 1791 nach Paris mit den ausgedehntesten Befugnissen zurück. 1793 ward ihm auf Befehl des Konvents die berühmte Karte Frankreichs von Cassini zur Vollendung und wenig später eine Sammlung von 10,000 Karten überwiesen, unter denen sich seltene Exemplare aus ältester Zeit befinden.
Das Dépôt de la guerre besitzt auch eine reiche Sammlung von Schriften militärischen und geographischen Inhalts sowie die Akten und Denkschriften aus den Kriegen der Republik und des ersten Kaiserreichs. Die beste Leistung des Dépôt de la guerre ist die 1817 auf Grund neuer Vermessungen im Maßstab [* 53] von 1:80,000 begonnene Karte von Frankreich, die erst 1875 vollendet wurde. Die im Handel erscheinenden sogen. 1-Frankblätter sind durch Umdruck vom Kupferstich auf Stein übertragen. Ein Teil der Karten wird im D. selbst, der andre in Privatanstalten gedruckt.
Die Gesamtproduktion belief sich 1875 auf 524,204 Blätter. Gegenwärtig bildet das Dépôt de la guerre das fünfte Büreau des État-major général des Kriegsministers und zerfällt in zwei Sektionen, von denen die erste alles auf die Aufnahme und Veröffentlichung von Karten Bezügliche bearbeitet und Werkstätten für Kupferstich, Photographie, Heliogravüre etc. besitzt, während die zweite Sektion Kriegsgeschichte und Militärstatistik bearbeitet. Unter Leitung des Generals de Vault hat das Dépôt de la guerre die Geschichte der 1677-1763 geführten Kriege Frankreichs in 125 Bänden veröffentlicht. - Ähnlich wie in Frankreich besteht auch in Belgien [* 54] ein Dépôt de la guerre zu demselben Zweck.
Vgl. Ney, Histoire de la carte de l'état-major (Par. 1877);
Rouby, La cartographie au d. (das. 1878).
(neulat.), entkräften, schwächen.
Festungen, welche wesentlich zur Herstellung und Lagerung von Kriegsmaterial benutzt werden.
(Deckungs-, Deposito-, Kautionswechsel), der einem Gläubiger zur Sicherung einer bereits bestehenden oder einer künftigen Forderung übergebene Wechsel. Letzteres ist namentlich im Kontokorrentverkehr üblich, während, was den erstern Fall anbetrifft, zumeist zur Sicherung von ¶
Darlehns- oder Depositalforderungen Depotwechsel gegeben werden. Ein solcher Wechsel, meist ein eigner Wechsel, ist allerdings zunächst nicht zur Weiterbegebung bestimmt, sondern vielmehr zur Hinterlegung bei dem ersten Empfänger, zu dessen Sicherung er dienen soll, solange das Kontokorrentverhältnis oder die Forderung besteht. Der Umstand, daß es sich um einen Depotwechsel handelt, schließt jedoch an und für sich die wechselmäßige Begebung desselben nicht aus, selbst dann nicht, wenn der Wechsel in seinem Kontext oder in der Überschrift ausdrücklich als Depotwechsel bezeichnet ist.
Die in kaufmännischen Kreisen vielfach verbreitete gegenteilige Annahme ist nicht richtig, wenn auch der Depotwechsel seiner Bestimmung nach nur ein Sicherungsmittel sein, so daß der Empfänger von dem Depotwechsel nur dann Gebrauch machen soll, wenn der Aussteller oder der Acceptant seiner Hauptverbindlichkeit nicht nachkommt. Übrigens werden die Depotwechsel nicht selten durch die Klausel »nicht an Order« ausdrücklich als Rektawechsel bezeichnet, d. h. von der Begebbarkeit ausgeschlossen.
(franz., spr. -puji-), plündern, berauben.
Ludwig, Komponist und Dirigent, geb. zu Alverdissen (Lippe), [* 56] studierte in Detmold [* 57] Violin- und Klavierspiel sowie Komposition und ließ sich 1857, nachdem er unter Leitung Marxsens in Altona und Lobes in Leipzig [* 58] seine Studien abgeschlossen, in Hamburg [* 59] als Musiklehrer nieder. Hier an die Spitze eines Gesangvereins berufen, zeichnete er sich bald als Dirigent so sehr aus, daß ihm die größten Aufgaben übertragen wurden, namentlich Aufführungen Händelscher Oratorien in der Michaeliskirche, welche zu den Glanzpunkten des Hamburger Musiklebens der letzten Dezennien gehören.
Nach größern Reisen übernahm Deppe 1871 die Leitung der Berliner [* 60] Symphoniekapelle, gab dieselbe jedoch nach Jahresfrist wieder auf, um seine Thätigkeit vorwiegend größern Oratorienaufführungen sowie dem Unterricht zuzuwenden. Daneben hat er sich als Dirigent der 1876 ins Leben gerufenen schlesischen Musikfeste verdient gemacht. Unter seinen Kompositionen sind hervorzuheben: die Ouvertüren zu »Zriny« und »Don Karlos«, eine Symphonie in F und Chorlieder. Auch hat Deppe durch seine Instrumentierung mehrerer Händelscher Oratorien die richtige Würdigung dieses Meisters wesentlich gefördert.
Georg Bernhard, deutsch-franz. Geschichtschreiber, geb. zu Münster, [* 61] begleitete 1803 einen französischen Emigranten nach Frankreich, wo er in Paris anfangs als Lehrer an einigen Erziehungsanstalten Anstellung fand, dann die neuern Sprachen studierte und für französische und deutsche Zeitschriften Beiträge lieferte. Er starb in Paris, seit 1827 in Frankreich naturalisiert. Von seinen Schriften sind hervorzuheben: »Merveilles et beautés de la nature en France« (Par. 1811; 9. Aufl., das. 1845);
»Les soirées d'hiver« (3. Aufl. 1833; deutsch, Krefeld [* 62] 1831);
»Voyages d'un étudiant dans les cinq parties du monde« (1822, 2 Tle.);
»La Grèce« (1823, 4 Bde.);
»La Suisse« (2. Aufl. 1824, 4 Bde.);
»Histoire des expéditions maritimes des Normands et de leur établissement en France au X. siècle« (1826, 2 Bde.; 2. Aufl. 1844; deutsch, Hamb. 1829);
»Histoire du commerce entre l'Europe et le Levant depuis les croisades jusqu'à la fondation des colonies d'Amérique« (1832, 2 Bde.);
»Erinnerungen aus dem Leben eines Deutschen zu Paris« (Leipz. 1832);
»Les juifs dans le moyen-âge« (1834, neue Ausg. 1844; deutsch, Stuttg. 1834);
»Geschichte des Kriegs der Münsterer und Kölner [* 63] gegen Holland 1672-74« (Münst. 1840).
Er setzte auch Liquets »Histoire de la Normandie« (Rouen [* 64] 1835, 2 Bde.) fort und bearbeitete für die Sammlung historischer Dokumente die ältesten Statuten der Handwerke der Stadt Paris (1837) und eine Zusammenstellung der wichtigsten auf die Staatsverwaltung Ludwigs XIV. bezüglichen Aktenstücke (1850-55, 4 Bde.). Seine zuerst 1817 erschienene »Sammlung spanischer Romanzen« erschien in zweiter Auflage unter dem Titel: »Romancero castellano« (Leipz. 1844, 2 Bde.; Bd. 3 von F. Wolf, 1846).
(lat.), berauben, plündern;
Deprädation, Beraubung, Plünderung. ^[= im Krieg die Beraubung der feindlichen Landesbewohner, besonders durch offenes Ausräumen der ...]
(lat.), verschlechtern, verderben;
auch schlechter werden;
Depravation, Verschlechterung.
(lat.), Ergreifung, Festnehmung eines Verbrechers. Deprehensionis forum ist im Strafprozeß der Gerichtsstand des Ortes der Ergreifung oder der Betretung des Verbrechers. Nach gemeinem Recht konkurrierte dieser Gerichtsstand mit dem Gerichtsstand des Wohn- oder Aufenthaltsorts des Verbrechers (forum domicilii) sowie mit dem Gerichtsstand des begangenen Verbrechens (forum delicti), d. h. die Untersuchung und Bestrafung eines Verbrechers konnte ebenso gut von dem Gericht, in dessen Sprengel der Verbrecher ergriffen, wie von dem Gericht, in dessen Sprengel die That verübt wurde, oder auch von dem Gericht des Wohnorts des Verbrechers beansprucht werden. Die deutsche Strafprozeßordnung (§ 9) erklärt das Gericht, in dessen Bezirk der Beschuldigte ergriffen wurde, dann für zuständig, wenn die strafbare Handlung im Ausland begangen worden und ein sonstiger Gerichtsstand nicht begründet ist. Dasselbe gilt für den Fall, wenn die strafbare Handlung zwar im Inland begangen, jedoch weder der Gerichtsstand der begangenen That noch derjenige des Wohnorts ermittelt ist.
(lat. Deprecatio injuriae, »Abbitte«),
eine dem deutschen Recht eigentümliche beschämende Privatstrafe, auf welche früher bei Ehrverletzungen, entweder allein oder neben einer Geldstrafe oder einer Ehrenerklärung und Widerruf, erkannt werden konnte (s. Abbitte). - In der Rhetorik ist Deprekation die [* 55] Figur, wobei der Redner, statt mit Gründen zu wirken, sich bittweise an die Richter oder andern Zuhörer wendet. - In der Dogmatik versteht man darunter Fürbitte Christi für die Gläubigen bei Gott.
(mittellat.), das bei einer Schenkung an Klöster und Kirchen von dem Schenkenden reservierte Anrecht auf die Einkünfte zeit seines Lebens;
s. Motten. ^[= (Schaben, Tineïna), Familie aus der Ordnung der Schmetterlinge, kleine, oft sehr kleine Falter ...]
[* 66] (lat.), in der Astronomie [* 67] s. v. w. negative Höhe, d. h. die unter den Horizont [* 68] fortgesetzte Verlängerung [* 69] eines Höhenkreises. Von einem Stern, der 10° unter dem Horizont steht, sagt man, seine Depression betrage 10°. Unter Depression des Horizonts (Kimmtiefe) versteht man den Winkel, [* 70] den die von dem Auge eines in einiger Höhe über dem Meeresspiegel befindlichen Beobachters aus nach dem scheinbaren Horizont gezogene gerade Linie mit der horizontalen Ebene einschließt. Diese Depression kommt namentlich bei Höhenbeobachtungen zur See in Betracht, weil hier der scheinbare Horizont als Anfang für die Höhe genommen werden muß, da die schwankende Bewegung des Schiffs die Anwendung des Niveaus nicht gestattet. Durch die Depression wird die Höhe eines Sterns vergrößert. - In der Physik heißt Depression die Senkung des Flüssigkeitsspiegels in Haarröhrchen, welche ¶