großes Aufsehen machte, und ließ sodann einen
Band
[* 2] kleiner
Erzählungen: »Phantazy« (1837),
und den
Roman
»De leeuw van Vlaenderen«
(1838), der die goldene
Sporenschlacht verherrlicht, nachfolgen. Auf Verwendung des Malers
Wappers erhielt er 1840 eine königliche
Unterstützung und wurde ein Jahr später zum
Sekretär
[* 3] der
Kunstakademie zu
Antwerpen
[* 4] ernannt. Mit dem
kleinen
Buch
»Hoe men schilder wordt« (1843) begann nun die
Reihe jener köstlichen kleinen
Geschichten und Schilderungen aus
dem vlämischen
Stillleben, welche seinen
Namen in ganz
Europa
[* 5] bekannt und beliebt machten, und von denen »Siska van Roosemael«
(1844),
»De arme edelman« (1851) und »Het
geluk van ryk te zyn« (»Das
Glück, reich zu sein«, 1855) als wahre Meisterwerke hervorzuheben sind. Conscience hatte inzwischen 1845 den
Titel eines aggregierten
Professors an der
GenterUniversität erhalten, schied 1854 aus seiner
Stellung an der
Akademie und lebte
als Privatmann in
Antwerpen, bis er 1857 zum Kreiskommissar in
Courtrai ernannt ward. Seit 1866 Aufseher
des
MuséeWiertz in
Brüssel,
[* 6] starb er daselbst. Im
August d. J. war ihm zu
Antwerpen ein Denkmal errichtet worden.
Von seinen Werken sind noch zu nennen: »De blinde
Rosa« (1850),
»Benjamin van Vlaenderen« (1880) u. a. Auch eine illustrierte
»Geschiedenis van
Belgien«
[* 7]
(Antwerp. 1845; deutsch von
Wolff, Leipz. 1847) hat Conscience veröffentlicht. Eine Gesamtausgabe seiner
Werke erschien
Antwerpen 1867-80 in 10
Bänden, eine deutsche Übersetzung derselben
Münster
[* 8] 1846-84 in 75 Bändchen.
(franz., spr. kongssäj, lat.
Consilium), eigentlich s. v. w.
Rat, Ratschlag;
Rat(geber);
Ratsversammlung;
dann s. v. w.
Geheimer Rat
oder Ministerkonferenz (Ministerkonseil);
Benennung, welche die
Stifter gewisser höherer
Grade der
Freimaurerei ihren
Vereinen
gaben, dem
WortKapitel entsprechend (der berühmteste dieser Conseils war der Conseil des
Empereurs d'Orient et d'Occident, Souverains
Princes-Maçons, 1758 in
Paris
[* 11] gestiftet);
(lat.), Übereinstimmung, Übereinkunft
bei dogmatischen Streitigkeiten, daher
auch
Titel der betreffenden
Urkunden und
Schriften. Dahin gehört der behufs einer Vereinigung der augsburgischen, böhmischen
und helvetischen Konfessionsverwandten der polnischen
Provinzen zu Sendomir vereinbarte Consensus Sendomiriensis 1570 (über die
Lehren
[* 12] von der
MenschwerdungChristi und dem
Abendmahl). Innerhalb der reformierten
Kirche sind mehrere Consensus verabfaßt
worden, so: der Consensus Tigurinus von 1549, welcher, von
Calvin in 26
Artikeln über die
Lehre vom
Abendmahl aufgesetzt, von
Bullinger
gebilligt, zwischen dem Zwinglischen und Calvinischen
Lehrbegriff zu vermitteln suchte, aber nie großes Ansehen erhalten
hat; der Consensus Genevensis (Consensus pastorum), der, ebenfalls von
Calvin 1552 abgefaßt, die Prädestinationslehre
im streng Calvinischen
Sinn formuliert enthält, indessen von seiten der andern schweizerischen
Kirchen keine offizielle
Annahme
gefunden hat; der Consensus. Helveticus
(Formula Consensus. Helvetica), verfaßt 1674 von J. H.
^[JohannHeinrich]
Heidegger und
FranzTurretin,
Professoren in Zürich
[* 13] und Genf,
[* 14] und besonders gegen
AmyrautsLehre von der allgemeinen
Gnade in 26
Artikeln gerichtet, 1675 und 1676 in der
Schweiz
[* 15] eingeführt, aber infolge des
Widerspruchs, welcher in Kurbrandenburg und in
England, ja selbst in der
Schweiz dagegen
erhoben ward, im Beginn des 18. Jahrh. wieder um sein symbolisches Ansehen gebracht. Innerhalb
der lutherischen
Kirche kamen zu stande: der Consensus Dresdensis von 1571, das
Glaubensbekenntnis der kurfürstlich
sächsischen Theologen in
den derAnnahme der
Konkordienformel vorangehenden
Verhandlungen, und der Consensus repetitus fidei vere Lutheranae,
die gegen G.
Calixtus von den sächsischen Theologen 1655 aufgesetzte Vereinigungsformel, welche aber kein symbolisches Ansehen
erlangt
hat. - Consensus gentium, die bei allen Völkern sich findende gleiche
Ansicht; consensus matrimonialis, eheliche
Übereinkunft; consensus principis, landesherrliche Zustimmung. Consensus bezeichnet auch die sympathische
Übereinstimmung der Teile eines
Organismus, z. B. der
Nerven,
[* 16] consensus nervorum. S. auch
Konsens.
(spr. kongssideräng),Victor, franz. Sozialist, geb. zu
Salins
(Jura), besuchte die polytechnische
Schule in
Paris, trat dann in die
Armee, verließ aber diese Laufbahn als Geniekapitän, um sich der Verbreitung der sozialistischen
LehreFouriers (s. d.) zu widmen, und wurde nach dessen
Tod (1837) das
Haupt der
SchuleFouriers, deren
Gründung
wesentlich sein
Verdienst war. Erst durch seine hervorragende agitatorische Thätigkeit wurde
Fourier in
Frankreich bekannt.
Considérant schrieb zahlreiche
Artikel in die
»Réforme industrielle«, seit 1832 das offizielle
Organ des
Fourierismus, übernahm später
die Leitung der
»Phalange« (1836-40) und gewann den reichen
EngländerYoung für seine
Ideen, mit dessen
Hilfeer an mehreren
OrtenFrankreichs sogen.
Phalanstères errichtete. Das Unternehmen scheiterte, und auch die
»Phalange« vermochte
sich
¶
mehr
nicht zu halten, worauf die Anhänger der Schule ein neues Organ, die »Démocratie pacifique«, gründeten, welche 1845 an der
»Phalange, revue de la science sociale« eine Hilfszeitschrift erhielt. Die oberste Leitung beider Journale wurde Considérant übertragen.
Considérants meiste und bedeutendste Schriften handeln von der radikalen Weltverbesserung nach »harmonischen«
Grundsätzen, so gleich sein Erstlingswerk: »Destinée
sociale, exposition élémentaire complète de la théorie sociétaire« (Par. 1834-45, 3 Bde.;
neue Aufl. 1851, 2 Bde.). Zugleich
bewährte er sich als Redner bei seinen fourieristischen Missionen im Innern von Frankreich, in der Schweiz, in Belgien und Deutschland.
[* 23] Im J. 1848 wurde er vom DepartementLoiret, 1849 vom Seinedepartement in die Nationalversammlung gewählt,
wo er mit der Bergpartei stimmte.
(lat.), richterliches Gutachten, Ausspruch, Rat; im alten Rom auch der Kreis
[* 25] von Rechtsverständigen, mit welchem
sich die Magistrate zu umgeben pflegten. Dionysius weist Spuren davon schon in der Königszeit nach; später
waren es besonders die Konsuln und Prätoren, welche bei Kriminal- wie Zivilprozessen dergleichen Consiliarii, Assessores etc.
zu Rate zogen, die allmählich großen Einfluß auf die Entscheidungen der Magistrate ausübten, wie schon aus der Formel, der
Magistrat habe de consilii sententia entschieden, hervorgeht. Im engern Sinn hieß Consilium auch ein stehendes
Kollegium, welches dem Oberrichter, in Provinzen dem Statthalter in der Privatjurisdiktion, z. B. in Untersuchungen über Ingenuität,
Zivität, Freiheit etc., beistand und namentlich die Akte
der freiwilligen Gerichtsbarkeit zu besorgen hatte. Gewählt wurden
die Mitglieder dieses Consilium vom Präses der Provinz aus dem Conventus (s. Konvent). In Rom bestand das aus fünf
Senatoren und fünf Rittern.
nach § 6 des preußischen Gesetzes vom über die Rechtsverhältnisse
der Studierenden und die Disziplin auf den Landesuniversitäten s. v. w. Entfernung von der Universität. Diese Strafe verbietet
ganz oder zeitweise nur den Besuch einer bestimmten Universität, während die Relegation oder der Ausschluß
vom Universitätsstudium, nur zulässig auf Grund rechtskräftiger Verurteilung wegen einer strafbaren, aus ehrloser Gesinnung
entsprungenen Handlung, den Betroffenen von allen deutschen Hochschulen dauernd verbannt. Eine mildere Vorstufe des Consilium ist
die Unterschrift des Consilium oder die protokollarische Androhung der Entfernung.
(ital.), Genossenschaft, besonders Name der parlamentarischen Partei in Italien,
[* 27] welche, von Cavour gegründet
und anfangs geleitet, von 1860 bis 1876 die Majorität in der Kammer hatte, und aus der daher die Ministerien
dieser 16 Jahre hervorgingen. Den Kern der Partei bildete die Mehrheit der alten sardinischen Kammer, welcher sich die bedeutendsten
Geister des übrigen Italien anschlossen. Ihr Ziel war die Vollendung der italienischen Einheit, welche sie jedoch
nicht durch revolutionäre Gewaltstreiche, sondern durch Verhandlungen und namentlich im Einvernehmen mit Frankreich zu erreichen
strebte, ferner die Begründung einer parlamentarischen Verfassung, die Herstellung des finanziellen Gleichgewichts und endlich
die Regelung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche auf Grund der Cavourschen Formel: »FreieKirche im freien Staat«. Als
die Partei 1870 die italienische Einheit vollendet, durch die Garantiegesetze und die Beseitigung des Defizits
im Budget von 1875 auch ihre übrigen Ziele erreicht hatte, fiel sie 1876 auseinander und wurde durch die Radikalen aus der
Regierung verdrängt.
(engl., spr. kónnstäbl, ursprünglich verwandt
mit dem franz. Connétable), Name öffentlicher Sicherheitsbeamten in England. Der LordHigh Constable, einer der obersten Kron- und Reichsbeamten
des alten England, war dem Connetable von Frankreich ganz gleich. Die Würde des Großconstable war lehnbar,
erlosch aber mit EduardStafford, der 1521 wegen Hochverrats verurteilt wurde. Seitdem wird nur für besonders feierliche Gelegenheiten
ein Großconstable ernannt. In Schottland ist die Würde eines LordHigh Constable in der Familie Errol erblich. Die Oberconstables (High
Constables), die als Gehilfen des Sheriffs für die Erhaltung des Landfriedens zu sorgen haben, wurden 1284 von
Eduard I. eingeführt. Zu ihnen kamen unter Eduard III. die Gemeindeconstables (Petty Constables) mit gleichen Verpflichtungen.
Ihr Amtszeichen ist ein etwa
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mehr
1 m langer, 4 cm dicker Stab
[* 29] von Holz,
[* 30] oben mit dem königlichen Wappen,
[* 31] und ein kurzer Stab von Messing, 10 cm lang, oben mit einer
kleinen Krone versehen. Sie werden jährlich auf Vorschlag der Gemeindevorstände (vestries) von den Friedensrichtern ernannt.
Im Fall der Not kann jeder Bürger aufgefordert werden, als Special Constable zu dienen. Wohlhabende lassen sich
gewöhnlich durch einen Deputy Constable vertreten, sind aber für dessen Handlungen verantwortlich. Zur Unterstützung der Constables,
die ein unbesoldetes Ehrenamt verwalten, war es schon lange üblich, besonders in den Städten, bezahlte Wächter (watchmen)
anzustellen, ehe noch SirRobertPeel 1829 in London
[* 32] eine wohlorganisierte Polizei (police) einführte, die
jetzt die Pflichten der Constables versteht. Auch in den andern Städten und auf dem Land wird jetzt der Polizeidienst von
bezahlten Constables versehen, doch während die Polizei der Hauptstadt (mit Ausnahme derjenigen der City) vom Minister des
Innern abhängt, steht diejenige der Provinzen unter den städtischen Behörden oder Friedensrichtern.
Vgl. Konstabler.
(spr. kónnstäbl),John, engl. Maler, geb. zu East Bergholt in Suffolk, trat 1800 als Schüler in
die LondonerAkademie ein, wo er besonders den Unterricht von Reinagle genoß. Seit 1820 lebte er in Hampstead, dessen reizende
ländliche Umgebungen ihm Motive für seine Gemälde boten. 1829 zum Mitglied der Akademie gewählt, starb
er hochangesehen in London. Seine Bilder, von denen man über 100 kennt (2 davon in der Nationalgalerie und 6 in der
Sheepshankssammlung des South-Kensingtonmuseums in London), geben die echt englische Landschaft mit der liebevollsten Treue
und Wahrheit wieder. Constable komponierte nicht und suchte auch nicht besonders pittoreske Punkte auf, er hielt sich an die freundliche
Erscheinung des bebauten Landes, Wiesen, Felder, Sträucher und Hütten.
[* 33] Seine Farbe ist so einfach wie frisch und selbst bei flüchtigerer
Ausführung, wie sie wohl vorkommt, doch immer voll warmen Lebens.
aber erst der Anblick von Fortunys farbenglühendem
Gemälde: die Vicaria entschied über seine Zukunft. Er wählte sich den Orient zum Stoffgebiet und unternahm
zunächst eine Reise nach Spanien. In Granada
[* 41] schloß er sich der Gesandtschaft Tissots zum SultanMohammed an und begann neue Studien,
deren Ergebnisse: die Haremsfrauen und marokkanische Gefangene (Salon von 1874), durch die leuchtende Farbenpracht überraschten. 1875 erhielt
er für sein Bild: Janitschar und Eunuch eine Medaille dritter Klasse, 1876 eine zweiter Klasse für das jetzt
im Museum zu Toulouse befindliche Gemälde: Einzug Mohammeds II. in Konstantinopel, eine Schöpfung von großer koloristischer
Wirkung und von bedeutender Kraft
[* 42] der Charakteristik, zugleich aber von starker Neigung zum Grauenhaften erfüllt, da
die zerhauenen Leichen der Verteidiger mit krassem Realismus dargestellt sind.
Seine folgenden Gemälde: die Favoriten des Emirs (1879), die Tochter der Herodias (1881) und Christus im Grab (1882), haben jenes große Historienbild nicht erreicht.
deRebecque (spr. kongstang. d'robcck),HenriBenjamin, berühmter franz. politischer Schriftsteller,
geb. zu Lausanne
[* 43] aus einer nach der Aufhebung des Edikts von Nantes
[* 44] emigrierten Familie, studierte die Rechte, trat
in braunschweigische Hofdienste und begab sich zu Anfang der Revolution nach Paris, wo er 1796 vor dem Rate der Fünfhundert
mutig die Sache seiner vertriebenen reformierten Landsleute führte. Nach dem 18. Brumaire 1799 Mitglied
des Tribunats, vertrat er das Repräsentativsystem und die bürgerliche Freiheit.
Seine Reden und Schriften hatten ihm indes die Ungunst des Ersten Konsuls zugezogen, weshalb er 1802 aus dem Tribunat entfernt
ward und Paris meiden mußte. Mit Frau v. Staël durchreiste er darauf mehrere Länder, lebte später in
Göttingen
[* 45] wissenschaftlicher Beschäftigung und erschien 1814 im Gefolge des Kronprinzen von Schweden
[* 46] wieder in Paris. Hier trat
er, besonders im »Journal des Débats«, für die Sache der Bourbonen auf, ließ sich aber dessenungeachtet im April 1815 von
Napoleon I. zum Staatsrat ernennen und arbeitete an der Redaktion der Additionalakte. Nach der zweiten Rückkehr
der Bourbonen ging er nach Brüssel, durfte aber 1816 nach Paris zurückkehren und ward 1819 und
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mehr
1824 zum Mitglied der Deputiertenkammer erwählt. Hier und in der Presse,
[* 48] namentlich der »Minerva«, bekämpfte er die reaktionäre
Politik der Bourbonen. Nach der Julirevolution stimmte er für die Erhebung des Herzogs von Orléans
[* 49] zum konstitutionellen König.
Er wurde zum Präsidenten des Staatsrats ernannt, starb aber schon Er schrieb: »Cours de politique
constitutionelle« (Par. 1817 bis 1820, 4 Bde.;
hrsg. von Laboulaye, 2. Aufl. 1872);
Seine »Discours prononcés à la chambre
des députés« erschienen 1833 (3 Bde.; teilweise deutsch
von Buß, Freiburg
[* 50] 1834). Zur Ergänzung und Erläuterung des Werkes »De la religion considérée dans sa source,
ses formes et ses développements« (1824-30, 5 Bde.; deutsch
von Peter, Berl. 1824-1827, 3 Bde.)
hinterließ er die fast vollendete Schrift »Du polythéisme romain, considéré dans ses rapports avec la philosophie grecque
et la religion chrétienne« (1833, 2 Bde.). Außerdem
schrieb er noch: »Mémoires sur les cent jours« (1822, 2. Aufl. 1829),
einen Roman, »Adolphe« (1816, neueste
Ausg. 1879; deutsch von Künzel, Frankf. 1839),
(spr. kongstangtäng),Abraham, franz. Email- und Porzellanmaler, geb. 1785 zu Genf,
malte erst Zifferblätter
für Uhren
[* 54] und bildete sich dann in Paris und Rom. Nach sechsjähriger Thätigkeit in Paris begab er sich 1832 abermals
nach Rom, um im Auftrag LudwigPhilippsRaffaels Gemälde in den vatikanischen Stanzen zu kopieren. AndreKopien von ihm nach Meisterwerken,
hauptsächlich aus dem PalastPitti zu Florenz,
[* 55] bilden gegenwärtig in der königlichen Galerie zu Turin
[* 56] eine
wertvolle Sammlung. Noch mehr Anerkennung fand Constantin in der Porträtmalerei. In seinem Buch »Idées italiennes sur quelques tableaux
célèbres« (Flor. 1840) legte er seine Bemerkungen über Raffaels Art und Technik, über Zeichnung und Kolorit der großen Maler,
über die Porzellanmalerei etc. nieder. Er starb 1845.
Britannien war zwar zur Zeit im Besitz des Carausius (s. d.), derselbe wurde aber, während Constantius noch
mit den Vorbereitungen zum Kriege gegen ihn beschäftigt war, von seinem Minister Allectus getötet (293),
und auch Allectus, der nun ebenfalls den Kaisertitel annahm, wurde von Constantius 296 besiegt, so daß Britannien nach zehnjähriger
Trennung wieder mit dem übrigen römischen Reich vereinigt werden konnte. Außerdem hatte Constantius mit den Germanen zu kämpfen,
er befreite das Bataverland von den eingedrungenen Franken und schlug die Alemannen bei Langres (300). Constantius bildete
durch seine Milde und Mäßigung sowie durch seine Hinneigung zum Christentum einen entschiedenen Gegensatz zu Galerius, der
die Christen grausam verfolgte; doch kam es nicht zu offenem Konflikt, da Constantius bereits 306 auf einem Feldzug gegen die Kaledonier
in Eboracum (York) starb, 13 Monate nachdem er infolge des Rücktritts Diokletians den Augustustitel angenommen
hatte.
Nach dem Tode des Constans 350 unterwarf Constantius den Vetranio, den Oberbefehlshaber Illyriens, welcher sich zum Kaiser hatte ausrufen
lassen, schenkte ihm jedoch das Leben; dann aber hatte er den schweren Kampf gegen den tapfern Usurpator
Magnentius, den Mörder des Constans, auszufechten. Dieser wurde bei Mursa (Essek) an der Drau28. Sept. 351 geschlagen und gab sich 353 nach
mehreren andern Verlusten auf der Flucht selbst den Tod. Dadurch kam Constantius in den Besitz des ganzen römischen Reichs. Im J. 351 übertrug
er seinem VetterGallus die Verwaltung des Ostens, entsetzte ihn aber wegen seiner Untüchtigkeit und Grausamkeit 354 und
ließ ihn hinrichten; 356 ernannte er seinen andern Vetter, Julianus (Apostata), zum Cäsar und Regenten der gallischen Provinzen.
Nach einem Besuch in Rom, 356, zog Constantius gegen die Quaden, die an der mittlern Donau Einfälle machten, und
zwang sie zum Frieden. Ein EinfallSapors rief ihn 359 nach Mesopotamien; doch kehrte er von da zurück, ohne Weiteres zu unternehmen.
Neidisch auf den Ruhm, den sich inzwischen Julian durch glückliche Kriege in Gallien erworben, verlangte er von demselben den
besten Teil seines Heers zur Beschützung von Asien. Julian war zwar bereit, dem Befehl Folge zu leisten;
die Truppen aber weigerten sich, ihn zu verlassen, und riefen ihn wider seinen Willen zum Kaiser aus. Julian bat Constantius zuerst auf
gütlichem Weg um seine Einwilligung. Dieser aber, ganz von Eunuchen beherrscht, zog sofort seine
¶
mehr
Truppen von der GrenzePersiens zurück und brach, schon krank, gegen Julian auf, starb aber auf dem Marsch zu Mopsukrene in
Kilikien3. Nov. 361. Constantius trat während seiner Regierung entschieden feindselig gegen das Heidentum auf, welches sein Vater noch
geduldet hatte, und verbot Opfer und Tempelbesuch durch strenge Edikte. In den innern Streitigkeiten neigte
sich Constantius bald auf die Seite der Orthodoxen, bald auf die der Arianer und nährte so die Erbitterung der kirchlichen
Parteien, anstatt ihr Einhalt zu thun.
(lat.), das »Gestaltgebende«,
in der Rezeptierkunst dasjenige Mittel, durch welches eine Arznei die ihr nötige Form, Umfänglichkeit und
Konsistenz erhält, bei flüssigen Arzneien Vehiculum (meist destilliertes Wasser), bei andern Präparaten Excipiens (Milchzucker,
Althäapulver etc.) genannt.
(lat.), Feststellung, Vertrag; in der Rechtswissenschaft heißt Constitutum debiti das Versprechen der Erfüllung
einer bestimmten, bereits bestehenden Verbindlichkeit, sei es einer eignen des Konstituenten, Constitutum debiti proprii, sei es einer
fremden, Constitutum debiti alieni. Im letztern Falle liegt eine Bürgschaft vor. Durch das Constitutum wird die frühere
Obligation nicht aufgehoben, aber die Erfüllung desselben tilgt letztere. Während das Constitutum nach römischem
Recht ein neuer, besonderer Vertrag war, welcher in gehöriger Weise abgeschlossen werden mußte, wird im heutigen Rechtsleben
nach der Praxis vieler Gerichte die bloße einseitige Anerkennung einer Schuld als Verpflichtungsgrund angesehen und eine
Klage auf Grund solcher Anerkennung zugelassen.
Constitutum possessorium heißt der Vertrag, vermöge dessen jemand eine Sache, in deren
eigentümlichem Besitz er bis jetzt war, nun
auf den Namen eines andern zu besitzen anfängt; das Gegenteil davon ist die Traditiobrevi manu facta,
ein Vertrag, vermöge dessen derjenige, welcher bisher eine Sache auf fremden Namen besaß, dieselbe nun als Eigentümer zu besitzen
beginnt. Beides sind fingierte Besitzübertragungen und haben das Eigentümliche, daß dabei der Besitz durch bloßen Willen
der Kontrahenten, ohne Hinzutritt einer äußern Thatsache, übergeht, sie setzen in der Regel, wie alle
Besitzübertragungen; ein andres Rechtsgeschäft voraus, welches dadurch vollzogen wird. Das Constitutum possessorium tritt z. B.
meist da ein, wo jemand ein Grundstück verkauft, aber zugleich von dem Käufer für die Zukunft erpachtet, die Traditiobrevi manu
da, wo der bisherige Pachter das erpachtete Grundstück als Eigentum erwirbt.
Vgl. über das Constitutum possessorium
insbesondere Savigny, Das Recht des Besitzes, § 27 (7. Aufl., Wien
[* 69] 1865).
Stadt in der span. ProvinzToledo,
[* 70] in einer getreide- und olivenreichen Gegend, mit einem alten,
angeblich römischen Kastell und (1878) 6811 Einw.;
unter den spätern
Kaisern wurden Titel und Rang der Konsuln auch solchen verliehen, welche nicht Konsuln gewesen waren, vorzugsweise den höhern
Kriegsbefehlshabern, Provinzialstatthaltern und andern hohen Staatsbeamten, weshalb auch die Inhaber gewisser
Ämter regelmäßig diesen Titel führten (z. B. Consulares aquarum). Vgl. Konsul.
eine altitalische Saat- und Ehegottheit, welcher zu Ehren die Consualia dreimal im Jahr (7. Juli,21. Aug. und 15. Dez.) gefeiert
wurden. Das Hauptfest, an welches die Sage auch den Raub der Sabinerinnen knüpfte, war das im August. Der Flamen (Opferanzünder)
des Quirinus (Romulus) und die vestalischen Jungfrauen besorgten das Opfer; die Pontifices hielten die circensischen Rennen mit
Wagen und losen Pferden ab. Wenn dabei alles von der Arbeit ruhte, Mensch und Tier bekränzt sich pflegte,
so deutet das auf ein Erntefest. Ähnlich verlief die Feier im Dezember (wenige Tage vor den Saturnalien, also wohl zum Abschluß
der Saatzeit). Eigentümlich war dem Gott ein in der Erde steckender und zu jedem Fest erst aufgedeckter Altar.
[* 72] Auch dieses
deutet offenbar auf eine aus der Stille des Erdenschoßes segenspendende Macht hin.
Auch ließ die Republik seine Rückkehr aus jenem Krieg von Paul Veronese auf öffentliche Kosten malen. Niccolò Contarini, Doge
1630-31, verfaßte mehrere Schriften, von welchen die sehr ausführliche »Istoria veneziana«,
welche die Jahre 1597-1628 umfaßt, noch handschriftlich vorhanden ist; gedruckt ist: »De rerum perfectione libri VI« (Vened.
1576),
ferner »Modo della elezione del serenissimo principe di Venezia« (Rom 1630). Carlo Contarini war Doge 1655-56. Unter seiner
Regierung schlug der venezianische Admiral Mocenigo die türkische Flotte unter den Kanonen der Dardanellen.
Domenico Contarini H. war Doge von 1659 bis 1674. In seine Regierung fiel der verheerende Krieg gegen die Türken um Kandia von 1663 bis 1666. Andre
Mitglieder der Familie waren:
Die christlichen Glaubenslehren in der Tiefe erfassend, drang er über den äußern Werkdienst und das
Zeremoniell hinweg auf Heiligung und Veredelung der Seelen und näherte sich in der Rechtfertigungslehre den deutschen Reformatoren.
Wiederholt stellte er Paul III. die Notwendigkeit einer durchgreifenden Kirchenverbesserung vor (so in dem »Consilium de emendanda
ecclesia« von 1537) und ward von demselben in eine zu diesem Zweck niedergesetzte Kommission erwählt,
in der er namentlich das Leben der Geistlichen moralisch zu bessern suchte.
Wegen seiner diplomatischen Geschicklichkeit erhielt er als päpstlicher Bevollmächtigter beim Reichstag in Regensburg
[* 88] 1541 noch
den besondern Auftrag, die Vereinigung der Protestanten mit der katholischen Kirche anzustreben, und machte
auch verhältnismäßig weit gehende Konzessionen, fand aber bei seiner Rückkehr wenig Dank für seine übrigens erfolglos
gebliebenen Verhandlungen. Nichtsdestoweniger vom Papst zum Legaten in Bologna ernannt, starb er hier 1542. Contarini war von höchst
achtungswertem Charakter, im Leben tadellos, duldsam und in den verschiedensten Gebieten der Wissenschaft bewandert. Seine frühern
Werke sind meist philosophischen Inhalts, die spätern ausschließlich theologisch. Seine bekannteste Schrift ist »De magistratibus
et republica veneta« (Par. 1543; ital., Vened.
1591).
(spr. kongte), Nicolas Jacques, franz. Mechaniker und Maler, geb. zu St.-Cenery
bei Seez, machte unter anderm 1792 den Vorschlag, sich zur Beobachtung des Feindes des Luftballons zu bedienen, was auch in den
Niederlanden, den Österreichern unter dem Prinzen von Koburg
[* 90] gegenüber, geschah. Conté erhielt darauf das Direktorium des aerostatischen
Instituts und den Rang eines Brigadechefs der Aeronauten bei der Armee. Er ist auch Erfinder einer hydraulischen Presse und leistete
Bonaparte auf der ägyptischen Expedition durch Errichtung von Werkstätten für die Armeebedürfnisse zu Kairo
[* 91] wesentliche
Dienste.
[* 92] Er starb