Ein bedeutendes
Verdienst erwarb er sich durch sein entschiedenes Auftreten den Anmaßungen des katholischen
Klerus gegenüber,
wie er auch beim Beginn des römischen
Konzils 1870 ernstliche
Mahnungen zur Mäßigung an die
Kurie richtete und auf das Infallibilitätsdogma
mit der Aufhebung des
Konkordats antwortete. In der auswärtigen
Politik gaben ihm die politischen Verhältnisse
seit 1866 reiche Gelegenheit zu lebhaftester Thätigkeit; mit den friedfertigsten Äußerungen verband er ein Hinarbeiten
auf
Rache für 1866 und auf eine französische
Allianz.
Daher unternahm
Napoleon den
Krieg gegen
Preußen
[* 4] 1870 im Vertrauen auf den Anschluß
Österreichs, welchen Beust versprochen hatte.
Doch durch den schnellen
Ausbruch des
Kriegs überrascht, beobachtete Beust eine zu wartende
Haltung, bis er
sich durch die
Siege der deutschen
Heere und durch die
Haltung Rußlands zur völligen
Neutralität gezwungen sah. Der Neugestaltung
Deutschlands
[* 5] kam Beust dann aufs bereitwilligste entgegen. Am erhielt Beust plötzlich seine
Entlassung, was um so unerwarteter kam, da er eben noch das
MinisteriumHohenwart gestürzt hatte, indes
eine Nachwirkung seiner
Haltung 1870 war. Beust wurde zum
Botschafter in
London
[* 6] und 1878 in
Paris
[* 7] ernannt, 1882 aber wegen seiner
Intrigen mit den französischen Chauvinisten entlassen.
Vgl.
Ebeling,
Fr. Ferd.,
Graf v. Beust, sein
Leben und Wirken
(Leipz. 1870, 2 Bde.);
Von 1840 bis zum
Februar 1848 war er Mitglied der
Landschaft. Im Mai 1850 wurde Beust zumWirklichen Geheimrat
und
Minister ernannt. Unter seiner Leitung wurde mit der
Landschaft ein neues, dem preußischen nachgebildetes Wahlgesetz vereinbart,
welches an die
Stelle des im April 1848 erlassenen demokratischen trat. Er begleitete im Mai 1850 den regierenden
Herzog zum Unionsfürstenkongreß nach
Berlin und nahm
als altenburgischer
Bevollmächtigter auch an den
DresdenerKonferenzen teil, wo er sich mit den übrigen thüringischen
StaatenPreußen anschloß. Nachdem er 1853 seine Entlassung
aus dem altenburgischen
Staatsdienst genommen hatte, war er bis 1867 Vertreter der thüringischen
Staaten am preußischen
Hof.
[* 12] Seitdem lebt in
Altenburg.
(lat. Praeda, franz. Butin, engl.
Booty), die bewegliche
Sache, welche im
Krieg durch die feindliche Macht dem
Staat oder einem Staatsangehörigen
abgenommen wird. Die
Frage, welche Gegenstände als Beute angesehen werden können, wird von den
Lehrern des
Völkerrechts verschieden
beantwortet, und auch die völkerrechtliche
Praxis, welche freilich jetzt eine weit humanere ist als in frühern
Zeiten, ist
hier noch nicht zum
Abschluß gelangt. Unzweifelhaft gehört nämlich das gesamte Kriegsmaterial der feindlichen Macht zu
den Gegenständen, welche der Erbeutung unterliegen, also
Munition,
Waffen,
[* 13] Kriegskassen,
Proviant, Transportmittel u. dgl.
Was dagegen das mit dem Kriegszweck nicht zusammenhängende Privateigentum anbetrifft, so besteht ein Unterschied zwischen
Land- und
Seekrieg.
Denn während das Privateigentum der
Unterthanen des feindlichen
Staats im Landkrieg der
Regel nach respektiert
werden soll, ist dieser
Satz im
Seekrieg noch nicht zu allgemeiner
Anerkennung gelangt (s.
Prise). Aber auch im Landkrieg bedürfen
einzelne
Fragen noch der
Entscheidung durch die
Gesetzgebung der Kulturstaaten, so namentlich die
Frage, ob das bewegliche
Eigentum der kämpfenden
Soldaten dem
Sieger preisgegeben ist und also von dem letztern einem
Gefallenen, Gefangenen oder Wehrlosen
abgenommen werden kann; ebenso die
Frage, ob
Nahrungsmittel
[* 14] nicht bloß im Weg der
Requisition durch die kriegführende Macht
gegen Empfangsbescheinigung, sondern in dringenden
Fällen auch unmittelbar von den einzelnen
Soldaten zu ihrem
Unterhalt in Feindesland entnommen werden können.
Besonders wichtig sind in dieser Hinsicht die
Kriegsartikel für das deutsche
Heer vom welche im Anschluß an das
deutsche
Militärstrafgesetzbuch folgendes bestimmen (Art. 30): »Eigenmächtiges Beutemachen
ist dem
Soldaten verboten.
Übertretungen dieses Verbots werden mit
Arrest oder mit Gefängnis oderFestungshaft
bis zu 3
Jahren, nach Umständen unter gleichzeitiger
Versetzung in die zweite
Klasse des Soldatenstandes, bestraft.« Weiter
ist hier (Art. 31) ausdrücklich erklärt, daß
Hab und
Gut des feindlichen
Landes unter dem besondern
Schutz des
Gesetzes stehen,
und endlich ist im Art. 32 verordnet:
»Wer im
Feld in der Absicht rechtswidriger Zueignung eine
Sache der
Landeseinwohner offen wegnimmt oder denselben abnötigt oder des eignen Vorteils wegen unbefugt
Requisitionen vornimmt, wird
wegen
Plünderung mit
Versetzung in die zweite
Klasse des Soldatenstandes und Gefängnis bis zu 5
Jahren, in schwereren
Fällen
mit
Zuchthaus von 10
Jahren bis zu lebenslänglicher Dauer oder mit dem
Tod bestraft. Als
Plünderung ist
es nicht anzusehen, wenn die Aneignung nur auf Lebensmittel,
Heilmittel,
Bekleidungsgegenstände, Feuerungsmittel,
Furage oder
Transportmittel sich erstreckt und nicht außer
Verhältnis zu dem vorhandenen
Bedürfnis steht.« Übrigens ist zu beachten,
daß auch die rechtmäßige Beute, abgesehen von Gegenständen der letztern Art, nicht
Eigentum des einzelnen
erbeutenden
Soldaten wird, sondern vielmehr dem
Kriegsherrn gebührt; doch erhält der
Soldat, resp. der betreffende Truppenteil
namentlich bei der Erbeutung von
Geschützen und
Pferden ein sogen.
¶
s. v. w. Bienenkorb, s. Bienenzucht. ^[= die praktische Anwendung der aus der theoretischen Kenntnis der Bienennatur (s. Bienen) gewonnenen ...]
[* 18]
Bei Silbermünzen wird der Beutel zu 500 Piaster
(nach der jetzigen Gehaltsverminderung letzterer = 89,84 Mk.), bei Goldmünzen
zu 30,000 Piaster = 5532 Mk. gerechnet.
(Phascolarctidae), Familie der Beuteltiere
[* 22] (s. d.). ^[= (Marsupialia, hierzu Tafel "Beuteltiere"), Ordnung der Säugetiere und im Verein mit ...]
(Bandikut, Perameles Geoffr.), Säugetiergattung aus der Ordnung der Beuteltiere, der Unterordnung der Raubbeuteltiere
(Rapacia) und der Familie der Beuteldachse (Peramelidae), gedrungen gebaute Tiere mit stark zugespitztem
Kopf und ansehnlich verlängerten Hinterbeinen; an den Vorderfüßen sind die äußern Zehen rudimentär, die mittlern sehr
groß, mit starken, sichelförmigen Krallen besetzt, von den Zehen sind die zweite und dritte bis zu den Nägeln verwachsen.
Der Nasenbeuteldachs (P. nasuta Geoffr.), 35 cm lang, mit 15 cm langem Schwanz, sehr langer Schnauze, weit
über die Unterlippe hervorragender Nasenkuppe, langen, zugespitzten Ohren, kleinen Augen und mittellangem, schlaffem, kurz
behaartem Schwanz, ist oberseits bräunlichgelb, schwarz gesprenkelt, unterseits schmutzig gelblichweiß, der Schwanzoben schwarzbraun,
unten hell kastanienbraun. Er lebt in höhern Berggegenden Australiens, tritt sehr zahlreich auf, bewohnt
selbstgegrabene Höhlungen und durchgräbt wie der Maulwurf ganze Strecken, um Wurzeln, Knollen,
[* 23] Würmer
[* 24] und Insekten
[* 25] zu erreichen.
Oft richtet er auf Kartoffelfeldern und in Kornspeichern Schaden an. Das Weibchen soll mehr als einmal im Jahr 3-6 Junge werfen,
welche es lange im Beutel umherträgt.
(Dasyurus Geoffr.), Säugetiergattung aus der Ordnung der Beuteltiere, der Unterordnung der Raubbeuteltiere
(Rapacia) und der Familie der Beutelmarder (Dasyuridae), charakterisiert durch den langen, langbehaarten Schwanz und das Gebiß.
Der Teufel (Dasyurusursinus Geoffr.), 70 cm lang, mit 30 cm langem Schwanz, sehr gedrungenem Leib, sehr großem,
plumpem, dickschnauzigem Kopf, kurzen Ohren, kleinen Augen, niedrigen, ziemlich gleich langen Beinen, ist schwarz mit weißem
Halsband, bewohnt Tasmania, liegt am Tage in tiefstem Schlaf im Geklüft oder unter Baumwurzeln, geht des Nachts auf Raub aus,
ist ungemein wild, wütend und blutgierig, verwüstete früher die Hühnerhöfe der Ansiedler, ist aber
jetzt sehr zurückgedrängt; sein Fleisch ist genießbar.
(Didelphys L.), Säugetiergattung aus
der Ordnung der Beuteltiere, der Unterordnung der Raubbeuteltiere (Rapacia)
und der Familie der Beutelratten (Didelphyidae), kleine, gedrungen gebaute Tiere mit einem an der Spitze
meist nackten Greifschwanz und fünfzehigen Pfoten. Sie bewohnen die WälderAmerikas. Die Jungen werden entweder im Beutel oder,
wenn dieser fehlt, auf dem Rücken der Mutter getragen, wo sie sich mit den Krallen im Fell oder mit dem Schwänzchen an dem
Schwanz der Mutter festhalten.
über 50 cm lang, mit 30 cm
langem Schwanz, kurzem, dickem Hals, langem Kopf, langer, zugespitzter Schnauze, kurzen Beinen, gegenüberstellbarem Daumen an den
Hinterfüßen, ziemlich dickem, rundem, nur an der Wurzel
[* 26] behaartem, sonst nacktem Schwanz, bewohnt Wälder
und Gebüsche von Mexiko
[* 27] bis zu den GroßenSeen, klettert vorzüglich, ist auf dem Boden ziemlich langsam und unbehilflich,
scheut das grelle Licht,
[* 28] geht aber Tag undNacht auf Raub aus, nährt sich von kleinen Säugetieren, Vögeln, Eiern und Insekten,
frißt auch Früchte und Wurzeln. In Hühnerställen wütet es mit unbeschreiblicher Mordgier und vergißt
dabei jede Gefahr.
Das Weibchen wirft 4-16 erbsengroße Junge, welche es im Beutel herumträgt, bis sie die Größe einer Ratte haben. Das Fleisch
duftet knoblauchartig, wird aber von den Negern gegessen, welche das Opossum deshalb eifrig jagen. Die Äneasratte(D. dorsigeraL.), etwas kleiner als unsre Hausratte, welcher sie im übrigen ähnlich ist, hat ziemlich kurze Beine,
einen den übrigen Zehen entgegengesetzten, nagellosen Daumen an den Hinterfüßen, unvollständigen Beutel und langen, nur
an der Wurzel behaarten Schwanz, an welchen sich die Jungen klammern, wenn die Mutter sie auf dem Rücken trägt. Von diesem
Tragen der Jungen hat das Tier den Namen. Es lebt in Surinam auf Bäumen, sein Fleisch ist genießbar.
Über dem Ort stand einst die Burg Beutelsbach (das älteste Stammschloß des HausesWürttemberg), die 1311 im Reichsstädtekrieg
von den Eßlingern zerstört wurde.
Der unter dem Namen »Armer Konrad« bekannte Bauernaufstand hatte hier seine Wiege.
Ordnung der Säugetiere und im Verein mit den
Kloakentieren (s. d.) von allen übrigen Säugetieren durch eine Reihe von Merkmalen scharf getrennt. Ihr Schädel ist in der
Regel mehr oder minder pyramidal, mit zugespitzter Schnauze und stark hervortretendem Gesicht;
[* 32] die Zähne,
[* 33] von denen bei einigen
Familien mehr vorhanden sind als sonst bei Säugetieren, ähneln teils denen der Nagetiere,
[* 34] teils denen
der Insekten- und Fleischfresser (Schneidezähne in jeder Kieferhälfte 1-5, Eckzähne 0-1, Prämolaren 1-6, Molaren 3-6). Der
Unterkiefer ist in seinem Winkel
[* 35] nach innen gedreht und mit einem Fortsatz versehen, so daß er (was bei den versteinerten
Arten wichtig) leicht an seiner Form als einem Beuteltier zugehörig erkannt wird. Ebenso charakteristisch
sind die sogen. Beutelknochen, d. h. Verknöcherungen in den Sehnen des äußern schiefen
¶
Bauchmuskels, welche vom Vorderrand des Beckens schräg nach unten ragen und auch bei den Arten mit nur wenig entwickeltem
Beutel (s. unten) vorhanden sind. Ein andres Merkmal der Beuteltiere ist das Fehlen eines
bei allen übrigen Säugetieren vorhandenen Teils des Gehirns, des sogen. Hirnbalkens (corpus callosum); überhaupt ist das
Gehirn,
[* 38] namentlich das Großhirn, sehr klein. - Alle Beuteltiere, mit Ausnahme von Perameles und Choroepus, haben
Schlüsselbeine. Die Vorderbeine sind bei den springenden Beuteltieren sehr kurz, sonst lang und mit langen Krallen versehen;
bei einigen Gattungen können die innern Finger den äußern ziemlich gegenübergestellt werden, so daß ein Greifen wie mit
einer Hand
[* 39] möglich wird.
Die Hinterbeine haben bei einigen freie, mit Krallennägeln versehene Zehen und einen zum Laufen geschickten Fuß; bei andern
sind die mittlern Zehen miteinander verwachsen und mit dem Mittelfuß zu einem Springwerkzeug außerordentlich verlängert;
noch andre besitzen vollkommene Greiffüße, an denen, wie bei den Affen,
[* 40] die große Zehe den übrigen
entgegengestellt werden kann. Der Schwanz fehlt entweder, oder bleibt klein, oder ist sehr lang und wird dann als Stütze beim
Sitzen oder als Wickelschwanz beim Klettern benutzt.
Die Zitzen liegen an dem hintern Teil des Bauches in mehr oder minder großer Anzahl und sind verhältnismäßig von bedeutender
Länge; alle zusammen werden sie entweder nur von einer einfachen Hautfalte oder von einer förmlichen Tasche (Beutel) umgeben,
welche eine schlitzartige Öffnung hat. Die Weibchen besitzen zwei getrennte Scheiden, denen in der Regel die gespaltene Rute
des Männchens entspricht. Die Hoden liegen vor derRute in einem nach außen gestülpten Sack. - Die Jungen
werden nach sehr kurzer Tragzeit außerordentlich klein und unreif geboren (beim Riesenkänguruh von Mannesgröße sind sie
nur wenige Zentimeter lang, nackt, blind und besitzen erst die Anlagen der Füße); sie werden dann von der Mutter an die Zitzen
gebracht und bleiben an diesen unter fortwährendem Saugen mitunter über ein halbes Jahr hängen, bis
sie zu eigner Bewegung fähig sind.
Hierbei wird ihnen das Atmen dadurch ermöglicht, daß der Kehlkopf
[* 41] nach oben verlängert und vom weichen Gaumen umfaßt wird,
so daß die aus den Zitzen gesogene Milch zu beiden Seiten des Kehlkopfes in den Schlund und die Speiseröhre
gelangen kann. Übrigens sondern sie während dieser Nährperiode, bei der sie erst ihre volle Gestalt erlangen, weder Kot
noch Urin ab. Bei denjenigen Gattungen, welche statt des Beutels nur eine Hautfalte haben, hängen die Jungen anfangs auch an den
Zitzen, bis sie sich mit ihren Schwänzen an dem Schwanz der Mutter festklammern und so auf dem Rücken derselben
getragen werden können. - Fast alle Beuteltiere sind nächtliche Tiere.
Sie leben in allen bekannten Teilen des Australkontinents und der nördlich davon gelegenen Inseln sowie in Tasmania, eine
einzige Gruppe kommt in einigen Teilen von Amerika
[* 42] vor. In einer frühern Periode der Erdgeschichte waren
sie jedoch auch in Europa
[* 43] und ganz Amerika verbreitet, sind aber in Europa völlig ausgestorben und haben sich in Amerika nur
dort erhalten, wo die großen Raubtiere
[* 44] fehlen. Mehrere Arten werden des Fleisches halber gejagt, viele sind schädlich, verwüsten
die Hühnerställe und die Felder. Man kennt etwa 40 lebende Gattungen mit 150 Arten und bringt sie in acht
Familien unter. Diese werden nach ihrer Lebensweise in Wurzel-, Frucht-, Kraut- und Fleischfresser eingeteilt (s. folgende Übersicht).
Übersicht der Beuteltiere.
i bedeutet Schneidezähne, c = Eckzähne, p = Prämolaren, m = Molaren (Backenzähne). Vgl. Gebiß.
I. Wurzelfresser (Rhizophaga, Nagebeutler, Glirina).
III. Fruchtfresser (Carpophaga, Kletterbeutler, Scandentia). Hinterfüße mit gegenstellbarer großer Zehe, also Greiffüße.
Magen einfach, Blinddarm sehr groß.
bestehend, dient sowohl zum Durchbeuteln des Mehls in den Mahlmühlen als auch zu Sieben, Fenster- und Nähgazen, Modelltüchern,
zu Stickereien etc. Das wollene Beuteltuch vertritt gewöhnlich die niedern, gröbern,
das seidene die höhern, feinern Nummern. Bei der gewöhnlichen Müllerei wird Beuteltuch aus festem Wollgarn in verschiedenen Feinheitsnummern,
bei der amerikanischen oder Kunstmüllerei allgemein seidenes Beuteltuch angewandt. Beuteltuch von
Pferdehaaren (Haartuch) dient, außer zu den oben angegebenen Zwecken, auch in den Apotheken etc. zum Durchsieben des Pulvers,
verschiedener Farbstoffe und gestoßener Gewürze, ferner zu Preßbeuteln in Ölmühlen und Siebböden, Reifröcken für Damen
(Roßhaarröcken, Krinolinen), als Stoff zu Damenhüten und Herrenmützen, insbesondere auch zu Möbel-
und Wagenüberzügen sowie zu Kutten und Bußgewändern. Gutes Beuteltuch für Müllereizwecke muß lauter quadratische, nicht länglich-viereckige
Öffnungen haben, damit nur die rundlichen Mehlkörnchen, nicht aber die platten, länglichen Kleienteilchen durchgehen können.
(S. Gaze.)
Säugetier
aus der Ordnung der Beuteltiere, der Unterordnung der Raubbeuteltiere (Rapacia) und der Familie der Beutelmarder (Dasyuridae),
über 1 m lang, mit 50 cm langem Schwanz, gleicht auffallend einem wilden Hund, ist graubraun, auf dem Rücken quergestreift
und bewohnt Tasmania, wo er gegenwärtig bis in das Innere zurückgedrängt ist. Er hält sich am Tag inHöhlen verborgen, ist ungemein lichtscheu und geht nachts auf Raub aus, wobei er große Wildheit, Stärke
[* 58] und Kühnheit zeigt.
Er frißt alles, was er bewältigen kann, und richtet im Verhältnis zu seiner Größe ebensoviel Schaden an wie der Wolf.
Der Gutsbezirk oder Beuthener Schwarzwald (3570 Einw.), 8 km südsüdwestlich, umfaßt die Eisenwerke Eintrachts- und
Friedenshütte und die Zinkwerke Klarahütte, Rosamundehütte und Beuthener Hütte. Beuthen wird urkundlich zuerst 1178 erwähnt
und erhielt 1251 deutsches Stadtrecht.
Vgl. Gramer, Chronik der Stadt Beuthen (Beuthen 1863).
Auf seinem
breiten Gipfel fanden seit 1868 Ausgrabungen einer merkwürdigen und umfangreichen Stadt der alten Kelten
statt, welche manche für das eigentliche Bibracte halten, das sonst mit Autun identifiziert wird.
Vgl. Bulliot, Fouilles de
Bibracte (in der »Revue archéologique« 1869-70).
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zwei niederländ. Inseln, zur ProvinzZeeland gehörig, gebildet durch die Mündung der
Schelde. Nordbeveland, durch die Oosterschelde von den InselnSchouwen und Duiveland, durch das Zuidvliet oder Zandkreek von
Südbeveland und durch das Veersche Gat von Walcheren geschieden, ist 20 km lang, 7 km breit, sehr fruchtbar an Getreide,
[* 74] Krapp
und Weide;
[* 75] es liegt darauf der Ort Cortgene mit (1883) 1087 Einw. Südbeveland,
die größte der zeeländischen Inseln, 40 km lang und zwischen 8 und 10 km breit, im N. durch das Zuidvliet von Nordbeveland,
im W. durch den Meeresarm Het Sloe (über den seit 1872 eine Eisenbahnbrücke nach Vlissingen führt) von Walcheren getrennt,
im S. von der Westerschelde umflossen, ist fruchtbar an Weizen, Roggen, Gerste,
[* 76] Weide; auf ihr liegt die
Stadt Goes (s. d.). Beveland, einst die schönste und fruchtbarste LandschaftZeelands, wurde 1530 und 1532 durch Überschwemmung völlig
verwüstet und erst 100 Jahre später, als der Boden durch Schlamm wieder erhöht war, aufs neue eingedeicht und bevölkert.
(spr. bewwerli), 1) Hauptstadt des East Riding von Yorkshire (England), 11 km nördlich von Hull,
[* 79] mit berühmter
Münsterkirche aus dem 12. Jahrh., hat (1881) 11,447 Einw.
und lebhaften Handel mit Eisen,
[* 80] Kohlen und Leder, Fabrikation von Ackerbaugerätschaften. -
Stadt im preuß. Regierungsbezirk Minden,
[* 97] KreisHöxter, an der Mündung der Bever in die Weser, an der Scherfede-Holzmindener
und der Ottbergen-Northeimer Eisenbahn (Bahnhof Lauenförde-Beverungen auf dem rechten Weserufer), hat ein Amtsgericht,
eine evangelische und kath. Kirche, Zigarren- und Schuhfabrikation, Holzschneiderei und (1880) 1811 Einw.
(227 Evangelische und 123 Juden).
[* 100] die einem bestimmten Gebiet (Land, Provinz, Wohnort, Stromgebiet etc.) angehörende
Volksmenge. Dieselbe wird gewöhnlich nur für ein geschlossenes Staatsgebiet oder einen administrativen Teil desselben statistisch
erhoben und zwar als innerlich durch Abstammung, Sprache,
[* 101] Sitte und andre Gemeinsamkeiten verbundene Einheit, deren Glieder
[* 102] nach
physiologischen und sozialen Merkmalen, wie Geschlecht, Alter, Familienstand, Wohnplätzen etc., sich gruppieren lassen.
Größe der und ihrer Unterabteilungen sowie deren Änderungen sind nicht allein praktisch für Staatsleben
und Volkswohlfahrt von Wichtigkeit, sondern es sind auch diese Änderungen, da sie gewisse teils auf bestimmte Ursachen zurückführbare,
teils noch der Aufklärung harrende Regelmäßigkeiten aufweisen, von hoher wissenschaftlicher Bedeutung. Infolgedessen ist
die Bevölkerung Gegenstand einer besondern Wissenschaft, der Bevölkerungslehre, geworden. Dieselbe zerfällt in:
1) die Bevölkerungsstatistik, welche sich mit Erhebung und Zusammenstellung der die Bevölkerung betreffenden statistischen Thatsachen
befaßt und nicht allein, weil die Bevölkerung den Mittelpunkt des Staatslebens bildet, sondern vorzüglich auch deshalb, weil die
Bevölkerung reiches, zu Vergleichungen brauchbares und kontrollfähiges Material liefert, den wichtigsten Teil
der Statistik ausmacht;
2) die Theorie der Bevölkerung (Bevölkerungslehre im eigentlichen Sinn oder Populationistik), welche die aus
¶
mehr
den statistischen Thatsachen sich ergebenden allgemeinen Gesetze und Regelmäßigkeiten aufstellt und begründet;
3) die Bevölkerungspolitik, welche die Aufgaben behandelt, die sich aus jenen Thatsachen und Regelmäßigkeiten für das öffentliche
Leben, insbesondere für ein ordnendes Eingreifen der Staatsgewalt, ergeben.
Die ersten Keime dieser Wissenszweige reichen zum Teil bis in das Altertum zurück. Man suchte zu bestimmten
Zwecken (Besteuerung, politische Verfassung etc.) die Volkszahl zu ermitteln. Mit fortschreitender politischer Entwickelung erkannte
man nicht allein in der Volkszahl eine wichtige Bedingung für Kraft und Wohlstand des Staats, sondern man war auch mit weiterer
Ausbildung des Verkehrs genötigt, die einzelne Person als Trägerin von Rechten und Pflichten bestimmt zu
bezeichnen. So entstanden die Listen für Geburten, Heiraten und Sterbefälle.
Chr. Bernoulli (»Handbuch
der Populationistik«, Ulm
[* 107] 1840 u. 1843) in Deutschland. Eine echt wissenschaftliche Bearbeitung erfuhr die Bevölkerungslehre
vorzüglich durch die belgischen StatistikerQuételet (»Sur l'homme, ou essai de physique sociale«, Par. 1835; deutsch von
Riecke, Stuttg. 1838; neu bearbeitet unter dem Titel: »Physique sociale«, Brüss. u.
Par. 1869, 2 Bde.),
Die Wissenschaft der Bevölkerung befaßt sich zunächst mit der Ermittelung des derzeitigen Zustandes einer bestimmten
Volksmenge, ihrer Zahl und Eigenschaften (Stand der Bevölkerung), dann mit Erforschung und Erklärung der Veränderung dieses Zustandes
(Gang,
[* 109] Bewegung, Wachstum der Bevölkerung).
Die Ermittelung von Stand und Bewegung der Bevölkerung erfolgt teils direkt durch systematische Aufzeichnungen (Zivilstandsregister,
Steuerkataster etc.) und Zählungen, teils indirekt durch Schätzung und Berechnung. Die indirekte Methode knüpft an Verhältnisse
an, welche zur Zahl in Beziehung stehen (Zahl der Familien, Wohnhäuser,
[* 110] der Geburten, Sterbefälle etc.). Dieselbe führt nur
unter bestimmten Voraussetzungen (Unveränderlichkeit der gesamten Volkszahl, genaue Ermittelung von Aus- und Einwanderung
etc.) zu richtigen Ergebnissen und bildet, wenn sie sich nicht auf vorausgegangene
Zählungen stützen kann, einen wenig brauchbaren Notbehelf.
Ganz unzuverlässig ist das Verfahren, nur einen Teil des zu beobachtenden Gebiets auszuzählen und das gewonnene Ergebnis
auf das ganze Gebiet nach dem Verhältnis seiner Größe anzuwenden. Denn die Voraussetzung, auf welche es sich
stützt, daß der Teil gleichsam eine Verjüngung des Ganzen darstelle, wird in der Praxis nicht erfüllt. Sonach bildet eine
unumgängliche Grundlage der Bevölkerungsstatistik die direkte Auszählung, welche von Zeit zu Zeit zu wiederholen und inzwischen
durch fortlaufende Aufzeichnungen und Berechnungen zu ergänzen ist (s. Volkszählungen).
Zu unterscheiden sind absolute und relative Bevölkerung. Die erstere, welche die Einwohnerzahl
eines ganzen Zählgebiets angibt, ist von Bedeutung für Beurteilung der volkswirtschaftlichen, militärischen und finanziellen
Leistungsfähigkeit eines Volkes. Schwierig ist bei der heutigen Verkehrsentwickelung die Ermittelung der rechtlichen (ortsansässigen,
am Zählungsort heimatsberechtigten, bez. staatsangehörigen) Bevölkerung, weil
hierbei Abwesende zu berücksichtigen und die Angaben der Anwesenden richtig zu stellen sind; dieselbe
hat eine besondere Bedeutung, wenn sie als Maßstab
[* 111] der politischen Rechte und Pflichten dient.
Leichter ist die Zählung der faktischen oder thatsächlichen Bevölkerung. Als solche gilt einmal die Wohnbevölkerung,
d. h. diejenige, welche sich regelmäßig dauernd an einem Ort aufhält, dann die rein faktische, d. h.
diejenige, welche augenblicklich sich am Ort befindet. Letztere wird in Deutschland gezählt, wobei jedoch neben der rein faktischen
auch die Wohnbevölkerung ermittelt werden kann; erstere zählen die Niederlande,
[* 112] wobei freilich die Bestimmung des Begriffs
»dauernde Anwesenheit«, die Zuzählung abwesender Ortsangehörigen und
die Ausscheidung von anwesenden Fremden große Schwierigkeiten bereiten.
Die relative oder spezifische Bevölkerung gibt das Verhältnis der Volkszahl zum Flächeninhalt des Zählgebiets (durchschnittliche
Bevölkerung der Flächeneinheit) oder die Volksdichtigkeit an. Dieselbe ist von Land zu Land, dann in einzelnen Teilen
eines und desselben Landes sehr verschieden, wie folgende Tabelle zeigt.
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