Nachdem die österreichische
Armee hier bis zur Vernichtung geschlagen war, rettete Benedek den Rest
des
Heers mit
Geschick nach
Olmütz
[* 24] und von da nach
Ungarn, wurde durch den
ErzherzogAlbrecht in der Oberbefehlshaberstelle ersetzt
und später nebst einigen andern
Generalen vor ein
Kriegsgericht gestellt. Doch wurde die Untersuchung auf kaiserlichen Befehl
eingestellt, aber in einem
Artikel der
»WienerZeitung« aufs schärfste verurteilt und ihm das
Versprechen
abgezwungen, für immer zu schweigen. Tief gedrückt durch diese Demütigung, zog sich Benedek nach seiner Verabschiedung
nach
Graz
[* 25] zurück, wo er starb.
Nach Abschluß der Präliminarien trat Benedetti mit FrankreichsForderungen, betreffend die Abtretung von deutschem Gebiet nebst Mainz,
[* 42] nachdrücklicher und unter Drohungen hervor, die aber jetzt von Bismarck mit der allergrößten Entschiedenheit
zurückgewiesen wurden. Benedetti blieb in Berlin und nahm die Verhandlungen über eine engere Allianz zwischen Frankreich und Preußen
wieder auf, ja er ließ einen Vertragsentwurf, in welchem Napoleonfreie Hand in Bezug auf Belgien gelassen wurde, in BismarcksHänden. 1870 stellte Benedetti 9. JuliEms
[* 43] die Forderung an den König Wilhelm, er solle dem Prinzen von Hohenzollern
[* 44] die Annahme der spanischen
Krone verbieten, und richtete auf Befehl seiner Regierung nach dem Verzicht des Prinzen das Verlangen an den König, derselbe
möge die bestimmte Versicherung erteilen, daß auch in Zukunft die Frage der hohenzollernschen Thronkandidatur
nicht wieder aufgenommen werden solle. Die Ablehnung dieses Verlangens sowie einer neuen Audienz13. Juli gab der französischen
Regierung den Vorwand zur Kriegserklärung. Mit dieser und dem Sturz des Kaiserreichs war Benedettis politische Laufbahn beendet.
Nachdem er schon früher die Behauptungen Bismarcks über die belgischen Verhandlungen, obwohl ohne Erfolg,
angefochten hatte, suchte er seine diplomatische Thätigkeit in Berlin durch das Buch »Mamission en Prusse« (Par. 1871) zu rechtfertigen.
Seit seiner Entlassung aus dem Staatsdienst lebt in Ajaccio.
die gegen den Altar
[* 46] gesprochene Formel, mit welcher in den Fastenzeiten
und an einigen andern Tagen der katholische Gottesdienst statt des gewöhnlichen Ite, missa est! geschlossen
wird.
Julius,
Klavierspieler und Komponist, geb. zu Stuttgart
[* 48] als Sohn eines jüdischen
Bankiers, erhielt seinen ersten Unterricht von dem dortigen Konzertmeister Abeille, seine weitere Ausbildung aber von Hummel in
Weimar
[* 49] und K. M. v. Weber in Dresden.
[* 50] Auf des letztern Empfehlung ward er 1824 Musikdirektor beim Kärntnerthortheater in Wien,
[* 51] gab aber diese Stelle schon nach zwei Jahren auf, um eine Kunstreise durch Deutschland
[* 52] und nach Italien zu
machen. In Neapel,
[* 53] wo er zur evangelischen Konfession übertrat, erhielt er die Stelle eines Musikdirektors am Theater
[* 54] San Carlo
und trat nachher mehrere Jahre hintereinander mit großem Beifall in verschiedenen Städten als Klavierspieler auf. Im J. 1830 kehrte
er nach Deutschland zurück, ging jedoch schon im folgenden Jahr nach Paris,
[* 55] wo er als Akkompagnateur in der Sängerwelt Aufsehen
erregte.
Seit 1835 lebte er mit wenigen Unterbrechungen (1850-51 begleitete er JennyLind auf ihren Konzertreisen in Amerika)
[* 56] in London,
[* 57] als Orchesterdirigent und Klavierspieler in hohem Ansehen stehend, und starb daselbst Benedict ist
auch Begründer der dortigen sogen. Popularkonzerte, war häufig Dirigent der großen englischen Musikfeste und wurde 1871 von der
Königin zum Ritter geschlagen. Außer zahlreichen mehr brillanten als tiefen Klavierkompositionen und einigen kirchlichen
Musikwerken komponierte Benedict eine Reihe von Opern, von denen die ersten, »Giacinta ed Ernesto«
und »I Portoghesi a Goa«, ganz in Rossinischer Manier geschrieben sind; in den spätern wandte er sich mehr dem StilWebers zu.
In Deutschland wurden besonders bekannt: »Die Kreuzfahrer, oder der Alte vom Berge« und »Die Lilie von Killarney« (1861).
1) St. Benedikt von Nursia, erster Begründer eines geregelten Mönchsstandes im Abendland, Erbauer und erster Abt von Monte Cassino;
s. Benediktiner.
2) Benedikt von Aniane (eigentlich Witiza, Graf von Maguelone), erster Wiederhersteller der Klosterzucht in
Westfranken, geboren um 750, wurde nach einer Rettung aus Todesgefahr 774Mönch und stellte sich als solcher die Aufgabe,
das Mönchtum zu der alten asketischen Strenge zurückzuführen und ihm Einfluß auf das öffentliche Leben des Volks zu verschaffen.
Er gründete zu Aniane ein Kloster, von dem aus er reformierend wirkte. Die GunstKarls d. Gr. verschaffte
ihm die Exemtion von aller bischöflichen Gerichtsbarkeit. Unter Ludwig dem Frommen erhielt er die Oberaufsicht über alle Klöster,
und der Reichstag zu Aachen
[* 58] 817 erhob seine verbesserte Ordensregel zur Klosterregel im ganzen Reich. Er starb 821.
1) Benedikt I., 574-578, rief gegen die Langobarden die Hilfe der Griechen an. -
2) Benedikt II., von Geburt ein Römer, gewählt 683, erst 684 vom Kaiser bestätigt, setzte es beim griechischen KaiserKonstantin
Pogonatos durch, daß die
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mehr
römischen Bischöfe gleich nach der Wahl, noch vor der kaiserlichen Bestätigung ordiniert werden durften. Er starb 685, ward
von der Kirche kanonisiert. -
4) Benedikt IV., 900-903, einer der bessern Päpste in entarteter Zeit, krönte den burgundischen König Ludwig
zum Kaiser und König von Italien. -
5) Benedikt V. ward an Stelle des von KaiserOtto I. eingesetzten Leo VIII. von der Gegenpartei 964 zum Papst erwählt, aber von dem
Kaiser abgesetzt und nach Hamburg
[* 60] verwiesen, wo er 965 starb. -
6) Benedikt VI. ward 972 mit Beistimmung Ottos I. gewählt, nach dessen Tod aber von dem RebellenCrescentius gefangen genommen und 974 im
Kerker erdrosselt. -
7) Benedikt VII., 974 unter kaiserlichem Schutz gewählt, exkommunizierte den entflohenen Gegenpapst Bonifacius VII., hielt 981 zu
Rom eine Synode, wo mehrere die Kirchenzucht betreffende Dekrete, namentlich gegen die Simonie, erlassen wurden;
starb 983. -
8) Benedikt VIII., vorher Theophylakt, Graf von Tuskulum, 1012 zum Papst erwählt, vertrieb den von der Partei der Crescentier aufgestellten
Gegenpapst Gregor, der zu KaiserHeinrich II. floh. Doch erklärte sich dieser für Benedikt, der ihn 1014 in
Rom krönte. Benedikt entriß den Sarazenen mit Hilfe der Genuesen und Pisaner Sardinien,
[* 61] den Byzantinern mit HilfeHeinrichs II., dem
zu Ehren er 1020 persönlich den BambergerDom geweiht hatte, Apulien; starb 1024. -
9) Benedikt IX., Sohn des GrafenAlberich von Tuskulum, Neffe des vorigen, bestieg, von der tuskulanischen Partei
gewählt, als zwölfjähriger Knabe 1033 den päpstlichen Stuhl, den er durch alle Laster schändete. Vom Volk vertrieben, ward
er vom KaiserKonrad II. wieder eingesetzt. 1044 ließ er sich zu einem Verzicht zu gunsten des Gegenpapstes Silvester III. bewegen,
vertrieb denselben aber wieder und verkaufte 1045 die Tiara
[* 62] an den ErzpriesterJohannesGratianus (als PapstGregor VI.). Wiederum nahm er seine Entsagung zurück, ward auf einer Synode in Rom unter dem Vorsitz KaiserHeinrichs III. im
Dezember 1046 abgesetzt, bemächtigte sich nach Clemens' II. Tod 1047 nochmals des päpstlichen Stuhls, mußte endlich Leo IX. 1048 weichen
und starb 1054. -
10) Benedikt X., vorher Johannes von Velletri, gelangte 1058 durch Bestechung zur päpstlichen Würde, zeigte sich aber ganz unfähig
und wurde auf einem Konzil zu Siena 1059 abgesetzt. -
12) Benedikt XII., 1334-42, ein Müllerssohn aus Foix, residierte in Avignon, steuerte der Simonie, schränkte die Bettelorden ein
und war in seinem Privatleben untadelig. Die Aussöhnung mit dem von seinem Vorgänger Johann XXII. mit Bann und Interdikt belegten
deutschen KaiserLudwig dem Bayern
[* 64] verhinderte der französische König, von dessen Einfluß er sich vergeblich
zu befreien suchte; auch die unter ihm eingeleitete Vereinigung mit der griechischen Kirche und seine Versuche, zwischen England
und Frankreich den Frieden zu vermitteln, blieben vergeblich. -
13) Benedikt (XIII.), vorher
Peter de Luna, aus altem aragonischen Geschlecht, studierte die Rechte, ward Professor
derselben an der UniversitätMontpellier,
[* 65] 1375 Kardinal und 1394 zu Avignon als Gegenpapst Bonifacius' IX. gewählt, nachdem
er versprochen, die Tiara niederzulegen, wenn die Kardinäle es zur Beseitigung des Schismas von ihm verlangten. Doch hielt
er dies Versprechen nicht und ward daher auf der Kirchenversammlung zu Pisa
[* 66] 1409 mit dem Gegenpapst Gregor
XII. und nochmals auf dem Konzil zu Konstanz
[* 67] 1416 abgesetzt, nachdem er sich geweigert hatte, freiwillig zu verzichten. Aus
Avignon vertrieben, mußte er sich, nirgends mehr anerkannt, nach Peniscola bei Valencia
[* 68] in Spanien
[* 69] zurückziehen, von wo er
wiederholt die ganze Christenheit verfluchte, und wo er 1423 starb. Wegen seiner Absetzung wird er in
dem römischen Papstverzeichnis nicht mitgezählt. -
14) Benedikt XIII., vorher Orsini, ward 1667 Dominikanermönch, 1672 Kardinal, 1686 Erzbischof von Benevent und 1724 Papst, ein Mann
von altchristlicher Einfalt, suchte vergebens den Klerus zur Demut und Sittenstrenge zurückzuführen, geriet mit den Dominikanern
in dogmatische Streitigkeiten und war in politischen Dingen nicht glücklich, indem er unter anderm die
geistliche Gerichtsbarkeit zum größten Teil an den König von Sizilien
[* 70] abtreten mußte. Eigentlich regierte für ihn sein
nichtswürdiger Günstling, der Kardinal Coscia. hat den Himmel
[* 71] mit zahlreichen neuen Heiligen, besonders aus dem Stande der
Mönche, bevölkert. Er starb -
15) Benedikt XIV., vorher Prosper LaurentiusLambertini, einer der ausgezeichnetsten Päpste, geb. 1675 zu Bologna, ward 1727 Bischof
von Ancona,
[* 72] 1728 Kardinal, 1732 Erzbischof von Bologna, 1740 Papst. Ein wissenschaftlich hochgebildeter Kenner des bürgerlichen
und weltlichen Rechts, eifriger Förderer von Kunst und Wissenschaft, von sittlich reiner Lebensführung,
humaner und toleranter Gesinnung, stellte er denFriedenRoms mit verschiedenen Fürsten wieder her, vertrug sich auch mit den
protestantischen Fürsten, wie Friedrich d. Gr., suchte den Einfluß der Jesuiten zu mindern, verringerte die Zahl der kirchlichen
Feiertage, suchte Handel und Gewerbe zu heben, stiftete wissenschaftliche Akademien zu Rom, schmückte die
Stadt durch Kunstwerke, ließ die besten Werke des Auslandes übersetzen und ein Verzeichnis der vatikanischen Handschriften,
deren Zahl er bis auf 3300 vermehrte, drucken. Die Regierungsgeschäfte leitete meist der KardinalValenti. Benedikt starb Eine
Ausgabe seiner Werke besorgte der Jesuit de Azevedo
(Rom 1747-51, 12. Bde.; neue
Ausg., das. 1853 ff., 8 Bde.).
Dorf in Oberbayern, südwestlich von Tölz in der Nähe des Kochelsees, 625 m ü. M., mit Glasschmelze
für optische Gläser, 780 Einw. und einem ehemaligen Benediktinerkloster, das 740 von
den GrafenLandfried, Waltram und Eleland gestiftet und von Bonifacius geweiht wurde. Es war besonders im 11. Jahrh. die Stätte
gelehrter Thätigkeit, wurde 1803 säkularisiert und von Joseph v. Utzschneider zu seinem optischen Institut erworben, wo Reichenbach
[* 74] und Fraunhofer viele Jahre ihre berühmten Gläser für optische Zwecke verfertigten. Als die Anstalt 1819 nach
München
[* 75] übergesiedelt war, richtete der Staat zu Benediktbeuern einen Fohlenhof ein, und 1869 wurden die Veteranenanstalt und das Invalidenhaus
von Donauwörth und Fürstenfeld ebenfalls dahin verlegt. Südlich von Benediktbeuern erhebt sich die steile, 1804 m hohe Benediktenwand,
deren Gipfel eine lohnende Aussicht auf den Walchensee und die Zentralalpen, besonders
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auf das wilde Karwendelgebirge, gewährt. Sie wird von oder Tölz in 5-6 Stunden erstiegen.
im allgemeinen alle diejenigen Mönche, welche die Regel des heil. Benedikt von Nursia beobachten. Um 480 zu
Nursia unweit Spoleto als Sprößling einer edlen Familie geboren, entfloh derselbe schon als 14jähriger
Knabe aus Rom und dem Elternhaus und lebte als Einsiedler drei Jahre lang in einer Höhle bei Subiaco. Bald Gegenstand der Verehrung,
ward er von den Mönchen zu Vicovaro zu ihrem Abt gewählt. Seine Strenge aber erkennend, suchten sie ihn zu vergiften, worauf
Benedikt in die Einöde zurückkehrte. - Da viele Asketen sich um ihn sammelten, organisierte er sie in
kleine Gemeinschaften von je zwölf unter einem Abt. 528 nahm er seinen Wohnsitz auf dem Berg Casinus, zwischen Subiaco und Neapel,
gründete hier das KlosterMonte Cassino und gab der neuen Mönchsgemeinde eine von ihm verfaßte Lebensregel.
Er starb 21. März 543.
Die Ordensregel Benedikts (hrsg. von Martène, 1690) ward die Grundlage einer durchgreifenden Reformation des abendländischen
Mönchslebens. Ihr Grundgedanke ist, daß nur im Kloster das rechte asketische Leben zu führen sei, und daß notwendige und
nützliche Arbeiten mit asketischen Übungen abwechseln müssen. Das nach einem Probejahr abgelegte Gelübde
ist unwiderruflich und umfaßt die Gelübde der Conversio (der Dürftigkeit und Keuschheit), der Obedientia (des unbedingten
Gehorsams) und der Stabilitas (des Verbleibens im Kloster).
Die Ausbreitung der neuen Orden, vornehmlich der Cistercienser, und die Entstehung der Bettelorden im 13. Jahrh.,
neben denen
die Benediktiner eben nur als ein andrer Mönchsorden erschienen, thaten dem Einfluß des Ordens noch größern Abbruch,
und er verweltlichte um so mehr bei dem wachsenden Reichtum. Vergebens waren die Verordnungen der Synoden zu Vienne 1311 und
zu Valencia 1322, und selbst die neue KonstitutionBenedikts XII. (1336), die Benedictina, konnte nicht
durchgeführt werden.
Eine wissenschaftliche Tendenz erhielt sie durch den ersten General, Gregor Tariffe (1638-48). ErnsteStudien wurden jedem Konventualen
zur Pflicht gemacht und durch mildere Klosterzucht erleichtert und begünstigt; in den mit den Klöstern
verbundenen Lehranstalten erhielten die Novizen eine gelehrte Vorbildung, und die Arbeiten der Einzelnen wurden nach einem
auf das Ganze gerichteten Plan geleitet. Der Reichtum des Ordens gewährte alle Hilfsmittel der Forschung; die Klöster besaßen
kostbare Bibliotheken, unter denen sich die des Hauptklosters St.-Germain des Prés bei Paris durch einen Reichtum
an alten Handschriften auszeichnete.
Reisen der hervorragendsten Ordensglieder und ausgedehnte Verbindungen dienten dazu, immer neue Quellen wissenschaftlicher Forschung
zu öffnen. Die Mauriner zählen zu den IhrenNamen wie die eines Mabillon, Ducange, Montfaucon, Martène, d'Achery etc., denen
wir Sammlungen von Urkunden und Quellen zur allgemeinen und lokalen Kirchengeschichte, die zur Geschichtsforschung
unentbehrlichen Anweisungen zum Gebrauch der Urkunden (»L'art de vérifier les dates«, die »Acta sanctorum Ordinis S. Benedicti«,
die »Annales Ordinis S. Benedicti«, das »Glossarium
med. et infim. latinitatis«) und zahllose andre theologische und historische
Schriften, wie die trefflichen Ausgaben der Kirchenväter, verdanken. Die französische Revolution hat auch diese Kongregation
zerstreut, manche ihrer unvollendet gebliebenen Arbeiten hat die Académie des inscriptions wieder aufgenommen. 1880 wurden 239 Benediktiner aus
Frankreich vertrieben.
Klosterfrauen nach der Regel des heil. Benedikt von Nursia. Die Ordenstradition macht zur Stifterin
die Schwester des heil. Benedikt, Scholastika; mit historischer Sicherheit läßt sich aber die Entstehung
der Benediktinerinnen erst im 7. Jahrh. nachweisen. Früher noch als bei dem männlichen
Ordenszweig gab sich der Verfall bei den Benediktinerinnen kund; die Klöster verwandelten sich in regulierte oder selbst in weltliche
Stifter adliger Chorfrauen, die kaum noch ein Gelübde verlangten und zu Versorgungsstiftern des Adels wurden.
Seit dem Ende des 16. Jahrh. sind von einzelnen kräftigen Äbtissinnen Reformationen ihrer Klöster ausgegangen, denen sich
andre anschlossen, so daß sich kleinere Kongregationen bildeten; solche sind die Kongregation von Calvaire (s. d.) und die
von der beständigen Anbetung des Sakraments in Frankreich.
(lat.), Segnung, Weihe, in der katholischen Kirche besonders die Einsegnung einer Sache
oder Person, wobei Gebetsformeln (oft selbst Benediktion genannt), Besprengung mit Weihwasser, Räucherungen etc. den Ritus ausmachen.
Dem Papst vorbehalten ist die Benediktion des ganzen Erdkreises (urbis et orbis), die er jährlich dreimal, am Gründonnerstag, am Oster-
und Himmelfahrtstag, erteilt, und der Rose, den Bischöfen die der Kultusgeräte, der Fürsten und Äbte.
Die Benediktion unterscheidet sich von der Konsekration und tritt als Amtsweihe da ein, wo mit dem Amt, wie bei dem der Äbte, kein heilsvermittelnder,
sondern nur ein kirchenregimentlicher Charakter verbunden ist.
der 1857 ein Nachtrag: »Neue Gedichte« (»Nowyja Stichotworenija«),
folgte. Später veröffentlichte Benedíktow eine Übersetzung
von Mickiewicz' epischem Gedicht »Konrad Wallenrod« (Petersb. 1863). Benedíktow starb 14. April (a. St.) 1875 in St.
Petersburg.
Hier gelang es ihm 1841, sein erstes Schauspiel: »Das bemooste Haupt«, auf die Bühne zu bringen, das mit dem entschiedensten
Beifall die Runde über fast alle BühnenDeutschlands machte. Nicht mindern Erfolg hatte sein zweites
Stück: »DoktorWespe«. Benedix übernahm darauf in Wesel die Redaktion des »Sprechers«, einer Volkszeitschrift, siedelte
aber 1842 nach Köln
[* 98] über, wo er sich durch vielbesuchte Vorlesungen über Goethes »Faust« einführte. Im J. 1844 übernahm
er die technische Direktion des Theaters inElberfeld,
[* 99] die er ein Jahr lang führte, und wirkte seit 1847 in
gleicher Eigenschaft an der Kölner
[* 100] Bühne unter GerlachsDirektion, während er zugleich wieder Vorlesungen über die jüngsten
Lyriker und DramatikerDeutschlands vor einem ausgewählten Publikum hielt.
Als in Köln die Rheinische Musikschule organisiert wurde, erhielt auch Benedix eine Lehrerstelle an derselben.
Im J. 1855 ward er Intendant des Stadttheaters zu Frankfurt
[* 101] a. M., legte jedoch 1859 diese Stelle nieder und kehrte nach Köln
zurück. Später lebte er, geistig immer thätig, aber in den letzten Jahren körperlich leidend, zu Leipzig, wo er starb.
Als dramatischer Dichter hat Benedix Erfolge geerntet wie nach Kotzebue kaum ein Lustspieldichter. Die meisten
seiner Lustspiele wurden Lieblingsstücke des deutschen Volks.
Benedix' Hauptstärke liegt weder in der Charakteristik, die sich selten über die photographische Wiedergabe behaglicher und etwas
zuversichtlicher Durchschnittsmenschen erhebt, noch in einer poetischen Grundanschauung der Welt, sondern
in der Fülle der Situationen, im bunten, unterhaltenden Wechsel einer belebten Szenerie, in den heitern Kombinationen des Zufalls,
in den Verwickelungen und Verwechselungen, in der genauen Kenntnis des Theaters und seiner althergebrachten, aber immer wirksamen
Effekte.
Dazu gesellen sich ein frisch beweglicher Dialog, dessen Hausbackenheit sich mit der gleichen Eigenschaft
der Figuren deckt, ein nicht glänzender und reicher, aber kerniger Witz, eine gewisse moralisierende Richtung, welche sich
von alters her sicherer Wirkung erfreut. Auch als Volksschriftsteller und Erzähler hat sich in »Deutschen Volkssagen« (Wesel
1839-41, 6 Bdchn.; neue Ausg. 1851),
seinem »Niederrheinischen Volkskalender« (1836-42),
den lebendigen »Bildern aus dem Schauspielerleben« (2. Aufl.,
das. 1851) und dem Roman »Die Landstreicher« (das. 1867) versucht.
Von seinen sonstigen Schriften sind »Der mündliche Vortrag« (3. Aufl., Leipz. 1871, 3 Bde.),
»Katechismus der Redekunst« (3. Aufl., das. 1881) zu nennen. Das posthume
Werkchen »Die Shakespearomanie. Zur Abwehr« (Stuttg.
1873), worin der britische Dichterheros von einem unglaublich beschränkten, rechthaberisch-nüchternen Standpunkt aus verurteilt
wird, wäre zu Ehren Benedix' besser ungedruckt geblieben. Die große Mehrzahl seiner Bühnenstücke ist in seinen
»Gesammelten
¶
mehr
dramatischen Werken« (Leipz. 1846-74, 27 Bde.)
enthalten; außerdem erschien eine Auswahl der größern Lustspiele in 20 Bänden (»Volkstheater«, das. 1882) und eine Sammlung
der kleinern Stücke unter dem Titel: »Haustheater« (8. Aufl., das.
1880).
(lat.), Wohlthat, Gefälligkeit, Vergünstigung, Privilegium; im Mittelalter unter den germanischen Völkern
zurücknehmbares Lehen, Schenkung von Erbgütern an Kriegsgefährten und treue Diener; auch ein Gut, dessen
Nießbrauch einem als Besoldung eingeräumt wird. Es gab zivilistische (Beneficium palatinum, für Zivildiener), militärische (Beneficium militare)
und geistliche Benefizien. Unter letztern, Kirchenpfründen, Präbenden, verstand man ursprünglich nur die mit geistlichen
Ämtern verbundenen Dotationen, dann jene Ämter selbst.
Allmählich wurde die feste Dotierung der Kirchen mit Grundstücken zur allgemeinen Regel, so daß mit jeder
Parochie von selbst der Genuß bestimmter Grundstücke als Amtseinkommen verbunden war. Es sind demnach die Benefizien und Pfründen
der Teil des Kirchenguts, welcher zur Dotation der Kirchenämter bestimmt ist, und nach der jetzigen Einrichtung ist regelmäßig
mit einem Amt eine solche Dotation an Grundstücken oder andern Einkünften verbunden. Es kann kein neues
Kirchenamt errichtet werden, ehe für dasselbe ein dauerndes und hinreichendes Einkommen fundiert ist.
Amt und Pfründe gehören aber unzertrennlich zusammen, und letztere wird, wie das erstere, auf Lebenszeit erteilt, wobei aber
der Grundsatz festgehalten wird, daß das Amt (officium) und nicht die Pfründe die Hauptsache sei (Beneficium datur
propter officium). Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwischen Beneficium majus und Beneficium minus, höherer und niederer Pfründe,
indem unter ersterer Amt und Pfründe der Prälaten, unter letzterer diejenigen des niedern Klerus verstanden werden. Je nachdem
das Kirchenamt für Weltgeistliche oder für Ordensgeistliche errichtet ist, wird zwischen Beneficium saeculare
und Beneficium regulare unterschieden.
Beneficia incompatibilia erfordern die persönliche Anwesenheit (Residenz) des Benefiziaten am Orte des Amtes, während bei Beneficia
compatibilia die Annahme einer Mehrheit von Pfründen seitens eines und desselben Benefiziaten gestattet ist. Endlich wird noch
zwischen Beneficia duplicia und Beneficia simplicia unterschieden, indem mit den letztern nur Altar- und
Chordienst, mit erstern dagegen noch weitere Verpflichtungen verbunden sind; dahin gehören insbesondere die Kuratbenefizien,
mit denen die Seelsorge innerhalb eines bestimmten Sprengels verknüpft ist. Auch s. v. w. Bonifikation (s. d.) oder Bonus (s. d.)
und Report (s. d.).
das Recht, vermöge dessen ein
Schuldner von seinem Gläubiger verlangen kann, daß dieser ihm so viel lasse, als er zum notwendigen Lebensunterhalt braucht
(»die Kompetenz«),
und daß er auf mehr nicht verurteilt und exequiert werde (»condemnatio in id,
quod debitor facere potest«). Dieses Recht steht nach gemeinem Recht nur den Soldaten, den Hauskindern wegen
derjenigen Schulden, die sie während des Bestehens der väterlichen Gewalt kontrahierten, und dem Schuldner zu, welcher von
dem Rechte derGüterabtretung (bonorum cessio) Gebrauch machte. Ein Schuldner nämlich, welcher ohne sein Verschulden in Vermögensverfall
geraten, konnte nach gemeinem Recht sein Vermögen an die Gläubiger abtreten und sicherte sich dadurch
für die Folgezeit in Ansehung des später von ihm erworbenen Vermögens die Rechtswohlthat der Kompetenz.
Außerdem steht ein gegenseitiges Beneficium zu: den Ehegatten untereinander sowie den Gesellschaftern wegen Forderungen aus dem Gesellschaftsvertrag.
Endlich genießt das Beneficium der Vater dem Sohn und der Schwiegervater dem Schwiegersohn gegenüber, wenn letzterer
auf die Mitgift klagt, sowie der Schenker gegenüber dem Beschenkten. Nach preußischem Recht steht auch den Personen, für welche
eine gesetzliche Alimentationspflicht begründet ist, ein wechselseitiges Beneficium zu. In der modernen Gesetzgebung hat sich aus
dem Beneficium der Grundsatz entwickelt, daß dem Schuldner überhaupt das für ihn und seine Angehörigen Unentbehrlichste
gelassen werden muß. So ist nach dem Bundes- (Reichs-) Gesetz vom die Pfändung noch nicht verdienten Lohns der Regel
nach ausgeschlossen, ebenso die Pfändung des Gehalts bis zum jährlichen Betrag von 1200 Mk. Die deutsche Zivilprozeßordnung
erklärt ferner zahlreiche Gegenstände als der Pfändung nicht unterworfen, ebenso gewisse Forderungen,
wie z. B. den Sold und die Invalidenpension der Unteroffiziere und der Soldaten etc. Dagegen gewährt die deutsche Konkursordnung
dem Gemeinschuldner eine besondere Rechtswohlthat der Kompetenz nicht.
Das Konkursverfahren umfaßt vielmehr das gesamte einer Zwangsvollstreckung unterliegende Vermögen des Gemeinschuldners, welch
letzterer nur aus den etwanigen Nutzungen, die ihm vermöge des Nießbrauchsrechts an dem Vermögen seiner
Ehefrau oder seiner Kinder zustehen, die zu seinem, seiner Ehefrau und seiner Kinder Unterhalt erforderlichen Mittel beanspruchen
kann. Doch ist es gestattet, dem Gemeinschuldner und seiner Familie den notdürftigen Unterhalt aus der Konkursmasse zu gewähren
(s. Pfändung).
Vgl. Deutsche Zivilprozeßordnung, § 715, 749; Deutsche Konkursordnung, § 1, 118, 120.
inventarii (lat.), die »Rechtswohlthat des Inventars«, wodurch sich der Erbe gegen die Gefahr, einen verschuldeten
Nachlaß anzutreten und dann mit seinem eignen Vermögen für die Erbschaftsschulden und -Lasten haften
zu müssen, vollständig und namentlich besser als durch das Beneficium deliberandi (s. Bedenkzeit) sichern kann. Der Erbe tritt
nämlich in die gesamte vermögensrechtliche Persönlichkeit des Erblassers ein. Zum Vermögen einer Person gehören aber auch
deren Schulden, und so müßte denn an und für sich der Erbe für alle Schulden des Erblassers aufkommen.
Damit nun aber wegen dieser Gefahr nicht zu häufig der Fall der Ausschlagung der Erbschaft eintrete, hat Justinian zu vollster
Sicherheit des Erben die Rechtswohlthat des Inventars, welche früher nur den Soldaten zustand, allgemein eingeführt, die im
allgemeinen darin besteht, daß der Erbe, welcher erklärt, er werde die ihm angefallene Erbschaft nur
in Gemäßheit eines darüber anzufertigenden Verzeichnisses annehmen, für die Schulden und Lasten der Erbschaft nur insoweit
¶