Haupt mit Baumblättern, was nicht bloß als
Gruß, sondern zugleich auch als Zeichen des
Friedens gilt.
Vgl. die ausführlichen
Nachweise in
HerbertSpencers »Soziologie«, Bd. 2. Von
eigentümlicher Art und genau geregelt sind die militärischen Begrüßungen sowie die der
Schiffe
[* 2] (s.
Ehrenbezeigungen).
im
Strafrecht die vorsätzliche Thätigkeit, welche die zivil- oder strafrechtlichen
Folgen einer strafbaren
Handlung durch wissentlichen
Beistand abzuwenden sucht, welcher dem Thäter oder dem Teilnehmer in der Absicht geleistet wird,
um ihn der Bestrafung zu entziehen, oder um ihm die Vorteile der strafbaren
Handlung zu sichern. Während
Wissenschaft und
Gesetzgebung die Begünstigung früher als einen
Fall der
Teilnahme am Verbrechen behandelten, wird dieselbe jetzt als
ein besonderes
Delikt bestraft und zwar nach dem deutschen
Strafgesetzbuch nur dann, wenn es sich um die Begünstigung von
Verbrechen oder
Vergehen handelt; die Begünstigung von
Übertretungen ist straflos.
Eine Begünstigung aus
Fahrlässigkeit ist der
Gesetzgebung unbekannt. Sie muß in einer positiven Thätigkeit bestehen; das bloße Unterlassen
einer
Anzeige ist keine Begünstigung. Das deutsche
Strafgesetzbuch bestraft die Begünstigung mit
Geldstrafe von 3 bis zu 600
Mk. oder mit Gefängnis
von 1
Tag bis zu 1 Jahr und, wenn der Begünstiger den
Beistand um seines Vorteils willen leistete, nur
mit Gefängnis von 1
Tag bis zu 5
Jahren. Die
Strafe darf jedoch der Art oder dem
Maß nach keine schwerere sein als die auf
die
Handlung selbst angedrohte.
Die Begünstigung ist straflos, wenn sie dem Thäter oder Teilnehmer von einem
Angehörigen (s. d.) gewährt worden
ist, um ihn der Bestrafung zu entziehen. Wurde die Begünstigung vor Begehung der That zugesagt, so ist sie als
Beihilfe (s. d.) zu bestrafen.
Diese letztere Bestimmung leidet auch auf
Angehörige Anwendung. Handelte es sich aber um einen von dem Begünstigten verübten
Diebstahl, eine
Unterschlagung, einen
Raub oder um ein dem
Raub gleich zu bestrafendes
Verbrechen, und wurde die in solchem
Fall
von dem Begünstiger um seines Vorteils willen verübt, so wird das
Delikt als
Hehlerei (s. d.) bestraft, auch wenn der Begünstiger
oder Hehler ein Angehöriger ist. Das österreichische
Strafgesetzbuch behandelt und bezeichnet die Begünstigung mit
mehreren verwandten
Vergehen zusammen als
Vorschubleistung.
derPflanzen (Pubescentia), die eigentümliche
Beschaffenheit der Oberfläche der Pflanzenteile, welche durch
die Pflanzenhaare hervorgebracht wird, ist von Wichtigkeit für die beschreibende
Botanik. Auf die
Fälle, wo die
Haare
[* 5] noch
einzeln unterscheidbar sind, beziehen sich die
Ausdrücke: flaumhaarig oder weichhaarig (pubescens), steifhaarig (hirtus),
zerstreuthaarig (pilosus), dicht- oder rauhhaarig (hirsutus), zottig (villosus). Eine Behaarung, wo
die
Haare miteinander verwebt und nicht einzeln unterscheidbar sind, kann seidenartig (sericeus), wollig (lanatus, lanuginosus),
filzig (tomentosus) und flockig (floccosus) sein. Die
Haare können sich auch verbreitern zu schuppenartigen Gebilden, und
wenn sie hinreichend groß sind, um deutlich als solche erkannt zu
werden, so heißt der Überzug spreuartig
(paleaceus), wenn sie aber sehr klein und dicht anliegend sind, schelferig (lepidotus).
Feld- und Gartenarbeit, welche die
Entfernung des Unkrauts und die Auflockerung des
Bodens um die
Acker- und
Gartenpflanzen herum zum
Zweck hat. Es geschieht meist mit der Handhacke, bei ausgedehntern
Pflanzungen auch mit der
Pferdehacke und mit sogen.
Kultivatoren
[* 6] und
Skarifikatoren und ist stets für das Gedeihen der
Pflanzen sehr förderlich,
unerläßlich aber bei solchen Bodenarten, die zum Begrasen sehr geeignet sind oder sich nach heftigen Regengüssen gern
mit einer festen
Rinde bedecken, welche das Eindringen der
Luft in den
Boden hindert.
Das Behacken während der Vegetationszeit kann nur bei Reihensaaten ermöglicht werden; in
Weinbergen, Hopfengärten,
Baumschulen und dergleichen
Anlagen bildet es eine regelmäßig wiederkehrende
Arbeit, welche im
Lauf desSommers zu verschiedenen
Zwecken wiederholt wird. Die Einführung der Drillsaaten hat das auch im großen
Feldbau eingebürgert; man hackt zwischen
den Pflanzenreihen, selbst beimGetreide,
[* 7] im
Herbst und im Frühjahr oder nur einmal. Von den
Rüben sagt
man, daß sie »groß gehackt werden müssen«. Man bezeichnet eine bestimmte
Kategorie von Feldpflanzen mit dem
Namen Hackfrucht, als
Kartoffeln,
Rüben,
Kraut, oft auch Grünmais, da sie zu ihrem Gedeihen
ein öfteres Behacken bedürfen. In der
Gärtnerei ist es am gebräuchlichsten. Für die verschiedenen
Pflanzen
hat man je besondere
Hacken, z. B.
Mohn-,
Rüben-, Kartoffelhacken etc.
Nach 19
Monaten zurückgekehrt, ging er 1486 nach der azorischen
InselFayal, wo eine vlämische
Kolonie
bestand, deren
StatthalterJobst von
Hurter Behaims Schwiegervater wurde. Hier wohnte Behaim bis 1490, dann verweilte er, mit
Ehren
und Reichtümern überhäuft, von 1491 bis 1493 in
Nürnberg
[* 11] und hinterließ dort den noch jetzt vorhandenen großen Erdglobus,
der mehrmals abgebildet und beschrieben wurde, so z. B. in Doppelmayrs
»Historischen Nachrichten von nürnbergischen Mathematicis und Künstlern« (Nürnb.
1730), aber selbst für die damalige Zeit starke Fehler enthält. Behaim kehrte 1493 über
Flandern und
Frankreich nach
Portugal
[* 12] zurück, hielt sich nochmals von 1491 bis 1506 auf
Fayal auf und ging dann wieder nach
Lissabon, wo er starb.
Behaim war mit
Kolumbus und
Magelhaens befreundet; sein Einfluß auf ihre
Entdeckungen kann jedoch nur sehr gering gewesen sein,
und die Behauptung, Behaim sei der eigentliche Entdecker der
Neuen Welt, gehört ohne
Zweifel in den Bereich der
Fabel.
Aus dieser Zeit stammen mehrere seiner Gedichte über die Türkenangelegenheiten, die nebst seinen übrigen
historischen Gedichten das Bedeutendste in seinen Werken sind. Demnächst finden wir ihn am Hof
[* 22] KaiserFriedrichs III., mit
dem er 1462 die Belagerung durch ErzherzogAlbrecht und den BürgermeisterHolzer aushielt. Er schrieb auf diese Begebenheit ein
Gedicht, dessen Weise er die »Angstweise« nannte, und worin er seinen ganzen Grimm über die Wiener, »die Handwerker, Schälke
und Lasterbälge«, ausschüttete.
Infolgedessen bald von neuem zum Wandern gezwungen, fand er endlich eine Zufluchtsstätte an PfalzgrafFriedrichs I. (des sogen.
BösenFritz) Hof in Heidelberg,
[* 23] wo seit der Stiftung der Universität einiger litterarischer Sinn herrschte.
Hier benutzte er die von dem KaplanMatthias von Kemnat wenig früher verfaßte Prosachronik von den Thaten dieses Kurfürsten
zu einem umfassenden strophischen Gedicht auf Friedrich, das diesen in niederer Schmeichelei als den edelsten und tapfersten
Helden aller Zeiten feiert.
Schließlich kehrte in seine HeimatSulzbach zurück, ward dort Schultheiß und wurde in oder nach dem Jahr 1474 erschlagen.
Viele von seinen Gedichten, die mehr historisches Interesse als poetischen Wert haben, sind noch ungedruckt; eine Anzahl findet
sich mitgeteilt in Hagens »Sammlung für altdeutsche Litteratur und Kunst«. Sein »Buch von den Wienern« hat Karajan
(Wien
[* 24] 1843),
sein Gedicht auf Friedrich I. K. Hofmann (in »Quellen und Erörterungen zur bayrischen und deutschen Geschichte«,
Bd. 3, Münch. 1863) herausgegeben. Karajan veröffentlichte auch »Zehn Gedichte« Behaims, darunter »Von der hohen Schule zu
Wien« und »Von dem König Ladislaus, wie er mit den Türken streitet« (in den »Quellen und Forschungen zur
Geschichte der vaterländischen Litteratur und Kunst«, Bd. 1, Wien 1848). Die geistlichen Dichtungen Behaims wurden herausgegeben
von Ph. Wackernagel (in »Das deutsche Kirchenlied«, Bd. 2, Leipz.
1867) und von Nöldeke (Halle
[* 25] 1857).
Für denselben Fürsten bemalte er auch 1534 eine Tischplatte mit Szenen aus dem LebenDavids (im Louvre). Um 1532 siedelte er
nach Frankfurt
[* 29] a. M. über, wo er für den BuchdruckerChr. Egenolff zahlreiche Zeichnungen für Holzschnittwerke (Bibeln und Chroniken)
lieferte und auch als Kupferstecher eine fruchtbare Thätigkeit entfaltete. In seinen letzten Jahren kopierte er meist die
Stiche seines Bruders, den er jedoch in der Feinheit der Grabstichelführung nicht erreicht. Beham starb in Frankfurt
a. M. Er hat etwa 270 Kupferstiche und 300 Holzschnitte hinterlassen. Seine große Handfertigkeit und
Gewandtheit offenbaren sich auch in seinen Zeichnungen. Wie sein Bruder, gehörte auch er zu den Kleinmeistern.
(Trägheit), diejenige Eigenschaft der Körper, nach welcher sie in der Ruhe oder
in einmal angenommener geradliniger, gleichförmiger Bewegung beharren, solange sie nicht durch äußere Veranlassung eine
Änderung ihres Zustandes erleiden. Vgl. Bewegung.
Feld- und Gartenarbeit, welche zum Zweck hat, dem Wurzelstock der Pflanzen eine größere Erdumhüllung zu
geben oder fruchtbare Erde um die Wurzeln anzuhäufen oder auf dieselben gestreuten Dünger zu bedecken.
Es wird im kleinen mit der Handhacke, im großen mit dem Häufelpflug ausgeführt, nachdem vorher der Boden durch Behacken
gehörig aufgelockert und gereinigt worden ist. Oft kann der Zweck der Nahrungszufuhr durch tiefe Bearbeitung eines mit Dungstoffen
genügend versehenen Ackerbodens erreicht werden, indem der Regen auf einem tief gelockerten Boden gleichmäßiger
eindringt; der bessere Halt aber, welchen die angehäufte Erde den Pflanzen gibt, kann durch Tiefkultur nicht ersetzt werden.
Viele Pflanzen, z. B. Mais, alle Rübenarten, die Kartoffeln u. dgl., müssen öfters behäufelt
werden und würden auf dem besten Feld ohne starke Erdbedeckung nicht die gewünschten Erträge geben.
Man nimmt das am besten vor, wenn die Pflanzen eine Höhe von 10-15 cm erreicht haben, vermeidet aber dabei das Bedecken der
Blätter mit Erde.
(Soringaöl, Moringaöl), fettes Öl, aus den Früchten von MoringapterygospermaGärtn. in Ostindien
[* 33] und im tropischen
Amerika
[* 34] durch Pressen gewonnen, ist farblos oder schwach gelblich, geruch- und geschmacklos, vom spez. Gew.
0,912, wird erst bei 15° dickflüssig und an der Luft nicht ranzig, trocknet nicht und dient zur Bereitung
von Parfümen, Salben und Pomaden, im Orient als Einreibung, um die Haut
[* 35] geschmeidig zu erhalten. Bei längerm Stehen scheidet
es sich in einen starren und einen flüssigen Teil, welch letzterer als Schmiermittel für feinere Maschinen, Uhren
[* 36] etc. verwendet
wird. Da das Behenöl stets hoch im Preise stand, so wurde es vielfach verfälscht und ist deshalb in Mißkredit und ziemlich außer
Gebrauch gekommen.
»Lehrbuch der Gebirgs- und Bodenkunde etc.« (Gotha 1825-26, 2 Bde.);
»Lehrbuch der deutschen Forst- und Jagdgeschichte« (Frankf. a. M. 1831);
»Lehrbuch der Jagdwissenschaft« (das. 1835);
»Real- und Verballexikon der Forst- und Jagdkunde« (das. 1840-46, 7 Bde.);
»Forstliche Baukunde« (Leipz. 1845).
Besonderes Verdienst erwarb er sich mit Laurop durch die Herausgabe
der »Systematischen Sammlung der Forst- und Jagdgesetze der deutschen Bundesstaaten« (Hadamar 1827 bis 1833, 5 Bde.),
Ernst, geograph. Schriftsteller, geb. zu Gotha, studierte in Jena, Berlin
[* 40] und Würzburg
[* 41] Medizin, trat aber 1856 in die geographische Anstalt von Perthes in Gotha ein und widmete seine Kräfte vorzugsweise den Petermannschen
»Mitteilungen«. Hier führte Behm bereits 1872 den wissenschaftlichen
Nachweis, daß der (von Livingstone entdeckte) Lualaba in
Afrika
[* 42] mit dem Congo identisch sei, eine Behauptung, welche Stanley
nach seiner ersten Reise entschieden bestritt, die aber später (1877) gerade durch ihn ihre Bestätigung
fand. Im J. 1866 hatte Behm das »Geographische Jahrbuch« ins Leben gerufen, von dem 1872 der bevölkerungsstatistische Teil abgetrennt
wurde, um (unter Mitredaktion vonHerm. Wagner) als Ergänzungsheft der »Mitteilungen« unter dem Titel: »Die Bevölkerung
[* 43] der
Erde« (bis jetzt 7 Hefte, Gotha 1872-82) zu erscheinen. Seit 1876 führte er auch die Redaktion des statistischen
Teils des »Gothaischen Hofkalenders« und übernahm 1878 nach PetermannsTode die Redaktion der »Mitteilungen«. Er starb in
Gotha.
Sie starb 1689. In ihr findet die elegante Frivolität ihres Zeitalters den vollsten Ausdruck. Ihr Standpunkt wird hinlänglich
dadurch charakterisiert, daß ihre »Poems« (zuerst
Lond. 1684 u. öfter) zugleich Stücke von Rochester enthielten; ihre eignen Gedichte sind durch frische Leichtigkeit ausgezeichnet.
Unter den »Histories and novels« (Lond. 1696 u.
öfter) ist die vom Prinzen Oronoko die interessanteste. Die meisten ihrer 17 Schauspiele (»Plays«, Lond. 1702) zeichnen sich
durch Witz aus, sind aber unselbständig in der Erfindung und englischen oder französischen Mustern nachgebildet.
Eine neue Ausgabe ihrer Werke erschien 1871 zu London in 6 Bänden.
Nach mehrjähriger Untersuchung wegen demagogischer Umtriebe und Majestätsbeleidigung 1836 zur Abbitte vor dem Bildnis des
Königs und zu Festungsstrafe von unbestimmter Dauer verurteilt, brachte Behr die darauf folgenden Jahre
erst auf der Festung,
[* 47] dann unter polizeilicher Aufsicht in Passau,
[* 48] Regensburg
[* 49] und endlich in Bamberg
[* 50] zu, bis die Amnestie vom dem
Greise seine volle Freiheit wiedergab. Zugleich erhielt er eine Entschädigungssumme von 10,000 Fl. und wurde darauf in die
deutsche Nationalversammlung gewählt. Er starb Unter seinen zahlreichen Schriften sind hervorzuheben:
»Versuch einer Bestimmung des rechtlichen Unterschiedes zwischen Lehnsherrlichkeit und Lehnshoheit« (Würzb.
¶
Auf dem Landtag von 1849 bis 1850 sprach er sich wiederholt in versöhnlichem Sinn und mit Wärme
[* 56] für ein freundliches Verhältnis
zwischen Regierung und Volksvertretung aus. In der Kammer zeichnete sich Behr durch Rednertalent und parlamentarische Gewandtheit
aus. Im Oktober 1858 übernahm er das Justizministerium; seine Verwaltung dieses letztern wurde für Sachsen
[* 57] epochemachend durch mehrere wichtige Gesetze, namentlich das bürgerliche Gesetzbuch von 1861. Am ward er in den
erblichen Adelstand erhoben. Im Mai 1866 trat er in den Ruhestand und starb zu Dresden.
Bertha, unter dem Namen W. Heimburg bekannte Schriftstellerin, geb. 1850 zu Thale, verbrachte ihre Jugend in Quedlinburg,
[* 60] wo sie ihre Schulbildung empfing und ein reges und ernstes Interesse an den Schöpfungen der deutschen Litteratur
bethätigte. Vielfache Versetzungen ihres Vaters, welcher Militärarzt war, führten sie mit ihrer Familie nach Salzwedel,
[* 61] Frankfurt
a. M., bis sie zuletzt den Ihrigen nach der Lößnitz bei Dresden folgte. In Salzwedel (1876-78) begann sie, von ihrem kunstsinnigen
Vater ermuntert, der Lust des Fabulierens nachzugeben, und
so entstanden die Romane: »Aus dem Leben meiner
alten Freundin« (Magdeb. 1879; 4. Aufl., Leipz.
1884);
Hilfsbuch der kaufmännischen oder gewerblichen Buchhaltung für den Lokalverkehr mit Lieferanten
oder Arbeitern, in welchem die häufiger sich wiederholenden gegenseitigen Lieferungen und Leistungen zur Erleichterung der
Übersicht und Kontrolle regelmäßig eingetragen werden.
(Literae dimissoriales), ein hier und da vom Bischof erteilter Erlaubnisschein, wonach man sich einen beliebigen
Beichtvater wählen kann, während man ohne einen solchen an einen bestimmten Beichtvater (s. d.) vermöge
der Beichtjurisdiktion gebunden ist.
(althochd. pigihti, bigihti, mittelhochd.
bîhte), dem Wortsinn nach jedes Geständnis, im kirchlichen Sinn aber das Sündenbekenntnis, welches der Christ vor dem Geistlichen
ablegt, ursprünglich in der Absicht, mit der Kirche, die er durch Übertretung ihrer Gebote beleidigt, wieder ausgesöhnt und
vereint zu werden. Schon in den ersten Jahrhunderten der christlichen Kirche ward es Gebrauch, daß ausgeschlossene
Gemeindeglieder, um wieder aufgenommen zu werden, als Anfang ihrer Buße das Vergehen, um deswillen sie exkommuniziert waren,
vor der versammelten Gemeinde bekannten.
Aber auch die Mitglieder der Kirche selbst pflegten bald vor dem Genuß des Abendmahls sich durch Sündenbekenntnisse
zu erleichtern, und einzelne Bischöfe hatten etwa zwischen 250 und 390 zum Behuf der Entgegennahme solcher Bekenntnisse einen
besondern Bußpresbyter (Presbyter poenitentiarius) angenommen. Dies die Entstehung der Privatbeichte und der priesterlichen
Absolution. Die seit Abschaffung des Bußpresbyters (etwas andres ist der spätere Poenitentiarius) erfolgte Ermächtigung
eines jeden Priesters zur Absolution vermehrte nur die Anzahl der Beichtiger; aber auch noch bei Leo d. Gr.
(440-461) bezieht sich dieses geheime Bekenntnis nur auf schwere Sünden, und es erscheint der Priester, welchem bekannt wird,
nur als Fürbitter vor Gott, dem die Sünde vorher und vor allem zu bekennen ist. Bald aber wurden auch
sündliche Zustände und Gedankensünden in den Kreis
[* 64] der Privatbeichte hereingezogen, und die letztere gewann in demselben
Maß an Bedeutung, als die Vorstellung sich ausbildete, daß die Kirche das ausschließlich berechtigte Organ der göttlichen
Sündenvergebung sei, d. h. daß der Priester als Richter an StelleGottes selbst die Sünden zu vergeben und
entsprechende
¶
mehr
Bußleistungen zu bestimmen habe. Dies die sogen. Ohrenbeichte (confessio auricularis). 1215 wurde nämlich auf der vierten
Lateransynode verordnet, daß jeder katholische Christ, sobald er die Entscheidungsjahre (anni discretionis) erreicht habe,
jährlich wenigstens einmal seinem Priester ein geheimes Bekenntnis aller seiner Sünden ablegen und im Unterlassungsfall aus
der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen und eines christlichen Begräbnisses verlustig gehen solle.
Als notwendiger Bestandteil des Sakraments der Buße (s. d.) wird ein solches geheimes Bekenntnis aller schwereren Sünden (peccata
mortalia), seien sie in Gedanken, Worten oder Werken begangen, gefordert, das Bekenntnis der geringern Vergehen (peccata venialia)
aber nur für heilsam, nicht für notwendig erklärt. Durch eine wissentlich verschwiegene schwere Sünde
wird der Beichtakt nichtig und das Sakrament entweiht. Nur ein geweihter Priester, welcher dabei im NamenGottes und der Kirche
fungiert, kann die Beichte abnehmen und Absolution erteilen.
Strenge Verschwiegenheit ist ihm zur Pflicht gemacht. Geistliche, Mönche und Nonnen sollen öfters zur Beichte gehen. Insbesondere
soll bei einer bevorstehenden Todesgefahr, oder wenn man irgend ein Sakrament empfangen will und eine
Sünde auf dem Gewissen hat, gebeichtet werden. Der Ort der Beichte ist der Regel nach die Kirche (s. Beichtstuhl). Sie erfolgt kostenlos;
freiwillige Gaben (Osterpfennige, Ostergroschen) sind indes zulässig. In der griechisch-katholischen Kirche hat man sich
im Lauf der Zeit die wesentlichen Bestimmungen der abendländischen Lehrweise angeeignet. Unter den schismatischen Parteien
der griechischen Kirche haben die monophysitischen Jakobiten in Syrien die strengste Beichtpraxis, während die nestorianischen
Christen die Beichte ganz aufgegeben haben. Die Maroniten und Armenier fordern nur Bekenntnis des Mordes, Ehebruchs und Diebstahls.
Die Raskolniken der russischen Kirche verwerfen wenigstens die priesterliche Absolution.
Die lutherische Kirche hat sich zwar von Anfang an gegen die Ohrenbeichte als nicht in der Heiligen Schrift begründete »Gewissensmarter«
erklärt, wollte jedoch die Privatbeichte, die je nach Bedürfnis zum Bekenntnis bestimmter Sünden übergehen kann, im Zusammenhang
mit der dem Predigtamt zustehenden Gewalt der Schlüssel beibehalten wissen, so daß also niemand ohne
diese Beichte, außer in besondern Notfällen, zum Abendmahl zugelassen werden sollte. Es war dies eine erzieherische Maßregel,
welche die Bestimmung hatte, die Massen die sittlich-religiöse Autorität der Kirche empfinden zu lassen.
Indes wich man in einzelnen Ländern gleich anfangs hiervon ab, und anderswo ist die Privatbeichte zur bloßen
Formel geworden. Als der Pietist J. C. ^[Johann Caspar] Schade, Prediger zu Berlin, 1695 das ganze bisherige Beichtwesen, welches
allerdings zu der protestantischen Geltung der Rechtfertigungslehre in auffallendem Kontrast steht, verwarf, traf man infolge
des hierdurch hervorgerufenen Streits für das Kurfürstentum Brandenburg die Bestimmung, daß es einem
jeden freistehen solle, ob er vor derKommunion beichten wolle oder nicht.
Seit der Mitte des vorigen Jahrhunderts wurde bei weitem in den meisten lutherischen Ländern eine allgemeine Beichte üblich, gewöhnlich
darin bestehend, daß der Geistliche ein allgemeines Bekenntnis der Sündhaftigkeit vorträgt und, nachdem sich
die Gemeinde dazu bekannt hat, die Absolution verkündigt. Die Privatbeichte dagegen wurde erst neuerdings wieder seitens der
restaurationslustigen Kirchlichkeit angestrebt. Die reformierte Kirche
bestritt jederzeit die Notwendigkeit der Privatbeichte,
aber ihre Vorbereitung zur Kommunion ist wenigstens einer allgemeinen Beichte ganz ähnlich.
Die englische Episkopalkirche hat keine besondere Vorbereitungsandacht auf den Genuß des Abendmahls, sondern
nimmt eine allgemeine und Absolution in den sonntäglichen Gottesdienst auf. Die schottische Presbyterialkirche verwirft jedes
stehende Sündenbekenntnis, alle und Absolution. Eine Art von Beichte findet sich auch bei den Juden, indem bei ihnen sowohl beim
öffentlichen als beim Privatgottesdienst eine kleinere und eine feierliche größere Beichtformel, z. B.
am Vorabend des großen Versöhnungstags, angewendet zu werden pflegt.
Vgl. Steitz, Das römische Bußsakrament (Frankf. 1854);
(Beichtpfennig, Opferpfennig, Beichtgroschen), eine ursprünglich freiwillige Gabe, die der Beichtende dem
Priester zu spenden pflegte. Bis 1031 scheint es dem Beichtenden freigestanden zu haben, ob und wieviel
er geben wolle. Dann wurde diese Gabe durch Herkommen zu einer festen und drückenden Abgabe, die in der katholischen Kirche,
abgesehen von einer noch hier und da vorkommenden Gebühr für den Beichtzettel, später abgeschafft, aber in der lutherischen
Kirche teils erneuert, teils beibehalten ward.
In der reformierten Kirche wurde das Beichtgeld auf CalvinsVorschlag abgeschafft. Daß dies in der lutherischen Kirche bis jetzt trotz
vielfacher Versuche noch nicht überall geschehen ist, hat seinen Grund darin, daß man keinen Ausweg fand, die meist gering
dotierten Geistlichen zu entschädigen, welchen das Beichtgeld von alten Zeiten her als Besoldungsteil angewiesen
war. Doch ist die Aufhebung dieser Leistung neuerdings vielfach erfolgt. In Preußen wurde das Beichtgeld schon 1817 beseitigt.
das Verzeichnis der Beichtenden, welches die katholischen Geistlichen führen müssen, um diejenigen
Glieder
[* 67] der Gemeinde kennen zu lernen, welche dem Gebot, jährlich einmal zu beichten, nicht Folge leisten
(s. Beichte).
(Beichtgeheimnis, Sigillum confessionis), die pflichtmäßige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug
auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird, ward von jeher in der Kirche anerkannt, ist im kanonischen Recht unbedingt
behauptet, und Verletzung desselben wird mit Absetzung bestraft. Der evangelische Geistliche hat zwar kein
Beichtsiegel im strengen Sinn, aber eine nicht weniger ernste Pflicht der Amtsverschwiegenheit zu beobachten. Sowohl im Zivil- als im Strafprozeß
sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei Ausübung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses
berechtigt.
in der katholischen Kirche der gewöhnlich vorn halbgeschlossene, auf der einen oder auf beiden Seiten
mit einem Gitter versehene Sitz, in welchem der Geistliche die Ohrenbeichte anhört, fand zu Anfang des 17. Jahrh.
aus Italien in Deutschland
[* 70] Eingang.
(Confessionarius), der Geistliche in seinem Verhältnis zu den Beichtenden, seinen Beichtkindern. Der eigentliche
Beichtvater ist bei den Katholiken immer der Ortspfarrer, doch ist es gestattet, auch andre Geistliche zu wählen, die vom Bischof die
erforderliche Approbation für einen bestimmten Sprengel haben oder ein Privilegium, wie dieses die Bettelmönche
ehedem besaßen. Auch in der evangelischen Kirche wird die Bezeichnung Beichtvater für den Ortsgeistlichen gebraucht, indem da, wo
mehrere Geistliche an derselben Kirche wirken, dem Beichtkind die Wahl des Beichtvaters freisteht; außerdem besteht auch hier
meistens die Verpflichtung, bei dem Ortspfarrer zu beichten.
(Halbwollenlama), leinwandartig gewebter, auch wohl geköperter Stoff aus baumwollener Kette und streichwollenem
Schuß, wird nicht gewalkt, oft nicht einmal gewaschen, sondern nur (ohne vorgängiges Rauhen) glatt geschoren,
dient zu Mänteln, Frauenkleidern etc.
im Strafrecht die vorsätzliche Förderung der Begehung eines Verbrechens oder eines Vergehens.
In der Wissenschaft ist die Frage, wo die Urheberschaft aufhört und die Beihilfe anfängt, eine sehr bestrittene. Während manche
Kriminalisten das entscheidende Moment darin suchen, ob der Betreffende in eignem Interesse handelte oder nicht, beantwortet
sich die Frage nach der Auffassung andrer dadurch, ob die Thätigkeit eine wesentliche oder eine nur unterstützende
ist. So wird denn auch nach dem deutschen Strafgesetzbuch derjenige als Gehilfe (Helfer, Beiständer) bestraft, welcher dem Thäter
zur Begehung des Verbrechens oder Vergehens durch Rat oder That wissentlich Hilfe geleistet hat.
Die Beihilfe zu einer Übertretung ist straflos. Je nachdem die Beihilfe durch Rat oder durch die That erfolgte, wird
zwischen intellektueller (psychischer) und physischer Beihilfe unterschieden. Als Beihilfe gilt nach dem deutschen
Strafgesetzbuch auch die nachträgliche Begünstigung (s. d.) eines Verbrechens oder Vergehens, wenn sie vor der That zugesagt
wurde. Die Strafe der Beihilfe richtet sich nach demjenigen Gesetz, welches auf die Handlung Anwendung findet,
zu welcher die Beihilfe geleistet wurde; doch ist die Strafe wie bei dem verbrecherischen Versuch zu ermäßigen, so daß also den
Gehilfen eine geringere Strafe trifft als den Urheber, Anstifter und Mitthäter. Das französische Recht dagegen erklärt alle
Teilnehmer für gleich strafbar, ebenso auch im wesentlichen das österreichische Recht.
Abraham van, holländ. Maler, geb. 1620 oder 1621 im Haag,
[* 71] war daselbst und in Delft bis nach 1673 thätig und
malte Stillleben von Fischen und Früchten in glänzender, saftiger Färbung, welche erst seit kurzem zur
richtigen Schätzung gelangt sind, während er bei Lebzeiten ein ärmliches Dasein führte. In Privatsammlungen häufig, kommt
er in öffentlichen Sammlungen selten vor.
(auch Hoeksche Waard genannt), eine von den Maasmündungen gebildete Insel zwischen Oude
Maas, Hollandsche Diep, Dortsche Kil und Spui in Südholland, 25 km lang und 14 km breit.
Unter den Ortschaften sind Oud-Beijerland
an der Nordküste, Puttershoek, Klaaswaal, 's Gravendeel und Stryen im SO. hervorzuheben.
Werkzeug zum Behauen von Holz,
[* 75] besteht aus einem breiten eisernen Blatt
[* 76] mit Stahlschneide und
einem Öhr (Haube) für den Helm oder Stiel. Es ist in der Regel nur einseitig zugeschärft, und je nachdem die Zuschärfung
auf der rechten oder linken Seite des Arbeiters sich befindet, wird das Werkzeug rechtes oder linkes Beil genannt. Das Breit-,
Dünn- oder Zimmerbeil zum Ebnen der mittels der Zimmeraxt beschlagenen Flächen ist 32 cm breit mit 60 cm
langem Stiel. Das kleinere Handbeil mit 45 cm langem Stiel dient zum Behauen kleiner Hölzer, die man in der Hand
[* 77] halten kann,
zum Einschlagen von Nägeln etc. Das Schreiner- oder Tischlerbeil (auch deutsches Handbeil) ist 15 cm breit
mit 37 cm langem Stiel. Die Schneide ist geradlinig, bildet aber nach der Stielseite hin einen starken Bogen
[* 78] wie ein Viertelkreis.
Außer vom gewöhnlichen Grobschmied werden Beile wie die Äxte (s. d.) auch in Eisenwarenfabriken von besondern Arbeitern
(Beilschmieden) gefertigt. - Über prähistorische Beile s. Metallzeit
[* 79] und Steinzeit.
[* 80]