KaiserOtto I. schlug diese 955 auf dem
Lechfeld im Südosten der Stadt und erweiterte Augsburg nach der
Nord- und Südseite hin. Von
den sächsischen und fränkischen
Kaisern begünstigt, erhob sich die 832 unter dem
Namen Augsburg (Augustburg) zum erstenmal vorkommende
Stadt zu hoher
Blüte.
[* 11]
HerzogWels von
Bayern
[* 12] zerstörte sie zwar 1026 in einer
Fehde mit dem
Bischof, doch erstand sie bald neu.
Im J. 1077 versammelte
HerzogRudolf vonSchwaben daselbst die
Fürsten zum
Bund gegen
Heinrich IV. Die
Bürger von Augsburg erwirkten 1276 die
Anerkennung ihres Stadtbuches und die Bestätigung Augsburgs als freier Reichsstadt, worauf sie sich 1331 dem
Schwäbischen Städtebund anschlossen.
Das Stadtregiment hatten zwölf
Personen, deren Vorstände Stadtpfleger hießen. Diese Consules oder
Bürgermeister wurden
nur aus den
Bürgern genommen, die von freien, in die Stadt gezogenen Gutsbesitzern stammten und die allein ratssässigen
Geschlechter oder
Patrizier bildeten. Durch sie, meist Großhändler, wurde Augsburg die erste Handelsstadt
Süddeutschlands. Da hierzu die
Gewerbe, besonders die durch ihre Barchentmanufaktur berühmte
ZunftderWeber, viel beitrugen,
drängten sich diese 1368 in die
Regierung und errichteten ein Zunftregiment, wonach
die frühern
Patrizier zwar noch
Anteil
an der
Verwaltung behielten, in der Hauptsache aber die
Regierungsform Augsburgs eine demokratische wurde.
Seitdem überwog die Zahl der Katholiken. Im Dreißigjährigen
Krieg besetzten 1631 die
Schweden
[* 21] die Stadt, 1634 nach
der
Schlacht bei
Nördlingen
[* 22] mußte sie sich aber, durch
Hunger gezwungen, den Kaiserlichen ergeben. Im
September 1646 von
Wrangel
belagert, hielt sie sich, bis sie von den Kaiserlichen im
Oktober entsetzt wurde. Im spanischen
Erbfolgekrieg trafen die Stadt
neue Drangsale. Im J. 1703 beschoß
sie derKurfürst vonBayern, nahm sie ein und trieb eine
Kontribution
von 4
TonnenGoldes ein; doch ward sie von den
Bayern, nachdem
sie denBau einer
Citadelle begonnen, 1704 wieder geräumt.
Auch in dem österreichischen
Erbfolgekrieg wurde Augsburg hart mitgenommen, hob sich aber in den darauf folgenden ruhigen
Zeiten
durch
Handel undIndustrie wieder. Nach dem Lüneviller
Frieden wurde es durch den Reichsdeputationsbeschluß
vom als Reichsstadt bestätigt, doch infolge des
Friedens zu
Preßburg
[* 23] ergriff
Bayern von Augsburg militärischen
Besitz, und erfolgte die politische Besitznahme. Augsburg stand anfangs unter der Landesdirektion in
Schwaben, wurde 1808 Hauptstadt des Lechkreises, hatte von 1810 an ein eignes Lokalkommissariat,
wurde Sitz einer königlichen
Regierung des Oberdonaukreises und 1837 des Regierungsbezirks
Schwaben und
Neuburg.
[* 24]
Vgl. Wagenseil, Geschichte der Stadt Augsburg (Augsb. 1820-1822, 3 Bde.);
Jäger, Geschichte von Augsburg (2. Aufl., das. 1862);
Die Mehrzahl der Katholiken trat aber dem auf das entschiedenste entgegen und verlangte, daß jeder geistliche Fürst, der
die alte Kirche verlasse, seines Standes und Amtes verlustig werde. Man nannte dies den geistlichen Vorbehalt (reservatum ecclesiasticum).
Derselbe ward zwar schließlich in den Vertrag aufgenommen und als Reichsgesetz ausgesprochen, aber mit
der ausdrücklichen Erklärung, daß die evangelischen Stände demselben nicht zugestimmt hätten. In ganz ähnlicher Weise
wurde ein zweiter Hauptpunkt erledigt, der im Passauer Vertrag noch unentschieden geblieben war: ob die geistlichen Fürsten
ihre bereits damals protestantisch gewordenen Unterthanen zwingen dürften, zum Katholizismus zurückzukehren.
Die Katholiken verlangten dies durchaus und verwarfen jede Festsetzung darüber als eine Beschränkung der Regierungsgewalt.
Man kam auch hier nur zu einer königlichen Deklaration, die unter ausdrücklichem Protest der katholischen Fürsten erlassen
wurde. Diese beiden Hauptfragen blieben also unentschieden, und der Religionsfriede enthielt in ihnen
den Keim künftiger Zwistigkeiten. Der Religionsfriede war überhaupt keine endgültige Lösung der kirchlichen Frage, sondern
nur ein aus dem allgemeinen Friedensbedürfnis hervorgegangenes Kompromiß.
Allerdings ward die bisher allmächtige kirchliche Autorität für einen Teil Deutschlands vernichtet, und die Protestanten
erhielten eine durch Reichsgesetz anerkannte Rechtsstellung. Dagegen ward dieselbe nur den Augsburgischen
Konfessionsverwandten, nicht den Sektierern, auch nicht den Reformierten gewährt; ferner galt die gewährte Religionsfreiheitnur für die Reichsstände, nicht für die Unterthanen; diese sollten bloß das Recht derAuswanderung haben. Beide Religionsparteien
behielten sich die schließliche Erledigung der Streitfrage zu ihren gunsten vor; trotz des geistlichen Vorbehalts wurden
kirchliche Stifter evangelisch. Wesentlich trug der augsburger Religionsfriede zur Ausbildung und Mehrung der fürstlichen Territorialgewalt
bei.
Vgl. Lehmann, Acta publica de pace religionis (Frankf. 1631 u. 1707-11, 3 Bde);
Ranke, Zur deutschen Geschichte (2. Aufl.,
Leipz. 1874).
Konfession (ConfessioAugustana), das vornehmste symbolische Buch
der Lutheraner, welches auf dem Reichstag
zu Augsburg 1530 dem Kaiser als Bekenntnis des evangelischen Glaubens überreicht wurde. Veranlaßt wurde
die augsburgische Konfession durch das kaiserliche Ausschreiben zum Reichstag, welches unter anderm auch eine befriedigende Ordnung der schwebenden
kirchlichen Angelegenheiten nach gütlicher Einigung der gegenüberstehenden Meinungen in Aussicht stellte und eine möglichst
bündige Zusammenfassung des evangelischen Glaubens als Grundlage der bevorstehenden Verhandlungen forderte.
Die augsburgische Konfession wurde vom Kaiser alsbald den katholischen Theologen Eck; Faber, Cochläus und Wimpina übergeben mit dem Auftrag, eine
Widerlegung anzufertigen; dieselbe fiel aber so plump und ungeschickt aus, daß der Kaiser das ihm übergebene Exemplar übel
»geraufet und gerollet« haben soll. Ein Umarbeitung
von nicht viel höherm Wert wurde bis 3. Aug. fertig und durch den kaiserlichen Sekretär
[* 42] Augsburgische Schweiß den Protestanten vorgelesen
und zugleich ihnen befohlen, sich danach zu richten, eine Abschrift aber dieser Confutatio confessionis ihnen verweigert.
Da jedoch während der Verlesung einige protestantische Theologen sich Aufzeichnungen gemacht hatten,
so verfaßte Melanchthon danach alsbald eine ausführliche Widerlegung, die unter dem Namen »Apologie der Augsburgischen Konfession«
(s. d.) bekannt ist. Die augsburgische Konfession erlangte auch noch
eine hohe staatsrechtliche Bedeutung, insofern sie allen kirchlich-politischen Verhandlungen der spätern Zeit zu Grunde gelegt
und sowohl der Passauer Vertrag als der Augsburger und WestfälischeFriede nur mit denen geschlossen worden
ist, welche sich ausdrücklich zur Augsburgischen Konfession bekannt hatten. Insofern selbst Calvin und die deutschen Reformierten
die augsburgische Konfession unterschrieben, wurde sie aus einem Bekenntnis des Luthertums zu einem Bekenntnis des Protestantismus überhaupt. Doch
gilt dies nur von der veränderten Augsburgischen Konfession.
Melanchthon hörte nämlich nicht auf, die von ihm verfaßte als augsburgische Konfessionals sein geistiges Eigentum anzusehen, und trug deshalb kein
Bedenken, nachdem er noch 1530 während des Reichstags eine deutsche und eine lateinische Ausgabe veranstaltet und diesen 1531 eine
neue hatte folgen lassen, in den spätern Ausgaben seit 1540 Änderungen namentlich in der Lehre vom Abendmahl
vorzunehmen in Gemäßheit seiner eignen veränderten Lehrauffassung. Es wird daher die augsburgische Konfession von 1530 als
die »ungeänderte«, invariata (Ausg. von 1561),
unterschieden von der »geänderten«, variata (Ausg.
von 1540). Anfänglich blieb der Unterschied zwischen beiden unbeachtet. Mit der Zeit bestritten aber
die strengen Lutheraner (Flacianer) die Geltung der Variata; sie besorgten 1561 einen unveränderten Abdruck der Ausgabe von
1531, und der LichtenbergerKonvent von 1576 beschloß ausdrücklich, an der ungeänderten Augsburgischen Konfession als dem
Bekenntnis der lutherischen Kirche festzuhalten. Demgemäß wurde diese in das Konkordienbuch aufgenommen, ohne daß
aber dadurch die staatsrechtliche Geltung der Variata erschüttert worden wäre.
Ja, an manchen Orten, z. B. in Brandenburg, ist später ausdrücklich wieder die Variata als die gültige Bekenntnisnorm proklamiert
worden. Neuere Untersuchungen haben überdies als sehr wahrscheinlich
erwiesen, daß wir auch in der sogen.
ungeänderten Augsburgischen Konfession keineswegs die Redaktion besitzen, welche auf dem Reichstag übergeben
worden ist. Es sind nämlich beide dem Kaiser überreichten Originale verloren gegangen. Das lateinische kam in das kaiserliche
Hausarchiv nach Brüssel
[* 43] und ist nicht wieder aufzufinden gewesen.
Zöckler, Die augsburgische Konfession historisch und
exegetisch untersucht (Frankf. 1870).
Die repetition confessionis augustanae saxonica ist eine neue Bekenntnisschrift, welche Melanchthon 1551 ausarbeitete, damit
sie dem Tridentiner Konzil vorgelegt würde, und welche fast in allen deutschen Landen approbiert und unterzeichnet worden
ist.
bei den RömernPriester, welche aus allerlei vermeintlichen Anzeichen, namentlich aus dem
Flug derVögel,
[* 48] die Zukunft vorher verkündigten. Das Institut ist ein altitalisches; die Einrichtung der Augurn wird auf Romulus
oder Numa zurückgeführt. Im Lauf der Zeit bildete sich eine systematische Auguraldisziplin aus, wonach die Augurn die atmosphärischen
Erscheinungen, wie Donner, Blitz, Wetterleuchten, Sternschnuppen etc., den Flug und den Ruf derVögel, das Fressen
der heiligen Hühner
[* 49] (tripudium), das Begegnen vierfüßiger Tiere, widerwärtige Töne, welche sich in bedeutsamen Momenten
vernehmen ließen, zu beobachten hatten.
Als die bedeutendsten Zeichen galten die am Himmel
[* 50] sowie die, welche durch die Vögel gegeben wurden. Übrigens galten nicht
alle Vögel als Weissagevögel; am meisten gab man acht auf Raben, Krähen, Geier, Adler,
[* 51] Spechte, und zwar
unterschied man diese Vögel, je nachdem sie durch den Flug oder durch die Stimme Vorzeichen gaben. Zum Tripudium gebrauchte
man gewöhnlich junge Hühner: wenn diese gierig auf das vorgeworfene Futter losstürzten, so galt dies
für ein glückliches Zeichen;
fraßen sie wenig oder nichts, so drohte Unglück.
Ein ungesuchtes Augurium war die Erscheinung
eines Tiers an einem ungewöhnlichen Orte, das Über-den-Weg-laufen eines Fuchses, Wolfs u. dgl.; auch hier hatten die Augurn ihre
Erklärungen abzugeben. Weitere Vorzeichen, die aber nicht eigentlich als Augurien bezeichnet werden können,
lagen in jedem
¶
mehr
unangenehmen oder auffallenden Vorfall, worüber man dann auch die Augurn befragte. Da keine öffentliche Handlung ohne Auspizien
(d. h. Beobachtung der genannten Zeichen) vorgenommen werden durfte, so war die Stellung der Augurn eine sehr wichtige und einflußreiche.
Zwar waren sie insofern nicht ganz selbständig, als sie bloß aus Befehl eines Magistrats ihre Beobachtungen
vornehmen konnten; indessen auch so hatten sie Gelegenheit genug, durch ihr Gutachten, z. B. bei Wahlen, in den Gang
[* 53] der Dinge
einzugreifen. Es lag daher auch sehr nahe, daß (zumal in späterer Zeit) dieses Institut für Parteizwecke ausgebeutet und
mißbraucht wurde.
Für die einzelnen Funktionen, namentlich die Beobachtungen des Himmels, war ein genaues Zeremoniell in Bezug
auf Zeit, Ort und die einzelnen einzuhaltenden Formalitäten vorgeschrieben. Die Zahl der Augurn, welche ein geschlossenes Priesterkollegium
bildeten, wird für die ältere Zeit verschieden angegeben, zu 4 oder 6; seit dem Ogulnischen Gesetz (300 v. Chr.) gab es 9 Augurn, wovon 5 Plebejer
sein konnten. Sulla erhöhte ihre Zahl auf 15, Cäsar auf 16; die Kaiser änderten die Zahl willkürlich.
Die Wahl geschah ursprünglich durch Kooptation (d. h. Selbstergänzung) des Kollegiums, zur Zeit des Sulla eine Zeitlang durch
das Volk, später durch die Kaiser. Im allgemeinen nahm man die Augurn aus den angesehensten und vornehmsten
Familien. Als Auszeichnung trugen die Augurn die Trabea, ein altertümliches, purpurgestreiftes Gewand, und den Lituus,
[* 54] einen Krummstab
[* 55] ohne Knoten; auch waren ihnen die Einkünfte von gewissen Grundstücken zugewiesen. Das Amt war ein lebenslängliches.
Ihr Amtslokal hieß auguraculum. Nachdem Institut und Disziplin der in früherer Zeit das höchste Ansehen genossen
hatten, wurde seit der Aufklärung des 2. Jahrh. v. Chr. der Glaube daran bedeutend erschüttert, und wenn man auch von seiten
der konservativen Partei alles anwandte, um das Institut aufrecht zu erhalten, so wurden die Auspizien doch mehr und mehr eine
leere Formalität, welche nur für die Zwecke der politischen Parteien ausgebeutet wurde. Gleichwohl waren
dieselben mit der ganzen römischen Religion und daher auch mit dem Staatsorganismus so eng verwachsen, daß sie erst mit
dem Umsturz des römischen Staats- und Religionswesens aufhörten. Von den öffentlichen Augurn zu unterscheiden sind die sogen.
Privataugurn, welche auf eigne Hand die Vorzeichen für Privatleute auslegten und, da auch im Privatleben
nichts Wichtiges ohne solche Förmlichkeiten geschah, ein einträgliches Geschäft getrieben haben mögen.
Die
mittlere Veränderlichkeit der Temperatur, d. h. der Mittelwert von allen in einem möglichst großen Zeitraum für den
Monat vorgekommenen Abweichungen von der ihm zukommenden Mitteltemperatur, ist wenig verschieden von der des Juli, aber größer
als im September; sie beträgt im nordöstlichen Europa 1,4, in den baltischen Ländern 1,3, in Deutschland
1,3, in Westeuropa 1,2, in England 0,9, in Italien 0,9° C.
Aus seiner 1831 geschlossenen dritten Ehe mit der Prinzessin Cäcilie, der jüngsten Tochter des ehemaligen Königs von Schweden,
Gustavs IV. Adolf, lebt der Herzog Elimar (geb. 1844). Nach seines VatersTod trat der schon
als Erbgroßherzog seit 1821 sich mit lebhaftem Eifer den Regierungsgeschäften unterzogen hatte, die Regierung an und nahm
sogleich (am 28.) den großherzoglichen Titel an. Zwar war schon Ende 1831 eine Gemeindeordnung für die Landgemeinden, als
Grundlage der einzuführenden landständischen Verfassung, publiziert worden; doch wurde das Verlangen
nach einer solchen Verfassung, das sich auf seiten der Bevölkerung schon seit längerer Zeit kundgegeben, erst infolge der
Ereignisse von 1848 erfüllt. Nur mit Widerstreben und auf Andringen seiner Räte vollzog der Großherzog das mit
dem Landtag vereinbarte Staatsgrundgesetz, welches dann 1852 revidiert wurde.
Der Prinz hatte am ersten SchlesischenKrieg teilgenommen und erhielt den damals zum erstenmal
verliehenen Titel eines »Prinzen von Preußen«. Er beteiligte sich auch bei den Hauptschlachten im zweiten SchlesischenKrieg,
namentlich an der bei Hohenfriedberg nach dem Friedensschluß bezog er das Lustschloß zu Oranienburg. Im Siebenjährigen
Krieg nahm er an den Schlachten
[* 76] bei Lobositz, Prag
[* 77] und Kollin teil, erhielt nach der letztern den Befehl, einen
Teil des Trosses nach der Lausitz zu führen, hatte dabei Unglück und wurde deshalb vom König so hart und ungerecht getadelt,
daß er sich von aller öffentlichen Thätigkeit zurückzog. Er begab sich nach Berlin und dann nach Oranienburg zurück; wo
er zu kränkeln anfing und schon starb. Er übte die Malerei mit Geschick aus. Nach seinem Tod
erhielt sein ältester Sohn, der spätere König FriedrichWilhelm II., den Titel eines Prinzen von Preußen. Prinz
Augusts Witwe starb
Der Prinz war der reichste Grundbesitzer des preußischen Staates. Der größte Teil seiner Besitzungen fiel an die königliche
Familie zurück, da er nur illegitime Kinder hinterließ; ein kleiner Teil kam an das fürstlich Radziwillsche
Haus, da des PrinzenSchwesterLuise den FürstenAnton von Radziwill geheiratet hatte.
»Aus dem kriegsgeschichtlichen Nachlaß des Prinzen von Preußen« (in
den »Kriegsgeschichtlichen Einzelschriften« des preußischen Generalstabs, Heft 2, Berl. 1883).
Die Ansprüche des ehemaligen KurfürstenJohannFriedrich auf die Kur und seine Länder wurden durch
den NaumburgerVertrag erledigt und später bei Gelegenheit der Grumbachschen Händel die Irrungen zwischen beiden sächsischen
Linien durch den ZeitzerRezeß vom vollends ausgeglichen. Trotzdem war die Sorge vor den Ernestinern ein Hauptgrund,
der ihn zum engen Anschluß an das Kaiserhaus veranlaßte. Die Stände des obersächsischen Kreises erhoben
August 1555 zum Kreisobersten.
Bald darauf setzte er das lange beanstandete Privilegiumde non appellando durch, womit die Gründung eines beständigen Appellationsgerichts
(1559) zusammenhing. Auch auf die allgemeinen politischen Angelegenheiten Deutschlands war von Einfluß. Leider aber verkannte
er über dem Wunsch, den Friedensstand von 1555 unbedingt aufrecht zu erhalten, die Notwendigkeit, den
von allen Seiten sich erhebenden Angriffen der katholischen Mächte gegen den Protestantismus rechtzeitig und nachdrücklich
zu begegnen.
Anfangs ließ
er die Anhänger Melanchthons, die Philippisten oder Kryptocalvinisten, gewähren, bis er 1574 plötzlich, von
seiner Gemahlin Anna angespornt, sie stürzte und über ihre Häupter eine grausame Verfolgung verhing,
worauf mit der Konkordienformel die lutherische Orthodoxie in Kursachsen zur Herrschaft gelangte. Trefflich verstand sich August auf
die Benutzung der Verhältnisse, um auch mit unlautern Mitteln seine landeshoheitlichen Rechte und sein Besitztum zu vermehren.
die Kirchenordnung von 1580, mit welcher
er eine besondere Ordnung für Universitäten verband. Er gründete das Appellationsgericht, das Obersteuerkollegium, das geheime
Konsilium, das Oberkonsistorium, das Kammerkollegium etc. Die Steuern wurden von den Kammereinkünften geschieden
und der ständischen Verwaltung überlassen.
Die Anfänge der meisten Dresdener Sammlungen für Wissenschaft und Kunst stammen
aus Augusts Zeit. Im Umgang war August zuvorkommend, gegen Untergebene leutselig, gegen den Bürger, an dessen Schießfesten er
fleißig Anteil nahm, zutraulich, in seinen Festen glänzend. Er liebte die Turniere und die Jagd. Seine
Lieblingsbeschäftigungen waren außerdem Drechseln, mechanische Künste und Alchimie, so empfindlich er auch in letzterer Beziehung
von Betrügern getäuscht wurde. Nachdem er seine Gemahlin Anna, die ihm in 37jähriger Ehe 15 Kinder (von denen ihn jedoch
nur 4 überlebten) geboren und stets großen Einfluß auf ihren Gemahl ausgeübt hatte, durch
eine Seuche verloren, vermählte er sich schon mit Agnes¶