Hierbei besteht die Eigentümlichkeit, daß die
Mehrzahl der dem Akkord zustimmenden
Gläubiger auch die Minderheit der nicht zustimmenden
zum
Beitritt zwingen kann.
(bei den Eingebornen N'kran), unter brit. Protektorat stehendes
Reich an der
Goldküste in Westafrika, erstreckt
sich 65 km am
Meer hin und 20-25 km landeinwärts und wird bewohnt von
ca. 40,000 schwarzen Ghâ, deren
Sprache,
[* 2] wie die der
Fanti,
Aschanti u. a., ein
Dialekt des Adschi ist. Die gleichnamige Hauptstadt, unter 5° 31' nördl.
Br.
und etwas westlich vom Nullmeridian von
Greenwich, hat 10-11,000 Einw., darunter nur 10
Europäer (mehrere Deutsche,
[* 3] welche
hier Handelsfaktoreien besitzen), und ist nächst
Cape Coast Castle der bedeutendste Platz an der
Goldküste.
In der
Nähe die
FortsChristiansborg (früher dänisch),
Crèvecoeur (früher französisch) und
Jamestown. Akkra wurde 1862 durch
ein
Erdbeben
[* 4] fast gänzlich zerstört.
(franz.), jemand beglaubigen oder durch ein Vollmachtschreiben die
Gewährleistung für die von einer
bestimmten
Person innerhalb der
Grenzen
[* 5] ihrer Sendung oder ihres Auftrags zu vollziehenden
Handlungen übernehmen.
So akkreditiert die Staatsregierung diplomatische
Personen zum Behuf der Ausrichtung allgemein diplomatischer
Funktionen oder
bestimmter Aufträge an auswärtigen
Höfen und
Regierungen. Die damit Betrauten,
Botschafter,
Geschäftsträger,
Gesandte, bevollmächtigte
Minister etc., pflegen die desfallsigen Beglaubigungsschreiben (Akkreditive) dem auswärtigen
Staatsoberhaupt in der ersten
Audienz (Antrittsaudienz) persönlich zu überreichen. Im kaufmännischen
Leben versteht man unter Akkreditierung das Verschaffen von
Kredit durch
Empfehlung, insbesondere die
Ausstellung eines Akkreditivs
oder
Kreditbriefs (s. d.).
Die vakante Erbportion akkresziert so, daß der
Erbe, dem sie zufällt, alle darauf haftenden
Lasten tragen muß.
Andre Voraussetzungen
hat das Akkreszenzrecht bei Vermächtnissen. Wenn nämlich ein Vermächtnisnehmer sein
Vermächtnis nicht erwirbt, so
bleibt dasselbe in der
Regel bei dem
Erben, der es auszuzahlen hat, dem Onerierten. Wenn aber mehreren eine und dieselbe
Sache
vermacht ist (z. B. A und B sollen das
Haus aus der
Erbschaft als
Legat erhalten: collegatarii, so daß sich dieselben in das
Legat zu teilen haben, und nun ein Teilhaber wegfällt, so wächst sein
Anteil den übrigen Kollegatarien
zu, bleibt also nicht bei dem Onerierten.
von
Armstrong erfundene
Apparate, welche zunächst bestimmt waren, das für seineWassersäulenmaschinen
[* 6] erforderliche
Wasser unter einem starken
Druck zu sammeln und gleichsam für besondere (unterbrochene)
Arbeiten vorrätig zu
halten. Gewöhnlich besteht ein solcher Akkumulator aus einem senkrecht stehenden
Cylinder, in welchen ein mit mächtigen
Gewichten belasteter
Kolben (dicht wie bei einer
Pumpe)
[* 7] taucht. Zum
Füllen dieses Kraftmagazins benutzt man
Dampfmaschinen,
[* 8] welche
Druckwasser in den
Cylinder des Akkumulators pumpen und dessen
Kolben nebst den
Gewichten in die
Höhe treiben,
so daß die in längerer Zeit von der
Pumpe verrichtete
Arbeit aufgespeichert wird, um nachher zu intensiverer, allerdings
dem entsprechend kürzerer Arbeitsleistung verwendet zu werden. Einen sehr kompendiösen und doch wirksamen Akkumulator von
Lecointe zeigt unsre Abbildung. A ist der Preßcylinder und B der
Kolben; ersterer ist auch außerhalb
abgedreht, um der
Röhre C als
Führung zu dienen, auf deren untern
Ring
eine Anzahl Belastungsscheiben G gelegt werden kann. C ist mit B durch drei Stangen E und den Kreuzkopf
[* 10] D verbunden. Dieser
Akkumulator ist für hydraulische Ölpressen bestimmt, er steht zwischen diesen und der Injektionspumpe, und das von letzterer
kommende Wasser wird durch das Rohr K eingeführt und ebenso durch die Röhren
[* 11] I I I in die Cylinder der
betreffenden Arbeitspresse geleitet. Hat der Kolben B seinen höchsten Hub erreicht, ohne daß die Arbeitspressen ein entsprechendes
Wasserquantum verbrauchen, so tritt das Injektionswasser durch eine am untern Ende dieses Kolbens angebrachte Bohrung B' seitwärts
ins Freie, ohne schädlich zu wirken.
Beim Aufwärtsgehen des Kolbens stößt die auf dem Kreuzkopf D vorhandene Scheibe H nach entsprechender
Zeit an das Gewicht P, wodurch die Auslösung des Saugventils der betreffenden Injektionspumpen bewirkt wird. Der konstant erhaltene
Druck bei diesem Akkumulator beträgt 100 kg pro QZentimeter oder fast 100 Atmosphären. Die Akkumulatoren finden vielfache Verwendung,
so zum Betrieb hydraulischer Kräne (ganz besonders der Gieß- und Ingotkräne in Bessemerwerken), zum
Betrieb hydraulischer Pressen (in Öl-, Papier-, Zucker-, Pulverfabriken, in Eisenbahnwerkstätten zum Aufziehen der Räder auf
die Achsen etc.), der Schmiedepressen zum Schmieden in Gesenken etc. Bei einem Akkumulator der vorbeschriebenen Konstruktion
bleibt der ausgeübte Druck immer konstant, wenn man nicht etwa die Belastung ändert.
Häufig ist es aber (besonders bei hydraulischen Pressen) erwünscht, den Druck variieren zu lassen. Um nun dabei die sehr
umständliche Belastungsänderung zu vermeiden, hat Heinrich in Prag
[* 12] einen Akkumulator ersonnen, bei welchem man mit Hilfe einer
Steuerungsvorrichtung verschiedene Wasserpressungen erreichen kann. Das Prinzip dieses Akkumulators beruht
darauf, daß ein konstantes Belastungsgewicht auf einen großen oder einen kleinen Kolbenquerschnitt oder auf die Differenz
beider wirksam gemacht wird.
Wegen der letztern Wirkungsweise heißt der Akkumulator Differentialakkumulator. Ein Akkumulator ist wegen des kolossalen
Gewichts ein sehr kostspieliger Apparat, deshalb wendet man in neuerer Zeit häufig Dampfakkumulatoren an,
bei welchen statt des Gewichts ein großer, in einem Cylinder dicht anschließend beweglicher Kolben vorhanden ist. Dieser steht
mit dem Kolben des Wassercylinders in Verbindung und bekommt den nötigen Druck durch Dampf,
[* 13] der in seinen Cylinder eingelassen
wird.
fester Platz im ehemaligen Chanat Chokand in Zentralasien,
[* 18] am Sir Darja, wurde 1853 von dem russischen General
Perowskij nach hartnäckiger Belagerung genommen und erhielt den NamenFort Perowskij.
die nordöstlichste und
größte Provinz der russ. Kirgisensteppe in Asien,
[* 19] erstreckt sich vom Ulu-Tau und
Ischim bis fast an den Irtisch und umfaßt 545,339 qkm (9903,9 QM.) mit (1881)
463,347 Einw. Der nördliche und südliche Teil enthält Steppen und Wüsten, die Mitte ist Gebirgsland und birgt Kupfer
[* 20] (1879:
31,000 Pud) und Steinkohlen (1879: 1,040,000 Pud). Hauptflüsse sind der Ischim im N. und der Sarisu im S.,
die beide ihr Quellgebiet im O. haben. Auch der größte Teil des Balchaschsees gehört zu der Provinz. - Der Hauptort Akmollinsk, erst 1862 zur
Stadt erhoben, mit (1881) 5711 Einw., hat neuerdings als Sammelplatz
der Karawanen aus Taschkent und Bochara für den Handel Bedeutung erlangt. Im J. 1866 kamen allein im September über 1500 meist
mit Baumwolle
[* 21] beladene Kamele
[* 22] dort an; noch ansehnlicher ist die Zufuhr von Pferden, Rindvieh, Schafen, Schaffellen etc.
Auch nachdem die Akoimeten schon im 6. Jahrh. verschwunden
waren, fand ihre Einrichtung des Gottesdienstes (assiduus chorus) noch anderwärts Nachahmung.
nordamerikan. Volk vom Stamm der Nahuatlaken, welches um 1150 in Anahuac einwanderte, hier
gut aufgenommen ward und mit den einheimischen Chichimeken vollständig verschmolz.
Sie begründeten einen blühenden Staat
mit der Hauptstadt Tezcuco, der später in Mexiko
[* 24] aufging;
ihr berühmtester König war Netzahualpilli (gest. 1470). Vgl. Mexiko.
(griech.), die Lehre
[* 25] von den chirurgischen Instrumenten. ^[= (lat., ital. stromento), Werkzeug, insbesondere zur Ausübung der Tonkunst oder zu wissenschaftliche ...]
im griech. Mythus ein König inArgos aus dem Stamm der Danaiden, der seinen Zwillingsbruder Prötos aus dem
Reich vertrieb, nachmals aber, da sich Jobates oder Amphianax in Lykien des Vertriebenen annahm, ihm die
Herrschaft über Tiryns überlassen mußte. Akrisios ist besonders bekannt durch seine Tochter Danae (s. d.), deren Sohn, wie ein
Orakel weissagte, ihm einst das Leben rauben sollte. Vgl. Perseus.
[* 27]
allgemeinen Sinn alles, was durch Hören vernommen wird, bei Aristoteles zur Bezeichnung des Unterschieds zwischen Lehren,
[* 29] die
bloß innerhalb der Schule mündlich fortgepflanzt, und solchen, die für das Publikum bestimmt wurden, gebraucht. Die erstern
hießen esoterische oder, weil sie bloß mündlich mitgeteilt und gehört wurden, akroamatische Lehren und waren in
streng wissenschaftlicher Form abgefaßt; daher hieß ein akroamatischer Vortrag ein wissenschaftlicher im Gegensatz zum populären,
gemeinfaßlichen.
Jetzt versteht man unter akroamatischer Lehrform gewöhnlich die Art des Unterrichts, bei welcher die Schüler nur zuhören,
wie bei akademischen Vorlesungen, im Gegensatz zu der erotematischen sowie der sokratischen und katechetischen Methode der
eigentlichen Schulen, wo die Schüler gefragt werden. Im allgemeinen findet die akroamatische Lehrform da
ihre Stelle, wo es mehr auf Mitteilung von Kenntnissen als auf Bildung und Übung der geistigen Kräfte ankommt; je weniger
entwickelt also das Fassungsvermögen der Schüler ist, desto weniger Gebrauch läßt sich von der akroamatischen Lehrart machen.
Nur fürUniversitäten und höhere Fachschulen, welche es mit völlig erwachsenen, durch den Besuch von Gymnasien etc. hinreichend
vorgebildeten Schülern zu thun haben, hat die akroamatische, vortragende, Lehrform ihre Berechtigung.
Luftsteiger, gymnastische Künstler, welche, auf gespanntem Seil, auf Stuhlpyramiden, rollenden Kugeln und Walzen etc. stehend,
äquilibristische Künste zeigen.
(griech., »an den Enden von Stein«) nannte man in der griech. Kunst Holzbilder, deren unbekleidete Teile (Kopf,
Hände und Füße) aus Marmor gebildet waren, um der natürlichen Hautfarbe ähnlicher zu werden. Eine jüngere
Epoche, welche die früher einfacher gebildeten, dafür aber mit kostbaren Kleidern behangenen Holzidole der Tempel
[* 32] verschönern
wollte, überzog den bekleideten Holzkern der
[* 28]
Figur mit einer fein ziselierten Goldhaut und ersetzte
den Marmor durch Elfenbein, wodurch die Chryselephantinbilder entstanden (s. Goldelfenbeinkunst). Doch hat man auch späterhin
noch bei kärglichern Mitteln sich mit Akrolithen begnügt.
(spr. ähkron), Stadt im nordamerikan. StaatOhio, Grafschaft Summit, im Cuyahogathal, 48 km südlich von Cleveland
und mit demselben durch einen Kanal
[* 33] vereinigt, hat Kornmühlen, Wollfabrikation und Maschinenbau, eine
Irrenanstalt und (1880) 16,512 Einw. In der Nähe
große Mengen von feuerfesten Mineralfarben.
Dies, sowie auf welche Weise die Palmetten wieder durch kleinere, elastisch gebogene Blätter und spiralförmig gewundene Ranken
mit den Akroterien vermittelt wurden, zeigt der in
[* 28]
Fig. 1 dargestellte Traufziegel vom Tempel des Theseus zu Athen und der in
[* 28]
Fig. 2 dargestellte
Stirnziegel vom Tempel der Artemis
[* 46] zu Eleusis. Diese kurzweg Akroterien genannten architektonischen Verzierungen wurden
aus Marmor, häufiger aus bemalter Terrakotte hergestellt. Das größte aus dem Altertum erhaltene Akroterion ist dasjenige
vom Giebel des Heratempels in Olympia, welches durch eine 2¼ m im Durchmesser haltende, mit einem farbigen Muster dekorierte
Scheibe aus gebranntem Thon gebildet wird (s. Tafel »Ornamente I«).
Auch in dem aus der griechischen Kunst abgeleiteten römischen und Renaissancestil hat man die Akroterien als Bekrönung von Gebäudegiebeln
beibehalten und versteht darunter gewöhnlich die ganzen, aus Sockel und Palmette
[* 47] bestehenden Aufsätze. Die auf Sarkophage und
in die Kunstindustrie (z. B. auf architektonisch gehaltene Möbel)
[* 48] übertragenen Akroterien dienen gleichfalls
zur Charakteristik von Endungen und werden aus animalischen oder vegetabilischen Elementen mehr oder minder stilgemäß zusammengesetzt.
1) Sergéi Timoféjewitsch, russ. Schriftsteller, geb. 20. Sept.
zu Ufa, besuchte das Gymnasium in Kasan,
[* 50] dann seit 1805 die daselbst neuerrichtete Universität und begab sich 1807, ohne
seine Studien vollendet zu haben, nach Petersburg,
[* 51] wo er bei der Kodifikationskommission eine Stelle als Translator bekleidete,
bis er sich 1811 auf sein Erbgut im GouvernementOrenburg zurückzog. Nachdem er 1826 nach Moskau
[* 52] übergesiedelt
war, übernahm er hier eine Stellung als Zensor, gab aber auch dieses Amt bald wieder auf und widmete sich fortan ganz der Litteratur.
Er starb 30. April in Moskau. Die liebenswürdigen, von einem künstlerischen Hauch durchwehten
Eigenschaften seines Wesens spiegeln sich in allen seinen Schriften wider. Sein Hauptwerk ist die »Familienchronik und Erinnerungen«
(»Sseméinaja chrónika i wospominanija«, Mosk.
1856; deutsch von Raczynski, Leipz. 1858), ein Meisterstück einfacher, gemütvoller, unter dem Eindruck verklärender Jugenderinnerungen
niedergeschriebener Schilderung russischen Familienstilllebens, eins der wenigen wahrhaft klassischen
Werke der russischen Litteratur.
Dieselbe anmutige Darstellung und warme Tonfärbung, verbunden mit aufmerksamem Blick für das geheime Leben und Weben
[* 53] der Natur,
atmet auch sein erstes Werk: »Aufzeichnungen über das Angeln« (»Sapiski ob ushénji rýby«, Mosk.
1847),
sowie das zweite: »Aufzeichnungen eines Jägers des GouvernementsOrenburg« (»Sapiski rushéinago ochótnika Orenbúrgskoi
gubérnii«, das. 1852). Eine Fortsetzung der »Familienchronik«
bilden die ebenfalls ausgezeichneten »Kinderjahre des Enkels von Bagrow«
(»Détskije gódy Bagrówa wnuíka«, Mosk. 1858).
studierte in Moskau, wo er sich in litterarhistorische
Studien und die deutsche Philosophie vertiefte und sich mit Eifer an die Erlernung der ausländischen Sprachen machte. Seine
Dissertation »Lomonossow in der Geschichte der russischen Litteratur und der russischen Sprache« (1847) brachte ihm den Grad
eines Magisters der russischen Litteratur ein. Von 1846 an war Aksákow einer der thätigsten Mitarbeiter
aller Zeitschriften slawophiler Richtung und der Chorführer der slawophilen Partei. Am deutlichsten treten seine Ansichten über
die angebliche Mission der Slawen im Kulturleben der Völker in den Schriften hervor: »Das Leben der alten Slawen überhaupt und
der Russen insbesondere« (»Dréwnij byt slawján woobstsché i rússkich
w ossóbennosti«, Mosk. 1852) und »Bemerkungen
über die neue administrative Organisation derBauern in Rußland« (»Sametschánija na nówoje administratíwnoje
ustróistwo krestjàn w Rossíi«, Leipz. 1861). Seine lyrischen Gedichte, von denen viele
infolge der Zensurverhältnisse erst in den letzten Jahren allmählich veröffentlicht wurden, haben einen stark ausgeprägten
Zug
gedankenvollen Ernstes und entbehren der Töne echt lyrischer Empfindung. Bemerkenswert sind hingegen die
Übertragungen einiger Gedichte von Schiller und von andern westeuropäischen Dichtern. Ein Lustspiel: »Fürst Lupowetzkij« (»Knjas
Lupowétzkij«, Leipz. 1857),
und die dramatische Parodie »Oleg vor Konstantinopel« (»Olég pod Konstantinópolem«, Petersb.
1858) haben keinen bleibenden Wert. Aksákow starb 7. (19.) Dez. 1861 auf der InselZante, wohin ihn die Ärzte
zur Wiederherstellung seiner Gesundheit geschickt hatten. Von einer auf 5 Bände berechneten Gesamtausgabe seiner
Werke sind
bisher nur 3 Bände, Bd. 1: »HistorischeSchriften« (Mosk. 1861),
Bd. 2 und 3: »Philologische
Schriften« (das. 1875-80), erschienen.
Die Frucht seiner Untersuchungen war das Werk »Untersuchungen über den Handel auf den Jahrmärkten der Ukraine« (»Issljédowanije
o torgówljá na ukráinskich jármarkach«),
welches 1858 herausgegeben und von der RussischenGeographischenGesellschaft mit der großen Konstantinowschen Medaille, von der Akademie der Wissenschaften mit der halben Demidowschen Prämie
gekrönt wurde. Im J. 1860 unternahm Aksákow eine Reise in die slawischen Länder und gründete darauf im folgenden Jahr eine panslawistisch-slawophile
Zeitung: »Djehn« (welche 1865 verboten wurde).
Nachdem er mehrere Jahre sich ganz der litterarischen Thätigkeit als ständiger Mitarbeiter mehrerer MoskauerBlätter hingegeben,
wurde er schließlich zum Direktor einer Moskauer Privatbank erwählt, welche Stellung er noch jetzt innehat. Seit 1880 gibt
er in Moskau die Zeitung »Ruhs« (»Rußland«),
ein Organ der Slawophilen, heraus. Obgleich Aksákow auch ein leidlicher Lyriker ist, so liegt das Hauptgewicht
seines Wirkens doch in seiner publizistischen Thätigkeit, in welcher er sich als bedeutendster Vertreter des modernen Slawophilentums
hervorgethan.
Vgl. »Rußland vor und nach dem Krieg« (Berl. 1880).
Stadt im chines. Turkistan, früher Hauptort eines selbständigen Chanats, war seit 1864 wiederholt
Schauplatz der Kämpfe der Mohammedaner und Dunganen gegen die chinesische Oberherrschaft und wurde 1867 zum
ReichAlti Schahar (s. d.) des Jakub Beg geschlagen. Aksu hat einige Baumwollfabrikation und ist berühmt wegen seines reichverzierten,
aus Hirschleder gefertigten Sattelzeugs. Es hat eine chinesische Garnison und ca. 20,000 Einw. In der Nähe werden Kupfer und
Eisen
[* 54] gewonnen, ersteres aber nicht zur Ausfuhr zugelassen. Der Handel durch Karawanen, welche hierher von
allen Teilen Zentralasiens kommen, ist bedeutend.
zusammendrängen läßt, so zerfällt dieselbe in den größern Stücken in der Regel wieder in drei Teile, so daß das Ganze
aus fünf Akten besteht. Schon die Komödien der römischen Dieter Plautus und Terenz haben alle fünf Akte. Einfache, wenig verwickelte
Handlungen lassen sich begreiflicherweise auch in einem oder zwei Akten bequem durchführen. Am Schluß
eines Aktes tritt ein Stillstand ein, Zwischenakt genannt, der dem Zuschauer Zeit gönnen soll, des empfangenen Eindrucks sich
recht bewußt zu werden und sich auf das Folgende in die rechte Stimmung zu versetzen.
Abgesehen hiervon, machen in größern Dramen auch äußere Umstände, wie neue Szenierung u. dgl.,
das Eintreten solcher Ruhepunkte nötig. Der ganz unpassende NameZwischenakt rührt wahrscheinlich davon her, daß früher,
namentlich in den englischen Volkstheatern, in den Pausen von andern Schauspielern kleine Zwischenstücke oder Tänze aufgeführt
wurden, an deren Stelle später im modernen Theater
[* 57] musikalische Produktionen traten. Übrigens ist es eine Hauptforderung der
Dramatik, daß die Akte nicht nach Willkür oder lediglich in Berücksichtigung jener Äußerlichkeiten gemacht, sondern durch
innere Notwendigkeit geboten seien.
Jeder einzelne Akt soll für sich eine Art Ganzes bilden, zugleich aber auch wieder ein Glied,
[* 58] das erst in Verbindung mit andern
Gliedern, d. h. mit den übrigen Akten, einen lebendigen Organismus ausmacht. Wiewohl also jeder Akt schon
an und für sich dem Zuschauer eine gewisse Befriedigung gewähren soll, so darf er doch die Spannung desselben auf die weitere
Entwickelung nicht schwächen, sondern soll sie vielmehr noch steigern. Mehr als fünf Akte kommen selten vor und lassen sich,
als mit der dramatischen Einheit unvereinbar, schwerlich auf Grund innerer und organischer Verhältnisse
rechtfertigen.
Wenn derStoff von solchem Umfang ist, daß ihn der Dichter in fünf Akten nicht unterbringen zu können meint, so hängt er
ein Vor- oder Nachspiel an. In vier Akte läßt sich ein dramatischer Stoff naturgemäß und mit innerer
Notwendigkeit nicht wohl zerlegen, wiewohl es gerade in neuerer Zeit öfters geschieht; dagegen ist das einaktige Lustspiel
eine Gattung des Dramas, welche sich für beschränktere Stoffe trefflich eignet. In ältern deutschen Stücken ist der Ausdruck
Akt wörtlich durch Handlung wiedergegeben; in andern findet man Aufzug,
[* 59] vom Aufziehen des Vorhangs beim
Beginn jedes Aktes hergenommen. - In der bildenden Kunst versteht man unter Akt sowohl die Stellung, in welche man ein lebendes
Modell bringt, um Studien danach zu machen, als auch die nach demselben gefertigte Zeichnung. Solcher Studien, die als Vorbereitungen
für größere Kompositionen angefertigt sind, besitzen
wir noch eine große Anzahl von der Hand
[* 60] berühmter
Meister (Dürer, Raffael, Michelangelo u. a.).
[* 56] griech. Heros, Sohn des Aristäos und der Autonoe, einer Tochter des Kadmos, Zögling des KentaurenChiron, der
ihn besonders in der Kunst zu jagen unterrichtete, welcher Aktäon mit großem Eifer oblag. Als er einst beim Jagen in einem Thal
[* 61] bei Platää die GöttinArtemis traf, die eben mit ihren Nymphen im parthenischen Quell badete, und, von ihrem Anblick gefesselt,
sie belauschte, bespritzte ihn die Göttin mit dem Wasser der Quelle,
[* 62] worauf in einen Hirsch
[* 63] verwandelt, von seinen eignen Hunden
gejagt und auf dem Berg Kithäron zerrissen wurde.
Heulend suchten die Hunde
[* 64] dann ihren Herrn im ganzen Land und wurden erst in ChironsHöhle, wo sie sein
Bild sahen, beschwichtigt. Man verehrte ihn in Böotien mit heroischen Opfern und erflehte von ihm Schutz gegen die verderblichen
Wirkungen der ausdörrenden Sonnenglut. Wahrscheinlich war er selbst die Versinnbildlichung der unter der
drückenden Sonnenhitze hinwelkenden Natur. Die bildende Kunst alter und neuer Zeit hat die Geschichte seiner Verwandlung und
seines Todes mit einer gewissen Vorliebe behandelt. Eine kleine (1774 gefundene) antike Marmorgruppe enthält das Britische Museum
zu London
[* 65] (vgl. Abbildung).
(lat.), eine über einen wichtigen Vorgang aufgenommene Urkunde, insbesondere Staatsurkunde.
Unter Akten (acta) versteht man die Sammlung der auf eine gewisse Angelegenheit, z. B. eine
Prozeßsache, bezüglichen Schriftstücke. Die einzelnen Gattungen der Akten werden nach der Stelle, bei welcher sie ergehen
(z. B. Ratsakten, Gerichtsakten, Landtagsakten), vorzugsweise aber nach ihrem Gegenstand
(z. B. Prozeßakten, Zivilprozeßakten, Akten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, Grundakten, Hypothekenakten,
Nachlaßakten, Personalakten) benannt.
Den von Staatsbehörden angelegten (öffentlichen) Akten setzt man die Manual-, Hand- oder Privatakten der Parteien und Sachwalter
entgegen. Der Anwalt einer Partei ist berechtigt (deutsche Rechtsanwaltsordnung, § 32), diese Handakten so lange zurückzubehalten,
bis er von derselben wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt worden ist (Aktenretention). Je nachdem
der Akteninhalt allgemeine Angelegenheiten oder spezielle Fälle betrifft, wird zwischen General- und Spezialakten unterschieden.
Heutzutage pflegt man die Akten zweckmäßig in der Weise einzurichten, daß die zu einem Aktenband (Aktenfaszikel) gehörigen
Stücke in chronologischer Ordnung zusammengeheftet und die Blätter, seltener die Seiten, mit fortlaufenden Zahlen versehen
(foliiert, paginiert) werden. In einzelnen
¶
mehr
Ländern, z. B. in Österreich,
[* 67] sind auch noch vielfach die ungehefteten oder sogen. Zettelakten gebräuchlich,
welche in den Umschlag oder bei größerm Umfang in einen Karton lose eingelegt werden. Das erste Aktenblatt enthält häufig
ein Inhaltsverzeichnis (Aktendesignation), und jeder Faszikel ist regelmäßig mit einem Umschlag (Tektur) versehen, worauf
das Rubrum, d. h. der Name des Gerichts-, resp. des sonstigen Akteninhabers, und die Bezeichnung des Gegenstands
ersichtlich ist.
Händigt eine Partei ihre Handakten an die Gegenpartei oder, z. B. behufs der Wiederherstellung verlorner
oder beschädigter öffentlicher Akten (Aktenredintegration), an das Bericht aus, so nennt man dies Aktenedition, und überschickt
ein Untergericht seine Akten an das ihm vorgesetzte Obergericht, so heißt dies Akteneinsendung, die auf
Veranlassung des letztern geschehen kann (Aktenavokation). Werden den eine Sache betreffenden Akten andre mit derselben in
irgend einer Verbindung stehende Akten, z. B. des bessern Verständnisses halber, beigelegt, so findet
Aktenadjunktion statt.
Aktenmäßig nennt man einen in den Akten beurkundeten Vorgang. Das ältere Prozeßverfahren legte auf
die Akten ganz besondern Wert, indem es den Richter verpflichtete, nur Aktenmaterial bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen
(»Quod non est in actis, non est in mundo«),
ein Grundsatz, der jedoch im modernen Gerichtsverfahren, welches durch das Prinzip
der Mündlichkeit beherrscht wird, so gut wie aufgegeben ist. Erklärte der Richter in dem frühern Prozeßverfahren,
daß alles für den betreffenden Prozeßabschnitt Erhebliche zu den Akten gebracht sei, so wurde dies Aktenschluß genannt,
und man pflegt in analoger Weise auch im gewöhnlichen Leben nicht selten davon zu sprechen, daß die Akten über einen Gegenstand
geschlossen seien oder nicht, je nachdem derselbe vollständig klargestellt oder je nachdem dies zur
Zeit noch nicht der Fall ist.
im frühern Prozeßverfahren die Verschickung der in einem Zivil- oder Kriminalprozeß geführten Akten
behufs der Erkenntnisfällung an einen Schöffenstuhl oder an eine Juristenfakultät. In Preußen,
[* 68] Bayern
[* 69] und Österreich wurde
die Aktenversendung schon gegen das Ende des 18. Jahrh. beseitigt und später
in den meisten deutschen Staaten teils ganz abgeschafft, teils sehr beschränkt.
Die neuen deutschen Justizgesetze kennen das
Institut der Aktenversendung nicht mehr.
Das Grundkapital bleibt in der Regel bis zur Auflösung der Gesellschaft unverändert. Es kann durch Rückforderung
der Einlagen nicht vermindert werden, da den Aktionär ein Recht hierauf nicht zusteht, sondern dieselben, solange die Gesellschaft
existiert, nur einen Anspruch auf den reinen Gewinn haben, welcher nach Abzug der Betriebs- und Verwaltungskosten sowie der
zum Reservefonds zu hinterlegenden, zur etwanigen Verzinsung und Tilgung von Anleihen zu verwendenden und
als Vergütungen an die Mitglieder von Vorstand und Aufsichtsrat zu zahlenden Summen als verteilbar übrigbleibt.
Wird das Grundkapital durch Verluste vermindert, so muß es aus dem Gewinn wieder ergänzt werden, und zwar können, bis dies
geschehen, Dividenden nicht bezogen werden. Aus dem Grundkapital bildet sich das Gesellschaftsvermögen,
welches aus industriellen Anlagen, Grundstücken, ausstehenden Forderungen, Wertpapieren, barem Geld etc. besteht. An dasselbe
können sich die Gläubiger wegen ihrer Befriedigung halten, während der einzelne Aktionär mit seinem Privatvermögen für
Gesellschaftsverbindlichkeiten weiter nicht haftet. Jeder Aktionär hat an diesem Vermögen verhältnismäßigen
Anteil nach Maßgabe seines Aktienbesitzes und der Gesamtheit der emittierten Aktien. Doch gehen bei einer etwanigen
Liquidation die Ansprüche der Gläubiger den seinigen vor.
Über die erfolgten Einzahlungen der Aktionäre werden Dokumente ausgegeben, welche Aktien (Aktienbrief, Aktienschein, franz.
action, engl. share) heißen, wenn die Anteile der einzelnen Gesellschafter voll eingezahlt sind, und Interimsscheine
(Quittungsbogen, Interimsquittungsbogen, Interimsaktien, Anteilscheine), wenn nur Ratenzahlungen auf den gezeichneten Aktienbetrag
geleistet sind. Die Aktien können sowohl auf den Inhaber (au porteur) als auch auf eine bestimmte Person (Nominativaktie, Namenaktie)
ausgestellt werden. In letzterm Fall werden sie in das Aktienbuch (Aktienliste) eingetragen. Um kleinere
Leute möglichst von der Beteiligung an Aktienunternehmungen fern zu halten, und um zu bewirken, daß der Wohlhabende vor
dem Erwerb von Aktien das Unternehmen vorsichtig prüfe und sich als Aktionär an demselben reger beteilige, wurde 1884 bestimmt,
daß die Aktien auf einen Betrag von mindestens 1000 Mk. (früher bei Namenaktien auf 150, bei Inhaberaktien
auf 300 Mk.) gestellt werden müssen. Für ein gemeinnütziges Unternehmen kann im Fall eines besondern örtlichen Bedürfnisses
der Bundesrat die Ausgabe von Aktien, welche auf Namen lauten, zu einem geringern, jedoch mindestens 200 Mk. erreichenden Betrag
zulassen. Die gleiche Genehmigung kann in dem Fall erteilt werden, daß für ein Unternehmen das Reich oder
ein Bundesstaat oder ein Provinzial-, Kreis- oder Amtsverband oder
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