einer durch edlen
Anstand gehobenen schönen Gestalt verband sie die trefflichste Recitation und die ausdrucksvollste
Aktion;
namentlich wird ihr Händespiel als unnachahmlich geschildert.
Ihre höchste Meisterschaft zeigte sie inner
Darstellung des
Pathetisch-Tragischen und
Fein-Komischen. Von ihren beiden Töchtern zeichnete sich besonders
Charlotte (geb. zu
Straßburg)
[* 2] durch Liebenswürdigkeit, geistige
Bildung und mimisches
Talent aus, starb aber in der Jugendblüte
von ganz
Hamburg
[* 3] betrauert. O.
Müller hat sie zur Heldin eines auch dramatisierten
Romans:
»Charlotte Ackermann« (Frankf. 1854), gemacht.
Eine andre Tochter,
Dorothea (geb. 1752 zu
Danzig),
[* 4] glänzte in schwärmerischen und zärtlichen
Charakteren, zog sich aber
schon 1778 von der
Bühne zurück.
2)
LouiseVictoire, geborne Choquet, franz. Dichterin, geb. zu
Paris,
[* 5] vertiefte sich mit seltener
Energie in das
Studium der
Sprachen, der alten wie der neuen, wandte sich dann zur Vervollkommnung
ihrer
Studien nach
Berlin
[* 6] und verheiratete sich hier mit dem Theologen
Paul Ackermann,
Lehrer der königlichen
Neffen,
welcher in höherm Auftrag den französisch-litterarischen Teil der Werke
Friedrichs II. zur Herausgabe vorbereitete. Nach
dem
Tode desselben (1846) zog sie sich nach
Nizza
[* 7] zurück. Sie hat drei
BändeDichtungen: »Contes« (1855, hauptsächlich
Indien
entnommen),
»Poésies, premières poésies, poésiesphilosophiques« (4. Aufl.
1877),
und
»Penséesd'unesolitaire« (1882, mit Selbstbiographie) veröffentlicht.
IhreDichtungen sind fast sämtlich auf
einen elegischen
Ton gestimmt; ihre
Weise ist einfach herzlich, ohne
Floskel und Prätension.
schmale Rasenstreifen, welche die
Grenzen
[* 11] eben liegender
Äcker bezeichnen.
Sie sollten bloß da geduldet
werden, wo die Ländereien in Form von
Terrassen aneinander grenzen, denn sie haben nicht nur den Nachteil, daß viel
Land unbenutzt bleibt, sondern geben auch zu
FelddiebstählenAnlaß und sind die Schutzorte für allerhand Ungeziefer.
ein
Ackergerät, welches aus einem viereckigen, mit ziemlich starken, biegsamen
Ruten durchflochtenen
Rahmen von festem
Holz
[* 13] besteht und von zwei
Pferden oder
Ochsen über den
Acker gezogen wird, wobei sich der
Führer auf den
Rahmen stellt. Die
Wirkung der Ackerschleife steht zwischen derjenigen der
Walze und
Egge;
[* 14] sie dient besonders zur Ausgleichung
von Unebenheiten, zur Zerkleinerung von
Schollen, zum Verteilen von
Kompost oderMergel und zum oberflächlichen
Unterbringen der
Saat. Sie war schon im
Altertum bekannt und wird noch heute in den
Niederlanden,
Schweden,
[* 15] Rußland etc. benutzt.
Im
Gartenbau bedient man sich der ähnlichen
Dornegge, bei welcher statt der glatten
Ruten ästige
Reiser in den
Rahmen geflochten
sind.
welche durch das den
Rücken vorn deckende
Schild
[* 17] und das hinter der Mitte
desselben befindliche Atemloch charakterisiert wird, ist 2, bis 4
cm lang, auf der Rückenseite grau oder rötlichgrau, auf
der Bauchseite weißlich, wechselt aber je nach der Art des
Futters ihre Färbung etwas und ist stets
mit einem schleimigen Überzug versehen. Sie legt im
Herbst eine
MengeEier
[* 18] zwischen feuchtes
Moos, in die
Erde oder unter faulende
Pflanzenteile. Die
Eier ertragen mehrere
GradeKälte und können austrocknen, ohne abzusterben.
Sie entwickeln sich im Frühjahr, bisweilen auch schon im
Herbst, und nach acht
Wochen sind die jungen
Schnecken ausgewachsen. Wenige erreichen ein
Alter von zwei
Jahren; sie sind nächtliche
Tiere und werden bei feuchter
Witterung
den
Garten- und Feldgewächsen höchst schädlich. Man fängt sie mit ausgelegten
Stücken von
Kürbis,
[* 19] süßen Äpfeln etc.,
bestreut den
Boden mit
Gips,
[* 20]
Kalk,
Asche,
Salz
[* 21] etc. Der
Acker ist möglichst rein zu halten, das Saatgut mit
Kalkwasser und
Salpeter,
Kochsalz oder Mistjauche einzubeizen; auch kann man die Ackerschnecken, wo es angeht, durch
Schweine
[* 22] oder
Enten
[* 23] vertilgen lassen. Die
Kellerschnecke(L. maximus,L.cinereusMüll.) ist aschgrau, oft schwarz gefleckt
oder gestreift, bis 13
cm lang, lebt in Wäldern und
Kellern und wird wie die Ackerschnecke gefangen.
(spr. -la),Emile, franz. Rechtsgelehrter und
Publizist, geb. zu La
Châtre, studierte in
Paris die
Rechte, widmete sich dann dem juristischen Lehrfach und wirkt seit 1850 als Privatrepetitor. Heißblütiger
und dem
Sozialismus zuneigender
Politiker,
schloß er sich der
»Internationale« an und machte seinen
Namen zuerst in weitern
Kreisen
durch seine hervorragende
Teilnahme am Sozialistenkongreß zu Genf
[* 25] 1867 bekannt, wodurch er sich nach seiner Rückkehr eine einjährige
Gefängnisstrafe in
Paris zuzog. Während der Herrschaft der
Commune 1871 verweilte er in der
Schweiz
[* 26] und
wurde währenddem vom
Direktorium zum
Dekan der Juristenfakultät ernannt. Acollas veröffentlichte verschiedene juristische und
politische
Schriften, von welchen »Nécessité de refondre l'ensemble de nos codes«
(Par. 1866) zu erwähnen ist.
Sein Hauptwerk ist das
»Manuelde droit civil« (1869-74, 3 Bde.).
Später
schrieb er: »Les droits du peuple, cours de droit politique« (1873, 2 Bde.);
»Philosophiede la science politique« (1877) und »Le
[* 27] mariage, son passé, son présent, son avenir« (1880).
Im J. 1878 begründete er die Monatsschrift »La science politique«.
hoch, liegt unter 32 ⅓° südl. Br. in der in ihm kulminierenden Kette der Kordilleren von Chile
[* 29] und ist noch von den argentinischen
Ebenen aus sichtbar. Es ist ein alter, seit Menschengedenken nicht mehr thätiger Vulkan. Südlich von ihm führt der etwa 3900 m
hohe, vielbenutzte Cumbre- oder Uspallatapaß vorüber, der kürzeste Weg von Santiago nach Buenos Ayres,
[* 30] über den schon jetzt eine Telegraphenleitung führt und später wohl die geplante transandinische Eisenbahn ihren Weg nehmen
wird. -
condition (franz.), auf Bedingung, von Warensendungen, bei denen es dem Empfänger freigestellt ist, die Wareim Fall
des Nichtabsatzes oder der Nichtverwendung zurücksenden zu dürfen;
C30H47O7, Alkaloid, findet sich in den Wurzelknollen und Blättern verschiedener Aconitum-Arten,
besonders von AconitumNapellus. Zur Darstellung des Aconitins extrahiert man die Knollen
[* 35] (welche bis 1,25 Proz. Aconitin enthalten)
mit angesäuertem Alkohol, filtriert, verdampft den Auszug, reinigt den Rückstand durch Schütteln mit
Äther, löst ihn dann in Wasser und fällt aus der Lösung unreines Aconitin mit Ammoniak. Man löst dasselbe in Äther, verdampft
das Filtrat, löst den Rückstand in Alkohol und fällt reines Aconitin mit Wasser.
Das Aconitin ist meist amorph, farb- und geruchlos, schmeckt stark bitter und brennend scharf,
ist in kaltem Wasser kaum, in Alkohol und Äther leicht löslich, schmilzt bei 120°, reagiert alkalisch und bildet mit Säuren
kristallisierbare Salze. Diese sind wie das reine Aconitin sehr giftig und werden als Arzneimittel gegen nervöse Schmerzen, bei akutem
Gelenkrheumatismus etc. benutzt. 0,001 g tötet
einen Sperling in wenigen Minuten. Die verschiedenen Aconitum-Arten enthalten nicht alle dasselbe Alkaloid, auch werden bei der
Abscheidung des letztern in ungleichem Grad Zersetzungsprodukte gebildet, und so welchen die Handelssorten des Alkaloids sehr
wesentlich voneinander ab. - Als englisches von Morson (Napellin, Nepalin, Acraconitin, Pseudoaconitin) kommt ein viel heftiger
wirkender, brennend scharf, nicht bitter schmeckender, in Chloroform und Äther schwer löslicher Stoff im Handel vor, welcher
in England als äußerliches Arzneimittel benutzt wird. Dies ist vielleicht das heftigste aller Gifte.
L. (Eisenhut, Sturmhut, Venuswagen), Gattung aus der Familie der Ranunkulaceen, Staudengewächse mit häufig knollig
verdickten Rhizomen, abwechselnden, handförmigen Blättern und großen, blauen oder gelben Blüten in
gipfelständigen Trauben, mit fünfblätterigem, blumenkronenartigem Kelch, dessen oberstes Blatt
[* 36] helmförmig ist, fünf Blumenblättern,
wovon die zwei obersten kapuzenförmig, nektarientragend und gespornt, die übrigen sehr klein und
verkümmert sind oder
auch ganz fehlen. Aconitum NapellusL. (Aconitum variabileHayne, s. Tafel »Giftpflanzen
[* 37] II«),
mannshoch, mit in fiederspaltige
Lappen geteilten Blättern, dunkelblauer Blüte
[* 38] und einem aus zwei rübenförmigen (daher der NameNapellus, das Rübchen),
matt graubraunen Knollen bestehenden Rhizom,
[* 39] dessen eine im Herbst einschrumpfende Knolle den blühenden Stengel
[* 40] trägt, während
die andre die Knospe für den nächstjährigen Trieb besitzt; weitverbreitet, wächst gesellschaftlich in der Bergregion
des mittlern Europa,
[* 41] im Himalaja, in Sibirien und Nordamerika,
[* 42] besonders an steinigen, gedüngten Stellen, sehr häufig in den
Alpen,
[* 43] im Jura, auf den deutschen Mittelgebirgen bis Siebenbürgen.
Alle Teile der Pflanze sind stark giftig, besonders die Knollen, welche scharf rettichartig riechen, schwach süßlich, aber
bald äußerst brennend scharf schmecken und wie die Blätter und Samen
[* 44] Aconitin und einige andre Alkaloide
enthalten und offizinell sind. An Nepalin ist besonders Aconitum feroxWallich. (Aconitum virosumDon.), aus dem Himalaja, reich, welches
wie auch Aconitum palmatum,Aconitum Napellus und Aconitum luridum das in Indien als eins der schrecklichsten Gifte geltende Bikh liefert
und als Pfeilgift benutzt wird.
Aconitum Stoerckeanum Rchbch.,
in Gebirgswäldern, selten und sehr zerstreut, hat weit reichlicher entwickelte, Aconitum variegatumL. (Aconitum CammarumJacq.), ebendaselbst,
ähnliche, aber kleinere Knollen; beide Arten blühen blau, aber heller als Aconitum Napellus und variieren oft in Weiß. Aconitum LycoctonumL. (Wolfseisenhut, gelber Eisenhut) ist ebenso weitverbreitet wie Aconitum Napellus, blüht aber gelb, hat keine
Knollen, sondern ein mehrköpfiges, zerfasertes Rhizom, welches höchst narkotisch, aber nicht scharf wirkt. Aconitum. AnthoraL.,
in den Alpen, hat rübenförmige Knollen und gelbe Blüten und wurde bis ins 16. Jahrh. von den Älplern zur Bereitung von Pfeilgift
benutzt.
AlleArten werden in Gärten als Zierpflanzen kultiviert und wirken dann viel weniger heftig als die wild
wachsenden; medizinisch wird besonders das Aconitin benutzt, sonst auch Extrakt und Tinktur aus den Knollen von Aconitum Napellus bereitet.
In die Heilkunde wurde von Störck im 18. Jahrh. eingeführt. Bei Vergiftungen mit Aconitum tritt zunächst brennender
Schmerz im Mund und in der Speiseröhre ein, über den ganzen Körper verbreitet sich bald wieder verschwindendes Wärmegefühl,
der Puls wird seltener, kleiner, die Atemzüge werden langsamer, mühsam. Die Pupille ist erweitert, es macht sich ein eigentümliches
kriebelndes Gefühl bemerkbar, später folgen Anästhesie, Schwindel, Mattigkeit, Kältegefühl, bis zuletzt
Puls und Atmung schwinden und der Tod eintritt. Sobald eine Aconitvergiftung bemerkt wird, rufe man den Arzt und suche einstweilen
starkes Erbrechen herbeizuführen.
jenem über. Da er aber bald inne wurde, wie wenig das Judentum seiner Zeit mit seinen vom Mosaismus gewonnenen Anschauungen
übereinstimmte, suchte er auf eine Reform desselben hinzuwirken, ward indes von der Synagoge mit dem Bann belegt. Er veröffentlichte
hierauf zur Verteidigung seiner Lehrmeinung ein »Examentraditionum pharisaicarum collatarumcum lege scriptacontra animae immortalitatem« (Amsterd. 1623), ward aber auf die Klage der jüdischen Ältesten bei dem Rate der Stadt zu einer
Geldstrafe verurteilt.
Nach 15 Jahren bequemte er sich zum Widerruf und ward wieder in die Gemeinde aufgenommen. Auf Grund neuer Beschuldigungen legte
ihm der GroßeRat eine schimpfliche Buße auf; als er sich weigerte, sich derselben zu unterwerfen, ward
er mit dem Bannfluch belegt. Nach siebenjähriger Verfolgung unterwarf er sich endlich der Buße, machte aber, im Innern zerrüttet,
im April 1647 seinem Leben durch einen Pistolenschuß ein Ende. Seine Selbstbiographie (»Exemplarhumanae vitae«) gab Ph. Limborch
nach einem in Acostas Haus 40 Jahre nach seinem Tod entdeckten Autograph heraus; auch lateinisch und deutsch
(Leipz. 1847).
2) José d', span. Jesuit und Geschichtschreiber, geboren um 1540 zu Medina del Campo, ging 1571 nach Amerika,
[* 50] wo er Provinzial seines Ordens von Peru
[* 51] wurde, und erhielt nach seiner Rückkehr nach Europa (1588) das Rektorat der Universität
zu Salamanca. Er starb 1599. Seine Hauptwerke sind die hochgeschätzte »Historiamoral y natural delasIndias« (Sevilla
[* 52] 1591) und »Depromulgatione Evangelii apud barbaros« (Salam, 1588).
(Acquaviva delle Fonti), Stadt in der ital. ProvinzBari, an der Eisenbahn von Bari nach Taranto,
hat eine ehemalige Kathedralkirche, eine Gymnasial- und technische Schule, ergiebigen Wein- und Obstbau, Ölbereitung und (1881) 7986 Einw.
àcaution (franz., spr. ăki-t-ă kohssióng),
in Frankreich ein gegen Sicherstellung der zu zahlenden Abgabe für zoll- und steuerpflichtige Waren ausgestellter Begleitschein,
welcher im Transitverkehr, namentlich im Veredelungsverkehr, große Bedeutung erlangt hat. Seit 1836 wurde die zeitweise zollfreie
Einfuhr von Gegenständen zugelassen, welche in veredelter Form wieder ausgeführt werden sollten. Dabei wurde am
Grundsatz der Identität festgehalten.
Die Durchführung dieses Grundsatzes erforderte bei vielen Waren eine lästige Kontrolle, und so hatte man dann in der Praxis
bei einigen wichtigen Artikeln, insbesondere bei Mehl
[* 58] und Eisen,
[* 59] von derselben Abstand genommen und die Zulassung
gewährt, wenn nur überhaupt die entsprechende Menge an fertigen Produkten innerhalb bestimmter Frist ausgeführt wurde. Infolgedessen
entstand eine Art Ausfuhrprämie für heimische Erzeugnisse. Getreide
[* 60] wurde im Süden des Landes eingeführt, um dort dem einheimischen
Verbrauch zu dienen, während dafür Mehl aus dem Norden
[* 61] ausgeführt wurde.
Auf Grund von Reklamationen der Interessenten wurde 1873 bestimmt, daß die Mehlausfuhr nur über diejenigen
Zollbüreaus stattfinden dürfe, über welche der Weizen eingegangen sei. Dadurch hat der Acquit à caution bei dem Weizen seine Bedeutung
verloren. Dagegen hat er dieselbe noch bei wichtigen Eisensorten behauptet. Im J. 1857 wurde das Recht, Eisen zeitweise
zollfrei einzuführen, auf Hüttenbesitzer und Konstrukteure beschränkt, welche Bestellungen aus dem Ausland nachweisen, wobei
die Kompensation durch Ausfuhr von aus inländischem Rohstoff gefertigten Eisenwaren geduldet wird.
Dadurch ist die Übertragung von in blanco ausgestellten Einfuhrvollmachten an Dritte ermöglicht, wogegen rechtzeitig eine
entsprechende Menge jener Waren zur Ausfuhr gelangt. Seit 1870 müssen Stabeisen und weiter verarbeitetes
Eisen bei temporärer Zulassung unter zollamtlicher Kontrolle wirklich in die einfuhrberechtigte Fabrik transportiert werden,
und so beschränkt sich denn der Acquithandel heute im wesentlichen noch auf Gießereieisen.
Stadt in der ital. ProvinzCosenza, auf einer Anhöhe über dem Mucone gelegen, hat Wein- u. Ölbau, auch Baumwollkultur,
Bereitung von eingesalzenem Fleisch und Schinken und (1881) 3944 Einw.
(Acrylaldehyd) C3H4O entsteht bei trockner Destillation
[* 70] des Glycerins oder der Fette, für deren Destillationsprodukte
der scharfe Dampf
[* 71] des Acroleïns charakteristisch ist (man bemerkt ihn beim Ausblasen eines Talglichts, aber nicht beim Ausblasen
einer Paraffinkerze). Es ist eine farblose, brennend schmeckende Flüssigkeit, riecht unerträglich stechend,
greift Auge
[* 72] und Nase
[* 73] heftig an, ist leichter als Wasser, siedet bei 52°, brennt mit leuchtender Flamme,
[* 74] löst sich in 2-3 Teilen
Wasser, mischt sich mit Alkohol und Äther und geht an der Luft durch Sauerstoffabsorption schnell in Acrylsäure C3H4O2
über, welche der Essigsäure ähnlich riecht.
L. (Zeilfarn), Farnkrautgattung aus der Familie der Polypodiaceen, mit meist ungeteilten oder handförmig
gelappten Wedeln. Acrostichum alcicorneL.(PlatyceriumalcicorneDesv.), mit breiten, gegabelten, hirschhornähnlichen, fruktifizierenden
Blättern, neben denen sich stellenweise dem Boden angedrückte, nierenförmige Niederblätter von ganz
abweichendem Bau entwickeln, lebt in den Tropen schmarotzend auf Bäumen, wird bei uns in Warmhäusern kultiviert.
(engl., spr. äkt), in der englischen und nordamerikanischen
Rechtssprache Beschluß einer Behörde oder einer ständischen Körperschaft, z. B. Act ofParlament oder Act of Congress, ein
vom Parlament oder vom Kongreß gefaßter Beschluß. Dahin gehört z. B. die berühmte Schiffahrtsakte (Navigation von 1651. Act ofsettlement heißt die wichtige Parlamentsakte, wodurch die britische Thronfolgeordnung festgestellt ward, speziell aber die
Successionsakte, die Wilhelm III. kurz vor seinem Tod noch sanktionierte, und durch welche das HausBraunschweig-Lüneburg-Hannover
auf den britischen Thron
[* 77] berufen wurde.
Eruditorum,Name der ersten deutschen gelehrten Zeitschrift, welche vom ProfessorOttoMencke nach dem Vorgang des
»Journaldes Savants« redigiert und zuerst 1682 herausgegeben wurde. Das Unternehmen, zu
dem sich die ersten Gelehrten jener Zeit, wie Carpzov, Leibniz, Seckendorff, Cellarius, Thomasius, Sagittarius, Wagenseil u. a.,
mit Mencke vereinigt hatten, und dessen Hauptzweck auf die Mitteilung von gedrängten Inhaltsanzeigen und Auszügen aus neuen
wichtigen Schriften, außerdem noch von Beurteilungen und kleinen selbständigen Aufsätzen (auch von Leibniz), gerichtet war,
fand die allgemeinste, von Jahr zu Jahr steigende Anerkennung, und das Journal thronte bald als oberster
Richter aber sämtlichen Leistungen der deutschen Litteratur.
Nach O. MenckesTod übernahm 1707 sein Sohn Joh. Burkhard Mencke und von 1732 an dessen Sohn Friedr. OttoMencke die Redaktion,
welch letzterer eine neue Folge unter dem Titel: »NovaActa Eruditorum« begann. Nach fast 100jähriger Dauer ging,
besonders infolge der Unruhen des Siebenjährigen Kriegs, die Zeitschrift 1782 ein, in welchem Jahr der bis dahin verspätete
Jahrgang von 1776 erschien. Zu einem vollständigen Exemplar gehören folgende Bände: Acta Eruditorum, 1682-1731, 50 Bde.;
Pilati (lat.), ein apokryphischer Bericht über die Verurteilung Jesu, den Pilatus abgefaßt haben soll. In seiner
jetzigen Gestalt, wie er lange im ersten Teil des Evangeliums des Nikodemus (s. d.) vorkam, gehört derselbe
erst dem 4. Jahrh. an. Doch werden angeblich offizielle Akten des Pilatus schon von Justin und Tertullian erwähnt. Noch spätere
Anhänge zu den bilden verschiedene Briefe des Pilatus (EpistolaePilati) an Tiberius oder Claudius nebst anderweitigen Legenden
über Pilatus (s. d.).
Vgl. Lipsius, Die Pilatusakten, kritisch untersucht (Kiel
[* 78] 1871).
(franz., spr. akt), im franz.
Rechtswesen Bezeichnung jeder Art von Urkunde, die als Beweismittel für irgend eine Thatsache, namentlich eine Willenserklärung,
dienen soll. Man unterscheidet: Actes sous seing-privé (Privaturkunden), welche der Anerkennung der Parteien bedürfen, um
eine rechtliche Wirkung hervorzubringen;
Actes authentiques (öffentlich beglaubigte Urkunden), welche auch ohne Anerkennung
Beweiskraft haben, bis sie in gesetzmäßiger Weise für unecht oder verfälscht erklärt werden;
Dahin gehören die Notariatsinstrumente und die
von französischen Gerichten ausgefertigten Erkenntnisse. Acte législatif, eine von den gesetzgebenden Faktoren beschlossene
und verfassungsmäßig verkündete Rechtsnorm. Acterespectueux, im französischen Rechte der förmliche
Antrag eines Kindes auf Erteilung der elterlichen Zustimmung zur Verheiratung. Der Sohn, welcher das 25., und die Tochter,
welche das 21. Lebensjahr vollendet hat, können sich auch ohne die Zustimmung der Eltern verehelichen; sie müssen aber,
der Sohn bis zum 30., die Tochter bis zum 25. Lebensjahr, drei Actes respectueux in monatlichen Zwischenräumen
vor dem Notar vornehmen. Für ältere Kinder genügt ein einmaliger Acte respectueux.
(lat.), in der Rechtssprache die Klage, d. h. ein Rechtsmittel, welches zur gerichtlichen, angriffsweisen
Geltendmachung eines rechtlichen Anspruchs gegen einen bestimmten Gegner gegeben ist, sowie die Ausübung dieses Klagerechts
durch gerichtliche Verfolgung. Die Anzahl der Aktionen ist sehr groß, indem fast für jeden rechtlichen Anspruch einer bestimmten
Gattung (z. B. für die aus dem Eigentum, dem Pfandrecht, einem Kauf-, Tausch-, Miet-, Gesellschaftsvertrag etc. hervorgehenden
Ansprüche) eine besondere, an bestimmte Voraussetzungen geknüpfte und mit eigentümlichen Wirkungen
versehene Actio gegeben ist;
so z. B. Actio negatoria, die Klage wegen Eigentumsstörung;
Actio doli, die Klage wegen böswilliger Schädigung;
Actio de dote, die Klage
auf die Mitgift, etc. Außer dem angegebenen Begriff kommen dem Wort Actio noch sehr viele andre Bedeutungen
zu, z. B. die eines Rechtsgeschäfts, ferner die des durch ein Rechtsgeschäft begründeten Anspruchs, dann des Rechts und der
Möglichkeit, einen solchen Anspruch geltend, besonders gerichtlich geltend zu machen, auch einer öffentlichen Anklage, endlich
die der Befugnis einer obrigkeitlichen Person, bestimmte Rechtsgeschäfte vornehmen zu lassen. Im weitesten
Sinn wird unter Actio jedes Rechtsmittel verstanden.
testantĭbus (lat.), nach Ausweis, Zeugnis der Akten. ^[= # (lat.), eine über einen wichtigen Vorgang aufgenommene Urkunde, insbesondere Staatsurkunde. ...]
Der Friede zu Florenz
[* 88] löste NeapelsVerbindung mit England und beraubte Acton und seine Genossen
des offenen Einflusses. Im J. 1804 auf Verlangen Frankreichs ganz vom Hof
[* 89] entfernt, begab sich Acton nach Sizilien,
[* 90] intrigierte
aber im geheimen fort, und auf seinen Rat verletzte FerdinandIV. den am mit Napoleon geschlossenen
Neutralitätsvertrag, indem er im November ein Heer von 12,000 Russen und Engländern landen ließ und dem RussenLacy den Oberbefehl
über seine Truppen gab. Acton wurde hierauf zurückgerufen und von neuem an die Spitze derVerwaltung gestellt. Durch den Einmarsch
der Franzosen im Februar 1806 abermals gestürzt, starb er allgemein verhaßt in Palermo.
Konzils hielt sich Acton zu Rom auf als sorgfältiger Beobachter seines Verlaufs. Er gab 1870 ein »Sendschreiben
an einen deutschen Bischof des vatikanischen Konzils« und »Zur Geschichte des vatikanischen Konzils« (Münch. 1871) heraus. Im
J. 1869 wurde er auf GladstonesAntrag zum Peer mit dem TitelBaron Acton of Aldenham erhoben und erhielt 1872 von der
Münchener philosophischen Fakultäthonoris causa die Doktorwürde. GladstonesSchrift über die vatikanischen Dekrete beleuchtete
Lord Acton 1874 in einer Reihe von Briefen, welche in der »Times« abgedruckt wurden.
(lat., »verhandelt, geschehen«)
findet sich häufig am Ende, zuweilen aber auch am Eingang von Urkunden und bezieht sich auf die Zeit
und den Ort, wo die Handlung geschehen.
Eine besonders gebräuchliche Schlußformel in Protokollen etc. ist: »Actumutsupra«,
geschehen wie oben, d. h. auf die oben erwähnte Weiseoder an dem oben erwähnten Ort und Tag.
(lat.), im röm. Recht jede gerichtliche Handlung, dann auch eine außergerichtliche Handlung, an welche
rechtliche Wirkungen geknüpft sind. Unter diesen Actus hob die juristische Theorie ehedem als eine besondere Gattung die sogen.
Actus legitimi hervor, zu welchen sie die mancipatio (nach andrer Lesart die emancipatio), acceptilatio, hereditatisaditio, servi optio und datio tutoris teilweise auch die cognitoris datio und expensi latio rechnete, und von
denen sie behauptete, daß die Hinzufügung einer Zeitbestimmung oder Bedingung (nach andern auch ihre Vornahme durch einen
Stellvertreter) bei Strafe der Nichtigkeit unzulässig sei. Auch bezeichnet Actus die Verwaltung einer Sache oder eines Vermögens;
dann eine Prädialservitut, nämlich das dingliche Recht, über das Grundstück eines andern Vieh zu treiben und
mit Wagen zu fahren (Triftgerechtigkeit), sowie anderseits die diesem Recht entsprechende Verbindlichkeit. Auf Schulen bezeichnet
Actus eine öffentliche Schulfeierlichkeit, wobei gewöhnlich von Lehrern und SchülernReden vorgetragen werden.
(ital., spr. adáhdscho), musikal.
Tempobezeichnung, die schon zu Anfang des 17. Jahrh. vorkommt, heißt eigentlich s. v. w.
bequem, behaglich, hat aber für die Musik im Lauf der Zeit die Bedeutung von langsam und sehr langsam
(doch nicht so langsam wie Largo) erhalten. Die Bezeichnung adagio kommt sowohl innerhalb eines Tonstücks für wenige Noten als
auch zu Anfang eines Satzes als Tempobestimmung für dessen ganze Dauer vor. Als Substantiv gilt daher Adagio auch allgemein für
die Bezeichnung eines langsamen Tonstücks, namentlich des langsamen Satzes einer Sonate, Symphonie etc.,
der unter den vier Sätzen derselben in der Regel die zweite Stelle einnimmt, wiewohl Ausnahmen nicht selten sind. Die Diminutivform
adagietto bedeutet »ziemlich langsam«, d. h.
nicht so langsam wie adagio; als Überschrift kennzeichnet es ein langsames Sätzchen von kurzer Dauer. Vgl. Tempo.
(spr. äddehr),SirRobert, engl. Diplomat, geb. Verwandter und Parteigenosse von Fox, erzogen zu Westminster,
studierte in Göttingen,
[* 98] hielt sich beim Ausbruch der französischen Revolution längere Zeit auf dem Kontinent, namentlich in
Rußland, auf, wurde nach seiner Rückkehr nach England 1802 ins Parlament gewählt und 1806 von Fox als
Gesandter an den WienerHof geschickt. Von 1808 bis 1811 war er Gesandter in Konstantinopel,
[* 99] wo er 1809 den Dardanellenfrieden
schloß; 1831 ging er als Gesandter nach Brüssel und wirkte sehr ersprießlich für das neue KönigreichBelgien.
[* 100] Über seine
Thätigkeit hat er teilweise selbst berichtet in »Historicalmemoir ofa missionto the court of Vienna in 1806« (Lond. 1844) und »Thenegotiations as to the Dardanelles 1808-1809« (das. 1845, 2 Bde.).
Er starb als Mitglied des GeheimenRats in London.
(Adel), der arab. Name eines Teils der ostafrikanischen Küstenlandschaft, von der Bab el Mandeb bis zum Golf von
Tadschurra, zu der man im weitern Sinn auch die nördlich am RotenMeer gelegene Samhara (s. d.) rechnet. Nach W. zu erstreckt
sich Adâl bis über den Hawasch hinaus, nach S. bis zum Lande der Somal und Harar. Die Küste, in welche der
trefflichen Ankergrund bietende Busen von Tadschurra einschneidet, ist sandig und öde. Das Innere zeigt schroffe, zerrissene
vulkanische Gebirge und erloschene Vulkane
[* 102] (darunter den 1000 m hohen Aiullo), abwechselnd mit wüsten Ebenen und einigen fruchtbaren,
grasreichen Längenthälern. Im W. des Landes verläuft der große, aus Schoa kommende Hawaschfluß, welcher
im salzigen Aussasee endigt. Nahe dem Golf von Tadschurra liegt, 173 m unter dem Meeresspiegel, der 15 km lange Assalsee, aus
dem bedeutende Salzmassen für den Handel mit Abessinien gewonnen werden. Die Vegetation ist arm, sehr häufig wächst hier
die Myrrhe. Die Fauna ist gleich der abessinischen. Die Bewohner des Landes, die Adâl oder Adaiel, sind
ein Stamm der
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