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laufenden Pacific-Mail-Dampfer zum wichtigsten Hafen Mexikos an der pazifischen Küste geworden und jetzt auch der Sitz eines deutschen Vizekonsuls. Die Ausfuhr (230-270,000 Doll. pro Jahr) besteht in Häuten und Fellen, Silbererz u. a.
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laufenden Pacific-Mail-Dampfer zum wichtigsten Hafen Mexikos an der pazifischen Küste geworden und jetzt auch der Sitz eines deutschen Vizekonsuls. Die Ausfuhr (230-270,000 Doll. pro Jahr) besteht in Häuten und Fellen, Silbererz u. a.
s. Milben. ^[= (Acarina), Ordnung der Spinnentiere (Arachnoidea), kleine Tiere mit gedrungenem Körper, an ...]
Abkürzung für accepi, ich habe erhalten oder acceptiert, angenommen.
Laréntia (eigentlich »Larenmutter«) erscheint in der röm. Sage bald als Geliebte des Herkules und Gattin des reichen Tarutius (nicht Larutius), die ihre von ihm geerbten Besitzungen dem römischen Volk oder dem Romulus vermachte und dann plötzlich verschwand, bald als die Frau des Hirten Faustulus, Mutter von zwölf Söhnen und Pflegemutter des Romulus, welcher mit seinen Adoptivbrüdern nach dem Tode des zwölften das Kollegium der »Flurbrüder« (fratres arvales) gründete, deren Abzeichen ein Ährenkranz und die weiße Binde war. Dies führt auf einen Zusammenhang jener Sage mit der Verehrung der ländlichen Laren, womit der Name und die Zeit des Festes (23. Dez., auf welchen am 24. ein Fest der Laren folgte) übereinstimmen, und Acca Laréntia scheint ursprünglich mit der Göttin Dea Dia (s. d.) wenn nicht identisch, so doch nahe verwandt gewesen zu sein.
Vgl. Mommsen, Römische [* 2] Forschungen, Bd. 2 (Berl. 1879);
Roscher, Lexikon der Mythologie (Leipz. 1884).
(franz., spr. -öhr), ein Aufkäufer, welcher Waren zusammenkauft, um sie zu höherm Preis wieder abzusetzen;
insbesondere der wucherhafte Aufkäufer.
(ital.), schmeichelnd, als musikal. Vortragsbezeichnung s. v. w. lusingando.
(lat.), ich trete bei, stimme bei;
accedieren, beitreten, beistimmen.
(ital., spr. attsche-), beschleunigend, allmählich schneller werdend.
(lat.), s. v. w. Beschleunigung (s. d.). ^[= die für die Zeiteinheit geschätzte Änderung der Geschwindigkeit eines ungleichfö ...]
(lat., bei den Griechen Prosodía, »Beigesang«),
in der Grammatik die Betonung [* 3] und die zur Bezeichnung derselben üblichen Zeichen (Accente). Die griechischen Accente wurden von dem alexandrinischen Grammatiker Aristophanes von Byzanz (3. Jahrh. v. Chr.) erfunden; indessen verstand man damals unter Prosodie oder Accent auch die beiden Spiritus [* 4] und die Interpunktionszeichen; erst das spätere Altertum schränkte den Gebrauch des Worts Accent auf die Betonung ein. Für den in diesem engern Sinn gibt es im Griechischen drei Zeichen: die oxeia prosodia (´), »der scharfe oder Hochton«, bei den Römern accentus acutus;
die bareia prosodia (`),
»der gesenkte oder Tiefton«, bei den Römern accentus gravis, und die perispomene prosodia (ˇ),
»der gewundene Accent«, nach der Gestalt des Zeichens, bei den Römern accentus circumflexus, womit ein gedehnter, sich erst hebender und dann senkender Ton bezeichnet wird.
Die Neugriechen haben die drei alten Accente beibehalten; der Akutus und Gravis finden sich auch in den romanischen Sprachen, namentlich im Französischen (accent aigu und accent grave), das auch den Zirkumflex in der Form ^ erhalten hat (accent circonflexe). In andern neuern oder neu entdeckten Sprachen hat man namentlich den Akutus und Gravis dazu angewendet, um in der lateinischen Schrift nicht durch besondere Buchstaben ausgedrückte Lautnüancen zu bezeichnen: so sind im Ungarischen á é í ó lange Vokale im Gegensatz zu den kurzen a e i o. Im Polnischen ist é ein zwischen e und i in der Mitte liegender Vokal, é ist wie tsch oder dsch zu sprechen;
bei der Umschreibung des Sanskritalphabets durch lateinische Buchstaben hat R´ den Lautwert tsch, g´ den Lautwert dsch etc. In der Metrik bezeichnet allgemein ´ den Hochton, ` den Tiefton.
Auch die alten indischen Grammatiker sind die Erfinder eines besondern Systems von Accenten, die sie jedoch nur in den Wedas und andern als heilig geachteten Sanskritwerken zur Anwendung brachten. Sie unterschieden einen »gehobenen Ton« (udâtta),
einen »ungehobenen Ton« (anudâtta) und einen »tönenden Accent« (svarita), der als eine Kombination eines höhern mit einem tiefern Ton beschrieben wird. Diese drei Accente entsprechen also genau den drei griechischen; doch war die Bezeichnungsweise eine andre und auch in verschiedenen Gegenden Indiens, wie die neuere Forschungen gezeigt haben, eine verschiedene und nur darin übereinstimmend, daß in der Regel horizontale oder perpendikuläre Striche über und unter der Linie oder quer die Buchstaben durchkreuzend zur Anwendung kamen.
Der griechische wie der indische Accent drückten wahrscheinlich die musikalische Höhe oder Tiefe des Tons aus; dagegen beruht in den neuern europäischen Sprachen der Accent meist auf mehr oder weniger lauter Aussprache der accentuierten Silbe, also auf der Intensität des Tons. Den musikalischen Accent haben wir Deutschen nur im Satzton, der von dem Wortaccent wohl zu unterscheiden ist; so wird in der Frage das Wort, auf dem der Nachdruck liegt, zugleich mit höherer Stimme gesprochen, während bei der Behauptung der Tiefton eintritt, und unser Ja z. B. kann je nach der Höhe des Tons, mit dem es ausgesprochen wird, sehr verschiedene Bedeutungen haben.
Außerdem tritt bei uns der musikalische in dem sogen. Singen hervor, das ein deutscher Dialekt dem andern schuld gibt, und das ohne Zweifel auf verschiedenartiger Modulation der Stimme beruht; hierauf gehen auch die Ausdrücke »eine fremde Sprache [* 5] mit oder ohne Accent oder mit fremdem Accent sprechen« u. dgl. Dagegen spielt im Chinesischen und den hinterindischen Sprachen der musikalische Accent eine ungemein wichtige Rolle, indem er dazu dient, die zahlreichen gleichlautenden einsilbigen Wörter, welche diese Sprachen haben, voneinander zu unterscheiden. So soll im Anamitischen ba bà bâ bá bedeuten: »Drei Damen (geben eine) Ohrfeige (dem) Günstling des Fürsten«.
Außer dem Zurücktreten des musikalischen Accents ist für die meisten neuern Sprachen auch das Zusammenfallen der betonten mit den langen Silben charakteristisch. So werden im Neuhochdeutschen die zwei Momente der vernehmlichern Aussprache und der längern Dauer einer Silbe nicht mehr unterschieden, und so fällt z. B. das im Mittelhochdeutschen in der Aussprache ganz getrennte Tor (Thür) und Tôre (Narr) in unserm jetzigen Thor zusammen, wie überhaupt die betonten Kürzen gedehnt worden sind, wenn es hiervon auch namentlich in den Mundarten einzelne Ausnahmen gibt, z. B. Glas, [* 6] Gas, das in der gesamten norddeutschen, treten, holen, das in der bayrischen Aussprache noch kurz gesprochen wird.
Hierauf beruhen auch die totale Verschiedenheit der neuhochdeutschen von der mittelhochdeutschen Metrik und der durchgreifende Unterschied zwischen Alt- und Neugriechisch. Was die Stellung des Accents im Wort betrifft, so pflegt derselbe im Lauf der Sprachgeschichte immer mehr auf die Anfangssilben zurückzutreten. So ruht er im Sanskrit und Griechischen noch häufig auf der Schlußsilbe; im Latein, in dem weniger altertümlichen äolischen Dialekt des ¶
Altgriechischen, im Deutschen, Englischen und in andern germanischen Sprachen wird er dagegen möglichst zurückgeworfen, und im Böhmischen liegt er auf der ersten Silbe. Auch in den semitischen Sprachen hatte ursprünglich die vorletzte Silbe den Accent übrigens pflegen in den meisten Sprachen längere Wörter mehr als einen Accent zu haben, wie z. B. in unserm Haushaltung die erste Silbe den Hoch-, die zweite den Tiefton hat. Für Sprachgeschichte und Sprachvergleichung ist der von großer Bedeutung, namentlich durch die vielfach beobachtete Thatsache, daß die auf die Accentsilbe folgenden unbetonten Silben eines Worts starken, oft bis zu völliger Abwerfung gehenden Verkürzungen unterliegen. So ist das lateinische amáre im Französischen zu aimer, amátus zu aimé geworden etc.
In der Musik versteht man unter Accent die Hervorhebung einzelner Töne durch größere Tonstärke. Bisher galt zu Recht bestehend, daß der erste Ton jedes Taktes einen Accent bekommt und in zusammengesetzten Taktarten auch die Anfangstöne der Takthälften oder Taktdrittel. Doch steht diese Theorie mit der musikalischen Praxis im Widerspruch; nicht Accente, sondern crescendo und diminuendo sind die natürlichen dynamischen Formen der Taktmotive. Wirklicher Accent ist dagegen die beliebte Verstärkung [* 8] des Motiv- und Phrasenanfangs sowie die Hervorhebung dissonierender Töne; diese Accente dienen der deutlichen Darlegung des musikalischen Inhalts.
Vgl. Takt, Rhythmik und Phrasierung.
Accentorinae (Flüevögel), Unterfamilie der Sänger. ^[= (Sylviidae), Familie der Sperlingsvögel.]
ecclesiastici (lat.), die Weisen, welche der Prediger bei gesangähnlicher Verlesung der Evangelien- und Epistelabschnitte zu beobachten hat.
Der Vortrag derselben geschah in einem und demselben Tone;
nur am Ende einer Periode erhielt die Weise verschiedene genau bestimmte Biegungen.
Dieselben haben sich in der katholischen und der anglikanischen Hochkirche, zum Teil auch in den lutherischen Antiphonien und Kollekten erhalten.
(lat.), »ich habe empfangen«;
Accepisse, das »Empfangenhaben«, der Empfangschein.
(lat.), die auf einen gezogenen Wechsel (Tratte) gebrachte Erklärung des Bezogenen (Trassaten) daß er den in dem Wechsel enthaltenen Zahlungsauftrag annehme. Derselbe wird dadurch jedem rechtmäßigen Inhaber des Wechsels selbständig und wechselmäßig verpflichtet. Als Form genügt nach der deutschen Wechselordnung die einfache Zeichnung des Namens, resp. der Firma auf der Vorderseite des Wechsels; üblich ist es, das quer über den linken Teil desselben (die Anfänge der Zeilen) zu schreiben, oft mit dem Zusatz »angenommen«, auch wohl unter Wiederholung des Fälligkeitstermins und der Summe.
Die Wiederholung der Summe in Buchstaben ist in allen Fällen dem Acceptanten zu empfehlen. Beifügung des Datums der Acceptation ist nötig bei Wechseln, welche eine gewisse Zeit nach Sicht, d. h. von der Vorzeigung (Präsentation) zur Annahme angerechnet, fällig werden. Wird das Accept verweigert oder auf einen Teil der Wechselsumme beschränkt (Teilaccept), so kann der Präsentant Protest (s. d.) wegen Mangels vollständiger Annahme erheben lassen. Nach kaufmännischem Sprachgebrauch versteht man unter Accept auch den acceptierten Wechsel.
Acceptant ist der Bezogene (Trassat) oder auch der Notadressat eines Wechsels, wenn er die im Wechsel enthaltene Aufforderung zur Zahlung mittels einer, auf den Wechsel selbst zu setzenden Erklärung, z. B. »Angenommen für Mark Fünfhundert. Accept Strahl«, annimmt. Der Acceptant ist jedem Wechselinhaber gegenüber zur Zahlung der von ihm acceptierten Summe wechselmäßig verpflichtet. Ebenso haftet er dem Trassanten gegenüber wechselmäßig. Hat er dem letztern gegenüber (wie dies bei Bürgschaftswechseln der Fall ist) ohne vorherige Deckung (in blanco) acceptiert, so hat er zwar gegen den Trassanten Anspruch auf Deckung, kann jedoch diesen Anspruch nicht im Weg des Wechselprozesses geltend machen. Übrigens pflegt man auch die Annahme eines anderweiten gezogenen Wertpapiers von seiten des Bezogenen (Adressaten, Assignaten, Trassaten) Accept zu nennen, so namentlich die Annahme eines Checks oder einer Bankanweisung.
(lat.), »Annahme« und zwar sowohl Annahme eines Versprechens, welches in der Regel erst durch dieselbe dem Versprechenden gegenüber klagbar wird, als auch Annahme eines Auftrags, bei welchem ebenfalls erst dadurch der Beauftragte seinerseits zur Ausführung verpflichtet wird. Dahin gehört namentlich die Annahme des Auftrags zur Zahlungsleistung, insbesondere beim Wechsel (s. Accept). Auch ist Acceptation Annahme einer Erklärung, eines Anerbietens bei zweiseitigen Verträgen als Ausdruck der Willensübereinstimmung, welche das Wesen des Vertrags bildet. Acceptation per onore (ital.), »Ehrenannahme«, die Annahme eines Wechsels, dessen Annahme von dem zunächst Bezogenen verweigert wird, für Rechnung (zu Ehren) eines der Wechselbeteiligten (des Ausstellers oder eines Indossanten), in der Regel infolge einer auf dem Wechsel ausgedrückten Aufforderung von seiten desselben, der Notadresse (s. d.) welche den Inhaber verpflichtet, den Notadressaten um seine Intervention anzugehen.
Acceptationskonto (Acceptenkonto, Trattenkonto), das Konto, auf welchem Aussteller von Tratten entweder schon nach Empfang des Avises oder nach erfolgter Annahme debitiert werden, während nach erfolgter Einlösung der Tratte das Kassenkonto zu Lasten des Acceptationskontos zu kreditieren ist. Acceptationskredit, das Vertrauen, welches ein Kaufmann dadurch genießt, daß die von ihm ausgestellten Wechsel bis zu einer bestimmten Summe ohne vorausgegangene Deckung acceptiert werden. Acceptationszeit, die gesetzlich vorgeschriebene Frist, in welcher ein Wechsel dem Bezogenen zur Annahme präsentiert werden und dieser sich über Annahme oder Nichtannahme erklären muß.
(lat.), Annehmbarkeit.
(lat.), annehmen, namentlich einen präsentierten Wechsel. ^[= # (neulat. Cambium, franz. Lettre de change, engl. Bill of exchange, ital. Lettera di cambio), ...]
(lat., Empfangseintragung), im röm. Rechte die mündliche, in Stipulationsform gekleidete Quittung einer aus Stipulation entstandenen Schuld. Der Schuldner fragte den Gläubiger: Acceptumne fers oder habes mihi (»Hast du meine Schuld empfangen«)? Antwortete der Gläubiger darauf: Acceptum fero oder habeo (»Ja«),
so war die Acceptilatio vollendet und der Schuldner von seiner Schuld liberiert. - In der Dogmatik ist Acceptilation die von Duns Scotus und von den Arminianern verteidigte Lehre, [* 9] daß die von Christus geleistete Genugthuung zwar nicht an sich ausreichend gewesen, von Gott aber als genügend angenommen worden sei; s. Christologie.
die Vergütung (meist ¼-1/3 Proz.), welche Bankhäuser dafür berechnen, daß sie Tratten acceptieren, welche auf Grund bewilligten Kredits (des Acceptationskredits) auf sie gezogen werden. ¶
(lat.), Zutritt, Zugang;
insbesondere die Zulassung junger Juristen zur praktischen Übung bei einem Gericht;
Accessist, ein so Zugelassener, bei manchen Gerichten auch Auskultator oder Auditor (Zuhörer) genannt;
überhaupt Anwärter, einer, der Anwartschaft auf eine Anstellung hat.
(lat., Anwuchs, Verbindung, Zuwachs), im allgemeinen alles, was zu einem Gegenstand als Erweiterung hinzukommt, sodann, da der Zuwachs einer Sache gewöhnlich in untergeordnetem Verhältnis zu der Sache steht, zu welcher er hinzukommt, die Nebensache. In dieser Bedeutung wird der Ausdruck nicht bloß von körperlichen Sachen, die einen Nebenteil einer andern körperlichen Sache bilden, sondern auch von Forderungen, Rechtsverhältnissen, die sich nur in nebensächlicher Beziehung zu einer andern, der Hauptforderung, denken lassen (als Zinsen, Bürgschaft, Pfandrecht), gebraucht. Accession bedeutet aber auch das Hinzukommen, Zuwachsen und ist in dieser Hinsicht juristischer Kunstausdruck für eine besondere Art des Eigentumserwerbs, welche darin besteht, daß jemand durch das Hinzukommen einer andern Sache als Nebensache (Accessorium, res accessoria) zu seiner Hauptsache (res principalis) das Eigentum der erstern erlangt.
Dies beruht auf dem Rechtssatz, daß die Nebensache in der Regel das rechtliche Schicksal der Hauptsache teile (accessio cedit principali), tritt aber nicht bei allen Nebensachen ein, sondern, abgesehen von dem Erwerb, einer Flußinsel und eines Flußbetts, nur, wenn die Nebensache in physische Verbindung mit der Hauptsache gebracht und dadurch ein unselbständiger Teil derselben wird. Es gehört dahin zunächst die Erzeugung aus einer Sache, der Fruchterwerb. Das Eigentum der Erzeugnisse oder Früchte einer Sache fällt der Regel nach von selbst dem Eigentümer der fruchttragenden Sache zu. Dies kann allerdings durch ein besonderes Recht eines andern auf den Fruchtgenuß ausgeschlossen werden; dann bedarf es aber noch einer besondern Thatsache, durch welche jener das Eigentum der Früchte erwirbt, in der Regel der Fruchterhebung.
Sodann gehört hierher der von außen kommende Zuwachs, zunächst bei Grundstücken durch Änderung des Flußbetts. Das Eigentum der durch einen öffentlichen, nicht im Privateigentum befindlichen Fluß begrenzten Grundstücke kann eine Erweiterung erhalten dadurch, daß der Fluß sein Bett, [* 11] welches als natürliche Fortsetzung jener Grundstücke betrachtet wird, die ihnen nur zur Zeit durch den Fluß entzogen ist, entweder ganz verläßt (verlassenes Flußbett, alveus derelictus), oder daß sich das Bett teilweise über die Wasserfläche erhebt und eine nicht bloß schwimmende Insel bildet.
Hier wächst das Eigentum an dem frei gewordenen Flußbett, bez. an der Insel nach gemeinem deutschen Recht und nach den meisten neuern bürgerlichen Gesetzbüchern den Eigentümern der anliegenden Ufergrundstücke nach der Länge der letztern dergestalt zu, daß die von den beiderseitigen Ufern aus zu bemessende Mittellinie die Grenze bildet, bis zu welcher das Bett oder die Insel den Eigentümern des einen und des andern Ufers zufällt. Ferner kommt als Accession die Alluvion in Betracht, d. h. das allmähliche natürliche Anschwemmen von neuem Land an ein Grundstück, wobei das angeschwemmte Land dem Eigentümer dieses Grundstücks zufällt, sowie die Avulsion, d. h. das gewaltsame Losreißen ganzer Stücke Landes durch ein Naturereignis, namentlich durch die Gewalt des Wassers, und ihr Anlegen an fremdes Land, wobei aber das so angeschwemmte Land dem Eigentümer des erstern nur dann zugesprochen wird, wenn es mit dem Ufer verwachsen ist.
Eine weitere Art des Eigentumserwerbs durch Accession ist die Adjunktion, d. h. die künstliche Verbindung einer Sache mit einer andere dergestalt, daß eine Trennung entweder gar nicht oder doch nicht ohne Schaden der einen oder andern möglich ist, wie z. B. das Einweben, Anschweißen, Anlöten, Einfassen, das Schreiben, Drucken, Malen, Photographieren aus fremdem Material, das Einpflanzen, Einsäen, Aufbauen in oder auf fremdem Boden. Als Hauptsache, deren Eigentümer die fremde Nebensache erwirbt, ist bei dem Schreiben, Drucke, Malen etc. die Schrift oder das Bild zu betrachten, außer wenn diese zu dem Material in untergeordnetem Verhältnis stehen. In allen diesen Fällen hat übrigens der frühere Eigentümer der Nebensache in der Regel einen Anspruch auf Entschädigung, wenigstens gegen den unberechtigten Urheber der Accession, oder den durch dieselbe bereicherten Inhaber der Hauptsache.
Den Ausdruck Accession gebraucht endlich das gemeine deutsche Recht noch in der Lehre vom Besitz für den Fall, wenn derjenige, welcher eine Sache durch Verjährung (Ersitzung) erwerben will, die Besitzzeit seinem Vorgängers im Besitz der Sache zu der seinigen hinzurechnen kann (accessio possessionis).
völkerrechtlich ein Vertrag, durch welchen eine Macht dem zwischen andern Mächten abgeschlossenen Vertrag beitritt; dann die Vereinbarung, durch welche die Regierung oder ein wesentlicher Teil der Regierungsrechte an einen andere Staat übertragen wird, ohne daß ein völliges Aufgehen oder eine eigentliche Einverleibung stattfände. Eine solche Vereinbarung ist der zwischen Preußen [* 12] und dem Fürstentum Waldeck [* 13] abgeschlossene, in Kraft [* 14] getretene und auf zehn Jahre erneuerte Vertrag, betreffend die Übertragung der Verwaltung des Fürstentums Waldeck an Preußen.
s. Acceß. ^[= (lat.), Zutritt, Zugang; Anwartschaft; insbesondere die Zulassung junger Juristen zur praktischen ...]
(lat., »er ist hinzugekommen«),
bei Preisaufgaben zweiter oder Nebenpreis.
hinzutretend, -kommend.
(lat.),
das Hinzukommende, Hintretende;
Nebensache, Beiwerk (s. Accession).
(ital., spr. atscha-, »Zusammenschlag«),
eine jetzt veraltete Verzierung beim Orgel- und Klavierspiel, die im gleichzeitigen Anschlag der kleinen Untersekunde mit einem Akkordton bestand;
doch mußte der Nebenton sofort wieder losgelassen werden.
Die Acciaccatura wurde selten (durch kleine Noten) vorgeschrieben, gehörte vielmehr zu den beliebten Zuthaten der Organisten und Cembalisten.
(Acciajoli, spr. atscha-), florent.
Familie im Mittelalter, von der Niccolò Acciajuoli (geb. 1310, gest. 1365) ansehnliche Besitzungen in Griechenland [* 15] erwarb;
infolgedessen herrschten mehrere Acciajuoli als Herzöge von Athen, [* 16] Theben und Korinth [* 17] bis zur türkischen Eroberung.
(lat.), eine zufällige, nicht wesentliche Eigenschaft eines Dinges. Das Wort wird in philosophischer Beziehung in doppelter Bedeutung gebraucht. Einmal ist es dem Essentiellen oder Wesentlichen entgegengesetzt und bezeichnet alle Eigenschaften, die einem Ding nicht wesentlich zukommen, d. h. ohne welche das Ding nicht aufhört zu sein, was es ist. So ist beim Körper die Farbe ein Accidens. Dann wird es der Substanz selbst entgegengesetzt als das, was nicht sie selbst, sondern nur die Art und Weise ihres Seins, also die Quantität, Qualität, Zeit, Lage, ¶
Relation, Aktivität, Passivität und andre äußere Verhältnisse, bestimmt.
(Accidentien, lat.), in der Musik s. v. w. Versetzungszeichen, die im Verlauf eines Tonstücks vorkommen (im Gegensatz zur Vorzeichnung).
(lat.), Zufälligkeiten, solche Eigenschaften eines Rechtsgeschäfts, welche auf das Wesen und die Gültigkeit des Hauptgeschäfts keinen Einfluß ausüben.
Sie entspringen in der Regel aus besondern Vereinbarungen und sind ebensowohl den Substantialien (substantialia, Wesentlichkeiten), ohne die das Rechtsgeschäft nicht bestehen kann, wie den natürlichen Eigenschaften (naturalia) desselben, welche gewöhnlich vorhanden sind, aber durch Übereinkunft der Kontrahenten abgeändert werden können, untergeordnet.
Accidentiell, zufällig, außerwesentlich, was keiner bestimmten Regel unterworfen ist.
(Accidenzien, lat.), s. v. w. Stolgebühren (s. d.); in der Buchdruckerei im Gegensatz zum Buch- u. Zeitungsdruck die mannigfachen Arbeiten für Industrie, Handel u. für das gesamte gesellschaftliche Leben, wie Wertpapiere, Aktien, Rechnungsformulare, Tabellen, Preiskurante, Zirkulare, Programme, auch Etiketten etc. Diese Drucksachen werden häufig mit großem Aufwand, mit allerlei Zierschriften (Accidenzschriften, s. Schriftarten) und Vignetten, auch mehrfarbig und unter Anwendung verschiedener graphischer Manieren ausgeführt und zwar durch besonders geschulte Accidenzsetzer und Accidenzdrucker auf Maschinen von eigentümlicher Konstruktion (Accidenzmaschinen, s. Schnellpressen) und häufig, besonders in großen Städten, in Druckereien, welche speziell für diese Zwecke eingerichtet sind.
(lat.), empfangen.
Accipitrinae (Habichte), Unterfamilie der Falken aus der Ordnung der Raubvögel [* 19] (s. d.).
Name für den Paraguaythee. ^[= s. Ilex.]
(Assisia, Accisia, Cisa), die im Inland erhobene innere indirekte Verbrauchssteuer, und zwar als Fabrikaccise am Erzeugungsort der zu besteuernden Waren, als Thoraccise oder Marktgeld, auch Oktroi (s. d.) genannt, beim Eingang in einen bewohnten Ort erhoben.
Ursprünglich nur als Markt- oder Thorgeld erhoben, nahm die Accise im Lauf der Zeit den Charakter einer allgemeinen staatlichen Steuer an. In Baden [* 20] heißt »der Accis« sowohl die eigentliche Accise als auch die Gebühr von Verkauf und Vererbung unbeweglicher Besitzungen (Immobilienaccis).
(Attius), L., röm. Dichter, geb. 170 v. Chr. zu Pisaurum in Umbrien als Sohn eines Freigelassenen, starb um 90. Nebenbuhler des schon alternden Pacuvius, erhob er die römische Tragödie auf ihren Gipfel. In seinen nach den Alten durch Erhabenheit der Gedanken und Kraft der Sprache ausgezeichneten Stücken, von denen uns etwa 50 durch Titel und Fragmente bekannt sind, bearbeitete er nach griechischen Dichtern fast alle Sagenkreise, besonders den troischen, daneben auch vaterländische Stoffe (Brutus und Decius).
Außerdem behandelte er grammatische, litterarhistorische und antiquarische Fragen nach der Mode seiner Zeit in mannigfachen metrischen Formen (z. B. in den »Didascalica« und »Pragmatica« dramatische Poesie und Bühnenwesen). Bruchstücke der Tragödien gesammelt bei O. Ribbeck, »Tragicorum romanorum fragmenta« (2. Aufl., Leipz. 1871),
der übrigen Schriften in L. Müllers »Lucilius« (das. 1872).
Vgl. Ribbeck, Die römische Tragödie im Zeitalter der Republik (Leipz. 1875).
Bernardo, ital. Dichter aus der berühmten toscanisch-aretinischen Familie der Accólti, ward als Sohn des Benedetto Accólti, damaligen Kanzlers der Republik Florenz, [* 21] 1465 geboren. Seine poetische Begabung, namentlich sein glänzendes Talent als Improvisator, erwarb ihm die Bewunderung seiner Zeitgenossen und den Beinamen l'unico Aretino (»der einige Aretiner«). Leo X. schätzte ihn sehr und ernannte ihn zum apostolischen Sekretär [* 22] (abbreviatore). In dieser Stellung starb er 1535. Seine poetischen Werke (Vened. 1519-35 u. ö.) bestehen aus vermischten Gedichten und einem Lustspiel: »Virginia«, und tragen den Stempel des schlechten Geschmacks seiner Zeit, sind daher gegenwärtig vergessen. Auch hat man einige Briefe von ihm.
(mittellat., von accomendare, »anvertrauen«),
im Mittelalter ein namentlich in Italien [* 23] gebräuchliches Vertragsverhältnis, bei welchem der eine Kontrahent (accomendans) dem andere (accomendatarius) ein Kapital anvertraute, mit welchem dieser ein Handelsgeschäft für Rechnung des Akkomendanten gegen einen bestimmten Gewinnanteil des letztern betreiben sollte.
Dies Rechtsverhältnis, welches man auch Accomandita oder Comenda nannte, bildete die Grundlage der modernen Kommanditgesellschaft (s. d.).
(ital., spr. -panjā-, »begleitet«),
technischer Ausdruck für das mit fortgehender Begleitung versehene Recitativ (s. d.).
s. Accursius. ^[= berühmter ital. Rechtsgelehrter, Schüler des Azo, geboren um 1182 zu Bagnolo bei ...]
(franz., spr. ackūschmáng), s. Geburtshilfe. ^[= (franz. ). Der Inbegriff aller bei der Behandlung der Schwangern, Gebärenden und ...]
jus (lat.), s. Akkreszenzrecht. ^[= (Anwachsungsrecht, Jus accrescendi, Zuwachs), das Recht der zugleich mit andern zu einer Erbschaft ...]
(ital., spr. -kresch-, abgekürzt accresc.), musikalische Vortragsbezeichnung, s. v. w. anwachsend, stärker werdend.
(spr. äkkringt'n), blühende Fabrikstadt in Lancashire (England), 8 km östlich von Blackburn, mit Kattundruckerei, Baumwollspinnerei, Bleichen, chemischen Fabriken, mechanischen Werkstätten und (1881) 31,435 Einw. In der Nähe die Fabrikorte Church (4850 Einw.) und Clayton le Moors (6695 Einw.).
(Accorso), berühmter ital. Rechtsgelehrter, Schüler des Azo, geboren um 1182 zu Bagnolo bei Florenz, lehrte seit 1221 in Bologna, starb zwischen 1259 und 1263, Verfasser der sogen. Glossa ordinaria (s. Glosse), welche sich auf die Arbeiten der frühern Glossatoren gründet.
Auch seine drei Söhne waren Juristen.
Vgl. Claussen, Denuo edendae Accursianae glossae specimen (Halle [* 24] 1828);
s. Akephalen. ^[= (griech.), kopflose Mißgeburten. Wirkliche Akephalie kommt nicht vor, es fehlt den A. nur das ...]
s. v. w. Ahorn. ^[= ( L., hierzu Tafel "Ahorn"), Gattung aus der Familie der ineen, Bäume oder ...]
s. Acerineen. ^[= (Ahorngewächse), dikotyle, etwa 50 Arten umfassende Pflanzenfamilie aus der Ordnung ...]
(spr. atschérbi), Giuseppe, ital. Reisender, geb. zu Castel Goffredo bei Mantua, [* 26] war der erste Italiener, der auf einer 1798 unternommenen Reise durch Skandinavien und Lappland bis ans Nordkap vordrang, welche Reise er in englischer Sprache beschrieb (Lond. 1802, 2 Bde.; deutsch von Weiland, 1803). Zu der von ihm 1816 in Mailand [* 27] begründeten »Biblioteca italiana« lieferte er nach seiner Ernennung zum österreichischen Generalkonsul in Ägypten [* 28] (1826) wertvolle Beiträge über dieses Land. Er benutzte seinen zehnjährigen Aufenthalt daselbst zu Reisen durch Unter- und Mittelägypten, nach Fayûm, dem Roten Meer und selbst nach Asien [* 29] sowie zur Anlegung reicher Naturaliensammlungen, womit er die Museen zu Mailand, ¶
Pavia, Padua [* 31] und Wien [* 32] bereicherte. Er starb in seinem Geburtsort
s. Kaulbarsch. ^[= ( Cuv.), Gattung aus der Ordnung der Stachelflosser und der Familie der Barsche (Percoidei ...]
(Aceraceen, Ahorngewächse), dikotyle, etwa 50 Arten umfassende Pflanzenfamilie aus der Ordnung der Äsculinen (s. d.), baumartige Holzgewächse mit meist wässerigem Milchsaft, gegenständigen, gestielten, meist einfachen, handförmig gelappten und handnervigen Blättern ohne Nebenblätter. Sie unterscheiden sich von den nahe verwandten Sapindaceen (s. d.) vorzugsweise durch aktinomorphe Blüten und dimere Pistille. Die meisten Arten gehören in die Gattung Acer (Ahorn), und sie sind alle in der nördlichen gemäßigten Zone, in Europa [* 33] und vorzugsweise in Amerika [* 34] einheimisch. Sie nützen hauptsächlich durch ihr hartes, weißes Holz; [* 35] in Amerika gewinnt man aus ihrem reichlichen Frühlingssaft Zucker. [* 36] Von den vorweltlichen 63 Acerineen finden sich in den Tertiärschichten zahlreiche Blätterabdrücke, ferner Holz und die charakteristischen Flügelfrüchte.
s. v. w. Nadelhölzer, ^[= s. Koniferen.] [* 37] s. Koniferen. [* 38]
(spr. atsch-), Stadt in der unterital.
Provinz Caserta, an der Eisenbahn von Rom [* 39] nach Neapel, [* 40] Bischofsitz mit einer nach dem Erdbeben [* 41] von 1788 umgebauten Kathedrale, Krappbau, Schwefelquellen und (1881) 14,121 Einw. Acerra erhielt bereits 331 v. Chr. das römische Bürgerrecht, wurde von Hannibal zerstört, aber später wieder aufgebaut.
(lat.), häufen, anhäufen.
(lat., »Haufe«),
in der Logik die sophistische Weise, durch fortgesetztes Fragen nach einem aus gleichen Teilen bestehenden, relativen, nicht in feste Grenzen [* 42] einzuschließenden Begriff in Verlegenheit zu setzen. Folgendes Beispiel erklärt zugleich den Namen: Man fragt, ob Ein Korn einen Haufen ausmache;
Antwort: Nein. Nun fragt man, ob zwei Körner den Haufen bilden, und so fragt man weiter fort, indem man immer nur Ein Korn zusetzt, wobei am Ende herauskommen würde, daß der Unterschied eines einzigen Korns endlich einen Haufen ausmacht.
Das Trügerische dieses Sophismas liegt darin, daß Haufe als relativer Begriff erst durch Gegenüberstellung eines andern Begriffs seine Bedeutung erhält und daher nicht durch eine bestimmte Anzahl Körner bedingt ist. Vgl. Sorites.
die Gelenkpfanne im Becken für den Kopf des Oberschenkels.
s. v. w. Essigsäuresalze, ^[= Verbindungen der Essigsäure mit Basen, werden durch Behandeln von Metallen, Oxyden ...] z. B. Natriumacetat, essigsaures Natron.
s. Essigsäure. ^[= (Acetylsäure) C2H4O2 findet sich in der Natur teils frei, teils an Basen gebunden im Saft vieler ...]
(Essigmesser), Apparat zur Prüfung der Stärke [* 43] des Essigs oder des Essigsäuregehalts desselben, besteht aus einer an einem Ende zugeschmolzenen graduierten Glasröhre, worin der mit etwas Lackmustinktur rot gefärbte Essig mit sehr schwacher Ätzammoniakflüssigkeit solange versetzt wird, bis die rote Farbe eben in Blau übergegangen, der Essig also neutralisiert ist.
Die Skala ergibt die Menge des benutzten Essigs und des zugesetzten Ammoniaks, woraus sich der Gehalt an Essigsäure leicht berechnen läßt.
(Essiggeist, Brenzessiggeist, Dimethylkohlenoxyd) C3H6O entsteht bei der trocknen Destillation [* 44] essigsaurer Salze oder aus Essigsäuredämpfen bei Rotglut und findet sich daher im rohen Holzgeist. Reines Aceton erhält man durch trockne Destillation von essigsaurem Baryt. Aceton bildet eine farblose Flüssigkeit von starkem, an Essigäther erinnerndem Geruch und brennendem Geschmack, spez. Gew. 0,814; es mischt sich mit Wasser, Alkohol und Äther, siedet bei 56° C. und läßt sich leicht entzünden. Es löst Kampfer, Fette, Schießbaumwolle und scharf gedarrten Kopal. Ein Teil des letztern gibt mit 2,8 Teilen Aceton einen sehr schnell trocknenden Firnis, welcher das Harz in dauerhafter glasglänzender Schicht hinterläßt, und man hat daher das zur Bereitung von Firnissen empfohlen. Aceton wurde als geheimer Weingeist schon von den Adepten medizinisch benutzt und findet auch jetzt noch derartige Verwendung.
Vgl. Becker, Das Aceton und seine medizin. Anwendung (Mühlh. 1867).
(Ketone), eine Klasse chem. Verbindungen, als deren Vorbild das Aceton betrachtet werden muß. Sie entstehen bei trockner Destillation der Kalksalze gewisser einbasischer Säuren nach folgendem Schema:
2CH {3}.CO.OH | = | CH {3}.CO.CH {3} | + | CO {2} | + | H {2}O |
---|---|---|---|---|---|---|
Essigsäure | Aceton | Kohlensäure | Wasser | |||
und man kann sie als Säuren betrachten, in welcher das Hydroxyl (OH) durch ein Alkoholradikal ersetzt ist. Sie enthalten also zwei Alkoholradikale, verbunden durch die Atomgruppe CO, und je nachdem sie zwei gleiche oder zwei verschiedene Alkoholradikale enthalten, unterscheidet man einfache und zusammengesetzte Acetone. Die Acetone sind meist flüchtige, aromatisch riechende Flüssigkeiten und stehen in vielen Beziehungen den Aldehyden sehr nahe. Wie diese, verbinden sie sich mit saurem schwefligsaurem Natron und liefern bei Behandlung mit Wasserstoff im Entstehungsmoment Alkohole. Aber sie liefern bei der Oxydation nicht diesen Alkoholen entsprechende Säuren, sondern solche von niederm Kohlenstoffgehalt. Ein Aceton, das Methylcaprinol, findet sich im ätherischen Rautenöl.
(lat.), Essig;
Acetum concentratum, konzentrierter Essig;
Acetum crudum, gewöhnlicher Essig;
Acetum destillatum, durch Destillation gereinigter Essig oder stark verdünnte Essigsäure (s. d.);
Acetum glaciale, Eisessig (s. Essigsäure);
Acetum pyrolignosum, Holzessig;
Acetum plumbi, plumbicum s. saturninum, Bleiessig;
Acetum vini, Weinessig.
ursprüngliche Bezeichnung, unter welcher das jetzt unter dem Namen Atlas [* 45] # bekannte Gewebe [* 46] in Europa eingeführt wurde.
s. v. w. Aldehyd. ^[= ( C2H4O) findet sich im Vorlauf von der Spiritusrektifikation, in den Destillationsprod ...]
(Äthin, Klumegas) C2H2, Kohlenwasserstoff, findet sich im rohen Leuchtgas, [* 47] besonders im Petroleumgas, entsteht bei unvollkommener Verbrennung mancher Substanzen, beim Hindurchleiten von ölbildendem Gas oder Ätherdampf durch eine glühende Röhre und direkt aus den Elementen, wenn man elektrische Funken zwischen Spitzen gereinigter Kohle in reinem Wasserstoffgas überschlagen läßt. Es ist farblos, von unangenehmem Geruch, spez. Gew. 0,92, ziemlich löslich in Wasser, erzeugt beim Einatmen Vergiftungs- und Erstickungserscheinungen, verbrennt mit leuchtender, rußender Flamme, [* 48] detoniert, mit Chlorgas gemischt, selbst im zerstreuten Licht [* 49] und unter Abscheidung von Kohle. Beim Erhitzen verwandelt es sich leicht in isomere Kohlenwasserstoffe, wie Benzol, Styrol etc.; mit oxydierenden Körpern gibt es Oxalsäure, Essigsäure, Ameisensäure. In ammoniakalischer Kupferchlorürlösung erzeugt es einen braunen explosiven Niederschlage und dieselbe Verbindung entsteht auch bei Einwirkung auf metallisches Kupfer, [* 50] woraus sich die Notwendigkeit ergibt, kupferne Gasleitungsröhren überall zu vermeiden.
s. v. w. Essigsäure. ^[= C2H4O2 findet sich in der Natur teils frei, teils an Basen gebunden im Saft vieler ...]
s. Aa. ^[= (Aach, althochd. Aha, schwed. A, dän. Aa, "Wasser, Fluß", v. lat. aqua), Name ...]
bei naturwissenschaftl. Namen Abkürzung für Erich Acharius (s. d.). ¶
einer der vier Hauptstämme des hellenischen Volks, welcher seinen Ursprung von Achäos, einem Sohn des Xuthos und Enkel des Hellen, ableitete. Sie waren den Äoliern nahe verwandt und an verschiedenen Stellen der griechischen Küste ansässig, und zwar erscheinen sie als die herrschenden Geschlechter, aus denen Fürsten und Helden hervorgehen, und die zuerst Staaten gründen. So in Phthiotis, wo Peleus und Achilleus herrschten, und von wo sie sich zuerst in Argolis und sodann über einen großen Teil des Peloponnes ausbreiteten, mit Ausnahme Arkadiens, wo die Pelasger sich behaupteten, und Ägialeias, wo Ionier saßen. Da in der Heroenzeit das achäische Königshaus der Atriden in ganz Griechenland von vorwiegendem Einfluß war, so wird bei Homer der Name Achäer, wie der der Argeier und Danaer, auch zur Bezeichnung der Griechen insgesamt gebraucht.
Infolge der dorischen Wanderung (s. Dorier) gingen ihre Staaten im Peloponnes fast alle zu Grunde. Ein Teil der Achäer blieb in den von den Doriern eroberten Landschaften wohnen und vermischte sich mit jenen. Ein andrer wandte sich im Verein mit Äoliern nach der nordwestlichen Küste von Kleinasien, wo sie in den langwierigen Kämpfen um Dardanien (Troas) sich an Sagen und Liedern von den Thaten ihrer Helden Achilleus und Agamemnon stärkten und anfeuerten, aus denen später die »Ilias« entstand.
Nur in Arkadien behaupteten die Achäer ihre Unabhängigkeit und nahmen von hier aus den Ioniern das nördliche Küstenland (Ägialeia) ab, das seitdem Achaia (s. d.) genannt wurde. Herodot Wählte zwölf achäische Städte auf, die zusammen einen Staatenbund bildeten und am Heiligtum des Poseidon [* 52] bei Helike gemeinsame Feste feierten. Sie standen anfangs unter der Herrschaft von Königen, des Orestes Nachkommen, deren letzter Ogyges war. Auf das Königtum folgte eine gemäßigte Demokratie.
Durch die Abgeschlossenheit ihres Landes begünstigt, blieben die Achäer bis zum 4. Jahrh. v. Chr. den Verwickelungen des übrigen Griechenland fern und beteiligten sich auch weder am Persischen noch am Peloponnesischen Krieg. Im Thebanischen Krieg standen sie zuerst auf seiten der Spartaner, schlossen jedoch dann mit den Thebanern einen Separatfrieden und wurden von den beiden streitenden Parteien nach der Schlacht bei Leuktra zu Schiedsrichtern gewählt. Das Versinken Buras und Helikes ins Meer durch ein Erdbeben (373) trug dazu bei, das lockere Bundesverhältnis der Achäer vollends zu lösen.
Bei Chäroneia (338) kämpften sie auch zum letztenmal mit für Griechenlands Freiheit. Die makedonische Herrschaft wurde von dem achäischen Volk, das hinsichtlich seiner geistigen Entwickelung andern griechischen Stämmen nachstand, aber von ursprünglicher und kraftvoller Art war, besonders hart empfunden. Die Achäer benutzten deshalb die Thronstreitigkeiten und andre Verwirrungen in Makedonien zur Vertreibung der Besatzungen und zur Erneuerung des alten Achäischen Bundes (280). Größere Bedeutung erhielt dieser Bund aber erst 251, als Aratos, der seine Vaterstadt Sikyon von der Herrschaft des Tyrannen Nikokles befreit und dem Bund zugeführt hatte, zum Bundesfeldherrn (Strategen) gewählt wurde. Es gelang ihm, den Bund nach außen hin mächtig auszudehnen und ihm zugleich eine vortreffliche Verfassung zu geben.
Die bedeutendsten Städte des Peloponnes, wie Korinth, Epidauros, Megalopolis und Argos, auch mehrere Städte des mittlern Griechenland, z. B. Megara und selbst Athen, traten dem Bund bei. Sein Zweck war: möglichste Gleichheit und innere Freiheit der einzelnen Staaten bei starker und fester Vereinigung nach außen. Jede der verbündeten Republiken war in ihren innern Verhältnissen ganz selbständig; für gemeinschaftliche Bundeszwecke aber bildeten sie ein festgegliedertes Ganze, das dem Einzelstaat die Macht entzog, Krieg und Frieden zu schließen und Bündnisse einzugehen.
An der Spitze standen ein Strateg, ein Hipparch, ein Hypostrateg und zehn Demiurgen (Archonten), welche die regelmäßigen Bundesversammlungen in Ägion zusammenberiefen und die zu fassenden Beschlüsse vorbereiteten. Der Bund schien Griechenland neu beleben und verjüngen zu können, und es herrschte große Begeisterung für das neue freie Gemeinwesen, die aber nicht lange nachhielt. Den ganzen Peloponnes für den Bund zu gewinnen, scheiterte an Spartas und Elis' Weigerung, und eifersüchtig betrachteten die Ätolier die Fortschritte der Achäer. Als diese sich mit den Spartanern zu gemeinsamem Kampf gegen den Achäischen Bund erhoben und die Achäer mehrere Niederlagen erlitten, rief Aratos den makedonischen König Antigonos Doson zu Hilfe und gestattete ihm die Besetzung Korinths, des Schlüssels zum Peloponnes.
Die Schlacht bei Sellasia (221) entschied zwar für die Achäer, und Sparta sank in Ohnmacht; aber auch der Achäische Bund selbst hatte seine nationale Bedeutung verloren. Bereits 220 riefen die von neuem die Makedonier gegen die Ätolier zu Hilfe und veranlaßten dadurch den sogen. Bundesgenossenkrieg (220-217). Im ersten Krieg Philipps V. von Makedonien mit Rom 211-205. blieben die den Makedonien treu, 198 aber, im zweiten römisch-makedonischen Krieg, traten sie zu den Römern über und erhielten dafür die Erlaubnis, Korinth und die andern bisher von den Makedoniern besetzten Städte des Peloponnes wieder in ihren Bund aufzunehmen, wodurch derselbe zwar an Ausdehnung, [* 53] aber nicht an Kraft gewann.
Streitigkeiten der Bundesstädte untereinander und der politischen Parteien in den einzelnen Städten und auf den Tagsatzungen, daneben die erbittertsten Kämpfe mit den Ätoliern sowie mit Nabis und Machanidas, den Tyrannen von Sparta, rieben seine Kräfte auf. Einzelne tüchtige Männer, wie namentlich Philopömen, suchten zwar diesem Verfall zu steuern, doch ohne dauernden Erfolg. Während des dritten römisch-makedonischen Kriegs 171-168 blieben die Achäer neutral, gerieten aber gerade dadurch in völlige Abhängigkeit von den Siegern, welche im J. 167 1000 der edelsten Achäer wegen makedonischer Gesinnung nach Rom zur Verantwortung forderten und sie in Italien als Gefangene zurückhielten.
Fernere Gewaltthaten der Römer [* 54] reizten die Achäer endlich 146 zur Kriegserklärung. Ihr Strateg Kritolaos wurde aber von Metellus bei Skarpheia, sein Nachfolger Diäos von Mummius bei Leukopetra besiegt, Korinth, in dessen Mauern eine lärmende Tagsatzung die Forderungen der Römer verworfen hatte, zerstört, der Achäische Bund aufgelöst und ganz Griechenland unter dem Namen Achaia in eine römische Provinz verwandelt (146 v. Chr.).
Vgl. Gerhard, über den Volksstamm der Achäer (Berl. 1854);
Klatt, Forschungen zur Geschichte des Achäischen Bundes (das. 1877).
s. Griechische Weine. ^[= Im Altertum wuchsen die vorzüglichsten Weine auf Chios, Kreta, Lesbos, Kos und Rhodos, während ...]
(in ältester Zeit Ägialos, s. Karte »Altgriechenland«), [* 55]
kleinste Landschaft des alten Peloponnes, auf der Nordküste gelegen, südlich von Arkadien, südwestlich von Elis begrenzt. Das Ländchen hat nur im W. eine größere Strandebene (das Gebiet der Stadt Dyme), im übrigen ist es ganz von Gebirgen erfüllt u. zwar teils von den nördlichen Vorbergen ¶