Franz, Liederkomponist, geb. zu
Eilenburg,
[* 2] besuchte die Thomasschule in
Leipzig,
[* 3] studierte dann
Theologie
daselbst, wandte sich aber bald der
Musik zu, in der er sich zunächst als
Dirigent des Studentengesangvereins
PhilharmonischerVerein und durch beifällig aufgenommene
Klavier- und andre
Kompositionen auszeichnete. Zu Anfang 1841 erhielt er
die
Stelle eines Musikdirektors am Hoftheater zu
Bernburg
[* 4] und gegen Ende desselben
Jahrs eine gleiche
Stelle am Aktientheater
in Zürich,
[* 5] wo er bis Ende 1852 blieb und durch zahlreiche
Kompositionen (besonders für ein- und mehrstimmigen
Gesang) sich große
Beliebtheit erwarb. Aus jener Zeit stammt unter andern die allbekannte
Komposition des
Liedes »Wenn die
Schwalben heimwärts ziehn etc.« Seit 1852 als Hofkapellmeister in
Braunschweig
[* 6] angestellt, ward er 1881 pensioniert und lebt
zur Zeit in
Wiesbaden.
[* 7]
AbtsKompositionen (über 200 Nummern) zeichnen sich im allgemeinen durch Melodienreichtum und gefällige
Harmonie aus, erheben sich jedoch nur selten über das
Niveau des Liedertafelgeschmacks.
in der Jägersprache einen
Leithund oder
Schweißhund, welcher eine
Fährte
[* 11] so oft gezeichnet hat, daß man
sie ansprechen (richtig erkennen) kann, vorn aufheben und von derFährte fortführen, damit er auf derselben
nicht weiter suche;
auch einen Jagdfalken so zähmen, daß er sich auf der
Faust tragen und sich das gefangene
Wild abnehmen
läßt.
gold- und silberhaltige
Legierungen einem oxydierenden
Schmelzen unterwerfen, wobei die unedlen
Metalle inOxyde verwandelt werden, die edlen
Metalle aber unverändert bleiben. Hauptsächlich wird diese
Operation
auf silberhaltiges
Blei
[* 12] angewendet, um das
Blei nebst andern oxydierbaren
Metallen vom
Silber zu scheiden. In der
Hitze und unter
dem Zutritt der atmosphärischen
Luft ist
Blei leicht zu oxydieren. Das
Oxyd
(Bleiglätte,
Silberglätte) schmilzt und fließt
ab oder wird von dem porösen
Herd, auf welchem man das Abtreiben vornimmt, aufgesogen. - Im Seewesen heißt
von
Wind und
See inLee (s. d.) getrieben werden; das Ergebnis des Abtreibens nennt man
Abtrift, d. h. der
Winkel,
[* 13] welchen der
wahre
Lauf desSchiffs mit der
Richtung des
Kiels macht. - Im Forstwesen ist Abtreiben s. v. w.
Abholzen.
derLeibesfrucht, die widerrechtlich herbeigeführte Ausstoßung eines unreifen
Kindes aus dem Mutterleib
oder die widerrechtliche
Tötung eines solchen im Mutterleib.
Schon im
Altertum kannte man die verbrecherische Handlungsweise,
teils
durch mechanische Kunstgriffe, teils durch innere arzneiliche
Mittel (s.
Frühgeburt) den
Fötus im Mutterleib zu töten
oder die
Gebärmutter
[* 14] zu dessen vorzeitiger Ausstoßung zu veranlassen, und noch heute wird sie zuweilen
namentlich von außerehelich Geschwängerten ausgeübt, obschon die
Gesetze harte
Strafe darauf setzen.
Das deutsche
Strafgesetzbuch (§§ 218 ff.) besonders straft die Schwangere, welche ihre
Frucht vorsätzlich abtreibt oder
im Mutterleib tötet, mit
Zuchthaus bis zu 5
Jahren und bei mildernden Umständen mit Gefängnis bis zu 5
Jahren
und nicht unter 6
Monaten.
GleicheStrafe trifft auch denjenigen, welcher mit Einwilligung der Schwangern die
Mittel hierzu bei
ihr angewendet oder ihr beigebracht hat.
Hat der Betreffende dies gegen Entgelt gethan, so steigert sich die
Strafe auf
Zuchthaus
bis zu 10
Jahren.
Wurde aber die Abtreibung ohne
Wissen und
Willen der Schwangern vorgenommen, so tritt Zuchthausstrafe von mindestens 2 bis
zu 15 und, wenn dadurch der
Tod der Schwangern herbeigeführt wurde, Zuchthausstrafe von mindestens 10
Jahren bis auf Lebenszeit
ein. Auch der
Versuch der Abtreibung ist strafbar. In medizinischer Hinsicht ist zu bemerken, daß die Abtreibung, durch
welches
Mittel sie immer versucht werden möge, nie ohne große
Gefahr für die
Mutter selbst stattfinden kann, und daß oft
Siechtum fürs ganze
Leben oder doch chronische
Leiden
[* 15] der
Geschlechtsteile und andre schwere
Folgen nach der Abtreibung zurückbleiben.
In manchen
Ländern besteht die Unsitte, daß selbst verheiratete
Frauen die Abtreibung vornehmen, um einem zu
reichen Kindersegen vorzubeugen.
(Abort,Appartement, Kommoditee,Klosett,
Retirade,
Privet), der zur
Aufnahme der menschlichen
Exkremente bestimmte
Raum, soll womöglich warm und so gelegen sein, daß man ihn vom Wohn- und Schlafzimmer erreichen kann, ohne das
Freie passieren
zu müssen. Dieser
Forderung ist indes nur dann zu genügen, wenn die ganze
Anlage eine derartige ist,
daß aus den
Exkrementen (s. d.) sich entwickelnde
Gase
[* 18] nicht ins
Haus gelangen können. Der Abtritt muß jedenfalls geräumig, hell
und vollkommen luftig, aber nicht zugig sein.
Zur
Ableitung des bei der Benutzung des Abtritts sich entwickelnden
Geruchs bringt man ein Stankrohr an, welches vom Trichter
ausgeht und über dem
Dach
[* 19] des
Hauses mündet. Das Sitzbrett bestehe aus hartem polierten
Holz,
[* 20] die
Brille
[* 21] sei mit einer schweren
Klappe verschließbar, welche so mit der Abtrittsthür verbunden sein kann, daß sie sich beim Öffnen
der letztern von selbst schließt. Mit der
Brille wird direkt das Abfallsrohr verbunden, oder man fügt einen Trichter
aus emailliertem
Gußeisen,
Steingut,
Porzellan ein, welcher unten mit einer automatisch sich öffnenden und schließenden
Klappe
oder mit einem ∿-förmig gebogenen
Rohr
(Siphon) versehen ist, in welchem die
Exkremente einen gasdichten
Abschluß gegen das
Abfallsrohr bilden.
Letzteres besteht am besten aus Steingutröhren. Über die Ansammlung der
Exkremente in
Gruben oder
Tonnen s.
Exkremente. Die
Konstruktion des Abtritts hat erst in neuerer Zeit diejenige Beachtung gefunden, welche sie verdient;
man findet indes noch häufig genug Einrichtungen, welche
¶
mehr
den einfachsten Anforderungen der Hygieine durchaus nicht entsprechen. Weitaus am komfortabelsten und allen Ansprüchen genügend
ist das Wasserklosett (water-closet), bei welchem der Trichter mit Siphon versehen ist, der durch reines Wasser aus einer Wasserleitung
[* 23] abgeschlossen wird. Nach jeder Benutzung wird der Trichter durch einströmendes Wasser gespült, und wenn derselbe von
Zeit zu Zeit mit einer Bürste abgerieben wird, ist das Klosett vollständig geruchlos.
Immerhin muß auch ein Abtritt mit Wasserklosett hell und luftig sein. Vorteilhaft versieht man das Wasserklosett
mit einer Vorrichtung, welche beim Öffnen der Thür des Abtritts in Funktion tritt und den Trichter mit einer bestimmten,
von der Willkür des Benutzenden unabhängigen MengeWasser spült. Man schaltet zu diesem Zweck ein Zwischengefäß
in die Wasserleitung ein, welches den durchschnittlichen Bedarf zu einmaliger Spülung enthält und bei Öffnung eines Hahns
sich schnell entleert, aber um vieles langsamer durch die enge Zuflußöffnung sich wieder füllt, also intermittierend wirkt.
Über Moules Erdklosett und das Rochdaler Aschenklosett s. Exkremente. Bischleb und Kleucker in Braunschweig
haben Zimmerklosette mit Mechanismus zum automatischen Aufstreuen von Torfpulver konstruiert. Alle diese Einrichtungen erstreben
eine Desodorisierung der Exkremente und sind, wenn auf diesen Zweck besonderer Wert gelegt und eine sorgfältige Behandlung
gesichert ist, sehr empfehlenswert. Die Schwierigkeiten, welche die Behandlung der Exkremente verursacht,
knüpfen sich wesentlich an den Harn, und man hat sich daher vielfach bemüht, durch Separateurs oder Diviseurs verschiedener
Konstruktion die festen von den flüssigen Exkrementen im Klosett zu trennen.
Hierher gehört das skandinavische Luftklosett, welches bei zweckmäßigen Dimensionen und einigem Reinlichkeitssinn vortrefflich
funktioniert. Die Kosten und Unannehmlichkeiten der Abfuhr sind auf ein Minimum reduziert, und wo das Klosett
in warmem Raume mit gut ziehendem Schornstein in Verbindung steht und nur von wenigen Personen benutzt wird, kommt es vor, daß
die Exkremente vollständig mumifiziert werden. BeimMüller-SchürschenKlosett werden ebenfalls Exkremente und Harn gesondert
aufgefangen und erstere automatisch mit einem Desinfektionspulver aus gebranntem Kalk, Holzkohlenpulver
und Karbolsäure bestreut.
Beim Feuerklosett soll der Kot in einem gemauerten Schlot aufgefangen und von hier aus täglich einmal in eine Koksfeuerung
entleert werden, um zu Asche verbrannt zu werden, während der Harn durch die hierbei abgehende Wärme
[* 24] in Blechpfannen verdampft
und schließlich ebenfalls verbrannt werden soll. Das Friedrichsche Klosett hält die festen Exkremente in einer Grube zurück
und läßt die flüssigen mit den Hauswässern abfließen. Dabei wird eine Desinfektionsmasse aus Kalk, Thonerdehydrat, Eisenhydroxyd
und Karbolsäure angewandt, welche zugleich mit dem Wasserleitungswasser aus einem Zentralreservoir in die Klosette gespült
wird. Es sind zwei Gruben, eine Hauptklär- und eine Nachklärgrube, erforderlich, aus welchen die desinfizierten
Massen wöchentlich abgelassen werden. Auch die Süvernsche Masse benutzt man in ähnlicher Weise bei Klosetten. Vgl. Abwässer.
(das alte Kanobos), kleines, von etwa 100 Arabern bewohntes Dorf mit einem verfallenen Kastell
und Leuchtturm an der KüsteÄgyptens, etwa 15 km von Alexandria. Südlich von Abukir breitet sich der 14,000 Hektar große See von
Abukir (Behêret Maadîye) aus. Vor seinem kleinen, von Klippen
[* 26] eingeschlossenen Hafen liegt die breite, aber seichte und
nach dem hohen Meer zu durch lange Sandbänke geschützte Reede. Auf dieser wurde die große Seeschlacht bei Abukir geschlagen.
Obwohl der Kampf schon so gut als entschieden war, setzten die französischen Schiffe dennoch die Schlacht die ganze Nacht hindurch
mit Hartnäckigkeit und Heldenmut fort. AdmiralBrueys fiel; sein Schiff, L'Orient, geriet in Brand und flog mit der ganzen Besatzung
in die Luft; nur 70 Mann wurden dem Wellentod entrissen. Nach 3 Uhr morgens endigte die Schlacht mit der
Flucht der noch übrigen zwei französischen Linienschiffe und zwei Fregatten nach Korfu.
[* 33] Die französische Flotte verlor die
Hälfte ihrer Mannschaft und 3705 Gefangene. Die Engländer hatten 900 Tote und Verwundete. Durch den Sieg bei Abukir wurden die
Briten
¶
Ismail ibn Ali, arab. Fürst und berühmter Gelehrter aus dem Geschlecht der Ejubiden, geb. 1273 zu
Damaskus, wohin sein VaterMalek al Afdal Ali, Bruder des Herrschers von Hamat, Malek al Mansur, vor den Mongolen
geflohen war, kämpfte schon 1288 bei der Erstürmung von Tripolis durch den ägyptischen SultanMalek al Mansur und bei Akkon
unter dem SultanMalek al Aschraf. Besonders aber that er sich in dem Kriege gegen die Mongolen hervor. Als 1299 der
Sultan von Hamat, Malek al Modassar, Abulfedas Vetter und Beschützer, starb, benutzte der Sultan von Ägypten dessen kinderlosen
Tod, besetzte Hamat und verlieh Abúlfeda 1310 die Statthalterschaft daselbst.
Obwohl VasallÄgyptens, ward er doch von dessen Beherrschern mit dem TitelSultan beehrt und hoch geachtet. Er starb Er
hat mehrere wichtige Werke in arabischer Sprache
[* 36] hinterlassen, darunter namentlich Annalen, die bis 1328 reichen und eine reiche
Fundgrube für die Geschichte der mosleminischen Herrscher bis dahin bieten. Fleischer gab davon heraus die »Historiaanteislamica«
(Leipz. 1831),
Gagnier »Devita et rebus gestis Muhammedis« (Oxf. 1722),
Reiske das ganze Werk mit Ausnahme der antisemitischen Geschichte unter dem Titel: »Annales moslemici« (Kopenh.
1789-94, 5 Bde.). Das Autograph Abulfedas ist auf der kaiserlichen Bibliothek zu Paris.
[* 37] Bekannt ist auch eine Geographie Abulfedas
(»Thakwig al boldan«),
von welcher mehrere Stücke arabisch und lateinisch herausgegeben wurden, z. B.
»TabulaSyriae« von Köhler (Leipz. 1766),
»Descriptio Aegypti« von Michaelis (Götting. 1766) und »Arabiae descriptio« von Rommel
(das. 1802-1804). Eine Ausgabe des ganzen Werks besorgten Reinaud und Mac Guckin de Slane (Par. 1837-40) nebst einer französischen
Übersetzung (1848, Bd. 1 u. 2)
und Schier eine autographierte Ausgabe (Dresd. 1842). Die Handschrift desselben befindet sich auf der Leidener
[* 38] Bibliothek. Abúlfeda hat außerdem mehrere in das Gebiet der Rechtsgelehrsamkeit, Mathematik, Logik und Medizin einschlagende Werke
geschrieben.
Behàdur, tatar. Chan und Geschichtschreiber, geb. 1605 zu Ürgendsch, angeblicher Sprößling der FamilieDschengischans, aus einem Seitenzweig der Familie Dschüdschis, die bis zum Ende des 15.
Jahrh. über die
Goldene Horde herrschte, zu welcher auch Charesm gehörte. Abulghàzi ertrug großes Ungemach, bevor er 1644 den Thron
[* 39] von Chiwa bestieg,
regierte 20 Jahre, machte sich durch seinen Mut allen seinen Feinden furchtbar und dehnte zweimal die Grenzen
[* 40] seines Landes
bis an die Ufer des Serafschan in Bochara aus; 1663 legte er die Regierung zu gunsten seines Sohns nieder
und begann im osttürkischen Dialekt eine genealogische Geschichte der Türken, welche nach seinem Tod (1665) sein Sohn vollendete,
und die als die glaubwürdigste Geschichte seines Zeitalters angesehen wird.
Der Graf Strahlenberg brachte dieselbe während seiner Gefangenschaft in Sibirienan sich, und seitdem ist
sie fast in alle europäischen Sprachen übersetzt worden. Nach der ersten deutschen Übersetzung ward die »Histoiregénéalogiquedes Tatares« (Leid. 1726, 2 Bde) gearbeitet. Eine neue Übersetzung lieferte Messerschmid unter dem Titel: »Geschlechtsbuch
der mungalisch-mogulischen Chane« (Götting. 1780). Das Original wurde in Kasan
[* 41] gedruckt (»HistoriaMongolorumet Tartarorum«, 1825) und erschien seitdem in einer französischen Übersetzung mit Kommentar von Desmaisons (Petersb. 1871-74, 2 Bde.).
(Abulkasis), Arzt, geboren zu Zahera bei Cordova, gest. 1106 oder 1107 in Cordova, war hauptsächlich Chirurg
und schloß sich an Paul von Ägina an. Besonders häufig wurde von ihm das Glüheisen angewandt. Für die Geschichte
der Medizin ist sein das ganze Gebiet umfassendes Werk »Altasrif« von besonderer
Wichtigkeit. Eine (unvollständige) lateinische Übersetzung desselben lieferte Grimm (»Libermedicinae theoricae«, Augsb.
1519, Wien
[* 42] 1532); der Abschnitt über Chirurgie, welcher das Beste über diesen Zweig der Medizin aus der Araberzeit enthält,
wurde mit lateinischen Übertragungen herausgegeben von Channing (»Albucasis,Dechirurgia«, Oxf. 1778, 2 Bde.).
selbst und seiner Gattin Nofrateri geweiht. Den Eingang des größern Tempels (s. Tafel »Baukunst
[* 46] III«,
[* 47] Fig. 8) zieren in Nischen
vier kolossale, auf Thronen sitzende Statuen des Königs von vortrefflicher Arbeit, 22 m hoch, aber zum Teil vom feinem Wüstensand
verschüttet; das Innere besteht aus vier Hallen, in deren innerster, dem Allerheiligsten (63 m tief im
Felsen gelegen), vor einem Granitaltar vier große Götterbilder mit Tier- und Menschenköpfen sitzen, während rings umher
acht kleinere Kammern eingehauen sind. Die Wände sind mit Skulpturen (s. Tafel »Bildhauerkunst
[* 48] I«,
[* 45]
Fig. 4) bedeckt, die nach
denen von Karnak und Medinet Habu zu den wichtigsten gehören. Auch vor dem kleinern, jenem gegenüber
befindlichen Höhlentempel lehnen Kolosse bis zu 11 m Höhe.
(lat.), Mißbrauch; im juristischen Sprachgebrauch Abnutzung oder Verminderung der Substanz einer Sache durch
Gebrauch. MancheSachen werden durch den Gebrauch, für den sie bestimmt sind, sofort verändert, aufgezehrt
oder doch vermindert, entweder überhaupt, wie Viktualien, Wein, Getreide
[* 49] etc., oder wenigstens für den Eigentümer, wie das
Geld (juristische Konsumtion). Man nennt sie Konsumtiven, verbrauchbare Sachen, d. h. in deren rechtmäßigem Gebrauch der Verbrauch
liegt. Diese natürliche Eigenschaft ist insofern von rechtlicher Wirkung, als solche Sachen nicht Gegenstand
des Nießbrauchsrechts oder des Leihvertrags sein können. - Per abusum, mißbräuchlich. Abusus non tollit usum,Mißbrauch hebt
den (rechten) Gebrauch nicht auf. Abusive, mißbräuchlich.
Temmâm, berühmter arab. Dichter, geb. 807 (nach
andern 788 oder 805) zu Dschâsem in Syrien, später in Ägypten und Mosul lebend, machte sich besonders
durch die von ihm veranstaltete Sammlung aus ältern Dichtern: »Hamâsa« (s. d.), wie auch durch eigene Dichtungen verdient.
Er starb 842 oder 845 wahrscheinlich in Mosul.
aus Neugranada, mit dunkelroten, heller gezeichneten Blumen im Frühling und Herbst, Abutilon. VenosumLem., aus Mexiko, mit großen, dunkelroten Blumen im Hochsommer und Herbst und namentlich Abutilon DarwiniHook. mit roten Blüten sowie
auch mehrere andre Arten und zahlreiche Varietäten bei uns in Warmhäusern und Zimmern kultiviert, auch
auf Sommergruppen ausgepflanzt werden.
die im Haushalt und namentlich in der Industrie abfließenden,
mit verschiedenen Stoffen verunreinigten Wässer.
Man rechnet in der Hauswirtschaft bei Vorhandensein einer Wasserleitung pro Kopf und Tag einen Verbrauch von etwa 50 Lit.
Wasser und kann annehmen, daß dasselbe, wenn es aus einer kleinern, nicht industriereichen Stadt, ohne mit Exkrementen verunreinigt
zu sein, in einen größern Fluß gelangt, eine Bedenken erregende Verunreinigung des letztern nicht hervorbringt.
Dagegen werden manche kleinere Wasserläufe namentlich durch Industrieabwässer in solcher Weise verunreinigt, daß die öffentliche
Wohlfahrt ernstlich gefährdet erscheint. GrößereStädte mit Kanalisation können gar nicht daran denken,
das Kanalwasser, welches sämtliche Exkremente und die Hauswässer, sowie die der Fabriken aufgenommen hat, selbst in größere
Flüsse
[* 60] abzuleiten. In England, wo diese Verunreinigung der öffentlichen Wasserläufe einen erschreckend hohen Grad erreicht
hatte, ist ein Gesetz erlassen worden, nach welchem jeder Fabrikant bestraft werden kann, welcher Wasser
von bestimmter Qualität in einen Fluß leitet.
Enthalten die Abwässer nur mineralische Substanzen, wie z. B. in der Metallwarenindustrie, bei Paraffin-, Mineralöl- und Stearinfabriken,
so ist es in der Regel leicht, sie unschädlich zu machen. Besondere Aufmerksamkeit verdienen die arsenhaltigen Abwässer, die
durch Vermischen mit Eisen- und Mangansalzen und Fällen mit Kalkmilch unschädlich gemacht werden können. Seifenwässer der
Tuchfabriken versetzt man mit Säuren, um aus der Seifefette Säuren abzuscheiden, welche gesammelt und in verschiedener Weise
verwendet werden können, oder man mischt die Abwässer mit Kalk, sammelt die abgeschiedene unlösliche Kalkseife
und verarbeitet diese auf Leuchtgas
[* 61] oder scheidet daraus die fetten Säuren ab. Weitaus am bedenklichsten sind die Abwässer, welche
fäulnisfähige Substanzen enthalten. In diesen Wässern entwickeln sich Algen
[* 62] und Pilze,
[* 63] welche oft ganze Wasserläufe erfüllen
und zum Teil reduzierend auf Schwefelsäuresalze wirken, Schwefelwasserstoff entwickeln und dadurch die Fische
[* 64] töten und
die Luft verunreinigen.
Vor allem aber erscheinen solche Wässer als Herde für die Entwickelung von Krankheitserregern, und man hat sich daher vielfach
um ihre Reinigung bemüht. Leider sind die Erfolge bis jetzt gering. Man erreicht durch Zusatz von Chemikalien (besonders schwefelsaurer
Thonerde und Kalk) eine vollständige Klärung, auch eine Abscheidung mancher gelöster Stoffe, und wenn
die geklärten Flüssigkeit sofort in einen großen Fluß geleitet werden kann, so sind die hauptsächlichsten Gefahren beseitigt.
Dabei geht aber das in den Abwässern enthaltene Ammoniak vollständig verloren, und die erhaltenen Niederschläge, welche etwa 62 Proz.
organische Substanzen enthalten, sind stark fäulnisfähig, schwer zu behandeln und haben unbedeutenden
Wert für Landwirtschaft und Industrie. Auch das geklärte Wasser bleibt noch fäulnisfähig, weil es noch mehr als die Hälfte
des in Form organischer Substanzen vorhanden gewesenen Stickstoffs enthält.
Besonders ausgebildet zur Reinigung von Abwässern, welche fäulnisfähige Substanzen enthalten, ist Sillars ABC-Prozeß, so
genannt nach den dabei zur Verwendung kommenden Substanzen: Alum (schwefelsaure Thonerde), Blood (Blut) und
Clay (Lehm). Man versetzt die Abwässer sofort mit Blut, Holzkohle und Lehm, fügt dann schwefelsaure Thonerde, eventuell Kalk hinzu und
läßt absetzen. Der Bodensatz wird gepreßt und getrocknet, das klare Wasser in den Flu߶
mehr
geleitet. Die Süvernsche Masse besteht aus 100 Teilen Kalk, 8 Teilen Teer, 33 Teilen Chlormagnesium, mit Wasser auf 1000 Teile
gebracht. Diese Masse reinigt das 100fache Gewicht Kanalwasser, der Niederschlag setzt sich bald ab, die Fäulnis des geklärten
Wassers wird aber nur so lange aufgehalten, als noch Ätzkalk darin enthalten ist. Sobald dieser durch
die Kohlensäure der Luft als kohlensaurer Kalk ausgeschieden ist, entwickeln sich wieder Fäulnisorganismen.
Viel günstiger als die chemische Reinigung gestaltet sich die Filtration durch Sand, wobei die Flüssigkeit in kurzen Zwischenräumen
aufgegeben wird, damit sie innerhalb des Filtriermaterials mit Luft in Berührung kommt. Unter diesen
Umständen werden die organischen Stoffe zu Kohlensäure, Wasser und Salpetersäure oxydiert, und die Reinigung ist vollständig,
wenn in 24 Stunden nicht mehr als 33 Lit. Flüssigkeit für 1 cbm Filtriermaterial aufgegeben wird.
Zur Ausführung des Verfahrens muß man den zum Filtrieren
[* 67] bestimmten Boden in 2 m Tiefe gut drainieren,
die Oberfläche ebnen und in vier Teile teilen, von denen einer nach dem andern die Abwässer sechs Stunden aufnimmt. Da bei diesem
Verfahren aber der ganze Dungwert verloren geht, der Boden vielleicht auch, weil er keine Vegetation zu tragen im stande ist,
üble Gerüche entwickelt, so ist dasselbe höchstens für einzelne Fabriken zu empfehlen; im übrigen
aber leistet die landwirtschaftliche Verwertung des Kanalwassers, die Berieselung von Kulturflächen, entschieden viel mehr.
Die größten Schwierigkeiten und Mißstände bereiten die der Zuckerfabriken. Eine Fabrik, welche täglich 4000 Ztr. Rüben
verarbeitet, liefert in ihren Abwässern so viel organische Substanz, wie in den Abwässern einer Stadt
von 50,000 Einw. enthalten ist. Diese Abwässer garen ungemein leicht, verbreiten die
widerlichsten Gerüche und verschlämmen kleinere Bäche vollständig. Von den zahlreichen zur Reinigung dieser Abwässer angewandten
Methoden verdient die von Bodenbender besondere Beachtung. Er sucht die Bildung von Buttersäure und Milchsäure
im Betrieb der Fabrik möglichst zu vermeiden, scheidet durch Absetzenlassen und Filtrieren alle festen organischen Stoffe ab,
setzt so viel Kalk zu, daß die Flüssigkeit noch sehr wenig Ätzkalk gelöst enthält, und pumpt sie nun auf ein Gradierwerk,
auf welchem der in den Abwässern enthaltene Zucker
[* 68] schnell oxydiert wird, während buttersaurer und milchsaurer
Kalk der Oxydation viel energischer widerstehen.
Das gereinigte Wasser kann einem Bach übergeben werden, wenn derselbe auch nicht mehr als das Fünffache des Abwassers mit
sich führt. Unter geeigneten Verhältnissen erweist sich auch Berieselung sehr wirksam, doch erfordert dieselbe sehr ausgedehnte
Flächen. Müller sammelt die an Kohlehydraten reichen in Bassins, bringt sie
auf 25-40° und steigert ihren
Stickstoffgehalt durch Zusatz von Fleisch, Blut, Kleber, Exkrementen etc. auf 1 Proz. der organischen Substanz des Wassers.
Unter diesen Verhältnissen entwickeln sich die fermentartig wirkenden Organismen sehr lebhaft, und die Zersetzung der gärungs-
und fäulnisfähigen Substanzen erfolgt in sehr kurzer Zeit. Dabei sich entwickelnde lästige Dämpfe und
Gase entweichen durch Drainröhren ins Feld. Das hinreichend zersetzte Wasser wird unter Zutritt von Luft durch Koksstaub, Kohle,
Sand oder gewachsenen Boden filtriert und liefert ein sehr reines Drainwasser, während der auf den Filtern und in den Bassins
abgelagerte Schlamm, frisch oder kompostiert, einen wertvollen Dünger darstellt.
Vgl. Fischer, Die Verwertung
der städtischen und Industrieabfallstoffe (Braunschw. 1875);
Derselbe, Die menschlichen Abfallstoffe (das. 1881);
Possart,
Die Verwertung des Abfallwasser aus den Tuchfabriken, Spinnereien etc. (Berl.
1879).
Man unterscheidet sphärische und chromatische Abweichung; erstere hat ihren Grund in der Gestalt der Gläser oder Spiegel,
[* 71] letztere
in der verschiedenen Brechbarkeit der Strahlen, welche das weiße Licht
[* 72] zusammensetzen. der Magnetnadel,
s. Magnetismus.
[* 73] der Geschosse
[* 74] beim Schießen
[* 75] entsteht durch Mängel der Waffe, der Munition, durch Witterungseinflüsse u. dgl.
Erreicht das Geschoß nicht das Ziel, oder geht es darüber hinaus, ohne die Richtungsebene zu verlassen, so hat es Höhenabweichung;
verläßt es die Richtungsebene nach der Seite, so ist Seitenabweichung vorhanden. Aus einer Anzahl Schüsse
wird der mittlere Treffpunkt und nach diesem die Abweichung festgestellt.
(Absentia), das Gegenteil von Anwesenheit an einem bestimmten Ort, insbesondere am
Wohnort. Im juristischen Sinn ist derjenige abwesend, welcher sich nicht an dem Ort befindet, wo ein rechtliches Interesse seine
Thätigkeit erheischt, und daher nicht für dasselbe wirken kann, z. B. eine Person, die auf ergangene Vorladung nicht zur
festgesetzten Zeit an Gerichtsstelle erscheint. Der so Abwesende muß die Rechtsnachteile, welche sich
aus der Nichtwahrnehmung seiner Interessen durch die Abwesenheit ergeben, über sich ergehen lassen. Dies kann unbillig erscheinen,
wenn die Abwesenheit eine unverschuldete war. Deshalb gewährt in solchem Fall das Recht »Wiedereinsetzung in den vorigen Stand« (s. d.).
Auch gelten z. B. in der Lehre von der Verjährung für den Abwesenden mildere Grundsätze, indem gegen
den in einer andern Provinz (Obergerichtssprengel) Wohnenden (inter absentes) zur Ersetzung eine längere
¶
mehr
Besitzzeit des Ersitzenden nötig ist als gegenüber demjenigen, welcher in derselben Provinz seinen Wohnsitz hat (inter praesentes).
Um Verlusten infolge der Abwesenheit vorzubeugen, ist ferner das Institut einer besondern Vormundschaft für Abwesenheit, das der Abwesenheitsvormundschaft
(cura absentis), angeordnet. Der Staat läßt dem Abwesenden vormundschaftlichen Schutz angedeihen; er bestellt für die
Güter des Abwesenden, der nicht selbst eine hinlängliche Verwaltung derselben angeordnet hat, einen Kurator, welcher für
die Bewachung und Erhaltung des Vermögens Sorge zu tragen und dabei für jeden verschuldeten Schaden einzustehen hat.
Diese Vormundschaft endigt, wenn der Abwesende zurückkehrt oder zur Verwaltung seines Vermögens Auftrag gibt, wenn sein Tod
bewiesen oder er für tot erklärt wird (s. Verschollenheit). In staatsrechtlicher Beziehung ist zu bemerken, daß nach den
Gesetzen verschiedener Länder durch die bloße während einer bestimmten Zeit fortgesetzte von dem Heimatstaat das Unterthanenrecht
in diesem verlorengeht. In Deutschland
[* 79] galt dies früher nur in einzelnen Staaten, wie in Preußen,
[* 80] Sachsen,
[* 81] Mecklenburg,
[* 82] Oldenburg,
[* 83] während in andern noch die förmliche Entlassung aus dem Unterthanenverband, wie in Schleswig-Holstein,
[* 84] Kurhessen, Braunschweig, oder doch die dauernde Niederlassung außerhalb des Staatsgebiets, so daß daraus auf den Willen, nicht
zurückzukehren (animus non revertendi), geschlossen werden konnte, hinzukommen mußte, wie in Hannover,
[* 85] Sachsen, Koburg-Gotha,
Hessen-Homburg.
Durch das nunmehrige deutsche Reichsgesetz, betreffend die Erwerbung und den Verlust der Bundes- und Staatsangehörigkeit,
vom ist bestimmt, daß die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat und damit die Bundesangehörigkeit einfach durch
zehnjährige Abwesenheit vom Heimatstaat und Aufenthalt im Ausland, d. h. außerhalb des Bundesgebiets, verloren geht, was jedoch dadurch
zu vermeiden ist, daß man sich in die Matrikel eines Bundeskonsulats eintragen läßt. Über die Folgen
der Abwesenheit auf ergangene richterliche Ladung im bürgerlichen und Strafprozeß s. Ungehorsam.
(Windprotest) wird bei dem Wechselprotest dann erhoben, wenn der Protestat nicht in seinem Geschäftslokal,
bez. nicht in seiner Wohnung und auch kein Stellvertreter für ihn daselbst angetroffen wurde.
2) (ägypt. Abti) Stadt in Oberägypten. Hier war das Memnonium (Palast) Setis I., in welchem die berühmte Königstafel,
die Namen von 76 ägyptischen Könige von Mena bis Seti I. (ca. 4400-1366) enthaltend entdeckt wurde, und
ein prächtiger Tempel mit dem berühmtesten aller Osirisgräber, weshalb sich vornehme Ägypter mit Vorliebe hier begraben
ließen.