der in geographischer
Länge und
Breite
[* 3] genau bestimmte Küstenpunkt, welcher vom ausgehenden
Schiff
[* 4] als
Anfangspunkt für die Schiffsrechnung benutzt wird.
das Aufgeben einer bisher eingenommenen
Stellung und das Übergehen in ein andres, dem frühern entgegengesetztes
Lebensverhältnis. Zu unterscheiden ist vornehmlich der politische und der konfessionelle oder religiöse Abfall, je
nachdem man sich von einer politischen oder religiösen Überzeugung,
Regierung,
Partei oderAllianz lossagt.
Als ein schlagendes
Beispiel des politischen Abfalls oder Ausscheidens ganzer Landesteile aus den frühern staatlichen Verhältnissen
ist der der
Niederlande
[* 7] von
Spanien
[* 8] zu bezeichnen, während das großartigste
Beispiel des religiös-kirchlichen Abfalls die
Lossagung der protestantischen
Kirche von
Rom
[* 9] ist. Vgl.
Apostasie.
Die in der
Technik bei der VerarbeitungderRohstoffe sich ergebenden Abfälle sind vielfach
unveränderte Teile derselben, wie die
Hobel-,
Säge- und Feilspäne der
Holz- und Metallindustrie, in andern
Fällen aber
Substanzen,
welche sich durch chemische
Prozesse bei der Verarbeitung der
Rohstoffe gebildet haben. Diese Abfälle repräsentieren oft einen
sehr bedeutenden Teil des
Rohstoffs, und man erhält z. B. aus 100 kg Roheisen 70-80 kg
Stabeisen, aus 100 kg
Stahldraht 60 kg
Nähnadeln, aus 100 kg
Stabeisen 45-60 kg
Eisenblech, aus 1
cbmHolz
[* 10] oft nur 0,5cbmFurniere.
Die
Industrie bemüht sich, diese Abfälle soviel wie möglich zu vermindern, die unvermeidlichen Abfälle aber
in denKreis
[* 11] der Fabrikationsprozesse zurückzuführen oder anderweitig lohnend zu verwerten. Von der
vorteilhaften Verwertung der Abfälle hängt nicht selten das Gedeihen des ganzen
Geschäfts Betriebs ab, und die neueste Zeit hat
in dieser
Richtung unendlich viel mehr geleistet als irgend eine frühere
Epoche.
Manche Abfälle sind das Rohmaterial für ganze
Industriezweige geworden, und wenn die Verwertung daran zu scheitern drohte, daß die Abfälle nicht
mit zu hohen Transportkosten belastet werden durften, hat man darauf Bedacht genommen, die Entstehung der Abfälle möglichst
an den
Ort zu verlegen, wo sie zur Zeit einen höhern Wert besitzen.
Das Chlorwasserstoffgas der Sodafabriken wird verdichtet und liefert die
Salzsäure,
welche die Sodafabriken zum großen Teil selbst zur
Darstellung von
Chlorkalk
[* 16] verarbeiten. Hierbei entstehen wieder Manganlaugen
alsAbfall, aus denen man aber das
Mangan in einer Form wiedergewinnt, daß es von neuem benutzt werden
kann. Früher ging der
Schwefel der in den Sodafabriken benutzten
Schwefelsäure vollständig verloren, und die sogen.
Sodarückstände
bildeten eine große
Last.
Jetzt wird aus letztern der
Schwefel und selbst der
Kalk, an welchen der
Schwefel gebunden war, wiedergewonnen
und kann von neuem benutzt werden. Die
Kiesabbrände der Schwefelsäurefabriken werden auf
Eisen,
[* 17]
Kupfer,
[* 18]
Silber,
Kupfervitriol,
Zement und zu
Bausteinen verarbeitet. Die der Gasanstalten haben lohnendste Verwendung gefunden: aus dem kondensierten
Wasser
gewinnt man
Ammoniak, und der
Teer liefert die wichtigsten Rohprodukte für die neuere Farbenindustrie,
die
Karbolsäure,
Naphthalin,
Leucht- und Schmieröle,
Benzoesäure etc. Der
Wollschweiß der Schafwolle wird auf
Pottasche verarbeitet,
Wollabfälle dienen als Filtriermaterial, und wolleneLumpen verarbeitet man auf
Shoddy, leinene und baumwollene auf
Papier.
der
Gerbereien und Schlächtereien bilden das Rohmaterial für
Leim-,
Blutlaugensalz- und Knochenkohlefabrikation, auch wird
aus dem
BlutAlbumin dargestellt und der Rückstand auf
Dünger verarbeitet. Abfälle aus Stärkezuckerfabriken,Bierbrauereien und
Branntweinbrennereien dienen als Viehfutter; aus der
Melasse der Zuckerfabriken aber wird der größte Teil
des darin enthaltenen
Zuckers abgeschieden, oder man verarbeitet sie auf
Spiritus
[* 19] und gewinnt aus der
SchlempeMethylchlorür
und Alkalisalze.
die Beseitigung der Ansprache eines andern durch irgend eine Leistung, namentlich im Weg des Vergleichs.
In besonderm Sinn kommt der Ausdruck im deutschen Recht bei der Vererbung von Bauerngütern für die Leistungen
vor, welche der sogen. Anerbe den übrigen Miterben zur Befriedigung ihrer Erbansprüche zu gewähren hat; gleichbedeutend
damit sind die Benennungen: Ablobung, Auslobung, Auskehrung, bei miterbenden Töchtern auch Aussteuer, Mitgift, Brautschatz. Im
deutschen Recht galt nämlich früher sowohl bei den Bauerngütern, welche im freien Eigentum ihrer Besitzer
waren, als bei den die Mehrzahl bildenden, nach sogen. Kolonatrecht besessenen, an denen der Bauer nur ein erbliches Besitz
und Nutzungsrecht hatte, der Grundsatz der Unteilbarkeit des Guts.
Dieser forderte die Übertragung des letztern auf einen einzigen Erben. Bei freien Bauerngütern wurde derselbe regelmäßig
durch die Übereinkunft der Erben erwählt, bei Kolonaten war er als sogen. Anerbe schon durch Gesetz oder
Gewohnheitsrecht unter den nach gemeiner Zivilerbfolge gerufenen Erben entweder nach dem Majorat oder dem Minorat bestimmt. Dabei
waren diejenigen, welche nach gewöhnlichen Erbgangsregeln neben jenem Erbansprüche haben, nicht von jedem Vorteil aus dem
Erbenfall ausgeschlossen; sie erhielten vielmehr ihre Anteile durch die ihnen vom Anerben zu leistende
Abfindung. Die Größe der Abfindung wurde nach den verschiedenen Rechten in sehr verschiedenartiger Weise bestimmt, regelmäßig unter Zugrundelegung
des Werts des zu übernehmenden Bauernguts, indem jedoch der letztere nicht so hoch veranschlagt werden durfte, daß dem Anerben
durch die zu leistenden Herauszahlungen die Bewirtschaftung des Guts unmöglich gemacht wurde.
Das Recht aufAuslobung wurde zwar mit dem Erbanfall erworben, doch wurde die Zahlungszeit häufig verschoben, so daß die
Abfindung nicht sofort beim Tode der Eltern, sondern von den Töchtern erst bei ihrer Verheiratung und von den Söhnen erst bei der
Anlegung eines selbständigen Haushalts gefordert werden konnte. Auch nachher wurde der Anerbe noch durch
Gestattung terminweiser Stückzahlung begünstigt. Bis zu erfolgender Zahlung hatten die Geschwister das Recht, auf der Hofstätte
zu bleiben und von dem Anerben unterhalten zu werden.
Durch die im Laus dieses Jahrhunderts erfolgte Umwandlung des nutzbaren Eigentums an den Bauerngütern in
volles Eigentum ist die Bedeutung jener Rechtssatzungen größtenteils verloren gegangen. Doch haben dieselben sich auch bei
freien Bauerngütern in manchen Gegenden gewohnheitsrechtlich erhalten. Übrigens sind die abgefundenen Kinder von der Succession
in das Bauerngut nicht gänzlich ausgeschlossen; sie können vielmehr im Fall des Ablebens des Anerben, wenn
die Successionsreihe sie trifft, immer noch in den Besitz des Guts gelangen.
Auch bei der Lehns- und Familienfideikommißerbfolge kommt die Abfindung vor. In ersterer Beziehung bezeichnete man damit die
besondern Verbindlichkeiten des Lehnsfolgers gegen über dem Allodialerben, namentlich die Verpflichtung zu Bestellung eines
Wittums für die Witwe des letzten Besitzers sowie zur Alimentation und Aussteuer seiner Töchter. In der
Familienfideikommißerbfolge endlich versteht man unter Abfindung die Versorgung, welche den
von der Successionsfolge
durch die eigentümlich Successionsordnung ausgeschlossenen Familienmitgliedern zu ihrem standesmäßigen Unterhalt ausgesetzt
ist (s. Apanage). - Im Finanzwesen heißt Abfindung die nach allgemeinern Normen mit Umgehung von speziellen Berechnungen
und Kontrollen bemessene pauschalierte Steuersumme.
Sie wirken, wenn sie
nicht am rechten Platz angewendet werden, oft recht schädlich. Es ist deshalb die Gewohnheit, regelmäßig jedes Jahr im
Frühling zu laxieren (sogen. Maikuren), in unserm deutschen Klima
[* 28] entschieden zu verwerfen. Namentlich
muß vor dem Gebrauch drastischer Tinkturen und Pillen, welche die geschäftige Industrie dem Publikum anbietet, ernstlich gewarnt
werden. Bei Neugebornen und ganz kleinen Kindern soll man a. M. überhaupt niemals anwenden; ein Klystier
[* 29] von lauem Wasser reicht
bei ihnen aus, den verzögerten Stuhlgang herbeizuführen, und ist ohne alle Gefahr.
Ebenso sollten auch Erwachsene möglichst mit diätetischen Mitteln auszukommen suchen und, wenn diese keinen Erfolg haben,
kalte Klystiere, wenn nötig täglich, anwenden. sind am Platz, wenn es sich um die Entfernung ungehörigen oder schädlichen
Darminhalts handelt, seien dies Kotmassen oder Eingeweidewürmer oder Giftstoffe chemischer oder parasitärer
Art. Selbst bei heftigen Durchfällen wendet man sie an, z. B. bei der Ruhr, weil man die zersetzungserregenden Keime zuerst
entfernen muß, bevor eine Heilung zu erwarten ist. Vielleicht beruht auf der Entleerung solcher Gärungspilze auch der anerkannt
gute Erfolg, welchen a. M. bei vielen akuten Fiebern aufzuweisen haben.
ist allgemein jede dauernde Leistung, sie möge bedungen oder auferlegt sein. Es gibt sonach Privatabgaben,
Lehns- und grundherrliche, Gemeinde-, Korporations- und Staatsabgaben oder Steuern.
dankbarer, d. h. Eindruck machender, die Spannung des Zuhörers auf das Folgende übertragender Abgang ist, besonders am Schluß
der Akte, ein wohlberechtigtes Kunstmittel und wird vom Dichter wie vom Darsteller mit besonderm Fleiß kultiviert, vom letztern
freilich nicht selten mit tadelnswerter Übertreibung.
allgemeiner Titel der syr. Herrscher des osroënischen Reichs zu Edessa (s. d.) in Mesopotamien.
Als Stifter der Dynastie wird genannt Urhoi Bar Chevjo, 136 v. Chr. Unter den 28 Fürsten ist der 14. hervorzuheben, Abgar Uchomo
(der Schwarze), nach einer Nachricht ein Sprößling des Geschlechts der parthischen Arsakiden und sogar Augustus' engster Freund.
Bei einer Krankheit soll er Jesus brieflich zu sich eingeladen, dieser aber den Ruf abgelehnt und einen
seiner Jünger zu senden versprochen haben.
Vgl. Lipsius, Die edessanische Abgarsage (Braunschw. 1880);
Matthes, Die edessanische Abgarsage auf ihre
Fortbildung untersucht (Leipz. 1882). -
Die Abgarusbilder, die ältesten Bildnisse Christi, nach dem wunderbaren Porträt, das der Sage nach Jesus
selbst seinem Anhänger, dem König Abgar Uchomo, zugeschickt haben soll, gehören der morgenländischen Kirche an (seit dem 4. Jahrh.)
und sind von einem düstern, finstern Charakter, starr und schmerzvoll. Eine Art Opposition dagegen von seiten Roms bilden die
Veronikabilder (s. d.).
Nachbildung körperlicher Gegenstände mit Hilfe von flüssigen, aber bald erstarrenden Substanzen. Die erste
Abformung des Gegenstands ergibt die sogen. Matrize, und erst wenn man von dieser wieder einen Abguß nimmt,
erhält man einen Körper, welcher dem Original völlig gleicht. Die Matrize kann durch Abguß oder Abdruck dargestellt werden; man
benutzt zu Abgüssen am häufigsten gebrannten Gips,
[* 34] Thon, feinen
Sand oder Tripel (besonders für die Metallgießerei),
Glas, Schwefel, Siegellack, Alaun, Salpeter, Metalllegierungen, Guttapercha, Wachs, Schellack, Brotkrume, Leim- und Hausenblasenlösung,
Metallfolie, Seidenpapier etc. Darf das Original zerstört werden, so befestigt man es schwebend in einem Kästchen, bringt
einige von der Wandung des letztern bis auf das abzuformende Original reichende starke Drähte und ein kegelförmiges StückHolz an, füllt dann das Kästchen mit einem Brei aus 1 Gips, ¼ Ziegelmehl und Wasser, welches gleichviel
Alaun und Salmiak gelöst enthält, läßt erstarren, vollständig trocknen, entfernt die starken Drähte und den Holzkegel,
glüht dann, um das Original zu verbrennen, entfernt die Asche (am besten durch Ausschütteln mit Quecksilber) und gießt
hierauf Metall in die Hohlform.
Von Gegenständen, die nicht zerstört werden dürfen, kann man auf gleiche Weise Abgüsse erhalten, wenn man eine Nachbildung
derselben in Wachs mit Gipsbrei umgießt und durch Erhitzen das Wachs entfernt. Gewöhnlich aber stellt man mehrteilige Matrizen
aus Gips, Schwefel, Leim, Guttapercha dar, fügt die Teile derselben sorgfältig zusammen und gießt dann
die Hohlform aus. In diesem Fall zeigt der Abguß Nähte an den Stellen, wo die Teile der Matrize zusammenstießen. Bei wertvollen
Kunstwerken läßt man diese Nähte gewöhnlich stehen, um jede Möglichkeit der Beschädigung auszuschließen; sie sind um
so schwächer, je sorgfältiger die Matrizen angefertigt wurden.
bei den Haustieren der sich im Frühjahr mit Ausfall des dichtern Winterhaars vollziehende Haarwechsel. Unvollständiges
und zögerndes Abhaaren ist die Folge gesunkener Hautthätigkeit und bedingt durch innere, die Verdauung und Assimilation beeinträchtigende
Krankheiten, ungenügende Ernährung, kalte Stallung, vernachlässigte Hautpflege und Erkaltung zur Zeit des Haarwechsels; übrigens
verzögern auch unbeständiges, kaltes Wetter,
[* 35] später Eintritt des Frühjahrs das Abhaaren. Zur Behandlung empfehlen
sich: kleine Salzgaben, Schwefel und Schwefelspießglanzmittel, leichtverdauliches, saftiges Futter: gutes Heu, Grünfutter,
Kleie, Gerstenschrot, Biertreber, Mohrrüben. Durch gute Hautpflege wird die Kur wesentlich gefördert.
im allgemeinen das Unempfindlichwerden durch Gewöhnung. Man kann sich gegen Wärme
[* 36] und Kälte, gegen harte Arbeit, gegen die schädliche Einwirkung der Nässe, schlechter Atmosphäre etc. dadurch abhärten,
daß man sich anfangs vorsichtig, später dreister und andauernd jenen Einflüssen aussetzt. Fleißige Bewegung im Freien,
Turnübungen, Schwimmen, kühles, hartes Nachtlager sind Mittel zur Abhärtung, wie denn jede Art von Leibesübung,
die Strapazen großer Reisen und des Felddienstes in hohem Grade die Abhärtung befördern. Die Abhärtung kleiner Kinder muß sich durchaus dem
Kräftezustand derselben anpassen und sollte nur unter sachverständiger Leitung ausgeführt werden.
(spr. äbhórr-), d. h. Verabscheuende, Bezeichnung
derjenigen Partei in England, welche unter Karl II. jedes Zugeständnis an die Opposition und die Volkspartei, die sogen.
Petitioners oder Bittsteller, zurückwies.
(hebr., s. Abu), Gattin des Nabal zu Karmel, die, als David während seiner Verbannung vom Hof
[* 47] Sauls ihren Gemahl
bedrohte, denselben beschwichtigte und so für sich einnahm, daß er sie nach dem Tod ihres Mannes zum Weib nahm.
2) Unehelicher Sohn des israelitischen RichtersGideon, welcher, nachdem er seine 70 Brüder, außer Jotham, getötet hatte,
sich von den Sichemiten zum König über Israel wählen ließ, aber während der im dritten Jahr seiner Regierung eingetretenen
Empörung der Sichemiten, deren Stadt Sichem er zerstörte, und zwar bei der Belagerung von Tebez durch
einen Steinwurf getötet wurde.
(spr. ébbingd'n), Stadt in Berkshire (England), 7 km von Oxford,
[* 49] bei der Mündung des Ock und des Berk- und
Wiltshirekanals in die Themse, hat bedeutenden Handel in Korn undMalz und (1882) 5684 Einw. Von der im 12. Jahrh.
gegründeten Abtei bestehen noch unbedeutende Reste.
Dabei das liebliche Dorf Sunningwell, auf dessen Kirchturm RogerBacon
seine astronomischen Beobachtungen gemacht haben soll, und Culham, mit Lehrerseminar.
instantia absolvieren, einen Angeklagten und des angeschuldigten Verbrechens Verdächtigen aus der Untersuchung
entlassen und nur insofern freisprechen, als die vorhandenen Beweise das Verbrechen nicht hinlänglich
darthun. Durch diese Entbindung von der Instanz, welche dem ältern deutschen Strafprozeß eigentümlich war, wurde der Angeschuldigte
keineswegs für völlig unschuldig erklärt, weshalb er gewöhnlich auch die Kosten des Prozesses bezahlen mußte und die Untersuchung,
sobald neue Verdachtsgründe vorlagen, wieder aufgenommen werden konnte. Das moderne Strafprozeßrecht
schreibt statt dessen die Einstellung (s. d.) der Untersuchung vor.
tatar. Volksstamm im russisch-asiatischen GouvernementTomsk, am obern Tom, besonders im metallreichen
Bezirk Koliwan, ansässig, wo er sich mit Jagd, Fischfang und Eisenindustrie beschäftigt.
einst ein berühmtes indian. Reitervolk in Südamerika,
[* 50] das zwischen den FlüssenSalado, Vermejo und Parana
(in den La PlataStaaten) umherschwärmte und sich durch seine Feindseligkeit und kriegerische Tapferkeit den Spaniern furchtbar
machte.
Seit Ende des 18. Jahrh. sind sie fast ganz erloschen.
Die Missionäre arbeiteten unter ihnen
ohne Erfolg.
(lat.), abschwören, eidlich leugnen. Abjuration, Abschwörung, gerichtliche
Ableugnung einer Handlung, auch bisweilen eidliche Renunziation, d. h. Verzichtleistung auf ein Recht; im englischen Gerichtswesen
der Schwur eines Verbrechers, binnen bestimmter Zeit das Land zu verlassen. Der Abjurations- oder Abschwörungseid(oath of abjuration), der seit Wilhelm III. im englischen Recht vorkommt und von den Beamten geleistet wird, bezieht sich auf
die Anerkennung der staatsrechtlich festgestellten Erbfolge in der Regierung. Der den Eid Leistende beschwört darin zugleich,
daß er den Nachkommen der Stuarts keinen Vorschub leisten will.
(Absieden), das Kochen fester Substanzen mit Wasser, um sie in irgend einer Weise zu verändern oder um die in
ihnen enthaltenen löslichen Stoffe auszuziehen. Die zu extrahierenden Stoffe müssen gut zerkleinert werden; man kocht über
freiem Feuer oder im Dampfbad, in offenen, irdenen oder verzinnten Gefäßen oder im verschlossenen Dampfkochtopf
(Papinschen Topf). Substanzen, welche flüchtige Stoffe, z. B. ätherische Öle, enthalten, werden nicht gekocht, sondern nur
mit siedendem Wasser übergossen und bleiben im gut verschlossenen Gefäß
[* 56] ½ Stunde stehen. Die durch das Abkochen erhaltene Flüssigkeit
heißt Dekokt oder Absud. Zur Bereitung eines pharmazeutischen Dekokts übergießt man die zerkleinerte Substanz in
einer verschließbaren Zinnbüchse mit kaltem Wasser, hängt diese ½ Stunde in ein Wasserbad, koliert und preßt ab. Ein Teil
Substanz soll zehn Teile Dekokt liefern. - Militärisch heißt Abkochen die Zubereitung der warmen Mahlzeit im Lager
[* 57] oder im Biwak.
die Lage des Gewehrs im Augenblick des Abdrückens oder der Punkt am Ziel, welcher dem Schützen
in diesem Augenblick in der Visierlinie er scheint. Atmen, Blutumlauf und Muskelkraft des Menschen gestatten eine unbedingt
ruhige Lage des Gewehrs beim Zielen nicht. Zum Treffen müssen aber beim AbdrückenVisier und Korn am Gewehr mit dem Zielpunkt genau
in einer Linie sich befinden. Nach der Schießinstruktion für das deutsche Heer muß der Soldat nach jedem
Schusse sein Abkommen melden, d. h. angeben, ob beim Abdrücken die Visierlinie genau auf den Zielpunkt oder wohin sie zeigte, ob
er also zu hoch, zu tief, rechts oder links abgekommen ist. Im Seewesen das Wiederflottwerden eines auf Grund
festgefahrenen Schiffs.
Die gebräuchlichsten Abkürzungen sind bei den einzelnen Buchstaben (Art. »A«, »B«
etc.) und sonst an der betreffenden Stelle des Alphabets verzeichnet.
Besondern Aufschwung nahm das Ablaßwesen durch die Kreuzzüge. Die Teilnahme an ihnen als ein die Kirche besonders förderndes
Werk wurde als Ersatz aller Genugthuungen angesehen. Es entwickelte sich die Theorie von der Befugnis des
Papstes, einen allgemeinen Ablaß an die Verrichtung eines bestimmten religiösen Werks zu knüpfen. Die aus der
Praxis hervorgegangene Gewohnheit wurde dann dogmatisch begründet durch Alexander von Hales (s. d.). Hierarchisches Interesse
hatte schon den PapstInnocenz III. 1215 bewogen, den vollkommenen Ablaß (indulgentiae plenariae) dem Papst
vorzubehalten.
Unter diesen Plenarablässen nimmt seit 1300 die erste Stelle ein der von Bonifacius VIII. eingeführte Jubiläumsablaß, welcher
ursprünglich nur alle 100 Jahre wiederkehren sollte, bald aber in jedem vom Papst bestimmten Jubeljahr gespendet wurde. Bekanntlich
gab der durch Tezel (s. d.) und andre schamlos geübte Ablaßkram den
äußern Anlaß zur Reformation. Den Angriffen der Reformatoren gegenüber belegt das Tridentinum mit dem Anathema jeden, welcher
leugnet, daß der Kirche mit der Schlüsselgewalt das Gericht über die Sünden und damit die Gewalt verliehen sei, dieselben
zu erlassen. Da die Reinigung im Fegfeuer zu den zeitlichen Strafen der Sünde gerechnet wird, so hat die
Kirche, nicht ohne den Widerspruch auch neuerer Kirchenlehrer, ihren Ablaß auch auf das Fegfeuer ausgedehnt.
Aber Ablaß ist seither nicht mehr zum Verkauf ausgeboten worden. Dagegen ist der Ablaß hergebracht geblieben
für bestimmte kirchliche Handlungen, besonders als Privilegium für bestimmte Orden,
[* 61] Kirchen, Altäre und
Festzeiten. Sehr leicht wird es denen, welche Rom besuchen, gemacht, überflüssigen Ablaß zu verdienen. Der Ablaß ist vollkommen
oder unvollkommen, auf Zeit oder dauernd. Seine Wirkung ist, wenigstens in der Theorie, auch geknüpft an die Disposition, d. h.
die gläubige und bußfertige Gesinnung, in der Praxis vor allem an die Leistung der vorgeschriebenen Werke.
der Stützen, welche das Schiff seitlich halten, und der Stapelklötze, auf denen es ruht; letztere werden gegen den Schlitten,
ein wohlgeschmiertes Balkengerüst, ausgewechselt, auf dem das Schiff nach Beseitigung des Schlosses, seines letzten Halts,
auf schiefer Ebene in das Wasser gleitet. Gewöhnlich bewegt sich das Fahrzeug beim in der Richtung seiner
Längenachse, berührt also entweder mit dem Vorderteil oder mit dem Hinterteil zuerst das Wasser. Einige Schiffbauer ziehen
jedoch vor, das Schiff (von der geneigten Ebene des Hellings) seitlich ablaufen zu lassen, wobei Kiel
[* 64] und Ufer parallel sind.
Bei schweren Kriegsschiffen vollzieht sich der Ablauf im Trockendock, das mit dem Helling ein Ganzes bildet,
also im ausgemauerten, vom Wasser abgesperrten Bassin, das durch Schleusen mit dem Hafen verbunden ist; hierbei kann vom Ablauf im
eigentlichen Sinne nicht die Rede sein. Das abzulassende Schiff wird dadurch flott, daß das Wasser durch die geöffneten Schleusenthore
in das Bassin einströmt. Diese letzte Art des Zuwasserbringens von Schiffsgebäuden ist die sicherste,
während die eigentlichen Abläufe keineswegs immer gefahrlos sind. Dem Ablauf kurz vorher geht die Taufe des Schiffs, eine Feierlichkeit,
welche in Gegenwart hochgestellter Personen mit einer Ansprache beginnt und nach Nennung des Namens durch das Zertrümmern einer
mit Wein gefüllten Flasche
[* 65] am Bug des Schiffs (häufig durch Damenhand) beendet wird.
(griech. Apothesis), in der Architektur das Vermittelungsglied a (s. Figur) zwischen einer etwas vorspringenden
Platte von größerer oder geringerer Stärkeoben und einem Schaft oder einer Wand mit ganz oder nahezu lotrechten Oberflächen
unten, wobei die letztern nur mit den untern, also nicht mit den seitlichen Begrenzungsflächen jener
Platten oder Plättchen verbunden werden.
Der Ablauf wird bei Zwischen- und Hauptgesimsen, Säulenkapitälern u. dgl.
häufig angewandt.
von J. Grimm erfundener Ausdruck zur Bezeichnung des regelmäßigen Vokalwechsels, der namentlich
in der Stammsilbe der starken oder ablautenden Verba der deutschen Sprache
[* 67] stattfindet, um die Verschiedenheit des Tempus oder
Modus auszudrücken, z. B. helfen, hilf, half, geholfen; binden, band, gebunden; lasse,
ließ, gelassen etc. Auch auf die Bildung der Substantive erstrecken sich diese Ablautreihen, z. B. Hilfe, Band,
[* 68] Gelaß. AnalogeErscheinungen zeigen sich auch in allen verwandten Sprachen, z. B. im griechischen feugo, »ich
fliehe«, efügon, »ich floh«, pefeuga, »ich
bin geflohen«; im lateinischen frango, »ich breche«, fregi, »ich
habe gebrochen«. Das Sanskrit stellt den deutschen Ablautreihen seine »Steigerungsreihen«
gegenüber, bei denen mit großer Regelmäßigkeit zwischen Grundvokal, erster Steigerung (Guna der indischen Grammatiker)
und zweiter Steigerung (Vriddhi) unterschieden wird. Analog ist in den semitischen Sprachen der Wechsel der
Wurzelvokale zur Bezeichnung des Tempus.
(Absenker), Zweige, die man, um Sträucher künstlich zu vermehren, platt auf den Boden legt, mit Haken festhält
und zum Teil mit Erde bedeckt. Nachdem sie Wurzeln geschlagen haben, wird jedes ausgetriebene Auge
[* 72] eine neue Pflanze geben, die
abgeschnitten und als selbständiges Individuum verpflanzt werden kann. Nelken, Weinreben, Rosen, Pappeln
und viele andre Gewächse, die sich leicht bewurzeln, werden oft auf diese Weise vermehrt. Kann man den Zweig nicht auf den Boden
biegen, so wird ein Senktopf angesetzt, d. h. ein aus zwei Hälften zusammensetzbarer, mit
feuchter Erde gefüllter Topf, in welcher der Zweig seine Wurzeln entwickelt. Um die Wurzelbildung an dem
mit Erde bedeckten niedergebogenen Zweig zu befördern, schneidet, spaltet oder ringelt man denselben dicht unter einem Knoten,
dreht ihn wohl auch einmal um sich selbst oder versieht ihn mit einem den Saftfluß hemmenden Drahtring.
Bei manchen Pflanzen, wie Azalien, Rhododendron, Epacris, Heiden etc., legt man den Zweig auf Heideerde, bedeckt
ihn mit porösen Steinen und dann mit Moos oder Sägespänen. Krautartige Pflanzen bewurzeln sich als in zwei Monaten, jüngere
holzartige Zweige wurzeln unter Glas vom Frühjahr bis zum Herbst, junge Triebe von Gehölzen, welche man im Juli einlegt, kann
man im nächsten Frühjahr abnehmen, alte liegen ein, auch mehrere Jahre. Im allgemeinen legt man Gehölze
im ersten Frühjahr ab; man wendet diese Methode aber überhaupt nur an, wenn andre Vermehrungsmethoden nicht gute Resultate
geben.
der Ausübung gewisser amtlicher Funktionen überhaupt oder im einzelnen Fall, insbesondere die der Übernahme
einer Vormundschaft (s. d.), kann in der Regel nur aus bestimmten gesetzlichen Gründen stattfinden.
Von
dieser Selbstablehnung ist die von seiten eines Dritten ausgehende Ablehnung zu unterscheiden, welche namentlich gegenüber
einem Richter, einem Geschworenen oder einem Schöffen eintreten kann (vgl. Richter, Schwurgericht, Schöffen).
in der Heilkunde die Wirkung solcher Mittel, welche krankhafte Störungen durch Überleiten auf
gesunde Nachbargewebe heben sollten. Entweder ist die Absicht auf nervöse Störungen oder auf Stockungen des Bluts und der
Lymphe gerichtet. In denFällen erster Art ist zwar der Hergang der sogen. Ableitung durchaus unaufgeklärt, die Thatsache aber ist
nicht zu leugnen, daß namentlich rheumatische Schmerzen durch Hautreize, z. B. durch Senfspiritus, Senfteige,
Einreiben mit Rum oder Jodtinktur, erheblich gelindert werden können.
Früher wurde die Ableitung mißbräuchlich getrieben, so daß bei allen möglichen Leiden
[* 73] äußerer oder innerer OrganeHaarseile,
Fontanelle, Moxen und dergleichen barbarische Quälereien, zu denen auch der Baunscheidtismus gehört, von Ärzten verordnet
wurden. Von allen ist heute nur noch das Glüheisen in seltenem Gebrauch, wo es sich bei alten, schlecht
heilenden Entzündungen der Gelenke um eine »Umstimmung« der Gewebe
[* 74] handelt. Die zweite Reihe von Mitteln ist in ihrer Wirkung
schon verständlicher:
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