Überbau
64 Wörter, 518 Zeichen
Überbau.
Juristisch eine Bauanlage, die auf fremden Boden übergreift. Daneben Begriff des Marxismus (⟶ Ideologie), der behauptet, daß gewisse Allgemeinbegriffe etwa der Wirtschaftstheorie gar nicht allgemein sind, sondern nur dem Interesse einer bestimmten sozialen Klasse entsprechen.
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2.52 | Aufbau | Bau | Sinn der zwischen dem Unterbau | (Grundbau, Fundament) und Überbau(frei schwebenden Bau) befindliche, im lotrechten Sinn aufgeführte Teil eines Hochbaues (Umfangs- und Zwischenwand) oder Brückenbaues (End- oder Zwischenpfeiler) |
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