Aliēni
juris
homo
(lat.),
Mensch fremden
Rechts, Bezeichnung rechtlicher Unselbständigkeit und Abhängigkeit von einem
andern im
Gegensatz zu homo
sui juris, einem
Menschen von rechtlicher Selbständigkeit.
Alieni juris homo
26 Wörter, 209 Zeichen
juris
homo
(lat.),
Mensch fremden
Rechts, Bezeichnung rechtlicher Unselbständigkeit und Abhängigkeit von einem
andern im
Gegensatz zu homo
sui juris, einem
Menschen von rechtlicher Selbständigkeit.