Aktus
(lat.), jede öffentliche und feierliche, besonders gerichtliche Handlung, namentlich auch eine öffentliche Schulfeierlichkeit.
Aktus
110 Wörter, 813 Zeichen
Aktus
(lat.), jede öffentliche und feierliche, besonders gerichtliche Handlung, namentlich auch eine öffentliche Schulfeierlichkeit.
Aktus
(philos.), in der Aristotelisch-scholastischen Philosophie, im Unterschied von der Potenz, die Verwirklichung oder der wirkliche Eintritt dessen, was zuvor bloß in der Möglichkeit gegeben war. Es wird dabei vorausgesetzt, daß jedes, was irgend eine Veränderung in Wirklichkeit (griech. energeia oder entelecheia) ausübt oder erfährt (etwas wirkt oder leidet), von Haus aus das Vermögen (dynamis) in sich hatte, dies zu wirken oder zu erleiden; daß z. B. der Keim die Pflanze «der Möglichkeit nach» schon ist, bevor er «in der Verwirklichung» dazu wird; eine Voraussetzung, die Aristoteles einführte, um dadurch den Begriff der Veränderung (s. d.) zu erklären.