Affinität
(lat.), Verwandtschaft durch Heirat, Schwägerschaft;
Affinität
im chemischen
Sinn, s.
Chemische Verwandtschaft.
[* 3]
Affinität
369 Wörter, 2'650 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Affinität
(lat.), Verwandtschaft durch Heirat, Schwägerschaft;
Affinität
im chemischen
Sinn, s.
Chemische Verwandtschaft.
[* 3]
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Affinität
(lat.), chemische Verwandtschaft oder chemische Anziehung ist die Kraft,
[* 4] welche die Vereinigung mehrerer chem.
Körper zu einem einzigen neuen, in allen seinen Teilen gleichartigen veranlaßt. Sie ist eine der Formen,
in denen die allgemeine Energie zur Wirkung kommt, und zwar eben in der Bildung chem. Verbindungen aus ihren Bestandteilen. Die
Affinität
verschiedener chem. Körper zu einander kann eine verschieden große sein,
so daß größere Affinität
eines chem. Körpers zu einem der Bestandteile einer chem. Verbindung zur Zerstörung
der letztern unter Bildung einer neuen Verbindung führen kann. So wird z. B. beim Zusammentreffen der Verbindung von Kupfer
[* 5] und Chlor mit Eisen
[* 6] die Verbindung von Eisen und Chlor gebildet und Kupfer abgeschieden.
Man schließt daraus, daß die Affinität
des Chlors zum Eisen größer als die zum Kupfer sei. Die Affinität
wirkt nur
in kleinsten Entfernungen, bei unmittelbarer Berührung und ist eine der Ureigenschaften der Elementaratome. Führt sie zur
Verbindung vorher getrennt existierender chem. Körper, so wird chemische Arbeit geleistet, deren Energieinhalt sich nach dem
Zustandekommen der Verbindung in anders geartete Kraftwirkungen, wie Wärme,
[* 7] Elektricität u. s. w.,
umsetzt.
Durch Aufwendung von Energie in diesen Formen kann die Affinität
überwunden werden. So tritt durch starkes Erhitzen, intensive Lichtwirkung,
durch elektrische Ströme Zersetzung chem. Verbindungen in ihre Bestandteile ein (s. Dissociation, Elektrolyse).
[* 8] Man ist mit wachsendem,
doch noch immer nicht mit ganzem Erfolge beschäftigt, durch Messung der Kräfte, die bei chem.
Verbindungen frei werden, oder die zur Zersetzung der letztern aufzuwenden sind, die Affinität
selbst zu messen (s. Avidität).
Die noch übliche Bezeichnung der Affinität
als chem. Verwandtschaft gründet sich auf
die frühere Annahme, daß das Bestreben chem. Körper, sich miteinander zu verbinden, um so größer
sei, je ähnlicher sie einander wären. Diese Annahme war eine irrtümliche, doch der Name blieb, auch
nachdem man erkannte, daß die Affinität
im allgemeinen um so größer wird, je größer die Abweichungen, ja Gegensätze in den
Eigenschaften der Körper sind. Diese Gegensätze drücken sich namentlich in den elektrischen Eigenschaften aus und haben
öfter dazu geführt, die Affinität
serscheinungen auf polare Gegensätze zurückzuführen. (S. Elektrochemische
Theorie.)
Affinität,
juristisch, das Verhältnis, welches durch die Ehe zwischen dem einen Ehegatten und den Verwandten des andern entsteht (s. Schwägerschaft und Ehehindernis).