Advokat
(lat.),
Rechtsbeistand,
Sachwalter, früher auch Vor- und
Fürsprecher genannt; eigentlich derjenige, welcher
neben einer
Partei vor
Gericht auftritt, im
Gegensatz zum
Prokurator oder
Anwalt, dem bevollmächtigten Stellvertreter einer
Partei.
Man pflegt jedoch gegenwärtig diesen Unterschied kaum noch zu beachten und gebraucht die
Ausdrücke Advokat
und
Anwalt zumeist
als gleichbedeutend, indem man unter Advokat
einen Rechtsgelehrten versteht, welcher neben oder
anstatt einer
Partei vor
Gericht auftritt,
¶
mehr
dieselbe in Rechtsangelegenheiten mit Rat unterstützt, ihre Sache vor irgend einer Behörde führt und die Interessen seines Auftraggebers wahrnimmt. Die offizielle Bezeichnung des also Thätigen ist jetzt fast durchweg Rechtsanwalt (s. d.).