Advocati
ecclesiae
(Defensores,
Actores ecclesiae
, lat.), ehedem die
Anwalte der
Kirchen und geistlichen
Stiftungen.
Ihnen
lag die Vertretung der
Gerechtsame der betreffenden
Kirche, die
Führung ihrer
Prozesse, die Beschützung der zur
Kirche gehörigen
Armen und
Jungfrauen und die
Aufsicht über die
Güter und
Revenuen der
Kirche ob. Als später die
Kirchen des
bewaffneten
Schutzes bedurften, gewährten sie auch diesen und wurden also
Schirmvögte und Schutzherren derselben, daher sie
meist aus benachbarten angesehenen
Rittern genommen wurden. Selbst die deutschen
Kaiser sahen es als hohe
Ehre an, oberste
Schirmherren der
Kirche zu sein, daher unter allen ihren
Titeln der des advocatus ecclesiae
voranstand.