Admiralität
,
die oberste Behörde zur Verwaltung der Marine; in England kurz Admiralty, in den Vereinigten Staaten [* 3] Navy Department, in Holland Departement van de Marine genannt. Frankreich, Rußland, Italien [* 4] etc. besitzen statt dessen Marineministerien, Österreich-Ungarn [* 5] eine Marinesektion. Die Organisation dieser Zentralmarinebehörden ist je nach der Entwickelungsgeschichte [* 6] der Seemächte eine abweichende. Im Deutschen Reich steht an ihrer Spitze der Chef der der den Oberbefehl nach den Anordnungen des Kaisers, die Verwaltung unter der Verantwortlichkeit des Reichskanzlers leitet und die höhere Gerichtsbarkeit und die Disziplinarstrafgewalt ausübt.
Die Admiralität
enthält folgende Abteilungen: das Ministerialbüreau als Zentralstelle für die verschiedenen Geschäftszweige und
für die
Personalien;
die Militärabteilung für die Bewegungen und Operationen der Marine, die Ausbildung der Mannschaften, Personalangelegenheiten, das Ersatz- und Unterrichtswesen, die Medizinal- und Lazarettangelegenheiten;
die technische Abteilung (Marinedepartement) für Schiffbau und Schiffmaschinenbau, Ausrüstung, Werftverwaltung;
Artillerie, Torpedowesen, Waffen, [* 7] Hafenbefestigung;
die Dezernate für Etats und Kassensachen, ¶
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Garnisonverwaltung, Bauwesen, Justitiariat, Rechnungswesen; das hydrographische Amt, maritime Meteorologie, nautische Instrumente;
Vermessungsbüreau, Lotsen-, Leuchtfeuer- und Betonnungswesen, Kartographie, Magnetismus
[* 9] etc. Von der Admiralität
ressortieren das Generalauditoriat,
der Generalarzt der Marine, die Kommando- und Verwaltungsbehörden, die Erziehungs- und Bildungsanstalten und die deutsche Seewarte
in Hamburg.
[* 10] Es besteht außerdem ein Admiralitä
tsrat, der sich aus den vom Chef der Admiralität
bezeichneten Mitgliedern
der letztern sowie aus den dazu berufenen Seeoffizieren, Beamten und Technikern zusammensetzt und schwierige Fragen organisatorischer
und technischer Natur beraten soll, aber nur in seltenen Fällen vom Chef der Admiralität
berufen wird.
Als älteste Behörde dieser Art ist das 1589 in den Niederlanden für das Seewesen gestiftete Admiralitä
tskollegium
unter dem Prinzen von Oranien als Generaladmiral anzusehen. Spanien
[* 11] folgte 1624 unter Philipp III. mit der Gründung einer Admiralität
, welche
später durch den Admiralitätsrat
ersetzt worden ist. Die französische Admiralität war Justizbehörde für Seewesen.
In Rußland besteht neben dem Marineministerium ein Admiralität
skollegium für die Verwaltung des Seewesens
und ein Admiralität
sdepartement für den wissenschaftlichen Teil der Nautik. In England ist der Board of Lords Commissioners
of the Admiralty mit der obersten Leitung der Marine betraut.
Sein offizieller Titel ist: Commissioners for executing the office of the Lord High Admiral of the united kingdom of Great Britain
and Ireland. Der Vorsitzende, erster Lord der Admiralität
, hat zugleich einen Sitz im Kabinett, leitet die Hauptkontrolle, entscheidet
in politischen und finanziellen Fragen, genehmigt die Anstellung der höhern Offiziere und Beamten. Von den andern 6 »Junior
Lords« sind 4 Naval Lords Admirale; sie teilen sich mit den beiden »Civil Lords« in die übrigen Zweige der
Flottenverwaltung, die in zehn Abteilungen geschieden ist.
An der Spitze der Unionsflotte Nordamerikas steht der Marineminister (»Secretary of the Navy«),
welchem zehn Ämter untergeordnet sind. Ausgedehnter sind die Befugnisse des italienischen Marineministers, dem außer der Verwaltung der Kriegsmarine auch die gesamte Gesetzgebung für die Handelsflotte, die Fischerei [* 12] und die Seepolizei, Gerichtsbarkeit, Invaliden- und Schulwesen der seemännischen Bevölkerung [* 13] obliegen. Der französische Minister der Marine und Kolonien hat einen ähnlichen Wirkungskreis, teilt sich jedoch mit dem Handelsminister in das Beleuchtungs- und Tonnenwesen der Küsten, hat dagegen auch die Militär- und Zivilverwaltung der überseeischen Kolonien zu leiten. Der Chef der der deutschen Reichsmarine führt eine besondere Flagge, s. Flagge.