Absterben
§. 1. I) Dem Gesetz. Dieses geschieht, wenn den Gläubigen das Verdienst Christi, welcher das Gesetz vollkommen erfüllt, ? denn er ist des Gesetzes Ende, Röm. 10, 4. Matth. 5, 17,. ? so zugeeignet wird, daß es so viel ist, als wären sie selbst gestorben. Das Gesetz verliert für sie eine fesselnde Gewalt, denn es ist ihnen nicht mehr Unlust, ihm zu folgen, und seine verdammende Gewalt, denn sie sind durch Christum begnadigt. Denn wer an Christum glaubt, der wird nicht gerichtet, Joh. 3, 18. weil er nicht mehr durch Unglauben das Guaden-mittel verschmäht; sondern wird vor GOtt als einer, den das Gesetz nicht mehr gefangen hält, gehalten.
Nun aber sind wir von dem Gesetz los und ihm abgestorben etc. Röm. 7, 6.
§. 2. II) Den Satzungen der Wett, heißt: der Menschensatzungen, welche äußerliche (und zuweilen wohl abergläubische) Dinge betreffen, Col. 2, 21. entbehren können;
ihnen entwachsen sein, weil man erkannt, wie unbefriedigend für den Geist, und unkräftig für das Herz sie sind, durch die Kraft des Todes unsers Heilandes davon los sein, und nicht mehr sich daran binden lassen, sondern nach GOttes Geboten leben, und suchen, was droben ist, Col. 3, 1. s. Satzungen.
So ihr nun abgestorben seid mit Christo dm Satzungen der Welt etc. Col. 2, 20.
§. 3. III) Der Sünde, heißt: von der Herrschaft (Röm. 6, 12.). der Sünde durch Christum, welcher diese, als eine ihm aufgelegte Last auf das Holz des Kreuzes gleichsam hinaufgetragen, los und befreit werden, für die Sünde keinen Sinn mehr haben, daß, da wir Christum im Glauben ergreifen, uns die Sünde nicht mehr zwingen kann, sondern wir in der Gerechtigkeit leben, daß die Schuld und Verdammniß der Sünde wegfällt.
Das sei ferne! wie sollten wir in der Sünde wollen leben, der wir abgestorben sind? Röm. 6, 2. 1 Petr. 2, 24.