Absolutōrium
(lat.), die in gehöriger Form und von der zuständigen Behörde nach vorausgegangener Prüfung ausgesprochene Befreiung von einer Verbindlichkeit, Verantwortung oder von einem Anspruch.
Absolution - Absonderu
Absolutorium
29 Wörter, 250 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
(lat.), die in gehöriger Form und von der zuständigen Behörde nach vorausgegangener Prüfung ausgesprochene Befreiung von einer Verbindlichkeit, Verantwortung oder von einem Anspruch.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Absolutismus - Absonde
* 2
Seite 51.73.(lat.), s. Absolution ^[= (lat.), in der Rechtssprache Lossprechung durch das Urteil des Richters (Absolutoria [sententia ...] (rechtlich).