die Entlassung aus dem
Dienst oder
Amt und die Bescheinigung einer solchen Entlassung, z. B. bei
Militärs.
Im frühern
DeutschenReich bezeichnete man mit Abschied die
Urkunde, in welcher die auf einem
Reichstag gefaßten Beschlüsse
zusammengestellt und verkündet wurden
(Reichsabschied, recessus imperii); eine Bezeichnung, welche sich daraus erklärt,
daß diese
Publikation jeweilig beim
Schluß des
Reichstags erfolgte. Seitdem der
Reichstag permanent in
Regensburg
[* 3] tagte, kam
diese Einrichtung in Wegfall; der letzte, sogen. jüngsteReichsabschied datiert von 1654. Die beste chronologische Zusammenstellung
der deutschen
Reichsabschiede ist von
Senckenberg und Olenschlager
(Frankfurt
[* 4] a. M. 1747, 4 Bde.).
Die Einrichtung eines solchen Abschieds ist auch in manchen deutschen Einzelstaaten adoptiert und bis auf die Gegenwart beibehalten
worden, wenigstens insofern, als am
Schluß der
Session des
Landtags ein
Landtagsabschied publiziert wird, welcher, wie z. B.
in
Braunschweig,
[* 5] eine Zusammenstellung der mit dem
Landtag vereinbarten (»verabschiedeten«)
Gesetze und
den Staatshaushaltsetat enthält. In
England vertritt das Parlamentsstatut, welches einen wörtlichen
Abdruck aller
Gesetze
und Beschlüsse, auch der
schon publizierten, in einer einzigen
Akte nochmals zusammenfaßt, die
Stelle eines Abschieds.Endlich
bedeutet Abschied auch s. v. w.
Abschoß.
§. 1. I) Dieser pflegt gemacht zu werden, wenn man aus einem Ort an den andern verreist, und
sich vor dem Weggehen mit den Seinigen und guten Freunden bespricht. So steht es:
im öffentlichen Recht der formelle Abschluß bestimmter Rechtsverhältnisse. So spricht man vom Abschied bei Beamten,
besonders bei Militärs (s. Abschied, militärischer). Auch die Urkunden, durch welche gewisse Geschäfte
des öffentlichen Rechts zum Abschluß gebracht wurden, nannte man Abschied, so Landtags-, Reichstags-, Reichsdeputations-, Visitationsabschiedeu. dgl. (s. Reichsabschied). Die frühere Form der Landtagsabschiede, wonach sie förmlich kontraktmäßige Vereinbarungen
der Regierungen mit den Ständen über alle Gegenstände der gepflogenen Verhandlungen darstellten (daher
noch der Aufdruck «Verabschiedung» eines Gesetzes) ist in den modernen Verfassungsstaaten in Wegfall gekommen; nur in einzelnen,
z. B. Bayern,
[* 7] Sachsen
[* 8] ist der Landtagsabschied von ausdrücklichen, selbstverständlich heute nicht mehr als «Vertrag» zu betrachtenden
Erklärungen der Regierung auf die verschiedenen ständischen Beschlüsse begleitet.
erfolgt nach Beendigung der Dienstpflicht,
gewöhnlich unter Ausstellung einer Urkunde, welche auch Abschied genannt wird, bei Berufsmilitärs, Offizieren, Ärzten und Beamten
auf deren Antrag oder ohne solchen durch den Kriegsherrn,
¶
Der Abschied erfolgt auch auf Grund eines gerichtlichen
Urteils als Strafe (Dienstentlassung) und eines ehrengerichtlichen Erkenntnisses (Entlassung mit schlichtem Abschied).
diktierend und die Landgräfin Margarete von ihren Kindern Abschied nehmend sehr gerühmt. 1877 stellte er aus: Regina Imhof (spätere Gemahlin Georg Fuggers) die Brautgeschenke empfangend, ein Bild, das bei allen seinen allzu zarten und schwächlichen Gestalten doch eine echt deutsche Gemütlichke