Abrechnung
,
jede Rechnung, welche das Ergebnis eines Geschäfts darlegt, insbesondere den Umfang der daraus entstandenen Forderungen klarstellt, vorzüglich die Aufhebung einer Schuld gegen eine andre (Skontro, Skontration, Zahlung mit geschlossenem Beutel), [* 2] welche darin besteht, daß zwei Personen ihre wechselseitigen Forderungen zu bestimmten Zeiten gegeneinander ausgleichen und nur den Unterschied in Geld entrichten. Treten mehr als zwei Personen in ein solches Verhältnis, daß jeder seine Forderungen zur Einziehung an denjenigen überweist, welchem er schuldet, so können große Geschäfte mit verhältnismäßig geringen baren Geldsummen abgemacht werden.
Augitfels - Augsburg

* 3
Augsburg.
Gewöhnlich findet das Abrechnen (Skontrieren, Überweisen) bei Zusammenkünften auf größern
Messen in großen
Städten statt,
wie es denn früher besondere Skontroplätze gab, so »am Perlach« in
Augsburg,
[* 3] »auf dem Römerberg« in
Frankfurt
[* 4] a. M. und
»im
Deutschen
Haus« in
Venedig.
[* 5] In der neuern Zeit werden Abrechnungen
in großartigem
Umfang vermittelt durch
das Abrechnung
shaus oder
Clearing-house (s. d.) in
London,
[* 6] wo dortige Bankfirmen täglich zweimal durch ihre
Kommis gegenseitige
Forderungen begleichen. Diesem englischen
Institut nachgebildet sind die seit in verschiedenen größern
Städten
Deutschlands
[* 7] eingerichteten Abrechnung
sstellen der deutschen
Reichsbank.
Vgl.
Koch, Abrechnung
sstellen in
Deutschland
[* 8] etc. und
deren Vorgänger (Stuttg. 1883). -
Nicht zu verwechseln mit dieser kaufmännischen Abrechnung
ist die
Kompensation, d. h. die
Aufrechnung einer
Gegenforderung des Beklagten gegen die
Forderung des Klägers, welche wohl auch Abrechnung
genannt wird (s.
Kompensation).