Abmarkung
,
im Preuß.
Allg. Landr. I, 17, §§ 383, 384, Grenzerneuerung, im franz. Recht (Code civil 646) bornage genannt, die Setzung von Grenzzeichen zwischen Nachbargrundstücken, deren Ausführung auf gemeinschaftliche Kosten jeder Nachbar beanspruchen kann.
Gleiche Bestimmungen enthalten das Sächs.
Bürgerl. Gesetzb. §. 364, das Österr.