Abjudizieren
(lat.), einem etwas gerichtlich absprechen;
Abjudikation, gerichtliche Aberkennung, Verwerfung.
Abjizieren - Ablauf
Abjudizieren
18 Wörter, 199 Zeichen
Im Meyers Konversations-Lexikon, 1888
Abjudizieren
(lat.), einem etwas gerichtlich absprechen;
Abjudikation, gerichtliche Aberkennung, Verwerfung.
Im Brockhaus` Konversationslexikon, 1902-1910
Abjudizieren
(lat.), aberkennen, gerichtlich absprechen;
davon Abjudikation, Aberkennung. ¶