Reichsämter.
Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Reichsämter, s.
Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Reichserbämter und
-Erzämter, s. Erbamt etc.
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Buticularius
--
(v. mittellat. buticula, "Flasche"), der Erzschenk im ehemaligen
Ensifer
--
(lat.), Schwertträger, früher Titel des Kurfürsten von Sachsen als Erzmarschall
Erbschenk, s.
Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Erzkämmerer, s.
Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Erzkanzler
--
(Archicancellarius), Erzbeamter des römisch-deutschen Reichs, welcher die
Erzmarschall, s.
Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Erzschenk, s.
Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Erztruchseß, s.
Erzämter
--
im frühern Deutschen Reich Staats- und Hofämter, welche mit der Kurwürde
Seneschall
--
(Seneschalk, mittellat. senescalcus, zusammengesetzt aus dem lat. senes und
Truchseß
--
(v. altd. truhtsâzo, "Vorgesetzter der truht", des Trosses; auch
Ritterwesen.
Ritterschaft
--
ursprünglich die Gesamtheit der Ritter, später Bezeichnung eines besondern
Ritterwesen
--
(Rittertum), der Inbegriff der charakteristischen Eigenschaften und Erscheinungen
Burgfriede
--
eine Verabredung unter adligen Stammverwandten, wodurch ein Bezirk um die
Dynast
--
(griech., "Machthaber, Herrscher"), Regent, kleiner Fürst; im griechisc
♦ (griech.), Herrscher, Machthaber; Dynastie, Herrschergeschlecht, Fürsten-,
Edeling
--
altd. Wort für Edelmann: ein Angehöriger des hohen Adels, aus dessen Kreisen
Ehrenfest
--
streng auf Ehre haltend, zu Anfang des 16. Jahrh. Prädikat für den niedern
Herold
--
im Altertum der Abgesandte, welcher aus besonderer Veranlassung, namentlich
♦ Louis Joseph Ferdinand, Komponist, geb. 28. Jan. 1791 zu Paris, war von 1806
Paladin
--
(franz., ital. paladino, v. mittellat. palatinus), mittelalterliche Bezeichnung
Reichsadel, s.
Adel
--
(v. altd. od, odal, sächs. edel, d. h. Land, Gut, auf den ursprünglichen
Reichsfrei
--
nach der ehemaligen deutschen Reichsverfassung nur dem Kaiser und Reich unterthan;
Reichsgrafen, s.
Graf
--
(lat. Comes, franz. Comte, engl. Earl, ital. Conte), ein Wort von unbestimmter
♦ 1) Urs, Maler, Kupferstecher, Zeichner für den Holzschnitt und Goldschmied,
Reichsunmittelbar
--
in der ehemaligen deutschen Reichsverfassung diejenigen, welche keiner Landeshohei
Bürgerliche und andere Stände.
Ausbürger
--
(Pfahlbürger), ehedem im Gegensatz zu den Vollbürgern solche Bürger, die
Freie
--
(Frilinge), bei den alten Germanen die Hauptmasse oder der Kern der Nation.
Freisassen, s.
Freigut
--
ein von Lehnspflichten und Abgaben freies Landgut, namentlich ein Bauerngut,
Landsassen
--
(landsässige Unterthanen) hießen zur Zeit des frühern Deutschen Reichs
Mittelfreie
--
(Mittelvrie), im Mittelalter, namentlich im 13. und 14. Jahrh., eine in Deutschlan
Sasse
--
in der alten Gerichtssprache jeder Besitzer von Grundeigentum. Je nach der
♦ s. v. w. Sachse; sassisch, niedersächsisch.
Semperfreie Leute
--
(Höchstfreie), im Mittelalter Bezeichnung für diejenigen, welche keinem
Freigelassener
--
ein mit besonderer Förmlichkeit in Freiheit gesetzter Sklave, s. Sklaverei.
Glevenbürger
--
Edelleute, die in den Zeiten des Faustrechts zum Schutz und zur Verteidigung
Kammerknechte
--
(kaiserliche K.), früher in Deutschland Bezeichnung der Juden, weil sie dem
Leibeigenschaft
--
(Eigenschaft, Grundhörigkeit, Hörigkeit), ein dem frühern germanischen
Absarii
--
(mittellat.), bei den alten Franken diejenigen Hörigen, deren Grundstücke
Aldier
--
(Aldioner, auch Fiscalini, Lidi oder Liti), im Mittelalter eine Mittelklasse
Antrustiones
--
(Antustriōnes), fränk. Dienstmannen unter den Merowingern, entweder s. v.
Coloni dominici
--
(C. fiscales, lat.), früher diejenigen fronpflichtigen Unterthanen, denen
Eigene Leute, s.
Leibeigenschaft
--
(Eigenschaft, Grundhörigkeit, Hörigkeit), ein dem frühern germanischen
Erbunterthänigkeit
--
in frühern Zeiten die auf Leibeigenschaft (s. d.) sich gründende Verbindlichkeit
Fron
--
(altdeutsch frôno, von frô, "Herr"), dem Herrn zugehörig, herrlich,
Glebae adscripti
--
(lat., "zur Scholle Gehörige"), s. v. w. Leibeigne oder Hörige.
Handrada
--
(althochd.), eigentlich s. v. w. Handgerät; dann Bezeichnung für Entlassung
Hörigkeit
--
ehedem das Verhältnis derjenigen Personen (Hörige, Grundholde), die zwar
Lassen, s.
Bauer
--
im weitesten Sinn jeder Landbewohner im Gegensatz zum Städter und zwar insbesonde
♦ 1) Anton, deutscher Kriminalist, geb. 16. Aug. 1772 zu Marburg, studierte
Lidi
--
(Liti, Leti, Lati, Lazzi, Lassen, Aldiones, Homines pertinentes, Serviles,
Liti, s.
Lidi
--
(Liti, Leti, Lati, Lazzi, Lassen, Aldiones, Homines pertinentes, Serviles,
Ministerialen
--
(ministeriales, mittellat., "Dienstleute"), die schon in den ersten
Anrüchigkeit
--
im allgemeinen s. v. w. übler Ruf. In der Rechtswissenschaft bedeutet A.
Unehrliche Gewerbe
--
s. v. w. anrüchige Gewerbe (s. Anrüchigkeit). Vgl. Beneke, Von unehrlichen
Rechtspflege.
Hofrecht
--
(Dienstrecht, Jus curiae s. curtis), im Mittelalter das sowohl in Ansehung
Landrecht
--
im Mittelalter das gemeine Recht im Gegensatz zu den Stadt- und Hofrechten,
Albanagium
--
(Albinagium, mittellat.), das frühere landesherrliche Recht auf die Hinterlassens
Angarien
--
(Angariae, Parangariae), ursprünglich die Verrichtung und Rechte eines Angarus
Bastardagium
--
(neulat.), ehedem die Verlassenschaft derjenigen unehelich gebornen Personen,
Bauernzwang
--
(Dienstzwang, Jurisdictio colonaria, praediaria, solaria), das zur Zeit der
Faustrecht
--
(Jus manuarium), Selbsthilfe mit gewaffneter Hand. Obwohl unter allen Völkern,
Blutrache
--
eine alte Satzung, in welcher man den ersten Versuch zur Begründung eines
Fehde
--
im Mittelalter der Privatkrieg im Gegensatz zum Volkskrieg. Bei den alten
Fehdebrief
--
(Absagebrief), Schreiben, worin man jemand den Frieden auf- und die Fehde
Fehdehandschuh
--
der Handschuh, welchen man nach Rittersitte demjenigen hinzuwerfen pflegte,
Jus curiae, s.
Hofrecht
--
(Dienstrecht, Jus curiae s. curtis), im Mittelalter das sowohl in Ansehung
Jus de non evocando
--
(lat.), ehemals das Recht eines Reichsstandes, vermöge dessen aus seinem
Jus detractus
--
(lat., "Abzugsrecht"), Recht des Staats, von Erbschaften und sonstigem
Jus emporii
--
(lat.), im Mittelalter das Recht mancher Städte, wonach alle durchgehenden
Jus primae noctis
--
(lat., "Recht der ersten Nacht", Herrenrecht, Droit de seigneur,
Jus reformandi
--
(lat.), Reformationsrecht; das ehemalige Recht des Landesherrn, einer der
Jus talionis
--
(lat.), Recht der Wiedervergeltung (s. Talion).
Kur
--
(Kura), Fluß in Kaukasien, entspringt im Gebiet von Kars, fließt zuerst
Pfandschaftsrecht
--
ehemaliges Recht des Pfalzgrafen am Rhein, kraft dessen er vom Kaiser verpfändete
Pfandschaft
--
im Mittelalter Bezeichnung für Pfand, namentlich für das Pfandrecht an Liegensch
Schutzgerechtigkeit
--
(Vogtei), in dem mittelalterlichen Staatswesen das Recht eines Landes- oder
Vogtei
--
(Voigtei, Mundium, Advocatia), Bezeichnung für die deutschrechtliche Schutzgewalt
Voigtei, s.
Vogtei
--
(Voigtei, Mundium, Advocatia), Bezeichnung für die deutschrechtliche Schutzgewalt
Spolienrecht
--
(Jus spolii), das von den deutschen Kaisern ehedem in Anspruch genommene und
Stapelgerechtigkeit
--
(Stapelrecht, Staffelrecht, Stapelfreiheit), ein in ältern Zeiten gewissen
Talion
--
(lat.), Vergeltung einer Handlung durch eine gleiche; daher Jus talionis,
Wildfangsrecht
--
(Recht des herkommenden Mannes, Jus Wildfangiatus. Jus Kolbekerlii), im Mittelalte
Willkür
--
s. v. w. grundloses, launenhaftes Wollen (s. Wille), im engern Sinn eine Bestimmun
Gottesfriede
--
(Pax s. Treuga Dei, Trewa Dei, franz. Trève de Dieu), im Mittelalter die
Pax Dei, s.
Gottesfriede
--
(Pax s. Treuga Dei, Trewa Dei, franz. Trève de Dieu), im Mittelalter die
Landfriede
--
(Constitutio pacis, Pax instituta, jurata), eine Institution zur Beseitigung
Ewiger Landfriede
--
der auf dem Reichstag zu Worms 7. Aug. 1495 unter Kaiser Maximilian I. gestiftete
Gerichte.
Austräge u. Austrägalgericht
--
schiedsrichterliche Entscheidungen, auch Bezeichnung für die zur Erteilung
Bann
--
(hebr. Cherem), bei den Juden seit sehr früher Zeit ein Gelübde, vermöge
♦ Fluß in Irland, entspringt auf den Mournebergen in der Grafschaft Down, östlich
Bauerngericht
--
im Mittelalter in einigen Gegenden ein Gericht auf dem Land, wurde von einem
Censur
--
(lat.), wörtlich Prüfung, Beurteilung eines Menschen und seiner Handlungsweise,
Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Centfall, s.
Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Centfrei, s.
Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Centgetreide, s.
Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Centgraf, s.
Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Centherr, s.
Cent
--
(die, v. lat. centena), früher Bezeichnung für Bezirk, Sprengel, besonders
Debitkommissionen
--
(lat.), von den vormaligen deutschen Reichsgerichten in Schuldsachen der Reichsst
Femgerichte
--
(Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte
Fehme, s.
Femgerichte
--
(Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte
Freigraf, s.
Femgerichte
--
(Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte
Freistuhl, s.
Femgerichte
--
(Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte
Handhafte That
--
s. v. w. frische That, auf welcher einer ertappt wird; vgl. Femgerichte, S.
Stuhl
--
früher Bezeichnung gewisser hoher Gerichtsbarkeiten, z. B. Schöppenstuhl;
Wissende, s.
Femgerichte
--
(Fehme, Vehme, Freigerichte, heimliche Gerichte, Stuhl- oder Stillgerichte
Haberfeldtreiben
--
eine Art Volksjustiz, welche in Oberbayern, namentlich in der Gegend von Tegernsee
Halsgericht
--
veralteter Ausdruck für ein Gericht, welches über schwere, mit harten Leibes-
Hochnothpeinl.
Halsgericht, s.
Halsgericht
--
veralteter Ausdruck für ein Gericht, welches über schwere, mit harten Leibes-
Hofkriegsrath
--
bis 1848 oberste Behörde für das gesamte österreichische Heerwesen, leitete
Ordalien
--
(mittellat., v. angelsächs. ordâl, "Urteil", Gottesurteile, lat.
Campio
--
im Mittelalter Fußkämpfer in den Ordalien oder Gottesurteilen.
Champion
--
(franz., spr. schangpjong, vom mittellat. campio, "Kämpe"), im
Abendmahlsgericht
--
(Abendmahlsprobe, Judicium S. Coenae, S. Eucharistiae), eine Art des Gottesurteils
Bahrrecht
--
(Jus feretri, Jus cruentationis), im Mittelalter eine Art der Gottesurteile
Brodurtheil, s.
Ordalien
--
(mittellat., v. angelsächs. ordâl, "Urteil", Gottesurteile, lat.
Feuerprobe
--
Untersuchung der Echtheit eines Körpers durch Feuer; dann eine Art der Gottesurte
Kampfgericht, s.
Duell
--
(lat. Duellum, perduellio), der nach gewissen Regeln zwischen zwei Personen
Kesselfang, s.
Ordalien
--
(mittellat., v. angelsächs. ordâl, "Urteil", Gottesurteile, lat.
Losurtheil, s.
Ordalien
--
(mittellat., v. angelsächs. ordâl, "Urteil", Gottesurteile, lat.
Gerichtshalter
--
(Justitiarius), ehedem der mit der Verwaltung eines Patrimonialgerichts beauftragt
Justitiarius
--
(lat.), bei den frühern Patrimonialgerichten Bezeichnung für die Gerichtshalter,
Stuhlherr
--
(Gerichtsherr), bei den frühern Patrimonialgerichten der Inhaber der Patrimonialg
Pfeifergericht
--
(Judicium tibicinum), ehemals eine zu Frankfurt a. M. unter Pfeifen und Pauken
Reichshofrath
--
(Concilium imperiale aulicum), neben dem Reichskammergericht das höchste
Reichskammergericht
--
im ehemaligen Deutschen Reich neben dem Reichshofrat das höchste Gericht,
Completor
--
(lat.), sonst beim Reichskammergericht derjenige, der die eingegangenen Sachen
Sendgerichte
--
(Send, heilige Send, Synodus), im Mittelalter in Deutschland geistliche Gerichte,
Camerae nuntii
--
(lat., Kammerboten), Statthalter im alten fränkischen Reich, welche nicht,
Kammerbote
--
(Cameraenuntius), eine der Stellung der Herzöge ähnliche, aber weniger einflußr
Missi regii
--
(Missi regis, lat.), s. v. w. Sendgrafen, s. Graf.
Sendgrafen
--
(Sendboten, Königsboten, Missi dominici), außerordentliche Kommissare, die
Gerichtspersonen.
Burggraf
--
(mittellat. Buregravius od. Burgicomes, auch Burghauptmann, Burgvogt, Pfleger
Burgvogt
--
s. v. w. Burggraf; dann s. v. w. Aufseher über eine Burg sowie derjenige,
Camerarius
--
1) Joachim, eigentlich Liebhard, gewöhnlich aber Kammermeister (latin. C.
Eideshelfer
--
(Juratores, Consacramentales), im altgermanischen Gerichtsverfahren die zur
Consacramentales
--
(Compurgatores, lat.), die Eideshelfer im altdeutschen Prozeßverfahren.
Gaugraf, s.
Gau
--
(Go, Ga, got. gavi, althochd. gowi, mittelhochd. gou, geu, oberdeutsch Gäu,
♦ Franz Christian, Reisender und Architekt, geb. 15. Juni 1790 zu Köln, erhielt
Großkanzler
--
unter Friedrich d. Gr. Titel des Justizministers.
Guastaldia
--
(mittellat.), bei den Langobarden Amt des Landeshauptmanns (Guastald).
Häscher
--
s. v. w. Büttel, Gerichtsdiener; veraltete Bezeichnung für denjenigen, welcher
Hansegrafen
--
ehedem in Bremen die Vorsitzenden in den sogen. Hansgerichten, vor welchen
Kronanwalt
--
im vormaligen Königreich Hannover s. v. w. Staatsanwalt. Das Amt war dem
Rachimburgen
--
(mittellat. Rachimburgi), zur Zeit der Merowinger und Karolinger die Beisitzer
Reichsfiskal
--
(Reichsankläger), Beamter, der über die Gerechtsame des ehemaligen Deutschen
Rheingraf
--
Name der Grafen im Rheingau. Ihre Stammburg war der Rheingrafenstein bei Kreuznach
Bettelvogt
--
(Gassen-, Armenvogt, Armenwächter), niederer Beamter, der früher von der
Wildgraf, s.
Rheingraf
--
Name der Grafen im Rheingau. Ihre Stammburg war der Rheingrafenstein bei Kreuznach
Einzelne Rechtsinstitute.
Andelage
--
(lat. andelago, andelangus, vandilangus), altdeutsches, später vielfach verderbte
Bültenhieb
--
die Berechtigung, von gewissen Nachbarn Dienstverrichtungen, insbesondere
Deodand
--
(v. lat. Deo dandum, "Gott zu geben"), im Mittelalter ein Gut, das
Ehrenerklärung
--
Versicherung, daß man den Beleidigten hinsichtlich seiner Ehrenhaftigkeit
Ehrenwort
--
ein Versprechen, mit unterpfändlicher Einsetzung der Ehre gegeben, ist eins
Einlagern
--
(Einlager, Einreiten, Leisten, Leistungsrecht, Pactum obstagii), ein im Mittelalte
Einmahnung, s.
Einlagern
--
(Einlager, Einreiten, Leisten, Leistungsrecht, Pactum obstagii), ein im Mittelalte
Gerade
--
ein Institut des deutschen Erbrechts, kommt in zweifacher Gestalt, als Witwengerad
♦ und Ungerade, ein sehr gewöhnliches einfaches Glücksspiel, welches darin
Gewere
--
(Gewehre, Gewäre, Gewähre, Were, Warandia, v. althochd. Werjan, "bekleiden
Handfriede
--
ein früher übliches Friedensversprechen, durch welches jemand vor handgemeinen
Leuterung
--
ein dem ältern sächsischen Prozeß eigentümliches Rechtsmittel, durch welches
Morgengabe
--
(Donum matutinale), ursprünglich das Geschenk, welches der Gatte der Gattin
Mundium
--
(v. altd. munt, Hand, Schutz), im altdeutschen Recht eine Schutzgewalt, welche
Oppugnation
--
(lat.), Bestürmung; Belagerung; Angriff, namentlich vor Gericht; Oppugnationsschr
Schwertmagen
--
im altdeutschen Rechte die durch Männer miteinander verwandten männlichen
Spillmage, s.
Mage
--
(spr. mahsch), Eugène, franz. Marineoffizier und Afrikareisender, geb. 30.
Strafe.
Bruch, s.
Brüche
--
(Brüchte), im mittelalterlichen Rechtsleben sowohl die geringern Verbrechen,
Brüche (Brüchte)
--
(Brüchte), im mittelalterlichen Rechtsleben sowohl die geringern Verbrechen,
Poena talionis, s.
Talion
--
(lat.), Vergeltung einer Handlung durch eine gleiche; daher Jus talionis,
Abbitte, s.
Deprekation
--
(lat. Deprecatio injuriae, "Abbitte"), eine dem deutschen Recht
Deprekation
--
(lat. Deprecatio injuriae, "Abbitte"), eine dem deutschen Recht
Acht
--
(vom altdeutschen "Echt", d. h. Bund oder Gesetz), ursprünglich
Echtlosigkeit
--
(v. altdeutschen Echt, d. h. Gesetz), der Zustand völliger Rechtlosigkeit,
Friedlosigkeit
--
im altgerman. Rechtswesen der Zustand desjenigen, der, als in die Oberacht
Oberacht, s.
Acht
--
(vom altdeutschen "Echt", d. h. Bund oder Gesetz), ursprünglich
Reichsacht, s.
Acht
--
(vom altdeutschen "Echt", d. h. Bund oder Gesetz), ursprünglich
Vogelfrei
¶
--
(lat. exlex), derjenige, welcher des Rechtsschutzes gänzlich beraubt und
Bild: Rechtswissenschaft: Rechtsgelehrte
Augenausstechen
--
alte barbar. Strafe, welche selbst bei den gebildetsten Völkern des Altertums
Abbacinare, s. Blenden
--
das Zerstören des Augenlichts, war im Altertum eine Strafe, die bei verschiedenen
Blenden
--
das Zerstören des Augenlichts, war im Altertum eine Strafe, die bei verschiedenen
Bock
--
1) (Tragus) Hieronymus, Botaniker, geb. 1498 zu Heiderbach im Zweibrückenschen,
Brandmarkung
--
(Stigma), das Einbrennen von Zeichen auf einen Teil des Leibes, als Strafe
Buße
--
eigentlich Ersatz, Entschädigung. Schon diese mittelalterliche Übersetzung
Bedemund
--
(Bettmund, auch unter den Namen Bauernmiete, Brautlauf, Bumede, Busenhuhn,
Blutgeld
--
die Summe, welche nach altdeutschem Recht von einem Totschläger dem gezahlt
Emenda
--
(mittellat., franz. Amende), Geldbuße, Wergeld (s. d.); E. saxonica, Sachsenbuße
Fredum
--
(Fredus, Fridus), das Friedensgeld, d. h. ein Strafgeld, welches nach altgermanisc
Friedebuße
--
Abgabe, welche man früher für die Sicherung des Genusses seiner Rechte zu
Sachsenbuße
--
(Emenda saxonica), die Entschädigung, die nach altem sächsischen Rechte
Schmerzensgeld
--
Entschädigung, die früher für erlittene Körperverletzung der Verletzte
Wehrgeld, s. Wergeld
--
(Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld [wer = Mann], Friedegeld, Buße, Compositio,
Wergeld
--
(Wehrgeld, Wiedergeld, Manngeld [wer = Mann], Friedegeld, Buße, Compositio,
Hundetragen
--
mittelalterliche Strafe des Landfriedensbruchs, namentlich in Franken und
Cynophorie
--
(griech.), das "Hundetragen" als Strafe, im Mittelalter vorkommend.
Pfählen
--
barbarische Todesstrafe des Mittelalters, darin bestehend, daß man dem Verbrecher
Pranger
--
(Schandpfahl, Schandbühne, lat. Palus infamans), ehedem der Ort, wo Verbrecher,
Ausstellung v. Verbrechern, s. Pranger
--
(Schandpfahl, Schandbühne, lat. Palus infamans), ehedem der Ort, wo Verbrecher,
Ganten
--
ehemals eine Art Pranger, der aus Brettern bestand, welche an zwei Pfählen
Halsring
--
s. v. w. Halseisen, s. Pranger.
Rädern
--
(Strafe des Rades, Radebrechen), Strafe, mit welcher sonst, und zwar noch
Säcken
--
(Ertränken), mittelalterliche Todesstrafe, welche darin bestand, daß der
Staatsgefangene
--
Gefangene, welche nicht wegen eines begangenen Verbrechens durch gerichtliches
Staupenschlag
--
(Staupbesen, lat. Fustigatio), die früher gewöhnlich mit der Landesverweisung
Fustigiren
--
(mittellat.), abprügeln, stäupen; Fustigation, Stäupung, Auspeitschung.
Trillhaus
--
(Triller), ein hölzernes, vergittertes, an einer horizontalen Welle befestigtes