Coloni ecclesiarum
--
(lat.), Bauern, welche zur Bestellung der Kirchenäcker verpflichtet sind.
Dotalen
--
(lat.), bei den Römern Sklaven oder Sklavinnen, welche ein Vater seiner Tochter
Kastengüter
--
veraltete Bezeichnung für Güter, die zum Kirchenvermögen ("Kirchenkasten
Fabrica
--
(lat.), Werkstätte; f. ecclesiae, Kirchenfabrik, s. Kirchenärar; in fabricam
Fabrikrath, s.
Fabrica
--
(lat.), Werkstätte; f. ecclesiae, Kirchenfabrik, s. Kirchenärar; in fabricam
Kirchenärar
--
(Kirchenfabrik, Fabrica ecclesiae), das Vermögen der Kirche, welches zur
Kirchensachen
--
(Res ecclesiasticae) heißen zunächst die Gegenstände, welche zum Kirchenvermög
Manus mortua, s.
Todte
Hand
--
(Manus), ursprünglich beim Menschen der unterste Abschnitt des Arms, dann
♦ Ferdinand Gotthelf, Philolog, geb. 15. Febr. 1786 zu Plauen im sächsischen
Mortuarium, s.
Todte
Hand
--
(Manus), ursprünglich beim Menschen der unterste Abschnitt des Arms, dann
♦ Ferdinand Gotthelf, Philolog, geb. 15. Febr. 1786 zu Plauen im sächsischen
Todte
Hand
--
(Manus), ursprünglich beim Menschen der unterste Abschnitt des Arms, dann
♦ Ferdinand Gotthelf, Philolog, geb. 15. Febr. 1786 zu Plauen im sächsischen
Milde Stiftungen
--
(Fromme Stiftungen, Pia corpora, Piae causae), Stiftungen oder Anstalten,
Nonagium
--
(lat.), ein Neuntel von den beweglichen Gütern eines Verstorbenen, welches
Pollicitation
--
(lat.), einseitiges Verbrechen. Eine solche Verheißung ist ausnahmsweise
Kirchenbezirke etc.
Bisthum
--
das Amt und die Würde eines Bischofs; der Bezirk oder Sprengel, über welchen
Diöcese
--
(Diözes, griech. dioikēsis), ursprünglich ein Distrikt, der zu einer Provinz
Domfreiheit
--
in den Städten, wo Domstifter sind, der zunächst der Domkirche gelegene
Episkopalismus
--
(mittellat.), s. v. w. Episkopalsystem; Episkopalisten, Anhänger desselben.
Episkopalsystem
--
(Episkopalismus, Systema hierarchium episcopale, von episcopus, "Bischof
Filial
--
(mittellat.), eigentlich: in einem solchen Verhältnis stehend wie die Kinder
Kathedrale
--
(Kathedralkirche), die Hauptkirche einer Stadt, in welcher ein Erzbischof
Kirchspiel
--
(Kirchensprengel, Parochie), der alle Ortschaften, welche in eine gewisse
Mutterkirche
--
die von einem Apostel gestiftete Gemeinde; dann s. v. w. älteste Landeskirche
Papal
--
(neulat.), päpstlich.
Papalsystem
--
im kathol. Kirchenwesen die Theorie von der absoluten Machtvollkommenheit
Papat
--
(neulat.), päpstliche Würde, Papsttum.
Papismus
--
(neulat.), die Lehre von dem Papst als dem Statthalter Christi auf Erden und
Parochie
--
(griech.), Kirchsprengel, in der alten christlichen Kirche der gesamte bischöflic
Patrimonium
Petri
--
Olaus und Laurentius, die schwedischen Reformatoren, Söhne eines Schmiedes
Pfarrkirche, s.
Parochie
--
(griech.), Kirchsprengel, in der alten christlichen Kirche der gesamte bischöflic
Pontifikat
--
(lat.), Amt und Würde eines Priesters, besonders des Papstes (s. Pontifex
Primat
--
(lat.), die oberste Stellungen der Kirche, welche deren Leitung in sich schließt,
Stift
--
(das S.; Mehrzahl: die Stifter), jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattet
Domkapitel, s.
Kapitel
--
(lat. capitulum, Diminutiv von caput, "Kopf"), ein Hauptstück,
Hochstift, s.
Stift
--
(das S.; Mehrzahl: die Stifter), jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattet
Kapitel
--
(lat. capitulum, Diminutiv von caput, "Kopf"), ein Hauptstück,
Kollegiatkirchen, s.
Stift
--
(das S.; Mehrzahl: die Stifter), jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattet
Kollegiatstift, s.
Stift
--
(das S.; Mehrzahl: die Stifter), jede mit Vermächtnissen und Rechten ausgestattet
Territorialsystem
--
diejenige kirchenrechtliche Theorie, nach welcher der höchste Episkopat des
Kirchenämter, Kurie.
Kirchenrath
--
eine für die Verwaltung kirchlicher Angelegenheiten eingesetzte Behörde.
Oberkirchenrath
--
in manchen Staaten, wie in (Alt-) Preußen, Österreich, Baden, Oldenburg,
Kurie
--
(lat. curia), ursprünglich Name der 30 Abteilungen, in welche die drei Stämme
Advocati ecclesiae
--
(Defensores, Actores ecclesiae, lat.), ehedem die Anwalte der Kirchen und
Ahasiten
--
(Antiochianer), Bezeichnung der Verfechter des Jus territoriale circa sacra,
Curia, s.
Kurie
--
(lat. curia), ursprünglich Name der 30 Abteilungen, in welche die drei Stämme
Dataria
--
(Datarie), diejenige Abteilung der Curia gratiae oder päpstlichen Verwaltungsbeh
Collegium
--
(lat.), s. Kollegium; C. de propaganda fide und C. Germanicum, s. Collegia
Allokution
--
(lat., "Anrede"), im röm. Kurialstil der Vortrag des Papstes im
Commendamus
--
(lat., "wir empfehlen"), Formel, mit welcher der Papst seine Einwilligun
Mundöffnen und -schließen
--
und -Schließen, die Zeremonie, wodurch Kardinäle, nachdem ihnen der Hut
Hirtenstab
--
der lange, am obern Ende gekrümmte und mit Haken und schaufelförmigem Eisen
Krummstab
--
(Bischofstab, Hirtenstab), eins der ältesten Insignien der Bischöfe der
Pastoralring
--
(Annulus pastoralis episcopalis), der geweihte Ring, welcher bereits im 4.
Dei gratia
--
(lat., "von Gottes Gnaden"), Formel, welche die regierenden Herren
Eminenz
--
(lat.), Erhabenheit, Hoheit, war ursprünglich, seit dem 7. Jahrh., Ehrentitel
Sanctitas
--
(lat.), Heiligkeit, Unverletzlichkeit; Titel der Bischöfe, besonders des
Servus
--
(lat.), Sklave, Knecht, Diener; in Österreich auch übliche Begrüßungsform
Konklave
--
(lat., "verschlossenes Gemach"), der Ort, wo sich die Kardinäle
Claves St.
Petri
--
Olaus und Laurentius, die schwedischen Reformatoren, Söhne eines Schmiedes
Fischerring
--
(Annulus piscatorius oder piscatoris), das Siegel des Papstes, welches seit
Goldene Rose
--
(Rosa aurea), päpstliches Gnadengeschenk, in einer goldenen, mit Diamanten
Osculum
--
(lat.), Kuß; O. pacis, Friedenskuß, insbesondere der, welchen die Kardinäle
Rota
--
(lat.), Rad, besonders das Rad am Altar der katholischen Kirche, worin die
♦ roter Kapwein (s. d.).
Sedisvakanz
--
(lat.), die Erledigung des päpstlichen Stuhls (s. Konklave).
Konsistorium
--
(lat., "Versammlungsort"), 1) zur Zeit der römischen Kaiser der
Legaten
--
(Legati), bei den Römern die meist aus der Mitte des Senats gewählten und
Rota romana
--
(Ruota romana, ital., oft bloß Rota), ehedem das aus zwölf Prälaten bestehende
Glaubensgericht
--
ein Tribunal, das über die Rechtgläubigkeit oder die Orthodoxie Einzelner
Kirchenglieder.
Geistliche
--
Alle christlichen Kirchenparteien, ausgenommen die Wiedertäufer, Quäker
Ordinandus, s.
Ordination
--
(lat., "Anordnung, Einsetzung"), der Akt, durch welchen Geistlichen
Ordinarius
--
(lat.), der "ordnungsmäßige" Richter in geistlichen Sachen, d.
Ordination
--
(lat., "Anordnung, Einsetzung"), der Akt, durch welchen Geistlichen
Ordines
--
(lat., Mehrzahl von ordo), die in bestimmter Ordnung aufeinander folgenden
Ordiniren
--
(lat.), anordnen, verordnen; eine Medizin verschreiben; die Ordination (s.
Desserviren
--
(franz.), ein Amt, namentlich ein geistliches, ablehnen; die aufgetragenen
Deservitenjahr
--
(Annus deservitus), nach gemeinem Kirchenrecht beim Tod eines Geistlichen
Glaubenseid
--
im Kirchenrecht (Professio fidei) die durch einen feierlichen Schwur bekräftigte
Religionseid
--
s. v. w. kirchenrechtlicher Glaubenseid (s. Glaubenseid).
Installation
--
(mittellat., v. altdeutschen stal, d. h. Stelle, mittellat. stallus), Einweisung
Interstitium
--
(lat., "Zwischenraum"), nach kanonischem Rechte die Frist, welche
Irregularität
--
(lat., "Unregelmäßigkeit"), das Vorhandensein von Mängeln, welche
Kanonisches Alter
--
bestimmte Anzahl von Lebensjahren, die zur Erlangung eines hohen Kirchenamtes
Postuliren
--
(lat.), verlangen, fordern, um etwas nachsuchen; jemand zum Prälaten verlangen,
Sekundiz
--
(lat.), bei den Katholiken Feier des 50jährigen Messelesens eines Priesters,
Tonsur
--
(lat.), die geschorne Stelle auf dem Scheitel als Ehrenzeichen des katholischen
Vakanz
--
(lat.), das Erledigtsein einer Stelle, insbesondere einer kirchlichen, namentlich
Beichtvater
--
(Confessionarius), der Geistliche in seinem Verhältnis zu den Beichtenden,
Desservant
--
(franz., spr. -vāng), in Frankreich ohne Mitwirkung der Staatsbehörde lediglich
Dignitar
--
(lat.), Würdenträger, insbesondere Inhaber bestimmter Hof- u. Kirchenwürden;
Geistliche Fürsten, s.
Fürst etc.
--
(althochd. furisto, engl. the first, "der vorderste, erste, oberste",
♦ 1) Walther, aus dem Kanton Uri, Held der schweizerischen Sage, nach welcher
Inquisitor
--
(lat.), s. v. w. Inquirent; Richter bei der Inquisition (s. d.); Inquisitoriat,
Kooperiren
--
(lat.), mit-, gemeinsam, zusammenwirken; Kooperation, das Zusammenwirken;
Laien
--
(v. griech. laos, Volk), in der kathol. Kirche alle, welche nicht zum Klerus
Laisirung, s.
Laien
--
(v. griech. laos, Volk), in der kathol. Kirche alle, welche nicht zum Klerus
Geistliche Rechte.
Absent
--
(lat.), abwesend. Absentenliste, Verzeichnis der Fehlenden. Absentation, Absentier
Annaten
--
(lat.), im weitesten Sinn eine Abgabe, welche bei Gelegenheit der Verleihung
Beichtgeld
--
(Beichtpfennig, Opferpfennig, Beichtgroschen), eine ursprünglich freiwillige
Blutzehnt
--
s. v. w. Viehzehnte; s. auch Bauer, S. 464.
Butterpfennige
--
in der katholischen Kirche Geldgaben für die Erlaubnis, in den Fasten Butter
Charisterium
--
(griech.), milde Beisteuer, welche Bischöfe in dringender Not von Kirchen
Collectandi jus
--
(lat.), das Recht, zu kollektieren, eine Kollekte auszuschreiben.
Decem
--
(lat., Dezem), zehn; der Zehnte als Abgabe an Geistliche; seinen D. bekommen,
Exaktion
--
(lat.), Ein-, Beitreibung von Geldern; auch Erpressung; Exaktionen (exactiones,
Kalende
--
Abgabe von Viktualien, welche Landleute dem Pfarrer und Organisten im Herbst
Kollektiren
--
(lat.), (freiwillige Gaben) sammeln, eine Kollekte (s. d.) veranstalten.
Pfründe
--
(Präbende, v. althochd. pruanta, Nahrung, Besoldung, davon das neulat. praebenda,
Beneficial
--
(lat.), auf Pfründen bezüglich, dazu gehörig, auf ein Beneficium (s. d.
Beneficium
--
(lat.), Wohlthat, Gefälligkeit, Vergünstigung, Privilegium; im Mittelalter
Congruus
--
(lat.), übereinstimmend, passend; Congruijus, Gespilderecht, besondere Gattung
Deprekatur
--
(mittellat.), das bei einer Schenkung an Klöster und Kirchen von dem Schenkenden
Exspektanzen
--
(lat. Exspectantiae, Exspectativae gratiae), im kanonischen Recht Anwartschaften
Impropriation
--
(neulat.), Belehnung mit Kirchengütern; geistliche Pfründe, die ein Laie
Kollation
--
(lat., "Zusammentragung"), die Verleihung niederer Pfründen durch
Kommende
--
(mittellat. commenda, v. lat. commendare, "anvertrauen"; franz.
Laienpension
--
die durch einen Laien von einem Kirchengut bezogene Pension, wie sie z. B.
Laienpfründe
--
in der protest. Kirche eine geistliche Pfründe, in deren Besitz sich ein
Laienpräbenden
--
auf Lebenszeit ausgesetzte Unterstützungen für Hilfsbedürftige aus kirchlichen
Mensalgüter
--
(lat. Bona mensae oder de mensa, "Tafelgüter"), ehedem Bezeichnung
Menses
--
(lat.), Monate; Menstruation. M. apostolici oder papales, die apostolischen
Oblei
--
(mittellat. oblagia, oblaia), alte Bezeichnung für Abgaben (in Geld oder
Portion
--
(lat.), abgemessener Teil, besonders von Speisen etc. Kanonische P. (Portio
Präbende
--
(neulat.), ursprünglich die Naturalverpflegung, welche Mönche und Weltgeistliche
Resignatarius
--
(lat.), im kanonischen Recht jeder, der eine Pfründe oder ein Amt durch Verzichtl
Präsenz
--
(lat.), Gegenwart, Anwesenheit. Bei Protokollen wird die P. der dabei in Frage
Stolgebühren
--
(Jura stolae), die nach der Stola (s. d.) benannten Gebühren, welche die
Temporalien
--
(Bona temporalia, "weltliche Vorteile"), alle mit der Verwaltung
Zehnt
--
(Zehent, Zehntrecht, Dezem, Decimae), die Abgabe eines bestimmten, ursprünglich
Kirchenpap
iere.
Beichtbrief
--
(Literae dimissoriales), ein hier und da vom Bischof erteilter Erlaubnisschein,
Breve
--
(v. lat. brevis, "kurz"), ursprünglich jede kürzere Zuschrift,
♦ (ital.), s. v. w. Brevis (s. d.).
Bulle
--
Urkunde mit angehängtem goldenen Majestätssiegel, insbesondere das deutsche
Bulliren
--
(neulat.), eine Urkunde besiegeln; Bullist, Schreiber der päpstlichen Bullen.
Butterbrief
--
vom Papst oder von einem katholischen Geistlichen ausgestellter Schein, wodurch
Dimissorialien
--
(lat., literae dimissoriales oder dimissoriae), Urkunden, welche bezeugen,
Exeat
--
(lat., "er gehe hinaus!"), bischöflicher Erlaubnisschein für einen
Filiation
--
(lat.), eigentlich Sohn- oder Tochterschaft, Verhältnis des Sohns oder der
Gnadenbrief
--
(Gratiosa rescripta), Reskripte, durch welche der Papst auf ein Bittgesuch
Hirtenbriefe
--
(Literae pastorales), Rundschreiben der katholischen Bischöfe an die Geistlichkei
Kredenzbrief, s.
Credentia
--
(lat.), Glaube; daher Credentiales literae, Kredenzbrief, ein von der Obrigkeit
Panisbriefe
--
(Litterae panis, Vitalitium, Alimoniae), Brot- oder Versorgungsbriefe, wodurch
Brodbrief, s.
Panisbrief
--
(Litterae panis, Vitalitium, Alimoniae), Brot- oder Versorgungsbriefe, wodurch
Approbiren
--
nach erfolgter Prüfung genehmigen, gutheißen; approbativ (approbatorisch
Ex cathedra
--
oder Ex cathĕdra Petri (lat.), "vom Stuhl Petri herab" erlassen,
Motu proprio
--
(lat., "auf eignen Antrieb"), eine seit Innocenz VIII. gebräuchliche
Non possumus
--
(lat., "Wir können nicht"), mit Anwendung der Stelle aus Apostelgesch.
Rechtsquellen.
Authentica
--
(sc. lex), unter den spätern römischen Kaisern ein vom Gesetzgeber unmittelbar
Formelbücher
--
Mustersammlungen für Urkunden und Briefe, im Anschluß an vorhandene Vorbilder
Gesetzbuch
--
(Landrecht, Landesordnung, lat. Codex, franz. Code), systematische Zusammenstellun
Kodex
--
(lat. codex), eigentlich ein Stück Holz, von dem die Rinde abgezogen worden,
Kollektion
--
(lat.), Sammlung, besonders Zusammenstellung mehrerer Schriftsteller in einem
Promptuarium
--
(lat.), was zum Gebrauch gleich "in Bereitschaft" ist; früher oft
Römisches Recht.
Breviarium
--
(lat.), in der ältern Latinität s. v. w. Summarium, bei den spätern lateinische
Herakleische Tafeln
--
(Heracleensis tabula), zwei zusammengehörige Bruchstücke einer Erztafel,
Honorarium
jus
--
(lat., "Recht"), im objektiven Sinn der Inbegriff von Regeln, welche,
Lex duodecim tabellarum
--
(lat.), s. v. w. Zwölftafelgesetz (s. Zwölf Tafeln).
Recepta sententia
--
(Receptum jus, lat.), Rechtsregel, welche nach gegenseitige Beratung gelehrter
Theodosianus Codex
--
(lat.), vom Kaiser Theodosius veranstaltete und 438 als Gesetzbuch in 16 Büchern
Zwölf Tafeln
--
(Duodecim tabulae), die zwölf Tafeln, auf welchen das römische Recht (Lex
Brechylogus juris civilis
Corpus juris
--
(lat., "Rechtskörper"), Benennung gewisser Sammlungen einzelner
Codex Justinianeus
--
(lat.), s. Kodex.
Index Florentinus
--
(lat.), ein vor der florentinischen Pandektenhandschrift sich befindendes,
Glosse
--
(griech., "Zunge"), Mundart, Dialekt; dann Bezeichnung für Ausdrücke,
Novellen
--
(lat. novellae leges, "neue Gesetze"), Verordnungen Justinians,
Authenticae
--
(Authentiken), die Justinianischen Novellen (s. d., vgl. Authentica); dann
Justinianeische
Novellen, s.
Corpus juris
--
(lat., "Rechtskörper"), Benennung gewisser Sammlungen einzelner
Pandekten
--
(griech., "allumfassend"), Justinians Sammlung von Erörterungen,
Digesten, s. Corp. jur.
--
(lat.), s. v. w. Pandekten, s. Corpus juris.
Basiliken
--
das von Kaiser Basilius I. (s. d.) angefangene, durch seinen Sohn Leo Philosophus
Basilikon Synopsis
--
(Basilicorum synopsis, Kleine Basiliken), ein wohl um 969 veranstalteter Auszug
Deutsches Recht.
Abschied
--
die Entlassung aus dem Dienst oder Amt und die Bescheinigung einer solchen
Capitularia
--
(lat., Kapitularien), in Kapitel eingeteilte Schriftstücke. Schon die merowingisc
Carolina
--
Landschaft im östlichen Teil der Vereinigten Staaten von Nordamerika, wurde
♦ Bezirksstadt in der span. Provinz Jaen (Andalusien), im S. der Sierra Morena,
Handfeste
--
in Ermangelung eines Petschafts das Eindrücken des Daumens in Wachs unter
Landesordnungen
--
im Gegensatz zu den Landrechten Bezeichnung der in den deutschen Landen seit
Rechtsbücher
--
im allgemeinen s. v. w. Gesetzbücher, namentlich aber Bezeichnung für mittelalte
Richtsteig
--
(d. h. der Steig oder Weg des Gerichts). Bezeichnung für diejenigen mittelalterli
Asega
--
(Asga), ehedem ein fries., von der Volksgemeinde aufgestellter Richter oder
Danziger Willkür, s.
Danzig
--
(poln. Gdansk; hierzu der Stadtplan), Hauptstadt des preuß. Regierungsbezirks
♦ Herzog von, s. Lefebvre.
Domen
--
altfries. Rechtssatzungen, vgl. Doom.
Kaiserrecht
--
(Jus Caesareum), ein Ausdruck der mittelalterlichen Rechtssprache, im allgemeinen
Sachsenspiegel
--
das älteste der deutschen Rechtsbücher, in welchem das Recht des Mittelalters
Schwabenspiegel
--
deutsches Rechtsbuch, in den ältesten Handschriften gewöhnlich nur als
Stadtrecht
--
(Weichbildrecht), ursprünglich das kaiserliche oder landesherrliche Privilegium,
Bürgersprache
--
Name der Sammlungen von Rechtssprüchen der frühern städtischen Gerichte,
Weichbild
--
eigentlich der zu einer Stadt gehörige Gerichtsbezirk, dann die Stadt selbst
Lübisches Recht
--
eins der ältesten und wichtigsten deutschen Stadtrechte des Mittelalters,
Volksrecht
--
ist das im Volk selbst entstandene und in dessen Bewußtsein lebende Recht.
Burgundisches
Gesetz
--
(lat. Lex, franz. Loi, engl. Law), der allgemeine Grund, aus welchem etwas
Friesisches Recht
--
Inbegriff der Rechtsbestimmungen und Rechtsgewohnheiten, welche bei den alten
Langobardisches Recht *
--
die Gesetze der langobardischen Könige (Edicta regum Langobardorum) von Rothari
Ripuarisches Gesetz
--
Gesetzbuch der ripuarischen Franken, zwischen 511 und 534 verfaßt, hat seine
Malberg, s. Sal. Gesetz
--
(lat. Lex, franz. Loi, engl. Law), der allgemeine Grund, aus welchem etwas
Weisthum
--
im Mittelalter die von den Schöffen gegebene Rechtsnachweisung; dann überhaupt
Justizgesetze *
--
die auf die Rechtspflege bezüglichen Gesetze; vielfach kurz und schlechthin
Reichsgesetzbuch, s. Strafrecht
--
(Kriminalrecht, früher auch "peinliches Recht", lat. Jus poenale,
Strafgesetzbuch
--
umfassendes Gesetz über die von der Staatsgewalt zu ahndenden verbrecherischen
Wehrordnung
--
für Deutschland vom 28. Sept. 1875, enthaltend alle gesetzlichen Bestimmungen