--
(lat.), s. Genehmigung.
Specialmandat, s. Mandat
--
(Mandatum, Bevollmächtigungsvertrag, Vollmachtsauftrag), der Vertrag, infolge
--
(lat.), s. Genehmigung.
Specialmandat, s. Mandat
--
(Mandatum, Bevollmächtigungsvertrag, Vollmachtsauftrag), der Vertrag, infolge
--
(mittellat.), der Antragsteller (Impetrant) im Arrestprozeß (s. Arrest);
--
Personen, denen andre den ausdrücklichen Auftrag (die Gewalt, volle Macht
--
(lat.), derjenige, welcher in Prozeßsachen, namentlich in eiligen und Arrestsache
--
(lat.), in der Exekutionsinstanz Bezeichnung für denjenigen, welcher den
--
(lat.), diejenigen, welche ein und dasselbe Recht gemeinschaftlich vor Gericht
--
(lat.), Vollmachtgeber, insbesondere der Auftraggeber eines Rechtsanwalts.
--
(lat.), s. v. w. Streitgenossen, Bezeichnung für die in einer Parteirolle,
--
(lat.), ursprünglich s. v. w. Hostien (s. d.) als das bei der heiligen Messe
--
(v. lat. pars, "Teil"), im Rechtsleben Bezeichnung für denjenigen,
Proceßbevollmächtigter, s. Prokurator
--
(lat.), Sachwalter; Vertreter, der im Auftrag eines andern und auf Grund einer
Streitgenossen, s. Litiskonsorten
--
(lat.), s. v. w. Streitgenossen, Bezeichnung für die in einer Parteirolle,
--
nennt man in der Finanzverwaltung die besondern Vergütungen, welche von den
--
(lat.), Gebühren für geleistete Dienste, besonders das Honorar, welches
--
(Sporteln), diejenigen Gebühren, welche für die Thätigkeit der staatlichen
--
(lat. Honorarium, "Ehrensold"). Zur Zeit der römischen Republik
Impensae
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(lat.), Gebühren für Amtshandlungen, die nach gesetzlich festgestellter
--
(franz., v. lat. taxare), Würdigung, Wertschätzung einer Sache, insbesondere
--
(lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten das selbständige Anrufen des
♦ mittelhochdeutsche Dichtung, ein Anhang zum Nibelungenlied, aber nicht in
--
(lat.), in der Rechtssprache die Klage, d. h. ein Rechtsmittel, welches zur
--
(lat.), richterliche Zuerkennung in einem Teilungsprozeß. Solcher kennt das
--
(Affektionsinteresse, Gefühlswert, Pretium affectionis), in der Rechtswissenschaf
--
im frühern Zivilprozeßrecht die Zurückweisung einer Klage wegen mangelhafter
Ausklagen, s. Klage
--
(lat. Actio), in Privatrechtsstreitigkeiten das selbständige Anrufen des
♦ mittelhochdeutsche Dichtung, ein Anhang zum Nibelungenlied, aber nicht in
--
(franz.), unbedeutende Sache, Kleinigkeit, Spielerei, Tand; auch eine geringfügig
--
(Causae minutae), solche Zivilrechtsstreitigkeiten, bei welchen die Geringfügigke
--
(lat.), s. Klage.
--
(lat.), jede persönliche Klage, dann insbesondere eine solche persönliche
--
(lat.), Schade, im weitern Sinn jeder Nachteil, welchen jemand in irgend einer
--
(lat.), Verweigerung. Daher Denegatio audientiae, Verweigerung des rechtlichen
--
(Actio in rem), im weitern Sinn im Gegensatz zur Klage aus einer Obligation
Dotalklage, s. Dos
--
(lat.), s. Mitgift.
Entschädigung, s. Schadenersatz
--
die Vergütung für eine Vermögenseinbuße infolge eines bestimmten Ereignisses.
--
(Succession), das Eintreten in den Nachlaß eines Verstorbenen (successio
Ersatz, s. Schadenersatz
--
die Vergütung für eine Vermögenseinbuße infolge eines bestimmten Ereignisses.
--
(lat.), in der Rechtssprache das Vorlegen, Vorzeigen oder Zugänglichmachen
♦ (engl., spr. -bischn), bei den Engländern Bezeichnung der modernen Industrieausst
--
(Haftbarkeit, Haftung, Haftverbindlichkeit), im allgemeinen die Verpflichtung,
Hypothekarische Klage, s. Hypothek
--
(griech., "Unterpfand", in Frankfurt a. M. auch Insatz genannt),
--
in Frankfurt a. M. Bezeichnung für Hypothek (s. d.); daher Insatzklage, Bezeichnu
--
(lat.), s. Condictio.
--
(Actio negatoria), die zum Schutz des Eigentums gegen widerrechtliche Eingriffe
--
(Nullität), in der Rechtssprache die totale Ungültigkeit einer Rechtshandlung,
--
(lat.), Schade, Beschädigung; in der Medizin die Schädlichkeit im allgemeinen,
--
(lat.), Vaterschaft, namentlich außereheliche; daher Paternitätsklage (Alimenten
--
(petitorische Rechtsmittel), diejenigen Klagen, wobei es auf das Recht selbst,
--
Klagen, die den Schutz des Besitzes bezwecken, und durch welche entweder ein
--
(lat.), Herausforderung; im alten Rom die Berufung an die Volksversammlung
Querela
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(Justizverweigerung), das Versagen oder rechtswidrige Verzögern der in Anspruch
--
(lat.), Rückgabe und Rücknahme einer gekauften Sache (s. Wandlung).
--
(lat., Vindikation, Eigentumsklage), die dem nicht besitzenden Eigentümer
Rekonvention
Reunionsklage, s. Dismembration
--
(lat., "Zergliederung", Bodenzerstückelung), die Zerteilung landwirtsch
--
das zur Wiederaufhebung einer rechtswidrigen Lehnsveräußerung gegebene Rechtsmit
--
(lat.), Genugthuung, besonders durch Ehrenerklärung oder Zweikampf; auch
--
(lat.), Schade, im weitern Sinn jeder Nachteil, welchen jemand in irgend einer
Schadenersatz, s. Damnum
--
(lat.), Schade, im weitern Sinn jeder Nachteil, welchen jemand in irgend einer
--
(lat.), die Verpflichtung durch Namensunterschrift zur Teilnahme an einem
--
(Alimenten-, Deflorations-, Paternitäts-, Satisfaktionsklage), diejenige
Vindication
Wandlungsklage
--
(Sponsio), die bei einer Meinungsverschiedenheit getroffene Übereinkunft,
♦ Wilh. Mart. Leber. de, s. De Wette.
Widerklage, s. Rekonvention
--
(Reconventio), diejenige Klage, welche in einem bürgerlichen Rechtsstreit
--
eine unter zweien oder mehreren gepflogene Erörterung. Unter den politischen
Ankündigung
--
(lat.), s. Streitverkündigung.
Streitverkündigung, s. Litisdenunciation
--
(lat.), s. Streitverkündigung.
--
oder laudatio (lat.), ein eigentümliches Rechtsmittel für denjenigen, welcher
--
die Darlegung der Wahrheit oder Falschheit eines Urteils aus Gründen. Ein
--
der den archivalischen Urkunden beigelegte Vorzug hinsichtlich der Beweiskraft.
--
(lat.), Archivrecht, die auf der Rechtsvermutung der Echtheit beruhende Beweiskraf
Indicien und Indicienbeweis, s. Indicium
--
(lat.), Anzeige (s. Indiz).
--
(lat.), Anzeige (s. Indiz).
--
(lat. Indicium, Indizie, Anzeige, Inzicht), eine Thatsache, deren Vorhandensein
--
auf bloßer Wahrscheinlichkeit beruhende Mutmaßung, daß jemand Urheber oder
--
(Testis), eine bei einer Rechtssache unbeteiligte Person, welche über Wahrnehmung
--
(Testis ocularis), jeder, der ein Ereignis mit eignen Augen beobachtet hat
--
(lat.), Beweis durch Zeugen; testifizieren, durch Zeugen nachweisen.
--
(Testis), eine bei einer Rechtssache unbeteiligte Person, welche über Wahrnehmung
Zeugniszwang, s. Zeuge
--
(Testis), eine bei einer Rechtssache unbeteiligte Person, welche über Wahrnehmung
--
(lat.), die vom Richter vorgenommene Untersuchung, Prüfung und Erörterung
--
(lat.), jede Untersuchung und Erörterung der nähern thatsächlichen und
--
(Connexitas causarum), das zwischen mehreren Angelegenheiten bestehende Verhältni
--
(lat.), allgemein bekannt. Die Notorietät einer Thatsache ist eine juristische
--
(lat.), allgemein bekannt. Die Notorietät einer Thatsache ist eine juristische
--
(lat., "Thatfrage"), in der Rechtssprache die Beurteilung eines
--
im allgemeinen das Resultat jedes Geschehens, also jede Begebenheit, sei sie
--
(lat., "Vergewisserung"), die Belehrung über gewisse Rechtsverhältniss
--
(lat.), Ladung, namentlich gerichtliche (s. Ladung); daher Ediktalcitation,
Adcitation
Ediktalcitation
--
(lat.), Ladung, namentlich gerichtliche (s. Ladung); daher Ediktalcitation,
--
(Juramentum, Jusjurandum), feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung
♦ in Norwegen tiefe Thalsenkungen zwischen zwei benachbarten Fjorden, ermöglichen,
--
(lat.), abschwören, eidlich leugnen. Abjuration, Abschwörung, gerichtliche
Abschwören
Armeneid
--
(franz.), die richterliche Eidesbelehrung und Meineidsverwarnung, welche der
Beeidigung, s. Eid
--
(Juramentum, Jusjurandum), feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung
♦ in Norwegen tiefe Thalsenkungen zwischen zwei benachbarten Fjorden, ermöglichen,
Chikane
--
(lat.), die "Ableugnung" der Echtheit einer Privaturkunde. Nach
--
(lat.), ableugnen, vgl. Diffession.
--
(lat., Diligenz), Fleiß, Sorgfalt; in der Rechtssprache die Sorgfalt, welche
--
(lat.), Ausgabe, Herausgabe eines Buches (s. Ausgabe). Im Rechtsleben bedeutet
Erfüllungseid, s. Eid
--
(Juramentum, Jusjurandum), feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung
♦ in Norwegen tiefe Thalsenkungen zwischen zwei benachbarten Fjorden, ermöglichen,
Gedankenvorbehalt, s. Eid
--
(Juramentum, Jusjurandum), feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung
♦ in Norwegen tiefe Thalsenkungen zwischen zwei benachbarten Fjorden, ermöglichen,
--
(Defensio, Exoneratio conscientiae), im frühern Prozeßrecht Rechtsinstitut,
--
(lat. Ignorantia), Unwissenheit, Nichtwissen; in der Rechtswissenschaft s.
--
(lat.), Eid; J. obedientiae, der Eid, vermöge dessen sich der katholische
--
(lat.), Eid; J. calumniae, Kalumnieneid; J. necessarium, notwendiger, J. purgatori
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s. Offenbarungseid.
Offenbarungseid, s. Manifestationseid
--
s. Offenbarungseid.
Perhorresciren
--
(lat.), Reinigungsmittel; Fegfeuer; im Rechtswesen s. v. w. Purifikationseid.
--
(lat.), Reinigung, Läuterung; (Purifizierung eines Urteils) die Ausführung
Reinigungseid, s. Eid
--
(Juramentum, Jusjurandum), feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung
♦ in Norwegen tiefe Thalsenkungen zwischen zwei benachbarten Fjorden, ermöglichen,
--
s. v. w. Testeid (s. Testakte).
--
s. v. w. Taxation; Schätzungseid (Würderungseid, Juramentum in litem), im
Schiedseid, s. Eid
--
(Juramentum, Jusjurandum), feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung
♦ in Norwegen tiefe Thalsenkungen zwischen zwei benachbarten Fjorden, ermöglichen,
--
(Juramentum, Jusjurandum), feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung
♦ in Norwegen tiefe Thalsenkungen zwischen zwei benachbarten Fjorden, ermöglichen,
--
(Juramentum, Jusjurandum), feierliche Wahrheitsversicherung unter Anrufung
♦ in Norwegen tiefe Thalsenkungen zwischen zwei benachbarten Fjorden, ermöglichen,
Vorbehalt, s. Referiren
--
(lat.), Bericht erstatten, den Inhalt von Verhandlungen behufs einer von einer
--
im weitesten Sinn jeder Zeitraum von rechtlicher Bedeutung. Im engern Sinn
--
(lat.), Zeit von zwei Tagen, in der Rechtssprache nach älterm Verfahren Frist
--
(lat.), im römischen Recht eine Frist von zehn Tagen, in welcher gegen ein
Erstreckung der Frist, s. Verlängerung der Frist
--
im weitesten Sinn jeder Zeitraum von rechtlicher Bedeutung. Im engern Sinn
--
(rechte Gerichtsfrühe), ehedem besonders in den sächsischen Ländern Formel
--
(Fatale, Tempus fatale), eine prozessualische Frist, deren Dauer schon durch
--
(lat.), ausschließen; Präklusion, der Ausschluß einer Partei mit gewissen
--
(lat.), im frühern Beweisverfahren des gemeinen Prozesses der Termin, in
--
(lat., "Ausdehnung"), im alten Rom Verlängerung des Imperiums über
--
s. v. w. Termin.
--
(v. lat. terminus "Grenze", Tagfahrt), Zeitpunkt, zu welchem eine
Verlängerung der Frist
--
im weitesten Sinn jeder Zeitraum von rechtlicher Bedeutung. Im engern Sinn
--
(lat.), Ausnahme, in der Rechtssprache die Entgegnung eines Beklagten auf
--
(lat.), im frühern Prozeß die Erläuterung der Klage oder eines sonstigen
--
(lat.), dem strengen Wortsinne nach der Gegensatz zur Deduktion (s. d.) im
--
(neulat.), im Prozeß eine Behauptung, welche die Replik des Klägers entkräften
--
(Einlassung), im bürgerlichen Rechtsstreit die Beantwortung eines Parteivortrags
--
s. v. w. Einrede. E. eines Rechtsmittels ist die zu den Akten gebrachte Erklärung
--
s. Erklärung. E., als gleichbedeutend mit Interpretation, s. unter Auslegung.
--
(lat.), Ausnahme, in der Rechtssprache die Entgegnung eines Beklagten auf
--
(Eventualprinzip), im frühern gemeinen deutschen Zivilprozeß der Grundsatz,
--
(lat. Litis contestatio, Streitbefestigung, Einlassung, Vernehmlassung, Klagebeant
--
(neulat.), die Entgegnung des Beklagten auf die Triplik (s. d.) des Klägers.
--
(lat.), Erwiderung, Entgegnung; im Prozeßwesen die Gegenrede auf eine Einrede,
Résumé
--
(lat.), im rechtlichen Verfahren die Beantwortung der Duplik des Beklagten
--
(Einlassung), im bürgerlichen Rechtsstreit die Beantwortung eines Parteivortrags
--
(Entsagung, Renunziation), die Erklärung, daß man ein Recht aufgeben wolle.
--
(Revocatio), die Erklärung, daß man von einer bestimmten vorher abgegebenen
--
(Bekenntnis, Confessio), im Rechtswesen das Einräumen einer Thatsache, welche
Incidentpunkte
--
(lat., von instare, "auf etwas bestehen, eine Sache eifrig betreiben
--
(lat., "Dazwischenkunft"), Einmischung, besonders eines Staats in
--
(lat.), dazwischentreten, sich ins Mittel schlagen, in eine anhängige Klagesache
--
(lat.), s. Zurücknahme der Klage.
Praejudicium
--
(lat.), s. Aufnahme des Verfahrens.
--
(Transactio), Vertrag, vermöge dessen sich zwei Parteien über ungewisse
Güteversuch, s. Vergleich
--
(Transactio), Vertrag, vermöge dessen sich zwei Parteien über ungewisse
--
(lat.), im allgemeinen jede Übereinkunft zum Behuf der Beilegung eines Streits,
--
(lat., "Rücktritt"), Auseinandersetzung, Vergleich, Vertrag, besonders
--
(Vernehmung), die amtliche, namentlich gerichtliche Befragung einer Person
--
(engl. Cross-examination), im englischen Prozeßrecht, nach welchem die Zeugen
--
(eingebende Fragen), verfängliche Fragen des Richters an den Angeklagten
Vernehmung, s. Verhör
--
(Vernehmung), die amtliche, namentlich gerichtliche Befragung einer Person
--
(Defensive, Defension), die Wahrung und Geltendmachung der dem Angeschuldigten
Lehre vom Erkenntnis
--
(die), in abstraktem Sinn der Akt des Erkennens und Begreifens, in konkretem
♦ (das), s. v. w. Urteil, richterliche Entscheidung (s. d.), Sentenz; s. Urteil.
--
(die), in abstraktem Sinn der Akt des Erkennens und Begreifens, in konkretem
♦ (das), s. v. w. Urteil, richterliche Entscheidung (s. d.), Sentenz; s. Urteil.
Aberkennen
--
Frei-, Lossprechung, insbesondere das richterliche Erkenntnis, wodurch der
--
(lat.), die in gehöriger Form und von der zuständigen Behörde nach vorausgegang
--
(franz., spr. -räh), in Frankreich ein amtlicher Bescheid oder ein Haftbefehl;
--
(die), in abstraktem Sinn der Akt des Erkennens und Begreifens, in konkretem
♦ (das), s. v. w. Urteil, richterliche Entscheidung (s. d.), Sentenz; s. Urteil.
Beiurthel
--
(Informationsurteil, Responsum), Rechtsgutachten, welches jemand zu seiner
--
im geschäftlichen und dienstlichen Verkehr die Mitteilung über einen bestimmten
--
(Decīsum), die früher allgemein übliche Bezeichnung für die gerichtliche
--
(lat., "Verschließung"), in der Rhetorik Schluß einer Rede, auch
--
(lat.), Beschluß; C. imperii, im alten Deutschen Reich s. v. w. Reichstagsbeschlu
Condemnatio
--
(lat.), s. v. w. Dezision (s. d.).
--
(lat.), im frühern Prozeßrecht die Erläuterung eines dunkeln, mehrdeutigen
--
(lat. Decretum), im allgemeinen jede Verfügung oder Entscheidung, jeder Erlaß
--
(lat.), im frühern gemeinen Prozeßrecht Bezeichnung für dasjenige Urteil,
--
s. Urteil.
--
(Rationes decidendi), im Rechtswesen die Motive, welche den Richter bei der
--
der Akt, wodurch die Verfügung einer Gerichts- oder sonstigen Behörde zur
--
mit Gründen unterstütztes Urteil Sachverständiger, namentlich über Gegenständ
Inhibitoriales
Interimisticum
--
(lat. Interlocutio, auch Interlocutorium, Zwischenurteil, Zwischenbescheid
--
(lat.), s. Judiz.
--
(lat. judicatum), Urteil; Judikation, Be-, Aburteilung; judikatorisch, richterlich
--
(lat., notifizierendes Dekret, Notifikation), richterliches Dekret (s. d.
--
(lat. Consultum), Beschluß.
--
(lat.), mündlich; Oralfideikommiß, s. Legat; Oralsubmission, mündlicher
Publiciren
Rechtsspruch, s. Urtheil
--
die unmittelbare (wie der Schluß [s. d.] die mittelbare) Form der Begriffsverknü
--
(lat.), Auflösung, Zerteilung; in der Rechtssprache s. v. w. Aufhebung; dann
--
(lat., "Antwort"), das in einer Rechtssache eingeholte Rechtsgutachten
--
die unmittelbare (wie der Schluß [s. d.] die mittelbare) Form der Begriffsverknü
Versäumnisurtheil
--
s. Interlokut und Urteil.
--
(lat.), Berufung, Rechtsmittel, durch welches die nochmalige Prüfung und
--
(Anhangkraft, Flächenanziehung) heißt die Kraft, welche das Aneinanderhaften
♦ (Anschließung), im juristischen Sinn die gerichtliche Erklärung, einer von
--
oder Vocationis (lat.), Berufungs-, Appellationsrecht.
--
im allgemeinen jede Klage über eine angeblich verletzende Handlungsweise,
--
(lat. Recursus, franz. Recours), s. v. w. Rückgriff, Regreß (s. d.); dann
--
(lat. Recursus, franz. Recours), s. v. w. Rückgriff, Regreß (s. d.); dann
--
(lat.), s. v. w. Protestation.
Abwesenheitsprotest, s. Protest
--
(lat.), s. v. w. Protestation.
--
(lat., Protest), Einsprache, Widerrede, insbesondere Verwahrung gegen nachteilige
--
(lat.), Ausführung, Vollstreckung, insbesondere die Vollstreckung eines Urteils,
Ab executione anfangen
Auktion, s. Versteigerung
--
(Verstrich, Auktion), der Verkauf einer Sache an den Meistbietenden. Der Bietende
--
(lat.), derjenige, welcher gewerbsmäßig Versteigerungen für andre vornimmt.
--
(Verstrich, Auktion), der Verkauf einer Sache an den Meistbietenden. Der Bietende
--
s. Pfändung.
--
(Auspfändung), Beschlagnahme fremder bewegliche Sachen zum Zweck der Sicherung
Pfandkehrung, s. Pfändung
--
(Auspfändung), Beschlagnahme fremder bewegliche Sachen zum Zweck der Sicherung
--
(Auspfändung), Beschlagnahme fremder bewegliche Sachen zum Zweck der Sicherung
--
(Schützung), Bezeichnung für die eigenmächtige Pfändung von Tieren, welche
--
von Gegenständen kann in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowohl zur Sicherung
--
in prozessualischer Bedeutung der Inbegriff derjenigen rechtlichen Grundsätze,
--
(lat.), ausführen, vollziehen, vollstrecken; durch Gerichtszwang betreiben;
--
(lat., "Austreibung"), der Akt, durch welchen jemand des Besitzes
--
(Satisfaktion), Vergütung des durch eine gesetzwidrige Handlung angerichteten
Hülfe, gerichtliche
--
und Zusammensetzungen, s. Hilfe.
Hülfsvollstreckung, s. Hülfe, gerichtliche
--
und Zusammensetzungen, s. Hilfe.
--
(lat.), Einsetzung, z. B. in ein Amt oder in einen Besitz; daher die gerichtliche
--
(lat.), s. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
In integrum restitutio, s. Restitutio
--
(lat.), s. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
--
(lat.), Wiederherstellung, "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand"
--
(lat.), wiederherstellen; wiedererstatten, -ersetzen; wieder einsetzen; Restitutio
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, s. Restitutio
--
(lat.), s. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.
--
(Schubtransport), das polizeiliche Fortschaffen einer Person nach einem bestimmten
--
(lat.), die einstweilige Übernahme einer Sache von seiten eines Dritten
--
(lat.), öffentliche Versteigerung eines Gegenstandes (vgl. Hasta), erfolgt
Urtheilsvollstreckung, s. Exekution
--
(lat.), Ausführung, Vollstreckung, insbesondere die Vollstreckung eines Urteils,
--
(Obsignatio), Verschließung einer Sache durch Anlegung eines Siegels, geschieht
--
(Exekution, Hilfsvollstreckung), s. Zwangsvollstreckung.
Zwangsvollstreckung, s. Exekution
--
(lat.), Ausführung, Vollstreckung, insbesondere die Vollstreckung eines Urteils,
--
(Kopie), Urkunde, die den Inhalt einer andern wiedergibt. Man unterscheidet
--
(franz., spr. akt), im franz. Rechtswesen Bezeichnung jeder Art von Urkunde,
--
(lat., "verhandelt, geschehen") findet sich häufig am Ende, zuweilen
--
(lat.), eine über einen wichtigen Vorgang aufgenommene Urkunde, insbesondere
♦ 1) südöstliche Landzunge der Halbinsel Chalkidike zwischen dem Singitischen
--
(griech.), die des Lesens und Schreibens unkundigen Personen, deren Zahl,
Apostoli, s. Apostel
--
(griech., "Gesandte, Sendboten"), im allgemeinen im Neuen Testament
♦ (Apostoli, Literae dimissoriae) nannte man früher im Zivilprozeß die Einsendungs
--
(griech., "Gesandte, Sendboten"), im allgemeinen im Neuen Testament
♦ (Apostoli, Literae dimissoriae) nannte man früher im Zivilprozeß die Einsendungs
--
(neulat. Apostillum), beglaubigte Nachschrift zu einem Dokument, besonders
--
(Testimonium paupertatis), offizielle Bescheinigung, daß derjenige, für
Authentificiren ¶
--
(neulat. Fidemation, Vidimation), der Akt, durch welchen eine hierzu befugte
--
(Supplik), schriftliches, an eine hochgestellte Person oder an eine Behörde
--
(lat.), Menge, Fülle; Vervielfältigung eines Schriftstücks etc. (s. Kopie
Decisivreskript
--
(lat.), im weitern Sinn alles, was dazu dienen kann, die Wirklichkeit einer
--
(lat.), Doppelschrift; gleichlautende Abschrift oder zweite Ausfertigung einer
--
(lat. Fasciculus, Diminutiv von fascis), kleines Bündel, etwas Zusammengebundenes
--
(lat., vidimieren), beglaubigen (s. Beglaubigung).
--
(lat.), Formel (s. d.); im römischen Zivilprozeß im Gegensatz zur frühern
Fragstücke
--
veraltete Bezeichnung für die Verteidigungsschrift einer Partei gegen einen
--
das Zeichen, welches jemand, der des Schreibens unkundig ist, unter einen
Hülfsschreiben
--
(Anfechtungsschrlft), im frühern Zivilprozeß die Eingabe, in welcher der
--
(neulat.), ehedem Bezeichnung für das Zurechtstellen der Akten von seiten
--
(lat.), Einschmeichelung, Einflüsterung, in der Rechtssprache s. v. w. Zustellung
--
(lat.), schriftliche Mitteilung einer Behörde an eine andre gleichstehende.
--
(Litterae mutui compassus), im alten Prozeßstil Schreiben einer Behörde
--
(Kompulsation, lat.), Antreibung, Nötigung, Zwang; Kompulsorium, Mahnschreiben
--
(Handakten, Privatakten), Sammlung derjenigen Schriftsätze, amtlichen Verfügunge
--
(lat., Memoriale, Promemoria), schriftliche Eingabe, welche bei einer hochstehende
--
(neulat.), Wiedereinsetzungs-, Wiederherstellungsurkunde.
--
(Notul, lat. notula), kurzer Aufsatz, z. B. Eidesnotel, Vertragsnotel; auch
--
(lat.), s. v. w. Manualakten.
--
(griech.), ursprünglich das den Gerichtsakten vorgeheftete Titelblatt; dann
--
(v. mittelat. regesta), Verzeichnis im allgemeinen; dann Verzeichnis der bei
--
s. v. w. Lehnsschein (s. Lehnswesen, S. 632); dann überhaupt die Bescheinigung
--
(lat.), der von dem Mitglied eines Kollegiums als Berichterstatter (s. d.
Remissoriales
Requisitoriales, s. Hülfsschreiben
--
(lat., Rotul, Rotel), ein Bündel Akten; auch das Verzeichnis derselben. Zeugenrot
--
Verteidigungsschrift, insbesondere im ältern Prozeß üblich zum Nachweis
--
(lat.), Bittschrift; Supplikant, derjenige, von welchem eine solche ausgeht.
--
(Instrumentum, Documentum), im weitesten Sinn jeder äußere Gegenstand, durch