Staatsbürgerrechte.
Ausnahmegesetze
--
Gesetzesvorschrift, welche nicht für die Gesamtheit, sondern nur für eine
Briefgeheimnis
--
die Unzulässigkeit des Erbrechens oder des Unterdrückens von Briefen und
Bundesindigenat
--
(Reichsindigenat), der Inbegriff derjenigen Rechte und Befugnisse, welche
Bundespräsidium
--
im Staatenbund und im Bundesstaat diejenige Autorität, welcher die oberste
Bundesrath
--
im Deutschen Reich das Kollegium der Vertreter der Bundesregierungen. Wie
Denaturalisiren
--
(lat.), einen aus dem bisherigen Unterthanenband entlassen; davon Denaturalisation
Einwanderung
--
der Übertritt aus dem einen Staatsgebiet in das andre zum Zweck der dauernden
Expatriiren
--
(lat.), aus dem Vaterland verweisen, des Heimatsrechts berauben; Expatriation,
Fahneneid
--
das von dem in das stehende Heer oder in die Kriegsmarine Eintretenden zu
Festungsrayon
--
die bis zu gewissen Grenzen reichende nächste Umgebung permanenter Befestigungen,
Freizügigkeit
--
das Recht der freien Bewegung in persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht;
Fremdenrecht
--
der Inbegriff der Rechtsgrundlage über die rechtliche Stellung der Fremden.
Albinagii jus
--
(lat., Albinagium, franz. Droit d'aubaine), s. v. w. Heimfallsrecht, s. Fremdenrec
Gastrecht, s. Gastfreundsch.
--
s. v. w. Fremdenrecht, vgl. Gastfreundschaft.
Gleichheit
--
(Aequalitas), in der Logik Einerleiheit von Dingen in Ansehung der Größe.
Heimat
--
Bezeichnung für den Geburtsort, auch für den Ort, wo jemand sein Heim, d.
Indigenat
--
(lat.), s. v. w. Heimatsrecht, Staatsbürgerrecht, d. h. die Summe der Rechte,
Inkolat
--
(Inkolatsrecht, v. lat. incola, "Einwohner"), in Böhmen u. Schlesien
Insasse
--
(Landsasse), ansässiger Einwohner eines Landes oder Ortes (s. Gemeindebeisassen
Kriegsleistungen
--
diejenigen Leistungen, welche für die mobile Truppenmacht eines Landes von
Landfolge
--
(Landesfronen), die Verpflichtung der Unterthanen zu Diensten zum Besten des
Naturalisation
--
(lat.), Verleihung der inländischen Staatsangehörigkeit an einen Ausländer;
Naturalleistungen
--
die für die bewaffnete Macht im Frieden seitens der Zivilbevölkerung aufzubringe
Parökie
--
(griech.), Niederlassung eines Fremden auf einem Staatsgebiet ohne Staatsbürgerre
Presse
--
der Inbegriff der durch den Druck veröffentlichten Geisteserzeugnisse, im
Preßfreiheit
--
das Recht des freien Gebrauchs der Presse (s. d.), namentlich die Befreiung
Reichslande
--
alles zum ehemaligen Deutschen Reiche gehörige Gebiet, wozu außer den eigentlich
Staatsbürger
--
im weitern Sinn jeder Staatsangehörige (s. Staatsangehörigkeit); im engern
Steuerbewilligung und Verweigerung
--
und Steuerverweigerung ist als Recht der Volksvertretung nicht erst mit der
Submission
--
(Summission, lat.), die Vergebung öffentlich ausgebotener Arbeiten, bez.
Vereinswesen
--
Das Recht der Staatsbürger, zu gemeinsamen Zwecken sich zu vereinigen und
Wahlrecht
--
im subjektiven Sinn das Recht, an den Wahlen zur Volks- und Kommunalvertretung
Stichwahl, s.
Wahl
--
die Art und Weise, wie von mehreren befähigten und berechtigten Personen
♦ Zählmaß, s. Wall.
Urwahl
--
die Wahl von Wahlmännern durch die aktiv Wahlberechtigten (Urwähler), worauf
Wahl
--
die Art und Weise, wie von mehreren befähigten und berechtigten Personen
♦ Zählmaß, s. Wall.
Wehrpflicht
--
die gesetzliche Verpflichtung zum Kriegsdienst, beginnt in Deutschland als
Zwangsdienst
--
Bezeichnung für Dienstleistungen, deren Verrichtung auf Grund allgemeiner
Systeme.
Repräsentativsystem
--
(Repräsentativverfassung, konstitutionelles System), dasjenige Staatsverfassungss
Volksvertretung
--
(Volksrepräsentation), die Stellvertretung des gesamten Volkes durch hierzu
Antikonstitutionell
--
konstitutionswidrig, der Konstitution entgegen, mit den Grundsätzen der konstitut
Parlamentarisch
--
(franz.), das Parlament (s. d.) betreffend, dahin gehörig, z. B. parlamentarische
Herrenhaus
--
in manchen Gegenden Bezeichnung für die Wohnung der Gutsherrschaft; in Preußen
Vertreter.
Abgeordneter
--
jede durch eine größere Anzahl von Genossen mit deren Vertretung beauftragte
Deputirte
--
(lat.), "Abgeordnete", die von einer Versammlung, einem Kollegium
Erbstände
--
solche Mitglieder ständischer oder parlamentarischer Korporationen, welche
Landboten
--
ehedem die adligen Deputierten des polnischen Reichstags; auch jetzt noch
Repräsentiren
--
(lat.), vertreten, die Rechte eines andern vertreten, dann aber auch die Würde
Geschäftsordnung.
Abstimmung
--
die förmliche und ausdrückliche Willenserklärung der Mitglieder einer Versammlu
Adresse
--
(franz.), die Aufschrift irgend einer Sendung, vornehmlich eines Briefs, bezeichne
Amendement
--
(franz., spr. amangd'mang. Abänderungs-, Verbesserungsantrag, Verbesserungsvorsch
Botschaft
--
im konstitutionellen Staatsleben eine Mitteilung, welche das Staatsoberhaupt,
Debatte
--
(franz., Diskussion), mündliche Beratung in geordneter Rede und Gegenrede;
Décharge
--
(franz., spr. -schársch; "Entlastung"), die Entlastung eines Rechnungsf
Decisivstimme
--
(lat. Votum decisivum), im Gegensatz zu der bloß beratenden Stimme (votum
Deputation
--
(lat.), Abordnung, Entsendung einiger Mitglieder aus einem Kollegium, einer
Diäten
--
(eigentlich Diëten, v. lat. dies "Tag", Tage
gelder), die tagweise
Disceß,
Discession, s. Discediren
--
(lat.), das Auseinandergehen, die Trennung; das Übertreten zu einer andern
En bloc
--
(franz., spr. ang block), in Bausch und Bogen; in der parlamentarischen Sprache
Enquête
--
(franz., spr. angkäht), im allgemeinen amtliche "Untersuchung",
Fraktion
--
(lat., "Brechung, Bruch"), in Deutschland gebräuchliche Bezeichnung
Fusion
--
(lat.), das Gießen, der Guß, namentlich von Erzen; bildlich die Verschmelzung
Geschäftsordnung
--
die Gesamtheit der Regeln, welche für die geschäftsmäßige Behandlung und
Indemnität
--
(lat.), s. v. w. Straflosigkeit; im parlamentarischen Leben die Entbindung
In pleno
--
(lat.), im oder vor dem Plenum (s. d.). Eine Korporation oder ein Kollegium
Interpellation
--
(lat.), Unterbrechung; dann Einrede, Einspruch, Mahnung des Gläubigers an
Itio in partes
--
(lat.), das "Auseinandertreten" der verschiedenen Parteien; eine
Jungfernrede
--
(engl. Maiden speech), die erste Rede eines neuen Parlamentsmitglieds.
Jus eundi in partes
--
(lat., Itionsrecht), im frühern deutschen Reichsrecht die Befugnis der Reichsstä
Komité
--
(franz. comité, engl. committee, spr. kommitti), ein im Namen einer größern
Konflikt
--
(lat.), Zusammenstoß, Zusammentreffen, Streit, z. B. der Staatsregierung
Landmarschall
--
(Landtagsmarschall), in ältern landständischen Verfassungen und noch jetzt
Landstände, s. Staatsverfass.
--
s. Volksvertretung.
Landstube
--
in Altpommern ehedem Bezeichnung für den Verwaltungsausschuß des Kommunallandtag
Linke
--
(linke Seite, franz. la Gauche), nach einem zuerst in Frankreich aufgekommenen
Majorität
--
(mittellat.), die Mehrheit der Stimmen bei einer Wahl oder Abstimmung (s.
Motion
--
(lat.), Bewegung, besonders die des Körpers in diätetischer Hinsicht; dann
Pairsschub
--
die gleichzeitige Ernennung einer größern Anzahl von Pairs (s. d.), oder
Petition
--
(lat.), im allgemeinen Bezeichnung für Bitte, Gesuch, namentlich für solche
Plenarsitzung
--
(Plenarversammlung, Plenum), Sitzung eines Kollegiums, einer Versammlung,
Plenum
--
(lat.), s. Plenarsitzung.
Rechte
--
(rechte Seite, franz. la Droite), politische Parteibezeichnung; vgl. Linke.
Redefreiheit
--
im allgemeinen das Recht der freien mündlichen Meinungsäußerung, welches
Schwerinstag *
--
im parlamentarischen Sprachgebrauch eine der Erledigung von Anträgen aus
Seniorenkonvent
--
eine aus dem studentischen Leben (s. Landsmannschaften) herübergenommene
Session
--
(lat.), Sitzung (s. d.).
Sitzung
--
(Session), Zusammenkunft zum Zweck gemeinsamer Beschlußfassung, z. B. eines
Tagesordnung
--
bei beratenden und beschließenden Versammlungen das Verzeichnis und die Reihenfol
Turnus
--
(neulat.), die wiederkehrende Reihenfolge irgendwelcher Verrichtungen, zu
Vertagen
--
vom altdeutschen tagen
, d. h. Gericht halten, wird jetzt hauptsächlich von
Virilstimme
--
die Befugnis eines Einzelnen, als solcher seine Meinung abzugeben und bei
Votiren
--
(lat.), seine Stimme behufs Beschlußfassung abgeben, abstimmen, verwiegen.
Votum
--
(lat.), eigentlich s. v. w. Gelübde (s. d.), dann Gutachten, namentlich ein
Fremde Ordnungen.
General court
--
(engl., spr. dschennĕräl kohrt), in den meisten nordamerikan. Staaten s.
Plate forme, s.
Plattform
--
(franz. plate-forme, engl. platform), ein hoher, oben flacher Gegenstand;
Plattform
--
(franz. plate-forme, engl. platform), ein hoher, oben flacher Gegenstand;
Act
--
(engl., spr. äkt), in der englischen und nordamerikanischen Rechtssprache
Allegiance
--
(engl., spr. ällihdschens), Gehorsam, Unterthanentreue, daher Oath of A.,
Bill
--
(neulat. billa, von libellus), in England jeder schriftliche Aufsatz, daher
Commons,
House of
--
und House of Lords (engl., abgekürzt H. C. und H. L.), "Haus der Gemeinen
Council
--
(engl., spr. kaunssil), Beratung, Ratsversammlung; Cabin etc., Kabinettsrat;
Hustings
--
(engl., spr. höstings), bei Parlamentswahlen die Erhöhung oder Bühne, auf
Meeting
--
(engl., spr. mihting), in England und Nordamerika eine öffentliche Versammlung,
Oberhaus und
Unterhaus
--
das Haus der Gemeinen (House of Commons) im englischen Parlament; s. Großbritanni
Poll-tax
--
(engl., spr. pohl-täcks, "Kopfsteuer"), in England Bezeichnung
Right of petition
--
(engl., spr. reit of pitísch'n), s. v. w. Petitionsrecht, s. Petition.
Unterhaus
--
das Haus der Gemeinen (House of Commons) im englischen Parlament; s. Großbritanni
Wollsack
--
(engl. Woolsack), im Oberhaus des engl. Parlaments seit der Königin Elisabeth
Folkething, s.
Dänemark
--
(hierzu Karte "Dänemark"), das kleinste der drei skandinavischen
Lagthing
--
(schwed.), der engere Rat der norwegischen Reichsversammlung oder des Storthings.
Odelsthing
--
(dän.), die aus Grundbesitzern bestehende Abteilung des norwegischen Storthings;
Storthing
--
die reichsständige Versammlung von Norwegen (s. d., S. 250).
Taleman
--
(schwed.), der Sprecher des Bauernstandes auf den schwedischen Reichstagen.
Tagsatzung, s.
Schweiz
--
(Schweizerische Eidgenossenschaft, hierzu Karte "Schweiz"), ein
Referendum
--
(lat.), das zu Berichtende; etwas ad referendum nehmen, s. v. w. zur Berichterstat
Estamento
--
(span.), Ständeversammlung, Cortes.
Tabor
--
Stadt im südöstlichen Böhmen, auf steiler, von der Luschnitz umflossener
Gesetz.
Gesetz
--
(lat. Lex, franz. Loi, engl. Law), der allgemeine Grund, aus welchem etwas
Epinomis
--
(griech.), Zusatz (zu einem Gesetz).
Gebot
--
eine allgemeine Bestimmung dessen, was ein mit Vernunft und freiem Willen
Generale
--
(v. lat. generalis), ein Offizier der obersten Rangstufe, welcher größere
Gesetzesauslegung
--
(Interpretation des Rechts im weitern Sinn), die auf Erforschung des Inhalts
Kriegsgesetze
--
die auf den Militärstand und auf den Krieg sich beziehenden Vorschriften
Legismus
--
(neulat.), das Festhalten am Gesetz, besonders am starren Buchstaben desselben.
Lynchgesetz
--
(engl. Lynch law spr. linntsch lah, Lynchjustiz), in den Vereinigten Staaten
Militärgesetzgebung
--
der Inbegriff derjenigen Rechtsnormen, durch welche die rechtliche Stellung
Preßgesetze
--
Rechtsnormen, welche die Presse betreffen, und zwar namentlich diejenigen,
Reichsgesetze
--
die von der gesetzgebende Gewalt des Deutschen Reichs für dasselbe erlassenen
Strafbills
--
engl. Ausnahmegesetze, welche in Bezug auf besondere Verbrechen und aufrührerisch
Usualinterpretation
--
(lat.), Auslegung einer Gesetzesvorschrift durch ein Gewohnheitsrecht (s.
Utilitarismus
--
(neulat., Nützlichkeitstheorie, Nützlichkeitssystem), die von Jeremias Bentham
Verordnung
--
allgemeine Anordnung, welche ohne Mitwirkung der Volksvertretung von der Regierung
Gerichtswesen.
Gebundene Tage
--
(gebannte oder gebannene Tage
), in der frühern Rechtssprache die Feiertage,
Circuit
--
(engl., spr. ssörkit; v. lat. circuitus, "Umkreis"), im engl. Gerichtsw
Derogatio
--
(lat.), die Aufhebung eines Gesetzes durch ein später erlassenes anderweites
Diskretionär
--
(franz.), dem Gutdünken, namentlich eines Richters, anheimgestellt; daher
Ferien *
--
(Feriae), bei den alten Römern allgemeiner Name der Feiertage
, an welchen
Formalien
--
(Formalitäten, lat.), Förmlichkeiten, d. h. äußere Umstände, womit man
Frais
--
(Fraisch, v. althochd. freisa, "Gefahr, Schrecken"), Krampf, Epilepsie;
Gerichtsbarkeit
--
(Jurisdiktion), die der Staatsgewalt zustehende und von ihr verliehene Befugnis
Gerichtsbezirk
--
(Gerichtssprengel), der geographisch abgegrenzte Distrikt, innerhalb dessen
Gerichtsferien *, s.
Ferien
--
(Feriae), bei den alten Römern allgemeiner Name der Feiertage
, an welchen
Gerichtsfolge
--
s. v. w. Gerichtsfronen; auch die ehedem diese Fronen verrichtende Mannschaft
Gerichtsfronen
--
die in frühern Zeiten zu den Staatsfronen (s. Fronen) gehörigen Dienstleistungen
Gerichtsgebrauch
--
(Usus fori), die Gleichförmigkeit der Grundsätze, welche ein Gericht in
Gerichtsordnung
--
ausführliches Gesetz, welches in umfassender Weise die Organisation und das
Gerichtsstand
--
(lat. Forum), das Rechtsverhältnis, vermöge dessen eine Person berechtigt
Gerichtstag
--
Tag, an welchem vor einem Gericht, sei es überhaupt oder sei es in einem
Gerichtsverfassung
--
der Inbegriff der Grundsätze, welche sich auf die Art der Gerichte, deren
Immediat
--
(lat.), ohne Mittelsperson, unmittelbar; daher Immediatkommission, eine Kommission
Inkompetenz
--
(neulat.), Unzuständigkeit einer Behörde. Insbesondere ist die Gerichtsbarkeit
Kompetenz
--
(lat.), Zuständigkeit, Befugnis; der gesetzliche Wirkungskreis einer öffentliche
Militärgerichtswesen
--
Die Handhabung der Rechtspflege bei den Truppen ist schon von alters her den
Urliste
--
Verzeichnis derjenigen Personen, welche in einer Gemeinde wohnhaft und zur
Arten der Gerichte.
Gericht
--
eine zur Ausübung der Rechtspflege bestimmte Behörde; auch Bezeichnung für
Amtsgericht *
--
in der Gerichtsorganisation des Deutschen Reichs die mit Einzelrichtern (Amtsricht
Ehrengerichte
--
im allgemeinen die zur Untersuchung und Beilegung von Ehrensachen niedergesetzten
Einzelrichter
--
(Einzelgericht), im Gegensatz zu dem Kollegialgericht ein nur mit Einem Richter
Forum
--
(lat.), bei den alten Römern ein für den Marktverkehr, Gerichtsverhandlungen
Friedensgerichte
--
(Schiedsgerichte), die zur gütlichen Erledigung von Rechtsstreitigkeiten
Gerichtshof
--
Bezeichnung eines höhern Gerichts, z. B. eines Schwurgerichts. Offiziell
Hofgericht
¶
--
ehedem Bezeichnung für ein Obergericht, namentlich für das ehemalige Reichskamme
Kassationshof
--
(Kassationsgericht, franz. Cour de cassation), ein Obergericht, welches lediglich
Kriminalgericht
--
(Judicium criminale, poenale, capitale, früher auch peinliches oder hochnotpeinli
Landgerichte
--
nach dem deutschen Gerichtsverfassungsgesetz ein Kollegialgericht, welches
Obergerichte
--
Gerichte, welchen die Oberaufsicht über andre untergeordnet Gerichte (Untergerich
Oberlandesgerichte
--
Gerichte zweiter Instanz. Nach der neuen deutschen Gerichtsordnung sind die
Reichsgerichte
--
der gemeinsame oberste Gerichtshof für das Deutsche Reich, welcher nach dem
Schöffengerichte
--
Die ältere germanische Gerichtsverfassung beruhte auf dem Zusammenwirken
Schwurgericht
--
(Assisen, Jury, Geschwornengericht, engl. Jury, franz. Jury, Cour d'assises
Staatsgerichtshof
--
derjenige Gerichtshof eines Landes, welcher über die gegen einen Minister
Standgericht
--
früher Ausnahmegericht bei Unterdrückung von Empörungen und innern Unruhen,