Staatshoheitsrechte.
Exekutivgewalt
--
(Potestas rectoria, franz. Pouvoir exécutif), s. v. w. Vollziehende Gewalt
Gesetzgebungsrecht
--
die Befugnis zum Erlaß allgemeiner Rechtsnormen für ein bestimmtes Staatsgebiet,
Jus armorum
--
(lat.), s. v. w. Militärhoheit (s. d.), das Recht, Truppen, befestigte Plätze
Jus eminens
--
(lat., "Staatsnotrecht"), das Recht der Staatsgewalt, im Fall dringender
Jus gladii
--
(lat.), das Recht über Leben und Tod.
Justizhoheit
--
die Staatsgewalt, insofern sich dieselbe auf die Rechtspflege, die bürgerliche
Gladii jus
--
(lat.), "das Recht und die Gewalt des Schwertes", d. h. das Recht,
Nothrecht
--
(Staatsnotrecht, Jus eminens), die Befugnis der Staatsgewalt zum Eingriff
Staatshoheit
--
(Souveränität), die dem Staat als solchem zukommende Unabhängigkeit, vermöge
Staatsservituten
--
(öffentliche Servituten), dauernde Beschränkungen der Staatshoheit eines
Territorialhoheit
--
die Gesamtheit der Befugnisse, welche der Staatsgewalt in Bezug auf das Staatsgebi
Waffenrecht
--
(Waffen- und Wehrhoheit, Militärgewalt, Jus armorum), das Recht, eine stehende
Angariation
--
(griech.), das Schiffpressen, eine in Kriegszeiten vorkommende Beschlagnahme
Baubegnadigungen
--
Unterstützungen und Vorteile, welche eine Regierung solchen angedeihen läßt,
Belagerungszustand
--
(franz. État de siége), eine Art moderner Diktatur, bestehend in der Übertragun
Expropriation
--
(lat., Enteignung, Zwangsenteignung, Zwangsabtretung), das Verfahren, durch
Expropriiren
--
(lat., "enteignen"), zwangsweise die Abtretung eines Rechts, namentlich
Säkularisation
--
(lat.), die vom Staat einseitig vorgenommene Verwandlung geistlicher Länder,
Staatsgarantie
--
die von der Staatsregierung übernommene Bürgschaft, vermöge deren sie für
Regierungsformen.
Regierungsform, s.
Staat
--
das öffentliche Gemeinwesen, welches eine auf einem bestimmten Gebiet ansässige
Absolutismus
--
(lat.), diejenige monarchische Regierungsform, bei welcher der Staatsbeherrscher
Cäsarenthum, s.
Cäsarismus
--
(lat., Cäsarentum), dasjenige politische System, welches eine der cäsarischen
Cäsareopapismus
--
(lat., Cäsareopapat), das Eingreifen der weltlichen Macht in geistliche Rechte,
Cäsarismus
--
(lat., Cäsarentum), dasjenige politische System, welches eine der cäsarischen
Demagog
--
(griech., "Leiter des Demos, Volksführer"), im alten Griechenland
Despot
--
(griech.), "Herr", insbesondere von Sklaven; Hausherr; unter den
Despotismus
--
(Despotie, griech.), diejenige Regierungsform, bei welcher lediglich der Wille
Imperialismus
--
(neulat.), Bezeichnung für den politischen Zustand der Staaten, in welchen,
Anarchie
--
(griech. "Herrschaftslosigkeit") bezeichnet einen Zustand der menschlich
Aristokratie
--
(griech., "Herrschaft der Vornehmsten"), im staatsphilosophischen
Autarch
--
(griech.), Selbstherrscher, Autokrat; Autarchie, Selbstherrschaft.
Autokratie
--
(griech., "Selbst- oder Alleinherrschaft"), Staatsform, bei welcher
Biarchie
--
(lat.-griech.), Doppelherrschaft, das gleichzeitige Regieren zweier Herrscher
Demokrat
--
(griech.), Anhänger, Angehöriger der Demokratie (s. d.); Demokratismus,
Demokratie
--
(griech., "Volksherrschaft") bezeichnet sowohl eine Staatsform als
Diarchie
--
(griech.), Zweiherrschaft, Herrschaft von zwei Regenten zu gleicher Zeit,
Freistaat, s.
Republik
--
(v. lat. res publica, "Gemeinwesen", Freistaat), Volksherrschaft
Geldherrschaft
--
(Geldoligarchie, Argyrokratie, Plutokratie), der Zustand eines Volkes, in
Königreich, s.
König
Reich
--
1) Philipp Erasmus, verdienter Buchhändler, geb. 1. Dez. 1717 zu Laubach
Nomokratie
--
(griech., "Gesetzesherrschaft"), im Gegensatz zu Autokratie (s.
Ochlokratie
--
(griech., Pöbelherrschaft), der Zustand eines Staats, welcher durch Ausartung
Oligarchie
--
(Oligokratie, griech., "die Herrschaft weniger"), eine Ausartung
Pentarchie
--
(griech., "Fünfherrschaft"), Regierung, welche aus fünf Machthabern
Plutokratie
--
(v. griech. plutos, Reichtum, auch Argyrokratie), Geldherrschaft (s. d.).
Polyarchie
--
(griech., "Vielherrschaft"), Staatsverfassung, nach welcher viele
Republik
--
(v. lat. res publica, "Gemeinwesen", Freistaat), Volksherrschaft
Sociale
Republik
--
(v. lat. res publica, "Gemeinwesen", Freistaat), Volksherrschaft
Synkratie
--
(griech., "Mitherrschaft"), im Gegensatz zur Autokratie diejenige
Theokratie
--
(griech.), "Gottesherrschaft", Staatswesen, bei welchem die Gottheit
Timokratie
--
(griech.), Staatsverfassung, welche die politischen Rechte und Pflichten der
Wahlmonarchie, s.
Monarchie
--
(griech., Alleinherrschaft, Einherrschaft, Einzelherrschaft), diejenige Staatsform
Wahlreich
--
im Gegensatz zum Erbreich dasjenige Reich, dessen Regierung dem Regenten nur
Fürstliche Titel.
Souverän
--
(franz. souverain, v. mittellat. superanus, "zuoberst befindlich"
Altesse
--
(franz., spr. -täß), Hoheit; Ehrenprädikat für fürstliche Personen. A.
Dilektion
--
(lat.), Liebe, Zuneigung; Eure D., s. v. w. Euer Liebden.
Durchlaucht
--
(Durchlauchtig, lat. serenus, serenissimus), Titel fürstlicher Personen,
Hoheit
--
im allgemeinen s. v. w. hohe Würde, hoher Rang, dann die oberste Gewalt im
Majestät
--
(lat. majestas, "Erhabenheit, Hoheit"), Bezeichnung der höchsten
Ethnarch
--
(griech.), Volksherrscher, Titel eines Landesfürsten, der mehr oder weniger
Fürst
--
(althochd. furisto, engl. the first, "der vorderste, erste, oberste",
♦ 1) Walther, aus dem Kanton Uri, Held der schweizerischen Sage, nach welcher
Großherzog
--
(franz. Grand-duc, engl. Grand-duke, ital. Grandúca), Titel für Fürsten
Herzog
--
(lat. Dux), bei den alten Germanen derjenige, welcher an des Heers Spitze
♦ 1) Johann Jakob, reform. Theolog, geb. 12. Sept. 1805 zu Basel, studierte
Kaiser
--
(lat. Caesar), seit C. Julius Cäsar Octavianus Titel des Beherrschers des
♦ 1) Frederik, Astronom, geb. 8. Juni 1808 zu Amsterdam, wurde 1826 Observator
König
--
1) Friedrich, der Erfinder der Schnellpresse, geb. 17. April 1774 zu Eisleben,
Königin
--
Gemahlin oder Witwe eines Königs, auch die selbständige Regentin eines Königrei
Landesherr
--
in Monarchien das Staatsoberhaupt, der Inhaber der Landeshoheit (s. d.), der
Regent
--
(lat.), Staatsoberhaupt; im engern Sinn s. v. w. Reichsverweser.
Erbprinz
--
Titel des künftigen Nachfolgers des regierenden Fürsten oder Herzogs. Gewöhnlic
Kronprinz
--
bei kaiserlichen und königlichen Regentenhäusern Titel desjenigen Nachkommen
Prätendiren
--
(lat.), beanspruchen; Prätendent, jeder, der auf etwas Anspruch erhebt; insbesond
Prinz
--
(v. lat. princeps, franz. prince), eigentlich Fürst, dann Titel für die
Cäsarewitsch
--
(russ.), der russische Thronfolger; Cäsaréwa, die Kaiserin; Cäsarewna,
Czar, s.
Zar
--
(russ., franz. Schreibweise Czar oder Tsar, v. lat. Caesar, griech. Kaisar
Erz...
Erzherzog
--
(Archidux), ein dem österreich. Haus eigentümlicher Titel, angeblich von
Fidelissimus
--
(lat.), Allergetreuester, Titel des Königs von Portugal.
Flandern,
Graf von
--
(lat. Comes, franz. Comte, engl. Earl, ital. Conte), ein Wort von unbestimmter
♦ 1) Urs, Maler, Kupferstecher, Zeichner für den Holzschnitt und Goldschmied,
Grand-Seigneur
--
(franz., spr. grāng-sänjör), Großherr (Titel des türkischen Sultans).
Großfürst
--
(russ. Weliki Knjäs, franz. Grand-duc), früher Titel der Beherrscher von
Sohn der
Kirche
--
bezeichnet im Gegensatz zu den Tempeln der Alten, den Moscheen der Mohammedaner
Zaar, s.
Zar
--
(russ., franz. Schreibweise Czar oder Tsar, v. lat. Caesar, griech. Kaisar
Zar
--
(russ., franz. Schreibweise Czar oder Tsar, v. lat. Caesar, griech. Kaisar
Privatfürstenrecht.
Privatfürstenrecht
--
das besondere Familien- und Erbrecht der landesherrlichen und ehemals reichsständ
Hausgesetze
--
(Hausverträge, Hausverfassungen, Familienpakte), Normen, welche seit dem
Apanage
--
(franz., spr. -ahsch', neulat. apanagium oder apanamentum, von appanare, s.
Erblande
--
(Erbstaaten), diejenigen Länder, über welche ein Fürst kraft Erbrechts
Erbverbrüderung
--
(Konfraternität, Pactum confraternitatis), die besondere Art des Erbeinsetzungsve
Fürstengericht
--
im frühern deutschen Reichsstaatsrecht das Gericht, welches der Kaiser selbst
Kronländer
--
Bezeichnung für die Erbländer eines fürstlichen Hauses; namentlich in Österrei
Nebenlinie
--
die Nachkommenschaft eines jüngern Sohns, im Gegensatz zu der des Erstgebornen
Paragium
--
(neulat., Partagium), die den nachgebornen Prinzen fürstlicher Häuser und
Regredienterbschaft
--
im deutschen Lehn- und Privatfürstenrecht diejenige Erbfolge, wonach bei
Tafelgüter
--
(Bona mensalia), zum Unterhalt des landesherrlichen Hofs, besonders in den
Thronfolge
--
(Succession, Thronerbfolge), der Eintritt des Regierungsnachfolgers (Thronfolgers
Trousseau
--
(franz., spr. trussoh), Schlüsselbund; dann Aussteuer, Ausstattung einer
Majestätsrechte, Erlasse etc.
Machtvollkommenheit
--
die Summe aller Hoheitsrechte des Regenten; die Gesamtheit der Befugnisse
Oberhoheit, s. Souveränität
--
(Suzeränität), der Inbegriff der Rechte eines Staats gegenüber einem andern,
Abolition
--
(lat.), eine besondere Art der Begnadigung (s. d.) oder der Aufhebung einer
Aggratiiren
--
(mittellat.), begnadigen; Aggratiation, Begnadigung.
Alter ego
--
(lat., "das andre Ich", d. h. der Stellvertreter), eine im Kanzleistil
Amnestie
--
(griech., "das Vergessen"), allgemeine Begnadigung in Bezug auf
Audienz
--
(lat.), Gehör, Vorlassung bei Fürsten und sonstigen hochgestellten Personen
Begnadigung
--
(lat. Aggratiatio), der gänzliche oder teilweise Erlaß der durch eine strafbare
Blutbann
--
ehedem Bezeichnung für die Gerichtsbarkeit über Leben und Tod der Unterthanen.
Civilliste
--
(Krondotation), die gesetzlich bestimmte Summe, welche der Landesherr zu seinem
Dispens
--
(franz. Dispense), Erlassung, Dispensation; Erlaubnisschein; dispensabel,
Dispensiren
--
(lat.), von einer Verpflichtung etc. entbinden; Arzneien bereiten und ausgeben.
Exlex
--
(lat.), einer, der außerhalb des Gesetzes lebt; in frühern Zeiten Bezeichnung
Gnadensachen
--
Angelegenheiten, in welchen das Begnadigungsrecht des Inhabers der Staatsgewalt
Initiative
--
(neulat.), die Eröffnung oder Inangriffnahme einer Handlung, auch das Recht
Intradae jus
--
(lat., "Recht des Eintritts"), alte Gerechtsame fürstlicher Personen,
Jus avocandi
--
(lat.), Abberufungsrecht; das Recht des zuständigen Obergerichts, eine Sache,
Jus devolutionis
--
(lat.), Abberufungsrecht und Devolutionsrecht, s. Devolution.
Machtspruch
--
Entscheidung eines Rechtshandels unmittelbar durch die oberste Staatsgewalt
Militärhoheit
--
(Militärgewalt, Jus armorum), die Befugnis des Staatsoberhaupts, von den
Niederschlagung
--
s. v. w. Abolition (s. d.); im Rechnungswesen die Verfügung, wodurch ein
Oktroyiren
--
(franz., spr. oktroaji-), bewilligen, verleihen, insbesondere etwas aufnötigen,
Repräsentativgewalt
--
die dem Staatsoberhaupt eingeräumt Befugnis zur Vertretung des Staats, seiner
Sanktion
--
(lat.), im weitern Sinn die Bestätigung eines jeden Beschlusses, Vertrags
Veto
--
(lat., "ich verbiete"), Formel, durch welche im alten Rom ein Volkstribu
Credentia
--
(lat.), Glaube; daher Credentiales literae, Kredenzbrief, ein von der Obrigkeit
Edikt
--
(lat.), im allgemeinen jede obrigkeitliche Bekanntmachung und Verordnung.
Ex speciali gratia
--
(lat.); aus besonderer Gnade; ex speciali mandato, auf besondern Befehl.
Gegensiegel, s.
Siegel
--
(lat. sigillum, Diminutiv von signum), der Abdruck eines vertieft gravierten
♦ Heinrich, ausgezeichneter Germanist, geb. 13. April 1830 zu Ladenburg in Baden,
Patent
--
(v. lat. patens, offen, öffentlich), im allgemeinen ein offener Brief, durch
♦ in der Studentensprache s. v. w. durch Eleganz und modisches Wesen in die
Proklamation
--
(lat.), öffentliche Bekanntmachung, Aufruf (z. B. eines Fürsten an das Volk,
Sekret
--
(lat.), Geheimsiegel; geheime, streng vertrauliche Mitteilung, geheimes Gemach;
Ukas
--
(v. russ. ukasátj, "befehlen"), in Rußland jeder direkt vom Kaiser
Universal
--
(universell, lat.), das Ganze betreffend, allumfassend, allgemein (daher Universal
Rex non moritur
--
(lat., "der König stirbt nicht"), Prinzip der Erbmonarchie, dem
Huldigung
--
(Erbhuldigung), die feierliche Ableistung eines Eides (Huldigungs-, Staatsbürger-
Thronrede
--
die Rede, mit welcher der Monarch oder an dessen Stelle ein verantwortlicher
Usurpation
--
(lat.), im ältern röm. Rechte die Unterbrechung der Verjährung; im neuern
Verfassungseid
--
die feierliche Versicherung des Souveräns, daß er der Verfassung und den
Zwischenregierung
--
(Zwischenherrschaft), die thatsächlich, nicht nach Recht und Verfassung,
Hofhaltung.
Hof
--
(lat. Curia, Aula, franz. Cour, engl. Court), ursprünglich der von den Gebäuden
♦ 1) (Stadt zum H.) unmittelbare Stadt im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken,
Hoflager
--
der Ort, wo ein Fürst mit seinem Hofstaat seinen vorübergehenden Aufenthalt
Residenz
--
(v. lat. residentia), bestimmter Aufenthaltsort des Staatsoberhauptes und
Residiren
--
(lat.), seinen ständigen Aufenthalt haben, besonders von fürstlichen Personen.
Hofchargen, s.
Hof
--
(lat. Curia, Aula, franz. Cour, engl. Court), ursprünglich der von den Gebäuden
♦ 1) (Stadt zum H.) unmittelbare Stadt im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken,
Chambellan
--
(franz., spr. schangbellang; mittellat. Cambellanus), Kammerherr. Den Titel
Dame d'honneur
--
(franz.; ital. Dama, Donna, v. lat. domina, "Herrin"), Ehrentitel,
Dame du palais
--
(franz.; ital. Dama, Donna, v. lat. domina, "Herrin"), Ehrentitel,
Hofagent
--
(Hoffaktor), ein Hofbeamter, der die Einkäufe von Waren und andern Utensilien
Hofeinspanier *
--
Vorreiter bei feierlichen Aufzügen des Wiener Hofs. Der Ausdruck kommt von
Hofmarschall, s.
Hof
--
(lat. Curia, Aula, franz. Cour, engl. Court), ursprünglich der von den Gebäuden
♦ 1) (Stadt zum H.) unmittelbare Stadt im bayr. Regierungsbezirk Oberfranken,
Kämmerer
--
(lat. Camerarius), der Aufseher über eine Kammer (s. d.) oder sonstige Lokalität
Kammerherr u. Kammerjunker
--
und Kammerjunker, Hofchargen, welche den Ehrendienst bei fürstlichen Personen
Marschall
--
(früher Marschalk, mittellat. marescalcus, vom althochd. marah, "Mähre,
Mundschenk
--
im Hofdienst der Bedienstete, dem es obliegt, dem Herrn das Getränk zu reichen.
Insignien, Ceremoniell.
Insignien
--
(lat.), Kenn-, Ehrenzeichen, besonders Symbole einer Würde; so bei Fürsten:
Curtane
--
das Schwert Eduard des Bekenners, ist ohne Spitze und wurde früher den Königen
Fürstenhut
--
Zeichen des fürstlichen Ranges, früher eine rote Mütze mit breitem Hermelinbesa
Krone
--
(lat. corona), kranzförmige Kopfbedeckung, gewöhnlich von Gold oder Silber
♦ Teil des Hufs, s. Kronbein und Huf. Der Oberteil eines geschliffenen Edelsteins,
♦ zwei Sternbilder: die nördliche K., im Osten des Bootes, zwischen 228½°
♦ 1) Bezeichnung für das durchs deutsche Reichsmünzgesetz eingeführte deutsche
♦ 1) (K. an der Brahe, früher Polnisch-K.) Stadt im preuß. Regierungsbezirk
♦ Carl (Pseudonym für Frau Tekla Juel), dän. Romanschriftstellerin, geb. 20.
Lit. d'effigie
--
(franz., spr. li deffīschíh), das Paradebett, auf welchem die Leiche eines
Main
--
(bei den Römern Moenus, im Nibelungenlied Möna), rechter Nebenfluß des
Purpurmantel
--
Mantel von purpurrotem Stoff, Auszeichnung der Fürsten, Kardinäle und andrer
Reichsapfel
--
Kugel mit Kreuz, welche sich auf Abbildungen, Münzen, Siegeln in der Hand
Thron
--
(griech.), der für besonders feierliche Gelegenheiten bestimmte, ausgezeichnete
Ceremoniell
--
(Zeremoniel, Zeremonial, franz., v. lat. caerimonia), der Inbegriff der im
Cour
--
(franz., spr. kör), Herz; eine Farbe der französischen Spielkarte, welche
♦ (franz.), s. Kour.
Geldauswerfen, s.
Auswerfen, von
Geld
--
ist jenes Tauschgut, welches als Werkzeug des wirtschaftlichen Verkehrs verwendet
♦ und Brief (abgekürzt G. und B., neuerdings auch Geld und Papier, abgekürzt
Krönung
--
die feierliche Einsetzung eines Monarchen in die Regierung unter Zeremonien,
Proskynesis
--
(griech.), das Anbeten, fußfällige Verehrung der Herrscher im Morgenland.
Adel.
Adel
--
(v. altd. od, odal, sächs. edel, d. h. Land, Gut, auf den ursprünglichen
Ahnen
--
(althochd. ano, mittelhochd. an), im engsten Sinn s. v. w. Großeltern, dann
Dienstadel
--
(Beamtenadel), Adel, der durch Verwaltung gewisser Ämter und Würden erlangt
Ebenbürtigkeit
--
Standesgleichheit der Geburt nach, insbesondere das gegenseitige Verhältnis
Nobilitas
--
(lat.), Adel (s. Nobilität); N. codicillaris, Briefadel; N. realis, Inbegriff
Ritterbürtig
--
von ritterlicher, namentlich altadliger, 16 Ahnen zählender Herkunft.
Siegelmäßigkeit
--
(Jus insigniorum), eigentlich das Recht, Wappen zu führen, Vorrecht des Adels.
Standeserhöhung
--
die Versetzung aus dem bürgerlichen Stand in den Adelstand oder die Erhebung
Standesherren
--
(Mediatisierte), die Mitglieder derjenigen fürstlichen und gräflichen Häuser,
Baron
--
ein Wort, das erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrh. aus dem Französischen
♦ (spr. -rong; eigentlich Boyron, spr. bŏa-), 1) Michel, berühmter franz.
Edler
--
(E. von ...), Titel für Adlige, die im Rang über dem gewöhnlichen Adel,
Erlaucht
--
(entstanden aus "erleuchtet"), sonst Titel der regierenden Reichsgrafen,
Freiherr
--
die seit Ende des 14. Jahrh. gebräuchliche Bezeichnung eines Dynasten, welcher
Graf
--
(lat. Comes, franz. Comte, engl. Earl, ital. Conte), ein Wort von unbestimmter
♦ 1) Urs, Maler, Kupferstecher, Zeichner für den Holzschnitt und Goldschmied,
Nobility
--
(engl.), die Gesamtheit des englischen und schottischen hohen Adels, d. h.
Baronet
Earl
--
(engl., spr. örl), aus dem dän. Jarl entstanden und seit der Eroberung Englands
Lady
--
(engl., spr. lehdi, v. angelsächs. hlafdige, "Brotherrin"), in
Lord
--
(engl., "Herr", v. angelsächs. hlâford, "Brotherr"),
Peer
--
(engl., spr. pihr), s. v. w. Pair (s. Pairs); Peerage (spr. pihredsch), Würde
Comte
--
(spr. kongt), 1) Isidore Marie Auguste François Xavier, der Begründer der
Comtesse
--
(franz., spr. kongtäß), Gräfin, im Deutschen besonders für unverheiratete
Duc
--
Joseph Louis, franz. Architekt, geb. 25. Okt. 1802 zu Paris, erhielt im 23.
Marquis
--
(franz., spr. -kih, v. mittellat. marchensis oder Marchio, "Markgraf
Pairie, s.
Pairs
--
(franz., spr. pähr, engl. Peers, spr. pihrs, v. lat. pares, "Gleiche
Pairs
--
(franz., spr. pähr, engl. Peers, spr. pihrs, v. lat. pares, "Gleiche
Marchese
--
(ital., spr. -kēse), s. v. w. Marquis; Marchesa, Marquise; vgl. Marquis und
Szlachcic, s. Schlachzitz
--
(poln.), s. Schlachtschitz.
Knes
--
(serb.), s. v. w. Knjäs (s. d.).
Knjäs
--
(Knäs, russ. Knjas, serb. Knes), ein in wechselnder Bedeutung durch den ganzen
Escudero
--
(span.), Schildknappe, ein Adliger niedern Ranges in Spanien.
Granden
--
(span. Grandes), im kastilischen Königreich seit dem 13. Jahrh. Titel des
Magnaten
--
(lat. magno-nati), in Ungarn Bezeichnung der vornehmsten adligen Geschlechter