Einzelne Rechte.
Bannrecht
--
(Zwangsrecht, Banngerechtigkeit), eine Gewerbegerechtigkeit, welche darin
Banagium
--
(mittellat.), Bannrecht, Mahlzwang.
Banngewerbe, s.
Bannrecht
--
(Zwangsrecht, Banngerechtigkeit), eine Gewerbegerechtigkeit, welche darin
Krugverlag
--
das Zwangs- und Bannrecht, vermöge dessen der Inhaber einer Fabrikationsstätte
Zwangsrechte
--
(Zwangs- und Bannrechte), Gewerbeprivilegien, deren Inhalt in der Verbindlichkeit
Baurecht
--
im subjektiven Sinn die Befugnis des Grundeigentümers, auf seinem Grund und
Altius tollendi jus
--
(lat.), das Recht, in Bezug auf des Nachbars Haus höher bauen zu dürfen.
Balkenrecht
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(Tramrecht, lat. Jus tigni immittendi), die Befugnis, die Balken eines Gebäudes
Bauordnung
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(Baureglement), s. Baurecht und Bebauungsplan.
Fensterrecht
--
(Lichtrecht), im weitern Sinn der Inbegriff der Rechtsnormen, welche rücksichtlic
Hammerschlagsrecht
--
eine deutschrechtliche Servitut, bestehend in der Befugnis, zum Behuf eines
Leiterrecht
--
(franz. Tour d'échelle), die Befugnis eines Grundeigentümers, zum Zweck
Neidbau
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derjenige Bau, welcher nicht sowohl im eignen Interesse als vielmehr zum Nachteil
Traufrecht
--
die Dienstbarkeit, vermöge deren ein Grundeigentümer berechtigt ist, von
Bergrecht
--
der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche
Alter im Feld
--
nach bergrechtlichem Sprachgebrauch der Vorzug der Priorität, welchen das
Ausbeute
--
(Bergrecht), der Erlös aus den Grubenprddukten, welcher, soweit er die Ausgaben
Bergfreiheit
--
die regelmäßig jedem zustehende Befugnis, an jeder Stelle nach Mineralien,
Berghoheit, s.
Bergrecht
--
der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche
Erbkux, s.
Bergrecht
--
der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche
Fundrecht, s.
Finderrecht
--
(Fundrecht), im Bergbauwesen das Vorrecht desjenigen, welcher zuerst einen
Grundherr
--
derjenige, dem das Obereigentumsrecht über Grund und Boden, namentlich von
Kux
--
(früher Kuckus, Kuches etc., v. böhm. kukus, d. h. Stück, Teil), ein bestimmter
Muthung
--
(v. altdeutsch muten, "um etwas nachsuchen"), das Gesuch um Verleihung
Verlag
--
ältere Bezeichnung für Kapital; im Bergrecht die zum Betrieb eines Bergwerks
Zubuße, s.
Bergrecht
--
der Inbegriff der auf den Bergbau bezüglichen Rechtsnormen. Solche eigentümliche
Bienenrecht
--
der Inbegriff der die Bienenzucht betreffenden Rechtsnormen, aus welchen insbesond
Braurecht
--
(Braugerechtigkeit, Jus praxandi), vor Einführung der Gewerbefreiheit das
Flöße
--
eine Art platter Fahrzeuge, bestehend aus einer Anzahl nebeneinander liegender
Forstrecht (s. auch Forstwesen)
--
Inbegriff des in Bezug auf die Forsten in einem Land geltenden positiven Rechts.
Gastwirt
--
(Gastgeber, Gasthalter), der, welcher Reisende gegen Bezahlung in seinem Haus
Jagdrecht (s. auch Forstwesen)
--
die ausschließliche Befugnis zur Aufsuchung, Verfolgung, Tötung und Aneignung
Offene Zeit
--
die Zeit, während welcher gejagt, gefischt und geweidet werden darf, im Gegensatz
Schonzeit *
--
(Hegezeit), die gesetzlich festgestellte Frist, in welcher nutzbares Wild
Kolonat
--
(lat., "Bebauungsrecht", Kolonatrecht, Erbpachtrecht, Erbleihe,
Ablösung
--
die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung;
Abmeierung
--
(Abtrieb, Entsetzung, Expulsion), die Austreibung aus dem Besitz eines Bauernguts,
Altentheil
--
(Alimentationsrecht, Altvaterrecht, Ausgedinge, Auszug, Leibgedinge, Leibrente,
Auflassung
--
der gerichtliche Akt, durch welchen der Inhaber eines Eigentums- oder sonstigen
Auszug
--
s. Altenteil. In der Schweiz versteht man unter A. den Hauptteil des Bundesheers,
Bauernlehen, s.
Bauerngut
--
ein Landgut, welches der Privilegien der adligen Rittergüter oder andrer
Bauerndienste, s.
Fronen
--
(von "Fron", s. d.; Frondienste, Fronden, Herrendienste, Hofdienste,
Baulebung
--
(Besthaupt, Gewandrecht, Butteil, Todfall, Hauptfall, Kurmede, Mortuarium
Baulehen
--
(Beneficium coloniarum), ehedem die Belehnung eines Bauern mit einem Stück
Colonus, s.
Kolonist
--
(v. lat. colonus, "Bauer"), der Ansiedler auf bisher noch unbebauten
Dienstablösung, s.
Ablösung
--
die Beseitigung einer rechtlichen Verpflichtung auf Grund gesetzlicher Bestimmung;
Dienstbarkeit, s.
Fronen
--
(von "Fron", s. d.; Frondienste, Fronden, Herrendienste, Hofdienste,
Eisern
--
in der ältern Rechtssprache s. v. w. für beständige Zeiten oder unablösbar
Eisernes Vieh, s.
Eisern
--
in der ältern Rechtssprache s. v. w. für beständige Zeiten oder unablösbar
Erbgesessen
--
s. v. w. angesessen, Grundeigentum besitzend.
Erbgüter
--
unbewegliche Güter, welche von Blutsverwandten durch Erbgang erworben sind
Erblehen
--
(Feudum hereditarium, Erbleihe), erbliches Kolonatrecht (s. Kolonat); dann
Erbpacht
--
und Erbzinsleihe sind Rechtsverhältnisse am landwirtschaftlichen Boden, welche
Erbzins
--
eine jährliche bestimmte Abgabe, welche, in Geld oder Naturalien bestehend,
Expulsion, s.
Abmeierung
--
(Abtrieb, Entsetzung, Expulsion), die Austreibung aus dem Besitz eines Bauernguts,
Fahrzins
--
(Fahrpfennige, Fahrgeld), eine auf gewissen Grundstücken lastende Abgabe,
Fallgut
--
(Falllehen, Schupflehen), Gut, welches bei jedem Todesfall des Besitzers dem
Fronen
--
(von "Fron", s. d.; Frondienste, Fronden, Herrendienste, Hofdienste,
Fundus
--
(lat.), Grund und Boden; Fond; f. dotalis, ein zur Mitgift gehöriges Grundstück;
Geiselbauern
--
ehedem Bauern, welche sich gegen freie Wohnung und Deputat für die Bebauung
Gült
--
(Gülte), was ein Gut jährlich erträgt; dann s. v. w. Schuld, auch Abtragung
Hofdiener
--
s. Hof, S. 605; früher auch s. v. w. Fronbauer des Hofs.
Kaducität
--
(neulat.), Hinfälligkeit; dann etwas Verfallenes, ein wüst liegendes Grundstück
Kolone, s.
Kolonist
--
(v. lat. colonus, "Bauer"), der Ansiedler auf bisher noch unbebauten
Kolonist
--
(v. lat. colonus, "Bauer"), der Ansiedler auf bisher noch unbebauten
Maier
--
(Meier, vom lat. major), im Mittelalter der Vorsteher von Gutsunterthanen,
Meier, s.
Maier
--
(Meier, vom lat. major), im Mittelalter der Vorsteher von Gutsunterthanen,
Neuland *
--
s. v. w. Neubruch (s. d.).
Roboten
--
(v. slaw. robota, Arbeit), in den österreich. Ländern s. v. w. Fronen, jetzt
Schiff und
Geschirr
--
das gesamte zu einem Fuhrwerk gehörige Riemen- und Lederzeug, soweit es zur
Superficies
--
(lat.), Oberfläche, in der Rechtssprache dasjenige, was auf fremdem Grund
Zubehör
--
(Pertinenz), im juristischen Sinn eine Nebensache, welche, ohne Bestandteil
Grundeigenthum
--
Da die Bearbeitung des Grund und Bodens eine große Menge Menschen beschäftigt
Grundbücher
--
(Gewähr-, Güter-, Lager-, Real-, Stock-, Transskriptionsbücher), öffentliche
Urbarbuch
--
(Urbarium), Verzeichnis der zu einem Ort gehörigen angebauten (urbaren) Grundstü
Beschlossene Güter
--
ehedem Bezeichnung für Grundstücke, die mit einer Umzäunung versehen und
Bonum
--
(lat.), das Gute, das Gut, Wohl etc.; cui bono, zu welchem Zweck, wozu? Summum
Grundstück
--
(Immobilie, Liegenschaft, lat. Fundus, Praedium), ein abgegrenzter Teil der
Odal
--
(schwed., norweg. Odel), uraltes nordisches Wort mit der Bedeutung von Besitz,
Confinium
--
(lat.), Grenzscheide, Grenzstrich, Grenzland; s. Konfinien.
Grenze
--
das Äußerste einer Sache, jenseit dessen sie aufhört. Die G. der Linie
Gemarkung
--
s. v. w. Grenze; dann ein bestimmter Bezirk, insbesondere Gemeindebezirk,
Marches
--
(engl., spr. mártsches) entspricht dem deutschen Mark (s. v. w. Grenze) und
Nothweg
--
der Zugang zu einem Grundstück, dessen Einräumung der Besitzer desselben
Prädial
--
(lat.), auf Prädien oder liegende Güter bezüglich, z. B. Prädiallasten,
Reallasten
--
(Grundlasten), die dem Besitzer eines Grundstücks als solchem obliegenden
Rutscherzins
--
eine ehedem bei Reallasten (s. d.), namentlich bei Grundzinsen, übliche Buße,
Mühlenrecht
--
diejenigen Rechtssatzungen, welche sich auf die Anlage und den Betrieb von
Merkpfahl, s.
Mühlenrecht
--
diejenigen Rechtssatzungen, welche sich auf die Anlage und den Betrieb von
Pacht
--
(Pachtung, Pachtvertrag, Pachtkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, lat. Locatio
♦ (Sechet), ägypt. Göttin, früher identifiziert mit der katzenköpfigen Göttin
Abstandsgeld
--
(Abkaufsgeld), die Summe, welche ein Kontrahent dem andern zahlt, um dadurch
Admodiatio
--
(lat.), im allgemeinen Sinn die Verpachtung eines Guts mit allen dazugehörigen
Aftermiete
--
(Untermiete, Sublocatio, Subconductio), dasjenige Rechtsverhältnis, welches
Afterpacht
--
(Unterpacht), dasselbe Rechtsverhältnis beim Pacht wie die Aftermiete (s.
Angeld
--
(Handgeld, Draufgabe, Draufgeld, Haftgeld, Aufgeld, lat. und ital. Arrha),
Arrende
--
(lat.), Pachtkontrakt, wodurch die Nutzung einer Sache gegen eine bestimmte
Dienstbote, s.
Gesinde
--
(Miet- oder Dienstgesinde, Dienstboten, Domestiken, Dienerschaft, im mittelalterli
Dienstmiete, s.
Miete
--
(Mietkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, Locatio conductio), der Vertrag, vermöge
Draufgeld, s.
Angeld
--
(Handgeld, Draufgabe, Draufgeld, Haftgeld, Aufgeld, lat. und ital. Arrha),
Fixa vincta
--
(lat.), band-, wand-, klammer-, niet-, nagel-, erd- und wurzelfest, d. h.
Gesinde
--
(Miet- oder Dienstgesinde, Dienstboten, Domestiken, Dienerschaft, im mittelalterli
Gesindeordnung, s.
Gesinde
--
(Miet- oder Dienstgesinde, Dienstboten, Domestiken, Dienerschaft, im mittelalterli
Invecta
et
illata
--
(lat., Illaten), das "Eingebrachte", namentlich das Vermögen, welches
Locatio
--
(lat.), Verpachtung, Vermietung; L. operarum, Dienstmietvertrag; L. operis,
Lokator
--
(lat.), Vermieter, Verpachter, im Gegensatz zum Lokatar, dem Abmieter, Pachter.
Miete
--
(Mietkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, Locatio conductio), der Vertrag, vermöge
Pachtvertrag, s.
Pacht
--
(Pachtung, Pachtvertrag, Pachtkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, lat. Locatio
♦ (Sechet), ägypt. Göttin, früher identifiziert mit der katzenköpfigen Göttin
Vermieten, s.
Pacht
--
(Pachtung, Pachtvertrag, Pachtkontrakt, Miet- und Pachtvertrag, lat. Locatio
♦ (Sechet), ägypt. Göttin, früher identifiziert mit der katzenköpfigen Göttin
Pfandrecht
--
im subjektiven Sinn das einem Gläubiger zustehende dingliche Recht an einer
♦ generelles, s. Generalhypothek.
Faustpfand, s.
Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Generalhypothek
--
(lat.-griech., generelles Pfandrecht), ein an dem gesamten Vermögen einer
Gerichtshandelsbuch
--
ein bei Gericht geführtes Buch über die von diesem konfirmierten Verträge,
Hyperocha
--
(griech., "Überschuß"), dasjenige, was nach Abzug der Forderung
Hypothek
--
(griech., "Unterpfand", in Frankfurt a. M. auch Insatz genannt),
Ingrossiren
--
(mittellat.), mit großer (dicker) Schrift ins Reine schreiben, mundieren;
Jus offerendi
--
(lat.), das Recht, den vorhergehenden Pfandgläubiger auch wider dessen Willen
Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Pfandbuch
--
Buch, in das bei einer Leihanstalt die eingebrachten Pfänder eingetragen
Pfandgeld, s.
Pfändung
--
(Auspfändung), Beschlagnahme fremder bewegliche Sachen zum Zweck der Sicherung
Pfandgläubiger, s.
Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Pfandschein
--
(Pfandbrief, Pfandurkunde, Hypothekenschein, Hypothekeninstrument), die gerichtlic
Pfandschuldner, s.
Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Pfandvertrag, s.
Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Pignoration, s.
Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Pignus
--
(lat., Mehrzahl: Pignora), Pfand (s. d.). P. pignoris, Afterpfand.
Special
--
Species (lat.), s. Spezial, Spezies.
Verpfänden, s.
Pfand
--
(Pfandsache, Pfandobjekt, lat. Pignus), eine fremde Sache, welche einem Gläubiger
Ganerbenrecht, s.
Näherrecht
--
(Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das einer Person
Losung
--
Wort oder Sache, die zu einem Parteizeichen dienen, s. Feldgeschrei; im Ritterwese
Näherrecht
--
(Retrakt, Einstand, Geltung, Losung, Nähergeltung, Zugrecht), das einer Person
Revindikation
--
(lat.), Zurückforderung einer Sache als Eigentum.
Vorkaufsrecht
--
(Jus protimiseos), das einer Person in Ansehung einer Sache eingeräumte Vorrecht
Servitut
--
(lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht,
Gebrauch
--
Anwendung oder Benutzung einer Sache, worunter also sowohl der Mißbrauch
Habitatio
--
(lat.), Wohnung; Wohnungsrecht, diejenige Personalservitut, vermöge welcher
Usus
--
(lat.), Gebrauch, Herkommen; daher usuell, gebräuchlich. Im römischen Recht
Abusus
--
(lat.), Mißbrauch; im juristischen Sprachgebrauch Abnutzung oder Verminderung
Konsolidation
--
(lat.), Sicherung, Vereinigung; Vereinigung einer Wunde durch Heilung; im
Früchte
--
in der Rechtswissenschaft die organischen Erzeugnisse einer Sache, welche
Feldservituten
--
(Servitutes praediorum rusticorum), diejenigen Servituten, welche zu gunsten
Gebäudeservituten
--
(Servitutes praediorum urbanorum), diejenigen Servituten, welche zu gunsten
Gerechtsame
--
(Gerechtigkeiten), Ansprüche, die durch Gesetz oder Herkommen begründet
Legalservituten
--
(gesetzliche Dienstbarkeiten), Bezeichnung für gewisse Beschränkungen, welche
Realservitut, s.
Servitut
--
(lat., Dienstbarkeit), das an einer fremden Sache bestellte dingliche Recht,
Accession
--
(lat., Anwuchs, Verbindung, Zuwachs), im allgemeinen alles, was zu einem Gegenstan
Alluvion
--
(lat.), Anspülung, Anschwemmung; Alluvionsrecht, das Recht des Eigentümers
Anländung
--
s. v. w. Alluvion, angeschwemmtes Land; s. Accession.
Aquagium
--
(lat.), Wassergraben; Recht der Entwässerung.
Auenrecht
--
(Aurecht, Angerrecht), das Recht, einen Anger in der Mitte eines Dorfs an
Avulsion
--
(lat.), Ab-, Losreißung; s. Accession.
Compascuum
--
(lat.), Koppelweide, Koppeltrift; jus compascui oder compascendi, Trift-,
Deichselrecht
--
eine bei aneinander stoßenden Bauerngehöften vorkommende Servitut, welche
Gußgerechtigkeit
--
(Servitus fluminis), die Servitut, vermöge deren der Berechtigte das Regenwasser
Hordenschlag
--
(Pferchrecht, Jus stercorandi), die Servitut, vermöge deren ein Grundeigentümer
Iter
--
(lat.), Reise, Weg; auch das Recht, über eines andern Grundstück gehen zu
Mithut
--
(Jus compascŭi), das Recht der Benutzung eines Weideplatzes in Gemeinschaft
Spatenrecht
--
(Spaderecht, Spatelandsrecht, Jus ligonarium), s. Deich, S. 622.
Stabrecht
--
das (zuweilen dem Gutsherrn oder der Gemeinde zustehende) Recht, fremde Schafe
Trepprecht, s.
Tretrecht
--
(Trepprecht), das Recht, beim Ackern das Nachbargrundstück betreten, namentlich
Tretrecht
--
(Trepprecht), das Recht, beim Ackern das Nachbargrundstück betreten, namentlich
Trift
--
der Weg für das Weidevieh; Triftgerechtigkeit (Triftrecht), die einem Grundeigent
Ueberhangsrecht
--
und Überfallsrecht, der Grundsatz des deutschen Rechts, wonach dem Inhaber
Weidegerechtigkeit
--
(Weiderecht, Weideservitut, Hutungsgerechtigkeit, Hutgerechtigkeit, Hut- und
Urheberrecht
--
(Autorrecht, geistiges, litterarisches Eigentum), das ausschließliche Recht,
Auteur
--
(franz., spr. otör), s. v. w. Autor.
Literarisches
Eigenthum, s.
Urheberrecht
--
(Autorrecht, geistiges, litterarisches Eigentum), das ausschließliche Recht,
Schutzfrist
--
Zeitraum, innerhalb dessen die Reproduktion eines Geistesprodukts ohne die
Verlagsrecht
--
das ausschließliche Recht der Vervielfältigung an einem Schrift- oder Kunstwerk,
Vervielfältigung
--
die durch äußere Werkzeuge auf mechanischem oder chemischem Weg erfolgende